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134 Freitag, den 12. Juni 18S« Pro Inserat 2S Pf». «Ilra. »lelnfter Inserate»» Ämtsdlatt der König,. Ämtshanplmmnfchast MH-, des König,. Ämtsgerichts md den Sl-dtr-t- M M-Kenberg. - Die Katastrophe auf dem Chodinskyfeldc zu Moskau !ge. Manch« Aastwirtschasten «r- Verläng«mng d«r Polizeistunde, Erschein» töglich, ini! Ausnahme der Lon», und Festtage, abend» sür dm sol- gcndcn lag. Lrei» vierteljährlich l M. so Psg., monallich SV Psg., Einzel-Nrn. s Psg. Bestellungen nehmen alle Post- onstalien, Postboten Und die AuSgade» stellen de« lage- bl«tter an. einstezeichneten Pfeile erfolgen, in sich zwischen den Buden verengernden Zuläsfen, von denen aus der Em pfänger, zwischen den Buden hindurchgehend, sich nach dem Pfahlzaun deS Festplatzes wandte und letzteren durch einen der verschiedenen Eingänge betreten konnte. Als nun vor Budenreihe 8 infolge anscheinend noch unaufgeklärter Umstände ein starkes Andrängen der Massen gegen diese GabenverteilungSbuden ent stand, wurden die Unglücklichen, die in den sich nicht nungSgeschenke dem Volke übergeben werden sollten, sind in unserem Plan mit 7 und 8 bezeichnet. Aus unserer Skizze wird der an sich ursprünglich und in seiner Größe kaum erklärliche UnglückSsall leicht klar. DaS Publikum hatte das den Festplatz umgebende ChodinSkyfeld in einer nach Hunderttau» senden zählenden Menge gefüllt. Der Zutritt zu den Gabenstellen (Süden 7 und 8) sollte in Richtung der weit vor der Budenreihe hinziehenden Graben fielen, ern Opfer dieses Andranges, dem auch die schon bis zu den engen Durchgängen zwischen den Buden Ge langten zum großen Teil zum Opser fiele». In un serer Skizze ist die Hauptunglücksstelle durch ein Kreuz bezeichnet. Südlich dieser Stelle befindet sich der WagankowSki- kirchhof, auf welchem die Mehrzahl der Leichen der Verunglückten zur Ruhe bestattet wurden. d^^tiicken ^ge, unseren Lesern nebenstehend eine auf Grün^ dis Moskau angefertigt- Skizze der Festplatzes, Kat?st^vk?uol^ tausenden von Menschen das Leben kostende des zu L unterbreiten. Erläuternd ist zu derselben folgen- "igt im Nordwesten von Moskau, von der daher auf unserem Plan nur den äußersten Teil, nordwestlicher Richtung zieht sich bei der Triumph es!,» deS Smolensk,bahnhofL beginnend, die am PetrowSki- und.'Park vorüberführende Chaussee hin, an deren linker Seite Ntz daS weite ChodinSkyseld bis zur Bahnlinie MoSkau-SmolenSk hin erstreckt. An der Stadtseite des Feldes liegt unweit der Chaussee die Rennbahn, wnter südwestlich, zwischen Stadt und Eisenbahnlinie der «ns dem westlichen Teile d-S ChodtnSkyfeldeS befindet sich das Militärlager der Moskauer Garnison, d,e das Feld ZU ihren großen U-bungen benutzt. ^^"^üentllchen W hatte man unmittelbar an der Chaussee, PetrowSkischlosse gegenüber, in einer Ausdehnung von ca. ^uadratfaden als rechtwinkligen Platz abgesteckt und, angesichts der Erfahrungen über das zügellose Ungestüm der Menge bei öffentlichen Veranstaltungen mit einem starken Pfahlzaun nebst Graben umgeben. An der Südostjelte dieses Festplatzes zwischen ihm und der Rennbahn, zogen sich unweit der Einfriedigung unregelmäßig gestaltete Gräben hin von 8-10 Faden Breite und 2 Faden Tiefe. An dieser Stadtseite waren nun ca. 100 einzelne, kaum 2 Meter Zwischenraum lassende Bauten zur Austeilung der Geschenke errichtet und 50 ebensolche Bauten an der Nordwestseite für die von dort zu erwartende Landbevölkerung. Auf dem Platz selbst befand sich, dem PetrowSkischloß gegenüber, der Pavillon (1) für das Kaiserpaar, rechts und links daneben (2) Tri bünen sür die geladenen Gäste, und auf deren äußeren Flügeln (3) Tri bünen für das Publikum errichtet waren. nung unterstellt wird." - , < Ein Antrag Auer und Gen. (Soz.-Dem.) will dem Artikel folgende Bestimmung rüstigen: 8 33o ver Gewerbeordnung (di« Maltung von Tanzlustbarkeiten richtet sich nach den lmidesrecht- lichen Bestimmungen) erhält folgende Zusätze: „Jedoch ^rf die Veranstaltung öffentlicher Lustbarkeiten einem Gastwirt nicht »er- fagt werden, wenn sie einem an demselben Orte seinen Betrieb ausübenden Gastwirt gestattet ist. Wird für den Betrieb des Schankgewerbes eine Polizeistunde gesetzt, so muß dieselbe sür sämtliche Schankwirtschaften des Orte« die gleiche sein.' Schädler erklärt, daß er mit seinem Anträge nicht beabsich tig«, «in Privilegium sür einen Stand zu schäften. Im Gegen teil wolle sein Anttag nur eine bisherige Sonderstellung beseitig gen. In den Kellern der Bierhändler könne die Völlerei und Unsittlichkeit noch weit leichter gedeihen, als in den offenen Schankwirts-Haften. Daher sei es notwendig, daß die Möglichkeit gegeben werde, die Mißstände dieses Handels durch die Konzes- sionSpflicht zu beseitigen. Stadthagen (Soz -Dem.) befürwortet den Antrag Auer und bekämpft den Artikel 3 der Vorlage. Manch« Gastwirtschaften er hielten heute nur deshalb eine Verlängerung der Polizeistunde, weil sie ans einer bestimmten Brauerei das Bier bezögen. Es sei Schlußanträge gestellt würden. (Große Unruhe rechts. Beifall links.) v. Kardorff: Wenn Richter glaubt, wir werden uns durch seine Worte von der Stellung von Schlußanträgeu abschrecken lassen, so irrt er sich. Wir werden abwarten, was daS Land dazu sagt. (Beifall rechts, Lachen links.) Darauf wird der Schlußantrag in namentlicher Abstimmung mit 139 gegen 123 Stimmen angenommen. Bei der Abstimmung wird der Artikel 3 in der Fassung deS Antrages Hitze-Stumm angenommen. Dagegen stimmten di« Sozialdemokraten, Freisinnige und ein kleiner Teil der National- liberalen. Ueber den Antrag Schädler wird gleichfalls namentlich ab gestimmt. Dafür stimmen 103 Abgeordnete (Konservative, Antisemiten, die Mehrheit des Zentrums und einige Mitglieder der Reichs partei), dagegen 155 Abgeordnete der Linken, der Polen und die Minderheit des Zentrums. Der Antrag Schädler ist also abgelehnt. Es erfolgt hierauf die Beratung des von Auer (Soz.-Dem.) zu Artikel 3 beantragten und bereits mitget«ilt«n Zusatzantrag«« (Polizeistundt). Geh. Rat v. Woedtke befürwortet die Ablehnung dieses An trages. Eine unterschiedslose Regelung der Polizeistunde ließe sich nicht durchführen, das müsse von Fall zu Fall beurteilt werden. Es werde dabei stets aus das Bedürfnis und auf die betreffende Persönlichkeit ankommen. Stolle verweist auf die üblen Erfahrungen mit der willkür lichen Gewährung und Bemessung der Polizeistunde und bezeichnet es sür durchaus notwendig, dieser Willkür der Polizeiorgan« «m Ende zu machen. ,. , Stadthagen kann nicht einsehen, warum nicht für diesen oder jenen Ort die Polizeistunde generell etwa auf 12 Uhr festgesetzt werde So lange nicht die Haftung der Polizeibeamten durch Gesetz geordnet sei, könne man den Antrag Auer nicht entbehren. Der Antrag Auer wird hieraus gegen die Stimmen der So zialdemokraten und Freisinnigen abgelehnt. Artikel 4 bestimmt, daß auf Grund deS Z 35 Absatz 2 der Rom Reichstage. In der 101. Sitzung vom 10. Juni fleht aus der Tagesordnung die Fortsetzung der dritten Lesung Ler Gewerbeordnungsnovelle. Nach Artikel 3 finden die Bestimmungen des 8 33 der Ge werbeordnung (Koozesfionspflicht der Gast- und Schanlwirtschaften rc.) auch aus Konsumvereine Anwendung, selbst wenn der Betrieb aus den Kreis der Mitglieder beschränkt ist. Die Abgeordneten Hitze (Zentmm), Jakobskütter (kons.) und Frhr. v. Stumm und Gen. beantragen, statt „Konsumvereine' zu sagen: „Vereine, welche den gemeinschaftlichen Einkauf von Lebens- und Wirt- fchaflsbedürfniffen im Großen und deren Absatz im Klemen zum ausschließlichen oder hauptsächlichen Zweck haben". Schädler (Z-ntt.) beantragt hierzu folgende Bestimmung. »Durch Landesgesetz« kann angeordnet werden, daß der Klem- handel mit Bier den Bestimmungen des 3 31 der Gewerbeord- ein beschämender Zustand, wie jetzt bei der Festsetzung der Poli zeistunde vorgegangen werde, Skat-, Rauch- und SausklubS seien an eine solche nicht gebunden, aber Vereine, die kulturelle Auf gaben verfolgten, würden in dieser Hinsicht von der Willkür der Polizei abhängig gemacht. Ec bitte um Annahme des Antrages Auer, welcher alle mit gleichem Maße messe. Inzwischen ist ein Antrag auf namentliche Abstimmung über den Antrag Schädler eingegangen. Werner (Antis.) tritt ebenfalls für den Antrag Schädler ein. Geheimrat Gruner: Es lägen beim Kleinhandel mii Bier Mißstände vor, die beseitigt werden müssen. E: halte aber die in der Vorlage regierungsseitig vorgeschlagenen Maßnahmen, wonach bei hervorgctretenen Unzuverlässigkeiten der Vertrieb von Flaschen bier untersagt werden könne, für ausreichend. Lenzmann (fr. Vp.): Wir verwahren uns dagegen, daß auch der Kleinbierhandel unter Polizeiaufsicht gestellt werden soll und bitten daher, den Antrag Schädler abzulehnen. Wenn man unsern Standpunkt ein ödes Manchestertum nennt, so können wir uns dieses Manchestertums nur mit Stolz rühmen, weil es darauf auSgeht, eine große Zahl unserer Mitbürger vor polizeilicher Willkür zu bewahren. Durch «ine solche polizeilich« Abhängigkeit wird nur politische Unselbständigkeit gefördert. Zu tadeln ist auch das in neuerer Zeit so häufig zu Tag« qettttene und auch in die sem Antrag zum Ausdruck kommende Streben, die Kompetenz der Landesgesetzgebung über die der Rkichsgesetzgebung zu stellen. Die Regierungen verletzen meines Erachtens ihre Pflicht, wenn sie diesem der Reichsversaffung widerstrebenden Antrag nicht entgegen treten. Geh. Nat Direktor Woedtke tritt letzteren Aeußerungen des Vorredners entgegen. Die Regierungen haben keineswegs ihre Pflicht verletzt. Sie seien gleichfalls der Meinung, daß es nicht wünschenswert sei, daß hier die Landesgesetzgebnng über die Reichs- gesetzgebung gestellt werde, wenngleich eine Versafsungsverletzung darin nicht gesehen werden könne. v. Kardorff beantragt Schluß der Debatte. Richter beantragt namentliche Abstimmung über diesen Schluß- antrag. (Große Unruhe und EntrüstungSrufe rechts.) Er werde dieses Vorgehen wiederholen, so oft von jener Seite wieder solche Aus dem emgezäunten Festplatze befanden sich mehrere Theater (4), KaroussellS (5), Kletterstangen, Schaukeln u. dergl. An der Südwestseite erstreckte sich eine Budenreihe (6) zur Verteilung von Bier und Meth an die Bevölkerung. Die Buden, in denen die Krö- JM«rat-»«dahrm. Frankenberger l Off-ri-n-Unna»«« ÄlezirkscE^