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Sächsische Staatszeitung : 16.03.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-03-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id48072833X-192103166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id48072833X-19210316
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-48072833X-19210316
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-03
- Tag 1921-03-16
-
Monat
1921-03
-
Jahr
1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 16.03.1921
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ZPMbtÜU M WW 9^^. 22» Beauftragt mit der Herausgabe: RegimungSrat Doenges in Dresden. 1921. XI. ordentliche Vandessynode. (Schluß der Sitzung vom 12. März.) Zu tz 36 liegt ein Antrag LotichiuS vor. 8 86 ist in der ersten Beratung wie folgt formuliert worden: Die Erfüllung der Ansprüche, die den Kirchen- beamten nach diesem Kirchengesetze zustehen, liegt den Kirchgemeinden und, soweit cs sich um Stellen bei Kirchen ohne Kirchgemeinde vertretungen handelt, den betreffenden kirch lichen Stiftungen, Anstalten uiw., für Beamte von Kirchgemeindcverbänden oen letzteren ob. Die in diesen: Gesetz dem Kirchenvorstand über tragenen Aufgaben liegen gegenüber den Be amten der Kirchgemeindeverbände deren Ver tretern ob. Der Antrag LotichiuS bezweckt, nach „Kirch gemeinden" fortzufahren, wie folgt: und, soweit es sich um Stellen handelt, die weder eine Kirchgemeinde noch ein rechtsfähiger Kirchgcmeindeteil zu unterhalten hat, den be teiligten kirchlichen Stiftungen, Anstalten usw., für Beamte rechtsfähiger Kirchgemeindeteile diesen, für Beamte von Krrchgemeindevcrbänden den letzteren ob. Syn. Geb. Rat LotichiuS (Dresden): Es ist ziemlich genau wieder der Antrag, wie ich ihn gestern bei der ersten Lesung gestellt habe. Ich habe aber, um die Bedenken, die nach der Äußerung des Kirchenrcgiments gegen meinen gestrigen Vorschlag vorlagen, zu beseitigen, den Antrag geändert und hoffe, daß er nun nicht bloß der Synode, sondern auch dein Kirch en- rcgimcnte annehmbar ist. * Präsident des Evangelisch-lutherischen LandeS- konsistorinms lMr. Böhme: Tas Kirchenregimcnt hat gegen den gemachten Vorschlag keine Bedenken)zu erheben. Der Antrag LotichiuS wird einstimmig angenommen, desgleichen der 8 36 mit der eben beschlossenen Änderung und die 88 37 und 38. Zur Überschrift des Gesetzentwurfes liegt ein Antrag Oster mayer vor: in der Überschrift das Wort „betreffend" zu streichen und vor „die Rechtsverhältnisse" das Wort „über" cinzufügcn, so daß die Überschrift heißt: Kirchengesetz über die Rechtsver hältnisse der Kirchenbeamten. Ter Antrag wird einstimmig angenom men, desgleichen Eingang und Schluß sowie die Überschritt der Abschnitte und der Unter abschnitte. Schließlich wird der ganze Ge setzentwurf in der Gesamtabstimmung mit den beschlossenen Änderungen auch in der 2. Lesung einstimmig angenommen. DaS Direktorium erhält die Ermächti gung, redaktionelle Änderungen, die sich nötig machen, vorzunehmen. Punkt 3 der Tagesordnung: Antrag der Syn. Hickmann, Rentsch, Kummer, eine Kundgebung in Sachen der Kirchen steuern betreffend. (Drucksache Nr. 39.) Der Antrag lautet: Tie Landessynode wolle folgende Kundgebung btschlußen: Bei der erstmaligen besonderen Erhebung der Kirchensteuern hat ktrchenseindlichc Agitation durch wilde Gerüchte tiefe Beunruhigung in unserer Landeskirche hervorgeruseu. Durch maßlose Über treibung wird versucht, die steuerpflichtigen Kirch- gemeindemitglieder vor unerträglichen künftigen Lasten zu ängstigen und durch planmäßige Irre führung zu veranlassen, sich durch den Austritt aus der Kirche der kirchlichen Steuerpflicht zu entziehen. Die Laudessynode sordert alle Kirchenvorstände auf, durch sachgemäße Aufklärung die notwendige Beruhigung in den Gemeinden zu schaffen Sie erwartet von allen kircheatrenen Gemeindegliedrrn, daß sie sich in keiner Weise durch aushetzende Lügen beirren lassen, sondern ihrer Kirche in ernster Zeit die Treue halten und willia wie bisher auch dir notwendige Last der Kirchen steuern tragen, denen durch die staatliche Gesetz gedung ein begrenztes Maß gesetzt ist und die daher auch künftig jedenfalls nnr bescheidene An forderungen pellen werden. Wenn aber die StaalSregierung beabsichtigt, die Steuerrechte der Kirche m Widerspruch mir der Reicheverfassung und in Abweichung von 8 17 des eben erst erlassenen BollzugSgesetzeS zum Landessteuergesetz zu schmälern und durch eine unsoziale Gesetzgebung, besonders durch die Beseitigung der Grund-, Grunderwerb-- und KörperschajtSsteuer die kirchliche Steuerlast aus die Steuerpflichtigen von geringer Leistungsfähig keit abzuwälzen, so erhebt die Landessynode gegen diesen Eingriff in die versassuilgsmäßigeli Rechte der Landeskirche Einspruch und sordert zugleich alle Kirchgemeinden auf, ebenfalls ihre Stimme gegen diese neue Vergewaltigung der Landeskirche zu erheben. DaS Wort zur Begründung des Antrags erhält Syn. Geometer Hosrat Rentsch (Kamenz): Nachdem die einzelnen Gruppen einmütig den Erlaß einer Kundgebung gegen die KirchenauSirrttS- betvegung beschlossen haben, bedarf unser Antrag keiner längeren Begründung, denn seine Nolwen digkeit uud innere Berechtigung tritt durch di« tiestrauriaeu Zettverhältntsse nur allzudeutlich zu tage. Wir stehru jetzt mitten in der Austritt»« bewegung. Die kirchentreuen Kreise des Landes erwarten deshalb im gegenwärtigen Augenblicke eine Kundgebung der Synode, in welcher nachdrück lichst vor den Ktrchenaustrilien gewarnt wird. Ter Zweck deS Antrages ist, ausklärend zu wirken, die gläubigen und kirchentreuen Gemeindegl.eder zu stärken und zur Wachsamkeit auszufordern, dte tuenden und schwankenden aber, deren Zahl leider nicht gering ist, zu ermahnen und sie aus den rich tigen Weg zu leiten, d. h. insbesondere de» au- gestreuten Lügen über die Gestaltung der künftigen Kirchensteuern entgegenzutreten, lne wilden Gerüchte zu widerlegen. Dazu dürften alle Kirchern orständc des Landes in erster Lune berufen fern. An sie ergeht hiermit die Aufforderung, aujllärend zu wirken und zu der nötigen Beruhigung in den Ge memden mit allen Kräften de»zuiragcn Daß be reits früher Kirchensteuern erhoben worden sind, wird von den Kirchenseinden geflissentlich ver schwiegen. Die bekannten Hetzapostet gegen die Kirche sprechen nur immer von den künftigen hohen Kirchensteuern. Wenn in maßloser Übertreibung von kirchenseindlichec Seite eine dcn Zeuvechäll- nissen cnlsprcchende Erhöhung als unerträgliche künftige Last hingestellt wird, so muß dem mit größter Entschiedenheit entgegeugetrrien werden. Die bekannten Femde der Kirche wissen nur zu genau, daß durch die Landesgesetzgebung über d.e Höhe der notwendigen Kirchensteuern eine feste Grenze gesetzt werden wird und daß diese nicht nach der Höhe deS Einkommens selbst, sondern nur nach der Höhe des von den SleuerpfUchligen zu zahlenden Einkommenssteuerbeirages bemessen wird. Der vom Landtage noch Nicht vembjchiedeie Gesetz entwurf sieht bekanntlich eine Höchstgrenze von 10 Proz des zu zahlenden Elnkvmmensteuerbetrages und nur in ganz besonderen Ausnahmejällen eine solche bis zu 15 Proz vor. Es steht zu hoffen und zu erwarte», daß das Gesetz in dieser Weise verabschiedet werden wird. Gleichzeitig möchte ich mich hier aber, und gewiß auch rn aller Sinuc, entschieden noch dagegen ausjprechcn, daß dre Steuerrechte der Kirche in irgendeiner Weise durch Regieiung und Landtag etwa geschmälert werden. Tie Synode kann und wird nie und nimmermehr anerkennen, laß der Kirche Anstehende verfassungs mäßige Rechte angetaslet und entzogen werden Die nach dem erwähnten Gesetzentwurf rn Wider spruch mit der RelchSverfajsung uud m Abweichung von Z 17 des kür-tich erst erlassenen Vollzugs« gesetzes zum Landessteuergesetz stehende Beseitigung der Grundsteuer, der Gruuderwerbs- und der Körper« schastesteuer muß deshalb von der Landeskirche entschieden zurückgewiewn werden. Alle evaugelijch- lnthrrische Christen des Landes können nicht ein dringlich genug auf die Folgen hingcwiesen werden, welche durch den Austritt aus der Landeskirche ihnen selbst und ihren bedauernswerten Kindern erwachsen Die bitterernste Zeit, in der wir gegenwärtig leben, zwingt uns gewaltsam auf die Knie. Daß die ernste Mahnung der Synode im Lande nicht ungehört verhalle, das waite Golt! (Lebhafte Zustimmung.) Syn. Pfarrer Kummer (Bnrkardswaldc): ES ist unsere Pflicht, jeden Weg zu beschreiten, der die Aufklärung in die brcitcst.n Massen tra gen könnte. Ich empfehle, daß die Form eines Anschlages besonders in den bedrohten Gemein den angcmcndct wird, daß den Leuten vor Augen geführt tvird, was die Folge ihres oft durchaus nicht überlegten Austritts sein wird, und daß der Wiedereintritt mit gewissen Schwierig keiten verbunden sein wird. Wir haben weiter beschlossen, daß wir aller Vierteljahre von der Kanzel herab namentlich «»kündigen wollen, wer aus der Kirche ausgetreten ist. Tas geht in großen Gemeinden nicht, aber in kleinen Gemein- oen ist es auch ein gutes Moment, der Kirchen- austnttsbewegung entgegcnzutretcn. Weiter möchte ich betonen- daß cs von einer Regierung, die sich gem sozial nennt und die überall sozial wirken will, eine höchst eigentümliche Maßnahme ist, daß sie der Kirche die Steuern entzieht, die dort sozial wirken könnten (Sehr richtig!) und ihr nur die Einkommensteuer läßt, wie gestern im Finanzausschüsse des Landtags beschlossen worden ist. Schließlich möchte ich Mit Freude feststellen, daß von feiten des Konsistoriums eine sehr scharfe Verwahrung an den Landtag abgcgangcn war. Möge diese Verwahrnng des LandcSkonsistoriums und unsere Kundgebung die Wirkung haben, daß man im Landtage und in der Regierung ein Einsehen bekommt und die Kirche, die jetzt schon in eimm schweren Kampfe steht, nicht noch in eine finanzielle Katastrophe hineinbringt. Syn. Studieilrat Prof. Hickman» (Leipzig): Wir möchten mit dem Anträge nicht den An schein erwecken, als wollte die Kirche Menschen, die ihr innerlich entfremdet sind, deshalb vorn Austritte zurückhalten, weil sie Geld haben will. Es ist richtig, wenn wir uns auf dcn Stand punkt stellen: Wenn dir deine Kirche nicht soviel lvert ist, daß dn ein Opfer bringen willst, dann gehe. Wir wollen mit unserem Anträge andere Verhältnisse berühren. Es ist unverkennbar, daß die kirchenfeindliche Agitation, die bei der ersten Erhebung der selbständigen Kirchensteuer einge treten ist, auch Kreise erreicht, die nicht kirchen feindlich sind. Man muß sich über die Lage, in der sie sich befinden, klar sein. Es herrscht in den weitesten Kreisen eine quälende Angst vor der künftigen Steuerleistung. Biele glauben, sic nicht trage,» zu köunen, und so versuchen sie, Wege zn finden, auf denen sie diese Steuerlast erleichtern können. Aber wir stellen andere An forderungen an den sittliche»: Willen. Tcshalb ist cs notwendig, daß von der Kirche besondere Maßnahmen getroffen werden, um die Treue zu stärken. Mir liegt daran, daß wir die Ver pflichtung zur Aufklärung den Kirchgemcindc- vorständen auferlegen wollen. Das entspricht dem, was »vir in der Kirchgemeindeordnung haben, daß die Gemeinde es als Pflicht aner kenne»: muß, für diese Zwecke Mittel bereit zu stelle». Wir werden mit Flugblätter»: zu arbei ten haben. Wir habe»: ii: Leipzig den Weg gewählt, jede»»: Steuerzettel ein Blatt beizn- lcgen, das den: Steuerzahler den Tatbestand klar »nacht. Auch die Kirchgcmeindeglicder werden von Person zu Person aufgeklärt. Aber auch die Kirchgemeinden müssen in solche»: Zei ten brauchbare Kampforganisationen werden. Die Austrittsbewegung, von der vorhin ge sprochen »vorbei: ist, scheint, wie die Sturmzcichcn zeigen, ja größere Ausdehnung zu nehmen, als cs bisher der Fall war, aber ich meine, unsere Kirchgemeinden sollen deshalb doch ruhige Be sonnenheit in dieser Zeit bewahren. Wenn die Kirchenflucht im wesentlichen Steuerflucht ist, dann hat sie zu wenig inneren Wert, um dauernde Lebenskraft zu bewahren. Wir werden zweifel los es erleben, daß, wenn jetzt in stllrmbewegten Zeiten die Flut viele von: Hcimatstiandc der Kirche wegreißen mag, der linde Wellenschlag ruhiger Zeitei: sie wieder zurücktrcibt. (Sehr richtig?) Jetzt aber »vollen wir eins unserer Kirche wünschen, daß sie in diesen schweren Zeiten auch die Wahrheit erlebe: die Sachen, für die man Opfer bringt, die gewinnen auch höheren Wert. (Sehr richtig!) Je größer das Opfer, um so größer die Liebe! (Lebhaftes Bravo!) Sy». Gutsbesitzer Schreiber (Mischwitz): Ich habe, seitdem ich der Synode angehvre, dcn Eindruck gewonnen, daß hier außerordentlich fleißig gearbeitet wird iin Interesse der Kirche, aber ich kann es nicht verhehlen, ich habe das Gefühl, daß die Arbeitskraft viel zu sehr auf Gebiete gelegt worden ist, die gewiß für unsere Kirche von außerordentlicher Wichtigkeit sind, die aber doch zurückstehen müssen vor der unendlich schwierige»: Frage, ob unsere Kirche in Zukunft überhaupt noch existenzfähig sein wird. Ich habe mich jederzeit dafür eingesetzt, daß »vir die finan zielle Sicherung unserer Kirche als die oberste Aufgabe auch der diesmalige»: Synode betrachten müsse»,, und ich halte es für dringend angebracht, daß »vir in einer späteren Tagnng diesen: Gegen stände unsere besondere Aufmerksamkeit noch zu- wenden müsscn. Zu dcn großen Mitteln, durch die »vir die finanzielle Sicherheit der Kirche er reichen können, gehört ja eine geordnete Steuer gcsetzgebung, die jetzt in: Landtag zur Beratung steht. Als ein kleines Mittel betrachte ich den uns vor liegende,: Antrag, gegen dessen Form ich aber einige Bedenken habe. Ich möchte cs besonders bezweifeln, ob es zweckmäßig ist, daß die Landes synode sich in einer große»: Kundgebung an die Öffentlichkeit wendet. Ich würde cs für zweck mäßiger halten, wen»: das Landeskonsistorium an die Kirchenvorstände draußen im Lande eine Verordnung ergehe,: ließe ähnlichen Inhalts wie der Antrag. In den einzelnen Kirchgemein den können die Vertreter der kirchlichen Inter essen viel eher an die Glieder unseres Volkes herankommen, als cs durch eine so große öffent liche Kundgebung geschehen kann. Den Weg, die ausgetretenen Personen bekanntzugcbeu, möchte ich nicht als zweckmäßig bezeichnen. Ich glaube, es »vird dadurch außerordentlich viel böses Blut in die Öffentlichkeit hincingctragen werden. (Sehr wahr!) Wir müssen auch in dieser äußerst gespannten Zeit ein großes Maß von Besonnenheit bewahren. Wenn aber im letzten Punkte dieses Antrages schärfster Ein spruch erhoben wird gegen die bisherige Fassung des Kirchensteuergcsetzes, so kann ich mich mit diesen Bestrebungen vollständig einverstanden erklären. Wir können von kirchlicher Seite gar nicht genug dagegen protestieren, daß die gegenwärtige Re- gierung unsere Kirche jetzt so vergewaltigen Witt. Auf der anderen Seite müssen wir jetzt schon darauf bedacht sein, so sparsam wie möglich in der Kirchenvcrwaltung, nicht nur in ihren obersten O ganen, sondern vor allen Dingen auch in den Kirchgemeinden draußen zu wirtschaften. Wir müssen versuchen, Misere ganze kirchliche Bcr- waltnngstätigkeit so billig wie möglich zu gestal ten, und ich wäre dem Hohen Kirchenregimcnt außerordentlich dankbar, wenn es uns heute eine Mitteilung darüber machen könnte, aß es nach dieser Richtung hin bereits tätig gewesen ist. Syn. Superintendent Oberkirchenrat Reumann (Glauchau): Hr. Konsynodale Schreiber mißversteht wohl den Zweck des Antrages, wenn er meint, daß er eine Kundgebung sein soll, bestimmt für die große »veite Öffentlichkeit. Ich verstehe den Antrag mehr dahin, daß er die Kirchenvvrstände und die Kirchgemeinden auffordert, ihr rfiits das Nötige zu tun, und ich möchte den: Vater dieses Antrages, Hrn. Konsynodalcn Rentsch, dafür be sonders herzlich danken. Weshalb ich aber ums Wort gebeten habe, ist etwas anderes. Mick- Hat besonders eine bedenkliche Erscheinung dazu veranlaßt, die in dieser Kirchcnaustrittsbewegung zutage getreten ist. Wir erlebe,: nämlich draußen vielfach, daß nur der Hausvater austritt, aber die Hausfrau und die Kinder in der Kirche be lasse»: werden, weil man sich sagt, auf diese Weise kommen wir um die Kirchensteuer herum, denn nur der Hausvater ist als derjenige, der eine Steuerquellc darstellt, steuerpflichtig, die Hausfrau und die Kinder nicht. Ich meine, hier gegen müssen »vir uns auf irgendeine Weise zu schütze»: suchen, und ich wäre dankbar, »venu uns Mittel und Wege dazu angegeben werden könnten. Syn. Superintendent Oberkirchenrai Thomas (Schneeberg): Zu der Anregung des Hrn. Konsynodale»: Neu mann habe ich mit Kirchenvorständen meines Bezirks eine Eingabe an den Landtag bzw. die Negierung gemacht und auf diesen Punkt für das Kircheustencrgesetz hingcwiesen. Es muß da tatsächlich eine entsprechende Bestimmung in daS Kirchensteuergesetz hineingearbeitet »vcrdc». Syn. Pfarrer wracfe (Amsfcld): Wir können der Kirchenaustrfttserklärung au: bester: dadurch entgegenwirken, daß wir nicht bloß darüber aufklären, daß tatsächlich die Kirchen steuern absolut nicht das Maß erreichen, was den »reisten Leuten vorgegaukelt wird, sondern auch dadurch, daß die Landeskirche auf Mittel der Selbsthilfe sinnt und dringt. Ick, möchte doch den dringenden Wunsch auSsprechcn, daß so bald als möglich mit solchen wirtschaftlichen Unter- nchnmngen begonnen »vird, daß die Kirche ihre»: Bedarf nicht bloß durch Steuern deckt, sonsern sich auch Eittnahmen aus ftlbsterschlossenen Ein nahmequelle», deren genugsam vorhanden sind, znsührt. Syn. Arbeitersckretär Schwedt (Leipzig): Tic Agitation für die Kirchenaustrittsbetvegung »vird gegenwärtig mit den widerlichsten Mitteln geführt. Diejenigen, die der Kirche angehörev und in: Arbeiteverhältnis stehen, können davon ein Lied fingen. (Sehr richtig!) Ain schlimmsten aber geht man auf dem Wege vor, daß inan beim Geldbeutel anzufangcn versucht. In welcher Form, mit welcher Methode gearbeitet »vird, dafür geben die kirchenfcindl chen politisch ein seitig gefärbten Zeitungen Bcweje. Immer und immer wieder, säst in jeder Nummer, wird darauf hingcwiesen, daß man sich vor den Kir chensteuern nur schützen könne, wenn man aus tritt. In einer vor mir liegenden Leipziger Zeitung »vird daraus aufmerksam gemacht, daß, wie in anderen Städten und Orten, auch die Standesämter der Stadt Leipzig an den kom menden Sonntagen geöffnet jein müßten, »in: die Kirchenaustrittserklärungen anzunehmen. (Hört, hört?) Man übergeht also den durch die Revolution erkämpften Achtstundentag. Man bürdet dcn Beamten Überstunden aus iin Inter esse der Förderung der K irchcnarlstrittsbcwegung. (Hört, hört!) Ich begrüße es deshalb außer ordentlich, daß die Synode durch die vorliegende Kundgebung Aufklärung schafft. Ich halte es für durchaus angebracht, daß die Kirchenvor stände und die dafür in Betracht kommenden außerkiralichen Organisationen ein energisches Wort gerade in dieser Zeit sagen, damit vor allen Dingen auch die Lauen und Ängstlichen beruhigt werden und wissen, daß die Kirche durchaus in der Lage ist, auch ihrerseits den wohlerwogenen, sozialen und vermittelnden Be strebungen entgegenzukommcn. Ich bin über zeugt, daß die Kirche wie bisher bei der Steuer erhebung durchaus nach soziale»: Gesichtspunkten verfahren »vird. Anderseits »vollen wir nicht unterlassen auszusprechcn, daß die allererste Vor bedingung der Zugehörigkeit zn einer kulturellen und Gesinnungsgcmeinschaft die ist, daß man für seine Überzeugung auch Opfer bringt. (Lebhaftes Bravo!) Syn. Claatsminiflcr a.T.b'r.Schroeder,Exzellenz (Dresden): ES ist in diesem Augenblicke nicht der Zeit punkt, auf alle die großen Seiten des ganzen finanziellen Verhältnisses zwischen Staat und Kirche einzugchen, aber meines Dafürhaltens ist es doch notwendig, in diesen: Augenblicke etwas herauszustcllcn, »vaS gerade diese Tage bewegt, und das ist die Vorlage, die jetzt dcn: Landtage über das Steucrrccht der öffentlich rechtlichen Rcligionsgesellschasten vorlicgt. Tas Stcucrrecht der Kirche war zuletzt geregelt durch das Kirchen- steucrgcj.tz von: 13. Juli 1913, und dieses Kirchen- steuergcs tz gab dei» evangelischen Kirchgemeinden zur Deckung ihres FinanzbcdarfS die Bcfitzwcchsel- abgabe, die Eintommensteuer und die Grund steuer, und zwar die Grundsteuer mich von den juristischen Personen. Es kam die CtaatSum- wälzung, und die erste Regelung, die hier ein trat, war die Regelung in Art. 137 Abs. 6 der Reichsvcrfassung, wo ausdrücklich vorgcschrieben ist, daß die Rcligionsgescllschaftcn, welche Körper schaften des öffentlichen Rechtes sind, berechtigt sind, aus Grund der bürgerlichen Eteucrlisten nach Maßgabe der landcsrcchtlichen Bestimmungen Steuern zu eiheben. Danach »nutz man sich meines Dafürhaltens auf den Standpunkt stellen.
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