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^2 21« Sonnabend- den 1«. September 18S8 57. Jahrgang ers4«t»t t-gN4 mit Ausnahme der Sonn-und Festtage, abends für den fol genden Tag. Preis vierteljährlich 1 M. 50 Pf., monatlich 50 Pf., Linrelnummer bPs. Bestellungen werde» in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Aus gabestellen, sowie allen Postanstalten angenommen. Anser«1-K«»Lhre»r Einspaltige Petit-Zeile oder deren Raum 10Pf.; im amtlichen Teile pro Zeile 30 Pf.; „Eingesandt" und Reklame unter dem Reduktiv nsstrich 25 Pf. — Komplizierte Inserate nach beson derem Tarif. — Für Nachweis und Offerten - Annahme werden pro Inserat LSPsextra berechnet Amtsblatt der Königlichen Amtshmrptmannschast Flöha, des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrats zu Frankenberg. . Verantwortlicher Redakteur: Ernst Romberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Nosrberg in Frankenberg i. Sa. Schutz der Arbeitswilligkeit. Die Ankündigung des Kaisers, daß «in Gesetzentwurf ausgc- .arbeitet sei, wonach jeder, der einen zur Arbeit willigen Arbeiter daran zu hindern versucht oder gar zum Streike anreizt, mit Zuchthaus bestraft werden soll, wird zu Mißverständnissen Anlaß geben. ES ist deshalb angezeigt, rechtzeitig den Sachverhalt klar- zustellen. Der Kaiser hat wiederholt gezeigt, daß ihm das Wohl der Arbeiter am Herzen liegt; ver Gedanke ist daher ausgeschlos sen, daß auf Anregung des Kaisers das den Arbeitern wie den Arbeitgebern gesetzlich gewährleistete Koalitionsrecht beseitigt werden sollte. Sticht daS Recht der freien Koalition soll den Arbeitern verkümmert werden, sondern nur das Recht, das sich die gewerbs mäßigen Agitatoren und Hetzer herausnehmen, friedliche und mit ihrem Lose zufriedene Arbeiter durch allerhand Drohungen und sonstige unlautere Mittel zur Teilnahme an einem Streike zu nö tigen, ja zu zwingen. „Wie häufig, schreibt der „Dr. Anz.", kann man von Strei kenden vertrauliche Klagen darüber vernehmen, daß sie von ge- waltthätigen Genossen zur Beteiligung an einem Ausstande, des sen Berechtigung sie selbst nicht anerkennen konnten, förmlich ge preßt worden seien. Es wird in dieser Beziehung ein regelrechter Terrorismus auSgcübt, namentlich von sozialdemokratischer Seite. Die politischen Aufwiegler haben es in der Gewalt, ganz nach Belieben an irgend einem Orte und in einem bestimmten Indu striezweige einen Massenstreik Hervorzurusen, und sie machen von dieser Macht häufig genug einen rücksichtslosen Gebrauch, mitunter lediglich nur zur Auffrischung der Fraktionsgesühle. Zwar be droht Z 153 der Gewerbeordnung denjenigen, der andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehr verletzung oder durch Vcrrusserklärungcn bestimmt oder zu bestim men versucht, an Verabredungen gewerblicher Gehilfen, Gesellen, Fabrikarbeiter behuss Erlangung günstigerer Lohn- und Arbeits bedingungen teilzunchmcn, oder ihnen Folge zu leisten, oder an dere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutrcten, mit Gefängnis von einem Tage bis zu drei Monaten, sofern nach dem allgemeinen Straf gesetzbuche nicht eine höhere Strafe eintritt, aber die Erfahrung hat genügend gelehrt, daß diese Strafandrohung fast wirkungslos ist, zumal die Gerichte gewöhnlich geneigt sind, gerade in diesen Fällen Milde walten zu lassen. Offenbar handelt cs sich in dem vom Kaiser angekündigten Gesetzentwurf, abgesehen von dem bisher in der deutschen Gesetz gebung nicht vorgesehenen Schutze der Arbeitswilligen, um eine entsprechende Verschärfung der Strafbestimmungen des Z 153 der Reichsgewerbeordnung. Bereits in der Novelle zur Gewerbeord nung vom Jahre I8S1 ist eine Strafverschärfung beantragt wor den, daß eine Gefängnisstrafe nicht unter einem Monat cintreten soll. Ist die Handlung gewohnheitsmäßig begangen, so sollte Gefängnis nicht unter einem Jahre cintreten. Die gleichen Straf- vorschristen sollten auf denjenigen Anwendung finden, welcher Ar beiter zur widerrechtlichen Einstellung der Arbeit oder Arbeitgeber zur widerrechtlichen Entlastung von Arbeitern öffentlich auffordern. Der Reichstag hatte damals diese Fassung mit erheblicher Mehr heit abgelehnt. Jetzt soll augenscheinlich, wenn die bezeichnete Handlung gewohnheitsmäßig begangen ist, Zuchthausstrafe eintre ten. Ob sich im gegenwärtigen Reichstage für die Verschärfung eine Mehrheit finden wird, ist sehr fraglich. Alles hängt vom Zentrum ab, das gerade in Arbeiterfragen mit Rücksicht auf den sozialdemokratischen Wettbewerb um die Stimmen der sozialdemo kratischen Arbeiter überaus vorsichtig zu sein pflegt. Wir sind Ein Rätsel. Roman von Emilie Heinrichs. »4. s-rts-dung. . (Nachdruck Als Rudolf Steinmann in M. ankäm, war der erste Be kannte, den er sah, sein Detektiv Lange, der gerade an ihn tele graphieren wollte, daß der Gesuchte hinter Schloß und Riegel sitze. „Ich traf ihn in Hamburg, wo er sich einen Pah verschafft hatte und just mit einem überseeischen Dampfer absahren wollte. Der Bursche trug einen sechsläufigen Revolver bei sich, zu dessen Gebrauch ich ihm kein« Zeit ließ. Er scheint übrigens unterwegs gespielt zu haben, da von dem geraubten Gelde nur sechstausend Mark vorhanden sind." Der Assessor fühlte eine ingrimmige Genugthuung bei dieser Nachricht. Er wußte es durchzäsetzen, daß ihm die Untersuchung dieses Falles anvertraut wurde, und führte sie mit solchem Geschick, daß er in verhältnismäßig kurzer Zeit das Resultat eines voll ständigen Geständnisses bei dem Gefangenen, der sich anfangs aufs hohe Roß gesetzt und sich auf ein beharrliches Leugnen ver legt hatte, zu erzielen wußte. Herr Adolar war dem Kriminalisten, der diese Untersuchung zu einer persönlichen Ehrensache gemacht hatte, in keiner Weise gewachsen und sah sich bald in einem so unentrinnbaren Netz ge fangen, daß er da- Leugnen ausgeben mußte. „Meinetwegen mag es denn wahr sein", ries er mit einem verzweislungsvollen Lachen, „ich sehe cs ein, daß ein Stillstand auf der abschüssigen Bahn nicht möglich jst „nd eine Kugel von vornherein die einzige und beste Hilf« für mich gewesen wäre." überzeugt, daß es auch diesmal, wie 18V1, im Vereine mit den Sozialdemokraten und Freisinnigen den angckündigten Gesetzent wurf zu Falle bringen wird. Es unterliegt keinem Zweifel, daß damit eine Frage auf die Tagesordnung gesetzt wird, welche für lange hinaus die Gemüter bewegen wird. Des ist der Kaiser gewiß: er hat nicht nur den deutschen Industriellen und Hand werkern, sondern auch den Arbeitern aus der Seele gesprochen. Denn mehr als der Arbeitgeber leidet der Arbeiter in Deutsch land unter dem tyrannischen Drucke der Agitatoren, deren einziges Gewerbe die Verhetzung der Arbeiterschaft ist." Ein Urteil der „B. N. N." über diese wichtige Frage sei hier angesügt; dies Blatt äußert u. a.: Die Notwendigkeit eines entsprechenden Gesetzes liegt schon seit Jahren klar zu Tage, und es wurde in weiten Kreisen mit Freuden begrüßt, als der Kaiser voriges Jahr in Bielefeld als sein „Programm" proklamierte: „Schutz der nationalen Arbeit aller produktiven Stände, Kräftigung eines gesunden Mittelstandes, rücksichtslose Niederwerfung jeden Umsturzes und die schwerste Strafe dem, der sich untersteht, einen Ncbenmcnschen, der arbeiten will, an freiwilliger Arbeit zu hindern." Der § 152 der Gewerbeordnung gewährleistet den Arbeitern das Koalitionsrecht zum Behufs der Erlangung günstigerer Arbeits und Lohnbedingungen, auch mittels gemeinsamer Einstellung der Arbeit. Diesem Rechte steht das ursprüngliche, höhere Recht, aus welchem jenes erst erwachsen kann, derjenigen Arbeiter, welche an einer Arbeitseinstellung sich nicht beteiligen, sondern arbeiten wollen, auf,Verwertung ihrer Arbeitskraft gegenüber. Dieses Recht aber findet in der gegenwärtigen Gesetzgebung keinen genügenden Schutz. Es hat sich längst gezeigt, daß die Fassung des 8 153 den that- sächlichen Verhältnissen und dem vom Gesetzgeber gewollten Zwecke nicht genügt. So ist namentlich die Voraussetzung einer „Verab- redung" oft nicht nachweisbar, das Strafmaß viel zu gering, zu mal bei der Steigung der Gerichte, sich eher an das Mindestmaß ^ls an das Höchstmaß der Strafe zu halten. Deshalb haben die verbündeten Regierungen schon im Frühjahre 1890 zum verschär fenden Ausbaue des 8 153 eine Gewetbeordnungsnovelle vorgc- legt, wodurch nicht nur der Terrorismus gegenüber den ruhig Fortarbeitenden, sondern auch alle die Praktiken getroffen wurden, mit welchen man Ncuanziehende zurückzuschrecken sucht. Zugleich sollte das Strafmaß aus „nicht unter einem Monat" und für den Fall, daß die Handlung gewohnheitsmäßig begangen ist, „nicht unter einem Jahre" Gefängnis festgesetzt werden. Aber die ultramontan-freisinnig-sozialdemokratische Mehrheit des Reichs tages brachte diesen Reformversuch zu Falle, obgleich Minister v. Berlepsch — dem jetzt die Sozialpolitik der Regierung zu matt und zu wenig arbciterfceundlich dünkt — energisch für die Uncr- läßlichkeit einer Verschärfung des 8 153 eingetreten war. Natürlich wird die Rede des Kaisers lebhaft besprochen. Die meisten Zeitungen können noch nicht glauben, daß das in Frage stehende Gesetz wirklich für jene Handlungen, die der Kaiser be rührt hat, Zuchthaus androht. Man glaubt eher an einen Irr tum der Berichterstattung oder zieht die Möglichkeit in Betracht, daß der kaiserliche Redner den Inhalt des Gesetzes aus der Er innerung ungenau wiedergegeben hat. Wir verzeichnen nachstehend noch einige Preßstimmen. Die „Boss. Ztg." schreibt: Eine Straferhöhung auf ein Jahr Gefängnis hat der Reichstag 1891 mit 142 gegen 78 Stimmen abgelehnt. Sehr fraglich muh es deswegen erscheinen, ob er jetzt einer hohen Strafe, die obendrein dem Ausstand den Charakter der Ehrlosigkeit ausprägt, zustimmen wird. Die „Hamb. Nachr.": Wir begrüßen diese Worte des Kaisers mit besonderer Genugthuung und wollen nur hoffen, daß der „Dem kann ich nicht bcistimmen", erwiderte der Assessor ernst, „eine aufrichtige Reue hätte Ihnen den Weg zur Besserung und möglicherweise zu einem recht glücklichen Leben geebnet. Welch ein trauriger und gottloser Begriff, durch eine Kugel seine ver lorene Ehre reparieren zu wollen. Sic gestehen cs also ein, ihrem Wohlthäter, dem Baron von Reischach, zehntausend Mark in Banknoten durch Einstcigen von außen und vermittelst eines Nach schlüssels, den Sie sich zu diesem Behufe haben unfertigen lassen, geraubt zu haben?" „Ja," lautete die leise Antwort. „Wer hat Ihnen den Nachschlüssel angesertigt?" „Den nenne ich nicht", erwiderte Hamburt fest, „eS soll durch mich kein anderer noch ins Unglück kommen." „Sic sahen ferner, daß der Enkel des Herrn Riehl vor zwei Jahren von einem Zigeuner bedroht und getötet wurde?" fuhr der Assessor fort. „Glauben Sie, daß ich dabci ein ruhiger Zuschauer geblieben wäre?" fuhr Hamburt zornig auf. „Stein, für so schlecht dürfen Sie mich nicht halten, wenn ich auch sonst schon genug aus meinem Konto habe. — Ich war in der Nähe der Ruine —" „Sie hatten dort eine Zusammenkunft mit Fräulein Riehl," schaltete Rudolf ein. „Es war mir, als hörte ich einen Angstschrei", fuhr Hamburt, ohne es zu beachten, fort, „glaubte aber, daß eines der spielenden Kinder, welche einen Heidenlärm im Riehlschen Garten machten, gcschricen habe, und kümmerte mich nicht weiter darum. Es mochten sünf oder auch zehn Minuten vergangen sein, al» ich di« Tannenanpflanzung betrat und den Zigeuner bei seiner schauer- Reichstag dem angekündigten, von uns schon seit Jahren befür worteten Gesetzentwurf seine Zustimmung nicht vorenthalten wird. Die „Berl. Pol. Nachr." : Als eine erlösende That wird eS in den weitesten Kreisen des deutschen Erwerbsleben- begrüßt wer den, was Se. Maj. der Kaiser gestern in Oeynhausen gesprochen hat. Es unterliegt keinem Zweifel, daß damit eine Frage auf die Tagesordnung gesetzt ist, welche für lange hinaus die Ge müter bewegen wird. Die „Berl. Neuest. Nachr.": Eine Zuchthausstrafe, deren Minimum gesetzlich ein Jahr beträgt, würde doch wohl einiger maßen abschreckend wirken. Es ist übrigens selbstverständlich, daß diese Strafe in dem angekündigten Gesetzentwürfe nur für schwere Fäll« vorgesehen und daneben vielleicht auf daS Mindestmaß der Novelle von 1890 mit einem Monat Gefängnis zurückgegriffen wird. Die Worte des Kaisers: „oder gar zu einem Streik an reizt", sind natürlich in der Vorlage genauer zu präzisieren. Jedenfalls begrüßen wir die Einbringung des Gesetzes. DaS Zentrum wird reiflich zu überlegen haben, ob e» abermals die Verantwortung für seins Ablehnung übernehmen kann. Oertliches und Sächsisches. Frankenberg, 9. September 1898. -j- Astronomisches. Auf der Sonne ist seit einigen Tagen am Südostrande ein großer Fleck aufgegangen, der einen Durch messer von etwa 30000 Kilometer hat mit einem schwarzen Kem in der Mitte und dessen Ausdehnung die der ganzen Erde um das Doppelte übertrifft. Bei der jetzt herrschenden geringen Zlecken- bilvung auf der Sonne ist die Erscheinung um so ausfallender und man darf auf die weitere Entwicklung derselben gespannt fein, wenn der Fleck mehr in die Mitte der Scheibe gerückt fein wird. ES wird angenommen, daß die Erscheinung nochmals Hitze für die Erdbewohner bringt, da mit dem Erscheinen großer Eonnenslecken eine gesteigerte Thätigeit in dem Feuermeere des Sonnenballes erzeugt wird, die oftmals von großem Einfluß auf unsere me teorologischen Verhältnisse ist. -j- Wie vorsichtig man bei dem Genüsse von Gurke» sein, muß, lehrt ein kürzlich in der Umgegend von Freiberg vorge kommener Todesfall. Ein in dem besten Alter stehender Mann trank nach dem Genüsse von Gurkensalat reichliche Mengen Wasser. Die Folge davon war heftiger Darmkatarrh, der zu einer Darmverschlingung führte? Nach nur zweitägigem, aber schwerem Krankenlager wurde der Mann seiner Familie durch den Tod ent rissen. — In der Patentpapierfabrik zu Penig verunglückte der Kalanderführcr Franke dadurch tödlich, daß ihm eine aus dem Ele vator befindliche ca. 2 Zentner schwere Rolle Papier in da» Genick stürzte und ihm die Wirbelsäule zerbrach. Franke hinter läßt 7 zum Teil noch unerzogene Kinder. — Die Frau eines Beamten in Löbtau hatte vor einigen Wochen Heidelbeeren gekauft und diese in Glasflaschen eingemacht in den Keller gestellt. Kürzlich nun kam Besuch, der zum Mit tagstisch eingeladen wurde, und stolz aus ihre „Eingemachten" brachte die nichts Schlimmes ahnende Gattin zwei Flaschen der schwarzen Beeren, die zum Mahle vorbereitet werden sollten, auf den Tisch. Da, ein furchtbarer Knall, eine Explosion, ein halbes Dutzend Personen standen wie die Mohren und sahen sich entsetzt an. Die Gesichter, guten Kleider der besuchenden Damen, Möbel, Vorhänge, Wände und Decke, alles war über und über mit Heidel- becrmus besudelt und das Ganze gab ein Bild, wie es tragi komischer nicht gedacht werden kann. Die Unvorsichtigkeit, eine lichen Arbeit sah. Rasch hinzueilend, wollte ich ihn packen, er entschlüpfte mir wie ein Aal und war verschwunden, bevor ich mich nur recht besinnen konnte." „Wehalb machten Sie nicht die sofortige Anzeige des Ver brechens?" fragte der Assessor streng. „Ich war dazu entschlossen, als mir einficl, daß der Zigeuner sich jedenfalls längst in Sicherheit gebracht haben würde, daß mir alsdann, und dieser Fall war so gut wie gewiß, jeglicher Beweis gegen ihn fehlte, und der Verdacht, den Knaben getötet zu haben, folgerecht auf mich fallen mußte." „Woraus konnten Sie die- folgern?" Hamburt zögerte mit der Antwort. „Ich sagte mir", erwi derte er dann entschlossen, „daß mein Verhältnis zu Fräulein Agnes Riehl, mit welcher ich mich heimlich verlobt hatte, nicht unbekannt geblieben sei, daß also bei dem bekannten Testament ihrer verstorbenen Schwester, nach welchem sie beim Tode des KindeS eine reiche Erbin wurde, hinreichende Verdachtsgründe gegen mich hervorgcsucht werden konnten. Sie werden diese Furcht erklärlich finden, Herr Assessor!" „In einer gewissen Hinsicht allerdings — doch — fahren Sie fort. Sie hofften jedenfalls aus eine Entdeckung dcS Mordes ohne Ihr Zuthun." „Freilich hoffte ich darauf. Als da« Grab ganz unbemerkt blieb, meine Schulden aber eine drohend« Höhe erreichten —" „Spielschulden," warf der Assessor dazwischen. „Die schlimmsten, wie Sie wissen — da entschloß ich mich, die Leiche aus ihrem Versteck zu nehmen und derselben ein sicht bares Grab zu geben."