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Sächsische Staatszeitung : 21.01.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-01-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id48072833X-192201210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id48072833X-19220121
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-48072833X-19220121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-01
- Tag 1922-01-21
-
Monat
1922-01
-
Jahr
1922
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 21.01.1922
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LiDiMU M AWn AWtSzkilllU. 34. Beauftragt mit der Herausgabe: RegicrungSrat Doenge» in Dresden. 1922 n wer- L an- WahUisten eingeschriebenen Mitglieder der Kirch- die Fremdwörter bestehen zu lassen. gemeinden zur Kunvdalwahl berechtigt sind, s Endlich haben wir zum Schluß noch etwas das mutz in der Verfastung ausgcjpro.h: den. l^ehr richtig!) Wir sind ferner der Meinung, dütz de Veisaimng cn»- dis ihre Mission Ltrom religiöser der Kirche zu- Ltrom rcligivsin saß nichts anderes d »ich die Stehen soll als die Bo.kslirchs, am Loire erfüllen soll, ocn Lträfle dem ganzen Bolte führen soll, aber auch de» Syn Studlenrat Pros. Hickmann (Leipzig): Die neue Gestalt, die die Verfassung durch die Beschlüsse des Verfassnngsausjchusses er halten hat, scheint mir sür die gegenwärtige Zeit in geistigem Rahmen auch sür den Ausbau des landeslirchlichcn Leb^nS weit charakteristischer zu sein als die Vorlage, die wir zunächst vom Kirchcnrcgimentc empfingen Man sicht cs aber dieser Verfassung an, was man heute überall im Leben spürt: das Alte ist vergangen, und das Neue ist noch nicht geworden. Es ist überall ein unsicheres Tasten und Versuchen zu bemerken. Bei dem vom Kirchenregiment vorgelcpten Ent wurf bemerkten wir zwei Richtungen, die ein- hcitlich verfolgt wurden, um hier in das Alte hinein etwas Neues zu bauen Für den Ent wurf war charakteristisch, datz er den alten Rechts- vrganismus, der in der staatskirchlichcn Entwick lung fich allmählich gebildet hatte, übernahm, den alten Rechtsvrganismus, ber dein das Schwergewicht der ganzen Kirchenvcrwaltung auf die oberste Behörde fällt. Man glaubte nun doch, daß cs der gegenwärtigen Lage nicht entsprechen konnte, wenn gerade in dieser Rich tung jetzt, wo die staatliche freie Kirche erbaut werden soll durch die neue Verfassung, das Ge wicht dieser obersten Behörde riech gesteigert würde. Man glaubte umgekehrt, daß andere Kräfte noch mit in die wichtigsten Organe der kirchnchen Verwaltung und Leitung hincin- geleitct werden müßten. So kam cs auf der einen Seite zu dem Versuche, Lem persönlichen Elemente eine starke Wucht zu geben, aus der anderen Seite zu dein Versuche, die volkskirch liche Richtung in der Hinsicht stärker zur Geltung zu bringen, daß das synodale Element verstärkt würde, daß der Synode ein weiterer Unisang von Kompetenzen zugesichert würde und daß die Synode eingebaut würde in das wichtigste Organ der kirchlichen Leitung. Was nun beim Ausgleich dieser verschiedenen Bestrebungen her- ausgekommen ist, liegt in dem neuen Ent wurf vor, und ich bin durchaus auch der Mei nung, daß nunmehr cin glückliches Gleichgewicht der Kräfte herbcigesührt worden ist Ander« scits kann man nicht verkennen, daß das Ganze an Einheitlichkeit und Geschlossenheit verloren hat (S-Hr richtig?) und das; in formaler Hinsicht allerdings d»e neue Vorlage nicht zu ihrem Vor teil von der alten absticht. Das liegt in der Situation, auS der heraus wir gearbeitet haben. Es sind hier viele unentwickelte Ansätze noch da, von denen man allerdings hoffen kann, das; sic die Grundlage für eine Wenerbildung geben werden. Es sind Versuche, aber sie sind be deutsam. Was die Synode anlangt, jo ist ihre Selb ständigkeit noch weiter heran gearbeitet worden. Ihr vvlkslirchlichcr Charakter kommt dadurch zum Ausdruck, daß neben den vereinigten Bcrufs- gruppen alle Schichten, die in der Kirche ar beiten, in dcr Synode mit vertreten werden sollen. Auch ans die gute soziale Bestimmung in 8 18 darf ich an dieser Stelle Hinweisen, wo nach auch diejenigen Mitglieder der Synode bleiben könncn, denen cS die wirtjckwstlichc Lage vielleicht schwer macht, cin solches Mandat zu übernehmen. Aber aus der anderen Seite findet eine Theorie über die Synode zweifellos keine allgemeine Zustimmung, das Wahlvcrsahren. Die Wahlen zur Synode sollen durch Mitglieder der Kirchgemeindeveftrctung voigcnommen wer den. Wir wünschen, daß der WühlcrkreiS weiter- gezogen wird, wir wünschen, daß alle in die Wir glauben auch, daß es durchaus richtig ist, wenn wir in diesem Moment noch einmal diesen Wunsch mit aller Klarheit und Energie hier ver treten. Wir stehen vor einer doppelten Tatsache. Wir haben einerseits die neue Synode, die in höherem Maße al» die alte, gerade weil sie er weiterte Kompetenzen hat, vom Vertrauen der Landeskirche getragen sein muß, und wir haben weiter eine neue Kirchgemcindcvcrfassung, die auch wirklich alle in den Kreis der Wahlberech tigten einbezogcncn Gemciudeglieder in einer Kirchgemeinde zusannnensaßt, sodaß sie dort in der Lage sind, ihre kirchliche Gesinnung zu bekennen und zu pflegen. Auch das landcskirchliche Bc- wußtsein soll in diesen Reihen geweckt werden, und der Kirche kann nichts Besseres geschehe», als wenn man diese Mitglieder der Kirch gemeinden auch zu den Wahlen der landeskirch« liehen Körperschaft hcranzieht. Auch die Frage, ob die Wahlkreise in dcr Form, wie sie hier frstgcstellt sind, und damit eng in Zusammenhang stehend, ob das bisherige Wahl Lebens, dec vom Bolle auögcht, erfassen soll. Und das wollen wir. (Vielfaches Bravo!) Syu. Gcwcrlschastesckrctär Gicry (Chemnitz): In der Bekcnntnissragc, von der Hr. Kcn- st;n. Hickmann ziemlich ausführlich gesprochen hat, stehe ich im Gegensatz zu vielem aus dem C andpunkte, da^ es nicht genügt, wenn etwa gejagt wird: das evangelijch - luthe rische Betenntnis dcr Landeskirche bleibt un verändert, jondcrn daß inan notwendigecwe.se auch jagen muß, was eigentlich dieses Bekenutnis ist, wie das in der Einlci.ung in Abs. 2 geschehen ist- Ich gehe nicht so weit, den Begriff „Vvlts- kirche^ dahin auszulegc», daß alle mögücyen und unmöglichen Meinungen in ihr zur Geltung kommen. (Sehr richtig!) Lie darf nicht rin Sprechsaal aller möglichen Meinungen sein ( Lehr richtig!), sondern in dcr Volkskirche muß cs einen Kern und Stern geben, einen Grundsatz, von den: kein Abwcichen stattfindet. Das ist nach unserem Tajüihalren der Glauben de: Väter, wie cr in dm Heiligen Lchrift bezeugt ist, und ist, hier der K-rchemat als solcher und neben ihn, wieder als bcjondcrc Instanz das Bezirks« kirchcnamt. Diese alte Form dcr Verfassung er klärt sich durchaus aus dcr bisherigen staatskirch lichen Entwicklung, jetzt aber, wo sich die Lan deskirche eine einheitliche Verfassung geben kann, da versteht man nicht recht, warum diese alte dualistische Art dcr Verfassung aufrechterhalten werden soll. Auch hier wird man »ach einer Einheitlichkeit dcr Verwaltung zweifellos streben müsse», (Bravo!) und so wird wohl auch dieser Paragraph noch einer Nachprüfung bedürfen. Das Zw e püftigc in den Namen ist schon mehrfach hcrimgchoben. Auch hier stelle ich mich auf den Standpunkt, daß e» so, wie cs jetzt ist, nicht bleiben kann, daß man sich ent schließen muß, entweder deutsch zu reden oder deSbijchof unentbehrlich innerhalb unserer evangelische!; Landeskirche ist und daß cr in t wefiutlich weiteren Befugninen ausgcnattct sein muß als der bisherige Präsident des Konsistoriums. Damit ist noch lange nicht ausgesprochen, daß dieser Landesbischof mit dein Bischof der katho lischen Kirche gleichstche. Wir wolle» auch keinen Bischof im Sinne der kathol jchen Kirche haben. Wenn ich mit einen» Worte ans den Titel „Bischof" zurückkomme, »nächte ich gleichzeitig aus die Tiwlfiage überhaupt Bezog nehme». Ich kann nicht finden uno habe bisher nicht ge funden, daß sich wc ciitliche Kreise unsc>cr Kirche an dem Titel Bischof stoßen Ich habe rnetmchr das Gefühl, daß die Kritik an den» Titel Bischd' mehr eine Kritik innerhalb der Presse von in« tercjjierten Einzclpcrjönlichkeitcn darstclit als eine Krit.k, die aus ter Stimmung des kirchcn- volkeS heraus geboren ist. (Sehr richtig! Was die übrigen Titel und Bchördcnbczeich- nungen anlangt, so mochte ich dcr Auffassung Ausdruck geben, daß »vir doch nicht bei Schaffung dcr neuen Bezeichnungen uns allzusehr von dcr Neuerungsjucht leiten zu lassen. (Sehr richtig!) Tie Titel- und Bchördcnvczcichnung tut es nicht. (Sehr richtig!) Einen Landeskirchen au sjchuß halten »vir auch für unbedingt nötig. Wir sind auch dcr Meinung, daß cs bestimmte Tinge gibt, die von dem Konsistorium oder Landcskirchcn- anlte nicht geregelt weiden können Ich will kurz sagen, daß das Landslirchenamt letzten Endes nicht über sich selbst entscheiden kann. Wir müfjen neben den, Landeskirchenamte, neben dcr gesetzgebenden Körperschaft der Synode noch eine Instanz »oben, die inan als Korrckturinstanz bezeichnen kann. Ein Wort zur Synodel Ter BersassungS- entwurs setzt die Zahl der Synodalabgcortmetcn gegenüber dem blsherigen Zustande aus 7o herab. ES sind Stimmen laut geworden, daß diese Zahl XI. ordentliche Landessynode. (Schluß der Sitzung vom 18. Januar.) Syn. Superintendent «länzel (Pla len): (Fortsetzung.) WaS den Landeskirche »aus sch ußanlaugt, so gefällt mir der Name nicht, aber ich erhebe keine»» Widerspruch dagegen. Jedoch gegen die Zusammen- scpung de» Landeslirchcnausschussc- selbst, wie sic hier in dcr Verfassung vvrlicgt, möchte ich »»ich durchaus auSjprechcn. Wen» ich diesen Landcö- lirchenauSschuß als die Repräsentanz ausehe — so will ich ihn vor allen Dingen verstehen —, so würde ich »»eine», daß die Trcigliedcrung vollständig genügt, denn die drei gewählten In stanzen dcr Landeskirche, die in diesem Landcs- kirchenaaSschub vertreten sind, die Cnnodc, das Landcskonsistorium und dcr Laudeöbischof, sind die Repräsentanz dcr Kirche. Diese Hinzufügung von zwei auS dem Volke, wie vorhin gesagt worden ist, kann ich nicht sür einen glückliche» Zug halten. Zwei Leute sollen in die Neprä- sentanz kommen, ja gar ii» diese Funktionen, die gar nicht im kirchlichen Betriebe, in» kirchlichen Leben drinstchcn. (Sehr richtig!) Es gehört zu den Entscheidungen, die dieser LandeLkirchenauS- schuß treffen soll, nach der Vorlage doch eine intime Bekanntschaft mit den kirchlichen Dingen. Was die Differenzen betrifft, die vorhin dcr Hr. Präsident des LandeskonfistoriumS besprach, so meine ich doch, daß eine Verständigung hier erfolgen müßte, und ich gebe mich doch dein Vertrauen hin, daß an diese»» Punkte das Bcr- fassungswerk nicht scheitern wird. Der Hr. Berichterstatter hat vorhin diese neue Verfassung mit einen» Gewände verglichen. An diesen» Gewand mögen vielleicht noch manche Änderungen vorzunehmcn jein, aber das Ge wand soll vor allen Dingen so sein, daß cs den Blutumlauf nicht hemmt und die Herztäti keit nicht beschränkt. Das ist unser Wunjch, daß wir ei» solches Gewand für unsere teure erang lisch- luthcrische Landeskirche bekommen. (Lebhafter Beifall.) Wichtiges zu sagen. An die Spitze dcr laudes- irchlichen Verfassung ist die Formulierung des Bekenntnisses gestellt worden. Ich stelle mit Zreude sest, »ras schon von anderer Seite ge- agt worbe» ist, datz niemand etwa in; Ausschuß rgendwie Bedenken gegen diese Formulicrung des Belenntniges als solchen hätte, daß jeder aus d. m Bode»; dieses BclenntnisseS dcr Landes- irchc steht, und cs ist einmütig unsere Uber- eugung, daß cS gut und schön sei, wenn diese formet iin 8 5 cingerciht wäre. Wen»; diese Umstellung der Formel von 8 5 in den Eingang beschlossen worden ist, so sind dafür zunächst ein- nal Gemütsbedürsmsse ausschlaggebend gewesen, is fragt sich, ob man Gemütsbedürfnisse in einer Verfassung befriedigen soll, die selbst- -crständUch mit ;rgendwclchen erbaulichen Ten-! »enzen nichts zu tun hat. Immerhin muß ich agen, daß sich doch he ausgestellt hat, datz d r Theologe» der bei Antritt seines An» cs aus seine Form vcrpslchtct wird, j.Ibstve.stündlich ganz und gar den Sin» dieser Bckenntnissorinel verstehe:» und ihr mit innerer Freudig- eit zustimmen wird Ter Laie aber, der ctzt an dcr Spitze dieses BerfasjungSwcrkes riejc Formulieruug des Bekenntnisses „eht, dcr liest gerade über den» wichtigsten Punkt 7 dieses Bckcnntnijscs lcrcht hinweg, weil cr ihre Bedeutung nicht erfaßt. (Widersp rich.) Er liest nicht „wie es in dcr Heüigcn Schrift enthalten ig", liest nicht „in den übrigen Bc- kcnntnlsjchristen bezeugt ist", sondern liest „in dcr ersten ungeändertcn Aucsburgljchcn Kon- fessivn" und sodann „in den übrigen Bckenutnis- jchristcn", die er als Laie nicht genau kennt, und so stellt sich vielleicht auch hier heraus, daß die große Zurückhaltung des Anfangs vielleicht doch das für die Landeskirche Richtigere ge- wesen wäre. Aufs Ganze gesehen, werden wir uns aber gewiß freue»; können über manches, was durch die Beschlüsse des Verfassungsausschusses errungen worden ist, und einen gewissen Mangel an Em- hcit.ichkcit des Zieles dann auch gern mit in Kauf nehmen. Wen»; nun durch diese jetzige Form cs gelungen ist, der Kirchenversaffung die Gestalt zu geben, in dcr sie de»; prattychen LebcnLbedürjnisjcn unserer Landeskirche genügt, so wollen w:l doch nie vergessen, daß wir eine Volskirchc zu sammeln haben. Ter Ausdruck „Volkskirche" ist in c ie Verfassung selbst nicht ausgenommen, »veil er ge ctzesrcchuuch nicht ver wertbar ist, aber wir sind alle davon überzeugt, verfuhren oder besser die MchrheitSwahIen den gegenwärtigen Verlältniffcn unserer Landeskirche cntsprechcn, wird neu zu prüfen sein. Daß mit dem Abs. 2d des tz 8 die Laicnkrcije in der Sy node in ihrer Geltung zurückgcdräugt werden ollcn — auS dem Motive dcr Stärkung dcS zeistlichcn Elementes dcr Synode ist ja dieser Antrag cnlstandcn —, daS ist schon von Hrn. Konsynoda'.cn I)r. Schultze gesagt worden. Mir haben weiter cin neues Landcskonsistorium — Landcskirchenamt genannt — und an der Spitze der cinhcftlichcn Behörde einen rechts kundige» Präsidenten. Aber es soll doch diese Behörde eine Kolb gialbchördc bleiben, und darum wird cs sich fragen, ob »ran den Einfluß des Präsidenten so stark werden lassen soll, daß nach 8 31 Zwcidrittcl-Mchrheit im Kollegium entstehe»; »nutz, wenn bei einen» Beschluß daS Beto des Präsidenten außer Kraft zu trete»; hat. Ich möchte noch auf eins Hinweisen, wenn von einem neuen Landcstirchenamtc die Rede ist: Es ist die Füglichkeit vorgesehen, daß neben den geistlichen und rechtskundigen Mitoliedern auch noch andere Mitglieder in die Behörde ein» gcrciht werde»; könncn, und hier kann unter Um stände»; der Anfang einer neue»; Entwicklung gc- gcbcn sein, von der wir gerade vieles erwarten können, wenn »vir wünschen, daß das Landes- lirchenamt seine große Bedeutung sür die Lan deskirche mich in Zukunst habe»; soll. Auch bei der Bestimmung über die außerordentlichen Mit glieder und die gelegentliche;» Hilfsarbeiter ist darauf Rücksicht genommen, daß nicht nur Tl eo- logen und Juristen als solche berufen werden können. Es ist unbedingt »lotwcndig, daß eine starke Zentrale der Landeskirche da ist, aber »vor heute den 8 32 der Verfassung liest, der kann aller dings wohl etwas erschrecken, und wen»; in der Landeskirche etwas Furcht entsteht, als sollte nun noch die Zentralisation außerordentlich verstärkt und damit der Bureaukratismus gefördert wer de»; und als sollte die pioklamierte Selbstver waltung der Gemeinden und Bezirke cbcr» doch nicht zur Geltung kommen, so kann mm; das zu nächst verstehen. Jedenfalls muß ganz deutlich hier gejagt werden, »ras auch dcr Bericht aus drücklich hervorhebt, daß nicht etwa die Meinung die ist, daß nun diese Tinge ii» erster Instanz von; Landcskonsistorium auszuführcu sind, son dern daß selbstverständlich diese hier angeführten Kompetenzen auch auf Lie mittlere Instanz über gehe»;, worüber durch besonderes Kirchcngcsctz über die kirchlichen Bezirke »och Bestimmungen erfolgen werden. Vielleicht wäre cs konzinner, wcniger irreführend gewesen, wenn man sich auch hier einer größere»; Zurückhaltung befleißigt und nicht so die Einzelheiten dargel.gt hätte. Weiter bekommen »vir Lie »reue Evhoralver« fajsun g. Auch hier wieder da» Zwiespältige, was ich schon von Anfang an und immer wieder ge zeigt habe. Wir habe»; einerseits eine llmjchrci- bung des Ephoralamtcs, welche a»; sich beiric- digcn kann. Wen»; man sich aber den 8 33 an sicht, so bekommt man doch wieder eine Art Bangen; man bekommt die Vorstellung eines Lastträgers, dcr unter seiner Bürde zufammen- brcchcn will, und wo von alle»; Seiten vier Leute herankommcm, um ihn z» stützen und zu halte», hier ei»; stündiger Vertreter mit besonderer Be fugnis, dort wieder cin HllfSgcistlichcr und dort wird cr von jeiner Gemeinde entlastet, damit cr eben nicht zusammcnbricht. Wen»; »na»; diesen Paragraphen liest, so hat man das Gefühl: jo kani; die Sache nicht bleiben, eine glückliche Lösung des Ephoralamtcs kam» das doch nicht sein, (Sehr richtig!) wenn derartige Notmaß- nahmen gleich in dcr Verfassung getroffen wer- den müssen. Und sicht man dann weiter, so wird »nm zunächst einmal erkennen, daß wieder au dcr alten Art fcstgehalte» ist, nach dcr nicht ein geistlicher und cin weltlicher Rat gemeinsam die Geschäfte dcr Bezirksvcnvaltrmg führen, sondern wieder eine doppelte Instanz aufgcrichtct unbedenklich noch mehr herabgesetzt werden könnte. (Sehr richtig!) Ich stehe auf den» Standpunkte, daß eine stärkere Herabsetzung der Zahl der Eynodalmitglieder, als wie sie im Entwürfe vorgesehen ist, unter keinen Umständer» angängig ist. (Zustimmung und Widerspruch.) Wenn wir in Betracht ziehen, daß unsere Lan deskirche rund 4,5 Millionen Seelen zählt, daß also unsere Landeskirche mehr als 90 Proz. der ganzen sächsischen Bevölkerung zu ihren Mit gliedern zählt, dann mutz die Synode auch einen repräsentative»» Ausdruck der Bedeutung der Landeskirche darstcllcn, und daruin halte ich eine noch stärkere Herabsetzung der Zahl der Syno dalabgeordneten, als im Entwürfe vorgesehen, unter leinen Umständen sür angängig. Ein Teil meiner Freunde steht auf dem Standpunkte, daß das geistliche Elcincnt innerhalb der Synode stärker zum Ausdruck kommen muß, als wie es im Verfassungsentwurfe vorgesehen ist Ich für meine Person muß sagen, daß ich die sen Standpunkt nicht teile, sondern das Verhältnis zwischen Geistlichen und Laien, »vie cs jetzt vorgesehen »st, sür richtig halte. Hr. üonsynodale b»r. Schultze hat auf de»» 8 8 Abs. 2 b Bezug genommen und gemeint, die dort vorgesehenen 4 Kirchenrate, die aus der Mitte der übrigen Kirchenräte zu wählen sind, müßten unbedingt aus diesen Paragraphen wieder heraus- gcstrichen werden. Tie 4 Kirchenräte sind in den § 8 vom BersassungsauSsRuß eingearveitet worden in dem Bestreben, dadurch LaS geistliche Eleinent in der Synode zu verstärken, nicht etwa aus dem Grundsätze heraus, damit eine Berufs- Vertretung der Kirchenräie zu fchaffcn. Aller dings stehe ich auf den» Sta dpunlte, wenn wir den Kirche^rüten das Recht geben, 4 Herren aus ihrer Mitte zu »vählen, dann müssen sie nachher bei der allgemeinen Synodalwahl aus- »cheiden. Noch ein kurzes Wort über die Frage der Mittelinstanzcn! Herr Konsy odale Hick mann hat bereits daraus hingewleien, daß der 8 34 eine Art, ich möchte sagen, Vcrlegenheftsprodukt darstcllt, und mcht so bleiben lann, wie er uns augenblicklich vorliegt. Meine Freunde sind der selben Aus-asjung und möchten h er vor allm- großen Neue.ungen warnen, sondern anheim« gben, zunächst einmal zu versuchen, ob cs nicht möglich ist, mehr an die bisherigen Verhältnisse anzuknüpfen als ohne weiteres einen Sprung ms Tunkle zu »nache», ohne zu wi en, welche Wirkungen derartige Neuerungen ansüben. Zum Schluß möchte ich sagen, daß nach An sicht »iciner Freunde der Entwurf m seiner jetzigen Gestaltung zweifellos e»ne brauchbare Unterlag« sür die Bc»atungen dcr Vollsy.wde darstcllt, wenn vielleicht auch in dem einen oder anderen Punkt sich eine mehr oder weniger wesentliche Abänderung notwendig machen wird. (Bravo!) Syn. Landgerichtsdireltor Vr. Mcicr (Plauen): Ich möchte zu dem, was Hr. Sy». Glänzel für uns bereits ausgesührt hat, noch einiges ergän zend hinzufügen. Zunächst zu Ler Kernfiage, auf welche Stelle ist die au die Kirche zuruck- gesallcne, früher dürft; die m «»- be auftragten Minister ausgeübte landesherrliche Kirchcngewalt zu übcrtrageiu Ter Emivurf des Kirchcnrcgiments, der sich, ich sage das aus tiefster Überzeugung, je mehr ich mich mit ihm bcjchä tigl habe, als das Wert eines überranendcu Juristen hcrausgcstellt hat, übertragt cicie Ge walt nicht auf eine Einzelperson und nicht auf cin mehrgliedriges Kollegium. Er verteilt die Gc- v alt auf Lynode und Lande-kon storium und schließt sich damit, daS möchte ich gleich noch mals betonen, ganz den Richt.inicn an, die seinerzeit die 10. Landcssynode besä,losten hat. Tiefe Regelung stößt sich aber mit dem in den wesiestcu Kreisen hcrvorgetrctcncn Wunsche, »nit dcr neuen Kirchcnver'asiung eine geistliche Füh rung dcr Landeskirche durch ihren ersten Geist lichen zu erhalten. Zch will mich nach Le»» vielen, was über dcr» Landcsbischof schon ge« jvrochcn und ccfchrieben worden ist, auf seine Stellung hier nicht näher ciniaiien, betonen möchte ich nur, daß um seinetwillen, um ihm die gebührende Stellung zu verschaffen, cin Tert dcr Mitglieder dcr Snnode für den Lances« lirchcnausschnß sich erwärmt hat, nno daß sich die Anltzinger dieses Landeskirchenausschusscs aus zwei ganz verschiedenen Lagern rekrutieren, ^ie einen wünschen in dein Landeskirchcnaus- schuß eine übergeordnete Kirchenregielung zu schaffen, die anderen wünjchcn i n nur um des LandcsbljchosS willen, nm cin Srgan zu schaffen, in dem dcr sührcnde Geistliche dann de» Vor sitz sichren kann. Ich versönlich und mit mir eine Minderheit meiner Grupvcnsreunce würd i» cs auch heute noch begrüßen, wenn ohne den geplanten Landeskirchenausschuß auszulommen wäre. Nachdem aber das Kirchcnrcgimcnt in seiner im Versassungsaus chuß abgegebenen Er klärung seine Einwilligung »n die Errichtung des Landeskirchenausschusscs wcnigstcns unter ge wissen Boraursctzungcn abgegeben hat, möchte ich nicht durch unsiuchtbarc Au-ssührungen die Aussprache unnötig verlängern. Was die Zusammensetzung dcS Landeskirchen- ausschusscS endlich betrifft, so »värc wenigstens die Mehrzahl mcincr Grnvvcnfreuudc damit einverstanden, wen»» cr möglichst Urin gestaltet wird. Auch nur persönlich erschein: ein Drei« Männcrkollegium des LandcSbischofs, des Präsi denten de» LandeskirchenamtcS und des Präsi denten dcr Synode ausreichend. Was die Landcssynode anlangt, so ist heute wieder die Frage dcr Nnvahlcn erneut aus gerollt worden. Tie Frage ist ja schon wieder holt eingehend in diesem Hause verhandelt wor den. Neues läßt sich in theoretischer Hinsicht wiiklich nicht mehr sagen, und praktisch kann nur immer und immer wieder aus die Unerfrcu-
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