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0V8 reten Ulnß. kann in die Grausamkeiten nnd Justiz in Deutschlaud und in worden sind. Das kennzeichnet u tief hineiuschauen Härten, die von der Sachsen durckgeführt )ie Klassenjustiz in Forderung, daß hier Sachsen, und rechtfertigt die unbedingt eine Änderung ein- Wir verlangen das im Interesse der- Zorschrift, aber wen» jene Leute dann auf dein Gerichte selbst bei der Verhandlung das Wort er- (reifen wollen, dann liegt eö in dem Belieben »es einzelnen Richters, ob der Wahlverteidiger eine Klienten auch in diesem Falle verteidigen kann oder nicht. In der Regel wird eö abgelehnt. Die Wahlverteidiger müssen.zngelassen werden, aber nicht wie es jetzt nach 8 138 der Strafprozeßordnuug in Ausnahmen der Fall ist, sondern das, man diesen Wahlverteidigern das Recht gibt, die Leute zu ver eidigen, von denen sie bestellt sind. ES hat selbst im ächsischcn Justizministerium Personen gegeben, die das Borgehen des Republikanischen Rechtsbundes als sehr oertvoll angesehen haben. Man hat diesen Vertretern )es Rechtsbuudes erklärt, ihre Idee sei gilt nnd sie ollten sich durch die Midcrstäude nicht beirren lassen. Interessant ist bei diesem Kampf für die Wahlver eidigung ein Beschlusr des Vorsitzenden der I. Straf ammer des Landgerichtes in Dresden vom 8. Mai 924; da ist beantragt worden, den Schriftsteller Georg Müller-Heim ans seinen Geisteszustand untersuchen zu assen, weil er ein Verfechter dieser Richtung ist. Ter Mann soll unmöglich gemacht werden, weil man sonst enigen, die in den Gefängnissen schmachten ans Grund >er Vorgänge im Oktober vorigen Jahres und im Frühjahr dieses Jahres, wo die Proletarier von einer Stelle zur anderen gehetzt worden sind. Sie haben verflicht, durch Verhandlungen höhere Löhne zu er reichen, fie haben versucht, durch Demonstrationen -öhere Löhne zu bekommen, aber sie sind bei -iesen Dingen abgefangen und bestraft worden. Ich habe hier eine ganze Reihe von Strafmandaten vor mir, nnd cs gehen uns solche zu Dutzenden zu, Herr Justizminister. Es handelt sich immer um Leute, )ie infolge des Verbotes der kommunistischen Hundert- chaftcn, diesen Hundertschaften nicht mehr angehörten, ondcrrHich einen Verein gegründet haben, der mit riesen Hundertschaften nichts zu tun hat. Aber man rrüft gar nicht nach, sondern ein Schutzmann Beyer, oder wie er heißt, ist maßgebend für die Feststellung nob die Leute werden zu 100, 110, 150 und 180 M. Geldstrafe verurteilt. Dieser Schutzmann sagt: Das ist eine Fortführung der kommunistischen Hundertschaften. Diese Behauptung stimmt aber nicht. Tie Leute müssen gegen den Strafbefehl erst wieder Berufung einlegen rnd bei dieser Berufung wird man, wenn man gerecht ist, feststellen müssen, das keine Fortführung der kom- nunistischen Hundertschaften vorliegt. Es steht fest, daß die Gelder, die in Leipzig durch Strafmandate von Leuten eingczogen worden find, die in irgendeiner Ber- sammlung angctrosfen oder bei einem Delikt von der Justiz ergriffen worden sind, sich bereits auf 25 bis 30 000 M. belaufen; und diese Strafmandate sind er folgt auf Grund einer Aussage des Schutzmanns Beyer oder Müller oder wie er heißt. Diese Zustände in Sachsen sind unhaltbar. Aus diesem Grunde haben wir in unserem Antrag Nr. 771 ein Gesetz beantragt, das die Straffreiheit für politische Straftaten vorsieht. Wir beantragen für die unglück lichen Menschen, die hellte in Zuchthäusern und Ge fängnissen schmachten müssen, Amnestie. Ans der einen Seite sehen wir die größte Freiheit für die Deutsch- völkischen, für alle Konterrevolutionäre, auf der anderen Seite die härteste» Strafen. Schon dieser Unterschied beweist die Tatsache, daß die hentigen Urteile von konterrevolutionären Richtern gefällt werden, nicht von Richtern, die, wie der Herr Jnstizmiuistcr sich auS drückte, sich weder von links noch von rechts beeinflussen lassen. Die Beeinflussung in der Justiz ist da, sie ist sehr stark, sonst köunten solche Urteile nicht gefüllt werden. Wir verlangen diese Straffreiheit für Straf taten, die mit den politismcn Unruhen des Jahres 1023 und 1924 und mit den Verordnungen über den Bc lagerungszustaud im Zusammenhänge stehen. Diese Forderung bezieht sich aus die Vorgänge in den Jahren 1923 und 1924, derentwegen die Arbeiter hinter Zucht Hausmauern sitzen. In 8 2 verlangen wir aber, daß Konterrevolutionären diese Straffreiheit nicht zu gebilligt wird. Es ist selbstverständlich, daß man jenen Elementen, die heute nur darauf lauern, ihr Ziel ver wirklichen zu können, nicht die Möglichkeit gibt, linier eine solche Amnestie zu fallen. In 8 3 verlangen wir, daß zur Prüfung der Urteile, wenn irgendwelche Schwierigkeiten sich ergeben sollten, ein Ausschuß ein- gesetzt werden soll, der aus Landtagsabgeordneten ge bildet wird und bei der Ausführung des Gesetzes mitwirkt. Wir glauben, daß in verschiedenen Fällen ohne weiteres ein Freispruch erfolgen kann und daß diese Amnestie durchgeführt werden kann, wenn nicht nur die Richter, die berufsmäßig ihre Tätigkeit durch führen, bei der Behandlung einer solchen Frage Mit wirken, sondern diese Frage auch vom menschlichen Standpnnkt, vom Gefühlsstaudpunkt ans behandelt wird. Ferner fordern wir, daß denen, die zn Unrecht verur teilt worden sind, die Strafen erlassen nnd eingezogcue Gegenstände wieder zurückgcgebcn werden. Um nicht jeden Antrag einzeln behandeln zn müssen, glaube ich, daß der Landtag beschließen kann, daß sämt liche Anträge dein Rechtsausschuß überwiesen werden. Wir sii:d der Überzeugung, daß die bürgerlichen Par teien einer solchen Amnestie nicht zustimmen werden, aber wir verlangen von den Vertretern, die sich heute noch anmaßen — ich betone es ausdrücklich — sich noch anmaßcn, teilweise Vertreter der Arbeiterschaft zn sein, daß sie heute und auch in Zukunft beweisen, daß sie das, was wir vorgeschlagen haben, auch vertreten, also die Straffreiheit der zu Unrecht Verurteilten, die Straffreiheit derjenigen, die infolge der Klasscnjnstiz, der Schandjustiz in Deutschland jetzt hinter Kecker- mauern fitzen. Wenn Sie unsere Anträge ablehnen, so werden wir noch lauter als bisher für die Befreiung der Schutzhastgcfangcncn, für die Befreiung der Be straften eintreten. Wir werden, wie wir eS bisher ge tan haben, einen Vergleich ziehen zwischen den Urtei len z. B. in München und den Urteilen, die in Sachsen gesetzt worden sind. Wir müssen fcststellen, daß alle Urteile, sobald sie ausgesprochen sind, rücksichtslos durchgeführt werden. Ein Gnadengesuch, das vielleicht früher noch berücksichtigt wurde, wird jetzt in den aller- weniasten Füllen berücksichtigt und auch durchgesührt. Aber wir haben auch Urteile, die aus der letzten Zeit stammen, und die sich von, 13. Februar auf die Demon stration beziehen, und hier ist ein Urteil von Mittweida charakteristisch. Dort haben zwei Arbeiter, weil sie an der Demonstratio» teilgeiwmmen haben, 8 bzw. 3 Wochen Gefängnis bekommen. Und warum? Der Arbeiter Schulze hat 3 Wochen Straf? bekommen, weil er die rote Fahne bei der Demonstration getragen hat (Hört, hört! bei den Kom), und zwei andere Arbeiter, die an dieser Demonstration teilgenommen habe», haben 8 Wochen Gefängnis bekommen. In der Nacht vorn Mittwoch zum Donnerstag ist ein Trupp Faschisten in der üblichen Uniform nnd Bewaffnung in geschlossenem Zuge durch Chemnitz marschiert. Als sie ans den Jo- hannisplatz kamen, stellte sich ihnen die sogenannte Staats gewalt in Form von Sipoleutcn in den Weg.- Ein paar Worte wurden gewechselt zwischen dein Führer dieser Demonstranten und der Polizei, und man ließ diese Jünglinge dnrcb die Theaterstraße nach dem Kaß berg demonstrieren.' Wie kommt eS, daß man eine Kom- munistische Versammlung, die als Solidaritätskundgebung in der vorigen Woche in der „Linde" stattfinden sollte, verbot, und wenige Tage danach sehen wir, daß die Faschistcniünglinge in ihrer Uniform, bewaffnet mit langen Stöcken bis zu 3 Metern demonstrieren ? (Abg. Böttcher: Der Herr Präsident soll erst einmal die halbe Hundertschaft Sipo ans dem Ältestenräte hernehmen und bannt die sozialdemokratischen Mitglieder aus der Kantine hierher holen lassen!) Präsident: (unterbrechend): Der Präsident wird das tun, was er für notwendig hält. Ich habe in der Geschäftsordnung keinerlei Grundlage, durch die ich die Mitglieder des Hauses zum Anhörcn zwingen könnte. Abg. Bertz (fortsahrend): Ein anderer Fall! In Limbach war eine Demonstration, die als Anstatt zur Landtagswahl dienen sollte. Man hat Plakate mitgesührt mit der Aufschrift: Wählt Kommunisten! Die Leute, die diese Plakate trugen, sitzen heute noch zum Teil in Untersuchungshaft, znm Teil sind sie mit 20 Mk. bis zu 40 Mk. Geldstrafe oder mit Gefängnis strafe bis zu 14 Tagen verurteilt worden. Auch das ist ein Gegenstück zu dem, was ich aus Chemnitz be richtet habe, wo man die konterrevolutionären Leute demonstrieren ließ. Ich könnte von diesen Beispielen noch viele auführcn. Ich stelle sie dem Ministerium zur Verfügung, und ich glaube, bei genauer Prüfung wird der Herr Justizmiuister feststellen könne», daß diese Dinge auf Wahrheit beruhen. Auch beim Strafvollzug muß eine Änderung ein treten. Ter Strafvollzug ist jetzt so ungeheuer, daß wir tagtäglich Briefe von Schutzhaftgefangenen be kommen, die sich darüber beschweren, daß man ihre Briefe nicht hinansgehen läßt. Drei Schutzgefangcnc in Zwickau haben einen Brief an einen Genossen von uns geschickt. Lie wollten Mitteilen, daß sie eine» tüchtigen Rechtsanwalt brauchten und weiter, wie sie sich im Gefängnis in Zwickau befinden. Dieser Brief ist beschlagnahmt worden Andererseits müssen wir feststellen, daß von denselben Untersuchungsgcfangenen Briefe, die sie an andere Leute gehen ließen, unbehelligt hinausgcgangen sind. So schreibt uns dieser Gefangene, daß man den geistlichen Herren die größte BewegnngSfreiheit in den Gefängnissen läßt. Diese Methoden werden im Gefängnis angewendct, und die Gefängnisverwalttiugcn stehen unter Ihrer Oberherrschaft, Herr Justizminister Bünger. Selbst unseren Abgeordneten, die bisher vom Ministerium die Erlaubnis hatten, die Strafgefangenen anfzusnchen, hat man es verweigert, die Strafgefangenen anszusnchcn. Herr Abg. Siewert hat seit drei Wochen ein Schreiben an den Herrn Justizminister Bünger gerichtet, worin er erneut die Forderung stellt, die Strafgefangene» auf- fuchen zn können. Bis heute ist noch keine Antwort eiugegangeu. Auch beim Bezug von Zeitungen und Schriften habe» wir ganz skandalöse Fälle feststellen müssen. Ich will nur den Fall erwählten, der sich auf einen unserer Genossen in Dresden bezogen hat. Als er eine kommunistische Zeitung bestellte, erklärte ihm der Untersuchungsrichter ttr. Hobler in einem Schreiben: Kommnnistische Zeitungen, wie das in Dresden erscheinende Volksblatt, die fast in jeder Nummer die verfassungsmäßig festgestelltc republikanische Staats- form des Reiches und der Länder beschimpfen, und dadurch hcrabwürdigen, daß sie Mitglieder der repu blikanischen Negierungen oder eines Landes beschimpfen, oder Behörden oder Reichswehr angreifen und ver unglimpfen, die offen die Zertrümmerung des jetzigen Staates predigen und zur gewaltsamen Änderung der Verfassung des Reiches und der Länder, also zum Hochverrate, aufforder», sind geeignet, die Ordnung im Gefängnis zu stören. Ich bestimme deshalb, daß diese Zeitungen bis al» weiteres den zu meiner Verfügung stehenden Unter suchungsgesangencn nicht ausgehändigt werden. Auch Bücher, die von den Untersuchungsgefangenen bestellt worden find, sind abgelehnt worden. Sie sind geprüft worden, und die Herren, die für eine solck e Maßnahme verantwortlich sind, habe» erklärt, daß diesc Bücher nicht in die Gefängnisse hinein dürfen. Das is ein Zustand, der unter allen Umständen geändert werden muß. Der Herr Justizminister Bünger hat hier ein reiches Tätigkeitsfeld. Wir haben dann einen weiteren Antrag, der sic mit der Zulassung von Wahlverteidigern beschäftigt gestellt. Wir haben infolge der Verarmung der Arbeiter, i die jetzt als Verbrecher vor den Kadi gez.rrt werden, ! natürlich auch das größte Verlangen, daß diesen Leuten ein Rcchtsbeistand gewährt wird. Nicht jeder Arbeiter ist in der glücklichen Lage, zwei oder drei Rechtsanwälte mit zu ihren Prozessen nehmen zu können, sondern die Arbeiter, müssen sich an irgend einen Menschen wenden, der bereit ist, sie vor Gericht zn vertreten. Diesc Wahlverteidiger können nach 8 138 der Strafprozess ordnung zugclasscn werden. ES ist eine Kann ¬ te sich jetzt zweifellos wieder einstelleu, herbeizuführen. Taufend? von revolutionären Arbeitern befinden sich heute i m den Zuchthäusern, Tausende von revolutionären Ar- 1 beitern sind wegen geringfügigen Dingen eingesperrt, und der Herr Justizminister glaubte, weil ber Redner unserer Fraktion bei der Etatberatung den Fall Langenbcrger in Annaberg anschnitt, daß wir keine anderen Beweise hätten, nm klarznlegen, wie die Justiz vorgegangen ist. Wir werden heute mit Beweisen dienen, und wir er warten, daß der Herr Justizminister Antwort auf die Schreckeusurteile gibt, die in der letzten Zeit gefällt worden sind. Es gibt in Dcntschland keine unparteiische, insbesondere in Sachsen in der verflossenen Zeit un abhängige Justiz, sondern es gibt in Deutschland nur eine Klassenjustiz, diese hat diese erschreckenden Urteile gefällt, die ich knrz behandeln werde. Am 25. September v. I. sand in Zittan eine Demon stration der Erwerbslosen statt, ans deren Provokation hin es zu Zusammenstößen mit der Polizei kam. In der Abwehr wurde das Rathaus mit Steine» beworfen und ei» Wasfengeschäft geplündert. Das Ergebnis dieser Provokation von bürgerlicher Seite waren zwei Erschossene und viele schwerverletzte Arbeiter. Der Polizei wurde bei diesem Vorgehen kein Haar gekrümmt. Die Lenke, die an dieser Demonstration teilgenommcn hatten — es waren nicht nnr Kommunisten — wurden insgesamt — es waren 17 Arbeiter — zu 22 Jahren Gefängnis verurteilt. (Hört, hört! bei den Kom.) In Bautzen stellten im März 1923 dieErwerbSlosen ver schiedene Forderungen. Die Demonstranten drangen in das Rathaus ein, aber cs ist festgestellt, daß das Rathaus nicht beschädigt wurde nnd daß bei dem Zusammenstöße mit der Polizei keine Verwundungen vorgekommen sind, daß es überhaupt nickt zu Tätlichkeiten gekommen ist. Man hat einen Prozeß wegen Landesverrats angestrengt, der am 13. März d. I- verhandelt wnrde. ES wurden verurteilt fünf, meistens Kommissionsmitglieder, die mit dem Bürgermeister verhandelt hatten, zu 14, 12, 10, 8, 7 Monaten, zusammen fast 4 Jahren Gefängnis. Bc- merkenswert ist dabei, daß bei diesem Prozesse die sozial demokratischen Stadtverordneten als Belastungszeugen mitwirkten. (Hört, hört! bei den Kom.) Ein dritter Fall! Am 31. März wurden vor dem selben Gericht 7 Erwerbslose zusammen zu 3 Jahren Gefängnis wegen Beschlagnahme einiger Lebensmittel bei einem Gutsbesitzer in Wehrsdorf verurteilt, und auch das wurde als Landfriedensbruch vom Gericht an gesehen, — daher die hohe Strafe. Der Herr Justiz minister hat sich bei den Ausführungen, die er gemacht hat, als Antwort auf unsere Frattionsreden bei der Etalbcratnng, gesagt: Es ist nur der LandkriedenSbruch Paragraph in Anwendung zu bringen und auf Grund dieses Paragraphen ist die geringste Strafe, wenn ich nicht irre, 6 Monate Gefängnis. Ein anderer Vorgang! Am 20. März fand vor dem Landgerichte Bautzen wiederum ein Landfriedensbruch- prozcß statt. Acht Arbeiter aus Löbau wurden zu ins gesamt 7 Jahren Zuchthaus und Gefängnis verurteilt, weil sie mit einem Demonstrationszug vor einer Gärt nerei, aus welcher aus die Arbeiter geschossen worden ist, gezogen waren, und die Herrschaften, die aus diefer Gärtnerei geschossen haben (Zuruf des JuftizministerS Bünger: Es ist ja nicht geschossen worden.'), ge fordert habe». Herr Justizministcr, Sie verlangen von uns, daß wir uns erkundigen solle». Wir haben uns erkundigt. Wir verlangen aber auch von Ihnen, daß Eie sich erkundigen, aber nicht nur bei den Leuten, die Ihnen unterstellt sind, sondern erkundigen Sic sich auch einmal bei den Leuten, die als Unbeteiligte, als Zu schauer an diesen Dingen tcilaenommen haben. (Zuruf dcS JuftizministerS Bünger: DaS ist ja ein Irrtum!) Der krasseste Fall ist' der Fall Lanzenbcrger. Hier war der Herr Justizministcr so liebenswürdig zu er klären, die Herren Kommunisten haben den krassesten Fall herausgenommen. Nein, Herr Bünger, wir haben den Fall Lanzenbcrger behandelt als das, was er ist, als ein Klassenurteil gegen Arbeiter, die gegen die Konterrevolution in Annaberg gekämpft haben, ein Urteil, das für Lanzenbcrger 3^, Jahr Gefängnis ge bracht hat. In Freiberg wurden 42 Arbeiter verurteilt. Voll ihnen erhielten 23 insgesamt 23 Jahre 2 Monate, 19 zusammen 3 Jahre 2 Monate Gefängnis. Diesen Fall bezeichnet man auch als Laildesfriedensbruch. Aber cs steht fest, daß diese Erwerbslosen, nur weil ihre Familien zn Hause hungern mußten, weil die Väter keine Arbeit hatten, gezwungen waren, wie cs in diesem Falle war, ein Pfund Margarine oder ein Pfund Brot für ihre hungernde Familie mit nach Hause zu bringen, mit diesen ungeheueren Strafen belegt worden sind. Auch hier ein Beweis, daß man einfach Mnndraub, der früher vielleicht mit Geldstrafe oder mit ganz geringer Gefängnisstrafe belegt wnrde, hellte mit harten Strafen belegt. Es ist in diesem Zusammenhänge interessant zu erklären, daß eS selbst Richter gibt, die einem Partei freund von mir erklärten: Wir bekommen Vorwürfe voll Ihnen, daß wir die Urteile zu scharf fällen, aber von hoch oben herab — und da ist das Justizministerium gemeint —, wird uns gesagt, daß wir das Strafmaß zu gering ansetzcn. (Hört, hört! bei den Kom.) Das ist bemerkenswert, Herr Justizminister! (Justizministcr Bünger: Das ist ja Unsinn!) Das ist kein Unsinn. Ich könnte ihnen sogar die Namen nennen! (Justizminister Bünger: Tas ist doch gleich! Ich habe es doch nicht getan!) Sie sind nicht selbstherrlich. Sic stehen hier im Auftrage des sächsischen Volkes. Und wenn Sie es nicht getan haben, so ist es vielleicht einer der Leute gewesen, die Ihnen unterstehen. (Erneuter'Zuruf dcS JuftizministerS.) Aber vielleicht werden Sie darauf antworten, ob Sie das Gebaren, wie es von verschie denen Richtern bei einzelnen Gerichten angcwendet wird, unterstützen, und Sie haben es unterstützt in Ihren Ausführungen. Ich habe hier den Bericht von Ihren Ausführungen, die Sie gemacht haben. Sie sagen, daß die Kommunisten nur die Justiz beleidigen wollten. Por dem Landgericht Zwickau erreichte man in einer Belufungsverhaudlung über eine Sache, in der gegen 13 Arbeiter zusammen 40 Monate Gcsüngnis ver- hänyt worden waren, daß diese Strafe etwas herab- gemrldert wurde. Tas sind aber nur wenige Fälle, wo ans Grund einer Berufung die Strafen herab-