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187 daß ihr Vertrauen zu diesem Landtag ein unöttger und unberechtigter Gefühlsaufwand ist. Abg. Ll«u» (Dem. — zu einer tatsächlichen Berich tigung): Ich habe im Auftrage der Koalition-Parteien die Erklärung abzugeben, daß wir nicht Gegner einer Zwischenregelung sind, sonst hätten wir sie nicht in unseren Antrag ausgenommen. Wir haben lediglich beide Anträge vereinigt und haben vor allen Dingen die Absicht, damit den Zweck zu erreichen, daß alles versucht werden soll, mn eine Beschleunigung der all gemeinen Besoldung-regelung durchzuführen. An der politischen Agitation beteilige ich mich selbst verständlich nicht. Hierauf werden der Minderheitsantrag unter I gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt, die Mehrheitsanträge ebenfalls gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten an genommen. Die Beratung der Punkte 3, 4 und 5 wird mit einander verbunden. Punkt 3: Anfrage de» Abg. Arzt n. bien. Wege» D»rchsührnngde»L»ndtag-beschl«sseS vom 1k. Dezember 1A25 (Drucksache Ar. 1KK3), betreffend den erweiterte» Vergarbeiterschutz (Drucksache Rr. 34). Die Anfrage Nr. 34 lautet: Am 16. Dezember 1925 hat der Landtag den Antrag Nr. 1325 (Drucksache Ar. 1603), betreffend erweiterten Bergarbeiterschutz, angenommen. Nach dem Beschlusse de- Landtage- sollte die Sächsische Staatsregierung schon vor Verabschiedung eine- Reichsbergarbeiterfchuh- gesetzes für den sächsischen Bergbau durch Perg polizei- oder andere Verordnungen nachstehende Forderungen durchführen: I- Im gesamten Bergbau ist einem jeden Bergamte (Revrerbergamte) mindesten-ein Grubenkontrolleur aus den Reihen der Bergarbeiter beizuordnen. Vorbedingung für dieses Amt muß eine ent sprechende Dauer bergmännischer Tätigkeit, min desten- als Häuer, sein. Diese Grubenkontrolleure dürfen in kein Beamtenverhältnis gestellt werden, sie sind von den an den bergbaulichen Tarif gemeinschaften beteiligten Bergarbeiterorgani- satiouen den Oberbergämtern zu benennen, und es muß ihnen das Recht der jederzeitigen Be fahrung der Bergwerksanlagen unter und über Tage eingeräumt werden mit der Maßgabe, daß sie sich bei Beginn der Befahrungen bei der Be triebsleitung zu melden haben. H. In den einzelnen Bergreviercn sind nach dem Borbilde Preußens Grubcnsicherheitskommissioncn zu bilden. III. Den Mitgliedern der Betriebsausschüsse beziehent lich dem Betriebsobmann im Bergbau sind die in Ziff. I angeführten Kontrollrechte einzuräumen mit absoluter Sicherstellung gegen Maßregelung jeder Art. 1V. Beeinflussung der Tätigkeit verantwortlicher Auf sichtspersonen durch Androhung oder Zufügung von wirtschaftlichen Nachteilen sind zu bestrafen. Desgleichen Prämiensysteme, durch die Leben und Gesundheit der Arbeiter gefährdet werden. V. Die Oberbergän,ter haben im Einvernehmen mit den zuständigen Grubensicherheitskommüsionen (ll) mit den jeweils besten Mitteln für Maßnahmen zur Verhinderung namentlich der Kohlenstaub und Schlagwettergesahren im Bergbau zu sorgen. Zur weiteren Bekämpfung der Kohlenstaubbil dung ist da- (lbcrladen der Förderwagen zu ver bieten. VI. Die Häuer und Schießmeister sind für ihren Beruf besonders auszubilden. Es ist ihnen nach erfolgter Ausbildung beziehentlich Befähigungs prüfung ein Häuerschcin beziehentlich Schieß- meisterschein zuzustellen. VII. Für Rettungszwecke bei Unglücken im Bergbau müssen auf jeder Schachtanlage hinreichend Nettungsgeräte in stets brauchbarem Zustande vorhanden sein, soweit nicht für mehrere Gruben zentrale Rcttungseinrichtungen zur sofortigen Ber- fügung stehen. Die Rettungsmannschaften sind möglichst aus den Reihen geschulter Bergleute zu entnehmen. Die Leistung von Doppelschichten, außer in Fällen zur Rettung Verunglückter oder in Lebensgefahr stehender Bergleute, soweit hier die Kräfte der bc- teiliaten Arbeiter nicht überanstrengt werden, ist zu verbieten. WaS hat die Regierung getan und was gedenkt sic zu tun, um diese vom Landtag angenommenen For- derungen durchzufahren? Punkt 4: Erste Beratung über den Aulrag des Abg. Arzt u. Gen. auf baldige Vorlegung eines Gesetz entwurfs über dieEinführung von Grnbcnkommissionen für den Bergbau. (Drucksache Rr. 35.) Der Antrag Nr. 35 lautet: Der Landtag wolle beschließen: Die Regierung wird erfucht, dem Landtage baldigst einen Entwurf über die Einführung von Gruben- sicherheitSkommissionen für den sächsischen Bergbau nach den Beschlüssen des Landtages vom 16. Dezember 1925 und den Forderungen des Verbandes der Berg- arbeiter Deutschlands zur Beratung und Beschluß fassung zu unterbreiten. Abg. Herrmann (Soz. — zur Begründung): Bi- zur BerabschieduiweineSReichSbergaibetterschutzgesedeSsollte die sächsische Regierung entweder durch Bergpoltzet oder andere Verordnungen die in der Anfrage aufgesührten Richtlinien durchführen. Die Regierung hat bis heute nicht- getan, die Beschlüsse de- Landtages vom 16. Dezem ber 1925 durchzufahren. (Abg. Graupe: Sehr richtig!) Der Herr Ministerpräsident Heldt verdankt seine ge- gehobene Stellring ja zum großen Teile der Berg arbeiterschaft (Hört! hört l link-), denn er ist ja in dem Wahlkreise früher gewählt worden, wo sich die meisten Bergarbeiter befinden, hat seine Versprechungen auch bi» jetzt nicht erfüllt. Al» Ministerpräsident hätte er be stimmt die Beschlüsse de- Landtage- vom Dezember 1925 durchführen müssen. Die unter Ziff I damals angenommene genannte Gru benkontrolle ist lediglich mit hereingenommen worden, um die Grubenkontrolle noch etwas mehr festzulegen und den Grubenkontrolleuren etwas mehrRechte zu geben. Nach 11 sollten in den einzelnen Bergrevieren Grubensicherheit-- kommissionen gebildetwerden nach dem BorbildePreußens. Im September 1926 wurde nun vom Bergarbeiterver band ein Entwurf an da- Finanzministerium geschickt, welcher die Mindestforderungen der Bergarbeiter zur Bildung dieser Grubensicherheitskommisionen empfiehlt und zur Stärkung des Bergarbeiterschntzes al- solchen dienen sollte. Man hat es aber nicht für nötig erachtet, die Bergaibeitervertreter zu hören, die doch in der Praxis bestimmt Fingerzeige geben könnten auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung zur Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Unfallgefahren und der Unfälle überhaupt. Man hat nun in den letzten Tagen eine Verordnung herau-gegeben zur Errichtung eines Grubensicherheitsamtes für Sachsen, welche wiederum nicht das Geringste mit den Beschlüssen de- Landtag- von 1925 zu tun hat. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Ich mache den Herrn Finanzminister Weber nicht dafür verantwortlich, denn der Vater des Entwurfs istja Herr vr. Krug,der Vertreter der Regierung. Wir erachten die preußische Regierung nicht für w sehr fortschrittlich, aber sie hat doch bei all den Fragen tue Arbeitervertreter hinzugezogen. (Hört, hört! b. d. Soz.) Unter III ist gesagt, daß den Mitgliedern der Betriebs- ausfchüsse mehr Kontrollrechte eingeräumt werden sollen. Ich weiß wohl, daß dem Bergarbeiterverband, vielleicht auf Grund unseres Antrages, nun eine Verordnung oder so etwas, was wir heute noch gar nicht kennen im Landtag, zugegangen ist, daß man den Betriebs- ausschuhmitgliedern als den befahrenden Mitgliedern im Bergbau wohl noch etwas eingeräumt hat/was aber nicht das Geringste mit der Erweiterung der Rechte der BetriebsauSjchußmitglieder zur Kontrolle im Berg bau zu tun hat. Unter V wird gesagt, daß das Uber- laden der Förderwagen zu verbieten sei zur Bekämp fung der Kohlenstaubgefahr. Was die Bergarbeiter schaft kennt, sind die Strafen, die über sie verhängt werden bei nicht genügender Füllung der Förderwagen. (Hört, hört! b. d Soz.) Unter VI wird eine besondere Ausbildung der Schießmeister gefordert, sie zu belehren über die praktische Durchführung der Schießarbeit. Unter VH — betrifft die Rettungszwecke für den Berg bau — erkenne ich an, daß in den letzten Jahren etwas getan worden ist, aber diese Maßnahme liegt mehr im Interesse der Werke selbst, als im Interesse der Ar- beiterschaft. Zur Begründung unseres Antrages Nr. 35 möchte ich folgendes ausführen: Im Jahre 1925 ist ein Antrag angenommen worden hier m diesem Hause, der die Regierung ersucht, auf die Reichsregierung einzuwirken zur Schaffung eines Reichsbergarbeiterschuygesetzes. Tie Regierung ging völlig achtlos vor den fortwährend steigenden Unsallsziffern vorüber. Die Herren Minister auf der bürgerlichen Seite haben ja nicht die geringste Ahnung, wie es einem Bergarbeiter geht, unter welchen ungeheueren, furchtbaren Verhältnissen er sein Brot verdienen muß. Um zu beweisen, was man in Preußen zur Be- kämpfung der Unsallgcfahren tut. will ich ganz kurz auf die Zusammensetzung des preußischen Gruben- sicherheitsamtcs Hinweisen. In Preußen ist die Kom mission zusammengesetzt aus 7 Vertretern der Arbeit geber, 7 Vertretern der Arbeitnehmer, darunter 2 tech nische Angestellte und 3 Vertreter des preußischen Landtages. Die Verteilung der einzelnen Vertreter der Bergbauarten sieht so aus, daß 4 Vertreter der Arbeitgeber aus dem Steinkohlenbergbau und 4 Vertreter der Arbeitnehmer aus dem Stein kohlenbergbau sind, davon ein technischer Beamter. In der Braunkohle steht das Verhältnis 1:1, im Erz- bergbau und auch in der Stein- und Kaliindustrie 7:7. Nun hat man in Preußen genau so wie bei uns in den Richtlinien festgelegt, daß in den einzelnen Bergreviercn wgenannte Unterkommissionen gebildet werden. In Preußen sind die Unterkommissionen, die Grubensicher heitskommissionen für die einzelnen Bergreviere fest gelegt. Bei uns in Sachsen denkt man nicht daran. Die Unterkommissionen setzen sich in Preußen zusammen aus 3 Vertretern der Arbeitgeber, 3 Vertretern der Arbeitnehmer, darunter ein technischer Angestellter und 2 Mitglieder des preußischen Landtages, die in dem Bereiche des BergrevierS wolmen. In Sachsen sagt man in der Verordnung, 3 Vertreter der Bergämter, 2 Vertreter der Arbeitgeber der Steinkohle, 2 Vertreter der Arbeitgeber der Braunkohle, 2 Vertreter der Arbeiter aus der Steiniohle, darunter 1 Beamter und 2 Ver treter der Arbeiter aus der Brauukohle, darunter auch ein Beamter. (Hört, hört! b. d. Soz.) In Preußen stehen 7 Arbectgeber und 2 technische Beamte 5 Arbeitern gegenüber, in Sachsen 4 Arbeitgebern und 2 Beamten nur 2 Arbeiter (Abg. Graupe: Hört, hört!) und kein Vertreter au- dem Abgeordnetenhaus^ Ob nun die Verordnung, deren Vater I)r. Krug ist, etwa- mit den Beschlüssen des Landtages von 1925 zu tun hat, möchte ich bezweiseln. Die Bergarbeiterschaft lehnt es deshalb ab, in diese Grubensicherheitskommissionen Vertreter zu entsenden, sondern sie fordert, daß die Beschlüsse des Landtags durchgeführt werden. Ich streite der Beamtenschaft in ihrer großen Mehrzahl die Befähigung ab, all die Ge fahren und all die Dinge, die zu den Unfällen führen, so zu erkennen, wie sie der praktische Bergarbeiter ver steht. Ich wundere, mich, daß die sächsische Regierung diesbezüglich keine Vertreter der Bergarbciterschaf heranaezoaen hat, al- sie die Verordnung fertiggestellt hat. Es ist ja keine Verordnung um Lohn oder Posi- tionen. Die Arbeiterschaft verlangt nur, tatkräftig mit- wirken zu können, um die ungeheuren Blutopfer im Bergbau herunterzudrücken. (Sehr richtig! b. d. Soz - Ich will einiges über die Hauptursachen der hohen Unfallziffenr im Bergbau sagen. Vor 5 Jahren hat der Verband der Bergarbeiter Deutschland- schon erkannt, daß der Stamm geschulter Bergarbeiter nicht nur in Sachsen, sondern in allen deutschen Berg bezirken fehlt. Sehr spät ist man in sächsischen Arbeitgeber, kreisen zu der Erkenntnis gekommen, daß man mit dieser Lohnpolitik die juugen Leute nicht an den Berg- bau fesseln kann. Trotzdem man nun am 1. März auf Borschlag de- Bergarbeiterverbandes die Löhne für die jungen Bergarbeiter ganz ersichtlich erhöht hat, kommen nun nicht die jungen Leute scharenweise in den Bergbau herein, sondern wandern aus. (Abg. Müller (Planitz): Mit Recht!) Weiter schrecken ja die juugen Bergarbeiter die Gefahren und die erhöhte Unfallziffer des Bergbaues ad. Da- Snrppschasts- trankenauto ist ein ständiger Gast in den Bergarbeiter, dörfern Sie kennen vielleicht den Artikel, der in den letzten Tagen durch die Arbeiterpresse gegangen ist, wo sich ein Steiger erlaubt hat, aus nichtssagenden Gründen in der Grube einen Bergarbeiter zu schlagen. Und nun verlangt dieser Steiger, trotzdem einwandfrei festgestellt ist unter Zeugen, daß er den Berg- arbeiter geschlagen lx»t, von der Arbeiterpresse eine Berichtigung, daß das nicht wahr sei. Ich weiß au- der langen Zeit, die ich im Bergbau tätig war, wie man in der Vorkriegszeit und heute wieder beliebt, auf die jungen Leute einzuwirken durch Drohungen, Schläge und schlechte Behandlung. Früher war es so, daß der Vater, der Bergarbeiter war, seine Söhne mit zur Grube hereinnahm und anlernte, er war der Lehrmeister für seine Kinder. Heute sagt der Vater: in den Bergbau kommen meine Söhne nicht; wie es da heute zugeht^daL spottet jeder Beschreibung. Der Bergbauliche Verein Kat 1925 ein Rundschreiben an die Unternehmer geschickt, sie sollen keine Berg arbeiter einstellen, weil der Bergbau die jungen Leute eben am notwendigst»'' zur Ausbeutung braucht. Aber die Unternehmer nn Tiefbau, Hochbau, beim Bahnbau nahmen die Bergarbeiter herein, weil es gelernte Erd- arbeiter waren, die den schweren Arbeiten dieses Faches gewachsen waren. Ter Arbeiterwcchsel im sächsischen Bergbau ist in den letzten Jahren überaus groß ge wesen. Die Belegschaften wurden aus allen Teilen Deutschland- herbeigeholt, und die Produktion ohne jede Rücksicht auf dce Betriebssicherheit durchgcführt. Der übergroße Teil dieser herbeigeholten Fremdarbeiter >st berufsfremd; und die vielen Hand-, Fuß- und Bein verletzungen beweisen sehr treffend, daß es bestimmt einer Spanne Zeit bedarf, um die praktische Schulung zu erlangen. Aber auch die hohe Krankenziffer der Zugereisten bis zu 20 Proz. beweist, daß sie für den sächsischen Bergbau keinesfalls geeignet sind. Die vom Verband der Bergarbeiter Deutschlands geforderten Lehrtameradschasten sollten den Zweck haben, junge und berussficmde Bergarbeiter durch alte erfahrene Bergarbeiter mit dem Bergbau vertraut zu machen. Ganz besonders über die vielgestaltigen und unsichtbaren Gefahren des Bergbau-, u. a. über die Erkennung des Auftreten- von Schlagwettern, von Kohlenoxyd, Gruben gas, Schwefelwasserstoff und wie alle die unsichtbaren Gefahren heißen. Diese Lehrkameradschaften wurden »bgelehnt wegen der entstehenden Kosten. Deshalb verlangen wir 15000 M. für sie einzusetzcn. Hier muß die Grubensicherheilskommission ihre Tätiakeit entfalten. In ganz unverantwortlicher Weise beschuldigt man in gewissen Kreisen die Bergarbeiter der Gleichgültigkeit, der Fahrlässigkeit bei ihrer Arbeit. Bis heute soll es noch nicht ein einzige- Mal vorgekommen sein seit Be« stehen der Bergbehörden überhaupt, daß bei der Unter suchung eines Unfalles durch die Bergbehörden einmal die Schuld des Werkes festgestellt wurde. (Minister vr. Wilhelm: TaS können Sic nicht sagen!) Ich könnte eine ungeheure Anzahl von Unfällen aus meiner Tätigkeit als Betricbsratsvorsiyender erzählen, einen Fall, der so kraß liegt, wo das Oaerbergamt und das Bergamt es unterdrückt haben, daß die Sache an die Staatsanwalischaft zur Erörterung der Schuldfrage gegeben wurde. (Hört! hört! links.) Ein Beamter eines größeren Werkes geht trotz des Verbote- während des Betriebes in den Betrieb in die Kohlenwäsche und nimmt einen schwächlichen 17 jährigen Arbeiter mit, der nichts in diesem Betriebe zu tun hatte. Diesem jungen Manne wurde das Fleisch vom rechten Arme in Stücken heruntergerissen. Nun ging cs zur Erörterung der Schuldfrage. Durch den Einspruch der Leiter und Betriebsräte konnte die Bergbehörde nicht ohne weiteres darüber hinweggehen und mußte wohl dem Ober bergamte melden, daß die Sache an die Staatsanwalt schaft gegeben sei. Ich habe die Abschrift dieses Schreibens bei mir, was man dem betreffenden Revier- steigei und mir mitgeteilt hat, daß ein weiterer Grund zur Verfolgung dieses Unfalles nicht vorliegt, weil widersprechende Angaben des Verunglückten und des Beamten vorliegen. Aber darauf, daß der Beamte gegen die bergbaulichen Vorschriften verstoßen hat, gebt man nicht ein. Diesen elenden jungen Mann hat man durch Drohung der Staatsanwaltschaft, wc»l er etwa» Dummes gemacht hat, hinausbugsiert. Deshalb haben wuc und die Bergarbeiter überhaupt kein Vertrauen zu den Bergbehörden. Was nützen uns alle die sckönen Bilder im Betriebe, die zur Verhütung von Unfällen und zur Aufklärung über Unfälle dienen sollen, wenn selbst die Bergpolizei solche groben Verüöße deckt ? Die Hauptmsache der vielen Unfälle liegt in der fortgeschrittenen Technisierung des Bergbaues, wo die nötige Sicherheit des Betriebes nicht gewährleistet wird. Bei der Kohlengewinnung haben wir gegenwärtig drei Maschincnarlen, die benutzt werden Durch den un geheuren Lärm der Maschinen wird das feine nnd frühzeitige Erkennen der Gefahren verhindert und das Bergmannsohr abgestnmpft. Ein guter Ausbau, der das Leben deS Bergmannes schützen soll, muß warnen, d. h. er muß durch das eigentümlich knisternde Geräusch, das beim Stärkerwerden des GebirgsdruckcS in die Er scheinung tritt, den Kumpel auf die unsichtbar drohenden Gefahren aufmerksam machen. WaS nützt es aber dem Bergmann in der Praxis, wenn da» verdächtige Knistern im Ausbau oder im Gestein oder in der Kohle selbst, wenn dieses Alarmläuten durch den ungeheuren Lärm und da» Getöse der Maschinen übertönt wird und verlorengeht? Ter Maschinenkrach ist so groß, dab selbst