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1« 2 3. für den sächsischen Pergbau bis zur Schaffung eines Reichsberggesetzes folgende Maßnahmen sofort gesetz lich zu regeln: Punkt 5: Erste Beratung über den Antrag des Abg. Böttcher n. Gen. wegen Maßnahmen zur Her» hütuug von Unfällen im Bergbau. (Drucksache Rr. 39. Der Antrag Nr. 39 lautet: Ter Landtag wolle beschließen: die Regierung zu beauftragen, das Kontrollrecht und die Befugnisse der Betriebs- räte zu erweitern, die Betriebsausschußmitgliede für die dauernde Grubenkontrolle freizustellen und ihnen das uneingeschränkte Recht der Befahrung der Steigerreviere und Stillegung personengefähr dender Arbeitspunkte zu verleihen; Betriebsräte dürfen nicht entlassen werden; für die Unterweisung der Belegschaften über Un fallgebühren in den Mannschaftsräumen Grund risse der Gruben mit Verhaltungsvorschriften für die Belegschaften der einzelnen Grubenbaue aus zuhängen; das Gesteinstaubverfahren obligatorisch anzuordnen; die Einrichtung zur Rettung bedrohter Arbeiter 4. 5. kampf immer schärfer wird, dann braucht man sich nicht u wundern, daß die Unfälle in dieser Weise steigen. Venn heute nach der Beendigung des englischen Kampfe- ,at sich da- Blatt gewendet; heute ist der deutsche Berg- »au trotz der achtstündigen Arbeit wieder in die Defen- ive gedrängt. Die letzten Meldungen au- dem Ruhr- ,ebiet und auch die Verhältnisse in Sachsen beweisen, »aß eine Riesenkrise wieder über den deutschen Berg bau hereinbrecken wird. ES wird vielleicht nur eine tanz kurze Zen dauern, und wir werden eS erleben, >aß Millionen von Feierschichten wieder in den einzel nen Kohlenrevieren angesetzt werden, infolge der Ratio nalisierung auch im englischen Bergbau. Bis jetzt ist üese Konkurrenz deshalb noch nicht so scharf in die Er- cheinung getreten, weil sich der englische Konkurrenz kampf zunächst gegen den amerikanischen Bergbau rich tete, und auch die amerikanischen Grubenbesitzer machen keine andere Arbeit als die, die die englischen und deutschen Grubenbesitzer gemacht haben, um ihre Betribe rentabel zu gestalten, nm konkurrenzfähig zu bleiben, sie bauen nämlich die Löhne ab. Dieselbe Frage be steht auch in Frankreich. Also wir sehen im gesamten Weltmaßstäbe, daß sich überall die Unternehmer gegen die Arbeiterschaft wenden, um die Rationalisierung auf Kosten der Arbeiter durchzuführen. Und daß durch diese Rationalisierung, durch die Senkung der Lebenshaltungs kosten natürlich als Folge, als Begleiterscheinung die Un fälle sich steigern müssen, ist eine Selbstverständlichkeit, die wir nicht erst zu beweisen brauchen Was Herr Hermann gesagt hat, ist alles richtig, tue Zustände sind auf die Dauer unerträglich. Die Rationalisierung, die sich in Deutschland gezeigt hat, äußert sich in den sächsischen Revieren einmal darin, daß die Verhältnisse für die Arbeiterschaft bedeutend schlechter geworden sind, und anderseits darin, daß die Arbeiterzahl sich bedeutend vermindert hat. Man muß berücksichtigen, daß gegen früher rund 1000 Arbeiter weniger vorhanden sind, aber rund 500 Beamte mehr. Die Ausbeutung hat mit dem Antreibersystem gegen- über der Arbeiterschaft an Umfang zugenommen. Die Unfallzisfern sind nicht nur zurückzuführen auf eine ge- steigerte Ausbeute, sondern haben tiefere Ursachen in der Arbeitszeit. 1922 hatten wir insgesamt im deutschen Bergbau 5976 Unfälle gegenüber den Zähren vor dem Kriege in Höhe von durchschnittlich 6500. Wenn 1922 die Zahl der Unfälle zurückgegangen ist, so liegt das daran, daß wir damals die 7-Stundenschicht hatten. In den Jahren nach 1923 und 1924, wo die 7-Stunden- ichicht beseitigt worden ist, sind die Unfälle gewaltig gestiegen. 1925 halten wir 6830, davon 193 tödliche Unfälle. Also die Verlängerung der Arbeitszeit erhöht die Zahl der Unfälle. Was hat nun die Regierung getan, um diese Dinge zu verhindern? Im Bericht der Bergämter von 1925 wird bericl tet bezüglich der Verstöße gegen die der Unfallverhütung dienenden bergpolizeilichen Sicher heitsvorschriften, daß 1 Steiger und 11 Arbeiter durch das Oberbergamt oder die ordentlichen Gerichte be straft worden sind Also bei rund 6000 Unfällen, die in einem Jahre vorkommen und die nur auf die Ver hältnisse im Bergbau und das Antreibersystem zurück zuführen sind, wird ein Steiger bestraft, bei dem eine Schuld nachgewiesen ist, aber auf der anderen Seite 11 Arbeiter. Es wird weiter festgestellt, daß die Grubenbeamten wssgen Überschreitung der bergpolizei lichen Vorschriften gegenüber den Belegschaften nicht mehr scharf Vorgehen. Wenn man dieses Verhalten der Aussichtsorgane betrachtet, die sozusagen die Hand dazu bieten, daß eine Einhaltung der Unfallverhütungs vorschriften überhaupt nicht mehr in Frage kommt, dann muß man feststellen, daß das eine Art und Weise der Handhabung der Aufsichtsführung durch die Re- giörung und durch die Oberbergämter, die der Re gierung unterstellt sind, ist, die natürlich einen direkten Anreiz für die Grubenbesitzer bildet, die Unfallver hütungsvorschriften überhaupt nicht mehr anzuwenden. (Sehr wahr! links.) Redner führt mehrere Beispiele an, wie die Unfall- verhütungsvorschriften außer acht gelassen werden. In bezug aufdieschlechteBehandlungderArbeiterschaft habe ich hier schon beim Kapitel Bergamt und Oberberg ämter bereits einige Fälle angeführt. Darauf antwortete mir der Herr Vizepräsident vr. Eckardt, der ja ein Fach mann aus dem Zwickauer Revier ist, daß es nicht so ' sei, daß die Arbeiterschaft von den Unternehmern, das heißt von der Werksleitung und ihren Beamten, schlecht behandelt würde, sondern umgekehrt, daß die Arbeiter die Beamten und die Werksleitnng schlecht behandelten. Ich bedauere sehr, daß dies leider nicht so gewesen ist. Es ist doch ein Skandal, daß z. B. im Herbst oder im November vorigen Jahres sich der Schichtmeister Schlegel im Tiefbauschacht erlaubt hat, einen Arbeiter direkt mit dem Stock niederzuschlagen. Wenn wir diese Auswirkungen hier sehen, die auf , Grund der Rationalisierung eintreten, müssen wir ein . weiteres Moment noch mit beachten. Die Arbeiterschaft kann sich nicht anders helfen, als daß sie die gesunkenen Löhne durch Mehrarbeit, durch Stehenbleiben, durch : Sonntagsarbeit wieder auSgleicht. Wenn man die > Dinge so betracktet, kann man zu keinem anderen Ergebnis kommen, als daß die Verhinderung der Un fälle und eine bessere Behandlung der Arbeiterschaft , nur durch den Kampf der Arbeiterschaft selbst herbei- i geführt werden kann. (Abg. Siewert: Sehr richtig!) , Ich bin der Überzeugung, daß sich in diesem Landtage keine Mehrheit für unseren Antrag finden wird, man wird genau so wie in verschiedenen anderen Fragen auch hier wieder sagen, daß derartige Tinge den säch sischen Landtag nichts angehen, sondern daß das Sache der Gewerkschaften bzw. der Arbeiterschaft ist. Wenn die Regierung durch den Kampf der Arbeiterschaft ge zwungen würde, hier einzugreifen, wenn die Arbeiter schaft den Unternehmern ihre Profite durch Lohn forderungen beschneiden würde, indem sie sich selbst vor Unfällen schützt, würde die Regierung wohl gezwungen . sein, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und ent- - sprechende Verordnungen herau-zugeben. (Fortsetzung in der nächsten Beilage^ der befahrende Beamte erst einmal alle Maschinen stillegen muß, bevor er sich mit der Belegschaft überhaupt nur im geringsten verständigen kann. (Hört, hört! links.) Die Betriebssicherheit einer Kohlengewinnungsmaschine aber muß gerade so wichtig sein al- ihre technische Brauchbarkeu und ihre Rentabilität. Diese Maschinen müssen mit Schalldämpfungsvorrichtungen versehen werden, einer Erfindung, die bereits bekannt ist. Wenn Sie weiter wüßten, wie diese Technisierung des Berg- baue- vernichtend auf die Nerven des Bergmannes einwirkt, so müßten Sie den gerechten Forderungen der Bergarbeiter mehr Verständms entgegenbringen. (Abg. Graupe: Leere Bänke der Koalitionsparteien ein schließlich der ASPS.!) Die Gefahren deS Bergbaues liegen weiter begründet in der großen Jagd nach den Kohlen. Der Beamte wird durch die sogenannten Förderprämien angereizt: je mehr Kohlen er aus seinem Revier.herausholt, desto höher liegt sein Gewinn, die Prämie ist ein Ausgleich seines GehaltS. Ter Beamte wirft deshalb jeden verfügbaren Kumpel auf die Kohle, ohne Rücksicht auf den Zustand der Förderstrecke, wobei ganz systematisch die bergpolizei lichen Borlchriften außer acht gelassen werden. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Die frevelhafte Nachlässigkeit bei der Schießarbect hat nachweislich in den letzten Jahren und auch noch in den letzten Wochen und Tagen ungeheure Opfer gefordert. Und nun vor allen Dingen der Ge- dingedruck, welcher auf die Bergarbeiter ausgeübt wird in einer noch nie dagewesenen Art und Weise, wirkt sich in hohem Maße auf die Unfallziffern aus. Durch diesen Gedingedruck, welcher mit einem raffinierten Akkordsystem durchgeführt wird, werden von den Berg arbeitern selbst, eben infolge der Verhältnisse, alle Sicherheitsmaßregeln und bergpolizeilichen Vorschriften nicht beachtet und durchgeführt. Das Leistungssoll, welches hier den Bergarbeitern von den Gedinge be stimmenden Beamten heute gelben und aufgezwungen wird, gilt als eine sogenannte Mindestleistung. Und eine Mehrleistung über das gestellte Soll hinaus bringt ihm erst einmal einen Mehrverdienst über den Mindestlohn. In vielen, vielen Fällen ist das Soll so hoch geschraubt, daß es bei Anstrengung aller körperlichen Kräfte nicht erreicht wird, und daß diese Leute trotz größerer An strengung nicht einmal den Mindestlohn erhalten. Die Art und Weise und die Norm, auf welche heute im sächsischen Bergbau die Akkordgedinge gestellt werden, bedeutet einen Raubbau an der Arbeitskraft und der Gesundheit der sächsischen Bergarbeiter. Leider wird auch von den Bergarbeitern der in früherer Zeit immer so hoch gehaltene Grundsatz heute nicht mehr hoch gehalten. Früher war es so: erst die Sicherheit meiner Person und die meiner Schutzbefohlenen, meiner Arbeits kameraden, die mit mir arbeiten! Heute wird aber versucht, erst einmal das Quantum Kohle zu schassen, damit man seinen Steiger, seinen Beamten zufrieden stellen kann. Der Herr Arbeitsminister Elsner bat bei der Be sprechung des Antrages, die Herren Schlichter, Brandt usw. abzubauen, besonders Herrn Brandt in Schutz ge nommen. Ich will einmal ganz kurz sagen, wie man bei den Bergarbeitern mit ihren Forderungen im vorigen Jahre verfahren ist. Seit dem Januar 1926 waren die Durchschnittslöhne bis zum August 1926 um 4 Proz. gefallen. Es wurden Lohnforderungen gestellt, und Herr Brandt brachte einen Schiedsspruch von einer Erhöhung von 3 Proz., so daß also noch nicht einmal der Durchschnittslohn vom September erreicht war, trotz einer Zulage von 3 Proz., die im Januar 192v bestand. Man macht glatten Betrug, wenn man damals sagte, daß die Bergarbeiter eine Zulage erhalten hätten. Man hat ihnen erst das wiedergegeben, was man Monate vorher durch den Druck des Gedinges ihnen abgepreßt hatte. So wenig nun die Regierung zur Durchführung der vom Landtage aufgestellten Richtlinien zum Schutze der sächsischen Bergarbeiter getan hat, so wenig hat sie auch getan zur Schaffung eines Reichsbergarbeiterschutz, gesetzes. Mir ist zwar bekannt, daß die Vorstände der Bergämter einmal aus dem ganzen Reiche beisammen gewesen sind, und das Ergebnis dieser Zusammenkunf- war wohl, wenn ich richtig folgere, daß ein Reichsberg- arbeiterichutzgesetz überhaupt nicht kommt, sondern man will sich mit allgemeinen Ber^polizeivorschriften im ge samten Bergbau begnügen. Die Bergarbeiter verlangen, daß die Grubensicherheitskommissionen nach den Be- schlössen des Landtags zusammengesetzt werden, und daß der eingereichte Entwurf des Bergarbeiter. Verbandes Deutschlands als Grundlage benutzt wird, wie es in unserem Anträge heitzt. Hm Ausschuß des preußischen Landtags beschäftigte man srch in den letzten Tagen auch mit dem Kapitel Berg- arbeiterschutz. In diesem Ausschuß wurde beschlossen, daß man die Grubenkontrolleure im preußischen Berg bau von 6 auf 18 erhöht. Die Erkenntnis dieser Not wendigkeit hat bis heute bei der sächsischen Regierung nicht Platz gegriffen. Die Grubensicherheitskommission soll nicht nur bei großen Unfällen tätig sein, sondern sie soll auch ein dauernder Belehrungs-und Aufklärungs apparat sein bei Gefahren und deren Verhütung, und wo zuerst angefaßt werden muß. Der Landtag, das weiß ich wohl, kann den sächsischen Bergarbeitern nicht mehr Lohn geben, um ihre Not zu lindern, aber die Forderungen für den Bergarbeiterschutz kann er erfüllen. Zeigen Sie für die Bergarbeiterscbast dasselbe Mitleid, was Sie in der letzten Zeit der Lehrerschaft und der Landwirtschaft gegenüber gezeigt haben! Ich beantrage also, unseren Antrag dem Rechtsausschuß zu überweisen unter Zugrundelegung des eingereichten Entwurfs des Bergarbciterverbandes für die Beratungen. (Bravo links. Ministerialrat vr. Krug: Die Regierung hat zu der Anfrage, Drucksache 34, folgendes zu erklären: Die unter I der Anfrage geforderten Grubenkontrol- teure sind für den Bergbau im Lande Sachsen bereit- in der Ende 1921 geschaffenen Einrichtung der Arbeiter beiräte vorhanden. Auf diese Beiräte treffen die Voraus- setzungen zu, die unter I der Anfrage für die Gruben- kontrolleure gefordert werden: auch steben ihnen die wrt gleichfalls erwähnten Rechte zu. Der Fortbestand >er Einrichtung der Beiräte wird überdies durch die Verordnung deS Finanzministerium- vom 17. März 1927 iber die Errichtung eine- Grubensicherheitsamte- für >en Steinkohlenbergbau und den Braunkohlenbergbau >m Lande Sachsen gewährleistet. Zu II,) Durch die soeben genannte Verordnung, die die Errichtung eines Grubensicherheit-amte- vorsieht, aus dem je eine Untergruppe für den Steinkohlen- bergbau und für den Braunkohlenbergbau aebudet werden soll, wird ferner der Forderung nach Schaffung von „Grubenkommissionen" entsprochen. Zu III.) DaS Kontrollrecht der Mitglieder der Be- triebsvertretungen (Betriebsausschüsse) ist auf Grund von 8 66 Ziff. 8 deS Betriebsrätegesetzes durch Dienst anweisungen und Richtlinien geregelt, die von den beteiligten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden aufgestellt und vereinbart worden sind. Das Finanz- Ministerium hat durch das Oberbergamt darauf hin gewirkt, daß eine Änderung der Dienstanweisung für die Betriebsräte nach der Richtung zu erfolgen hat, daß künftig nicht mehr jede Befahrung, die ein Mitglied der Betriebsvertretung in Begleitung eines Bergamts, beamten oder des diesem beigegebenen Arbeiterbeirates vornimmt, auf die Befahrungen nach der bestehenden Dienstanweisung anzurechnen ist. Eine „Anweisung für die Bergämter über die Heranziehung der Betriebs- Vertretungen auf dem Gebiete der Unfallverhütung" ist erlassen worden. Da der Schutz der Betriebsräte gegen Entlassung wegen ihrer Amtsführung reichsrechtlich, und zwar durch das Betriebscätegesetz — 88 35, 95 fig — geregelt ist, muß die Regierung von einer weiteren Maßnayme absehen. Zu IV, V, VI, VII, VII l der Anfrage sind ent- sprechende Bestimmungen in dem Entwurf der neuen Allgemeinen Bergpolizeivorschrifien enthalten, zu denen das durch die Verordnung vom 17. März 1927 zu er richtende Grubensicherheitsamt noch Stellung nehmen soll. Ein großer Teil der in der Anfrage 34 aufgeführten Punkte ist in den Entwurf eines Bergarbeiterschutz, gesetzes ausgenommen, bei dessen Beratung die sächsische Regierung regen Anteil unter besonderem Hinweis auf die von dem sächsischen Landtag beschlossenen Richt linien (zu vgl. Drucksache 570 vom 16. Dezember 1925 genommen hat. bei Grubenexplosionen, Bränden und Unfällen weitestgehend zu fördern; 6. Arbeiten, die für die unmittelbare Sicherheit von Leben und Gesundheit der Bergarbeiter zu leisten sind, mit einem 25prozentigen Aufschlag zu entlohnen: 7. Beeinflussungen der Tätigkeit verantwortlicher Aufsichtspersonen durch Androhung oder Zu. fügung von wirtschaftlichen Nachteilen zu be strafen; 8. Das Prämiensystem ans allen Gruben und deren Nebenanlagen zu verbieten; 9. alle Uber- und Sonntagsarbeit, soweit sie nich zur Rettung bedrohter Personen erforderlich is zu verbieten; 10. für alle Bergarbeiter unter Tage die Sieben- stundenschicht und über Tage die Achtstundenschicht gesetzlich einzuführen. II. Die oben unter 1 bis 10 geforderten Maßnahmen sind auf den sächsischen staatlichen und solchen Berg werken, an denen der Staat beteiligt ist, sofort zur Durchführung zu bringen. Abg. Schreiber (Oberwürschnitz, Komm. — zur Begründung): Im gesamten Bergbau ist eine Kris vorhanden, die darauf beruht, daß der Verbrauch an Kohle durch die Einführung anderer technischer Einrichtungen immer mehr zurückgeht. Wir haben in den vergangenen Jahren und auch in diesem Jahre wieder einen fortgesetzten Kampf der einzelnen bergbautreibenden Länder beobachten können. Wenn wir zurückblicken in das Jahr 1923, als die Grubenbesitzer dazu übergingen, die Rationalisierung durchzuführen, um mit ihrer Kohle auf dem Weltmark wieder konkurrenzfähig zu sein, so sehen wir, daß seit dieser Zeit der Kampf zwischen der deutschen und de englischen Kohle solche Formen angenommen hat, da in England alS Erfolg dieses Kampfes ein 7 monatige Bergarbeiterstreik herauskam. Wenn der Arbeiterschaft damals nicht die 7-Stundenschicht abgenommen worden wäre, wäre es nicht zu diesem heftigen Kampf gekommen. Wenn wir sehen, daß durch die Steigerung der Leistung deS einzelnen im Bergban der Konkurrenz. Druck »o» v. G. Leubner t» Dretbeu.