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Sächsische Staatszeitung : 29.10.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-10-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id48072833X-192110295
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id48072833X-19211029
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-48072833X-19211029
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-10
- Tag 1921-10-29
-
Monat
1921-10
-
Jahr
1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 29.10.1921
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ZWdMlU M WM slNtWq. 27» Beauftragt mit der Herausgabe: Regierung-rat Doenge» in Dresden. 1921» XI. ordentliche Landessynode. (Schluß der Sitzung vom 26. Oktobcr.) Syn. Pfarrer Rnß (Schmorkau): Nach eine allgemeine kurze Feststellung, die ich aber doch für nötig halte! Sämtliche Mitglieder des Versassungsausschusses ohne Ausnahme haben bei allen Verhandlungen über die Kirchgemeinde- ordnung Verständnis für die kleineren Gemein« den gezeigt. (Bravo!) Lyn AmtSgerichtSrat Prof. l)r Müller(HainSberg): Ich bin nicht für eine Jntegralerneucrung und habe den Mut, das hier auszusprechcn. (Bravo!) Wir haben verschiedene Kirch gemeinden. Das hat niemand mehr bedauert als ich. Dem müssen wir aber Rechnung tragen. Ich möchte aber einen anderen Gesichtspunkt noch berühren. Wenn wir unser kirchcnpoliti- schcs Leben überblicken, so s Herr wir ja, daß wir einem Kampfe gegenübc.stehen wie noch nie. Gottlob ist dieser Kampf bisher ohne Er folg gewefen. Auch die Austrittsbewegung hat den Bestand der Kirche nicht berührt. Darum finncn die Gegner der Kirche jetzt auf ein anderes Mittel. Tas andere Mittel lautet: Aushebung der Kirche gewissermaßen durch eine Sprengung in ihrem inneren Bestände. Und der einzige Weg dazu — wir ebenen ihnen diesen Weg ja furchtbar schnell — ist die Jnte- gralerneuerung. Damit geben wir Wasser auf die Mühle derjenigen, die schon lange darauf warten, daß einmal reine Wirtschaft, ganze Ar beit gemacht wird, in dem diese alten ehr würdigen Gestalten beseitigt werden, die wir in den Kirchgcmeindevorständen noch haben. Die ses Moment ist überhaupt noch nicht zur Sprache gebracht worden, und ich meine doch, cS bedarf einer sehr ernsten Prüfung. (Leb haftes Bravo!) Syn Vizepräsident vr. Klemm (Strehla): Ich glaube nicht, daß auf anderer Seite des Hauses meine Bemerkung in dem Sinne auf- gefaßt worden ist, in welchem sie Hr. Obcrkirchcn- rat Neumann aufgcsaßt hat. Ich habe die Tätigkeit der Kirchenvorstcher alle Zeit hoch gehalten und geschätzt, und cs hat mir vollständig scrngelegen, den bewährten Kirchenvorstehern damit einen Borwurf machen zu wollen. Syn. Pfarrer Heinze (Falkenstein): Hrn. Konsynodalcn Kohler gegenüber! möchte ich sagen, daß das Berufrnwcrden durchaus nicht das Ideale ist, Las Gewähltwerden ist entschieden ehrender, und ich glaube, es würde sich vielleicht mancher alte Kirchenvorsteher bedanken, dann so durch die Hintertür der Berufung wieder hinein zuschlüpfen, nachdem er durch die Wahl durch gefallen ist. Hr Konsynodale Haebler hat es so ähnlich dargestellt, als ob wir, die wir keine Vollerneuerung wünschen, Leute wären, die sich so in alter muffiger Luft am wohlsten fühlen. Auch das möchte ich bestreiten. Wir hoffen im Gegenteil durch die Kirchgemeindeordnung aus einen recht hübschen frischen Wind und auf recht reges Leben, aber wir glauben ganz be stimmt, daß das frische gute kirchliche Leben nicht durch die Kirchgemeindevertretung kommt, sondern durch die Helfer. Es sind Gründe der Zweckmäßigkeit, die uns veranlassen, nicht Gründe der Furcht und der Angst, nicht auf eine Voll- erncuerung zuzukommen. Syn. Pfarrer Graefe (Arnsfeld): Gegenüber den Ausführungen des Hrn. Kon- sijlorialpräsidenten möchte ich sagen: Wirklich bewährte Kirchenvorstcher werden ganz Zweifel- los in den einzelnen Kirchgemeinden auch wieder gewählt, und cs werden nur solche hinaus- gewählt werden, die nicht das Vertrauen der Gemeinden besitzen. Nach dem Schlußwort des Berichterstatters wird nach dem Anträge Iogsch der § gegen 34 Stimmen in sotgender Fassung angenommen: Mit dem Ablauf dcsMonatsMärz 1922 scheiden in allen Kirchgemeinden die seitherigen Kirchen- vorstände aus ihrem Amte aus. 8 4 wird einstimmig gestrichen. Zu 8 8 erhält das Wort Präsident des Evangelisch-lutherischen Landcs- konsistoriums vvr. Böhme: Meine hochgeehrten Herren! Es handcit sich in der Vorschrift im 8 5 um eine Frage, die vielleicht bei der Beratung der Kirchgemeinde- oidnung selbst schon hätte mit behandelt werden können. Aber bei Prüfung der Materien, die durch die Ausführungsverordnung zu erledigen waren, stieß das Landeskonsistvrium auf die Frage und mußte in Erwägung darüber cin- treten, ob es nicht besser sei, sie im Gesetzes- wege znr Entscheidung zu bringen, nämlich die Frage, wie lange denn die Kirchenvorsteher in großen Gemeinden mit Kirchgemeindcräten zu amtieren haben, ob man es vollständig dem Be- lieben der Kirchgemeinden überlassen kann, diese AmtSdauer zu bestimmen. Wir können da in sehr unerträgliche Verhältnisse kommen, wenn man etwa einen sehr raschen Wechsel in dieser Beziehung beschließt. Es erschien erwünscht, daß diese Frage doch einheitlich geregelt werden möchte, und im BerfaffungSausschusse sind sach liche Bedenken gegen die Borschritt, wie sie hier ausgestellt ist, nicht erhoben worden. ES ist die Streichung nur deshalb beantragt, weil die Vor schrift, wie zuzugcben ist, au» dem Rahmen de» Einsührungsaesetzes herauSsällt, über den Rahmen der bloßen Einführung hinausaeht. Ich möchte mir gestatten zu erklären, daß diese Ausfassung im VcrfassungSausschuß unbestritten gewesen ist, daß sachliche Bedenken gegen die Vorschrift nicht bestehen, und die Vertreter des Kirchenregiments haben im Verfassungsausschusse in Aussicht ge- stellt, daß die Vvrschrist, so wie sie hier steht, in der Ausführungsverordnung wicderkchren werde. Ich möchte diesen Standpunkt hier zum Aus druck bringen für den Fall der späteren Aus legung der Ausführungsverordnung. Hierauf wird gegen 4 Stimmen auch die Streichung des tz 5 beschlossen. 8 6 wird 8 4 und im übrigen un verändert nach der Vorlage angenommen. Mit den beschlossenen Änderungen wird chließlich die ganze Gesetzesvorlage gegen 2 Stimmen angenommen. Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag der Synodalen v. JhmelS u. Gen., betreffend eine Kundgebung, das Eintreten luthe rischer Glaubensgenossen in Amerika ür die Leipziger Mission in Ostafrika setreffend. (Drucksache Nr. 52.) Ter Antrag lautet: Tie Synode wolle folgende Kundgebung beschließen: Die versammelte Evangelifch-luthcrische Lan dessynode nimmt mit dankbarer Freude Kennt nis von der tatkräftigen brüderlichen Hilfe, die unserer Leipziger evangelisch-lutherischen Mis sion nach dem Vorgang unserer schwedischen Glaubensbrüder in Südindien neuerdings auch auf ihrem fast verwaisten ostasrilanischen Ar- beitsfelde durch das Eintreten lutherischer Glaubensgenossen in Amerika zuteil geivorden ist. Der lutherischen Kirche ist dadurch ein gesegnetes Stück Missionsarbeit, an dem auch das Herz der sächsischen Mijsionsgcmeindc seit Jahrzehnten mit besonderer Anteilnahme hängt, erhalten geblieben, und darum soll es um so nrehr heilige Pflicht unserer Gemeinden jein, das Den unserer evangelisch-lutherischen Mis. sion mit ihrer Anteilnahme und ihren Gaben tatkräftig zu unterstützen. Noch immer hält die srevierische Willkür irdischer Machthaber die deutschen Missionare von einem großen Teil des Erdballs fern. Tas sei Gott dem Herrn geklagt. Er mache den Vertriebenen wieder freie Bahn; er tröste und stärke die verwaisten Gemeinden. Wir aber wollen in nicht ermüdender Glaubenstreue der Stunde harren, da er uns wieder zu voller Kraftcntfaltung ruft und inzwischen mit opfer willigem Gehorsam die uns verbliebene Auf gabe erfüllen. Zur Begründung des Antrags erhält daS Wort: Syn. Geh. Kirchenrat Prof. 0. JhmclS (Leipzig): Die Anregung zu unserem Anträge ist aus der Synode selbst ergangen, so daß wir uns lediglich als Wortführer für Wünsche wissen, die in der Synode selbst bestanden haben. Was wir mit dem Anträge wollen, ist ein Dreifaches. Zuerst möchten wir den Brüdern herzlichen Tank von dieser Stelle aus gesagt wissen, die unsere Arbeit auf dem Mijsionsgcbiete unterstützt haben. Der Dank gilt ebenso den Schweden wie den ameri kanischen Brüdern, die in gleichem Maße unsere Arbeit in Afrika gefördert haben, so daß uns in allernächster Zeit eine erneute Aussendung von Arbeitern möglich werden wird. Vielleicht wer den wir dabei zunächst nicht auf Nationaldeutsche zukommen dürfen, denn so steht es ja leider noch — und das ist der zweite Antrag unserer Kund gebung —, daß irdische Gewalt uns immer noch mit unserer deutschen Missivnsarbeit von unserer Mission fcrnhält. Wir glaubten, daß wir auch in den Protesten dagegen nicht ermüden dürfen. Wir dürfen ja zwar nicht hoffen, daß die Pro teste auch nur zur Kenntnis der Machthaber selbst kommen werden, aber wir haben doch die andere Hoffnung, daß die Missionsfreunde in England in steigendem Maße daS Unrecht, daS der Mission geschieht, verstehen werden. Drittens möchten wir durch die Synode die heimische Mijsionsgemeinde ausS neue gebeten wissen, daß sie in ihrer Treue zur Missionsarbeit nicht er müden wolle. Die Mijsionsgemeinde möge auch von dieser Stätte aus hören, daß nicht bloß mit aller Zuversicht daraus gerechnet werden darf, daß uns die afrikanische Mission erhalten bleibt, sondern daß wir auch mit einiger Zuversicht daraus rechnen dürfen, daß binnen verhältnismäßig kurzer Zeit oder wenigstens in absehbarer Zeit emc Rückkehr nach Indien uns möglich sein wird. ES gehört ja zu dem ganz Großen dieser im übrigen so schweren Zeit, daß, als Ganzes gesehen, die MissivnSgcmeinde der MissionSsachc eine außerordentliche Treue bewahrt hat, ja in ihrer inneren Teilnahme für die Missionsarbeit noch gewachsen ist. Wir können nur bitten, darin beständig zunehmcn zu wollen. Unsere Synode hat mit viel Kleinarbeit zu tun und mit vielen äußeren Dingen. Wir lvffsc«, wie dringend notwendig daS alle» ist, und wir wol- len auch sür da» Kleine und Kleinste alle Sorg falt verwenden. Aber unsere Gemeinden wer- ! den es dankbar begrüßen, wenn die Synode unter allen ihren anderen Arbeiten auch einen Augenblick Zeck sinket, aus diese großen letzten Fragen den Blick zu richten. Ich vertraue, es wird ein dankbares Echo in der Kirche finden, wenn von der Synode ein neuer Appell aus geht, in der Treue sür die Missionsarbeit nicht zu ermüden. In dem Sinne bitte ich die Sy node, sich einmütig hinter unseren Antrag zu stellen und ihn zum Beschluß zu erheben. (Leb haftes Bravo!) Syn. Pfarrer Schmid (Borsdorf): Tie Hilfe, die uns von unseren ausländischen lutherischen Glaubensbrüdern geworden ist, ist um so höher zu werten, der Tank muß um so herzlicher sein, als diese ganze tatkräftige Unter stützung an die Heidenmission nur ein Stück von der ganzen Liebestätigkeit ist, die die lutherischen Glaubensbrüder überhaupt sür unsere Kirche in dieser schweren Zeit getan haben. Ich will da bei hier in diesem Hause nicht so sehr an die Tatsachen erinnern, die unser ganzes Volk er fährt, an die Hilfe, die unsere Kinder erfahren. Ich will besonders darauf Hinweisen, was uns allen die Herzen so schwer gemacht hat: Tie christlichen Liebeswerke im Lande sind vielfach in ihrem Tasein bedroht gewesen. Ohne die Hilfe, die uns von unseren lutherischen Glaubens, brüdern besonders aus Amerika geworden ist, hätten die Liebeswerke nicht weiter erhalten werden können oder nur unter schwerster Sorge. Das sei hier erwähnt, damit der Tank, der vom Hrn Vorredner ausgesprochen wurde, aus die breiteste Basis gestellt werden kann. (Bravo!) Einstimmig wird hitrauf der Antrag an genommen. Punkt 5 der Tagesordnung: Antrag des Ausschusses für Beschwerden und Gesuche zu dem Gesuche der Ortsgruppe Leipzig der Pfarrervereins in Sachsen, die Streichung der auf den ersten AbendmahlSgang bezüglichen Worte in den Konsir- mationSfchelnen betreffend (Drucksache Nr. 53.) Berichterstatter Syn. Pfarrer Klotz (Zwickau): Es drückt uns oftmals, daß unter den großen Scharen der Vierzehnjährigen jo viele sind, bei denen wir fast mit Gcwissenskämpfen nur jagen können, wir erklären sic für kirchlich reif und mündig, wir konfirmieren sie und geben ihnen den Konfirmationsschein in die Hand. Es ist hier nicht die Zeit darüber zu sprechen, fvie man das ändern könnte Ich sehe in einer Frage, über die ich in mehr seit 20 Jahren nachgedacht habe, keinen anderen Weg, als daß man die Konfirmation auf ein späteres Alter verschiebt, etwa wie in Holland auf ein Alter von 20 und mehr Jahren. Tas haben wir nicht, können wir auch nicht ohne weiteres einführen. Wir müssen uns wohl oder übel mit dem Zustand abfinden, wie er jetzt ist, und mit den Übelständen, die mit ihm verbunden sind. Als ein besonders schmerzlicher Ubelstand ist in gewissen Kreisen der Geistlichen empfunden worden, daß mit der Konfirmation eine gewisse Nötigung zum Abend mahlsgang verbunden ist. Tarauf bezieht sich die Eingabe, die von der Ortsgruppe Leipzig des Pfarrervereins in Sachsen an die Synode gerichtet worden ist. Sie lautet: An die hohe evangelisch-lutherische Landes- jynode richten wir hiermit das ergebene Er- suchen, die Synode wolle dahin Beschluß fassen, daß die Geistlichen ermächtigt werden, in dem durch Verordnung des hohen Konsisto riums vom 7. November 1905 vorgeschricbcncn Muster zu dem jedem Neukonfirmierten aus- zustellcnden Konfimationsschein die letzten Worte „und hat hieraus zum ersten Male das Abendmahl des Herrn Jesu Christi empfangen" zu streichen oder wegzulassen. Es ist dabei besonders hervorgehoben, daß ein Zwang auf die jungen Christen ausgeübt werde, sie ständen unter dem Gesüh.: Wir müssen ja am Abendmahl teilnehmen. Aus meiner Er- fahrung allerdings heraus muß ich sagen: ich bin überrascht gewesen durch diese Beobachtung, denn in den doch nicht wenigen Jahren meiner Amtsführung und auch aus meiner eigenen Kindheit und Jugend finde ich keine Erinnerung, die auch nur irgendwie an diese Sorge anklingt. Wir haben doch alle die Empfindung gehabt, nicht wir müssen jetzt zum heiligen Abend mahl gehen, sondern wir dürfen zum heiligen Abendmahl gehen, und ich habe eine andere Empfindung in den Städten und Landgemein den, in denen ich gedient habe, auch noch nir gends gefunden. Nun mögen die Verhältnisse in einer Großstadt wie Leipzig etwas besonders liegen. Ich kann aber nicht finden, daß in der KonsirmationSordnung ein Zwang zum heiligen Abendmahl ausgesprochen ist. ES ist einfach die selbstverständliche Voraussetzung, weil man cs nie anders gewußt und gewünscht hat, daß die Rcukonfirmierten am Abendmahl tcilnehmcn. Es ist stillschweigende Voraussetzung, daß mit der Konfirmation der AbendmalSgang rer- Kunden ist, und diese Voraussetzung hat doch gewiß auch ihre Berechtigung. DaS ist nun einmal da» Siegel der Zugehörigkeit und die Bestätigung de» Eintritt». Ich meine, wenn ein junge» Menschenkind selber erkärt, ich bin noch nicht reif genug, um am heiligen Abendmahl tetlzunehmen. dann kann es an und für sich nicht für reif erklärt und konfirmiert werden. (Sehr richtig?) DaS ist eine Lösung, auf die man zukommen könnte. Warum soll man nicht einem solchen Menschen kind, das Bedenken hegt — wir sollen jede» Bedenken achten und ehren —, sagen: gut, einst weilen nimm an dem Sonsirmandenunterricht teil und an der üonfirmationsfeier. Wenn du dann reif bist, daß du auch zum heiligen Abend mahl kommst, dann bekommst du deinen Konfir mationsschein. Tie ondcie Möglichkeit wäre natürlich die, den Konsirmationsjchein sofort aus zuhändigen, aber dann müßte eben der Hinweis aus die Teilnahme am heiligen Abendmahl Weg fällen. Wenig ansprechend ist mir der Vor schlag, auf dem Vordruck des Konfirmations scheines einen dicken Tintenstrich zu ziehen, der diese Worte durchstreicht. Es bleibt nur noch eine andere Möglichkeit, ein zweites Formular aufzustellen, und es ist zuzugeben, daß in ver schiedenen deutschen Landeskirchen der Hinweis auf das Abendmahl auf dem Konfirmationsschein fehlt. TaS ist das Ziel dieses Gesuches: es soll ein zweites Muster zugegeben werden, auf dem der Hinweis fehlt. Ter Ausschuß hat sich nicht dafür erwärmen können. Es find ja wohl Stimmen laut geworden, die diesen Gewissens nöten gern Rechnung tragen wollen, aber ein zweites Muster einzuführen und damit dem Ge such voll zu entsprechen, ist doch nicht ange nommen worden. Somit kann ich als Beaus, tragter des Ausschusses für Beschwerden und Gesuche, nur den Antrag vorlegen, das Gesuch auf sich beruhen zu lassen. Syn. Lberkirchenrat Superintendent 1). HorSeS (Leipzig): Tie Note, die diese Eingabe bei dem Aus schuß gefunden hat, ist die schlechteste, die über- Haupt für derartige Eingaben denkbar ist. Mit einer derartigen Handbewegung diese Eingabe auf sich beruhen zu lassen, ist mir sehr schmerz lich zu sehen. Es handelt sich hier um die Aus stellung eines Konsirmationsscheines, einer Be scheinigung, die einfach feststellt, daß die Kon firmation stattgefunden hat. Mehr hat ein solcher Schein nicht zu bezeugen. Tie Konfirmation als solche g bt dem Neukonsiimierten lediglich das Recht und spricht ihm die Reike zu, zum Abend mahl zu gehen, kann aber meines Erachtens nicht die Ausstellung der Bescheinigung der Kon firmation überhaupt davon abhängig machen, daß dieses verliehene Recht nun auch ausgeübt worden ist. Tas sind zwei ganz getrennte Sachen. (Sehr richtig!) Wenn wir aus diese Weise den Abendmahlsgang mindestens moralisch erzwingen, so schaffen wir eben» den Zustand, daß ein un geheuer großer Prozentsatz der Konfirmanden zwar das erstemal notgedrungen zum Abendmahl geht, aber es ist dann auch das letztemal fürs Leben« Es kommt nun das dazu, was in der Eingabe betont wird, daß cs in vielen Fällen auch gilt, gewisse Gewissensbedenken zu berücksichtigen, die sich auch in diesem Alter schon einstellen. Ah sage jedes Jahr zu meinen Konfirmanden: Tie Konfirmation gibt euch das Recht, zum heiligen Abendlnahl zu gehen, aber es ist das etwas durchaus Freiwilliges, und wenn ihr nicht aus innerem Bedürfnisse und innerer Freudig- keck zum Abendmahl gehen wollt und gehen könnt und euch vorläufig innerlich dazu noch nicht ge reift fühlt, dann ist es viel besser, ihr bleibt zunächst davon weg. Aus diesen Gründen kann ich eine derartige Behandlung der Eingabe nicht recht verstehen. Ich stelle deshalb den Antrag, das Gesuch dem Landeslonjistorium zur Berücksichtigung zu überweisen. (Bravo!) Snn. Pfarrer Heinze (Falkenstein): Ich habe meinen Konfirmanden stets gesagt, daß der Gründonnerstag für sie unendlich viel wichtiger ist als der Palmsonntag. Am Grün donnerstag findet eine heilige Handlung statt und am Palmsonntag findet nur eine feierliche Handlung statt. Mir ist nicht bedenklich, daß sie zum heiligen Abendmahl gehen müssen, aber mir ist bedenklich das mechanische Gehen, daß sie der Meinung sind, der erste AbendmahlSgang sei ein Teil des Konfirmationsprogramms, und daS Konfirmationsprogramm müssen erledigt werden. Syn. Geh. Konsistorialrat Hempel (Dresden): Ter Hr. v. Cordes bat die Äußerung getan, der Ausschuß für Gesuche und Beschwerden hätte diese Petition mit einer Handbewcgung abgetan. Ich möchte den Ausschuß dagegen ver wahren. Wir haben diese Petition in stunden langer Beratung ernsthaft durchgegangen und haben cs uns sehr aufs Gewissen genommen, wie wir uns dazu stellen sollten. Wir sind aber dann einstimmig zu diesem Votum gekommen, und zwar die Laien wie die Geistlichen. Tie Sache liegt auch nicht so einfach, wie sie dar gestellt worden ist, denn in der Konfirmations- ordnung ist eine Schlußvorschrift, daß ein Schein ausgestellt wird nach folgendem Schema: „ist konfirmiert worden, hat an dem und dem Tage das heilige Abendmahl unseres Herrn Jesu Christi empfangen." Wir sind zu unserem Votum ge- komincn, weil die Cache von tief einschneidender Bedeutung sür die ganze Konfirmation selbst ist. Svn. Superintendent Müller (Zwickau): Tas Gesuch der Leipziger Ortsgruppe und de) Sächsischen PiarrervercinS verdient die aller- höchste Beachtung Selbstverständlich müssen wir den Wunsch haben, daß unsere gute und schöne Sitte, nach der unsere Rcukonfirmierten am Konfirmationstage selbst oder am Gründonners tage zum ersten Male zum Tisch des Herr» gehen, nicht ohne Not erschüttert wird, sonder»
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