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du«h die «eststimtnenverteilimg nicht beeinflußt werden konnte, war man darüber einig, die Wahlen für gültig zu erklären. Ich beantrage demgemäß, die Wahlen im ^Wahlkreis für gültig zu erklären. Mitberichterstatter Aba. Ba«er (Dnat.)r Ich habe als Mitberichterstatter der Minderheit nur htnzuzufügen, daß wir beantragen, im 3. Wahlkreis Chemnitz die Wahl des Abg. Ewert für ungültig, im übrigen die anderen Wahlen für gültig zu erklären. Alle» übrige geht au- dem schriftlichen Berichte hervor. Abg. Nenner (Komm.): Wir find nicht au» formalen vründen, mit denen der Abg. Menke feinen Minder- heittantraa begründete, sondern au» politischen Gründen, um der Wählerschaft die Möglichkeit einer neuen Ent scheidung zu geben, für die Ungültigkeitserklärung der Wahl, weU wir die Auflösung des Landtags herbei- führev wollen. In der Frage der Gültigkeit des Mandats deS Abg. Ewert handelt es sich um die Frage der Immunität der Abgeordneten, über die wir erst vor einigen Tagen gesprochen haben. Die Gründe, die im Minderheit-- gutachten des schriftlichen Berichtes angeführt werden, machen eS notwendig, sie näher zu kennzeichnen und in ihren Einzelheiten zurückzuweisen. ES zeigt die juristische und politische Schwäche der Minderheit, daß man nicht den Mut hatte, sie in einer persönlichen Erklärung vor aller Öffentlichkeit klar und deutlich zu vertreten, sondern daß man sich darauf beschränkte, einen schriftlichen Bericht zu geben, von dem möglichst wenig in die Öffentlichkeit dringen soll. (Abg. Böttcher: Sehr war!) Auf was stützen sich die Gründe der Minderheit, die Gültigkeit des Mandats des Abg. Ewert abzulehnen? Man erklärt, Abg. Ewert habe nicht den nach dem Wahlgesetz vorgeschriebenen notwendigen Wohnort in Sachsen genommen, er habe nur eine Scheinanmeldung vorgenommen und habe überhaupt nicht in Sachsen gewohnt, die ganze Anmeldung des Herrn Ewert sei ein Scheinmanöver, um ein Mandat zu erschleichet!. Im Prüfungsausschuß wurde dem entgegen folgendes fcstgestellt: der Anmeldeschein des Herrn Abg. Ewert war richtig, seine An- und Abmeldung in Berlin ordnungsmäßig vollzogen, seine Abmeldung in Kändler ebenfalls ordnungsmäßig erfolgt. Die Schuld an der falschen Datierung der Anmeldung liegt nicht bei Herrn Abg. Ewert, geht auch nicht aus den beige- legten Protokollen und Aussagen der Gemeindebeamten von Kändler hervor; denn keiner dieser Beamten behauptet, daß er von Herrn Ewert den Auftrag bekommen habe, die Eintragung in die Ortsliste vorzu datieren. Die vernommenen Zeugen behaupten, daß sie irrtümlicherweise vielleicht selbst daS gemacht hätten, das; sic nicht genau wissen, ob sie nicht eine Verwechs lung gemacht haben. Im Nechtsausschuß mußte die Frage der Beemflußung und der damt festgestellten Erschleichung eines Mandats vom gesamten Ausschuß fallen gelassen werden. Tie wesentlichste Frage, um die sich die Dinge drehen, war die Frage der Auslegung der Bestimmungen des sächsischen Wahlgesetzes. Da heißt es in § 5, daß wähl bar jeder Wahlberechtigte ist, der seit mindestens einem Jahre Reichsangehöriger ist. Und wahlberechtigt nach §2 und 4 sind alle rerchsdeutschen Männer uns Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben und in Sachsen wohnen. Dabei muß gesagt werden, was unter einem solchen Wohnen in Sachsen, unter einem sollen gewöhnlichen Aufenthalt, zu verstehen ist. Die Minderheit mußte auf Grund der gesamten Situation und Klärung im Ausschüsse zugeben, daß nach allen Entscheidungen der Wille zur Niederlassung gleich die ker tatsächlichen Begründung der Niederlassung sei und damit die Wählbarkeit gebe. Der Mindecheitsbericht sagt aber trotzdem: gegen die Absicht, daß Herr Ewert sich habe niederlassen wollen, lpreche, daß er sich später dort nicht habe sehen lassen. Fest steht demgegenüber, daß Herr Ewert später m Kändler war und die Absicht halte, sich niederzulassen, und daß Herr Ewert auch die Ei klärung abgegeben hat, daß er diese Absicht habe. Die ganze Sache ist alio im Minderheitsbericht konstruiert und eine politische Frage Man stützt sich bei dieser Geschichte auf ein so genanntes Nechtsgutachten des sächsischen Justiz ministeriums. Das sächsische Justizministerium wendet sich ganz selbstverständlich gegen die Wahl des Abg. Ewert und hat ja auch die Frage der Ungültigkeits erklärung der Wahl aufgezogen. Ein solches Gutachten, das von einer beteiligten Instanz gemacht wird, kann nicht als unbefangenes, objektives Gutachten angesehen werden. Ich sehe hier ganz ab von dem ununter brochenen Klassencharakter der Justiz überhaupt, von dem Charakter der Justiz, sich systematisch und grund- faßlich gegen die Kommunisten einzustellen. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Wenn aber schon das Ministerium ein solches Gutachten gegen die Gültigkeit der Wahl des Abg. Ewert ausstellen wollte, hätte eS ein solches Gutachten zum mindesten ein bißchen geschickter Her stellen sollen. Das Gutachten des Justizministeriums kommt schließlich zu dem mir vollständig schleierhaften Schluß, daß wegen der Wohnsitzfrage die Wählbarkeit des Herrn Abg.Ewert nicht gegeben fei. DerReichstag hat aber schon im Jahre 1889 eine Entscheidung getroffen, daß die Niederlassung an einem Orte mit der Absicht längeren Verweilens zur Wahl an diesem Orte berechtige. Eine ähnliche Entscheidung hat der Reichstag am 3. April 1897 getroffen, und zwar einstimmig von den Konser vativen bis zu den Sozialdemokraten. Diese Entschei dung trifft auch im Falle Ewert zu. Es handelt sich aber bei dem Abg. Ewert nur um politische Gründe» um eine reaktionäre Rachepolitik gegen die Kommunisten. Diese Politik zeigt sich in dem brutalen Polizeianariff vom Dienstagabend auf die Demonstration der Berliner Arbeiterschaft zur Abwehr gegen den Faschismus. Jede Partei, die mit diesem Minderheitsgutachten stimmt, kennzeichnet sich hier als reaktionäre, arbeiterfeindliche Partei und deswegen steht die Entscheidung hier absolut nicht mehr juristisch, sondern, wie ein Abgeordneter neulich in einem Zwischenruf gesagt hat, politisch und als Machtfrage: entweder mit der Reaktion oder gegen die Reaktion; eine andere Entscheidung in dieser Frage gibt e- nicht. (Bravo! b. d. Komrm) Hkerauf wird abgestimmt. Ler Minderheitsantrag Menke, die Gefamtwahl zum Landtage für ungültig zu erklären, wird mit 48 gegen 43 Stimmen der Soz. und Komm, abgelehnt. Der Antrag des Ausschusses, die Wahlen der Abgeordneten des Landtage- im 1. und im 2. Wahl- Keis für gültig zu erklären, werden einstimmig angenommen. Die Wahl deS Abg. Ewert wird gegen die Stimmen der Soz. und Komm, für ungültig erklärt (Lebhafte Pfui-Rufe links.). Im übrigen werden die Wahlen im 3. Wahlbezirk ebenfalls für gültig erklärt. Punkt 2: Wahl von 1» Mitgliedern nnd je 2 Stell vertreter« für die Gemeindelammer. Dazu ist folgender Antrag eingegangen: Der Landtag wolle beschließen, die 10 Stellen der Beisitzer der Gemeindekammer mit 3 auf die SPD., 2 auf die Dnat. BolkSpartei, 1 auf die KPD., 1 auf die D. Bp.. 1 auf die Wirtsch., 1 auf die Dem., 1 auf die ASPD. und die 20 Sitze der Stellvertreter nach dem gleichen Schlüssel zu verteilen, jedoch die beiden Stellvertreter des Beisitzers an- der ASP. der Volksrechtspartei und den 2. Stellvertreter des Beisitzers aus der Deutschdemokratischen Partei den Nationalsozialisten zuzuweisen. Kaiser, Blüher, Hosmann, Wirth, v. Fumetti, vr. Seyfert und v. Mücke. Abg. Büchel (Soz.): Der Vorgang, der sich eben bei der Nichtbestätigung der Wahl deS Herrn Abg. Ewert abgespielt hat, zeigt, daß der Bürgerblock von der ASPD. bis zu den Deutschnationalen sich zu konsolidieren beginnt. (Abg. vr. Eberle: Hoffentlich!) Das, was sich jetzt abspielen wird, liegt ganz genau in derselben Linie. Es ist eine alte Erfahrung, daß nach jeder Revolution die Reaktion, sobald sie wieder einiger maßen im Sattel sitzt, versucht, die Grundrechte der Verfassung, der Arbeiterschaft, die in der Revolution erworben worden sind, irgendwie anzutasten (Sehr richtig! b. d. Soz.), wie wir das bei allen anderen Ge legenheiten, bei den Gesetzen zum Schutze der Republik usw., gesehen haben und es hier erleben werden in der Zusammensetzung der Gemcindekammer, die ja das höchste Spruchorgan für die Gemeindeverfassung in Sachsen ist. Was wäre in einer solchen Situation die Pflicht der Arbeiterparteien? Da die ASPS. ja nach außen- hin immer noch die Fiktion aufrechtzuerhalten ver sucht, als sei sie mindestens eine demokratische Partei, die sich für die Erhaltung und die Fortentwicklung des demokratischen StaateS cinsetzte, wäre es die Pflicht der Arbeiterparteien, zu versuchen, bei d eser Angelegen heit, die ja auf Jahre hinaus festgelegt wird und die die wichtigsten Angelegenheiten der Rechtsprechung über die Gemeindeverfassung in die Hand bekommt, hier dafür zu sorgen, daß eine Mehrheit von überzeugten Republikanern, Demokraten und Sozialdemokraten, sich in der Gemeindekammer zusammenfinden würden. Statt dessen sehen wir zum erstenmal ganz klar und deutlich, daß die Vertreter der ASPS. in die Frcnt der Deutschnationalen,derFememörder,eingeschwenkt sind. (Sehr wahr! b. d. Soz.) Die Wähler der Aufwertle» werden eine besondere Freude daran haben, daß in dem Augenblicke, in dem im Reiche Herr Hergt von der Deutschnationalen Bolkspartei der AufwertungSpartei links und rechts Ohrfeigen verseht hat, sie in Sachsen in eine Front mit den Deutschnationalen eintritt. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Es ist geradezu symbolisch, daß die Herren von der Partei für Volksrecht und Aufwertung hier auch ihre Backpfeife bekommen, indem sie nicht einmal einen Vertreter in die Gemeindekammer erhalten. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Wir bekommen Klarheit (Sehr richtig! b. d. Soz.) und können vor der Öffentlichkeit sesistellen, daß die Partei für Aufwertug und die ASPS. nicht Freunde der Arbeiterschaft, sondern ihre Gegner sind. (Lebhafter Beifall b. d. Soz.) Abg. Renner (Komm): Die vorgelegte Liste über die Wahl der Beisitzer zur Gemeindekammer stellt ein neues Kompromiß zur Bildung des Regierungsblockes dar. Den Deutschnationalen hat inan, um sie erneut beim Negierungsblock festzuhalten, auf der Liste zwei Vertieter für die Gemeindekammer zugebilligt, der Soziademokratischen Partei hat man drei Vertreter ge- geben und uns, die wir ebensostark sind wie die Deutsch, nationalen, nur einen Vertreter. Dafür billigt man aber den Demokraten ebenfalls einen Vertreter zu, der ASPS-, der Fraktion von vier Mann, gleichfalls einen Vertreter, also ebensoviel Vertreter wie unserer Fraktion von 14 Mann. (Hört, hört!b. d. Komm.) Das charakte- risiert, daß hier Machtpolitik betrieben wird. Aber man billigt diesen Parteien obendrein noch Stellvertreter zu: der Zwei-Mann-Fraktion der deutschvölkischen oder nationalsozialistischen Partei einen Stellvertreter und den Aufwertern ebenfalls einen Stellvertreter, auch der ASPS. einen. Das ist hier die angebliche Vertretung von Arbeiter- oder Volksmteressen. Das ist Korruption! (Lebhafte Zustimmung b. d. Soz. u. Komm.) Als die Frage stand über die Anerkennung und die Rechtsgültigkeit des Mandats des Abg. Ewerts, sprach ich auch rnit verschiedenen Vertretern der Parteien, um ihre Meinung zu erfahren, so mit dem Abg. Bethke und mit dem Abg. Hagen. Die Herren Abg. Bethke und Abg. Hagen erklärten uns, daß sie auf Grund der recht lichen Lage der Auffassung seien, daß man das Mandat anerkennen müsse. (Lebhaftes Hört, hört! links). Aber vorgestern stellte die Sozialdemokratische Fraktion den Antrag, getrennt abzustimmen über den Redakteur der Sächsischen Staatszeitung, und da erklärte uns Herr Bethke: Wenn Sie für diesen sozialdemokratischen An- trag stimmen, werden wir gegen die Anerkennung des Mandats stimmen. (Andauernde laute Pfui-Rufe und Lärm links. — Der Präsident versucht mit dem Hammer vergeblich die Ruhe herzustellen). Nun fragte mich Herr Bethke gestern, weshalb wir diese persönliche Ge schichte gemacht hätten. Wir haben ihm erklärt; die Grage de» Redatten*» da« St«at»zeit»ng ist für un» »eine persönliche, sondern eine politische Frage, wie dte Frage de» Mandat» de» Abg. Ewert für un» eine politische Frage ist. Darauf erklärte Herr Bethke: Gan- gleich, ich setze auf einen Schelm anderthalben. DaS ist die politische Korruption, die sich in diesem Hause breit macht. Hätte er gesagt, wie eS die Demokraten gemacht haben: wir erkennen e» aus juristischen Gründen ab, so hätten wir gesagt: ihr sagt -war auch nicht die Wahr heit, aber ihr habt wenigstens politische Gründe. Dies« Korruption muß man feststellen vor der gesamten sächsischen Arbeiterschaft; vor dem gesamten deutschen Volke, damit mit dieser Gesellschaft bei der nächsten Gelegenheit endgültig Schluß gemacht wird. (Lebhafte» Bravo! links.) Al» hierauf der Abg. Bethke (Altsoz.) da-Wort er hält, entsteht bet den Sozialdemokraten und Kommu nisten ein ungeheurer Lärm. Abg. Edel (Soz.) ruft ihm zu: „Verbrecher"! und wird dafür zur Ordnung gerufen. Weitere Zurufe bei den Soz. erfolgen, wie: Korrupte Gesellschaft! — Seht diesen Mann an, ein gekauftes Subjekt!) Abg. Müller-Planitz (Soz.) wird wegen deS letzten Zurufes zur Ordnung gerufen. Auch die Kommu nisten beteiligen sich an den Zurufen und dem Lärm. Als Abg. Bethke auf die Aufforderung des stell vertretenden Präsidenten V. Hickmann hin, von der Rednertribüne de» Hause» zu sprechen, sich zu dieser begeben hat, wird er durch den Lärm der Linken am Reden verhindert. Als darauf Abg. vr. Blüher (Dtsch. BP.) da» Wort erhält, entsteht abermals großer Lärm. Abg. Müller (Planitz) (Soz.) ruft ihm zu: „Oberschieber von Sachsen!" und wird dafür zur Ordnung gerufen. Zurufe von links, wie: „Genau dasselbe Bild! Strolch! Bundesgenossen von Bethke!" übertönen den allgemeinen Lärm auf der Linken. Abg. Vr. Blüher (Dtsch. Bp.): Ihre Zwischenrufe können Sie machen, wo Sie wollen, aber wollen Sie einmal die Güte haben — (Der Lärm und die Zurufe links dauern an.) Die Linke kann nichts weiter machen als brüllen. (Lebhafte Zustimmung rechts. — Großer, anhaltender Lärm links.) Da es dem stellver»r. Präsidenten v. Hickmann nicht gelingt, die Ruhe hcrzustellen, verläßt er den Sitzungssaal und unterbricht so die Sitzung. Aber der Lärm geht weiter, und der Avg. Schreiber (Komm.) packt in großer Erregung den Abgeordneten Bethke an. Andere Abgeordnete drängen sich dazwiscken. Dann leert sich langsam der Saal. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erhält Abg. Blüher wieder das Wort und wird wieder mit Sc imps- worten und Lärm von links empfangen. Abg. vr. Btüher (Dtsch. Bp ): Daß die Linke diese- Hauses heute sachlichen Ausführungen zugänglich wäre, glaube ich ja nicht. (Lebhrfle Zurufe b. o. Soz. u. Komm u. a : Impertinenter Mensch!) Präsident: Ich mache darauf aufmerksam, daß ich die Ordnung unter allen Umständen aufrechterhalten werde. Ich werde diejenigen Abgeordneten rücksichtslos von der Sitzung ausjchließen, die sich der Ordnung nicht fügen werden. (Zurufe b. d. Soz. u. Komm.) Abg. vr. Blüher iDtsch. Bp.): Für die Öffentlichkeit stelle ich hier folgendes fest. (Abg. Graupe: Das mutz vom Oberschieber festgestellt werden!) Sehen Sie, die Kerle können sich nicht benehmen. (Abgg. Grauve und Vr. Blüher werden zur Ordnung gerufen.) Die Ge meindeordnung bestimmt, daß 10 Beisitzer für die Gemeindekammer und 20 Stellvertreter vom Landtage zu wählen sind. Uber das Wahlsystem bestimmt die Gemeindeordnung und auch die Geschäftsordnung des Landtags nichts. Deshalb hat das Bureau des Land tags zwei Möglichkeiten ausgearbeltet. Die erste Möglichkeit ist nach dem Teilzahlensystem gegeben. Es sah vor, daß für die SPD. 4 Beisitzer, für die KPD. 2 Beisitzer und für die übrigen 51 Abgeordneten zu sammen 4 Sitze kommen sollten (Hört, hört! rechts), das heißt auf die 45 Herren der KPD. und SPD. 6 Sitze, auf die übrigen 51 Abgeordneten 4 Sitze. (Abg. Edel: Das entspricht dem Verhältniswahlsystem!) Die zweite Möglichkeit, die vom Bureau ausgearbeitet war, ist nach dem Muster des Reichstags ausgearbeiiet. Diese zweite Möglichkeit sch vor, daß die SPD- von den Beisitzern drei bekommt, die KPD. einen und die Deutschnationalen, die Volkspartei, die Wirtschaftspartei, die Demokraten, die ASPS und die Volksrechtspartei auch je einen. (Zuruf b. d. Komm.: Weil sie alle unter Ihrem Kommando stehen!) Wir haben dieses System »»ach dem Muster de» Reichstags akzeptiert, nur mit der einen Änderung, daß die Bolksrechtspartei einen Sitz an die Deutsch nationalen abgegeben hat. (Großer Lärm b. d. Soz. u. Komm.) Da nützt ihr Gebrülle alles nichts. (Lebhafte Zurufe links und rechts.) Das ist der wahre Sachverhalt. Als hierauf der Abg. Bethke (Altsoz.) das Wort erhält und das Rednerpult betreten will, wird er vom Abg. Roscher (Komm.) mit den Worten: „Du kommst hier nicht zum Wort!" zurückgehalten und vom Abg- Bleyer (Komm.) gewaltsam zurückgerissen. Es entsteht ein kurzes Handgemenge, welches unter erregten Zu rufen in einen Tumult übergeht. Der Präsident schließt den Abg. Roscher auf acht Tage von den Sitzungen aus und läßt die Tribünen räumen. Es entsteht ein ungeheueres Durcheinander. Dem Abg. Bethke kommen Abgeordnete der Rechten zu Hilfe und befreien ihn. Der Präsident unterbricht abermals die Sitzung, und eS tritt eine Sngere Pause ein, während deren der Ältestenrat tagt. Schließlich teilt stellv. Präsident vr. Eckardt b Uhr 57Min.nachm. mit, daß die Sitzung nicht fortgesetzt wird.