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84? . aber zwei Tage später mitgeteilt, daß das Urteil deS Amtsgericht» Fäckkenstein rechtSwttksam sei und daß die Berufungsfrist vorüber sei. Da- sann doch nicht stimmen. Genau so wie mit diesem Ortstarif ist es mit den Werkätattfev. Ich weiß nicht, ob daS ArbeitSministe- rium davon Kenntnis hat, daß eine ganze Reihe Unter nehmer sogenannte Werkstarife haben, die sie selbst ge schaffen und mit einzelnen Arbeitern vereinbart haben. Selbstverständlich gelingt es auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Not, die Arbeiter zur Unterzeichnung eines solchen Werksvertrags zu zwingen. Nach meiner Überzeugung verstößt ein derartiges Verhalten der Unternehmer gegen die guten Sitten und ist nach § 826 eine unerlaubte Handlung. Das ist aber leider nicht festzustellen, weil die Arbeiterschaft in anbetracht ihrer wirtschaftlichen Notlage beim Vorgehen gegen solche Unternehmer versagt. Ich möchte das Arbeits- und WohlfahttSministerium bitten, hier restlos Klärung zu schaffen. Es besteht der Verdacht — ich weiß nicht, ob er begründet ist —, daß man auch in den Gewerbe- aussichtsämtern nicht mit der nötigen Strenge vorgeht. Es ist sogar das Gerücht verbreitet, daß wesentliche Unterstützungen der Arbeitgeber in dieser Beziehung bei den einzelnen GewcrbeaufsichtSämtern, besonders in Planen, zu verzeichnen sind. Dann noch ein paar Worte zu der wirtschaftlichen Notlage der Spankorbindustrie im Erzgebirge! Ich habe bereits in der 77. Sitzung des Landtages im April vorigen Jahres bestimmte Fragen an die Re gierung gerichtet. Darauf ist leider keine Antwort ge geben worden. Ich habe damals schon gesagt, man solle diesen Gewerbetreibenden in der Spankorbindustrie unter die Arme greifen, weil sie zweifellos in einer Notlage sind, und man solle möglichst eine Betriebsform mit den Leuten schaffen, die ein bestimmtes Eristenz- minimum bietet. Wir sind deshalb von der sozialdemo kratischen Landtogsfraktion aus bereit, für den Airtrag Opitz einzutreten; insbesondere werden wir dem Minderheilsantrag Nr. 3 unter » und d zustimmen. Wir hoffen und wünschen, daß es der Negierung und besonders dem Wirtschaftsministerium gelingt, eine ge nossenschaftliche Form dieser Heimindustrie herbei- zuführen, die auch natürlich mit bestimmten baren Mit- teln versorgt werden möchte. Den Minderheitsantrag Nr. 3e lehnen wir ab, weil wir nicht genau wissen, wie weit es in Verbindung mit den Genossenschaften möglich ist, durch moderne Belriebseinrichtungen das Spankorbgewerbe auf ein höheres technisches Niveau zu bringen, damit den Leuten einigermaßen die Existenz gesichert ist. Im allgemeinen möchte ich noch bemerken, daß auch zum Teil die Landesforstverwaltung nach den Aus führungen vom Frühjahr vorigen Jahres anscheinend für das Spankorbgewerbe nichts übrig gehabt hat, auch keine Antwort im Haushaltausschuß L auf unsere An- frage gegeben hat. Ich möchte bitten, uns heute diese Antwort zu geben, damit die Leute einigermaßen wissen, daß Landtag und Regierung bemüht sind, ihre Notlage zu erkennen und die Einrichtungen zur Unter stützung dieser Industrie auf eine bestimmte Höhe zu dringen, die die Existenz dieser Leute sichert. denken, ob män den Spankorbmachern damit dient, wenn man nun auch noch eine Genossenschaft bildet. Ich glaube kaum, im Gegenteil, sie wünschen, daß man zu den früheren Verhältnissen zurückkehrt und jeder Spankorbmacher die Möglichkeit hat, mit der Forstver- waltung -u verkehren und sich da- Holz zu kaufen. Lundforstmeifler Roth: Meine Damen und Herren! Ich möchte mir erlauben, ganz kurz auf die Anfragen, die an die Regierung gerichtet worden sind, einige Worte zu sagen. (Zuruf b. d. Komm.: Jetzt kommt die Rettung!) Die Mengen, die für das Spankorbgewerbe gebraucht werden, sind verhältnismäßig sehr kein und machen nur wenige Prozent des NutzholzausfallcS über haupt aus. Das ist sehr richtig. Aber darauf kommt es ja allein nicht an. Es kommt darauf an, was eS für Holz ist, und es ist hier schon wiederholt ausgcführt worden, das Holz, das die Korbmacher gebrauchen, und daß sie nur gebrauchen können, ist I»-Holz, ist das beste Holz, was wir überhaupt haben. Es muß vor allen Dingen astfrei sein. Es muß sich spalten lassen, sonst kann es nicht zu Spänen verarbeitet werden. Das ist das teuerste Holz, das wir haben, und es wird selbst verständlich im freien Markte auch entsprechend bezahlt. ES wird also dafür nicht ein Durchschnittspreis gezahlt, sondern ein bedeutend höherer Preis. Wenn die Staats- forstverwaltung das Holz zum Durchschnittspreis hergibt, so heißt das nichts anderes, als daß sie den Korbmachern auf dieses Holz einen Nachlaß gewährt, der wenigstens 16—20 Proz. ausmacht. Also die Forderung, die hier gestellt ist, daß das Holz 20 Proz. unter dem Markt preise geliefert werden soll, ist bereits erfüllt. Ich möchte dazu noch weiter ausführen, daß die Ermäßigung des Holspreises allein selbstverständlich nicht dazu ausreichcn wird, um das Spankorbgewerbe lebensfähig zu erhalten. Das liegt daran, daß die Nachfrage nach den Spankörben immer mehr nachge lassen hat, daß also der Bedarf geringer geworden ist, infolge der Konkurrenz der Fabrikspankörbe. Es liegt aber weiterhin auch daran, daß die sächsische Staats- forstverwaktung solches Holz, wie es für die Spankorb- industric gebraucht wird, nur in absteigender Menge zur Verfügung stellen kann. Es ist d«e Zeit vorauszu- sehen, wo wir in den Revieren um Lauter nicht mehr soviel Holz haben, wie zur Spankorbfabrikation über haupt gebraucht wird, daß die Staatsforstverwaltung beim besten Willen das notwendige Material nicht mehr liefern kann, die Spaukorbfabrikation also auf Einfuhr von Holz aus Bayern, aus der Tschechoslowakei oder sonst woher angewiesen sein wird. DaS bederttet natür lich eine weitere Verteuerung des Spankorbholzes für die Spankorbmacher und eine weitere Verschlechterung ihrer Verhältnisse. Daß die wirtschaftlichen Verhältnisse tatsächlich keine guten sind, ist ja klar und auch der Staatsforstverwaltung bekannt, und es rst deshalb auch iinrner ihr Bestreben gewesen, die Spankorbmacher,soweit sie noch da sind, wenigstens in ihrer Existenz zu erhalten. Der Vorschlag, im Erzgebirge eine fabrikmäßige Herstellung einzuführen und dadurch zu helfen, erscheint mir auch nicht zum Ziele führen zu können, und zwar mit Rücksicht darauf, daß die Fabrik vorauSsichtllch nicht das notwendige Material bekommen würde, um zu arbeiten. Ich glaube auch, daß es nicht sehr wahrscheinlich ist, daß die alten Korbmacher, die Heimindustrie betreiben, als Arbeiter in die Fabrik gehen werden. Sie legen eben außerordentlichen Wert darauf, Heimarbeiter zu bleiben (Abg. Härtel: Sehr richtig!), zu Hause zu sitzen und als eigene Gewerbetreibende dort zu arbeiten. (Abg. Härtel: Sehr richtig!) Ich glaube also nicht, daß man mit der Idee, eine Fabrik zu gründen und die Spankorbmacher in diese Fabrik hineinznnehmen, sehr viel Glück haben würde. Oberregierungsrat Panoscha: Meine Damen und Herren! Zu der Anfrage des Herrn Abg. Graupe hat das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium zu erklären, daß nach der Verordnung über Tarifverträge die Ver tragsparteien gehalten sind, sämtliche Tarifverträge an die Tarifstelle im Arbeitsmiuisterium einzureichen, von wo aus sie dann an die zuständigen Gewerbeaufsichts ämter verteilt werden. Sämtliche Tarifverträge werden emer eingehenden Durchsicht unterzogen zunächst einmal daraufhin, ob die Parteien des Vertrags tariffähig, daS heißt befugt surd, einen Tarifvertrag im Sinne der Tarifvertragsverordnung abzuschließen. Auf der anderen Seite werden die Verträge daraufhin geprüft, ob die vereinbarten Arbeitszeitbestimmungen den gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen entsprechen oder dresen zu widerlaufen, und ferner daraufhin, ob die Arbeitszeit bestimmungen, auch wenn sie im Nahmen der gesetzlichen Bestimmungen liegen, insbesondere mit dem Schutz der weiblichen und jugendlichen Arbeiter vereinbar sind. Die Prüfung erfolgt sehr eingehend, und in allen Fällen, wo sestgestellt wird, daß der Tarifvertrag den gesetzlichen Forderungen nicht entspricht, wird er be anstandet. Von diesem Rechte der Beanstandung muß das Arbeitsministerium sehr oft Gebrauch machen. Die vorn Herrn Abg. Graupe hier vorgetragenen Fälle sind dem Arbeits- und Wohlfahrtsministerium bekannt, insbesondere wird der Fall, den Herr Abg. Graupe ausführlich vorgetragen hat, sehr eingehend auf Seite 39 und 40 des Jahresberichtes der sächsischen Gewerbeaufsichtsbeamten von 1927 behandelt. Es wird da am Schluß, ich darf idcn Schlußsatz wohl verlesen, darauf verwiesen, daß der vom Vorgang durch die Ge werbeaussichtsbehörde verständigte Oberstaatsanwalt er klärt hat, er werde die Amtsänwätte anweisen, bei Strafanträgen des Gewerbeaufsichtsamtes gegen alle freisprechenden Urteile vorsorglich Berufung einzulegen und ihm die Akten vorzulegen, die er dann dem Auf sichtsamte zur Aussprache zustellen wolle. (Abg. Kautzsch: Das war eine Folge des Falkensteiner Urteils!) Also das Gewerbeaufsichtsamt hat alles Notwendige, was es von sich aus tun konnte, veranlaßt. Abg. Siegel (Komm.): Unmittelbar nach Abschluß der Neuregelung der Besoldungsordnung im Jahre 1927 wurden von der Kommunistischen w«e von der Sozial demokratischen Fraktion je ein Antrag eingebracht, in denen verlangt wurde, daß im Zuge der Besoldungs neuregelung bei den Beamten auch die Bezüge der StaatSarbetter und Angestellten erhöht werden sollen^ r die Straße gehen und demonstrieren. DaS muß mit aller Deutlichkeit den kämpfenden Arbeitern gesagt werden. Überall, wo Arbeiter demonstrieren und Forderungen stellen, sind es nicht die Bourgeois, die die Arbeiter riederschlaaen, sondern sozialdemokratische Führer und sozialdemotratjsche Polizeipräsidenten. Wir protestieren auch von dieser Stelle aus gegen dieses Vorgehen. Dir Erwerbslosen fordern wir aus, gegen diese Methoden Sturm zu laufen. Den hungernden Arbeitern muß gegeben werden, was sie brauchen, was sie verlangen. Statt daß man mit dem Gummiknüttel auf sie losgeht, muß man sie in den Produktionsprozeß wieder ein gliedern. Wir schließen uns als Kommunisten vollinhaltlich den Forderungen der Erwerbslosen an. Wir begrüßen es, wenn sich die Erwerbslosen jetzt in Bezirksausschüssen und Landesausschüssen zusammenschließen. Wir be grüßen vor allen Dingen die Erwerbslosenkonserenzen, die jetzt in Sachserr stattsinden. Wir stellen uns hinter die Forderungen dieser Erwerbslosenkonferenzen, und diesen Forderungen entspricht ja auch unser Antrag Nr. 1073, den wir an einen Ausschuß zu verweisen be antragen. Hierauf wird in die gemeinsame Aussprache der Punkte 4 bis 12 eingetreten. Abg. «raupe (Soz.): Was wir mit diesem Antrag bezwecken, ist in erster Linie, daß das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium strenge Anweisung an die Gewerbeaussichtsämter bzw. an die Regierungsgewerbe räte in den Üreishauptmannschasten gibt, daß sie bei Genehmigung von Überarbeit, besonders bei Schicht- wechsel, vor allen Dingen sehr genau prüfen, ob eine solche Überarbeit überhaupt notwendig ist, und daß sie vor allen Dingen auch darauf achten, daß die Gesund heit der Arbeiterinnen und Jugendlichen in jeder Hin- sicdt keiner Gefährdung ausgesetzt wird, daß ferner bei der Genehmigung für bestimmte Zeiten die Zeitdauer auf das äußerste beschränkt wird, damit das Unter- nehmertum endlich direkt dazu gezwungen wird, anstatt der jetzt allgemeinen Rationalisierungs- bestrebungen, Intensivierung der Arbeitsleistung und Ausbeutung der Arbeitskräfte in erster Linie die Produktivierung in den Vordergrund zu stellen. Nach den Mitteilungen, die ich erhalten habe, steht fest, daß besonders auch in einzelnen Bezirken unseres Frei staates Sachsen sich eine Arbeitszeit eingebürgert hat, die nach meiner Überzeugung direkt gesundheitsschädlich wirkt, und daß trotz der allgemeinen Erwerbslosigkeit in einzelnen Betrieben noch eine ungeheuere überarbeit geleistet wird (Hört, hört! b. d. Co-.), vor allen Dingen in den Betrieben des Bogtlandes. Da möchte ich als ganz besonders krassen Fall hier den Fall Grün bach im Amtsgerichtsbczirk Falkenstein hervorheben. Dott gibt es eine Anzahl Betriebe, sogenannte Kongreßstoffwebereien, die haben eines schönen Tages 1927 eine Versammlung ihrer Arbeitnehmer al»- gehalten und in dieser Versammlung eine so genannte Tarisarbeitsgemeinschaft unter den Arbeit- nehmern errichtet. Mit dieser Bereinigung hat man dann einen sogenannten Ortstarif abgeschlossen, In wel chem die 60 stündige Wochenarbeitszeit, also die 10stün- dige Tagesarbeit festgelegt worden ist. (Hört, hört!b. d. Soz.) Es ist aber bekannt, daß in Wirklichkeit nicht bloß 10 Stunden am Tage gearbeitet wird, sondern daß Arbeiterinnen sogar 12 Stunden gearbeitet haben. (Leb haftes Hört, hört! b. d. Soz.) Tas Gewerbcaufsichteamt Plauen hat daraufhin beim Amtsgericht Falkenstein Strafantrag gestellt, und der Richter dort hat ein Urteil gefällt, das nach meiner Überzeugung aller Beschreibung spottet und eine Unkenntnis der Tarifvertragsordnung seitens des Richters zeigt, die man meiner Meinung nach in dem Jahre 1927 nicht für möglich halten tollte. Er hat nämlich alle angeklagten Firmen in der Sitzung vom 21. Juli freigesprochen. In der Urteilsbegründung heißt es: Nach § 1 der Verordnung über Tarifverträge usw. vom 23. Dezember 1918, den Abänderungen vom 31. Mai 1920 und 23. Januar 1923 sind Tarifver träge solche schriftliche Betträge, die das Arbeitsver- hältnis zwischen Vereinigungen von Arbeitnehmern und einzelnen Arbeitgebern oder Vereinigungen von Arbeitgebern regeln. Zu prüfen ist also die Frage, ob die auf Grund der Versammlung der Grünbacher Arbeit geber und Arbeitnehmer vom Jahre 1925 ins Leben ge rufene Arbeitsgemeinschaft eine solche Bereinigung darstellt oder nicht. Damit ein gültiger Tarifvertrag im Sinne von K 1 vorliegt (s. o.) ist, wie schon oben dargetan, erforderlich, daß der Vertrag auf Arbeit nehmerseite von einer Vereinigung abgeschlossen wird. Was unter einer Bereinigung zu verstehen ist, sagt die Tarifverordnung nicht. Es muß sich jeden falls um eine Mehrheit von Personen handeln, die irgendwie organisiert find. Auf die Art der Organi sation kommt es nicht an. Die Vereinigung kann ausschließlich zum Abschluß von Tarifverträgen ge bildet sein, die die Bereinigung befugt ist für ihre Mitglieder mit bindender Wirkung abzuschließen. Ich frage das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium, ob es überhaupt Kenntnis von diesen Dingen hat und ob dieser Ortstarif der Tarifstelle zur Prüfung zugestellt worden ist. Ich frage weiter, ob das sächsüche Justiz. Ministerium dieses Urteil des Amtsgerichts Falkenstein gutheißt oder gewillt ist, im Interesse der Gesundheit der Arbeiterschaft dieses Urteil in irgendeiner Form zu korrigieren. Die Dinge liegen nämlich heute so, daß die Getverbeaufsichtsbeamtcn auf Grund dieses Urteils des Amtsgerichts Falkenstein gar nicht mehr vorgehen können. Ist es weiter Tatsache, daß die Arbeitgeber im ganzen vogtländychen Bezirk von diesem Urteil Kenntnis haben und nun natürlich gar keine Grenze inbezug auf die Arbeitszeit in ihren Betriebe» mehr kennen. DaS Justizministerium möchte im Falle Grünbach außerdem einmal nachsorschen, ob daS zutrifft, was mir von Gewerkichaftsseite mitgeteUt worden ist, daß das Urteil de- Amtsgerichts Falkenstein, das am 21. Juli 1327 gefällt wurde, erst am 9 August dem Gewerbe aufsichtsamt -»gestellt worden ist. DaS Gewerbe- anfsichtSamt hat am 1b. August 1W7 bei dem LmtS- anwatt Berufung eingelegt. Der AmtSar,walt hat Abg. Härtel (Bolksr.): Zu den Anträgen über die Behebung der Erwerbslosigkeit darf wohl gesagt werden, daß sich niemand in diesem Haufe der Notwendigkeit zur Ergreifung von Maßnahmen zur Milderung der Erwerbslosigkeit verschließen wird. Es muß aber be tont werden, daß eben doch nicht alle Arbeiten zur Beschäftigung von Erwerbslosen, vor allen Dingen zur Beschäftigung aller Berufszweige der Erwerbslosen, in größerem Umfange möglich sind, daß weiter auch die Witterungsverhättnisse cs nicht immer gestatten, solch große, wirklich zweckdienliche Maßnahmen zur Linderung der Erwerbslosigkeit zu treffen, und daß wir infolge dessen im Ausschuß prüfen müssen, welche Maßnahmen die Regierung hier zweckmäßig treffen kann. Zu dem Antrag Nr. 776 über das Spankorb- gewerbe habe ich schon im Ausschuß gesagt, daß ich Gelegenheit hatte, bei staatlichen Holzversteige rimgen sowohl als auch in Lauter selbst mit Korb- machern in Verbindung zu treten und sie zu diesen An trägen und zur Notlage dcS Spaukorbgewerbes zu hören, und da muß ich festftrllen, daß sie sich nicht allentl)a!ben hinter den Antrag stellen und die hier vorgeschlageneu Maßnahmen für zweckdienlich halten, um dem Span kordgewerbe wirklich auf die Beine zu helfen. Die Absatztosigkeit, vor allem der Mangel an Aufträgen vorn Auslande sind die Hauptursachen des Darniederliegens dieses Gewerbes, nicht die Konkurrenzunfähigkeit. Mir ist ausdrücklich erklärt worden: Die Spankörbe, die wir hier in unserer Pflege machen, werden in anderen Be zirken nicht gemacht, so daß wir keine Konkurrenz zu fürchten haben. Sie haben auch durchaus keine Klage gegen die Forstverwaltung geführt, aber sie haben Klage geführt und lehnen vor allen Dingen ab, daß die Re- gierung mit irgendwelchen Geldmitteln und Kredit- aktionen eingreift, wie es von links gewünscht wird, wett sie damit die trübsten Erfahrungen gemacht haben. (Lachen b. d. Komm.) Sie erklären, daß man damit nur den unlauteren Wettbetverb groß ziehe und eine Drückung der Preise zum Nachteil der Spankorbgewerbetrelbenden erreicht hätte, denn, wie es überall auf dem Gebiet des Gewerbes ist, e» gibt immer wieder Leute darunter, die dann diese Kredite benutzen, um sie nicht zweckmäßig zur Hebung des Gewerbes zu verwenden, sondern die dann mit Hilfe dieses Geldes mit den Preisen schleudern und dadurch dem Gewerbe schaden. So sind mir die Verhältnisse dort geschildert worden. Man hat mir auch erklärt, daß die Holzeinkauss- genossenschaft für das Spankorbgewerbe ein Fehl ichlag gewesen ist insofern, als die Forstverwaltung da» Holz an diese Genossenschaft abgeben muß, die Genossen schaft aber, obwohl sie das Holz von der Forstverwaltung zu dem billigsten Preise bekommt, 20 Proz daraufschlägt. Außerdem bekommt der betreffende Spankorbmacher nicht daS Holz, daS er zu seinem Auftrage braucht, sondern er mutz da» Holz nehmen, wa» ihm durch Los zufällt, und er ist so behindert, rechtzeitig seine Aufträge zu erledigen. Wenn wir diese Dinge so betrachten, ww Ne mir tatsächlich dargestrllt worden sind, so äst zu be