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Metzsch und Oberbürger meister Geheimer Finanzrat Beutler, der erste, zweit« und dritte Vorsitzende de- geschäft-führenden Aus schusses, Geheimer Hofrat Ackermann, Siadtrat Wetz lich und Hofrat Professor Graff, sowie die Mitglieder dieses Ausschusses Aufstellung genommen, um die aller höchsten und höchsten Herrschaften zu empfangen. Im Kuppelsaale hatten sich versammelt: die Gesandte« auswärtiger Höse am sächsischen Hofe und die Staat-« Minister mit ihren Gemahlinnen, der Stadtkommandant General v. Zeschaü, sämtliche Mitglieder de- RatS« und de- Stadtverordnetenkollegiums mit den Bürger meistern vr. Nake und Leupold, die Spitzen der kaiser lichen, königlichen und städtischen Behörden, insbe sondere Vertreter der Kreishauptmannschaft, der AmtS- hauptmannschasten, de- OberlandeSgerichtS, der Po lizeidirektion, der Oberpostdirektion, der Generaldirek« tivn der SlaatSbahnen, der Geistlichkeit, de- Gewerbe amtes, der Händels, und Gewerbetammer, sowie ferner d'e Garantiezeichner, Mitglieder sämtlicher Ausschüsse und der Presse. Kurz vor 10 Uhr fuhren Prinz und Prinzessin Johann Georg vor und wurden von dert drei Vorsitzenden des geschästSführendrn Ausschusses uyd dem Oberbürgermeister begräbt. Sodann er schienen Prinz Georg und Prinzessin Mathilde und gleich darauf fuhr Ptinz Friedrich August vor, Nach Begrüßung der Herrschaften von feiten der genannten AuSschußvorsitzenden überreichten die Fräulein Graff und Weinholo den Prinzessinnen herrliche Rosen sträuße. Bon lebhaften Zurufen des Publikums be grüßt, düS sich sehr zahlreich auf der Stübel-Allee ein gefunden hatte, erschienen der König und die Königin. Bei der Anfahrt brachte Stadtrat Wetzlich ein Hoch auf „Se. Maj. den König, unstrkn allverehrten; all«^ geliebten König Albert, den allerhöchsten Protektor der Ausstellung" aus. In das dreifache Hoch stimm ten die Anwesenden jubelnd ein. Dann traten Ober bürgermeister Geheimer Finanzrat Beutler, Geheimer Hosrat Ackermann, Stadtrat Wetzlich und Hpfrat Professor Graff auf die allerhöchsten Herrschaften zu und begrüßten beide Majestäten. Se. Majestät zeich nete die Herren mit Ansprachen aus und begrüßte den geschäft-führenden Ausschuß. Fräulein Weigandt über reichte der Königin ein wundervolle- Boukett. Die allerhöchsten Herrschasten waren mit der zu Besuch am sächsischen Hose weilenden Gräfin Fünskirchrn er schienen. Alsbald erschienen auch die beiden Prinzen v. Schönburg. ' " Die Herrschaften begaben sich darauf in den Kuppel saal deS Ausstellung-Palastes und nahmen auf Sesseln Platz» während die übrigen Anwesenden sich recht- und links und im Thürbogrn sich die JnnungSfahne« gruppierten. Geheimer Hofrat Ackermann hielt sodann folgende Ansprache: Königliche Majestäten, Königliche Hoheiten, verehrte Herren und Damen! Vor wenige« Wochen haben Ew. Majestät geruht, die Er laubnis zur Eröffnung dieses zu AuSskelluugSzwecken bestimmten Gebäudes zu geben. Damals waren die Hallen gefüllt mit Ranken und Palmen, mit köstlichen Blumen und Blüten, mit lachenden Boten des Frühlings. Ueber die weiten Räume hatte sich eia wunderbarer Glanz, rin alles verjüngender Zauber verbreitet. Heute fehlt Liese Farbenpracht. Nicht Blüten sind es. die wir ausstellen, sondern Früchte, Früchte deS menschlichen Geistes, Erzeugnisse der schaffenden Hand, deS bürgerlichen Fleißet, des gewerblichen Fort schrittes. > Die erste Anregung zu dieser Ausstellung ist schon im Jahre 1887 von dem Allgemeinen Handwerkerverein hier gegeben worden, der auch di« zur Borbereituiig der Sache nötigen Gelder zur Ver fügung stellte und unter Zuziehung von Freunden deS Handwerks einen Ausschuß «insetzt«. Dieser hatte sein Absehen aus den schon damals projektierten Ausstellungspalast der Stadt Dresden gerichtet, dessen erstmalige Benutzung ihm auch von dem Rat« dieser Stadt zugefichert wurde. Allein die Ausführung des Baurs dieses Gr- Frohme begründet dies damit, daß der Absatz dem Arbeit geber geradezu ein Recht auf die Person des Arbeitnehmers gebe. Bachem besorgt dagegen aus der Annahme des Antrages eine zu große Schädigung der Arbeitgeber. Lenzmann, sür den Antrag, befürchtet, daß der Richter in solchen Fällen, wo der Arbeiter eine «hm angebotene Arbeitsgele genheit ausschlage, nur gar zu leicht geneigt sein würde, Böswil ligkeit voraüszusetzen. Geh. Rat Struckmann widerspricht dem, betonend, daß das bestehende Recht durch 8 318 eher zu gunsten, als zum Nachteil des Arbeiters erweitert sei. Nach weiterer Debatte wird der Antrag Auer abgelehnt. Ein weiterer Antrag Auer zu 8 393: „Zur Giltigkeit der Abtretung des Rechts auf eine persönliche Arbeitsleistung ist die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich", wird gleichfalls ab gelehnt. Beim 7. Abschnitt: einzelne Schuldverhältniffe, 8 487: Ge währleistung wegen Mängel einer Sache, beantragt Haußmann einen Zusatz: eine allgemeine derartige Gewähr leistung bezieht sich im Zweifelsfalle nur auf die Hauptmängel. Gröber: Das wäre eine gefährliche Waffe, welche unter Um ständen das ganze Gewährleistungsversprechen hinfällig machen und zu Täuschungen sühren kann. Der Antrag wird abgelehnt. Beim Titel Miete und Pacht, 8 546, will ein Antrag Auer dem Vermieter die vorzeitige Kündigung Les MietsverhältnisseS nicht schon bei jedem vertragswidrigen Gebrauch einer gemieteten Sache seitens des Mieters gestatten, sondern erst bei einem erheb lich vertragswidrigen Gebrauch. Dieser Antrag, zu dem auch Groeber, «.Bennigsen und Ge heimer Rat Struckmann ihre Zustimmung erklären, wird ange nommen. Frohme befürwortet sodann einen Antrag Auer aus gänzliche Streichung der HZ 552—556 über das Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen Les Mieters. Ohne jede sozialpoli tische Rücksichtnahme werde durch dieses Pfandrecht ein wahres Raubsystem LeS Vermieters konstruiert. Gröber warnt vor völligem Fallenlaflen deS Pfandrechts, da alsdann der Vermieter stets sofort bei einer erstmaligen Un pünktlichkeit des Mieters kündigen oder überhaupt nicht mehr an ders als gegen Pränumerandozahlung vermieten würde. Ueber- dies werde ja bei der bevorstehenden Revision der Zivilprozeßord nung der Kreis der pfändbaren Objekte noch weiter verengert wer- den zu Gunsten des Mieters. Staatssekretär Niederding bestätigt dies. Der Antrag Auer wird sodann abgelehnt, ebenso eine Reihe weiterer Anträge Auer zum Pacht- und Mietsrecht. Die Beratung über den Titel Dienstvertrag, 88 604-641, wird einstweilen ausgesetzt. Beim Titel Mäkleroertrag, 8 6435, welcher die Herabsetzung unverhältnismäßig hoher Maklerlöhne durch Urteil aus einen an gemessenen Betrag nur zuläßt bei Vermittlung von Dienstverträ gen, beantragt v. Dziembowski-Pomian, diese Beschränkung zu beseitigen, eine solche gerichtliche Herabsetzung des Maklerlohns also generell zuzulassen. Nachdem v. Buchka den Antrag bekämpft hatte, wird er ab gelehnt. Weitere Abändernngsanträge liegen erst wieder vor bei dem letzten Titel des zweiten Buches: Unerlaubte Handlungen. Ein Antrag Auer will als 8 807» neu einschalten, daß Ver träge nichtig sein sollen, welche die Schadenersatzpflicht ausheben oder «inschränken, die aus Verletzung oder Beschädigung des Le bens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, der Arbeitskrast, Ehre oder Sittlichkeit, oder aus der Verletzung eines den Schutz eines anderen bezweckenden Gesetzes folgt. Der Antrag, gegen den Lenzmann sich äußert, wird ab gelehnt. Die Beratung über den Wildschadenerschatz, 88 619 und 619», wird ausgesetzt. Damit ist das zweite Buch erledigt. Es folgt das dritte: Sachenrecht. Die Erledigung nach den Vorschlägen Ler Kommission erfolgt fast debatteloS. Hierauf schließt Lie Debatte. Montag 12 Uhr Fortsetzung: Abstimmung über die Gewerbe novelle. Bielhaben drohte noch mit unablässigen Anträgen aus Aus zählung, so lange nicht die Abstimmung über die Gewerbenovelle endlich erfolgt sei. Nach einer längeren hierdurch veranlaßten SeschäftSordnungS- debatte wurde ein Antrag Vielhaben, di« Abstimmung über die «ewerbenovelle an erster Stelle auf die TageSorduuug zu setzen, abgelehnt. Hierauf tritt Vertagung" ein. Bom Reichstage. In der 110. Sitzung vom 20. Juni entspann sich zunächst eme kurze G-schästSordnungsLebatt^ über einen Antrag Vielhaben (Antis.), die Schlußabstimmung über die Gewerbenovelle, die erst an zweiter Stelle auf der Tagesordnung steht, vorwegzunehmen. In der Debatte wird von dem Antragsteller, sowie von seinem Fraktionsgenoffen Liebermann aus die gestrigen Vorgänge einae- g°ng-n MsJs- t Astern dieBeschlnUhiUt pW sei diese von dem Prästdeuten lediglich auf Grund einer Zählung der Hüte m Ler Garderobe als vorhanden festge- worden. Die Hüte in der Garderobe seien aber insofern nicht al» auch die von den Mitgliedern des Hauses mit- gebrachten und die Garderobe passierenden Gäste vielfach dort ihre Hüte adlegten. . . Präsident v. Buol weist demgegenüber nochmals daraus bin, daß das Blireau an der Beschlußfähigkeit des Hauses keinen Zwei - srt gehLbt habe. Jeden Zweifel an der Richtigkeit der gestrigen Feststellung müsse er zurückweisen, es seien 206 Abgeordnete zu gegen gewesen. Nachdem dann noch Gröber und Spahn sich gegen den An trag Bielhaben geäußert und Rickert den antisemitischen Rednern unter Beifall des Hauses bemerklich gemacht, man sei doch hier nicht in der Schule und könne doch nicht gleich Lie Beschlußfassung des Hauses in Frage stellen wollen, wenn sich ein Teil der Abgeordneten iu den Foyers oder anderen Nebenräumen des Hauses aushielt, wird der An- trag Vielhaben, für den lediglich die Antisemiten stimmen, ab- gelehnt. Bei der Weiterberatung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird zunächst zurückgegriffen aus die 8s 130-134 des ersten Buchs, deren Erledigung gestern ausgesetzt wurde. 8 130: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetze ein anderes ergiebt," beantragen Auer und Geo. wie folgt zu fassen: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die Gesetze verstößt, ist nichtig." 8 134 erklärt sür nichtig „ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt" und fügt in einem zweiten Absätze hinzu, nichtig solle insbesondere ein Rechtsgeschäft sein, bei welchem un ter Ausbeutung von Notlage, Leichtsinn, Unerfahrenheit anderer Leistungen verabredet würden, welche den Wert der Gegenleistun gen unverhältnismäßig übersteigen. Ein Antrag Auer will den zweiten Absatz streichen und im ersten Absatz hinter „guten Sitten" einschalten: „oder gegen die öffentliche Ordnung". Ein Antrag Haußmann will ebenfalls Len zweiten Absatz ge strichen wissen. . Nachdem noch Stadthagen die Anträge Auer befürwortet, macht Haußmann insbesondere geltend, sehr oft würde auch bei durchaus zulässigen Rechtsgeschäften der Richt» °"f der einen Seite einen ausfälligen Bermögensvorteil erblicken und demgemäß diesen Geschäften den Makel zivilrechtlicher Ungiltigkeit ausdrücken. Zahlreiche kausmännische Geschäfte würden m Frage gestellt «er- deu, indem der andere kontrahierende Teil sich als uuverhältniS- mäßig geschädigt hinstellen werde. Gröber bekämpft die Abänderungsanträge, dem Vorredner namentlich bemerkend, alle dessen Argumente richteten sich eigent lich schon gegen das bestehende Recht. Mt der Ungiltigkeit der Wuchergeschäfte könne man doch durchaus einverstanden sein. Be.- spielSwesse auch damit, daß aus diese Weise einer illoyalen Aus- Nutzung der Konlurrenzklausel von Prinzipalen ihren Angestellten gegenüber entgegengewirkt werde. ... , v. Buchka erklärt sich mit dem Anträge Haußmann, nicht aber mit den weitergchenden Anträgen Auer einorrstanden. Im Lause der Debatte erscheint der Reichskanzler Fürst Ho henlohe. _ . Nachdem Lenzmann sodann sür den Antrag Haußman emge- treten, dagegen vor Einfügung des Verstoßes gegen die „öffent liche Ordnung" gewarnt hatte, da sich die Sozialdemokraten da mit vielleicht selbst eine Rute binden würden, führt Großherzoglich badischer Geheimrat Gebhardt aus: Auch wenn man den Absatz 2 in 8 184 streiche, würden die wucherischen Geschäfte in der Regel wegen Verstoßes gegen die guten Sitten für ungiltig angesehen werden. Trotzdem fei eS vorzuziehen, den Absatz aufrecht zu erhalten, weil er die Sache klarer stelle. v. Dziembowski-Pomian ist ebenfalls sür Beibehaltung Les Absatzes, betonend, die polnisch sprechenden Gegenden seien das klassische Land der Uebervorteilung. ' An der weiteren Debatte beteiligen sich nochmals Stadthagen, Gröber, v. Buchka, Haußmann, Lenzmann, woraus die 88 180 und 134 unter Ablehnung ver Anträge Auer und Haußmann in der Fassung »er Kommifston angenommen werden. Es folgt das zweit« Buch, Recht der Schuldverhältniffe. Der erste Abschnitt, Inhalt der «chiildverhältnifse, wird säst debatteloS erledigt. Beim zweiten Abschnitt, Schuldverhältniffe aus Verträgen, handelt 8 818 von den ArbeitSverträgen, uud zwar davon, daß dem «inen Teil eine ihm obliegende Leistung durch vertretbare Schuld des anderen Teiles unmöglich gemacht ist. Derselbe soll den Anspruch ans die vertragliche wegenleifinng be- halten. Aber so lautet der zweite Absatz de« Paragraphen: er muß sich dasjenige anrechnen lassen, was er insolge der Befreiung von der Leistung erspart oder anderweit «rwirdt oder zu erwerben böswillig verläßt. Ein Antrag Auer will diesen zweiten Absatz ganz, ev. wenig stens seine letzten Ms Worte streichen. Dienstag, -en 23. Juni 18»« ,.i -lelnfter Inseraten- Amtsblatt der Königs. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. Amtsgerichts und -es Stadtrats M Frankenberg. betrag NM. Konchltjlerte ltri-r-utt lägttch, mil Lnsnadmc der Laim- und SrUlage, avradi Nir den sol- gcndcn Tag. Mci« »ierlcijährltch I A. so M., anonaitich dd Psg., Sinz«-Nrn, dPfg- vesicliungen vctÄcn alle Post- anzalicn, Paftboten «nid die Aurgabe- iicllru der Tage blattes an. Pro Jnfewt 25 Psg. extra. Jniklai-»idllhr«nt - H» kinspalttge «orpu^ * AWM Offcrtrn-Nnnahi« - B