Suche löschen...
Sächsische Staatszeitung : 26.11.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-11-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id48072833X-192111266
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id48072833X-19211126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-48072833X-19211126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-11
- Tag 1921-11-26
-
Monat
1921-11
-
Jahr
1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 26.11.1921
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
WMeill» M WM NickzeilW. 9^^. AI. beauftragt mit der Herausgabe: «egterungßvat Da»»,»« lv D^sde«. 1921« XI. ordentliche Lnudeöstznode. (Fortsetzung der Sitzung vom 2S. November.) Punkt 3 der Tagesordnung: Antrag de- Finanzaurschuffe», die Entrichtung von Abschlagdzahlungen auf die Kir- cheneinkommensteuer der Rechnungsjahre 1820, 1921 betreffend. (Drucksache Nr. 63.) Berichterstatter Syn. Geh. Regierungsrat vr. vftermayer (Zwickau): Die Kirche ist zurzeit atcht aus Rosen gebettet Tie Gründe hierfür brauche ich nicht zu wieder« holen . Der Finanzausschuß hat in verschiedenen Sitzungen beratschlagt, in welcher Weise am besten geholfen werden kann und schlägt einen Weg vor, den man al» sehr gangbar bezeichnen kann. Jeder naserer Kirche Aag«hörend« weiß, daß er srüher ßr die Kirche Steuern gezahlt hat und daß er auch in Zukunft für die Kirch« Steuern zahlen muß: e» wird ihm nicht» Besondere» fein, wenn n die» möglichst bald tun kann Mancher wird vielleicht froh sein, wenn er diese unumaänglich» Abgabe jetzt entrichten kann. Der Ausschuß ist de-halb zu folgendem Antrag gekommen: Gemäß 8 lb Abs 1 de» LaadeSsteuergesetzeö vom so März 1920 (RGBl. s. SOS) sind die MigionSgesellschastea de» öffentlichen Recht», zu denen auch ihre Unterverbänd«, die einzelnen Kirchgemeinden, gehören, berechtigt, Zuschläge zu den RetchSsteurrn zu erheben, die an die Stelle der bisherigen Lande»- oder Gemeindesteuern getreten sind. Nach dem Gesetze über da» Steuerrecht der öffentlich-rechtlichen ReligiouSgesellschafteu vom I. Juli 1931 (GVBl. S. SSL) tst in Sachsin die Küche aus die Erhebung von Zuschlägen zur Reich»- einkommensteuer beschränkt, die Erhebung von Zuschlägen zur ReichSkörperschastSsteuer (ReichS- einlommensteuer d«r juristischen Personen), zur Grundsteuer und Gruaderwerbsteuer ist ihr da- qrgen versagt worden. Aus die Lircheneinkommen- steuer ist bisher nur Ansgng dieses Jahre» ein vorläufiger Betrag in Abschlag aus d e sür da» Jahr >920 zu veranlagend« Kirchenrinkommen steuer eingehoben worden Es steht also noch auS die Erhebung der endgültigen Kirchen- einkommensteucr auf da» Rechnungsjahr 1920 und der vorläufigen Kircheneinkommensteuer auf das Rechnungsjahr 1981. Ihre Erhebung kann jedoch erst erfolgen, nachdem die endgültige Veranlagung zur ReichSeinkommen- stcuer von ben Reichssinanzäwtern durchgesührt sein wird; bi» dahin wird aber immerhin noch geraume Zeit vergehen. Es wird deshalb den einzelnen Kirchgemeinden emvfohlen, sich die bis dahin dringend benötigten Mittel dadurch zu verschaffen, daß sie schleunigst an die einzelnen stcuerpslichtigen Kirchgemeindemitglieder mit der Aufforderung herantreten, schon jetzt unerwartet der künftigen Veranlagung zur Kircheneinkommen» steuer AbschlagSbeträge auf die voraussichtlich erst im Jahre 1928 zur Erhebung gelangend« endgültig« Kircheneinkommensteuer auf daS Rech- nungSjahr 1920 und auf die vorläufige Kirchen einkommensteuer auf daS Rechnungsjahr 1981 an die Kirchgemeilldekasse einzuzahlen. Voraussicht lich werden die Zuschläge der Kirche mindestens 5 Proz. der Steuerbeträge der ReichSeiukommeu- steuer betragen. Bet der Aufforderung wird ausdrücklich zu bemerken sei«, daß die gezahlten AbschlagSbeträge aus die künftig zu erhebenden Kircheneinkommensteuern in Anrechnung gebracht, oder, soweit dies technischen Schwierigkeiten be gegnen sollte, als von der Kirch« bi» End« 1928 zurüclzuerstatttnd« unverzinsliche Darlehen an gesehen werd«« sollen. In den Quittungen üb«r die abschlägig ge zahlten Steuerbeträge werden die Rechnungs jahre 1920 und 1921 scharf zu scheiden sein. Syn. Oberkonsistorialrat Superintendent vr. Költzsch (Dresden): Ich spreche au» den mannigfachen Berührungen, die ich mit Steuerämtera und Finanzämtern ge habt habe. Ich glaube, der un» empfohlene An ttag leidet noch immer an Unstimmigkeiten und vielleicht auch an Unmöglichkeiten. E» ist zu unter scheiden ersten» zwischen einer freiwilligen Körper- schaftssteuer, zwischen einer Abschlagszahlung auf die Kirchensteuer und dritten» einer freiwilligen Mkirchenfteuer. Bei den ersten handelt e« sich um daS Geschenk, da» die kircheafriudltch« Majorität im Landtage dem Großkapital den Banken, d«n Gesellschaften und Genoffenichaften gemacht hat, und es käme daraus an, da» wieder wett zu machen DaS bat der Antrag nicht mit in Rück sicht gezogen. Ich mußte aber auf den Weg Hin weisen In Leipzig ist mau den Weg gegangen; man hat sich an die juristischen Personen gewendet. In Dre»den haben wir e» auch gemacht D«r Er i !g ist kein großer. Lie Abschlagszahlungen, von denen hier geredet worden ist, können nach allem, wa» ich bei der Steuer und bei den Finanzämtern erfahren hab«, nur b«t den Steuerbehörde« erfolgen Ander» läßt sich di« Sache nicht machen, wenn sie über haupt gemacht werden soll. Ich weise darauf hi«, daß «» wohl auch von un» »ine Verpflichtung wäre, den Weg einzuschlagen, den andere ein- geschlagen haben. Die Gewerkschaften haben die rder ng gestellt, daß endlich einmal ein« Ab schlagszahlung auf di« RetchSetnkommensteuer von den freien Berufen erhoben wird Bi- jetzt sind wohl Steuerabzüge gemacht worden bei den Beamten und Arbeitern, aber bet den freien Vernsen nicht. Der Kausmanu hat vielleich' da» dringliche verlangen gehabt, Steuern zu zahlen, er »ar nicht in der Lag« es zu tun. Ra« ist der Antrag von verschiedene» Setten jetzt gestillt worden, r» möchte» Abschlagszahlungen von den sreie« Bernsen auf dt« Reichseinkommensteuer erfolgen, und hier muß die Kirch« einsprtngen und sich mit hiueindräagen, daß mit d«n Abschlagszahlungen zugleich unsere Zuschläge für die Kirchgemeinden mit erhoben verdeu. Da» würde unS ganz beträchtliche Mittel zusühren und würde un» über dir Not htnweghelfen, in der wir jetzt sind Die anderen Weg« vrrlierea an Ve- deutung, wenn dieser Weg begangen werden könnte. Die freiwillige Notktrchensteuer ist nach d«m An- trage wohl so gemeint, daß wir un» an die physi schen Personen Hau- für Hau», Stube für Stube, wenden und sie ersuchen, eine freiwillige Notkircheu- steuer zu entrichten Da» ist ein Fiuonzunternehmen der Gemeinden, und sie haben damit all« die lech- ntschen Schwierigkeiten, die in der Sach« liege«, mit auf sich zu nehmen. Ich möchte den Rat geben, daß man beim Aufstell«n der Formulare, die durch Helfer und Helferinnen in die Wohuung-stuben ge tragen werden müssen, bemerkt, daß die Rückver gütung möglichst hinausgeschoben wird Wir habe« in de« Großstädten de» ganzen Landes, in den Kleinstädten und in den Dörfern die Tatsache, daß wir überall von Vorschüssen leben in der äußersten Not, die un» die politticheu Gemeinden verursachen Natürlich werde« die politischen Behörden und Ämter sich wieder schadlos halten wolle« für da-, waS sie unS an Vorschüssen gegeben haben Des halb müssen wir unser« G«meindrmitglirder bittrn, daß sie nicht gleich wieder dies« freiwillig gegebene Kirch«nnotsteuer zurückverlaugen, sondern unS eine längere Frist geben. Syn. Min.-Dir. Geh. Rat vr. Hedrich (Dresden): Um nicht unnütz Hoffnungen zu erwecken, und vor allen Dingen, um zu verhüten, daß die Finanz ämter mit Anträgen auS dem Lande belästigt wer den, möchte ich hervorheben, daß mir die Anregung de- Hrn. Syn. Költzsch mit den Abzüge«, die jetzt von den Beamten und Festangestellten erhoben werden, zugleich Zuschläge zur Kircheneinkommen- steuer zu erheben, vollkommen aussichtslos erscheint. Ich glaube, die Finanzämter würden diese Anträge ganz glatt zurückweisen. Dann wollte ich noch mitteilen, daß wir un» im Finanzausschuß sehr eingehend mit der Frage der Heranziehung juristischer Personen zur Kirchenein- kommensteuer beschäftigt haben, eventuell doch einen Appell an sämtliche juristische Personen des Laude- zu richten, daß sie auch künftighin freiwillig Kirchen- einlommeusteuer entrichten. Wir sind aber schließ lich doch nach reiflicher Überlegung davon ab gekommen und sind zu dem Entickluß gekommen, die Angelegenheit lieber im Verhandlungswege unter der Hand zu erledigen. Präsident des Svangevsch-lulherischen Landes konsistoriumS vvr. Böhme: Meine hochverehrten Herren! Die Frage, wie unseren Kirchgemeinden bei der augenblicklichen starken Finanzstockung etwa zu helfen sei, hat ja das Landeskonsistorium wiederholt und sehr ein gehend beschäftigt, und es hat auch an Anregungen aus der Landeskirche heraus, in dieser Beziehung einen Druck auf die Gemeinden auszuüben, nicht gefehlt. Es sind wiederholt Vorschläge gemacht worden, daß doch das Kirchenregiment einen Appell an die Gemeindemitglieder erlassen soll, daß sie, sei es in Form von Darlehen, sei es in Forni von Vorausentrichtung ihrer Kirchensteuer, die Kirchgemeindekaffen aufsüllen helfen sollten. DaS Landeskonsistorium hat in dieser Be ziehung ja auch mit den Finanzbehörden wieder holt Fühlung genommen, ob sich nicht eine Ver- frühung der Einhebung der Kirchen-Einkommen steuer ermöglichen lassen könnte. Leider sind nach dieser Richtung hin alle unsere Bemühungen erfolglos gewesen. Der Gedanke, nochmal- im Laufe des Jahres 1921 eine provisorische Kirchen steuer auszuschreiben, ist an der technischen Un möglichkeit der Sache gescheitert. Da» würde bloß die Arbeit, die jetzt bereit» von den Steuer behörden für die endgültige Reichseinkommen, steuer für 1921 geleistet wird, nur gestört haben und würde damit die Kirchgemeinde« noch viel mehr in finanzielle Bedrängnis gebracht haben. Dieser Weg war also ausgeschlossen. Nun hat sich aber im Laufe der Zeit doch in vielen Gemeinden das erfreuliche Bestreben ge- zeigt, namentlich auch von bemittelten Gemeinde. Mitgliedern, daß sie yern ihre Kirchensteuer lo sem wollen. Es ist ja für die Disposition im einzelnen Haushalt auch nicht sehr angenehm, wenn man im Jahre 1921 verhältni-mäßig wenig Steuern zu bezahlen hat, dafür aber im Jahre 1922 vielleicht mit dem zehnfachen Betrag dessen bedacht wird, was man erwartet hat. (Sehr richtig!) Es ist danach an dem guten Willen vieler Steuer- zahler, jetzt schon für das Jahr 1921 etwas auf ihre Kirchensteuer zu entrichten, nicht zu zweifeln. Das Landeskonsistorium glaubt deshalb, daß von diesem guten Willen, soweit er vorhanden ist, Gebrauch gemacht werden soll und ein Weg gefunden werben soll, denjenigen, welche ihie Kirchensteuern aus da» Jahr 192122, denen sie gewiß nicht entgehen werden, jetzt schon ab- liefen» »vollen, die- zu ermöglichen. Das wird nicht in der Form möglich sein, daß die Ab- Zahlungen an die Finanzämter oder die bürger liche Gemeindekasse geleistet werden. Da- ist technisch vollkommen ausgeschlossen. Es wird nur der Weg übrigbleiden, daß die Voraus- zahlung erfolgen kann an die Kirchgemeindekasle, und daß später bei der Ablieferung der defini- tiven Kirchensteuer die Kirchgemeindekasse mit dem Finanzamt beziehentlich dessen Hilfsstellen abrechnet. Wir sind bei den Verhandlungen mit dem Landesfinanzamt Dresden allerdings noch zu keinem Übereinkommen gelangt. Da- Lande»- finanzamt hat daraus hingewiesen, daß die Ein führung einer solchen Abrechnung die Finanzämter und die städtischen Geschäftsstellen außerordent- lich belastet, namentlich gerade im Jahre 1922, wo wieder neue SefchäftSlasten aus den Finanzämter« ruhen werden. Deshalb hat eine Zustimmung, daß eins solch« Abrechnung erfolgen könne, seilen der Lande-sinanzämter noch nicht erteilt werden können. Trotzdem hat da« Landeskonsistorium geglaubt, auf den Gedanken einer provisorischen, freiwilligen Kirchensteuerzahlung nicht ganz ver- zichten zu solle«, und hat beschlossen in voller Übereinstimmung mit den Vorschlägen, die ja seilen» Ihrs« Finanzausschuss«- gemacht worden sind, doch an die Gemeinden heranzugehen mit der Aufforderung zu einer vorläufigen Abführung der Kirchensteueuern, und zwar nur aus da» Jahr 1921/22. Wir würden die Sache außerordentlich komplizieren, wenn wir 1920 wieder hineinnähmen. Nur da» lausend« Jahr wird sich hierzu eignen Deshalb ist die Sache von vornherein auf da» laufende Jahr beschränkt worden. Es soll eine Verordnung ergehen, und dies« ist bereits ii» Druck gegeben und wird in der nächsten Zeit erscheinen, die sich selbstverständlich nur auf eine Aufforderung, eine Empfehlung, ein^nheimgeben beziehen kann, nicht etwa auf einen behördlichen Druck. Wir wollen aber den Kirchgemeinden empfehlen, versuchsweise folgendes Verfahren einzuschlagen. Es soll durch öffentliche Bekanntmachung oder sonst in geeigneter Weise zur vorläufigen Ent richtung der Kirchensteuer für das Jahr 1921 an die Kirchgemeindekaffe ausgefordert werden. Die Ortskirchensteuern, das wird ja klärend im ganzen Lande wirken, werden sich voraussichtlich in allen Gemeinden des Landes einheitlich auf 5 Proz. der Reichseinkommensteuer berechnen. Rach langen Verhandlungen mit den Landes- finanzämtern und auch mit dem Kultusministerium hat sich als einziger Weg, um möglichst rasch zu einer Steuererhebung zu gelangen, der Ausweg ergeben, daß die Einhebung einheitlich in allen Gemeinden erfolgt, und zwar sollen in den Ge- meinden 5 Proz. für ihren Bedarf erhoben werden. Hierzu kommt ein Landestuchenzuschlag, der vorläufig aus 3 Proz. berechnet worden ist, der dann dazu dienen soll, die Verschiedenheiten in den Steuererhebungen der Kirchgemeinden auszugleichen. Es wird sich jetzt nur darum handeln können, daß man b Proz. Kirchgemeindeeinkommen, steuer hereinbekommt, deren Berechnung natür lich den einzelnen Steuerpflichtigen überlassen bleiben muß. M. H.! Es ist nicht leicht, sich in die Reich-einkommenssteuergesetzgebung hinein zufinden, aber in ganz groben Umrissen kann sich doch jeder ungefähr ein Bild von der Summe machen, die ihn wahrscheinlich treffen wird. Er wird gut tun, den Betrag etwas höher zu schätzen, als er zunächst die Neigung hat. Danach wird er berechnen können, welche freiwillige Steuer- leistung er entrichten will. Nun hat e» sich noch dämm gehandelt, ob man nicht ein Lompelle an diese Aufforderung an knüpfen soll. Insofern wird das LandeSkonsiftorium Vorschlägen, die Kirchgemeinden zu veranlassen, denen, die sogleich ihre Kirchensteuern einzahlen, eine Vergütung von 4 Proz. bis zum gesetzlichen Zahlungstage in Aussicht zu stellen. Eme solch« Zinsvergütung hat doch vielleicht einen gewissen Ar.zeiz, das Geld an die Sirchgemeindekass« zu bringen, und der kleine Zinsverlust, der der Kirchgemeinde dadurch entsteht, ist leicht zu tragen: denn sonst müßte die Kirchgemeinde wahrscheinlich zu höheren Prozenten sich wieder im Tarlehnswege Mittel verschaffen, über die Zahlungen sollen dann die Kirchgemeinden Listen anlegen und diese Listen den Steuerbehörden mitteilen. Die Steuerpflichtigen werden selbst verständlich auch mit Quittungen auSzustatten sein, von denen sie Gebrauch machen können gegenüber den Steuerbehörden bei Entrichtung ihrer endgültigen Steuer. Wenn wir nun aber dieses ganze Verfahren nicht gestalten können als eine Steuerentrichtung, die unbedingt auch die Steuerbehörden als solche anerkennen werden, so bleibt nichts weiter übrig, als den Weg zu eröffnen, daß da, wo in Groß städten z. B. die Finanzämter oder die städtischen Steuerämter diese Zahlung nicht abrechnen können aus die von ihnen im Wege der Steuererhebung in Gemäßheit ihrer Heberegister und der sonstigen Unterlagen erfaßten Steuern, die Kirchgemeinden verpflichtet bleiben, diese eingezahlten Beträge al- Darlehn aufzufassen und sie zurückzuzahlen. Tas wird ihnen keine Schwierigkeiten bereiten, wenn, wie uns seilens des Landesfinanzamte» Dresden in Aussicht gestellt worden ist, die Steuerbehörden dann möglichst in kurzen Fristen mit Ratenzahlungen auf die eingegangenen Kirchensteuern an die Kiichenvorständ« vorgehen können. So ist dieses Verfahren zwar immerhin nicht sehr vollkommen und auch etwas kompliziert, aber e» ist der einzige Weg, der sich denken läßt, wenn man überhaupt den guten Willen der Lirchenfreunde, die Kirchensteuern den Kirch gemeinden freiwillig zuzuführen, fassen und in Form bringen will. Syn. Superintendent Oberkonsistorialrat vr. ptul. Költzsch (Dresden): Zu dem, wa» Hr. vr. Hedrich gesagt hat, möchte ich bemerken: Ich hab« nicht vo« Bcowleu und Lohnempfänger« geredet, soader« vor allem von de« freie» Berufen, »ud hier fahre« Schiffe tu der Richtung, die unS lieb sei« «ruß Ich denke, e» ist eia Kielwasser geschaffen, in daS wir unser Boot auch mit setzen könne«, daß endlich einmal di« freie» Beruf« zum Struerzahltn aufg«so,derr werde«. Ich bin in meiner Position nicht erschüt tert ward«». Da«« ei» paar Wart» z» den», wa» der Hr Kuafiftortatpräsident gesagt ha« Bezüglich der Ad- iech»u»g zwriche» den Steuerbehörden und den Kirchaemeinde» hab« ich ein« glatt, Absage von de« Steaerbehärd«» bekommen, sie lasten sich nicht «nf diese» Adrech»«« ei« Li« sagen: Macht ihr Gemeinde», wa» ihr wollt, aber wen» wir -a «iumal Steuer» «»»schreibe«, dann schreibe» »» sie nach unserer Weis« au» Wen» ei» solche» Exe«p«l »o« Kvustftoriu« i« da» Laub hinaus- seht, wa» ich nur mit lebhafter Freude uud Dank barkeit begrüße, so bitte ich, nochmal» da» alle» recht zu prüfen, wa» btt jqtzt a« Erfahrungen ge- macht worden ist, damit wir unsere« Gemeinde« und Gemeindegliedern nicht» Unmögliche» emp fehlen. Kommissar Geh. Konfistorialrat Wirthgen: M. H l Ich möchte doch bitten, gegenüber den letzten Ausführungen d«S Hrn Syn. vr. Költzsch ! di, Hoffnung auf eia« Verständigung mit den Finanzämter« nicht völlig fahren zu lasten. (Sehr richtig!) Mir ist z. B bekannt, daß ia Lhemnttz da» Steueramt sich ander» verhalten hat al» da» Steueramt in Dresden. (Sehr richtig!) Ich kann nur darauf hinw«isen, und der Hr Präsi dent hat da» schon erwähnt, daß Verhandlungen mit de« Laude-finanzämtern noch schwbeen. E- tst durchaus die Möglichkeit geboten (wie weit e» wahr scheinlich ist, ist eine andere Frag«), daß wir u«s mit d«« Lande»finanzämtern in der Richtung doch noch verständigen, und daß di« Finanzämter ange wiesen w«rdeu, eine Abrechnung vorzimehmen. W«nn ein« Anweisung von de« vorgesetzten Laudes- finaozäuttern ergeht, haben di« einzelnen Finanz ämter sich einfach zu fügen (Sehr gut!) Syn. Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Hedrich (Dresden): Auch nach de« ergänzende« Bemerkung««, die Hr. Sy«. Költzsch seine« vorau-gegangeaea AuS- führungen hinzugefügt hat, muß ich doch aus meinem Standpunkte stehen bleiben, daß z. Zt die Finanzämter eS unter allen Umstände« ableh nen, z« den demnächst zn erhebenden Reichs einkommensteuerzaschlägen diese« vorläufigen Kirchen- iteuerzuschlaz mit zu erheben. Dem Konsistorium können wir nur sehr dankbar sein, daß e» seiner seits bereit» ganz tv der Richtung de» von un» gestellten Anträge» Vorkehrungen getroffen und Verordnungen eutworsen hat und nach dieser Rich tung hin vorarhea will Nur in einem Puukte bitte ich, eine Grgänznng eintrrte« zu lasten. Der Hr. Präsident spricht in der Verordnung von einer öffentlichen Aufforderung zur freiwilligen Steuer zahlung Damit kann c» unter keinen Umständen sein Bewenden haben. Wenn eine öffentlich« Aus- forderung ergeht, di« Steuern freiwillig zur Kirche zu dringen, daun zahlt kein Mensch etwa». Der artige Aufforderungen werde« bekanntlich in den Zeitungen überlese«. E» muß daher unter alle« Umstände« jedem einzelne« Steuerpflichtige« eine Aufforderung in» Hau» zogestellt werde«, und zwar maß dies« sehr geschickt abgefaßt werde«. WaS di« vom Hrn. Präsidenten angeregte Struer- vergütong tn Höhe de- Zin-satze- von ettva 4 Proz. anlangt, so wird diese ganz gewiß eine« gewissen Anreiz für die Steaerzahler bieten, da- Geld vor zeitig an die Kirchenkass« abzuführen, aber eS kowpliziert avch wieder sehr die Rechnung, und ich fürchte, daß dann die Finanzämter erst recht nicht mit machen werde» Ich möchte anheim geben, daß man sich da- überlegt und auf die Zm-euver- gütunz verzichtet. Daan hat lxrHr Präsident hervor gehoben, daß »an in erster Linie wird den Weg gehe« müfsen, daß Quittungen ausgestellt werde« und daß diese Quittungen dann irr Anrechnung auf die eud- gülttg« Steuerzahlung dem Ainanzamle präfentiert werden Wen« sich die Finanzämter aber nicht darauf einlasten, dies« Quittung«« als Zahlung an- zuerkrrmen, dann muß «an ebe« eine« ander«n W«g beschreiten, nämlich de«, de« wir in unserem Anträge iuS Auge gefaßt habe«. Dan« müßte mau de« Leuten sage«, wir sehe« eure vorzeitige Steuerzahlung tu solchem Falle als ein unverzins liche» Darlehu au uud erstatten euch diese» Dar lehn binnea Jahre»frist oder bi» zum E«d« de» Jahre- 1988 zurück Der letztere Weg hat selbst verständlich etwa« sehr Mißliche- an sich, denn er setzt voran«, daß diejenigen, die in anerkennens werter Weise vorzeitig ihre Steuer« für diese» Jahr hoffentlich noch zahlen, im »Listen Jahre zunächst einmal die volle Steueriumme an da- Finanzamt enttich en müssen und nun die Hoffnung habe«, ihre vorzeitig gezahlte Strnersumme später bei der Klrchenkaste wieder herauszudekommeu Wenn man bedenkt, wieviel der einzelne Ssiuerzahler im nächsten Jahre zo zahle« Haden wird — ich er- inner« an dl« endgültige Einkommevkener für 1980, die vorläufige Einkommensteuer für 1981, die endgültige Einkommensteuer für 1981, dann wo möglich die Nachzahlung vom Reich-»otopfer, Ver mögen-stcuer usw-, so wird er mit jedem Pfennig Haushalten müffe« und eS sehr schmerzlich empfin den, wenn er erst einmal vorläufig a« die Kirche die Einkomme«üeuer bezahlt, daun sie nochmals t« vollem Betrage au da» Finanzamt zahlen muß und sich endlich den Brtrag bei der Kirchenkaff« restituiere« lasten kann De»wege« bi« ich auch Hrn. Geheim rat Wirthgen sehr dankbar, daß er hervorgehobe« ha«: Hier iS da» letzte Wort mir de« Finanzämter« «och nicht gesprochen; and ich möchte da» Ko»- sistorium dringend bitten, hier sehr eingehend mit den Fiaanzävttrrn zu verhandel« und darauf z» dringe«, daß die Omttuuge« über die vorläufig ge zahlten Etnkommenzuschläge anter allen Umstände» al« Zahlungen bei der eudgültigrn Zahlung der Kirche»einkommevsteuer berücksichtigt werdea. (Bravo!) Lvmmiffar G«h. Konfistorialrat Wtrlhge«: M. H.l Aus die letzten Worte de» Hrn. Sy». Hedrtch eingehend, kann ich nur nochmal» ver sichern, daß da» Lande-konsistorium mit voller Energie die Verhandlungen we»ter fortführe« wirb, der» bereit» eingeleitet hat, und daß e» die La». deSfiu»"zämter z»r Ütxrw ndung der tech»tsche» Schwirr gkeite» gerade aus de« GefichtSpunlt hi»- wei e« wird, daß «» i« Publik»» große» Verdruß errege» wüide, we»u r» sei«, Steuern voll de>
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite