Volltext Seite (XML)
WMeilUk W AljW ANisMU. Nr. 25. Beauftragt mtt der Herausgabe: Regierungsrat Doenge» in Dresden. 1921. XI. ordentliche Landessynode. ! 25. Sitzung Montag, den 24. Oktober 1921. Präsident Bürgermeister vr. Seetzen (Wurzen) eröffnet 11 Uhr 1b Minuten in Anwesenheit des Präsidenten, Vize präsidenten und einer Anzahl Räte des Landeskonsistorium- die Sitzung. Vizepräsident Oberpfarrer vr. Klemm (Strehla) spricht das Gebet. Präsident: Tas bisherige Mitglied der LandeSsynode Hr. Kammerherr v. Carlowitz hat sich genötigt ge sehen, wegen geschäftlicher Belastung sein Syno dalamt niederzulegen. Hr. v. Carlowitz hat sich aus mancherlei Gebieten des kirchlichen Lebens mit Eifer betätigt und hat sich namentlich in be zug auf die Bermögensgebarung von Kirch gemeinden Verdienste erworben. Die Synode wird tiefem Herrn, der auch wegen seiner per sönlichen Eigenschaften von uns allen hochgeschätzt gewesen ist, eine gute Erinnerung bewahren. An seine Stelle ist durch das Kirchenregiment in die Landessynode berufen worden Se. Durch- laucht Fürst Günther v. Schönburg und Waldenburg. Er ist in unserer Mitte erschienen und hat die Berufung angenommen, so daß ich jetzt seine Verpflichtung vornehmen kann. (Vorlesung der VerpslichtungSforinel und Ver pflichtung.) Sodann werden auf Vorschlag des Syn. LondgerichtSdirektorS vr. Meieran Stelle des ausgeschiedenen Hrn. v. Carlowitz Hr. Syn. Scharwächter (Leipzig) in den Finanz ausschuß, ferner in den Verfassungsausschuß an Stelle des aus Gesundheitsrücksichten auS- grschiedenen Hrn. Syn. Zimmer Hr. Syn. Müller (HainSberg) und an Stelle des wegen dienstlicher Behinderung auSscheidenden Hrn. Syn. v. Thümmel Hr. Syn. v. Nostitz - Wallwitz (Bautzen) einstimmig gewählt. Hierauf wird in die Tagesordnung ein- getreten. Den Registrandenvortrag erstattet Syn. Schriftführer Oberjustizrat vr. Gilbert (Schneeberg). Punkt 2 der Tagesordnung: Antrag des Finanzausschusses zu den Gesuchen des Lan- desvereins der kirchenmusikalischen Beamten Sachsens, des Kirchenchorverbandes der evan gelisch-lutherischen Landeskirche Sachsens, des Kantors i. R. Krömer in Leipzig-Schleußig und des Kirchenvorstandes zu Neuhausen, das kirchendienstliche Einkommen der Kirchschullehrer und seine Pensions berechtigung betreffend (Drucksache Nr. 41.) Berichterstatter Syn. Studienrat Professor Ziegert (Chemnitz): Aus den Kreisen der kirchenmusikalischen Be amten unserer Landeskirche ist eine Anzahl von Gesuchen an die Synode ergangen, die sich mit der Gesetzesvorlage Nr. 6, die vorläufige ander weite Feststellung des Mindcstbetragcs des kirchen dienstlichen Einkommens der Kirchschuilchrer be treffend, beschäftigen. Auf den Inhalt dieser Ge suche jetzt noch einmal einzugehen, kann und mutz sich die Synode versagen, die Gesuche selbst sind durch die staatliche Gesetzgebung überholt und hinfällig geworden. Durch das Staatsgesetz vom 10. Juni 1921 ist die Verbindung des Äirchcn- und Schuldienstes bei de» Kirchschulstellen bekannt lich aufgehoben worden, und damit sind die Vor schriften in § 1 Zif. 1 unseres Kirchengesetzes vom 2. Juni 1921 hinfällig geworden. Der Finanz, ausschutz beantragt deshalb, diese Gesuche für erledigt zu erklären. Syn. Kantor Steltrich (Mitzlareuth): Der Landesverein der kirchenmusikalischen Beamten erwartet ganz bestimmt, daß damit nicht die ganze Besoldungsangelegenheit der kir chenmusikalischen Beamten erledigt ist, und hofft, daß recht bald diese Mindestsätze durchgeprüft werden. Hitrauf wird der Antrag des Finanz ausschusses einstimmig angenommen. Berichterstatter Syn. Geh. Negicrungsrat vr. Ostermayer (Zwickau): Tas Gesuch des Vereins sächsischer Kirchen- beamten geht dahin: Das Evangelisch-lutherische Landeskonsisto- rium wolle bei den Verhandlungen mit der Staatsregierung über das zu erwartende Kirchentrennungsgcseb dahin wirken, daß in diesem Gesetze Vorkehrungen getroffen werden dahingehend, daß der Staat die Verpflichtung übernimmt, die Existenz der zum Zeitpunkte der Trennung im Dienste befindlichen evange- lisch-lutterijchcn Lirchenbeamten sicherzustellen. Diese Sicherstellung würde einzutreten haben, sobald die Kirchgemeinden nicht mehr in der Lage sein sollten, diesen Beamten ein den Zcitverhältnisfen entsprechende», ihnen zuge sicherte» Einkommen sowie den inzwischen in den Ruhestand tretenden Beamten die geord neten Ruhegehalte zu gewähren. Der Staat würde weiter auch dazu zu verpflichten sein, die Ruhegehalte der bei Eintritt der Trennung bereits im Ruhestande befindlich gewesenen Kirchenbeamten und ebenso die Witwen- und Waisengelder der Hinterbliebenen von Kirchen- beamten zu übernehme», sobald die Kirch gemeinden zur Leistung dieser Bezüge nicht mehr imstande sind. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß das Landeskonsistorium bei der kommenden Ausein andersetzung zwischen Kirche und Staat diese Wünsche beachten wird. Ter Finanzausschuß beantragt deshalb: Synode wolle beschließen: das Gesuch den. Evangelisch-lutherischen Landes- konsistorium als Material zu überweisen. Präsident: Hierzu ist ein Antrag Lotichius u. Gen. ein gegangen: Tie Synode wolle das Evangelisch-luthe rische Landeskonsistorium ersuchen, darauf hin- zuwirlen, daß bei ortsgesetzlicher Regelung der Rechtsverhältnisse der Kirchenbeamten be stimmt werde, den Kirchenbeamten sei beim Bcsoldungsdienstaltcr und bei der Bemessung des Ruhegehalts die Zeit anzurcchnen, die sie vor der Anstellung als Kirchcnbeamte nach dem 25. Lebensjahre im Dienste christlicher Liebeswerke verbracht haben. Syn. Geh. Rat LotichinS (Dresden): Ter Antrag, den wir gestellt haben, hängt nur lose mit dem augenblicklichen Gegenstand der Beratung zusammen, ich glaubte aber drch, daß die Gelegenheit, ihn an das Evangelisch-luthe rische Landeskonsistorium zu bringen, günstig sei. Es werden ja jetzt mit Rücksicht auf die Trennung von Kirche und Schule rielfach ortsgesetzliche Regelungen zur Ordnung der Verhältnisse ge troffen, und deshalb schien meinen Mitantrags- stellern und mir diese Gelegenheit doch geeignet, daß wir hier womöglich etwas in die Lrtsgesetze hincinbringcn, was, wie ich glaube, im Interesse sowohl der Kirchenbeamten als auch der christlichen Licbeswcrke gelegen ist. Tic christlichen Liebes- Werke, Innere Mission, Außere Mission, Fürsorge für die Glaubensgenossen in der Tiaspora usw., haben u. a. auch daran jetzt in der großen Not der Zeit schwer zu tragen, daß sic für ihre eigenen Angestellten nicht sy joxgcn können, wie es der Not der Zeit gegenüber recht und billig wäre und wie sie selbst eS gern möchten. Schon die Versorgung mit dem nur notdürftig auskömmlichen Gehalte macht schwere Sorge Ilm die Stellen, die die Angestellten haben, begehrenswert zu machen, so daß geeignete, zuverlässige, fürdie Sache selbst werbende Kräfte nach ihnen begehren und in ihnen aushalten — das ist auch eine ernste Sorge für alle die Liebcswerkc —, dazu würde es nach unserer Überzeugung sehr wesentlich bei tragen, wen» die Zeit, die diesen Angestellten in dem Dienste der christlichen Licbeswerke zu bringen, ihnen bei späterer Anstellung im Airchcn- dienste zustatten käme, wenn sie in den amtlichen Kirchendicnst übergehen. Aus diesen Erwägungen ist der Antrag hervorgegangen, um dessen An nahme ich bitte. Sowohl der Antrag des Finanzausschusses wie der Antrag LotichiuS werden einstimmic angenommen. Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag des Finanzausschusses zu der Eingabe der Kirchen vorstände der Ephorie Stollberg, Ein- spruchöerklärung in bezug auf die Kirchensteuern betreffend. (Drucksache Nr. 43.) Berichterstatter Syn. Geh. Rcgierungsrat Or. Oftermayer (Zwickau): Die Kirchenvorstände der Ephorie Stollberg haben gegen die in der Erklärung des Hrn. Ministers Fleißner in der Landtagssitzung vom 25. Februar 1921 vertretenen Standpunkt der sächsischen Re gierung Einspruch erhoben, daß die in § 15 des vom Reiche herausgegebenen Landcssteucrgesctzes vom 30. März 1920 verankerten Rechte der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts, die bereits vom sächsischen Gesamtministerium dem § 17 des Bollzngsgcsetzes vom 12. August 1920 zum Landessteuergesetzc in voller Erkennt- nis der Pflicht des Staates zugrunde gelegt worden sind, durch Wegfall der Körperschaft»-, Grund- und Gnindcrwerbssteuer der Kirche ge nommen werden sollen. Da die Synode sich bereits in ihrer 22. öffentlichen Sitzung zu der selben Angelegenheit geäußert und eine Kund gebung einstimmig beschlossen hat, in der sie gegen diesen Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte der Landeskirche Einspruch erhoben hat, so glaubte der Finanzausschuß, die Eingabe da mit als erledigt ansehen zu können, und bean tragt: die Svnode wolle beschließen, die Eingabe durch die von der Synode in ihrer 22. öffent lichen Sitzung beschlossene Kundgebung für er ledigt zu erklären. Der Anttag findet einstimmige Annahme. Punkt 5 der Tagesordnung: Anttag des Finanzausschusses zu dem Gesuche der Oschatzer, Strehlaer und Dahlener Kon- ferenz, die Gehälter der Geistlichen be- reffend. (Drucksache Nr. 44.) Berichterstatter Syn. Amtshauptmann vr. Pagel v. KrammanShauscn (Auerbach): Lie Oschatzer, Strehlaer und Dahlener Son- erenz hat eine Eingabe hierher gerichtet die be- »weckt, daß das staatliche Ortsklassenjystem, das bekanntlich 5 «lassen vorsieht, im Interesse der Landgeistlichen bei der Regelung der Einkommen- >ezüge der Geistlichen nicht mehr zugrunde ge egt werde, da diese Staffelung für die Land- geistlichen eine besondere Härte bedeute. Tas Gesuch ist zweifellos allenthalben als sehr be- achtlich anzuerkennen, und unsere Regierung hat ich auch schon energisch bemüht, das letzt geltende Ilcichs-Ortsklassenfystcm für Sachsen besser zu gestalten, also die Einstufung der sächmchen Orte günstiger herbeizusühren, und hat diese Be- mühungen bi» in die letzte Zeit fortgesetzt. Vie» Erfolg wird diesen Bemühungen aber kaum zu teil werden. Es ist aber außerdem die Neu regelung der Besoldungsverhältnisse der Geist lichen und Hitfsgeistlichcn erst unter dem 28. Sep- tember d.J. erfolgt, und da kann natürlich nicht ofort eine Abweichung beantragt werden. Taher onnte der Finanzausschuß nur zu dem Votum gelangen, das Gesuch durch die neue Besoldungs- ordnung als vorläufig erledigt zu er klären. Ter Antrag wird einstimmig angenommen. Damit ist die Tagesordnung erledigt. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 54 Minuten vormittags.) 26. Sitzung. Dienstag, den 25. Oktober 1921. Präsident Bürgermeistervr. Seetzen (Wur zen) eröffnet 10 Uhr 15 Minuten vormittags in Anwefenheit des Präsidenten, des Vize präsidenten und einer Anzahl Räte de- LandeSkonsistoriums die Sitzung. Nach dem Gebet erfolgt der Vortrog der Registrande. Punkt 2 der Tagesordnung: Antrag deS Ausschusses für Beschwerden und Gesuche zu dem Schreiben des Evangelisch-lutheri schen LandeSkonsistoriums, die 400 jährige Erinnerungsfeier der Entstehung der deut schen Lutherbibel im September 1922 be treffend. (Drucksache Nr 45.) Berichterstatter Lbcrkirchcnrat Superintendent Richter (Borna): Die Synode begrüßt mit freudigem Tanke die Mitteilung des Evangelisch-lutherifchen Landeskonsistoriums über die geplante 400jährige Erinnerungsfeier der Entstehung der deutschen Bibel im September 1922. Es wird diese Feier der Abschluß der Resmmationsfeier in dem ver gangenen Jahre werden. Zu dem Luther, der die Thesen anschlägt, zu dem Luther, der ein mannhaftes Bekenntnis in Worms ablegt, gehört auch der Luther, der die Bibel an fein Herz drückt als fein köstlichstes Kleinod. Es wäre eine Undankbarkeit, wenn wir diesen Tag vorüber gehen ließen, ohne dessen zu gedenken, und es wird sich nicht gleich wieder eine solche Gelegen- heit bieten, unser Volk auf die Bedeutung der Lutherbibel hinzuweisen. Wenn wir auch nicht geneigt sind, in dieser schweren Zeit Feste zu feiern, so werden wir doch dieses Fest mit Freude und mit Tank begehen, denn unsere deutsche Lutherbibel ist und bleibt das einzige Mittel zur religiösen und sittlichen Erneuerung unseres Volkes. (Bravo!) Was für Wünsche die Synode für diese Feier hat, fragt das Landeskonsistorium. Tas Nächstliegende ist wie immer bei solchen Feiern ein Festgottcsdienst, ein Kindergottcs- dienst, ein Gemcmdeabend mit allerlei Vor trägen über die Bibel. Auch die Presse wird fleißig in Bewegung gesetzt werden müssen, und die Bibelgesellschaft?» wollen uns dazu ja allerlei Material anbieten. Wir möchten aber sehr gern, daß von diesem Tage auch eine bleibende Frucht ausginge in unsere teure evangelische Kirche. Wie seinerzeit das Reformationsjubiläum im Jahre 1917 eine bleibende Frucht in den Evangelisationen gebracht hat, die sich immer mehr in unserer Kirche auS- breiten, so glaubten wir, daß eine solche bleibende Frucht von dem Bibelerinnerungstage in der Ein führung von sogenannten BibclbesplechungSfiun- den in tunlichst allen Gemeinden stattfinden könnte. Damit sind nicht die gewöhnlichen Bibelstunden erbaulichen Inhalts gemeint — den erbaulichen Inhalt ver Bibclunterweisung zu bringen, dazu find ja die Predigten, die Andachtsstunden und die gewöhnlichen Bibclstunden da —, es wird dabei vielmehr an BibelbesprechungSstunden in Keinem Kreise gedacht, in denen auch die modernen Menschen, die an der Bibel zweifeln, wieder Vertrauen zu der Bibel bekommen sollen. Unser Volk muß wieder eingesührt werden in den tiefen Inhalt der Schrift. ES muß die HellSgeschichte wieder lebend vor seinen Augen erstehen. Unser Volk in seiner Gesamtheit mujj wieder Achtung und Ehrfurcht lernen vor den heiligen Gottesgedanken und GotteStaten, die in diesem Buche niedergeschrieben sind, und das muß um so mehr geschehen, je weniger uns die Schule jetzt die Gewähr gibt, daß unsere Kinder n die Kenntnis der Bibel eingesührt werden. Sehr richtig!) Tas hoffen wir durch Bibel- resprechungsstunden zu erreichen. Der Ausschuß ist daher zu folgendem Anträge gekommen: Synode wolle beschließen: Tie Synode nimmt dankbar Kenntnis von der Absicht, eine 400 jährige Erinnerungsfeier an die Entstehung der deutschen Lutherbibel am 3. Sonntag des Septembers 1922 anzu ordnen, deren Ausgestaltung dem Kirchen- regimente zu überlassen ist. Die Synode hat dabei den Wunsch, daß diese Erinnerungsfeier eine bleibende Frucht hinterlasse, und schlägt die Einfühlung von Bibelbesprechstunden in tunlichst allen Gemeinden vor. Syn. Kaufmann Lcharwächter (Leipzig): Es wäre mit Freuden zu begrüßen, wenn dieser Wunsch der Synode wirklich in Erfüllung ginge. Über die Einführung der Bibel- bcsprechungsstunden kann ich mich nur von ganzem Herzen freuen. Ich habe solche etwa 20 Jahre in meinem Hause gehabt, bis unser Gemeinschastshaus gebaut wurde; dann wurden sie dorthin verlegt. Leider ist es oft so, daß der Leiter dieser Bibelstunden erst den Text er schöpft und dann nachher erst die anderen etwas hinzutragen läßt. Tas halte ich für ganz un praktisch. Erst soll man nach einer kurzen An leitung über den Zusammenhang der Schrift die Glieder sprechen lassen und dann, wenn diese gesprochen haben, soll der Leiter versuchen, tiefer hineinzudringen und nachher im Zu sammenhangs den ganzen Tert zu erschöpfen. (Beifall.) Lya. Superintendent Oie. tüeol. vr. Kühn (Auerbach): Es wäre gut. wenn man sich nicht bloß mit den Bibelfesten im September begnügen wollte, sondern wenn ein gut Test des Jahres 1922 vor dem September und nach dem September zu einer Bibelzeit gestalret würde. Ich denke, unsere Bibelgesellschaften und andere Organisa tionen werden uns darin mit mancherlei Stoff zur Hand gehen. Besonders erinnere ich mich eines wertvollen Hilfsmittels aus dem Berliner Verlag für kirchliches Wesen aus der Oranien burger Straß?, das mit trefflichen Lichtbildern den Sicgeszug der Bibel durch die Welt dar stellt. Wenn wir aber vielleicht nur die eine Gelegenheit hätten, solche Bilder zu beziehen, so wäre das zu wenig; vielleicht könnte unsere Innere Mission oder die Bibelgesellschaft von selbst uns mit Lichtbildern zur Hand gehen. Für die Bibelbesprechung-abcnde, die ja schon da und dort eingeführt sind, darf ich vielleicht ein Hilfs mittel in der Auerbacher Bibelumschrcibung an die Hand geben, die von meinem Vorgänger stammt. Ich glaube, daß durch diese Bibel- Umschreibung bei allen Mängeln, die sie viel- leicht noch hat, uns ein wertvolles Hilfsmittel gegeben jein wird. (Lebhafter Beifall.) Syn. Pfarrer Jagsch (Skäßchen): Mein Vorredner hat auf die Auerbacher Bibelumschreibung hingewiejen. Wenn wir ge rade zu dieser Feier solch einen Bibelauszug oder eine Bibelumschreibung ins Volk geben wollen, dann will es mir nicht recht geeignet erscheinen, gerade eine Bibel zu geben, die von der wort getreuen Luther-Übersetzung abweicht. Ich denke daber an eine andere Bibelumjchreibung, die im Berlage des Eoangelischcn Bundes erschienen und vom Hrn. Generalsupcrintendenten !>r. Schöttler herausgegeben ist, die den Vorzug hat, daß sie die Lutherische Übersetzung getreu übernimmt, die eine ganze Reihe Stellen aus der Bibel freilich wegläßt und nur das in sehr geschickter Anordnung zusammengestellt hat, was sür die Ewigkeit Wert hat und auch für unsere Zeit wertvoll ist. Ter besondere Vorzug aber dieser sogenannten Schöttler-Bibel ist der, daß der Inhalt gewisser Kapitel, gewisser Schriften durch seine Überschriften besonders herausgehoben wird, so daß diese Überschriften geradezu zum Lesen anlocken. Ich habe mit dieser Bibel gute Ersah rungen gemacht. Syn. Schuldirektor Pfeifer (Gersdorf Bez. Chemnitz): Es ist ein guter Vorschlag: Zurück zur Bibel durch Bibelbcjprcchungcn! Wenn man draußen an den Anschlagtafeln liest: Es gibt eine Wieder- Verkörperung, und wenn versucht wird, diese Wicderverkörperung durch die Heilige Schrift zu beweisen, dann wird man sagen müssen: solche Bibclbesprechungen sind eine Notwendigkeit. Sollen sie em besonderer Segen werden, dann muß die Leitung dieser Bibclbesprechungen tun- lichst in den Händen von Laien liegen und der Psarrer.ich möchte sagen, nur stillerMitarbeiter, stil- lcr Teilhaber sein. Ob die Bibclbesprechungen die Vollkommenheit sind,Willich dahingestellt sein lassen. TaS Ideal würde mir sein: tue Bibel wieder zurück in die Familie! Leider liegt dort die Bibel meist nur in der guten Stube auf dem Tische. Warum ist das so? Vor 400 Jahren mochte das Volk jubeln, als die Lutherbibel kam und cS sagen konnte: Wir hören ein jeglicher unsere Sprache, darinnen wir geboren sind! Unserem Volke aber ist die Luthersprache doch etwas sremd geworden, und wir müssen deshalb unserem Volke Bibelübersetzungen in der Sprache der Gegenwart in die Hand geben; ich erinnere nur an die Stuttgarter Jubiläum-bibet, an die Miniaturdibel und an die Mühlhausener An»-