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.n 2«s 18S« Freitag, den Nori^inl,^ exlra. kleinster Jnlrrat«« Erfchetnl täglich, mil ilusnahm« der konn- und JcsKage, abends für den fol genden Tag. virii vierteljährlich I M. so Pfg., monatlich so Pfg-, «lnzel-Nrn. s Psg. Bestellungen nestmen alle Post- anslallen, Postboten und die AuSgabe- ftellen de« Tage- blaltcS an. Inferal-aedichrr»» nraAcnb-Acr 2 Ofierten-Nnnah«» pro In,erat » » /U ' t-irag Ä M. ^mlsblatt der Lönigl. Ämtshauptmannschast Flöha, -es Lönigl. Amtsgerichts und -es Stadtrats M Frankenberg. - OtS V»» I«8vr«Tv» Interesse der rechtzeitigen Fertigstellung und Ausgabe unseres Bl°"es gefälligst so zeitig als mLglich »folgen zu lassen. Größere Jnserate Uhr, während kleinere Inserate bis IS Uhr mittags Für später einlaufende Anzeigen können wir eine Garantie deS Abdrucks rn der bezüglichen Abendnummer nicht übernehmen. ^xpvrlltloi» Sos Gemein?. Generalversammlung der Ortskrankenkasse zu Over- mW Niederwiesa Dienstag, den IV. November, Abends 8 Uhr in Helbig's Gasthof in Oberwiesa. Tagesordnung: 1. Ergänzungswahl, bez. Neuwahl des Vorstandes. 2. Wahl zweier Rechnungsrevisoren. 3. Ev. Reduzirung der Kassenbeiträge. 4. Verschiedenes. Um recht zahlreiches Erscheinen bittet Niederwiesa, den 6. November 1896. der Vor st and: Herman« Ranft, z. Zt. Vorsitzender. Ordentliche Generalversammlung der gemeinsamen Ortskrankenkasse Altenhain, Braunsdorf, Lichtenwalde mit Nittergutsbezirk. Sonnabend, de« St. November 18S«, Abends 4 8 Uhr in Herrn Lohse s Restanratio« i« Braunsdorf. Tagesordnung: 1. Ergänzungswahl des Vorstandes. 2. Wahl von 3 Rechnungsrevisoren. 3 Sonstige Anträge. Um recht zahlreiches Erscheinen bittet der Vorstand, z. Z G. Franke. Generalversammlung der Ortskrankenkasse zu Auerswalde. Dienstag, de» IV. Novbr., Abends 8 Uhr kr Thalheim- Restaurant. Tagesordnung: 1. Ergänzung«wähl des Vorstandes. 2 Wahl eines Ausschusses zur Prüfung der JahreSrechnung. Der Vorstand. M. Böttger, Bors. Born Reichstage. Ja Ler 121. Sitzung vom 11. November steht auf der Tagesordnung die Fortsetzung der Beratung der Justiznovelle bei ß 77 des Gerichtsverfassungsgefetzes, betreffend die Besetzung der Kammern. Das Haus ist schwach besetzt. Schmidt-Warburg (Zentr.): Es handelt sich hier um einen Kardinalpunkt der Borlage, und ich kann nur bedauern, daß bei Beratung dieser schwerwiegenden Frage das Haus so leer ist. Red- ner geht sodann auf die Einführung der Berufung und deren Notwendigkeit ein. Dieselbe dürfe aber nicht durch unleugbare Verschlechterungen des Verfahrens erkauft werden. Die Regierung möge sich wohl überlegen, was sie damit thue, wenn sie die Rem- boldschen Verbesserungen ablehne und dadurch eventuell die Vor lage zum Scheitern bring«. In der Kommission habe das Haus ja leider schon genug von seinen Wünschen, auch den berechtigt sten, opsern müssen. Im Jahre 1819, als man das Fünf-Män nerkollegium einsührte, habe man die Rechtsprechung um deswillen für eine so gesicherte angesehen, daß man dieserhalb aus Lie Be- rusung verzichten zu können glaubte. Auch habe man damals dem Füusmännerkollegium aus dem gleichen Grunde eine Reihe von Vergehen überwiesen, welche bis dahin vor das Schwurgericht ge hörten. Jetzt nun, wo in erster Instanz die Fünfmänner wieder beseitigt werden sollten, gehe man in dem Bestreben, die Zahl der vor das Schwurgericht gehörigen Delikte zu verringern, sogar noch weiter, obwohl man durch Wiedereinführung des Drei-Männer- kollegiums die Garantien für eine gute Rechtsprechung verringere. Wie reime sich das zusammen? Finanzielle Gründe dürften ge gen Beibehaltung des Fünfmännerkollegiums, wie überhaupt ge gen die Garantien für eine gute Rechtsprechung unmöglich in Be tracht kommen. Er empfehle daher in erster Linie den Antrag Rembold, Besetzung der Kammern mit 3 ordentlichen und mit 2 Schvffenrichtern. Eventuell beantrag- er die Besetzung mit 5 Mitgliedern in erster Instanz bei Verbrechen, in zweiter Instanz bei allen «ergehen mit Ausnahme der Privatklagesachen. Und falls auch da» abgelehnt werde, bezwecke ein von ihm gestellter zweiter Eventualantrag die Besetzung rn erster Instanz mit 4 Mit gliedern, in der Berufungsinstanz bei Uebertretungen und Pnval- klagesällen mit 3, in allen sonstigen Fällen unt b Richtern. Der vierte Richter in erster Instanz könne doch unmöglich finanziell gar so sehr inS Gewicht fallen. Er frag« dir Herren am Bua- desratstifche, ob etwa auch seine Eventualanträge dem Bundes räte unannehmbar seien? Wolle man damit etwa den Dank sür daS Bürgerliche Gesetzbuch abstatten? Gr gebe jedensalls noch nicht allezHoffaung auf, auch nicht darauf, daß Lie Regierung io dieser Frage nachgeben werde. . „ . Geh Ober-Regierungsrat v. Lenthe: Wenn die Regierungen sich dem fügen, was in der Kommission beschlossen worden ist, so geben sie damit einem Wunsch« d«r Mehrheit deS Hanses nach, welcher ohnehin schon bedeutend« Erschwerung«« und eine b«d«u- tende Erhöhung der Kosten mit sich bringt. Weiter zu gehen würden sich die verbündeten Regierungen nach meiner Kenntnis der Sachlage schwerlich entschließen. Ich bitte Sie daher drin gend, den heute vorliegenden Anträgen ihre Zustimmung nicht zu erteilen. Es ist gesagt worden, daß «S auf die Kosten nicht an- komme, wenn es sich um «ine gute Rechtsprechung handle; dieser Grundsatz ist unzweifelhast richtig. Es folgt daraus aber nicht, daß wir unnütze Ausgaben machen (Widerspruch von verschiedenen Seiten), um etwas zu erreichen, was wir aus einfacherem Wege erreichen können : die Aufrechterhaltung einer guten Strafrechts pflege. Die Zahl der Richter giebt keine Garantie für die Güte der Rechtsprechung. Redner «endet sich dann weiter auch gegen das eventuell vom Vorredner gewollte Viermännerkollegium. Ge gen den Antrag Rembold sprech«, daß srit 10 Jahr«u di« Inan spruchnahme des Laienel«ments ohnehin schon sehr gestiegen und die Klagen darüber immer mehr zugenommen hätten. Da solle man sich doch hüten, diese Last noch zu vergrößern. Günther (nat.-lib.) wendet sich ebenfalls gegen den Vorschlag Rembolds, auch zur Rechtsprechung in den -Strafkammern das Laienelement hinzuzuziehen. Er halte diesen Gedanken vor allem sür undurchführbar. Schon jetzt sei es ja schwer, die erforderliche Anzahl Schöffen und Geschworene zu finden. Auch dem Antrag« Schmidt widerspricht Redner. Munckel: Ich, m. H., würde mit gewiß vielen meiner Freunde es am liebsten bei dem bestehenden Gesetze lasten (Fünfmänner kollegium), eventuell würden wir aber auch dem Antrag Rembold zustimmen, und, wenn auch dieser abgelehnt wird, dem Anträge Schmidt. Wir wollen doch die bestehenden Zustände zu verbessern suchen, und nicht verschlechtern. Wie hat man doch früher, als man die Berufung beseitigte, uns darauf verwiesen, welche Ver besserung der Rechtspflege in dem Fünfmännerkollegium liege! Und jetzt stellt man die Rückkehr zu dem Dreimännerlollegium iu der ersten Instanz als etwas Harmloses, Unschädliches dar. Die Verbesserungen, die uns die Vorlage in der Berufung und der Entschädigung unschuldig Verurteilter bringt, will man uns nicht geben, ohne daß wir uns Verschlechterungen gleichzeitig gefallen lassen sollen. Wenn man Gründlichkeit und Gerechtigkeit liebt, wie kann man da das Fünfmännerkollegium wieder abschaffen? Kann man denn nicht das Schlechte beseitigen, ohne uns das Gute, was wir haben, und nicht lassen wollen, wieder zu nehmen ? Eine Richternot würde nicht bestehen, wenn nur der Herr Finanz minister wollte. Alles Notwendige bewilligt er, wenn es sich um militärische Ding« und um die Marine handelt. Warum nicht auch hier? Auch hier liegt eine Notwendigkeit vor, die Notwen digkeit einer besseren Rechtspflege. Da darf es nicht aus die Ko sten ankommen. Am liebsten ist mir daher: lassen wir es bei dem bestehenden Gesetz! Soll es denn aber nun emmal aus die Bil ligkeit ankommen, dann will ich wenigstens, daß zu den 3 ordent lichen Richtern noch 2 Laienrichter hinzutreten. Geh. Rat Lulas wendet sich gegen den Antrag Rembold. Nach menschlichem Ermessen werde der BundeSrat seine Ansicht nicht ändern, und nach seinem Ermessen würde die Annahme deS Antrages das Gesetz zum Scheitern bringen. Die Inanspruch nahme deS Laienelements sei ohnehin schon seit 20 Jahren außer ordentlich gestiegen, sodaß eS schon jetzt oft an geeigneten Geschwo renen sehlr. An Schöffen mangele eS weniger, aber man möge bedenken, daß die Annahme des Antrages Rembold geradezu zu einer Verdoppelung der Zahl der Schöffen führen würde. Und woher solle man dann qualifizierte Personen nehmen? Er bitte daher, es bei deu Kommijstonsbeschlüssen oder bei der Regierungs vorlage zu belassen. v. Buchka verweist darauf, daß nach den Erklärungen vom Bundesratstische aus den Regierungen die vorliegenden Anträge unannehmbar seien, daß das HauS aber doch nicht daran die Vor lage scheitern lassen dürse. Man solle es daher bei den Vorschlä gen der Kommission bewenden lassen. Inzwischen ist der formelle Antrag Munckel-Rickert eingegan gen, 8 " in der Fassung d«S bestehenden Gesetzes, also rn der Besetzung mit 5 Richtern rn allen Instanzen, zu belassen. v. Gültlingen (Rp.) will keinesfalls eine Verschlechterung Ler Garantien sür die erst« Instanz, auf di« «s doch, nach eigenem Zugeständnis der Regierung, zu allermeist ankomme Daß aber bei 3 Richtern die Garantien nicht gleich groß« seien wie bei b, das sei zweifellos. Rickert, sür den Antrag Munckel-Rickert, bittet zunächst, die sen Antrag als den weitestgehenden zuerst zur Abstimmung zu bringen. Er sei ein entschiedener Freund der Berufung, aber er wolle sie doch nicht mit Verschlechterungen in der Rechtspflege er kauf«». Hauptsache sei und bleibe die erste Instanz. Jetzt sei«» 1 drr Stimm«» zur Vtrurtrilung nötig, sortan wollt man volle z sür zur Freisprechung erforderlich erkläre». Und das aus finan ziellen Rücksichten. Der jetzige Finanzmiaister sei schlimmer als 1« einer zuvor. Mühler sei abgegangen wegen nur 69000 Mark, die ihm verweigert wurden. Der jetzige Justizminister müsse sich wer weiß wie sehr abquälen, um Herrn Miquel ein paar Tausend Mark oder ein paar Richter aus den Zähnen zu reißen. (Heiter keit.) Ich verlange, fährt Redner fort, vor allem von der Kom mission Auskunft darüber, was das denn eigentlich fiaaziell aus macht, wenn wir 8 77 in der bestehenden Fassung belasse». Dabei hat der preußische Fiaanzminister doch jetzt eine» Ueberschuß von 60 Millionen. An Schöffen würde «S nimmermehr fehlen, wie dies die Herren am Bundesratstische behaupten, wenn man nicht ganze Berussklaffe» ausließe bei der Berufung zum Schössen. Und wie konnte der Kommissar hier von einer unnützen Ausgabe sprechen. Nicht um eine unnütze Ausgabe handelt eS sich hier, sondern um «ine unerläßliche. (Beifall.) Geh. Rat Bierhaus betont nochmals die Höhe der entstehen den Mehrausgaben, wenn man es bei den FÜnfmännerkollegim belasse. Schon jetzt betrage in Preußen Ler Zuschuß znr Justiz verwaltung 64 Millionen und die Gesamtausgabe 98 Millionen, also über 3 M. pro Kopf. Auch sei der Zuschuß stetig gewachsen, entgegen der Darstellung RickertS, als seien die Aufwendungen für die Justiz wegen des Widerstaudes des Finanzministers sehr zurückgedlteben. Welcher Mehrbedarf bei Annahme des Antrages Munckel entstehe, könne nicht genau angegeben werde», aber wen» auch etwa die Annahme Rickers wirklich richtig sei, daß eS sich da bei nur um eine halbe Million handeln würde, so spiele daS bei einem Gesamtjustizetat von 98 Millionen schon eine Roll«. (Hei terkeit links.) Redner wiederholt dann namentlich nochmals, daß auch der Antrag Rembold entschiede» unaunehmbar, weil undurch führbar sei. Stadthagen (Soz.-Dem.) protestiert entschieden gegen Ver schlechterung der ersten Instanz durch Rückgriff aus eia Dreimän- nerkollegium. Am besten sei es, 8 77 in der bestehenden Fassung zu belassen, denn auch der Antrag Rembold f«i nur ein Notbehelf angesichts der Sichtung nach Klasse», welche bei der Auswahl der Schöffen (wie auch der Geschworenen) stattzufinden pflegt, natür lich im Interesse der herrschenden Klassen. Seh. Rat v. Lenthe legt Verwahrung gegen eine Aeußerung des Vorredners ein, daß daSBirtrauen zu de» Richtern geschwun den sei. Lerno (Zentr.) sührt aus, er würde glauben, eS nicht vor seinen Wählern verantworten zu können, weun durch daS Fest halten an dem Fünfmännerkollegium so alte Forderungen wie die Berufung und Entschädigung unschuldig Verurteilter scheitern sollten. Er bedauere allerdings sehr, daß die Regierung so sehr aus Lem Dreimänuerkollegium bestehe. Was aber de» Antrag Rembold anlange, so könne er persönlich sich nicht für die Aus dehnung deS Schössenwescns erwärmen. Er und seine bayrischen Freunde würden jedensalls, wenn auch mit schwerem Herze» und nur um di« Borlag« nicht ganz fall«» zu lassen, für di«Kommis- stonSbeschlüsse stimmen. Das Beste sei aber, der Meinung sei auch er, die Annah»,e des Antrages Munckel. Pieschel (oat.-lib.) führt aus, auch seine Freunde zöge» nicht etwa daS Drcimännerkollegium vor, aber wenn es eben durch aus nicht anders gehe, würden sie die KommissionSbeschlüsse al- zeptieren. ^batte beteiligen sich noch Geh. Rat BierhauS, Rembold und Stadthagen, welcher nochmals auf die Aeußerung deS Justizministers: »i ano laoinut iäem, non vst iäsm (wenn zwei dasselbe thun, so ist eS (doch) nicht dasselbe) zurückkommt. Minister Schönstedt verweist abermals auf den Zusammen hang, in dem er sich dieses Spruche« bedient habe, und erklärt sodann in bezug auf 8 77, eS sei nichts eingetreten, was die An»