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für die Landwirt- L. Enterlein und vr. Wilde, Herrmann schaftSbetriebe des WirtschaftsministeriumS. Schulze, Schladebach, Schneider und Meyer. AufsichtSrat der LandeSsicdluugS- und Wohnung» fürsorgegesellschaft Als Mitglieder: Nebrig, Eberle; als Stellvertreter: (Leipzig), Claus. 4. volkswirtschaftlicher A«Ssch»tz Ohne Aussprache wird einstimmig beschlossen, daß dieser Ausschuß 17 Mitglieder enthalten soll. Einstimmig werden gewählt die Abgg. Geiser, Güttler, Hartsch, Reu, Uhlig, Hardt, Ulbrich/ Enterlcin, Hentschel, Siegel, Frau Glatzer^ vr.Wallner,ClauS,vr.Wagner(Rochlitz),vr. Fritschs Hausse, Müller (Leipzig). Punkt 4. Wahl des BüchereianSschnsse». <8 75 de« Geschäftsordnung.) Es werden einstimmig gewählt die Abgg. BSchelf Siegert, Voigt und Scheffler. Punkt 5 der Tagesordnung: Wahle« m»v Vor schläge von Ausschuß-, veiratS-, AufsichtSrat»- «sw. Mitgliedern. Es werden gewählt: 1« Beirat der Sächsische« Staatsbank. 3 Mitglieder: Müller (Leipzig), vr. Frucht und vr. Eckardt. 2. Ausschuss« der LandeS-Branddersichernugsanstalt. ») BerwaltungSauSschuß für die Gebäude versicherung. Als Mitglieder: Gerlach, Huhn, Hentschel, vr. Eckardt, Uhlig und Schwarz (Leipzig); als Stell vertreter: Schleinitz, Schmidt, Schneider, Siegnoth, Günther und Fritzsche. b) BerwaltungSauSschuß für die Mobiliar- versicheruug. Als Mitglieder: Wilde, Opitz, vr. Kastner und Mack; als Stellvertreter: Bogel, Lunze, Aßmann und vr. v. Fumetti. 3. Ausschuß zur Verwaltung deS AuSglcichSstockS. Steuer ausschuß. „Sächsisches Heim", G.m.b.H., in Dresden. Müller (Planitz), Schreiber, Opitz und Frau Schlag. 6. Beiräte bei den kaufmännisch verwalteten Unter» nehmen des LtaateS. Porzellanmanufaktur: Dieckmann, Tobbert und Kaden. Blaufarbenwerk: Graupe und Lippe. Kalkwerke: Herrmann (EainSdorf) und Kunath. Hüttenwerke: Böchel, Lippe und vr. Wallner. Münze in Muldenhütten: Ebert und Sachse. 7. BerwaltnngSrat der Sächsische« Landcspfanvbrtef- anstatt. 3 Mitglieder vom 1. Oktober 1929 ab auf 2 Jahre. Nbg. vr. Dehne, Justizrat Beutler und Abg. Geiser. 8. Ausschuß zur Verteilung der Mittel des staatlichen AnSgleichstockS für den Wohnungsbau. Als Mitglieder: Buck, vr. Blüher und Wehle; als Stellvertreter: Schöning, vr.Eberle und Kießling. s. LandeSbeirat für Leibesübungen. Jede Partei einen Vertreter. Hartsch, Dieckmann, Schwarz (Leipzig), v. Killinger Kießling, Bretschneider, vr. Wallner, Vr. Wagner' vr. Troll; Altsoz. verzichtet. IS. Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft Sächsische Werke. Jede Partei 1 Vertreter. Graupe, Lippe, Kunz, Lange, Kaiser, vr. Kastmih Mack, Buck, vr. Eckardt und vr. Troll. Abg. Reuner (Komm ): Es gibt noch eine Möglich, leit, und wir werden die Probe darauf machen, ob die Leute, die vorhin dafür gestimmt haben, daß der Miß- trauensantrag heute behandelt wird, auch jetzt weiter mitstimmen werden. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, daß er dem Landtag jetzt erklärt, daß der Einspruch der Regierung zu spät kam und daher ungültig ist. Erklärt er das nicht, dann gibt es noch eine Möglichkeit, nämlich die, daß die Mehrheit des Landtages beschließt, die heutige Sitzung aufzuhcben und den Vorstand zu beauftragen, in einer Stunde eine neue Sitzung an. ,zuberaumen und als ersten Punkt auf die Tagesordnung das Mißtrauensvotum zu stellen. DaS widerspricht weder der Geschäftsordnung noch der Verfassung. Präsident: Ich bitte, 8 48, 3 der Geschäftsordnung zu lesen: Tie Tagesordnung wird vom Präsidenten vor Schluß der vorausgehenden Sitzung verkündet usw. Wird am gleichen Tage eine weitere Sitzung an- beraumt, so genügt die mündliche Verkündung im Sitzungssaal. ES dürfen jedoch auf deren Tagungs- ordnung keine Gegenstände gesetzt werden, die nicht auf der Tagesordnung der ersten Sitzung standen. (Ra also! rechts.) Abg. vr. Dehne (Dem.): Er ist im Irrtum, wenn Herr Abg. Schwarz die neue Fassung der Geschäfts ordnung für die Differenzen verantwortlich macht, die hier entstanden sind. Die neue Fassung der Geschäfts ordnung hat an den hier in Frage stehenden Punkten überhaupt gar nichts geändert. (Sehr richtig! b. d. Dem.) Es handelt sich lediglich um eine Frage der Auslegung der Verfassung des Satzes im Art. 27 Abs. 2: „Hierauf gerichtete Anträge sind auf die Tages ordnung der nächsten Sitzung zu setzen.- Was ist die nächste Sitzung? Darüber kann man doch verschiedener Ansicht sein. Ich erinnere daran, daß wir über diesen Punkt schon sehr ausführliche Debatten ge- habt haben und daß wir damals festgestellt haben, und zwar ebenfalls anläßlich eines Mißtrauensvotums gegen irgendeinen Herrn der Linken: Die nächste Sitzung ist nicht die, deren Tagesordnung bereits verkündet worden ist, sondern die nächste Sitzung ist die, deren Tagesordnung verkündet wird. ES ist damals festgestellt worden: Also muß das Mißtrauensvotum bei der Fest- setzung der neuen Tagesordnung mit daraufgesetzt werden. Präsident war damals, glaube ich, Herr Schwarz, der diese Auffassung vertreten hat. Abg. vr. Blüher (D. Vp.): Selbstverständlich ist es letzten Endes für die Frage, was aus der sächsischen Regierung wird, nicht allzu erheblich, ob die Sache heute oder am Dienstag erledigt wird. Wogegen wir uns aber wenden, das ist die dauernde Verletzung der Ge schäftsordnung (Zuruf b. d. Soz.: Durch Sie!), durch eine Mehrheit des Landtags. Die erste Verletzung der Geschäftsordnung war es, daß der Landtag Beschluß darüber faßte, daß die Wahl des Herrn Abg. vr. Bünger zum Ministerpräsidenten gültig war. (Sehr richtig b. d. D.Vp.) Ich glaube, wenn der Herr Präsident Schwarz noch dagewesen wäre, dann hätte er mit einer Handbewegung gesagt: Darüber, daß weiße Zettel nich vorhanden sind, brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Daß ein neuer Präsident nicht von vornherein diese Klarheit besitzt, das ist menschlich. Aber, daß dann über diese Frage das Landtagsplenum zu entscheiden hatte, das war gegen die Geschäftsordnung. Und nun kommt heute die zweite Sache. Der An trag des Herrn Kollegen Reuner ist gestern ein gegangen, zu einer Zeit, wo die amtliche Mitteilung der Regierungszusammensetzung überhaupt noch nicht er- folgt war. Es entspricht doch dem ganzen Sinn, daß zunächst einmal die Regierung ihre Zusammensetzung amtlich dem Landtag mitteilt, und daß er sich dann darüber schlüssig macht: soll ein Mißtrauensvotum ein gebracht werden. Wenn die Kommunisten die Sache vorweggenommen haben, so ist mir das aus ihrem schlechten Gewissen erklärlich (Gelächter b. d. Komm.), denn sie haben doch die Torheit begangen, daß sie weiße Zettel abgaben und dadurch Herrn Bünger ers in den Sattel gehoben haben. (Sehr richtig! b. d. D. Vp. Daß sie sich jetzt alle Mühe geben, diese politische Tor heit wieder gutzumachen, das verstehe ich ja. (Zurufe und Lachen b. d. Komm) Aber sind wir nun dazu da, den Kommunisten aus ihrer Patsche zu helfen? (Lachen b. d. Komm. — Sehr gut! b. d. D.Vp.) Also der An- tr»g der Kommunisten war von vornherein geschäfts ordnung-widrig, weil er vorzeitig war. Und non weiter! Der Herr Präsident hat bei der Frage, wie der Antrag Renner heute zu behandeln, u beurteilen fei, ganz klar entwickelt, daß er nur auf eine Tagesordnung kommt, die noch nicht festgesetzt ist, also in diesem Faste auf die Tagesordnung des Dienstag. Ind er hat weiter klargestellt, daß in Abweichung von »ieser Bestimmung der Geschäftsordnung der Wider- prnch eines einzigen Abgeordneten genüge. Run hat r, das will ich zu seinen Gunsten annehmen, offenbar versehen, daß sich Herr Abg. Schmidt erhoben hatte, um diesen Widerspruch zur Geltung zu bringen. In lemselben Augenblicke sagte schon der Herr Präsident: Ich komme zur Abstimmung, wir konnten also gar nicht nehr das Wort erbitten. (Lachen und Widerspruch i. d. Komm. u. Soz.) Wir müssen uns also auf den Standpunkt pellen, daß dieser Beschluß des Landtag egen den geschäftSordnungSmäßtg zulässigen Wider- ?ruch erfolgt ist. Und wenn der Herr Ministerpräsident von seinem Rechte, Einspruch zu erheben, Gebrauch gemacht hat, geschieht das lediglich zu dem Zwecke, weil vir allerdings wünschen, daß nun nicht dauernd durch Anträge der Kommunisten die Geschäftsordnung verletzt md hintertrieben wird. (Lachen und Zurufe b. d. Komm.) Dann kommt da- letzte, an das sich Herr Abg. Renner klammert, und das ist, daß der Einspruch hätte vorher erfolgen müssen. Davon steht auch nichts in der Ge- chäft-ordnung. (Lebhafte Zurufe b. d. Komm.) Man -raucht sich bloß zu vergegenwärtigen, daß in dem Augenblick, wo der Landtag einen solchen Beschluß faßt rnd die Regierung im Haufe nicht anwesend ist, sie rann, wenn sie kommt, selostverständlich noch wider- prechen kann. Wir können also nicht diesen zufälligen lmstand, ob die Negierung da ist oder nicht, auS- chlaggebend sein lassen. Wenn wir auf dieser Sache beharren, die politisch, >as gebe ich zu, vielleicht nicht allzu bedeutsam ist (Lebhafter Widerspruch links.), so um deswillen, weil wir keine Lust haben, uns dauernd von der radikalen Linken die Geschäftsordnung verletzen und umstoßen zu lasten, wenn es ihr paßt. (Lebhafte Zurufe links.) Der Landtag wolle befchkleße«: eine« Untersuchungsausschuß von 1V Mitglieder« zur Untersuchung der Berhältnlsse in den sächsisch^ Gefängnissen und Fürsorgeerziehungscmstalten etiS» zusetzen. Abg. Reu (Soz.) erweitert den Ausschuß auch auf die Heil- und Pfleganstalten. Präsident: Da der Ausschuß als Untersuchungs ausschuß von 33 Abgeordneten beantragt wird, muß Ae eingesetzt werden. Es werden einstimmig in den Ausschuß gewählt die Abgg. Böchel, Ebert, Neu, Schleinitz, Frau Thürmnel,' Ulbrich, vr. Wilhelm, Wagner-Zwenkau, Scheffler/ Lange, Vr. Wallner, Bretschneider, Frau Büttmann, Spittank und Meyer. Punkt 3: n) Beratung über de« Antrag des Abg. Arndt u. Gen. auf Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses von 1S Mitgliedern für die Behand lung der Besold»««»- »md Veamteufragen. (Drucksache Rr. 15.) eventuell d) Wahl dieses Ausschusses. Der Antrag Rr. 1b lautet: Der Landtag wolle beschließen: für die Behandlung der Besolduugs- und B-antten- fragen auf Grund des Z 15 Ziff. 3 der GeichäftSord- nung des Landtag- einen außerordentlichen Ausschuß einzusetzen und in diesen Ausschuß 15 Mitglieder zu Abg. Rcbrig (Soz.): Wenn jemand die Geschäfts- ordnung umbiegen will, so sind eS sicher die Herren auf der rechten Seite. (Lebhafte Zustimmung b. d. Soz. u. Komm.) Ich bin der Auffassung, der Herr Präsident lätte jetzt diese Debatte nach der Abstimmung über- ?aupt nicht mehr zulassen dürfen (Lebhafte Zu- timmung b. d. Soz. u. Komm ), die Sache war ent- chicden. Der Landtag hat dem Anträge zugestimmt, rnd damit ist jeder Widerspruch beseitigt. (Lebhafter Widerspruch rechts). Der Widerspruch war da. (Leb- jafte Zurufe rechts: Na also! und Sehr richtig!) Als >er Widerspruch erhoben worden war, daraufhin hat a eben der Herr Präsident positiv abstimmen lasten. Zuruf recht-: Tas durfte er eben nicht! — Lebhafte Zurufe links und rechts. — Hammer des Präsidenten.) Ich möchte den Herrn Präsidenten dringend bitten, nun endlich in die Tagesordnung einzutreten. Abg. I)r. Dehne (Dem.): Ich möchte zur Klarheit an den 21. Februar 1924 erinnern, wo die Sachlage genau dieselbe war. Damals war nicht, wie ich vorhin sagte, Herr Schwarz, sondern noch Herr Winkler Präsi dent, die Sozialdemokratie war damals noch nicht ge spalten. Damals hatte Herr Abg. Beutler namens der Deutschnationalen Fraktion einen MißtrauenSantrag cingebracht und fragte in dieser Sitzung: Ich möchte das Direktorium fragen, warum der Antrag auf Erteilung des Mißtrauensvotums, den wir gestern eingebracht haben, nicht auf die heutige Tagesordnung gesetzt worden ist, was nach unserer Auffassung der Verfassung notwendig war. Darauf erwiderte ihm der Präsident: Die Annahme dieses Antrages würde gegen den Art. 27 der Verfassung verstoßen; denn der Art. 27 der Verfassung sagt: Hierauf gerichtete Anträge sind auf die Tages ordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Tie heutige Sitzung ist nicht die nächste Sitzung. (Sehr richtig! rechts.) Die nächste Sitzung ist die, die von dem Landtag oder auch nach der Geschäftsordnung ohne Wider spruch des Landtages von» Präsidenten bestimmt wird. (Sehr richtig! rechts.) Ter Artikel sagt das klipp und klar. Die nächste Sitzung nach Eingang des Antrages ist eben die, die wir heute beschlossen haben. (Widerspruch rechts.) Ja, das sind Ihre Auffassungen, aber wir werden auch in diesem Falle die Verfassung hochhalten. (Hört, hört! und Lachen rechts.) DaS hat damals der Herr Präsident Winkler unter Zustimmung seiner Partei, der Sozialdemokratischen, ausgeführt. Tatsächlich hat er dann weiter auch die Abstimmung, die von den Kommunisten noch verlangt wurde, verweigert und gesagt: Ich werde über einen solchen Antrag nicht abstimmen lassen. (Abg. Ferkel: Inzwischen ist die Geschäftsordnung zweimal geändert worden l — Widerspruch des Abg. vr. Dehne.) Präsident: Die Aussprache zur Geschäftsordnung ist erledigt. Ich werde nach Art. 48 Abs. 1 — der Herr Ministerpräsident hat Einspruch erhoben — ver fahren und infolgedessen den Antrag Renner nicht be- handeln lassen. (Lebhafter Widerspruch bei den So;, u. d. Komm. — Zuruf links: Das ist unmöglich!) Punkt 2 der Tagesordnung: n) Beratung über den Antrag des Abg. Arndt v. Ge«. auf Einsetzung ei«eS ILgliedrigen Unter- fuchnngSansschnsseS zur Untersuchung der Ver hältnisse in den sächsischen Gefängnissen «nd FürsorgeerziehungSanstalte«. (Drucksache Rr. 14.) eventuell b) «»hl dieses Ausschusses. Der Antrag Rr. 14 lautet: Aus Grund de» Art. 21 der Perfaffuna für den Freistaat Sachsen beantragt die Sozialdemokratische LandtaaSfraktion: Kraft trete» z« kaffe«, well man sofort ein halbe» Dutzend Paragraphen horanziehen kann, wo die Ge schäftsordnung mit unseren Gesetzen und mit der Ber- fassung nicht in Einklang zu bringen ist. («bg vr.Dehne: Ist nicht richtig!) Sie ist z. B. nicht mehr in Einklang zu bringen mit dem Finanzgesetz. Herr Finanzmintper, vielleicht kommen wir später einmal darauf. Dann gibt eS eine ganze Reihe von Dingen, wo eS strittig ist, ob sie die Verfassung hinter sich haben. Wir haben andere Punkte, die nicht mehr stimmen, die überholt sind. Was überholt sich denn nicht in der Wett, die beste Geschäftsordnung und die beste Verfassung über holen sich. Aber wir sollten unS die Zeit nehmen und sollten eine Geschäftsordnung und eine Verfassung schaffen, die eS uns möglich macht, unsere Tätigkeit hier in Ruhe au-zuüben. Wenn Sie dem sächsischen Parlament und damit dem Parlamentarismus überhaupt dienen wollen, dann müßten diese Differenzen, wie wir sie jetzt haben, unterbleiben, zumal wenn nur eine Galgenfrist damit errungen wird und dadurch nur die Atmosphäre noch 5 Tage länger geladen wird. Damit dienen wir dem sächsischen Volke nicht. Platzen die Meinungen auf einander, schön, dafür sitzen wir im Parlament, aber nicht aller 5 Minuten eine neue Auslegung der Ge schäftsordnung! Ich bitte Sie, verfahren S»e, wie der Landtag beschlossen hat. Der Landtag ist souverän (Ministerpräsident Vr. Bünger und Abg. vr. Blüher widersprechen.) Ihr Einspruch, Herr Ministerpräsident, zählt überhaupt nicht. (Lebhaftes Sehr richtig! links.) Wenn Sie nun zufällig nicht da waren? (Abg. vr. Blüher: Er ist aber da!) Gut, rechnen wir damit, dann hatte er seinen Einspruch geltend zu machen, al- die Diskussion einsetzte. (Sehr wahr! links.)