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Markenartikel in den Geschäften des Kleinhandels, wo Rabatt gegeben wird, zu demselben Preis abgegeben werden, wie sie in dem Konsumverein abgegeben werden, der Rückvergütung gibt. Damit ist Nipp und klar der Beweis erbracht, daß ein Aufschlagen de- Rabatt- beim Kleinhandel nicht erfolgt. Ob man da- nun Rückvergütung oder Rabatt nennt, was da- gleiche ist, da- spricht hier gar nicht mit. Wir geben Rabatt, und Sie geben Rück vergütung. Sie sagen, wir lassen unsere Mitglieder am Gewinn partizipieren, und wir sagen unsern Kunden, wir geben ihnen eine Anerkennung für gezahlte Bar zahlung durch den von uns gewährten Rabatt. lZuruf b. d. Soz.) Tie Dinge liegen so, daß die Leistungsfähigkeit der Konsumvereine gegenüber dem Einzelhandel tatsächlich bestehen müßte, sie besteht aber nicht, denn der Konsumverein ist tatsächlich gegenüber dem mittel- ständischen Einzelhandel steuerlich begünstigt und bevor zugt. (Sehr richtig! b. d. D. Bp. — Abg. Müller sMitt- weidas: Ich habe Ihnen das Gegenteil nachgewiesen!) Wenn die Konsumvereine die schnelle Entwicklung, die sie genommen haben, machen konnten, so war es nur dadurch möglich, »veil sie von allein Anfang an, wo der Mittelstand schwer um die Wiederaufrichtung seiner Existenz kämpfte, behördlich begünstigt und hochgepäppelt wurden. Ich erinnere da nur an die Zustände, die wir hier in Sachsen zurzeit der Zwangswirtschaft gehabt haben, und ich erinnere an das Entgegenkommen des Herrn Wirtschaftsminister Fellifch seinerzeit im Jahre 1923, als erneut die Zuckerbewirtschastung eingeführt wurde. Der Mittelstand erwartet von den zuständigen Stellen, daß man mit Rücksicht auf die ganze kapitalistische Ent wicklung, wie sie jetzt vor sich geht, den Art. 164 der Reichsverfassung endlich einmal wahr macht, daß man dem Mittelstand Schutz und Förderung angedeihen läßt. Wir werden, wenn der Antrag Nr. 1151 an den Ausschuß verwiesen wird, mit daran arbeiten, daß etwas herauskommt, womit dem gewerblichen Mittel stand nach dieser Richtung gedient sein wird. (Bravo! b. d. D. Vp.) Die Aussprache wird geschlossen. NachdemSchlußwortedesAbg.Tittmann(Nat.-Soz.), der die verschiedenen Angrisfe auf die Nationalsozialisten zurückweist, wird der Antrag Rr 1151 dem Rechtsaus- fchuß überwiesen. Punkt 9: Kurze Anfrage des Abg. vr. Kastner über die bevorzugte Abnahme von Gefängnisarbeit. (Drucksache Rr. 1174.) Die Anfrage Nr. 1174 lautet: Das Sächsische Ministerium der Justiz hat sich unter dem 27. Dezember 1928 an den Sächsischen Städtetag und den Verband sächsischer Bezirksverbände mit der Aufforderung gewandt, zur „Beschaffung von Kleidung und Wäschestücken sowohl für die An stalten, Heime usw., die von den Städten und Bezirks- verbänden unterhalten werden, al- auch zum Zwecke der Überlassung an fürsorgebedürstige Privatpersonen" sich der Gefängnisarbeit in bevorzugtem Maße zu bedienen. Es heißt in dem Erlaß: „In erster Linie können Strickwaren verschiedener Art wie Socken, Strümpfe, Unterhosen, Unterjacken, Strickjacken usw. aus der Maschinenstickerei der Ge fangenenanstalt Hoheneck in Stollberg i. E. be zogen werden. Die Erweiterung des Absatzgebietes für diese Waren ist dringend erwünscht. Das bis herige Absatzgebiet — die sächsischen Justizgefäng nisse — ist im Verhältnis zu dem nötigen Betriebs aufwande zu klein. Weiter kommt die Lieferung von Kleidungsstücken konfektionsmäßiger Herstellung (Überzieher, Anzüge, Joppen, Windjacken) in Frage. In den Gefängnissen werden derartige Kleidungs stücke, abgesehen von der Bekleidung der Gefangenen während de- Strafvollzüge-, für die Ausstattung der Gefangenen bei ihrer Entlassung benötigt. Um die Herstellung, die bisher außer in den Werkstätten der Gefangenenanstalt Waldheim nur in kleinen Betrieben erfolgt, rationeller gestalten zu können, wird beabsichtigt, bei einer Gefangenenanstalt eine größere Schneiderwerkstätte unter Leitung eines Fachmannes einzurtchten. Zur Sicherung der Rentabilität diese- Betriebe- ist es erwünscht, ihm von vornherein ein größere- Absatzgebiet zu sichern, al- e- die Justizgefängnisse darstellen." Diese weit über da- Maß hinausgehende Aus dehnung der Gefängnisarbeit muß zweifellos zu schweren Nachteilen für Handel, Industrie und Hand werk in Sachsen führen. Ich frage deshalb: Ist die Regierung bereit, zur Vermeidung dieser Gefahr von den in dem Runderlaß vom 27. Dezember 1928 dargelegten Absichten Abstand zu nehmen oder was gedenkt sie zu tun, um Industrie, Handel und Handwerk vor den unbilligen Nachteilen, die aus derartiger Überspannung der Gefängnisarbeit ent- stehen müssen, zu sichern? Ministerialratvr.Starke: Meine Damen und Herren! Auf die Anfrage des Herrn Abg. vr. Kastner Nr. 1174 habe ich im Auftrage der Regierung folgendes zn erklären. Die Regierung ist durch die Gesetze verpflichtet, für die Gefangenen passende Arbeit zu beschaffen. Sie soll ferner die Privalunternehmerarbeit möglichst durch Regiearbeit ersetzen. Der Landtag selbst hat wiederholt den Wunsch ausgesprochen, daß an Stelle minderwertiger Gefängnisarbeit nützliche und wirtschaftlich wertvolle Arbeit eingesührt werden möchte. Die Versuche, passende Arbeit innerhalb des Bereichs der Justizverwaltung ausfindig zu machen, sind vielfach ohne Erfolg geblieben. Deshalb hat das Justizministerium neuerdings bei dem Sächs. Städtetag und dem Verband Sächs. Bezirks verbände angesragt, ob etwa in den Anstalten und in der Fürsorge der Gemeinden ulw. ein Bedürfnis zum Bezüge von Konfektionswaren, Strickwaren usw. besteht. Die Anregung zu dieser Anfrage hat dasJustizministerium aus Aussprachen mit Wirtschaftskreisen geschöpft. Die Vertreter des Schneider« und Schuhmachergewerbes haben überdies bei einer Besprechung im LandeSausschuß des sächsischen Handwerks ausdrücklich erklärt, daß gegen eine Beschäftigung der Gefangenen für die Zwecke der Gefangenenfürsorge und der allgemeinen Fürsorge nichts einzuwenden sei, wenn sie sich in mäßigen Grenzen halte und auf gewisse Arten von Waren beschränkt werde. Die Erweiterung der Gefängniswerkstätten kommt jedoch erst in Frage, wenn ein Bedürfnis nach vermehrter Herstellung solcher Waren festgestellt werden sollte. Bei der etwaigen Erweiterung der Werkstätten wird selbst verständlich auf die Wirtschaft gebührende Rücksicht genommen werden. Keineswegs sollen umfangreiche Werkstätten errichtet werden. Durch die Schaffung der Werkstätten wird deshalb dem freien Gewerbe kaum eine fühlbare Konkurrenz erwachsen. Dies um so weniger, als die Preise der zu liefernden Waren den Preisen des freien Handelsverkehrs entsprechen sollen. Möglicher weise wird der ganze Versuch ergebnislos verlaufen. Bis jetzt sind jedenfalls überhaupt noch keine Bedarfs anmeldungen von Gemeinden oder BezirkSverbänden eingegangen. Die Justizverwaltung ist gewillt, Nachteile für Handel, Industrie und Handwerk zu vermeiden und neue Arbeitsgelegenheit nur in dem unbedingt er forderlichen Maße zu beschaffen. Sie ist bereit, durch »eine bestimmte Begrenzung der Herstellung von Waren genügende Sicherheit gegen eine Gefährdung der Wirt schaft zu schaffen. Wenn km Strafvollzug mehr landwirtschaftlich« Arbeit getrieben werden könnte, würde auch die industrielle und handwerkliche Arbeit in den Gefäng nissen ganz allgemein mehr eingeschränkt werden können. Punkt 10: ««frage der Abg. Kra» Bauer (Leip, zig) «. »eu. über die hohen sächsische« Kleifchpreife. (Drucksache Str. 1180.) wird abgesetzt. Punkt 11: K«rzeUufrageder«bgg.vr. Kretschmar, Kuntzsch u. «e«. über die Deiluahme der Regierung an der ErSffnuugSfeier de- Dresdner Kaufhauses Hermann Dietz. (Drucksache Rr. 118« ) Die kurze Anfrage Nr. 1186 lautet: Zeitungsnachrichten zufolge, „wird die Eröffnung des Dresdner Kaufhauses Hermann Tietz gegen den 20. März stattfinden, und der Eröffnungsfeier lichkeit werden Vertreter der sächsischen Staats- regierung, der städtischen Behörden, der Handels und Gewerbekammern usw. beiwohnen". Wir fragen die sächsische Staatsregierung, ob sie eine Einladung zu der Eröffnungsfeierlichkeit, die für weiteste Kreife des felbständigen Mittelstandes in Dresden den Beginn einer weiteren Verschärfung und Erschwerung des wirtschaftlichen Daseinskampfes be deutet, erhalten, und ob sie tatsächlich dem Waren haus Tietz Veranlassung gegeben hat, auf ihre Mit- Wirkung bei einer reklamehaften Aufmachung der Eröffnungsfeier zu rechnen. WirtschaftSminister vr. Krug v. Nidda: Auf die Anfrage Nr. 1186 teilt das Wirtfchaftsministerium mit, daß weder die Ministerien noch die Kreishauptmann, schäft Dresden bisher eine Einladung zur Eröffnung des Dresdner Kaufhauses Hermann Tietz erhalten haben. (Zuruf b. d. Soz.: Ein ganz dummer Fall!) Da dem Wirtschaftsministerium die Fürsorge für Ge- werbe und Handel des ganzen Landes übertragen ist, wäre essweder in der Lage noch gewillt gewesen, einer rein örtlichen Einladung dieser Art Folge zu leisten. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Mit dem Wunsche auf geruhsame Osterferien schließt Stellv. Präsident v. Hickmann 18 Uhr 28 Minuten die Sitzung. Berichtigung. In der Landtagsbeilage Nr. 235 zum Hptbl. Nr. 68 ist auf Seite 951 linke Spalte Mitte vor der Rede des Ber.-Erst. Abg. Wirth einzufügen: 10»: Kurze «»frage der «bg. Krau Bültmann u. Gen., die ausländische Reklame durch die Staatliche Kraftverkehrs . Gesellschaft betreffend. (Drucksache Nr. 112«.) Die Kurze Anfrage Rr. 1129 lautet: Äußerst befremdlich wirkt es, den Moritzburger Kraftwagen der Staatlichen Kraftverkehrsgesellschaft in den Dienst ausländischer Reklame durch Anpreisung amerikanischer Goodyear-Erzeugnisse gestellt zu sehen. Sollen auch diese Wagen, wie die Straßenbahn wagen, als Reklameträger benutzt werden, dann mögen sie den deutschen Fabrikanten und Gewerbe treibenden dienen, die heute so schwer sür ihre eigene Existenz und die ihrer Arbeiter zu ringen haben. Wir fragen die Regierung, ob sie gewillt ist, der genannten Gesellschaft, die unter staatlicher Verant- wortung geleitet wird, weitere Reklamen für aus- ländische Firmen zu untersagen.