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ararariern zum Opfer fallen. Wir fordern, den Unter richt in der Fortbildungsschule auf Wochentage zu verlegen, und zwar in die Arbeitszeit unter Fort zahlung deS Lohnes. ES geht nicht an, daß der Unternehmer die Kinder früh nicht in die FortbildungS- schule gehen läßt, sondern erst abends. Wenn die Kinder den ganzen Tap in der Werkstatt gearbeitet haben, ist eS unmöglich, daß sie noch geistigen Unterricht aufnehmen können. Weiter fordern wir, daß der Religionsunterricht auS der FortbildungS- schule ausgeschaltet wird. ES geht nicht an, daß man die Arbeiterkinder, wenn sie aus der Schule sind, noch mit derartigem Plunder belästigt, den sie in ihrem Leben nicht gebrauchen können. Weiter sind in den Schulen Schülerräte und Vertrauens- leute in den Klassen einzusetzen. Diese Schülerräte und Vertrauensleute in der Fortbildungsschule sind z. B. schon in Preußen eingeführt, in Sachsen ist man noch mcht dazu gekommen, den Kindern in der Fort bildungsschule irgendeine Vertrauensperson oder den Schülerrat zur Sette zu stellen, damit die Kinder dem Schülerrate ihre Forderungen unterbreiten können, der sie bei der betreffenden Schule vertreten muß. Wir sind uns darüber klar, daß die besitzende herrschende Klasse in Deutschland, die mit allen Mitteln gegen die Arbeiter schaft sich wendet, diesen Forderungen mit Energie entgegentreten wird. Den Arbeiterkindern wird geholfen werden können, wenn der Kapitalismus in Deutschland gestürzt ist, wenn in Deutschland die Diktatur des Proletariats herrscht, wie es z. B. in Sowjetrutzland der Fall ist, wo die Arbeits zeit für die Jugendlichen im Alter von 14—16 Jahren 4 Stunden, im Alter von 16—18 Jahren 6 Stunden beträgt. Kinderarbeit kennt man in Rußland überhaupt nicht. Ter Urlaub für die jugendlichen Arbeiter wird 4 Wochen unter Fortzahlung des Lohnes gewährt, auch stehen die Erholungsheime für die Jugendlichen in Sowjetrußland unentgeltlich zur Verfügung. Es ist interessant, daß z. B. von der Sozialdemokratifchen Partei die Rußlanddelegierten, die diese Forderungen durchzusetzen versuchen, einfach aus der SAI. aus geschlossen werden. (Widerspruch b. d. Soz.) In Leipzig, in Westsachsen sind eine ganze Reihe Fälle vorgekommen. Es sind nicht nur Mitglieder der SAI, sondern auch Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei, die aus geschlossen worden sind, weil sie die Wahrheit aus Sowjet- rußland berichtet haben. Um diese Forderungen auch in Deutschland durchzusetzen, die sich nicht nur die Kommunistische Partei und die kommunistische Jugend zu eigen gemacht hat, ist es notwendig, Schluß zu machen mit jeder Arbeitsgemeinschaft und Koalitions- Politik. Die Sozialistische Arbeiterjugend von Wcstsachsen hat ein Flugblatt herausgegeben, wo einige Forde rungen ausgestellt sind. Sie fordern 1. den sofor- tigen Austritt der SAI. aus dem Reichsaus schuß der deutschen Jugendverbände und dem Schiller bund; 2. das Verbot der Mitgliedschaft im Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold für die Mitglieder der SAI. Weiter fordern sie 3. schärfsten Kampf gegen die bürgerlichen, nationalistischen Jugendorganisationen; 4. weiteste Pro paganda für Kirchenaustritte in der Mitgliedschaft; 5. Einstellung der Organisation auf aktive Beteiligung an allen politischen Tageskämpfen der Gesamtarbeiter schaft; besondere Verstärkung unserer Arbeit in Be trieben, Gewerkschaften, Arbeitsnachweisen und Fort bildungsschulen. 6. wird gefordert engste Zusammen arbeit mit allen proletarischen Jugendorganisationen in der in den vorhandenen Punkten angegebenen Linie; Mitarbeit in den Ausschüssen der arbeitenden Jugend. 7. Wiederaufnahme aller ausgeschlossenen Rußland- delegierten. Das sind die Forderungen der Opposition (Zurufb.d. Soz : Sehr schön abgeschriebene kommunistische Forderungen). Wir sind der Auffassung, daß es gelingen wird, trotz der Sabotage von einigen sozialistischen Führern, ob in der Sozialdemokratischen Partei, ob in der Gewerkschaftsbürokratie, daß die Arbeiterklasse im Laufe der Zeit noch erkennen wird, daß sie zusammen stehen muß gegen die besitzende Klasse, daß ein scharfer Trennungsstrich gezogen werden muß gegen sämtliche bürgerliche Parteien, und in dieser Richtung glauben wir, daß die gesamte proletarische Jugend mit der Kommunistischen Partei, mit der kommunistischen Jugend zusammen an erster Stelle kämpfen wird für die Auf- richtung der Diktatur des Proletariats, wo die Jugend dann zu ihren Forderungen gelangen wird. (Beifall b. d. Komm.) Hierauf wird die Sitzung abgebrochen und die Tages ordnung in der nächsten Sitzung weiter beraten. (Schluß der Sitzung 7 Uhr 20 Minuten nachm.) Diese Haltung wtdersprlcht der Auffassung des über wiegenden Teils deS sächsischen Volkes. ES wird deshalb beantragt, Der Landtag wolle beschließen. Die sächsische Regierung wolle bei de« weiteren Beratungen des Strafgesetzentwurfs für Abschaffung der Todesstrafe eintreten. Nr. 355. 23. Verzeichnis der bet dem Prüfungs ausschuß eingegangenen Beschwerden und Gesuche. Nr. 356. Antrag Arzt (Soz.) u. Gen.: Die Rechtsparteien haben durch die Beschlußfassung über den vorläufigen Finanzausgleich die industriellen Länder, darunter vor allem Sachsen, zugunsten erhöhter Zuwendungen an Länder wie Bayern und Württemberg, in schwerster Weise geschädigt. Der Landtag wolle daher beschließen: die Regierung zu ersuchen, I. 1. bei der Retchsregierung energischen Protest gegen die Finanzpolitik des Reiches einzulegen; 2. schon jetzt darauf hinzuwirken, daß bei der end gültigen Regelung des Finanzausgleichs die Interessen der Länder in gerechterer Weise ge wahrt werden. II. dem Landtag baldigst zur Neuregelung des Landes finanzausgleich seine Vorlage zu unterbreiten, durch die in stärkerem Maße als bisher ein Ausgleich der Lasten herbeigeführt wird. Dazu ist erforderlich, daß 1. bei der Verteilung des Gemeindeanteils an den Überweisungssteuern die auf die Bevölkerungs zahl begründete Quote im Verteilungsschlüssel erhöht und die nach dem Steueraufkommen ge mindert wird, so daß die Schlüsselung zwei Fünftel nach den Rechnungsanteilen, drei Fünftel nach der Bevölkerungszahl beträgt; 2. der Ausgleichstock für den Landeslastenausgleich mit 10 Proz. der Überweisungssteuern gespeist wird und dabei der Staat eine Mehrleistung von 5 Proz. übernimmt. Nr. 357. Antrag Arzt (Soz.) u. Gen. Durch Verfügung vom 3. August 1921 und vom Oktober 1924 hat der Reichsarbeitsminister die Lehrlings haltung im Baugewerbe erleichtert. Die starke Ver mehrung der Lehrlinge macht nun nach der Eingabe Nr. 780 (Prüfungsausschuß) des Deutschen Baugewerks bundes, des Zentralverbandes der Zimmerer und des Zentralverbandes der Dachdecker Deutschlands eine zweckentsprechende Ausbildung unmöglich und führt eine unzweckmäßige Vermehrung von Arbeitskräften in den in Frage kommenden Gewerben herbei. Der Landtag wolle deshalb beschließen: die sächsische Regierung zu ersuchen: I. bei der Neichsregierung dahin zu wirken, a) daß die Verordnungen, soweit sie sich mit der Lehrlingshaltung im Baugewerbe beschäftigen und einer erhöhten Einstellung von Lehrlingen das Wort reden, wieder aufgehoben werden; b) die Verhältniszahlen von Lehrlingen zu Gesellen für die einzelnen Berufe festgesetzt werden. II. die sächsische Regierung zu beauftragen, bei den Gewerbekammern und Innungen dahin zu wirken, daß die Bestimmungen in der Gewerbe ordnung über die Lehrlingsausbildung streng durchgeführt werden und das festzulegende Ver- hältnis von Letzlingen zu Gesellen nicht über schritten wird. Nr. 358. Anfrage Arzt (Soz.) u. Gen.: Nach dem Verbot des Wikingbundes in Preußen hat der Kapitänleutnant a. D. von Killinger den vor maligen sächsischen Innenminister Müller ersucht, den Wikingbund in Sachsen ungeschoren zu lassen. Darauf hat der ehemalige Innenminister Müller geantwortet, das sächsische Innenministerium werde seine Entscheidung über das Verbot des Wikingbundes in Sachsen davon abhängig machen, welche Feststellungen das zuständige Gericht über das Verhalten des Wiking bundes und seiner Mitglieder treffen wird. Der Staatsgerichtshof hat nun den Wikingbund für Preußen verboten. Beabsichtigt die sächsische Regierung entsprechend dem Verbot des Wikingbundes in Preußen diese Organisation auch für Sachsen zu verbieten? Beim Landtage zur Ausgabe gelangte Drucksachen: (Mit Ausnahme der Anträge zu den einzelnen Etatkapiteln.) Nr. 354 Antrag Arzt (Soz.) u. Gen. Zeitungsnachrichten zufolge hat die sächsische Regie- rung tm Retchsrat bei der Beratung des Strafflefetz- kNr Rpibpkmltnnn der Todesstrafe gestimmt. I Vorlage Nr. 16 über Flugbeihilfen des sächsischen Staates für die das Land Sachsen im Jahre 1927 be rührenden Luftverkehrslinien und über eine wettere Kapitalbeteiligung an der Sächsischen Flughäfen-Betriebs- Ge ellschaft m. b.H. Auf den nach Tit.10 des Plankapitels 43 im Staats- entwurkS kür Beibehaltung der Todesstrafe gestimmt. > haushaltplan für das Rechnungsjahr 1927 zur Förderung. III. Die Regierung bittet danach den Landtag, zu Lasten des ordentlichen Haushaltplans für das Rechnungsjahr 1927 den Tit. 10 des Kap. 43 in der ursprünglichen Fassung mit 460000 RM. wiederherzustellen, S. zu Lasten des außerordentlichen Haushaltplans für das Rechnungsjahr 1927 den folgenden neuen Titel zu bewilligen: Weitere Kapitalbeteiligung an der Sächsischen Flughäfen.Betriebs-Gesellschaft m. b. H. deS Luftfahrtwesen- vorgesehenen Betrag von 460 000RM., welcher in zweiter Lesung im Plenum gestrichen wurde, kann nicht verzichtet werden, wenn der Einfluß Sachsen» auf den Ausbau des europäischen Luftverkehrs nicht eine schwere Schädigung erfahren soll. ES könnte der Zustand eintreten, daß, wenn die nächsten Jahre der Entwicklung vorübergegangen sind und das europäische Liniennetz in der Hauptsache festgelegt ist, Sachsen viel leicht mit gar keinen oder nur wenigen und ungünstigen Flugverbindungen dasteht und nur die anderen Länder und Städte in den Vorteil des regelmäßigen Luft verkehrs kommen. Wenn die schwere Verantwortung, außerhalb der allgemeinen Entwicklung zu bleiben, über- nommen werden würde, so fragt es sich sehr, ob, selbst bei Anwendung beträchtlich größerer Mittel, später überhaupt noch die Möglichkeit bestünde, eine einmal eingetretene mehr oder weniger große Ausschaltung wieder auszugleichen. Nach dem vorgesehenen Programm sollen die Städte Leipzig, Dresden, Chemnitz und Plauen mit 50 deutschen und ausländischen Städten durch täglichen regelmäßigen Luftverkehr in Verbindung stehen. Ohne die Gewäh rung der anteiligen Landesbeihilfe würde, da die Uber- nähme der ganzen Last für die Kommunen untragbar wäre und sie auch nicht einmal in dem unter der Vor aussetzung der Gewährung der Landesbeihilfe beab sichtigten Umfange mitwirken könnten, die Verbindung mit 32 wichtigen Städten, unter anderem London, Rotterdam, Brüssel, Paris, Genf, Zürich, Budapest, Stockholm, Göteborg, Oslo, Saarbrücken, Danzig, Königs berg, Memel, München, Essen und Köln für sächsische Städte verloren gehen und damit eine Berkehrsver- schlechterung um 64'/« eintreten. Es ist anzunehmen, daß dann als notwendige Folge auch eine weitere Ver- schlechterung noch dadurch eintreten würde, daß die für Sachsen vorgesehenen, vom Reiche ausschließlich sub ventionierten Strecken des organischen Zusammen- Hanges des ganzen Liniennetzes wegen, gleichfalls ent sprechend eingeschränkt werden. II. In den Staatshaushaltplan für das Rechnungsjahr 1927 waren für die sächsischen Flughäfen außer den Beihilfen unter Tit. 10 des Plankapitels 43 in Höhe von 50000 RM., die in dem nach Abschnitt I dieser Vorlage erbetenen Betrage von 460000 RM. mit ent- halten sind, keine Mittel für die Erweiterung und den Ausbau der einzelnen Häfen eingestellt worden, weil man hoffte, mit den bestehenden Anlagen noch aus kommen zu können. In letzter Zeit, also lange nach Aufstellung des Haushaltplans, sind jedoch an die ein zelnen Flughäfen Anforderungen gestellt worden, die ohne Bewilligung neuer Mittel nicht mehr befriedigt werden können. So plant das Reichsverkehrsministe rium auf dem Flughafen Dresden die Errichtung einer reichseigenen Flughafen-Funkstelle, da die für den Flugsicherungsdienst ermietete Post-Funkstelle den an sie zu stellenden Anforderungen nicht mehr genügt; insbesondere kann ein funktelephonischer Verkehr mit Flugzeugen in der Luft, der für die Sicherheit des Luftverkehrs von wesentlicher Bedeutung ist, nicht stattfinden. Der neue Sender soll in 2 bis 3 lrm Ent- fernung vom Flugplatz Heller in Hellerau errichtet werden. Das Reich trägt bei einer derartigen Funk stelle lediglich die Kosten der Apparatur, während die Sächsische Flughäfen-Betriebs-Gesellschaft als Eigen tümerin des Flughafens das Grundstück zu erwerben und sämtliche bauliche Kosten zu tragen hat. Auch die Anforderungen, die die Lufthansa an die Gestaltung und Ausdehnung der einzelnen Plätze stellt, steigen immer mehr. Auf dem Flugplatz Heller macht sich daher insbesondere eine Geländeregulierung größeren Umfanges nötig, um den ausländischen Flug zeugen mit langem Auslauf ein sicheres Landen zu gewährleisten. Auch in Chemnitz und Plauen müssen die Plätze wesentlich erweitert werden, um den An forderungen des Verkehrs genügen zu können. Infolge der geplanten Übersiedlung der Deutschen Verkehrs- Fliegerschule von Staaken nach Leipzig müssen auf dem Flughafen in Leipzig-Mockau Neueinrichtungen geschaffen werden. Mit Rücksicht auf alle diese An forderungen hat der Aufsichtsrat der Sächsischen Flug- Häfen-Betriebs-Gesellschaft m. b. H. in seiner Sitzung am 25. März d.J. eine Kapitalerhöhung um 600 000 RM beschlossen. Da die Beteiligungsverhältnisse des Reichs und des Freistaats Sachsen an der Gesellschaft nicht geändert werden sollen, wird das Reich 150000 RM. und der Freistaat Sachsen 270000 RM. zu übernehmen haben. Der Restbetrag von 180000 RM. soll von den Skädten Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen auf gebracht werden.