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Sächsische Staatszeitung : 01.02.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-02-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id48072833X-192202018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id48072833X-19220201
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-48072833X-19220201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-02
- Tag 1922-02-01
-
Monat
1922-02
-
Jahr
1922
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 01.02.1922
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ZBMqc W NmisBmz. 4«), beauftragt mit der Herau-gabe: Regierung-rat Doenge» in Dresden. XI. ordentliche Landessynodt. (Fortsetzung der Sitzung vom 2b. Januar.) Syn. Gutsbesitzer Lchreider (Mischwitz): (Fortsetzung.) Zum Schluß möchte ich den Herre» Landgeist- lichrn, denen die geeigneten Räumlichkeiten und Gebäude zur Verfügung stehen, dringend emp- fehlen, daß fie sich für die eigene Bewirtschaf tung ein ia nächster Nähe gelegenes Grundstllrk selbst Vorbehalten. (Sehr richtig!) Wir können nicht wissen, wie sich die sinanziellen Verhältnisse der Kirche noch gestalten werden. Wir können nur mit großer Sorge noch in die Zutunst blicken. Ich kenne Geistliche, die bereits von der Befug- »iS Gebrauch gemacht l-aben. Wo cS angängig ist, sollte der Landgeistliche das tun. Die Herren werden einmal ihre Freude darüber haben. Sun.AmtShauptmann I)r. Bogel v FrommannS- hausen (Oschatz): Zunächst bin ich vom Standpunkte des Kirchen- inspeltorS aus dankbar, daß wir eine neue, die Materie regelnde Konsistorialvervrdnung zu er warten haben. Ich darf bitten, daß die Ver ordnung bald erscheint, denn nach meinen Er fahrungen sind an vielen Orten Verhandlungen wegen Änderung des Pachtzinses eingelcitet, und cs ist erwünscht, daß diese Verhandlungen erst zum Abschluß kommen, wenn wir in der Lage sind, die neue Verordnung zugrunde zu lege», da sonst häufig Dinge vereinbart würden, die mit den neue» Richtlinien nicht überein- stimmcn. Er wird i» anderen Teilen des Lan des ähnlich sein. Tann möchte ich eine Bitte unterstreiche», die der Hr. Kollege Bühring ausgesprochen hat, di: doch wohl bevorstehende Errichtung von kirch lichen Jinanzämtcrn nicht allzulange der Zukunft zu überlassen. Ich habe bereits einmal in diesem Hause darauf hinzuweiscn, daß es erwünscht ist, dem Geistlichen und den Kirchenvorständen die Verpachtung abzunehmen. Heute möchte ich noch aus einen Gesichtspunkt Hinweisen, der meine Bitte unterstützt. Tie neue Kirchci,- stcuerordnung sicht vor, daß die Kirch gemeinden, die einen Ertrag an Ortskirchcnstener haben, der den haushaltmäßigen Plan übersteigt, den Uberschuß an eine Steneransgleichslasse beim Landeslonsistvrium abznführen haben. Wie die Tinge liegen, wird die Geneigtheit der Kirch- gem.inde», größere Summen abzusühren, leine große sein. (Sehr richtig!) Jnsolgedesscn wer den sie auch, wenn diese Bestimmung gilt, nicht „so sehr darauf a»S sein, die Pachträndcreien zu einem angemessenen Preise zu verpachten, wie cs notwendig ist, weil dann eine erhöhte Not- Wendigkeit besteht, an diese Ausgleichskasse Summen abzuführen. Das wäre im Interesse der Gesamtkirche zu beklagen. (Bravo!) Shu. Schuldirektor Paßkönig (Leipzig-Plagwitz): Der Hr. Berichterstatter hat gejagt, über die emzureichenden Angebote soll eine Auswahl ge troste» werden. Wer soll sie treffen? Hier und da tut eS der Geistliche selbst. (Widerspruch.) Ich weiß aus der Praxis, daß es geschieht. Da gegen möchte ich mich wenden. Ich habe Fälle inr Auge, in denen das kirchliche Leben darunter leidet. Es drängt alles darauf hin, daß wir dieses Pachtamt einmal bekommen. Epn. Pfarrer Püschmann (Hainichen): Ich kann es nur begrüßen, wenn die öffentliche Ausschreibung erfolgt, und möchte besonders emp fehlen, Lchnsländer zu Schrebergärten abzugeben. Natürlich ist zu wünschen, daß die Inhaber von Schrebergärten das Land gut pflegen. Nach dem Schlußwort des Berichterstatter- wird der Antrag einstimmig angenommen. Die Tagesordnung ist damit erledigt. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 44 Min. nach- mittag-.) 39. Sitzung. Donnerstag, den 28. Januar 1922. Präsident Bürgermeister Dr. Seetzen (Wurzen) eröffnet die Sitzung 9 Uhr 50 Minuten vormittags in Anwesenheit de- Präsidenten, de- Vizepräsidenten und einer Anzahl Räte de- Laude-konsistoriums. Nach Gebet und Registrandenvortrag wird in die Beratung de- Antrag- de- Syn. V. JhmelS u Gen., die deutsche Gesell schaft zur Förderung der evangelisch- theologischen Wissenschaft betr (Druck sache Nr. 69) eingetreten. Der Antrag lautet: Synode wolle beschließen: den Kirchenvorständcn den Beitritt zur säch sischen Landesgruppe der deutsckcn Gesellschaft zur Förderung der evangelisch-thcologische» Wissenschaft besonders mit Rücksicht darauf zu empfehlen, daß durch die Gesellschaft auch sächsische» Studierende» der Theologie die Anschaffung von Lehrbüchern ermöglicht wer den solle. Lie macht dabei die Kirchenvor- stände darauf aufmerksam, daß es zulässig ist, den in j 4 der Satzungen der sächsischen Lan- desgruppe vorgesehenen Beitrag der Kirch gemeinden ausdrücklich kür den zuletzt an gegebenen besonderen Zweck zu bestimmen. Syn. Geh. Kirchenrat Prof. kl. JhmelS (Leipzig): Es ist bekannt, mit wie großen Schwierig- keilen unser Buchhandel und infolgedessen auch unsere theologische Wissenschaft zu ringen hat. Man darf es dein Buchhandel wohl bezeugen, daß er in der Preissteigerung noch verhältnis mäßig maßvoll geblieben ist. Man hat in an- deren Kreisen ihm geradezu einen Vorwurf daraus gemacht, daß er nicht mit der übrigen Preissteigerung gleichen Schritt halte. Man muß anerkennen, daß unser Buchhandel in dieser schwierigen Situation versucht hat, seines idealen Berufes eingedenk zu sein. Gleichwohl sind aber doch auch für solche Bücher, für die an sich aus Absatz gerechnet werden kann, die Preise so un- geheuer gestiegen, daß »ran fürchten muß, daß sic für bestimmte Kreise einfach unerschwing lich sind. Vor allem leidet aber gerade die heologische Literatur, an der der eigentliche Fort- chritt der Wissenschaft hängt, die monographische Untersuchung. Es liegt eine ganze Reihe gelehrter Untersuchungen vor, die einfach nicht gedruckt werden könne», weil sich kein Verleger findet, der das Risiko zu übernehmen imstande ist. Tas ist aber ein Notstand, der schließlich die gesäurte Kirche trifft, und für den man daher auch bei einer solchen Körperschaft wie der unsrige» allerdings Sympathien und Verständnis vorausjetzen darf. Wer, wie ich, ein theologisches Literartur- blatt hcrauSgibt, überzeugt sich, daß in dem Punkte gegenwärtig die katholische Wissenschaft verhältnismäßig wesentlich günstiger gestellt zu sein scheint (Sehr richtig!), und offenbar hat sie noch mancherlei kirchliche Mittel in der Hand. Wir haben das bisher nicht gelernt, für solche Dinge kirchlich zu sorgen, aber für die Zukunft müssen »vir es tun. Es hängt ein gutes Stück unserer kirchlichen Zukunst dman, daß unsere Wissenschaft auch in Zukunft imstande ist, auf dem Markte zu erscheinen. Vielleicht darf ich auch aussprechen, daß hier im edelsten Sinne nationale Intelcssen mit aus dem Spiele stehen. Deutschland ist das Land der Reformation und hat auf theologischem Gebiete bisher unbestritten die Führerschaft gehabt. Gegenwärtig kann man den Eindruck haben, daß in diesem Punkte auswärts gewisjc Kreise glaubten, etwas die Führerrolle übernehmen zu können. Wie wer de» drittgend wünschen müsjen, ich darf getrost sage», um der Sache willen, daß die Führer- stellung der deutschen theologischen Wissenschaft erhalten bleibt. Taher wird man es verstehen, daß sich in Leipzig eine Landcsgrnppe der deut schen Gesellschaft zur Förderung der evangeli schen theologischen Wissenschaft gebildet hat. Träger dieser gesamten Bestrebungen ist in erster Linie die theologische Fakultät. Die kirchlichen Mittel sind vorläusig bescheiden und werden es zunächst bleiben. Taher ist es fraglich, wie »veit die Gesellschaft den idealen Aufgaben, von denen ich sprach, gerecht zu werden vermag, pnter den Ausgaben, die sie sich gestellt hat, kommt iu erster Lmie in Betracht, »voraus ich dis Auf merksamkeit der Kirchen Vorstände richten wollte, die Bezahlung von Lehrbüchenr für unbemittelte Studenten. Lehrbücher gehöre»» zu dem HandwerlSzeuge unserer Stydenten. Deshalb bitte ich dafür zu sorgen, daß unsere Koinilitonen auch in Zukunst dieses notstvcndige Arbeitszeug haben. In diesem ideale» Sinne bitte ich, unserem Antrags möglichst ejüstimmig znstimmen zu »vollen. (Lebhaftes Bravo!) Vizepräsident des Laude-konsistoriums Lbrrbos- prediger Nvr. Dibelius, Magnifizenz: Meine hochgeehrten Herren! Ihre Beifalls- bczeugung hat gezeigt, daß hierüber wohl voll ständige Einigkeit herrscht, daß dieser Rot irgend- wie gesteuert werden muß. Das Kirchenregiment wird sich bemühen, diese Überzeugung an die einzelnen Genreinden weiterzuleiten und die Kirchenvorstände auszusordcrn, ihrerseits gegen über den Schwierigkeiten etwas zu tun. Man wird j» gern erwägen, ob, wenn die Finanzen sich durch das Eingehen der Kirchensteuern bei uns wieder etwas gehoben haben, noch weiter in der Hilfeleistung gegangen werden darf. Augenblicklich wird es ja sehr schwer sein, etwa- Besonderes zu tun, aber die Bitte an die Ge meinden wird weitergelcitet »verden, und das ist ja zunächst wobl der Wunsch des Hrn. Antrag- stellers. Ey» Pfarrer Heybrich (Krögis): Ich möchte znm Ausdruck bringen, daß cS wohl selbstverständlich ist, daß in anderen Ephorien so wie in der unsrigen auch die Konferenzen sich bereit erklären, einen »virklich hohen Beitrag zn zahlen. Ebenso naheliegend ist eS, daß die- lenigen, die im Begriff stehen, in kürzerer Zett vielleicht ihr Amt zu verlassen, aus ihren zum Teil doch wertvollen Beständen, was sie nur irgend können, vor allen Dingen an guten Büchern, namentlich Realenz»,llopädien und wertvolle exegetische Werke der LandeSunivcrsität zur Verfügung zu stellen Ich halte das für eine Ehrenpflicht ocr Emeriti, die allerdings auch in einer schlimmen Lage sind, doch das gering- erscheinende Opfer mit dem Herzen zu bringen. (Bravo!) Hierauf wird der Antrag einstimmig an genommen Punkt 3 der Tagesordnung wird in geheimer Sitzung erledigt. Punkt - der Tagesordnung: Antrag de- Finanzau-fchuffe-, die Einstufung der Geistlichen in die Besoldungsgruppen >er Besoldungsordnung betreffend. (Drucksache Nr. 74.) Der Antrag de- Finanzausschusses lautet: Synode »volle beschließen, das Kirchenregimcnt zu ersuchen: X die Einstusuug der Geistlichen nach folgende» Grundsätzen vorzunchmen: l. Tie geistlichen Stellen werden nach der Seeleuzahl in 4 Klassen eingekeilt, nämlich l. Klasse I bis zu 1000 Seelen, 2. - II über 1000 bis 3«>00 Seelen, 3. - III - 3000 - 5000 - , 4. - lV - 5000 Seelen. Tabei wird in Kilchgemeinden mit mehrere» Geistlichen die Gesamtseelen zahl der» letzteren zu gleichen Teilen an- gerechnet. II Zur Einstujuug der Geylllche» i» Be- soldungsgruppe XI soll 1 .in Klasse I cin Tieustalter vvn30Iahre», 2. - - ll - - - 26 - , 3 .- lll - - - 22 - , 4 . - - lV - . . 18 - zu erfordern sei». III. Auf diese Tienstaite» werde»» >. für Pfarramts- und Kirchenoocsrands- leitung 3 Tienstjahre, 2. für jcde Schwester- oder Tochter- Kirche mit Friedhof 2 Tienstjahre, 3. für sonstige, die Amtsführung er schwerende Umstände sowie für im einzelnen Amte liegenoc besondere Anforderungen an den Amtsinhaber bis zu 3 Ticnstjahren angercchnet. IV. a) Ist ein Geistlicher bereits i» Gruppe XI emgestust, jo verbleibt er in dieser, auch wen»» er nach vorstehenden Grundjätzen in e.nem neuen Amte nach Gruppe X cinzusinfen jein würde, k) Dienstjahre, die tu einem Amre ver bracht sind, »verden in einem neuen Amte nicht rein ziffernmäßig, sondern nach den» unter »l angegebenen Ver hältnis 30 : 26 : 22 : 16 angercchnet. V. Wird der nach der Besold nngsverord« nung vom 28. September 1021, § I unter b Abs. l zulässige Höchstsatz voi» 50 v. H. sämtlicher jcweil.g ständig angestellten Geistlichen in Befolgung vorstehender Grundsätze überschritten, so »verden die demEinstusungsdienstaltcr nach jüngste»» Geistlichen gleichmäßig aus die Klaffen I bis IV verteilt und rücken erst all mählich — und zwar »»ach Maßgabe dieses Dienstaltcrs — nach; wird da gegen der Satz von 50 v. H. nicht er reicht, so rücken die dem Emstufungs- dienstalter nach ältesten Geistlichen — ebenfalls unter gleichmäßiger Verteilung auf die Klassen I bis IV — in Besol dungsgruppe X! ein. VI. Rückwirkende Kraft soll vorstehende»» Grundsätzen nicht gegeben werden; 8 anzuordnen, daß in sämtlichen Ephorien be ziehentlich Diözesen aus Geistlichen und Kirchenvorstehern zusammengesetzte Aus schüsse gebildet werden, die dem Landes- konststorium Vorschläge nach vorstehenden Grundsätze», einreichen. Synode wolle weiter beschließen, die hierzu eingegangenen Gesuche für erledigt zu erklären Berichterstatter L»»»» Piarrer ütraefe (Aiusscld): Die Frage, die uns in dieser Stunde zu be schäftigen hat, ist für daS Wohl und Wehe der Geistlichen unserer Landeskirche von äußerster Wichtigkeit, denn von der Art ihrer Beantwortung hängt im wesentlichen die Gestaltung der ge- samten wirtschaftlichen Lage der Geistlichen ad. Dadurch berührt sie zugleich auch die Interessen der Landeskirche selbst, da dieser ungemein viel daran gelegen sein muß, die wirtschaftliche Lage ihrer berufenen Diener so zu gestalten, daß diese nicht einen allzu schweren Kampf ums Dasein zu führen haben, denn beständige schwere Sorge»» wirtschaftlicher Art wirken wie übe.all, so ganz besonders hier naturqcmäß auf die Berufs- sreudigkeit und aus die Leistungsfähigkeit der amtlichen Betätigung ein. Aber nicht bloß für die jetzt und künftig inr Amt befindlichen Geist- Uchen ist die von uns zu behandelnde Frage un- geheuer wichtig, sondern auch für die Ruhe ständler und die Hinterbliebenen der zurzeit noch im Amte Stehenden. Dazu kommt aber noch eil» »vcitcrcS sehr wich tige» Moment, ein Moment, das über die per sönlichen Interessen des einzelnen Geistlichen und über diejenige»» der Familie des einzelnen »veit hinau-geht und weder von der Synode noch von den Geistlichen draußen im Lande übersehen werden darf. Dieses Moment besteht darin, daß e- der Landeskirche auch für die zahlreichen t»c. sonders arbeitsreichen und besonders schwierigen Ämter niemals an der erforderliche»» Anzahl ge eigneter Bewerber fehlen darf. Taran« ergibt sich ohne weiteres, daß sic dic Möglichkeit haben muß, di« Inhaber jolcher An.ter in einein früheren Leben» oder Dienstaltcr in eine höhere Be- soldung-arnppc einzustufen al- andere Geistliche. Das entspricht dem Sinn nach aber zugleich auch einer Forderung, dic von der Standesvertretung der sächsischen evangelisch-lutherischen Geistlichen selbst, nämlich von» sächsischen Pfarrervcrein, schon im Jahre 1006 in einer damals hcrausgekom- menen Tenksch»ist erhebe»» worden und seitdem niemals wieder zurückgenommcn worden ist, so fern bereits damals für Geistliche in besonder» schweren Amten» Arbcitszulagcn gefordert wur den. Wir müssen uns immer und immer wieder vergegenwärtigen, daß wohl in keinem anderen Berufe das Maß der von dem einzelnen zu leistenden Arbeit ein so verschiedenes ist wie inr Psarrerstand. Anderseits aber wird auch darauf, daß schließlich auch die in kleineren und ver hältnismäßig leichteren Amtcrn wirkenden Geist liche»» ein Recht haben zu leben, schon um der für diese Geistlichen zumeist recht hohen Kosten )er K-ndcrerziehung willen die gebührende Rück- icht genommen werden »Nüssen, denn es be seutct ja fraglos einen ganz ungeheuren Unter schied, ob ein Geistlicher oder auch irgendein onstiger Beamter seinen Wohnsitz in Dresden bzw. Leipzig hat, wo er seine Söhne von der Volksschule ab bis hinauf zur Hochschule, unter Umständen auch noch darüber hinaus in seinem Hause behalten kann, oder ob er seine Kinder bereits vom 10. Lebensjahre ab aus dem Hause und in teure Pensionen gebe», muß. Und cS bedeutet ebenso einen gewaltigen Unterschied, ob jemand den Lrtszuschlag, zu dem ja noch der Ausgleichszuschlag hinzutritt, nach Ortsklasse X oder nach Ortsklasse ll bezieht, zumal daS viele Gerede von der besonders teuren Lebens haltung in d r Großstadt, wenn es auch hinsicht lich der Wohnungsmiete und einiger anderen Kosten berechtigt jein mag, in jeder anderen Beziehung in das Reich der Fabel zu verweisen ist. «Lebhaftes Sehr richtig!z Was hat nun aber den Anlaß gegeben, daß wir, nachdem erst vor wenigen Monaten das Landcskonffstorium die Einstufung de: Geist- Uchen bzw. der geistlichen Stellen — beide Aus- druckswcisen wechseln in den in Frage kommen den Verordnungen je nach den Un,ständen mit- einander ab — für den ganzen Bereich der Landeskirche vorgenommen hat, schon jetzt mit dieser Frage uns beschäftigen müssen- Es ist das die tiefe Beunruhigung, dic weite, ich darf sagen, sehr weite Kreise des sächsischen Pfarrer- standes infolge der Art, wie die von der obersten Kirchenbehördc vorgenommeue Einstufung ge schehen ist, ergriffen hat und die durchaus nicht bloß, wie nach den cingegangenen Gesuchen scheinen könnte, in der großstädtischen Geistlich keit, sondern auch sonst im Lande besteht. Diese Beunruhigung hat, soweit von ihr insbesondere die Leipziger Diakonen betroffen »vorden sind, unseren Hrn. Konsnnodalen Uic. Stange veran laßt, schon in der 31. Sitzung der I I. cvangelisch- lutherischen Landessynode eine Anfrage über die bei der Neueinstufung der Geistlichen an- gcwendeten Grundsätze an das Landeskonsistorium zu richten. Tie Antwort, die ihin damals, im November v. I-, zuteil geworden ist, hat ihn jedoch nach der zu eben jener Zeit von ihm ab gegebenen Erklärung nicht voll bckncdigt. Des halb wurde der Finanzausschuß beauftragt, die bisher angewendeten Einhcitsgrundsaye einer Nachprüfung zu unterziehen. Inzwischen aber ist aus dem Lande noch eine ganze Reihe von Gesuchen bzw. Beschwerden an den Finanzaus schuß gerichtet worden, die sich teils auf die Einstufung in Gruppe XI, teils auf die in Gruppe X>', teils auch auf die Gewährung von Sonderzulagen an solche — großstädtische — Psarramtslcitcr beziehen, welche nicht in Gruppe XII cingestuft worden und die sich durch den Wegfall der früher von ihnen bezogenen Funk tionszulagen benachteiligt fühlen. Tie entstandene Erregung ist zum Teil nicht unberechtigt. Dennoch glaube ich, im Rainen des Finanzausschusses das Landeskonsistorium gegen die im Lande "draußen erhobenen, zum Teil recht schwcren Vorwürfe in, allgememen in Schutz nehmen zu müssen. Tas Landes- konsistorium stand, da eben nun einmal bei den Geistlichen die Anforderungen an die Arbeits kraft der einzelnen ganz ungeheuer verschiede,» sind nnd da auch noch eine ganze Reihe anderer nickt in der Seclenzahl der Gemeinden oder Seelsorgcrbezirkc, sondern in ganz anderen Um ständen liegende Momente zu berücksicktigen waren, tatsächlich vor einer ungeheuer schweren und in völlig gereckter und befriedigender Weise von Menschen überhaupt nickt zu lösenden Aus gäbe. (Sehr richtig!) So wie das Emstufungsverfabren bisher ge jchah, »vird cS für die Zukunft nicht aufrecht- erhaltcn werden können Man wird vielmehr, was die schon berührte Frage nach der Bcdeu- tung der einzelnen Ämter betrifft nach Merk- malen oder Maßstäben suchen müssen, die der sudicktiven Beurteilung möglich?, entzogen sind, und der Finanzaussckuß ist der cininütigen An sicht, daß nur dann, wenn nach völlig objektiven Maßstäben verfahren wird, vas Landeskonsistoriunr gegen fcrncweite ungerechtfertigte Borwürfe geschützt wird. Es »vurde ein ans den dem Finanzausschuß angehörigen Geistlichen bestehen der Nnteraussckuß beauftragt, in der Richtung des von mir empfohlenen PunkticrungssysremS, das vollkommen objektive Merkmale bietet. Richt linien auszuftellen und dazu dic diesem Hause angehörigen Mitglieder de« BorstandeS des Psarrcrverems, joivie den Psarrervcreinsvor- sitzenden, der aber leider nickt rechtzeitig zu er langen »var, rechtzeitig zu hören. So waren wir unser sechs, und ich kann versickern, daß wir bei unseren Beiaiungen ganz gcwisjenhaft und ohne jede Rücksicht etwa aus eigene Interessen »erfahren sind. Der Aussckuß hat sick bezü,zl,ck der Grundsätze für eine sackgemäße Einstufung der Gei-lichs»
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