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8,7 für das Amt des Schulleiter- ungeeignet fei. (Sehr richtig! b. d. Dnat.) Ich darf hier noch hinzufügen, daß der Herr Frage- steller vorhin noch etwa» voraetragen hat, was dem Ministerium ganz neu ist, daß nämlich der Staats anwalt in einem Verfahren erklärt hat, eS hätten hier eigentlich drei Meineidsverfahren eingeleitet werden müssen. Wenn da» so zu verstehen sein soll, daß hier gegen den Schulleiter Bogel ein Meineidsverfahren eingeleitet werden soll, so muß das Ministerium erklären, daß ihm davon nicht das geringste bekannt ist. Wir können das auch absolut nicht sür möglich halten, denn cs wäre die Pflicht des Staatsanwalts gewesen, nach den gesetzlichen Bestimmungen dieses Verfahren auch einzuleiten, wenn er irgendwie an die Schuld des Schulleiters Bogel geglaubt hätte. Darum muß das Ministerium dabei bleiben, daß nichts gegen Bogel vor- liegt, was zur Versagung seiner Bestätigung Anlaß geben könnte. (Sehr wahr! recht». — Hört, hört! link».) Und nun komme ich zur dritten Anfrage. Auf diese ist folgendes zu antworten. Die Kommandantur Dresden hat die Dresdner Schulen durch Rundschreiben vom 2. November zu einer WohltätigkeitSveranstaltung der Reichswehr eingeladen, die in reiterlichen und sportlichen Vorführungen mit Militärkonzert bestand und am 5. November im Zirkus Sarrasani stattgefunden hat. Ein Recht zur Einladung hat jedermann. Aber die Schulen dürfen Vorführungen Dritter nach der Ver ordnung des Ministeriums für Volksbildung vom 29. Juli 1927 (BOBl. S. 70) nur dann besuchen, daS scheint dem Fragesteller nicht bekannt zu sein, wenn die zuständige Stelle dies erlaubt hat. Das ist die neue Regelung, die wir hier getroffen haben. Für höhere Lehranstalten ist die Direktion nach Gehör der Lehrer- verfammlung die zuständige Stelle, für Volks- und Berufsschulen daS Bezirksschulamt. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Darbietung von Bildungswert sür die Schüler ist und keinerlei Schädigung für sie befürchten läßt. Darüber, ob das der Fall ist, hat die zuständige Stelle im Bedarfsfälle das Gutachten eines Lehrers oder eines Ausschusses herbeizuziehen. Nachdem der Rat zu Dresden am 3. November von dem Rundschreiben der Kommandantur Kenntnis er halten hatte, hat er auf Grund bezirksfchulamtlicher Entschließung den Schulen mitgeteilt, daß, da bezüglich dieser Veranstaltung keine Möglichkeit gegeben gewesen sei, die sonst übliche Begutachtung herbeizuführen, eine allgemeine Empfehlung der Ver anstaltung an die Schulen nicht in die Wege geleitet werden konnte. Unter Würdigung der besonderen Umstände und der veranstaltenden Stelle bleibe eS den Schulen überlassen, im Benehmen mit den Lehr körpern zu befinden, wie weit sie der Einladung auf Grund der in der Presse gegebenen Darstellung des Gebotenen (vgl. „Dresdner Anzeiger" vom 31. Ok tober 1928) entsprechen wollten. Daraushin hat eine größere Anzahl von Schulklassen unter Führung von Lehrern die Vorstellung besucht. Da die Darbietungen nachmittags 3 Uhr begannen, kam wesentlicher Urlaub nicht in Frage. (Widerspruch b. d. Soz.) Das Verfahren des Stadtrats steht mit der er wähnten Verordnung des Ministeriums von, 29. Juli 1927 nicht in ausdrücklichem Widerspruch. Es weicht aber von der regelmäßigen Handhabung in Dresden dadurch ab, daß die sonst hier übliche und auch von der Verordnung des Ministeriums „für den Bedarfsfall" vorgesehene Begutachtung unterblieb. Dies war wegen der Kürze der Feit nicht mehr möglich. DaS Ministerium kann es vom Standpunkte seiner Verordnung aus nicht beanstanden, wenn der Stadtrat, wie er sagt, „unter Würdigung der besonderen Umstände und der veran staltenden Stelle" die Entschließung über die Teilnahme an der Veranstaltung den einzelnen Schulen mit ihren Lehrerversammlungen überließ. Denn der Stadtrat konnte mit Recht davon ausgehen, daß die Veranstaltung der Reichswehr mit ihrem sportlichen, musikalischen und historischen Gehalte von Bildungswert für die Jugend sein werde und eine Schädigung für sie nicht be fürchten liehe. Hierauf wird in die Aussprache über die Punkte 4 bi» 10 der Tagesordnung eingetreten. Aba. Frau vr. Mich-Veil (Dem): Die Deutsche Demokratische Fraktion wünscht, daß das Auslands deutschtum an den Fachschulen unseres Landes in der gleichen Weise behandelt wird, wie die Inländer. Den Anlaß zu diesem Anträge hat ein Vorfall gegeben, der in jüngster Zeit an der höheren Fachschule für Strickerei- und Wirkereiindustrie vorgekommen ist. Es hat dort ein Siebenbürger Sachse sein Studium ausgenommen, und es sind ihm da an Gebühren abgenommen worden beispielsweise für das Halbjahr 1000 M. und noch eine besondere EintrittSgebühr in Höhe von 200 M. Zur Begründung unserer Forderung mag nur so viel gesagt sein, daß eS ganz zweifellos doch eine deutsche, nationale Pflicht ist, dem AuSlandsdeutschtum beizrr- springen. Wer die Lage des AuslandsdeutschtumS aus eigener Erfahrung kennt, der weiß, mit welchen unge heuren Schwierigkeiten es zu kämpfen hat. Eine Staatsauffassung, wie sie unserem Staate der Gegen- wart entspricht, fragt nicht in erster Linie nach der Zugehörigkeit zu den staatlichen Verbänden, sondern fühlt sich allem Deutschtum verbunden, wo immer es auch draußen außerhalb der deutschen Grenzen seine Kraft bewährt hat. (Abg. vr. Kastner: Sehr richtig!) Und daS ist bei den Siebenbürger Sachsen in ganz hervorragendem Maße der Fall. Dort hat man alle Widerwärtigkeiten in 800 jähriger Geschichte über- standen. EL sind ja Rhein- und Moselbauern, die auS- gewandert sind und dort kolonisiert haben. Man hat die deutsche Sprache und Kultur behalten, und zwar gegen eine Welt von Widerständen. Man hat sie sich nicht nehmen lassen, nicht auS irgendwelchen nationalistischen oder Machttendenzen heraus, sondern einfach aus der tiefen Verbundenheit mit dem eigenen Volke, mit der Sprache, in der die Väter und Großväter gesprochen haben. Da- zu stützen, halten wir allerdings für eine nationale Aufgabe allerersten RaugeS. Deshalb glauben wir auch, daß eS unsere Pflicht ist, die Studierenden an unseren Schulen in gleicher Weise zu stellen auch in Bezug auf die Gebühren wie die Inländer. Nun könnte man ja entgegenhalten, daß bei diesen spezifisch technischen Fachschulen eS sich doch vielfach um die Mitteilung von Kenntnissen handelt, die unsere Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen. Diese Gesichts punkte sind ja wohl auch in der Vergangenheit maß gebend gewesen, um solche besondere Bestimmungen nicht nur für die Ausländer, sondern auch für die Aus ländsdeutschen einzuführen. Da sind wir der Meinung, daß eine noch so hohe Gebühr von 1000 M. und mehr gar keinen Sinn hat, denn wer Industriespionage treiben will, zahlt eben das Geld und treibt sie dennoch, und wer nach außerhalb von un» irgendwelche technischen Fortschritte verpflanzen will, der hat doch tausend Möglichkeiten, um dahinter zu kommen, und braucht wirklich nicht erst diese Fachschule zu besuchen, um die Kenntnisse auf diese Weise zu erlangen. Wir sind des halb der Meinung, daß diese Gesichtspunkte heute nicht mehr einschlagen. Wir glauben vielmehr, daß auch von dieser ersten Begründung auS, die ich eingangs gab, da- Mutterland verpflichtet ist, hier für seine deutschen Glieder etwas zn tun. Wir glauben, daß diese Verpflichtung auch bi» in das Wirtschaftliche hineingeht. Wir sind damit einverstanden, daß der Antrag an einen Ausschuß überwiesen wird, wo daS Nähere zu sagen sein wird. VolköbillnmgSmiuister vr. Kaiser: Der Herr Abg. Neu hat die Tatsache, daß die Universität Leipzig am 18. Januar d. I. eine Feier abgehalten hat, als unvereinbar mit den staatlichen Verhältnissen der Jetzt zeit bezeichnet und hat die Disziplinierung derjenigen verlangt, die diese ReichsgründungSfeier veranstaltet haben. Ich kann diesem Verlangen nicht Folge geben. Die Reichsgründungsfeier ist keine monarchistische Veran staltung, sondern hat sich schon seit langem, soweit sie es nicht von Anfang an schon tat, stets befaßt mit der großen Tatsache der Schaffung des einigen Deutschen Reiches, eine geschichtliche Tatsache, die ganz unab hängig von den damals mitwirkenden Personen für immer für den Bestand auch unserer jetzigen Re publik von dauernder Nachwirkung und dauernder Wichtigkeit ist. Wenn man, wie kaum bestritten werden kann — ich stehe hier im Gegensatz zu Herrn Neu — die Einigkeit des Deutschen Reiche» jetzt noch als das einzige wirkliche Aktivum bucht, was uns aus dem Zusammenbruch des Jahres 1918 erhalten geblieben ist, so müssen wir doch auch derjenigen Ereig nisse mit Anerkennung gedenken, die uns dieses einzige uns Verbliebene geschenkt haben. Von diesem Gedanken aus hat auch bisher an der Tatsache, daß unsere Hoch schulen neben anderen Schulen am 18. Januar eine Erinnerungsfeier begehen, niemand Anstoß genommen. Es ist nämlich nicht das erste Mal, daß die Univer sität Leipzig oder eine Hochschule oder eine sonstige Schule seit dem Bestehen der Republik eine derartige Feier veranstaltet, sondern schon seit fast 10 Jahren werden diese Erinnerungsfeiern an den Hochschulen des sächsischen Lande- als Vies aeackemicu» gefeiert. Im Jahre 1921 ist eS der Minister Fleißner gewesen, der von der Absicht der Hochschulen, den 18. Januar ständig als einen solchen Tag akademischer Feier, als Erinner ung an die ReichSgründnng zu begehen, Kenntnis genommen hat und der am 12. Dezember 1921 eine Verordnung hat ergehen lassen, daß nichts dagegen einzuwenden sei, daß der 18. Januar an einer der dem damaligen Kultusministerium unterstellten Hochschule als Vies Losllemicus begangen werden soll. Also auch damals die Meinung, trotzdem man damals von der Revolution nicht allzu weit entfernt war, trotzdem man damals vielleicht noch hätte glauben können, daß die Republik gefährdet ist, schon damals der Gedanke, daß der 18. Januar mit einer monarchistischen Feier nichts zu tun hat, sondern rein der Erinnerung an ein großes und für uns immer wichtiges geschichtliches Ereignis dient. Ich habe deshalb keine Veranlassung, an der bisherigen Zulassung dieser Feiern etwas zu ändern. Ich habe es uni so weniger, als eine derartige Auf hebung jetzt ein schwerer taktischer Fehler sein würde. Glauben Sie wirklich, daß man mit dem Verbot einer derartigen Feier, die so tief in das akademische Bewußt sein und in daS Bewußtsein aller damit verbundenen Kreise eingedrungen ist, eine Stärkung deS republikanischen Gedanken» Hervorrufen würde? Man würde höchstens lagen: Wie wenig befestigt müssen die Verfechter der Republik in ihrer Überzeugung von ihrem Bestand sein, wenn sie schon an einer derartigen historischen Feier Anstoß nehmen. Ich würde e» auch für einen Fehler halten, diese Feier einseitig als eine monarchistische Kundgebung zu frisieren. Sie ist nicht al- solche in ihrer Ausstattung in den letzten Jahren, soweit ich es überhaupt habe beobachten können, frisiert worden, sondern hat immer nur dem Gedanken an die Gründung des Reiches, nicht dem Gedanken an die monarchistische Vergangenheit gedient. Auch hier würde es meines Erachtens ein großer Fehler sein, wenn wir da eine Änderung ein treten ließen. Auf jeden Fall aber habe ich auf Grund der Ge danken, die ich vorgetragen habe, dagegen Stellung zu nehmen, daß diejenigen akademischen Behörden, die diese Feiern zugelassen oder veranstaltet haben, damit eine Pflichtwwrigkeit begangen haben, die irgendwie zu sühnen wäre. Ich kann also dem Vertreter deS Anträge» und den Stellern des Anträge» nicht zusagen, daß ich in ihrem Sinne irgendwie eingreifen werde. Abg. Siegert (Dnat.): Zur Drucksache Nr. 1026, Vor gehen de» Rektor» der Universität Leipzig gegen die Gruppe de» Nationalsozialistischen Stuoentendunde», finde ich eine Konsequenz in den Maßnahmen de» Rektorat» nicht. Gegenüber den politisck en Abzeichen der anderen Studentengruppen ist man doch duldsam gewesen; zu den Abzeichen der Nationalsozialistischen Studentenaruppe mußte man sich deshalb auch in duld samer Weise verhalten, umsomehr, al- die doch auch die Verpflichtung fühlte, für ihre gefallenen Gesinnungs genossen in ihrer Art und Weise, d. h. mit ihren Farben und mit ihren Abzeichen, einzutreten. Diese Vorgänge fordern, daß endlich hier eine einheitliche Behandlung der ganzen Frage erstrebt wird. Am besten wäre viel leicht überhaupt die Aufhebung dieses Abzeichenvcrbotes in der Hochschule. Ich sehe darin eine nicht gerade würdige Bevormundung und Gängelung und eine Ein stellung und eine Ausnahmemaßnahme gegen die doch im übrigen in solchen Dingen freie Studentenschaft. Zn der Drucksache wegen der Entfernung des religiösen und monarchischen Bildes aus der Schule möchte ich nur sagen: der wahre Grund sür die Ent fernung diese» Bilde» war nicht der Geistliche auf dem Bilde — den hätten schließlich die Kinder ertragen können, da sie vielleicht auch sonst einmal auf der Straße und in der Kirche einen Geistlichen sehen —, sondern die jungen, begeisterten deutschen Soldaten, die sich in der Stunde nationaler größter Not dem Vater lande zur Verfügung gestellt haben, die da- Opfer ihres Lebens gebracht haben. Ich halte e» für gut, daß bas Ministerium wenigstens etwas die Sache korrigiert hat. Aber die Regelung durch das Ministerium gefällt mir nicht ganz, daß die Entscheidung wieder auf den Be schluß der Lehrerversammlung abgewälzt wird. Auch das kann zu neuen Schwierigkeiten führen. DaS Mini sterium hätte m. E. bestimmen sollen: das Bild bleibt hängen, was auch die Lehrerversammlung selber beschließt (Sehr richtig! rechts), und bleibt deshalb hängen, weil eS eine künstlerisch einwandsreie Darstellung einer großen nationalen Zeit und eines großen nationalen Erlebnisses unseres Volkes bedeutet (Sehr richtig! rechts), und als solches gehört eS auch als Anschauungsmittel, al» künstlerisches Erziehungsmittel in die Unterrichts anstalten unseres deutschen Volkes, einer deutschen Jugend hinein. Das hätte gesagt werden müssen. (Zu rufe b. d. Komm.) Zu der Anfrage wegen des Herrn Lehrer Wermes in Brunndöbra, von Herrn Abg. Hartsch begründet, möchte ich bloß daS eine sagen: ich glaube, er hat seinem Kollegen Wermes einen recht schlechten Dienst erwiesen, nicht bloß, daß er die Sache hier vorgebracht hat, sondern daß er die Regierung veranlaßt hat, hier in der Öffentlichkeit vor dem ganzen Lande zu bekunden, und zwar auf Grund von Urkunden, auf Grund von Tatsachen, daß dieser Herr Lehrer Wermes die größte Schuld an den zerrütteten und unbe friedigenden Schulverhältnissen in Brunndöbra trägt, nicht der Direktor Biesold, auch nicht mit den Mo narchenbildern in seinem Amtszimmer, sondern der Lehrer Wermes insofern, als er nicht bloß die richtigen Formen der kollegialen Höflichkeit nicht gewahrt hat, sondern überhaupt eine amtliche, eine kollegiale Zu sammenarbeit durch sein ganzes Auftreten unmöglich gemacht hat. Im übrigen können wir diese und auch die Anfrage wegen der Reichswehrvorsührungen deshalb nicht billigen, weil man recht deutlich den eigentlichen Grund merkte. AuS welchem Geiste und aus welcher Gesinnung heraus diese Anfragen gestellt waren, ließ sich sehr deutlich daraus erkennen, wie die eine Anfrage zu einer politischen Hetze gegen den dortigen hochverdienten und treubewährten Schuldirektor Biesold benutzt wurde, dem das Vertrauen der gesamten Bevölkerung zugekommen ist, und wie dann die andere Anfrage wegen der Reichswehr begründet und benutzt wurde zu einer wiederum poli tischen Hetze gegen die Reichswehr schlechthin. Deshalb können wir diesen hier ausgesprochenen Absichten durch aus nicht zustimmen. Mit dem Anträge Nr. 1049, betr. die NeichSgründungs- feier der Universität Leipzig, muß ich mich etwa» länger beschäftigen. Ich will hier nicht mit Herrn Abg. Nen übrr geschichtliche Ergebnisse debattieren. Er wird sich selbst sagen, daß seine Ausführungen nicht gerade überzeugend gewirkt haben. In Verbindung mit der national-sozialistischen Anfrage Nr. 1006 müßte eigentlich diese Anfrage daraufhin geprüft werden, ob sich beide nicht gegenseitig widersprechen. Hier in dieser Anfrage wird gesagt, dieses Rektorat hat die Absicht ge habt, eine monarchistische, also eine nationalistische Feier abzuhalten. In jener Anfrage ist gerade das Gegenteil von dem Rektorat gesagt worden, da» Rektorat habe monarchistische, also politische nationalistische Abzeichen entfernen lassen. Wie reimt sich das zusammen? Ich glaube auch nicht, daß da» Rektorat in Leizig die Ab sicht gehabt hat, eine monarchistische Demonstration zu veranstalten. Daß die Universität Leipzig den 18. Ja nuar al- nationalen Gedenktag feiert, ist unbedingt zu billigen und zu begrüßen. Sie folgt damit nur einer gesunden Einstellung überhaupt der Mehrheit unsere» deutschen Volke-, die es sich nicht nehmen läßt, den 18. Januar al» den Reichsgründungstag feierlich zu be gehen. (Abg. Dobbert: Mehrheit ist eine kühne Be hauptungl) Ich meine, die Republik selbst habe alle Ursache, diese Reichsgründung am 18. Januar 1871 durch Bismarck, die Hohenzollern und die deut schen Fürsten al» einen Nationaltag erster Ordnung zu begehen. Die neudeutsche Republik würde nie und nimmer bestehen, wenn nicht in dem Bismarck- und dem Hohenzollern-Werke vom 18.Januar die Grund lage für sie geschaffen worden wäre. (Sehr richtig! b. d. Dnat. — Gegenrufe b. d. Soz. u. a.: Die Hohen zollern mußte man hinschleifen, wissen Sie da» nicht?) Ich möchte das noch besonder» mit einem Hinweis auf prominente Republikaner begründen, die hier durchaus auf meiner Sette stehen. Ich will daran erinnern, daß der erste Herr Reichs präsident Ebert die Verordnung herauSgegeden hat, am 1. Januar und am 18. Januar müßten die offiziellen Gebäude beflaggt werden. (Hört! hört! b. d. Dnat.) Ich will weiter daran erinnern, daß selbst der repu blikanische sächsische Landtag und sein sozialdemokratischer Präsident Fräßdorf im Jahre 1921 e» für notwendig be fundenhat,in der 1S.Sitzungam18.Januardiese»Rational- feiertage» besonder» zu gedenken (Hört! hört! b. d.Dnat.) und seiner Bedeutung gerecht zu werden. (Zuruf h.