Volltext Seite (XML)
1LS den sächsischen Landtag und die Regierung zu zwmgen, sich für den Mieterschutz einzusetzen und insbesondere gegen eine Lockerung der Zwangswirtschaft bei gewerb lichen Räumen Stellung zu nehmen. Die Sozial demokratisch« Landtag-fraktion forderte, daß jede Miet- p»«t»«rhöhung unterbleibe und deshalb die sächsische Regierung gegen die vom Reiche au- durchgeführte Mietpreiserhöhung protestiere. An die sächsische Re gierung wurde die Forderung gestellt, eine trotz deS sächsischen Protestes vom Reiche beschlossene Mietpreis erhöhung nicht zugunsten der Hausbesitzer, sondern des Wohnungsbaues zu verwenden. Im Sinne ihrer Forderungen brachte die Sozialdemokratische Fraktion im Landtage Anträge ein. In weiteren Anträgen setzte sie sich für eine gerechtere Regelung entscheidender Punkte deS MietzinSsteuergesetzes ein. Die Anträge der Sozialdemokratischen Landtags- fraktion standen zum erstenmal in der Sitzung de» RechtsauLschusseS vom 16. März zur Verhandlung, aber sie wurden von der Mehrheit de» Ausschusses von der Tagesordnung wieder abgesetzt. lHört, hört! b. d. Soz.) Auf den Protest der sozialdemokratischen Vertreter hin führte der Abg. Bethke als Begründung für die Not wendigkeit der Vertagung an, das Landtag-Protokoll über die Plenarsitzung, die vom Recht-au-schuß die Er ledigung der Anträge überwiesen hatte, sei noch nicht fertig (Hört, hört! b. d. Soz.) und bei seiner „Gewissen- haftigkelt" könne man ihm nicht zumuten, ohne dies« amtliche Grundlage seinen Bericht als Mitberichterstatter zu erstatten. (Sehr richtig! b. d. Dnat.) Nach einigen Stunden bediente sich der im Ausschuß später erschienene Abgeordnete der Wirtschaftspartei Grohmann derselben Begründung wie der Abg. Bethke und bekundete damit wider Willen, daß es sich bei dem Hinweis auf das Landtagsprotokoll nur um eine verabredete Ausflucht handelte. Auf einstimmigen Beschluß des Rechtsaus- schusses vom 13. März wurden aber schließlich die An träge als erste auf die Tagesordnung der Rechtsaus- schußsitzung von: 23. März gesetzt. In dieser Sitzung wiederholte' sich das Spiel aus der vorangegangenen Sitzung: Die Regierungsparteien verschleppten erneut die Behandlung der im Interesse der Mieter gestellten Anträge. Zur Begründung führten sie aber nunmehr au, die Regierung bereite eine Verordnung vor, die die strittigen Fragen regele, und es habe keinen Zweck, daß Verhandlungen im Landtage stattfänden, bevor diese Verordnung bekannt sei. Aber die sozialdemokratischen Vertreter glaubten im Gegenteil, daß eine Stellungnahme des Landtages umw nötiger lei, je weniger Zweifel über die volks schädigenden Absichten der Regierung möglich sind; sie protestierten deshalb auf das energischste gegen das erneute Verschleppungsmanöver der Mehrheit des Rechtsausschußes der ASPS, der Demokraten, der Aufwertungspartei, der Wirtschaftspartei, der Volks- Partei und der Deutschnationalen. Dem Nechtsausschuß sind die Anträge überwiesen worden, damit er sie verhandelt, und die Mehrheit des Ausschusses hat kein Recht, Anträge dadurch illusorisch zll üwcheü, daß eine Behandlung und Beschlußfassung abgelehnt wird. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Einzelne Re gierungsparteien haben jedoch nicht den Mut, die ge plante Schädigung der Mieter — insbesondere eine Mietpreiserhöhung zugunsten deS HauSbesitze» und eine Lockerung der Zwangswirtschaft — von sich aus zu ver antworten! Deshalb soll die Regierung die Initiative ergreifen, und hinter die Regierung gedenken sich dann die Parteien der Mehrheit dieses Hauses zu verschanzen. Dieses plumpe Kulissenspiel mit den Znteressen der breiten Massen charakterisieren wir hiermit vor dem ganzen Lande als das, was es ist: ein unerhörtes Beispiel re aktionärer Diktatur, das um so krasser wirkt, als seine Verfechter nicht einmal wagen, offen zu ihren Ansichten zu stehen Der Sozialdemokratische Protest gegen den Miet wucher wurde von den sozialdemokratischen Vertretern im Rechtsausschuß im Namen von 99 Proz. der säch sischen Mieter abgegeben. Demgegenüber erklärte der Abg. Bethke höhnisch, daß er sich aus diesem Protest den Teufel mache. (Hört, hört! links.) Wir über lassen das Urteil über einen derartigen Zynismus der sächsischen Mieterschaft.. Zahlreiche Mieter haben leider bei der letzten Landtagswahl derartige Vertreter ge wählt, die sich jetzt hemmungslos über ihre Interessen hinwegsetzen. Die sozialdemokratische Landtagsfraktion erhebt hier mit auch im Plenum des Landtag- im Namen der von ihr vertretenen Wähler und auch im Ramen der durch die Politik der Regierung und Regierungsparteien Geschädigten gegen diese Politik energischsten Protest. Sie wird bi- zum Äußersten kämpfen, die Absichten der reaktionären Landtagsmehrheit zu durchkreuzen. Sie wird da- Spiel mit den Interessen der breiten Massen rn seiner ganzen Verderblichkeit zeigen. (Beifall lmkS.) Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten. Punkt 1: Wahlprüfnuge«. (Mündlicher und schriftlicher Bericht de» Prüfrmg-an-schnsse», Druck- fachem Rr. 17S «md LS4.) Der Antrag Drucksache Nr. 173 lautet: üvte durch » vesmidn» beschult.) Der Landtag wolle beschließen: » 1. die Gesamtwahl zum Landtag für ungültig zu erklären. Menke. 2. die Wahlen der Abgeordneten deS Landtags in dem l. Wahlkreise (DreSden-Bautzen) für gültig zu erklären. 3. die Wahlen der Abgeordneten deS Landtags in dem 2 Wahlkreise (Leipzig) für gültig zu erklären Au» dem schriftlichen Bericht des Prüfungsausschusses (Nr. 254) über das Ergebnis der Prüfung der Wahlen dßd Landtagsabgeordneten des 3. Wahlkreises (Chemnitz- Zwickau), insbesondere der Wahl de» Abg. Ewert sei folgendes erwähnt: Bericht der Minderheit. Da» Ergebnis der angestellten Erörterungen ist folgende»: Der Abg. Ewert hatte sich am 13. Februar 1923, amgeblich von Frankfurt a. M. kommend, bei seiner Wmtßer i« Berlin-Wilmersdorf volizeiltch gemeldet. Nach dem Bericht de» Polizeipräsidenten von Berlin handelte e» sich hierbe, jedoch lediglich um eine Schenuneldung und eine Scheinwohnung. Ewert, der vom 16. April 1924 bi» »u seiner am 24. No vember 1926 erfolgten Verhaftung zur Festnahme ausgeschrieben war, hat weder mit seiner Frau, noch allein dort gewohnt. Die Abmeldebescheinigung vom 23. März 1925 ist zwar echt, bezogt sich aber nur auf dieses Scheinmietverhältnis. Wo Ewert nach dem 23. März 1925 gewohnt oder sich regel mäßig aufgehalten hat, ist nicht festgestellt worden. Annehmbar am 8. Oktober 1926 sprach Ewert in Kändler den ihn bis dahin völlig unbekannten Stanzer Meier an und fragte ihn, ob er Quartier bei ihm be kommen könnte. Meier erwiderte, er befasse sich nicht damit, er habe nur gelegentlich einmal Sportgenossen bei sich ausgenommen. Ewert antwortete, auch bei ihm käme nur eine Übernachtung ab und zu mal in Frage, da er viel auf Reisen sei. Meier erklärte sich nun be reit, ihn für diese einzelnen Gelegenheiten aufzunehmen, worauf Ewert ihm seinen Namen und Geburtstag auf einen Zettel schrieb, über den Miet-inS ist nicht ge sprochen worden. Er hat auch das Zimmer gar nicht angesehen. Dies ist da- einzige Mal, wo Meier den Abg. Ewert zu Gesicht bekommen oder sonst mit ihm verhandelt hat. Ewert hat sich seitdem bei Meters nicht wieder sehen lassen und hat überhaupt noch nie mals dort übernachtet. In dem Zimmer schläft für ge wöhnlich der erwachsene Sohn Meiers. Nach diesem Vorgang ging Ewert zum Gemeinde amt. Der Schreiberlehrung Irmscher wie- ihn, da der Bürgermeister Glombitza zum Landtag in Dresden war, an den stellvertretenden Bürgermeister Ficker. Nach kurzer Zeit brachte Ficker ein ausgefülltes Wohnungs anmeldeformular für Ewert zu Irmscher heraus und sagte dabei zu diesem, der Herr wohne seit dem 9. Sep tember schon in Kändler und habe vergessen, sich an zumelden. Irmscher hat darauf Ewert auch tatsächlich der Wahrheit zuwider unter dem 7. September 1926 ins Anmeldebuch eingetragen, das ausgefüllte Anmelde formular aber zerrissen. Am 14. Oktober 1926 wurde dem Stanzer Meier der Wohnungsmeldeschein Ewerts zur Aushändigung an diesen zugefertigt. Die Aus händigung unterblieb aber dann, weil Meier, wie schon erwähnt, Ewert nicht wieder gesehen hat und auch seine Anschrift nicht kannte. Wohl am nächsten Tage gingeü dann beim Gemeinde- amt von der Kommunistischen PaBei zwei Vordrucke ein, in deren einem zu bescheinigen war, daß Ewert seit einem Jahre Reichsangehöriger und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sei, in den, anderen aber, daß Ewert in die Wählerliste von Kändler eingetragen sei. Die beiden Bescheinigungen wurden vollzogen, sie tragen das Datum vom 9. Oktober 1926 und gingen an das kommunistische Parteibureau zurück. Der Wahlvorschlag der Kommunistischen Partei, auf dem Ewert mit stand, ist bei der WahlkreiSleitung in Chemnitz am 13. Oktober 1926 eingegangen. Am 14. November 1926 wurde Ewert in Berlin auf Grund des früheren Haftbefehls festgenommerr. Am 15. Dezember 1926 ist er auf An- trag des Landtages aus der Haft entlassen worden. Die rechtliche Beurteilung dieses Sach verhaltes ergibt folgendes: Nach dem sächsischen «Landeswahlgesetz ist wählbar jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens einem Jahre Reichsangehöriger ist und in Sachsen wohnt. Der Begriff „wohnen" ist hierbei aber nicht unter Zugrunde legung oes engen Begriffes „Wohnsitz" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verstehen, vielmehr genügt auch der ^gewöhnliche Aufenthalt", der mit der Absicht längeren Verbleibens verbunden ist. Dies ist nicht nur bei Wahlprüfungen des Reichstages, solange diese dem Reichstage oblagen, ausgesprochen worden, sondern ent spricht auch der Auffassung der herrschenden Literatur (vgl. Schulze „Das Reichstagswahlrecht 1924" S. 109). Es ergibt sich aber auch klar aus § 11 des sächsischen Landeswahlgesetzes. Danach gilt al- Wohnort der Ort, an dem der Wähler seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes in Sachsen seinen „gewöhnlichen Auf enthalt" hat. Zur Erläuterung des Begriffes „gewöhn licher Aufenthalt" ist aber noch hinzugefügt: „Ein nur für wenige Tage oder Wochen be messener oder nur gelegentlicher Aufenthalt ist kein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne dieser Bestimmung." Daß Ewert in- Kändler einen „Wohnsitz", also eine bleibende Zentralstelle seiner gesamten Lebensbetätigung nicht begründet hat, ist so offenbar, daß im Ausschuß kein einziger Abgeordneter eine dahingehende Behaup tung aufgestellt hat. Die Mehrheit de» Ausschusses war aber der Ansicht, daß Ewert bei der Anmeldung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Kändler genommen hat, weil er damals zur Festnahme ausgeschrieben ge wesen sei, habe er nur nach Kändler nicht zurückkehren können. Dieser Standpunkt ist nicht richtig; denn auch nach der Entlastung aus der Haft hat sich Ewert in Kändler nicht wieder sehen lasten, und die Eheleute Meier habe« ihn überhaupt nicht wieder zu Gesicht bekommen. Ewert hat nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Kändler genommen, es war umgekehrt, ein sehr unge wöhnlicher Aufenthalt, und auch der Bürgermeister Glombitza, ein Parteigenosse Ewerts, hat bei seiner Vernehmung als Zeuge versichert, er habe sich selbst gewundert, al- er au» der später erschienenen Kandi datenliste ersehen habe, daß mit Herrn Ewert in Kändler plötzlich ein Landtag-kandidat aufgetaucht sei. Das RechtSgutachten, da» die Regierung auf Ersuchen deS Ausschüsse» erstattet hat, ist genau zu demselben Ergebnis gelangt. Der Vertreter der Regierung hat am Schluß der Beratung sich ausdrücklich nochmals dazu bekannt. ES ist eine Vergewaltigung der festgestellten Tatsachen, wenn man schließen wollte, Ewert habe am Tage der Wahl seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Kändler gehabt. ES handelt sich so, wie in Berlin, nur um eine Scheinhandlung, um eine Scheinanmeldung, und zwar in diesem Fall, um al» wählbar bei der Land» tagSwahl zu erscheinen. Auf Grund diese» Sachverhalte» beantragt die Minder heit de» AuSschuffeS: Der Landtag wolle beschließen: die Wahl des Abg. Ewert für den Landtag des Freistate» Sachsen für ungültig zu er klären. Bericht der Mehrheit. Durch die vorgenommenen Erörterungen steht fest, daß der Abg. Ewert von dem Stanzer Meier in Käntter ein Zimmer untermietweise gemietet hat. Daß er da» Zimmer nicht angesehen, Mietzins ebenfalls nicht ent- richtet hat, schließt das Zustandekommen de- gültigen Mietvertrages nicht aus. Er war von dritter Seite auf die Unterkunftsgelcgenheit bei Meier hingewiesen wor- den. Er billigte mithin, wenn er das Zimmer nicht ansah, dessen Beschaffenheit. Mangels einer besonderen Abrede war der angemessene Mietzin» zu entrichten. Der einzigen Bedingung, die Meier bei der Vermietung offenbar stellte: ordnungsmäßige polizeiliche Anmeldung, ist vom Abg. Ewert genügt worden. Die Ermietung des Zimmers und die polizeiliche Anmeldung lasten in Verbindung mit der weiteren Tatsache, daß der Abg. Ewert von seiner Partei zur Wahl vorgeschlagen worden ist, genügend deutlich darauf schließen, daß der Abg. Ewert Kändler als gewöhn lichen Aufenthaltsort wählen wollte und nach außen erkennbar auch gewählt hat. Hierfür spricht vor allem, daß er seine Eintragung in die Wählerliste mit Erfolg betrieben hat. Ohne Bedeutung ist, daß der Aba. Ewert bei dem Stanzer Meier bis zur Wahl am 31. Oktober 1926 tat sächlich nicht gewohnt hat. Der Abg. Ewert steht unter der Anklage des Hochverrats. Gegen ihn liegt seit April 1924 Haftbefehl vor. Infolge seiner polizeilichen An meldung in Kändler, sowie des Vorschlags seiner Wahl war die nahe Gefahr gegeben, daß, wenn er sich in der Wohnung Meiers aufhalten würde, seine Verhaftung erfolgen werde. Es ist deshalb nur natürlich, daß er diese Wohnung zunächst, jedenfalls aber bis zur Wahl, mied. Aus dieser Tatsache dürfen deshalb Rückschlüsse auf seinen Willen, Kändler als Aufenthaltsort zu wählen, nicht gezogen werden. Nach allem hat der Abg. Ewert zur Zeit der Wahl, am 31. Oktober 1926, seinen gewöhnlichen Aufenthalts ort in Kändler gehabt. Die Mehrheit deS Ausschusses beantragt deshalb, der Landtag wolle beschließen: die Wahl des Abg. Ewert für gültig zu er klären. Berichterstatter Abg. Viertle (Soz.): Bei der Wahl prüfung im Prüfungsausschuß des Landtags erklärte sich die Mehrheit des Ausschusses dahin, die Wahlen der Abgeordneten des Landtages im I.Wahl- kreis — Dresden-Bautzen — für gültig zu erklären. Aus den Akten des Krciswahllciters ist allerdings ersichtlich, daß beim Kreiswahlleiter verschiedene Bedenken dagegen- geltend gemacht worden waren, daß es nicht zulässig sei, auf dem amtlichen Stimmzettel die neuentstandene AlteSozialdemokratischePartei als erste auf den Wahlzettel zu setzen. DerKreiswahlleiier hielt es für notwendig, die Negierung zu ersuchen, eine Meinungsäußerung über diese Einsprüche zu geben. Die Regierungschrieb daraufhin am 14. Oktober 1926, daß nach der Verordnung über Landtags- und Gemeindewahlen vom 6. Oktober 1926 die Alte Sozialdemokratische Partei Sachsens als eine „im letzten Landtag vertreten gewesene Partei im Sinne von §14 Abs. 3 und 8 LWG. und von 8 29 «bs.3, §30 Abk.2, §36 Abs.1 und § 38 Ahs. 2 LWO."-anzusehen ist, und oaß ihre Wahlvorschläge nach der Zahl ihrer bis herigen Abgeordneten mit Nummer 1 zu bezeichnen sind, daß also für eine Entschließung des KreiSwahlausschusseS über diese Frage kein Raum mehr ist. Der Ausschuß hielt es gegenüber dieser Darstellung für angebracht, seinerseits zu prüfen, ob die Rubrizierung der Parteien auf dem Stimmzettel falsch sei, und dem zufolge zu der Rechtsgültigkeit der Wahl Stellung zu nehmen. Die Minderheit des Ausschusses kam daraufhin zu dem Anträge, auf Grund dieser Prüfung die gesamte Wahl für den Landtag für ungültig zu erklären. ES ' wurde au-geführt, daß die Maßnahme der Regierung, die neue Alte Sozialdemokratische Partei als erste aus den Stimmzettel zu setzen, allen Rechtsauffassungen und jedem gesundem Empfinden geradezu ins Gesicht schlage. Es hat eine Vertretung der Alten Sozialdemokratischen Partei im alten Landtage nicht gegeben. Die Abgeordneten, die zum vergangenen Landtage gewählt worden sind, sind gewählt worden auf Grund der Unterlagen, die der LandeswahlkreiSleiter zusammengestellt hat. Da hat es eine Alte Sozialdemokratisch« Partei nicht nur nicht gegeben, sondern e- yat im Landtage auch nicht einen einzigen Wähler gegeben, der einer Alten Sozial demokratischen Partei die Stimme gegeben hat. AuS all diesen Erwägungen heraus kam die Minderheit de» Ausschusses zu dem Anträge, die Gesamtwahl zum Landtage für ungültig zu erklären. Uber dieW ah len im 3.W ah lkreise Chemnitz-Zwickau liegt ein schriftlicher Berichtvor, auf den ich verweise. Ich habe nur zu bitten, und zwar zugleich im Namen de- Herrn Berichterstatter- der Mehrheit, den Antrag der Mehrheit de- Ausschusses dahin abzuändern: Ter Landtag wolle beschließen, die Wahl deS Abg. Ewert wie auch die Wahlen der übri gen Abgeordneten im dritten Wahlkreise für gültig zu erklären. Berichterstatter Abg. Lanterbach (Wirtsch.): Wir haben im Prüfungsausschuß die Wahlen der Ab geordneten für den zweiten Wahlkreis, also für Leipzig, genau geprüft und haben festgestellt, daß ein Protest gegen den Wahlvorschlag der Deutschvölkischen Partei vorlag, es sollten nämlich doppelte und falsche Unterschriften auf die Liste gekommen sein. Die Behörde in Leipzig hat festgestellt, das zirka 20 Unterschriften nicht gülng waren. Die Liste enthielt 568 Unterschriften. Wenn man die 19 bis 20 Unterschriften, die mcht zu Recht bestanden, abrechnet, so bleiben immer noch die dem Gesetz entsprechenden über 500 Unterschriften, die rechtsgültig sind. Da die Deutsckwölkische Partei keinen Abgeordneten durchaebracht hat und die Reststimmen nur S000 betrugen, so daß die Wahl in ihrem Ergebnis