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en gesprochen werden müssen. mum fcstzusetzcn; Reu. m. liti- ! zu Rach dem Schlußivort des Abg. Edel (Loz.) werden die Anträge Rr. 389 und 390 mit 49 gegen 46 Stimmen der Soz., Komm, und Ratsoz. abgelehnt. geworden. Der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu beauftragen, da» Verbot der kom munistischen Presse in den Gefängnissen aufzuhebcn. Punkt 6: Erste Ber«ttmg Sber de« Antrag de» g. Böttcher ». Ge«^ «nurestie bett. (Drucksache H. die Einstellungen bei Kap. 22 des ordentlichen Staatshaushaltplans für das Rechnungsjahr 1927 nach der Vorlage zu genehmigen; setze,»den Prozentsatz, fleae unmittelbar be- Rr. »8.» Der Antrag Rr. 38 lautet: Der Landtag wolle folgende» Gesetz beschließen: »Gesetz über Gewährung von Straffreiheit. Vom Ter Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen: Strafvermerke »der die t« I I Eds 1 »ad 2 benannten Tatbestände sind in den Strafregistern Wird dem Verurteilten oder Beschuldigten von den Justizbehörden die Amnestie versagt, so steht ihm die Anrufung eine» vom Landtag einzusetzenden Amnestie-AuSschusseS zu. Der Ausschuß prüft die Urteile, EinstellungSbeschtüsie und Akten der in den zz L und 2 erwähnten Perfone« nach. Besaht der Ausschuß da» vorliegen eines scheu Motivs, so hat die Anwendung der Am« erfolgen. die Regierung zu ersuchen, die Reform der Bestimmungen der Straf Prozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Reichsregierung zu be treiben, namentlich hinsichtlich einer Berück sichtigung von Sachverständigengutachten als neue» Beweismittel. Reu. Alle wegen politischer Verbrechen und Vergehen im Sinne des Z 1 Abs. 1 und 2 diese» Goetze- schwebenden Verfahren werden niedergeschlagen, neue Verfahren wegen solcher Handlungen, die vor dem Erlaß dieses Gesetzes begangen sind, werden nicht mehr eingeleitet. Ausgenommen von dieser Niederschlagung sind die im j 1 Abs. 3 benannten Tatbestände. Allen wegen politischer Verbrechen und Vergehen im Freiftaate Sachsen abgeutteilten Personen wird — soweit die Straftat vor dem Inkrafttreten diese» Gesetze- begangen ist — Straffreiheit gewährt. In diese Straffreiheit sind auch alle Personen eingeschlossen, deren Straftaten von einer Amnestie ausgeschlossen waren. Die Straffreiheit erstreckt sich auch auf solche Personen, deren Handlungen aus politische Beweggründe zurückzuführen sind oder mit einem politischen Unternehmen im Zusammenhang stehen, obwohl im Urteil oder in seiner Begründung die begangenen Handlungen unter die nichtpolitischen Delikte eingeordnet worden sind. Ausgeschlossen von dieser Straffreiheit sind Per- sonen, die sich an Mordtaten oder Wordverschwö- rungen der Schwarzen Reichswehr, der Organi sation Consul, des Wikingbunde», de- Werwolf, der Olympia und der mit ihnen m Beziehung stehenden gleichartigen Verbände al- Täter, Anstifter, Geld geber oder Gehilfen beteiligt haben. Straffreiheit wird auch gewährt wegen Zuwider- Handlungen gegen 218 und 219 des Strafgesetz- buches, soweit nicht bei der Gewährung oder der Versprechung des Entgelts die Notlage oder Uner fahrenheck in wucherischer Weise ausgebeutet oder eine über den Zweck der Handlungen hinausgehende Beschädigung der Gesundheit oder der T»d vor sätzlich oder fahrlässig herbeigefühtt sind. Der Antrag Nr. 10 lautet: In der kommunistischen Presse sind eine Reihe von Mißständen in den sächsischen Gefängnissen und Strafanstalten aufgezeigt und deren Abhilfe, sowie eine menschenwürdige Behandlung der Gefangenen verlangt worden. Daraufhin hat da» Sächsische Justizministerium die kommunistische Presse in den Gefängnissen verboten. An den Zuständen im Gefängnis selbst hat die Re gierung nichts geändert; die Verhältnisse sind durch das verbot der kommunistischen Presse nicht besser derung de» WohlfahrtSvftegegesctzeS 1« dem Sinne in die Wege zu leiten, daß die Strafentlassenenfürsorge an den Strafvollzug angealiedert wird; 2» staatliche Heime für Strafentlassene zu er richten ; 8. das Torhaus der Gefangenenaustalt Hokeneck zeitgemäß auszubaucn und die erforderlichen Mittel im Haushaltplan,1-28 einzustellen; »dem Landtag eine Vorlage über die Er richtung eine» allen neuzeitlichen Anforde- rungen entsprechenden Zentralgefängnisses zu »«terbtteten; Reu. 10. » ») die Bestimmung über die Wahl der Ge- fangenendeiräte dahingehend adzuändern, daß die Gefangenenbeiräte durch das G< meindeparlament am Orte der Straf anstalt zu wählen sind; b) sofort em Gesetz zu unterbreiten, »velches vorsieht, daß ein Landesgefangenenbeirat vom Landtag zu wählen ist, in welchem jede Fraktion mindestens emen Vertreter zu entsenden hat; o) die Regierung zu beauftragen, alle Gnaden gesuche, die bei dem Justizministerium ein- gehen, dem Prüfungsausschuß zu unter breiten. Die Entscheidungen des Prüfungs ausschusses sind für den Gnadenerweis maßgebend; Böttcher. K. bei den Beratungen im Reiche darauf hinzu wirken, daß die Einrichtung der sächsischen Gefängnisbeirüte im künftigen Reichsstraf vollzugsgesetz beibehalten wird; 12. dein Landtag eine Statistik über die Berussatt der Schöffen, Geschworenen, Vertrauens personen usw. vorzulegen, aus der sich ins besondere ergibt, wcrviel Frauen solche Ehren ämter innehaben und wieviele Frauen dieser Ehefrauen von Justizdeamtcn sind; 13. bei den Verhandlungen im Reich über die Entwürfe eine» Strafgesetzes und eines Straft vollzugsgesetze» dafür emzutretcn, daß die Vorschrift des § 28d des jetzt geltenden Straf gesetzbuchs bcibehaltcn wird: 14. für alle Lohnarbeit in den Gcsangenen- anstalten die Lohn- und Arbeitsbedingungen mit den Gewerkschaften zu vereinbaren. Punkt 4. Zweite Berat««- «der Aap. 22 — Mini- sterix« der Justiz — de» er deutliche« LtaatShavshatt- Plau» für da» Rech««ng»j*hr 1-27. (»imdlichcr Be- richt de» Ha«»hattaiwsch«sse» Trmtsache Nr. 281.) Ter Antrag Nr. 381 lautet: t«i« «kindnSeittantrü-e »urch U bct»ich«l.i Der Landtag wolle beschließen: I. » bei Kap. 22 des ordentlichen Staatshaushalt* Plans für 1927 u) in Tit. 4 die Stelle eines Etaatsbeauftragten für Strafentlassenenpflege XII zu streichen, d) die Stelle eines Hilfsarbeiter» (Erläuterungen unter k) mit der Maßgabe zu bewilligen, daß sie mit einer Frau besetzt wird, v) die Ausgabe in Tit. 7 in Höhe von 12 000 RM. s-MWÜchem Bode», er Bund, der glaubt, auf seine Art innerhallr der Grenze«, die durch die Verfassung gezogen sind, arbeite» au könne«. GS besteht deshalb keine Veranlassung, auf feiten de» sächsischen Gesamtministeriums und es kann kein« Ver anlassung bestehen, diesen Bund schlechthin zu verbieten. Dieses Verbot bedeutet für uns Nationalsozialisten das, was auch in Berlin und anderswo gang und gäbe ge worden ist, und was auch Herr Böttcher heute in gewisser Hinsicht sagte, aber nicht vollkommen aussprach, daß man uärnlich absolut an Stelle des Rechts die Macht setzt. Es kommt nicht darauf an, wie die einzelnen Herren darüber denken, sondern darauf, was geschehen ist, und es ist nichts geschehen seitens des Gesamtministerium», diesen Schritt, dieses Verbot eines solchen Verbandes zu verhindern, Da» veranlaßt uns, da wir von uns au» als die beiden nationalsozialistischen Abgeordneten die Plattform par lamentarisch gesehen nicht haben, ein Mißtrauensvotum mit Unterstützung gegen den Innenminister durchzubringen, gegen den Ministerpräsidenten und das gesamte Kabinett unser Mißtrauen auszusprechen. (Sehr gut! b. d. Komm, u. Soz.) Wir wollen damit nicht allen Ministern des ge samten Ministeriums sagen: ihre Arbeit war so, daß sie von uns abgelehnt wird, aber wir wollen ein» zum Aus druck bringen, der einzelne muß als Mitglied de» Gesamt- ministeriums unter allen Umständen sich darüber klar fein, daß seine Taten als Taten des Gesamtministerinms an ReichSverdande der Zlustizbürobeawte» und der« M» Wärter, dw, wie ihr« Kollegen in Buden und Preußen a dl« Grupp«« Iv bi» VI einr«ugiert werde« m»«Hen> während sie noch t« den Gruppen III bi» V liegen- Diese drei Eingaben sind dem Befoldungsaurfchuß zur Berücksichtigung überwiesen worden, da grundsätuich alle Besoldungsfragen vom Beamtenbesoldungsausschuß erledigt werden sollen. Von kommunistischer Seite wurde noch eine Reihe von Anträgen im Ausschuss« gestellt, die ich hier nicht »ekannt geben will. Herr Abg. Siewert bemängelte, daß die Juristen immer aus denselben Kreisen, nämlich wieder aus Juristenkreisen hervorgingen. Nach einer Statistik, die von Herrn Abg vr. Wagner ausgestellt worden ist, waren von 119 Prüflingen, die die erste uristische Prüfung in Leipzig bestanden haben, die Väter Lehrer, Ovettehrer, Schuldirektoren usw. mit eminaristischer Bildung bei 19, mittlere Beamte bei 18, Gewerbetreibende, insbesondere Handwerker bei 7, untere Beamte bei 2, Arbeiter bei 1, Prokuristen, Be vollmächtigte, sonstige Angestellte im Privatdienst bei 8, Geistliche, Studienräte bei 12, Arzte, Leterinärärzte »ei 4, Ingenieur, Geometer, Schriftleiter bet 4» Direk- oren in kaufmännischen Berufen bei 4, Gutsbesitzer, Rittergutsangestellte bei 3, Kaufleute bei 17, Fabrik- »esitzer, Buchdruckereibesitzer usw. bei 7, Offizier 1 und Juristen nur bei 12. Ich bitte, die Mehrheitsanträge anzunehmen und die Minderheit-anträge abzulehnen. Im Kapitel 22 Tit. 13 sind 126000M. für außerordentliche Zuwendungen und Unterstützungen an Beamte und Bedienstete sowie deren Hinterlassene eingestellt. ES wird um Au-kunft darüber gebeten, von welchem Gesichtspunkte au- diese Zuwendungen gemacht worden sind. Im übrigen wird beantragt, auch dieses Kapitel nach der Vorlage anzunehmen. Punkt 5: Erste Berattmg über de« Antrag de» Abg. Böttcher «. Ge«. Wege« des verbot» der lom- »»«istifche« Presse i« be« Gefängnisse«. (Drucksache Punkt 3: Zweite Beratung über KapLS ««»schließlich Tit. 17 ««ter d — Gerichte, Staatsanwaltschaften ««d Gesange«en««statte« — de» »rde«ttiche« Staat-Ha«» - haltplau» für da» Nech«n«gojahr 1-27. (M««dlicher Bericht de» Hau»halt«u»sch«sse4 X, Drucksache Rr. 38-.) Ter Antrag Rr. 380 lautet: «LU sm» d«a > i>ks»ntxr« Ter Landtag wolle beschließen: I. bei Kap. 23 des ordentlichen StaatshauShaltplans für 1927 » 1. bei Tit. 5» (Zugang) die Umwandlung von 7 Stellen nach Gruppe X XII (Amtsgerichtsdirektoren) nur mit der Maßgabe zu bewilligen, daß die Vorstände der größeren Amtsgerichte, so- weit sie sich nicht m Gruppe XII befinden, in diese Gruppe eingestuft werden; Reu. 2. bei Tit. 5» (Zugang) ' die Einstellung eines Justitiars nur mit der Maßgabe zu bewllligen, daß die Stelle künfttg wegfällt; 3. bei Tit. 5» die Position »3 Justitiare X X" al» künftig »wegfallend* zu bezeichnen; 4. die in Tit. 5 unter o eingesetzten Beträge für 4 Geistliche zu streichen; b. bei Tit. So ») die Zahl der Gerichtsmedizinalräte und Regierungsmedizinalräte um 1 auf 5 zu erhöhen, b) die Zahl der Rcgicrungsmedizinalräte um 1 auf 3 zu erhöhen mit der Maßgabe, daß eine dieser neuen Stellen mit einer Ärztin zu besetzen ist, v) die Zahl der Pfleger X III um 3 auf 6 zu erhöhen; L. bei Tit. 5e «) die Zahl der Lehrer um 1 auf 3 zu er höhen, b) die Geistlichen als Fürsorger in den Straf anstalten nicht mehr zuzulaffen; 7. bei Lil. 6 (Erläuterungen) die Zahl der juristischen Hilfsarbeiter um M auf 164 zu erhöhen; 8. bei Tit. 7 (Erläuterungen) ») die Zahl der männlichen Hilfskräfte im Kanzlcidienst um 100 auf 900 herabzu setzen. Ticjenigen Hilfskräfte, die als Staatsbeamte im Ruhestand Pensionen beziehen, sind zu entlassen, b) 80 juristische Hilfsarbeiter (sogenannte Ta rif-Assessoren) in Wegfall zu stellen; -. den Ansatz in Tit. 14 auf 2 500 000 RM. zu erhöhen; 10. die unter Tit. 14 eingesetzten Beträge, Ent schädigungen für aottesdienstliche Handlungen m den Gefängnissen zu streichen; 11. die Einstellung bei Tit. 16 um 30 000 RM. auf 50 000 RM. zu erhöhen; » 12. die unter Tit. 17» und e eingesetzten Beträge in Höhe von 700 000 RM. zu streiken; Böttcher. II. im übrigen die Einstellungen bei Kap. 23 des ordent lichen Staatshaushaltplans für 1927 nach der Vor lage zu genehmigen; OI. die Regierung zu ersuchen, 1. baldigst eine Neufassung der Geschäftsordnung für du Justizbehörden herauszuaeben; 2. Maßnahmen für eine Vereinfachung und Modernisierung de- BureaubetriedeS zu treffen, insbesondere durch stärkeren Gebrauch von Maschinen; S. die für den „Arbeitsbetrieb" in Frage kom menden Verwaltungen auf die kaufmännische Buchführung umzustellen; 4. künftig die Einnahmen aus Kosten und Geld strafen getrennt zu führen und bei de« Losten «achzuweisen, au» welchen Quellen im ein- zelnen sie staninie«; st. an» den Einnahme« an Geldstrafe« für da» laufende Jahr den Betrag von 600 000 RM., Berichterstatter Gottling (Volksr.): Im Hau»halt- auSschuß X ist über da» Kapitel 23 folgende» aus- geführt worden. Der Zuschuß, den Kapitel 23 erfor dert, erscheint mit rund 19000000 M. sehr hoch. Die eigentlichenEinnahmen au» Gericht»kosten und Geldstrafen betragen nur 16500000 M., wozu noch die rund 1 Million auS dem Arbeitsbetrieb der Gefängnisse usw. kommen. Würde man die Einnahmen erhöhen, müßte man die Ge richtskosten vor allen Dingen erhöhen. Das würde die minderbemittelte Bevölkerung schwer treffen, denn da durch würde ihr die Inanspruchnahme der Justiz noc mehr erschwert al» schon jetzt. Aber auch im Vergleich zu anderen Kapiteln ist der Zuschuß nicht zu hoch. Die Mehreinstellungen in den Tit. 6 bi» 8 sind vor allen Dingen für Dienstbezüge für nichtplanmäßige Beamte, für Angestellte und HUf»dienste gedacht. Da sie auch mit einer Zunahme der Geschäfte durch die Aufwertung-fachen begründet sind, hüt sich der Antrag meiner Fraktion Nr. 147, der eine Mehreinstellung von Perfonal forderte, erledigt, und wir ziehen ihn zurück denn die Erfahrungen, die wir gemacht haben, ergeben, daß au der Berschlepmrng der Aufwertungrsachen -um Teil die Parteien selbst schuld sind Beim Neubau de» Amt»gericht» in Auerbach tritt wieder der Übelstand tu die Erscheinung, daß der Kostenanschla-um rund 200000 M. überschritten wor den ist. Die Meinung de» Au»schuffe» ging dahin, da mit diese« Überschreitungen aufgchört werden muß Kostenanschläge müssen grundsätzlich ein gehalten werde«. Im wetteren Verlauf beschäftigte sich dann der AuS- schuß vor allen Dingenmtt dem Neu-oder Erweiterungsbau des LandgettchtSgebüudeS in Chemnitz. Di« Entscheidung darüber steht noch au», deshalb ist hier Tit. 17 auS dem Etat abaesetzt worden. Die verschiedcntlichen Anträge, die im Ausschuß gestellt worden find, ergeben sich a«S der Drucksache Rr. SSO. Zu Kap. 23 find «ine Anzahl Eingabe« einaegangen, ««d -war von de« Abteilungsleiter« a« de« Gefangenen- anstmten, vom Bunde deutscher Justi-amtnränner, die in die Gruppe X gebracht werde« möchten, und vom