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übe« eine Neuregelung des PoU-eibeanUenrechteS. Rach einem mir vorliegenden Auszug über diese münd- Verhandlungen soll die Änderung des allgemeinen Be- amlenrechtes, soweit die unkündbaren Beamten in Frage komme«, nur redaktionell und nicht materiell erfolgen. Der Aufbau des neuen Polizeibeamtenrechtes ist auf der Grundlage einer einheitlichen Polizei gedacht. Zugleich mit der Neuregelung des Beamtenrechtes foll eine vollständige Umorganisierung der Gendarmerie erfolgen. Die Gendarmerie toll in ihrem ganzen inneren Wesen, wie man so sagt, verjüngt werden Der zukünftige Ersatz der Gendarmerie soll aus den Polizeischulen entnommen werden, aber den Ländern soll die Pflicht auferlegt werden, die älteren Gendar meriebeamten in die blaue Polizei zu überführen. Man unterscheidet nach dem Ergebnis dieser von mir kurz angeführten Verhandlungen Gendarmeriebercit- schaften und Distrikte, das srnd die Beamten, die innerhalb eines Kreise» zusammengefaßt sind. Die Gendarmeriebeamten sollen zur Aufsicht Offiziere aus der Schutzpolizei, und zwar vom Hanptmann aufwärts, als Leiter erhalten. Uber die Anstellung, die Beförderung, die einheitliche Laufbahn ufw^ über da» Besoldung»- und Disziplinarrecht soll das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Finanzministermm entscheiden. Nach diesen Grundsätzen soll die Einstellung in die Polizei schon mit dem 18. Lebensjahr erfolgen. Die Überalterung der Polizei soll unter allen Umständen dadurch ver mieden tverden, daß eine ganze Anzahl junger Polizei beamter in den ersten Jahrgängen zusammengepreßt »verden. Dadurch wird naturgemäß auch in Zukunft mit einer starken Entlassung aus der Polizei zu rechnen sein, und die Ungewissenheit, die fcton heute in weiten Kreisen der Polizcibeamten besteht, ob sie auf die Dauer noch Aussicht haben, in ihrer Stellung bleiben zu können, wird immer größer, und ebenso auch ihre Un zufriedenheit. Bei den Beratungen der Länder regierungen ging man davon aus, man brauche ja keines wegs die Parlamente erst über die Ausarbeitung eines solchen Beamtcnrechtes zu befragen, sondern man einigte sich dahin, die Länder sollten die Parlamente angehen, einem Ausschuß die Berechtigung zur Regelung dieser Angelegenheit zu geben. Da nach den Richtlinien nicht eine Überführung der Polizeibeamten in das für alle Beamten gültige Beamtenrecht erfolgen soll, sondern eine vollkommene Neuschaffung eines Polizeibeamten rechtes bevorsteht, halten wir es bei einer so gewaltigen Neuerung für unbedingt notwendig, daß man, bevor man mit der Entente in Verbindung tritt, zuerst einmal dem Landtag das vorlegt, was später als Richtlinie der Entente vorgelegt werden soll. Die Neuerung des Beamtenrechtes steht aber auch zugleich mit der Umorganisierung der Polizei nn engsten Zusammenhang. Es muß endlich einmal Ruhe in den Polizeibeamtenkörper kommen. Auf der letzten Tagung desPolizeibeamtenverbandes war etneErbitterung, wie sie schlimmer bisher noch nicht zu verzeichnen gewesen ist. Für die Rechte besteht imnier dann Ruhe unter der Beamtenschaft, wenn die Polizei solche Vorgesetzten hat, daß gegen reaktiv,rare Organisationen nicht vor gegangen wird. Wir halten es bei der Schaffung eines neuen Polizei beamtenrechtes auch für vollständig ausgeschlossen, daß man für die Polizeioffiziere, wie beabsichtigt ist, ein andere» Recht schafft als für die Beamten der Wacht meisterklasfe. Einen solchen Unterschied zwischen Be amten verschiedener Qualifikation kennt unser bisheriges Beamtenrecht in Sachsen nicht und bei Schaffung eines eventuellen Polizeibeamtenrechtes wir uns natürlich ganz entschieden wehren. Wir sind der Meinung, daß da gegen Belange der Polizeibeamten festgelegt werden müssen durch ein allgemeines Beamtenrecht, daß sie gleichberechtigt dem allgemeinen Beamten zur Seite gestellt werden. Die Polizeiofsiziere sollen nach den Vereinbarungen, die die Länderregiernngen im be sonderen getroffen haben, in Zukunft schon mit dem 45. und 48. Lebensjahre, die hohen Dienstgrade mit dem 50. bzw. 52. Lebensjahre ans dem Polizeidienst in Pension treten. Den Grund für eine solche Fest- legung zu erfahren, sind wir wirklich sehr begierig, denn wir sind der Auffassung, daß mit dem 45. und 48. Lebens jahre der Beamte wohl noch leistungsfähig ist, und daß es unverantwortlich ist im Interesse der Staatsfinanzen, solche Leute schon zwangsweise in die Pension zu schicken. Weiter aber ist zu fordern, daß die Polizeioffiziere sich unter allen Umständen aus denjenigen Polizeibe amtenkreisen ergänzen, die bereits mehrere Jahre im praktischen Polizeidienst gestanden haben. Wir wehren uns aber auch dagegen, daß man schon 23jährige Be amte zum Polizeioffizier machen will. Den Vorgesetzten der alten blauen Polizei muß die Möglichkeit gegeben werden, in Vorgesetztenstellen der Landespolizei hmein- zukommen, sei es als Fachlehrer, sei es als Führer einer Bereitschaft; und d,e Borgesetztenstellen in der Gen darmerie dürfen wiederum nur den Beamten der Gen darmerie Vorbehalten werden; nicht aber darf man diesem Körper die Offiziere der Staatspolizei aufpfropfen. Ich habe schon gesagt, daß sich das Polizeibeamten- cccht der Länder einheitlich auf den Grundsätzen des preußischen Polizeibeamtenrechtes aufbaucn soll. Das ist aber nach unserer Meinung unmöglich, denn das sächsische Beamtenrecht hat mit den Grundjätzen des preußischen BeamtenrechteS nichts gemein. Ich habe vorhin schon betont, daß wir uns dagegen wehren, daß die Einstellung in die Polizei schon mit dem 18. Lebensjahre erfolgen soll. Der Polizeibienst stellt an den einzelnen Beamten so große Ansprüche in bezug auf Selbständigkeit und Verantwortungsgefühl, er verlangt eine gewisse Reife und Lebenserfahrung, die man bei einem 20jährigen Menschen nicht erwarten kann. Wenn wir richtig unterrichtet sind, soll auch in Zukunft die Einstellung auf der Polizeischule in Meißen erfolgen. Die Beamten sollen eln Jahr als Schüler ans der Polizeischule bleiben, um mit vollendetem 1V. Lebentsochre in die bei den Präsidien zu errichtenden beamten den 12 Stundenoienst mit anschließender 24-stün- diger Freizeit. Die Beamtenschaft war mit dieser Dienst- regelung verhältnismüßig zufrieden. Aster die höhere« Beamten »varen mit den Dingen, wie sie für die unteren Beamten geschaffen worden waren, «icht zufrieden, und man ging im Jahre 1025 dazu über, die Dienstzeit wieder ander» zu regeln. Den Ar,stakt zu dieser auder- weiten Regelung der Dienstzeit können wir eigentlich in einer Arbeit finden, die der Obcrstwachtmeister Keyßelitz einmal seinem Präsidenten geliefert hat. Ta sagte er unter anderem, eine größere Lahl unglücklicher Ehen unter den Beamten sei darauf zurückzuführen, daß die Beamten immer wieder der Versuchung unterliegen, ihr Geld in den Kneipen auch noch für andere Gelegen- heilen auszugebeu, und daher für den Haushalt nicht genügend verfügbar haben. Die Beamten würden glücklrcker leben, wenn sie durch mehr Dienst vor solchen Versuchungen bewahrt würden. (Lebhaftes Hört, hört! und Zuruf: Das ist aber tollt) Mir scheint, daß dieser Oberstwachtmeister Keyßelitz oder die Offiziere, die ihm nahestehen, von sich auf andere schließen, denn wer gerade den Dienst der Polizeioffiziere kennt, der weiß, daß sie vorm 8 stündigen Dienste am Tage allerlei Schrein haben. Ich habe in meiner Dienstzeit beim Polizeipräsidium wohl gesehen, daß die höheren Beamten darauf sahen, daß die unteren Beamten da waren; wenn ich felgst aber einmal morgens um 8, r/zi», um d oder sogar um VrIO Uhr kam und inspizierte oder etrvas wissen wollte, da waren die Herren noa nicht am Platze. (LeGhaftes Hört, hört! links. — Abg. Kaiser: Das lag am Polizeipräsi- denten! — Heiterkeit. — Abg Kaiser: Der muß mit gutem Beispiel vvlangehen! — Nnruhe und Wide»spruch links.) Ich war nicht nur pünktlich da, sondern ich war über haupt der erste und der letzte, der den Dienst verlassen hat. (Abg. Dumjahn: Aber Sie hatten die Macht, die Herren Offiziere herbei Zurufen!) Ich habe verflicht, diese Macht, die ich besaß, auzuwenden, um die Herren zur pünktlichen Ausübung ihres Dienstes heranzuziehen, aber die Folge war die maßlose Hetze gegen meine Maß nahmen, die auch mit dazu beigetragen hat, daß ich in Wartegcld versetzt wurde. Ich weise darauf hin, daß dos, ivas hier Herr Keyßelitz, der oberste Befehlshaber der aktiven Polizei, der blauen und der grünen Polizei, von den Beamten sagt, allerdings nur hier und da zutrifft, wie in allen Ständen, aber in ersten Linie zu trifft in seinen Kreisen. (Sehr richtig! links.) Wenn man Ihnen hier einmal erzählen wollte, in welchem Verhältnis gewisse Polizeiofsiziere zueinander stehen, so müßte man einen bestimmten Paragraphen 6es Straf- geietzbuches ansührcn. (Sehr richtig! links und Zuruf: 8 175!) In der Silvesternacht war eine erweiterte Polizeistunde angesetzt. Als diese erweiterte Polizei stunde abgelaufen war und ein diensthabender Unter- beamter in ein großes Lokal kam, wo er sah, daß noch Betrieb war, und verlangte nun die Schließung dieser Restauratwnsräume, da wulde ihm von dem Wirt ge- sagt: wir haben längere Erlaubnis, der Ossizier so und so sitzt hier, der hat uns die Erlaubnis gegeben, länger offen zu halten. Dieser untere Beamte erstattete An zeige; aber diese Anzeige winde unterdrückt (Hört, Höri! links.), sie ging nicht weiter, und erst nach vielen, vielen Wochen ist diese Tatsache durch einen besonderen Um stand zur Kenntnis der Vorgesetzten gekommen und dann verfolgt worden. Wenn man dann aber die FamUicnverhältnissc höherer Offiziere hier beleuchten wollte, würde man die Hände über dem Kopfe zusammensiylagen; aber dazu sind wir wahrhaftig nicht da, um Moralsaxereien zu treiben. Wie gesagt, diese Austaffungen des Oberstwack tmeijtcrs Karyetitz bilden gewissermaßen den Auftakt zu einer Änderung der TienstzcUregtlung. Das Ministerium des Innern kam dazu, eine Verordnung herauözngeben, wonach an Sonn- und Feiertagen der 24 stündige Dienst wieder eingcführt werden soll. Die Beamtenschaft wehrt sich mit aller Enttchiedenheit gegen eine solche Um stellung ihres Dienstes und protestiert vor allen Dingen dagegen, daß das Ministerium noch so lut, als gebe es den Beamten eine ganz besondere Vergünstigung, als liege ihm das Wohl der Beamten ganz besonders am Herzen. Wer den Herren in der Regierung diese Dingt eingeblasen hat, der hat das getan, um eine gewiße militärische Disziplin wieder in der Polizeibeamtenschast einzuführcn. Tic Beamtenorganisatwn ist dazu über- gegangen, eine Urabstimmung unter den Beamten vor nehmen zu lassen, und da hat sich herausgestcllt, daß die Beibehaltung des 24-Stunden-Dienstes an Sonn-unv Festtagen noch nicht einmal von 1 Proz., die Beibehaltung des 24-Stundcn-Dienstes lediglich an Sonntagen nur von ungefähr 12 Proz., der 12-Stundendienst mit darauf folgender regelmäßiger 24-stündigcr Freizeit an allen Tagen, Werk-, Sonn- und Feiertagen aber von rund 87 Proz. gebilligt werden. (Hört, hört! b. d. Soz.) Wenn der Regierung diese Tatsachen bekannt sind, wie kann sie noch davon reden, sie wolle den 24-Stunden- dienst im Interesse der Beamten einftihren? Auch ist kein Vorteil in polizeitechnischer Hinsicht beim 24-Stundcn dienst zu sehen. Der Beamte tritt meinetwegen Sonn tag morgen um 7 Uhr seinen Dienst an. Er Hai 2 Stunden Straßendienst usw., dann 4 Stunden frei, in denen er schriftliche Arbeiten usw. erledigen muß. Jetzt kommen aber bekanntlich gerade am Sonntag, in der. Stunden gegen Mittag und nachmittags eine Menge Anforderungen von Beamten zu Absperrungen, Sonder- dienst bei Radrennen, auf Sportplätzen nsw. Dann kommen diese Leute auch noch nm diese 4 Stunden Zwischenfrcizeit, und sie sind unter Umständen von mor, ens 7 bis abends 7—8 Uhr 12—13 Stunden un- untoibrochen in Tätigkeit. Und daun wollen Sie diese Beamten in der Nacht noch auf die Straße gehen lassen, in der Nacht vom Sonntag zum Montag, wo sich bc- kanntlich die meisten Unsugsdelikte ereignen?. Unter solchen Umständen ist der einzelne Beamte nicht mehr in der Lage, seinen Dienst im Interesse des Publikums und im Interesse einer wirklichen Sicherheit und Ruhe wahrnchmen zu können. Herr Minister! Man könnte Ihnen zurufen, da Sie die Dinge noch nicht kennen: Werden Sie gewissen Beamten, die die Polizeifrage im Ministerium bearbeiten, gegenüber hart und versuchen Sie unter Wahrung der Interessen der Allgemeinheit auch den Interessen der Beamten Gerechtigkeit wider- fahren zu lasten! Deshalb erwarten wir, daß die Re- Bereitschaften übergeführt zu werden. AuS diesen Bereit schafte« werde» die junge» Bornntzen genommen, um bei Unruhe», Absperrungen usw. Verwendung zu finden. Man läßt noch nicht einmal volljährige Beamte auf die Menschheit los. Wir gewinnen bei der Durchsicht der Vereinbarungen, die getroste» find, den Eindruck, als ob die Bearbeitung des künftigen Polizeibeamtenrechtes fast ausfcbließlich von den alten Militärs vorgenommen wird. Es ver lautet, daß man mit der Umorganisation der Polizei sogenannte Ministerial- und Präsidialbereitschaften er richten will. Die Leitung der Ministerialbereitschafien will man einem sogenannten Stabe übertragen, alle» Dinge, die nickt im Kopfe eines Polizeifachmannes ent standen find, sondern in den Köpfen der aus dem Heere gekommenen aktiven Militärs. Auch der Aufbau der Untergliederung der Polizei läßt erkennen, daß man die Polizei nicht der Verwaltung, sondern ausschließlich den Militärs überläßt. Es ist eigenartig für jeden, der überhaupt nur die allergeringsten Kenntnisse von der Polizei besitzt, wenn in den Richtlinien wieder festgelegt ist, daß bei den Bereitschaften zwei Trompeter, zwei Reservebläser, zwei Radfahrer angegliedert werden sollen. Ein Herr im Ministerium soll gesagt haben bezüglich der Ministerialbereitschaften: Ja, die müssen wir haben, das Ministerium muß immer diese Bereit schaften an der Hand haben und muß genau wißen, wenn Munition nachgefchoben werden foll ufw. Also immer große strategische Pläne, aber mit Polizei hat das absolut gar nichts zu tun. (Sehr richtig! b. d. Soz.) General Müller Hal gerade in jener Zeit der Unruhen ganz mit Recht ausgeführt: Polizei und Militär sind zwei ganz verschiedene Dinge; das Militär mit seinen militärtechuffchen Maßnahmen greift erst dann ein, wenn die Polizei mit ihren vorbeugenden Maßnahmen nicht mehr in der Lage ist, die Dinge zu meistern. Ein solcher Ausbau widerspricht aber auch ganz ent schieden den Interessen der Beamtenschaft selbst. Ist es nicht geradezu ulkig, wenn z. B- in Dresden von den höchsten Polizeioffizicren, wenn ich nicht irre, ganz be- sonders von dem Polizcioberwachtmeifter Keytzelitz an geordnet wird, daß Mannschaften der blauen und grünen Polizei in Zivil Dienst auf dem Kafernenhof machen müssen, und zwar in der Weise, daß sie in entsprechen- dem Abstand vor einem Vorgesetzten vvrübcrgehen und in ordnungsgemäßer Entfernung den Hnt zielten. (Heiter keit links.) Wer ist da eigentlich verrückter, die Beamten, die das anordnen, oder die Regierung, die solchen Blöd sinn duldet? Wir haben ein Recht darauf, zu verlangen, daß uns die Regierung sobald als möglich diese Richtlinien vor legt, die da in Frage kommen, und die sie eventuell der Entente vorlegen will, damit wir in der Lage sind, zu den Dingen Stellung zu nehmen, ehe man uns vor eine vollendete Tatsache stellt. Ditz den Regierungen nicht ganz wohl ist bei dieser schon vorläufig so festge legten Versuchsregelung der llri Organisierung des Poli- zeibeamtenrechts, geht aus einem Auszug dieser so genannten Grundlage der Verhandlungen hervor: „Die Ministerien derLändcr haben sich mit den Beamtengewerk- schaften ins Benehmen zu setzen und sie ans die Ab sichten der Länder hinzuweiscn. Die Gewerkschaften sollen die Öffentlichkeit durch Artikel in der Tagespreise vorbereiten. Die Artikel sind vorsichtig abzufassen, nnd den Beamten soll die Umorganisation schmackhaft ge macht werden." Ganz plötzlich, während man sich 'wirst um diese Gewerkschaften gar nicht kümmert, ganz plötz lich will man die Gcwcrkfchasten dazu gebrauchen, um sie zu veranlassen, den Beamten diese militärischen Dinge schmackhaft zu machen. Wir erwarten unter allen Umständen, daß ein zu schaffendes Beamtenrecht für die Polizei keinen Unter- schied macht zwischen der Wachtmeistergruppe und der Gruppe der Offiziere, und wir erwarten, daß jegliche Militarisierung der Polizei ausgeschlossen ist. Wir er warten, daß die Regierung so schnell als möglich uns, bevor sie irgendwelche Bindungen eingelst, entsprechend unserem Anttag Nr. 145 den Gesetzcntwnrf zur vor herigen Beschlußfassung vorlegt. Unsere Anfrage unter Druckiachc Nr. 146 hat für die Polizeibeamten ein großes Interesse. Naturgemäß tritt bei den Beamten nach Erledigung einer gewissen Stundeudienstzahl eine Schlaffheit ein, die sich aller- dings nicht offenbart wie bei den Arbeitern in eurer größeren Häufung der Unfallzisferu, wohl aber in der Art der Erledigung seines Dienstes. Auf den Beamten, der feinen Dienst auf der Straße versieht, richten sich die Augen der Öffentlichkeit. Falsche Anordnungen, in Aufregung getroffene Maßnahmen, erregte Worte nehmen das Publikum gegen den Beamten ein, und, statt Ordnung herzustellen, wird leicht durch einen über- arbeiteten, abgespannten Beamten das Gegenteil er reicht, Unordnung, Aufregung, Skandal. Die Polizei beamten unterliegen aber auch einer sehr wechsclvollen Dienstzeit. Der Polizeibeamte muß damit rechne«, wenn auch nur in Ausnahme fällen, daß er nach Er ledigung seiner allgemein festgesetzten Dienstzeit noch im Dienste zurückbehalten wird, um diesen oder jenen Dienst zu erledige». Er kennt auch keinen dienstlichen Unter schied zwischen Tag- und Nachtstunden. Ob Wochen-, Sonn- oder Feiertag, der Polizeibeamte muß seinen Dienst erledigen ohne Rücksicht darauf, ob es regnet oder schneit, und sein Familienleben leidet natürlich unter solchen Verhältnissen. Es ist klar, daß derjenige, der sich einmal dem Polizeibeamtenberuf verschrieben hat, solche Dinge in Kauf nehmen muß. Tann muß es auch als ganz selbstverständlich gelten, daß bei der Festsetzung der sogenannten normalen, regelmäßigen Dienststundenzahl auf diese beruflichen Unregelmäßig- keilen gebührend Rücksicht genommen wird. Bor dem Kriege leistete die Polizei den 24-Stundendienst. Die Beamten traten früh in Dresden z. B. um 7 Uhr ihren Dienst an und konnten erst am anderen Morgen um 7 Uhr wieder abtreten. Diese Dienstregelung verursachte nicht nur eine hohe Krankhcitsziffer, sondern sie brachte auch schon in verhältnismäßig jungem Dienstalter eine hohe Zahl von Pensionierungen, nnd nur ein ganz geringer Prozentsatz von Beamten erreichte daS Höchst, dienstalter von 40 Jahren. Die Revolution räumte mit dieser unhaltbaren Dienstzeit «uf und brachte den Polizei