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62, ÄMaMv z« sHUk» AliMtiliiU Nl. 1^9» zu Nr. ttZ des HauMatteS. 1924. Beauftragt mit der Herausgabe: ReglerungSrat Brauße in Dresden. (Schluß der Schmig 6 Uhr 2ö Minuten abends.) Uhr 11 die und Am Regierungstisch Ministerpräsident Heldt, Ministern Müller (Chemnitz), Müller (Leipzig) Elsner und eine Anzahl Regierungsvertreter. 23. d. M., zu erteilen, kann auch den zur Sache er gangenen Bescheid des Gewerbeaufsichtsamts Dresden angesichts des Wortlautes der Reichsvcrordnung vom 23. November 1918 über die Arbeitszeit in Bäckereien und in Anbetracht des dort gewiß bekannten Bescheides des Reichsarbeitsministers vom 6. Dezember 1922 an den Zentralverband Deutscher Bäckerinnungen Germania nur billigen. Es hat aber in Berücksichtigung der auch mündlich durch Herrn Landtagsabgeordneten Kuntzsch vor- getragenen Gründe dem Gewerbeaufsichtsamt Dresden wohlwollende Behandlung solcher E i n z e l anträge nahcgelegt, bei denen das »öffentliche Interesse" zur 89 Sitzung. Donnerstag, den 13. Marz ISL4 Präsident Winkler eröffnet die Sitzung l Minute»» nachmittags. eruug damit absinden. Wir wollen jedenfalls klare Verhältnisse schaffen, damit wir nicht wochenlang auf )ie Entscheidung warten müssen. Es wird allerdings Zeit, daß man nach der Richtung eine Vereinfachung eintreten läßt. Ministerialrat Kranz: Meine Damen und Herren! In Bäckereien und Konditoreien ist seit Ende l918 die Arbeitszeit im allgemeine»» und die Sonntagsruhe in» »esonderen durch die Reichsverordnuug vom 23. Novem ber 1918 geregelt. Sie bcstilnmt unter anderen», daß an Sonn nud Festtage»» der Betrieb ruhe»» soll, von den Gewcrbe- aufsichtsbeamten aber auf Antrag (nach 8 76) Aus nahmen in Notfällen oder im öffentliche»» Interesse zu- gelassen werden dürfen. Vor Erteilung der Genehmi gung soll (nach Abs. 2 des § 7) den» Arbeiterausschuß oder, wenn kein Ausschuß besteht, der Arbeiterschaft des Betriebes Gelegenheit gegeben werden, sich zum Anträge zu äußern. Diese Fassung läßt erkennen, daß der Gesetzgeber nicht an Sainmelgenehmigungen der hier angestrebten Art gedacht hat, denn es wäre dann naturgemäv die Anhörung der betreffende»» Organisation, z. B- des Ge- sellenausschusses der Innung oder des Zentralverbandes, nicht aber die Anhörung des Arbeiterausschusses (also nunmehr des Betriebsrates oder Obmanns) oder der Arbeiterschaft des Betriebes vorgesehen worden. Zur Sache etwa noch bestehende Zweifel sanden dan»» Klärung ii» einen» Bescheide des Reichsarbeits- ministeriums von» 6. Dezember 1922 an bei» Zentral verband Deutscher Bäckcrinnungen Germania anläßlich des damaligen Ersuchens, allgemein den Bäckereien und Konditoreien die Arbeit an» 24. Dezember, als dem Sonntage vor Weihnächte»» freizugeben. In jenem Bescheid lehnte der Reichsarbeitsminister mit Hinweis auf die gesetzliche Zuständigkeitsrcgelung seinerseits die erbetene Ausnahmebewilligung mit den» gleichzeitigen Bemerke»» ab, es würden die Gewerbeaussichtsämter nach tz 7l> der vorhin erwähnten Verordnung vorn 23. November 1918 im Einzelfall eine Ausnahme zu lasser» können, falls die Ausführung der Arbeiten am 24. Dezember statt an» 26. Dezember im öffentlichen Interesse notwendig sei. Eine weitere Möglichkeit, den» Anträge zu entspreche»», biete die Befugnis der Demo- bilmachungskommissare, Ausnahme»» von den Bcschästi- gungsbeschränkungen gewerblicher Arbeiter auf Grund von VII der Rcichsanordnung über die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 23. November/17. Tezember 1918 zu gestatten. Auch hierfür sei das Perliege,» eines öffentlichen Interesses Voraussetzung. In» gleichen Sinne ist auch ein neueilicher Bescheid des Reichsarbeitsministers vom 13. Dezember 1923 auf die Eingabe des Zentralverbandes Deutscher Bäcker- innungen Germania gehalten, daß wegen der besonde ren Verhältnisse in» nun verstossene»» Jahre die Son,» tagsarbeit in Bäckereien au» 23. und 30. Te ember 1923 zugelassen werden möchte. Auch diesmal hat der Reichs arbeitsminister geantwortet, daß eine allgemeine Ausnahme zur Sonntagsarbeit »licht bewilligt werden könnte, datz jedoch gemäß 8 7b der bereits erwähnten Reichsvcrordnung von» 23. November 1918 die Ge werbeaufsichtsbeamten auf Antrag Sonntagsarbeit zulassen könnten. Auf, die Mögnchkeit von Aus nahme,» allgemeinerer Art durch die Temobilmachungs- kommissare ist diesmal nicht hingcwicsen werden und konnte nicht hingewiesen werden, da bekanntlich zu jener Zeit die Gültigkeitsdauer der hierfür grundlegenden Reichsanordnung vom 23. November, 17. Tezember 1918 erloschen und die (erst später erlassene) neue Reichsver ordnung vom 21. Dezember 1923 über die Arbeitszeit noch nicht ergangen war. So war also über Anträge einzelner Bäcker oder auch von Innungen auf Zulassung von Sonntagsarbeit arn 23. Tezember v. I. lediglich gemäß 8 7^ der Bäckerei- Verordnung vorn 23. November 1918 von den Gewerbe- aussichtsämtern zu entscheiden und konnte sowohl im Sinne voi» Abs. 2 dieses 8 7 als schon des vorjährigen Reichsarbeitsminlster-Bescheides nicht beanstandet wer- den, daß vom Gewerbcaufsichtsamt Dresden die erbetene allgemeine Ausnahmebewilligung an die Innungs- Mitglieder abgelehnt worden war. Es konnte sich aber auch das Ministerium nach den» Wortlaute der ein schlägigen Bestimmungen ebensowenig wie der Reichs- arbcitsminister für zuständig erachten, feinerseits die er betene allgemeine Bewilligung zu erteilen. Um aber im Rahmen der bestehenden Bestimmungen doch weitmöglich entgegenzukommen, wurde der Bäcker- innung (unter dem 14. Dezember 1923) folgender Be scheid erteilt: „Tas unterzeichnete Ministerium ist nach den ge setzlichen Bestimmungen nicht in der Lage, die erbetene allgemeine Bewilligung zur Aufrechterhaltung des Betriebes in Bäckereien am Sonntag, den Ausnahmebewilliguug ausreichend dargetan und dec Nachweis über die vorgeschriebene Anhörung des Ar- beiier-'ueschusses oder der Arbeiterschaft des Betriebes erbracht ist. Gleichzeitig ist mitgeteilt worden, daß auch bei der Gebührenbemessung Wohlwollen — namentlich bei kleineren wirtschaftlich schwächeren Bäckern — ge- übt werden kann." Wie ersichtlich, ist —entgegen Satz 2 ver Anfrage Nr.638 — bei der Ablehnung keineswegs voin Mangel eines Be dürsnisnachweises die Rede gewesen. Darüber, daß einige andere Gcwcrbeaufsichtsämter im Lande um jene Zeit Anträge»» auf allgemeine Ausnahmebewilligung für ganze Orte oder Junungs- bezirke erteilt hatten, war das Arbeitsministeriuu» amtlich um so weniger unterrichtet, als ihm Mit teilungen über solche Ausnahmebewilligungen nicht vorgelegt zu werden brauchten. Tie nachher zur Sache angestellten Ermittlungei» habe»» aber die diesbezügliche»» Angabe»» des Herrn Abgeordnete»» Kuntzsch allerdings insoweit bestätigt, als tatsächlich in Chemmtz und Zwickau (auch in Glauchau und Freiberg) von den Gewerbe aufsichtsämtern allgemeine AusnahmebewiUigungeu erteilt worden sind. In Zwickau hat sich diele Be willigung auf die Bäckerinnungen der Amtshauptmann- schast Zwickau und Werdau und die beiden Sonntage vo»l» 16. und 23. Dezember 1923 erstreckt. Für dieselben beiden Sonntage wurden auch in Chemnitz und Glauchau den Bäckerinnuugen von Chemnitz, Hohenstein Ernst thal lind Umgegend sowie von Glaucha»! und Walden burg die erbetene»» Ausnahmebewilligungen in irriger Auslegung der Bestimmungen, hauvtsächlich zur Ge- schäftsvereinfachung erteilt. Bei andere»» Gewerbeauffichtsämteru sind dagegen die Vorschriften ebenso wie in Dresden ausgelcgt und ist der Weg der Einzelbewilligung beschritten worden, auch i»» Leipzig. Es verdient dabei Beachtung, daß solche Einzelausnahmeu vom Leipziger Gewerbeausüchts- aint nur an 12 Betriebe für Sonntag, de»» 23. Dezember zu erteile»» waren; im Gewerbeafusichtsbezirk Wurzel» kam nur 1 Betrieb mit 2 Sonntagen in Betracht, im Bezirke Döbeln waren es 2 Betriebe, der eine mit I Sonntage, der andere mit 2. Aus dem Annaberger Bezirke aber ist berichtet worden, daß 4 Bäckern die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen am 16 De zember und 4 weiteren am 16. und 23. gestattet wor- den ist, während bei einer Lebtuchensabrik die erbetene Ausnahmebewilligung für den 9., 16 und 23. Dezember abgelehut worden ist. Selbst in Dresden sind nach den angestellten Er hebungen für Sonntag, den 23. Dezember, nur 126 An träge gestellt, die sämtlich genehmigt worden sind — es sind also in Dresden doch Anträge gestellt worden —, während für den 16. Tezember hier von 18 Anträge»» nur 3 Genehmigung fanden. Es bestand also offenbar auch für den 23. Tezember bei der weit überwiegenden Mehrzahl der Betriebe — Herr Abgeordneter Kuntzsch bat von 800 gesprochen — hier und ai» anderen Orte» gar ken» Bedürfnis zur Sonntagsarbeit und damit zur allgemeinen bezirksweisenAusnahmebewllligung. 1922 waren in Tresden sogar nur reichlich 60 Anträge ge stellt. Tiefe geringere Bcwilliguugszabl Hang» aber nicht etwa nur damit zusammen, daß sich vielleicht manche oder gar zahlreiche Bäcker oder Konditoren über die bestehende»» Vorschriften hinwegsetzen und auch ohne behördliche Genehmigung ihre»» Bäckereibetrieb an einem oder sogar mehreren Sonntagen vor Weihnächte»» aus rechterhalten. Ich könnte auf mehrere Mitteilungen Hinweisen, die ich aber glaube hier übergehen zu dürfen. Solche Elfahrungen lehren, daß tatsächlich kein Be dürfnis zu allgemeine»» Ausnahmen um die Weih nachtszeit besteht, Prüfung von Fall zu Fall recht wohl an» Platze ist. Nach alledem kau»» das Arbeitsmiuisterium auch für die Zukunft keine Anwcifung an die Gewerbeaufsichts ämter auf Zulassung der stellenweise, besoichers auch in Tresden angestrebten allgemeinen Ausnahmen in Aus sicht stellen. Natürlich aber wird es der im Anträge Nr.638 beklagten widerspruchsvolle»» Behandlung cntgegcntreten, derart, daß jene Gcwerbeaufsichtsämter entsprechend belehrt werden, die diesmal irrtümlicherweise noch allgemeine Aus,»ahmen erteilt hatten. Im übrige»» wird natürlich den Organisationen der Bäckermeister zu überlasse»» fein, beim Herrn Reichs arbeitsminister um gelegentliche Änderung der Bäckerei Verordnung vom 23. November 1918 in» Sinne der Zulassung allge«»einer Ausnahmen vorstellig zu werden. Nur wenn die Reichsverordnung entsprechend geändert wäre, könnte das Arbeitsministerium von seiner Forderung der Einzelgenehmigung in Fällen der hier fraglichen Art absehen. Damit ist die Aussprache erledigt. tuug, wenn 800 Bäckereien einzelne Gesuche machen sollen. (Abg. vr. Dehne: Da müssen Sie andere Ge setze machen!) Wo anders haben sie doch die Geneh migung auch generell erteilt, aber in Dresden sollte jeder einzelne Betrieb nachfuchen. Da haben wir ge sagt, den Unfug der Verschwendung und Arbeitsve»- geudung machen wir nicht mit, wir lehne»» einfach d> Sonntagsarbeit ab; da mag sich die Dresdner Bevö Landtagsverhan-lmigen. (Fortsetzung der 88. Sitzung von Dienstag, den 11. März.) Zu ihrer Begründung erhält das Wort Abg Kuntzsch (Dtschnat.): Im Oktober und Novem ber vorigen Jahres, als die Geldentwertung in der heftigsten Weise vor sich schritt, ist die Industrie m er heblichen» Maße dazu übergegangen, an Stelle von Barlohn Naturalien zu gewahreu. Mai» muß nach einer Rich tung anerkennen, daß infolge der Knappheit an Geld mitteln und Waren in einzelnen Fällen eine gewisse Notwendigkeit dazu vorlag. Aber diese Versorgung hatte doch eine»» Umfang angenommen und wurde in einzelnen Industrien in einer Weise ausgeuubt, die über den Rahmen dieser Notwendigkeit hinausging. Die Versorgung war so weit yegaugen, daß die betreffenden Arbeiter teilweise mit den auf sie ge kommenen Waren wieder einen Handel aufn»achen mußten, so viel winde ihnen zugeteilt. Au sich haben ja dann die Verhältnisse dazu geführt, daß diese Ver sorgung wieder von ganz allein abgebaut wurde, »veil die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorhanden waren. Für mich kommt es aber heilte darauf au, darauf hin zuweisen, daß teilweise die Behauptung aufgestellt worden ist, diese Versorgung sei notwendig gewesen, »»»eil angeblich Handel und Gewerbe Wucher getrieben hätte». Ter Vorteil der damaligen Jndnstrieversorgung lag aus dem Gebiete des Besitzes vou wertbeständigem Gelde und Devisen. Es hat sich später herausgestcllt, daß, nachdem allgemein die Mark stabilisiert war, die Industrie keineswegs billiger sein konnte als der Handel. Altf Anregungen und Anträge aus »nittel ständigen Kreisen hin ist auch vom Wirtschaftsmiuisteriurn eine Verordnung herausgegeben worden, die in gewissen» Sinne unsere Anfrage heute nicht »»»ehr notwendig er scheine»» läßt. Tiefe Verordnung besagt, daß es nicht glücklich ist, wenn die Industrie neben dem ordnuugs- mäßigen Handel und Gewerbe als Käufer auftritt, »veil dadurch uur die Preise iu die Höhe getrieben werden. Andererseits wird in dieser Verordnung -auch für die Jndnstrieversorgung die Handelserlaubnis verlangt, und drittens ist ja durch die Verhältnisse der Vorteil lind das Nbergewicht der Industrie in bezug auf die Beschaffung vou Ware»» beseitigt worden. Wir glauben daher, daß einmal durch die Verhältuisse und zum anderen durch die Verordnung der Regierung »n der Frage der Judustrieversorgung sich unsere An frage zurzeit erledigt hat. Ich komlue dann zur Frage der Souutagsarbeit iu dei» Bücke re ieu. Ich möchte vorausschickeu, daß die Souutagsarbeit in den Bäckereien nicht im Inter esse der Bäckereien liegt, sonder»» der Bevölkerung. (Lachen bei den Kou», und Zuruf: Aha, das ist eine neue Entdeckung!) Die Sonntagsarbeit, die hier ge leistet »vird, ist lediglich eine Treuhände»tätigkeit der Betriebe für die Waren, die die Bevölkerung selbst in die Bäckereien bringt. Die Leute machen zu Hause die Ware»» zurecht, und das müßte doch auch der Herr Abg. Granz ganz genau wissen, daß es sich au» Sonn tage vor Weihnächte»» hauptsächlich um Hausbäckerei handelt. (Abg. Granz: Das ist aber nicht not wendig l) Tie Vorbereitung dieses Backens nimmt bei de»» einzelnen Familien viel Zeit in Anspruch, und deshalb nimmt man gern den Sonntag dazu. (Abg. Günther: Namentlich in Arbeiterfamilien! Nun habe»» sich aber die Gewerbeaussichtsämter gan- verschieden verhalten. Während in» Vorjahre die Gc werbeaufsichtsämter Leipzig und Chemnitz die Ge nehmigung generell für ganze Innungen erteilt haben, ist es schon vor ein paar Jahre»» ii» Dresden vor- gekommen, daß zwei Tage vor dem betreffenden Sonn- tag, nachdem drei Wochen vorher die Genehmigung eingcgeben war, dieselbe abgelehnt worden ist. An einem Sonntag war sie bereits genehmigt worden, und dann ist sie am nächsten Sonntag, der auf dei» Freitag fiel, abgelehut wordcu. ES »vor nicht möglich, die einzelnen zu verständigen, lind da sind mehr wie 70 Anzeige»» erfolgt. Die haben nur die Gerichte be schäftigt; cs siud danu alle frcigesprochen worden, wei es am Gewerbcaufsichtsamt lag. Nun habe»» »vir in diesem Jahre beizeiten nur einen Sonntag verlangt, weil wir wußten, daß in Dresden die Sache immcr anders behandelt wird wie in anderen Städten, und nachdem das Gewerbcaufsichtsamt sich nicht für zu- ständig erklärte, sind »vir sogar ans Albeitsministerium gegangei». Wir habe»» von» Arbeitsministerium den Bescheid erhalten, daß die Reichsverordnung der Ge nehmigung entgegenstäiide, trotzdem wir in Händcn hatten, daß schon an zwei Sonntagen anderwärts die Genehmigung erteilt war. Wir haben natürlich au die Ablehnung hin der ganze»» Bevölkerung i» Dresden gesagt, cs kann Sonntags nicht gebacken werden. Es sollte nämlich jeder einzelne Betrieb einzeln eine Eingabe machen nnd jedes einzelne Gesuch würde wohlwollend geprüft nnd dann eventuell genehmig werden. Das nennt man Vereinfachung der Verwal-