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8vr Bürgschaft durch die Gemeinde abgelehnt werden muß! < Wir wenden uns durchaus nicht dagegen, daß Unter- 1 lagen beigezogen werden, aber wir müssen unS dagegen , wenden, wenn heute tatsächlich etwas zu viel getan ! wird. Wir wenden uns vor allen Dingen dagegen, < daß die Beschaffung all der Unterlagen, die doch eine , ganze Menge Zeit und Geld kostet, dann emfach umfonst ist und an der Bedingung der selbstschuldnerischen Bürgschaft durch die Gemeinde scheitern muß. Die Übernahme solcher Bürgschaften wirkt natürlich auf die Gemeinden genau so wie eine eigene Kreditnahme. Die einzelne Gemeinde und besonders die Arbeiter wohnsitzgemeinde trifft das besonders. Wenn etwas die Kreditunfähigkeit der Gemeinden herbeigeführt hat, so tatsächlich der Zustand, daß die Gemeinde bei jeder Gelegenheit Bürgschaft leisten soll und muß. Gerade in dieser Frage hier macht sich der Versicherungs träger die Sache allerdings außerordentlich leicht. Er kann natürlich sehr einfach in das Darlehn eintreten, wenn auf der anderen Seite die Ge meinde haftet, und zwar liegt es ja so, daß der Bürge sofort haften muß. Es ist nicht so wie bei der Ausfall- bürgschaft, daß zunächst einmal der Schuldner haftbar gemacht wird, soud,rn bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft wird der Bürge zuerst oder überhaupt durch die Darlehnsgeberin belastet. Dagegen müssen sich die Gemeinden ganz selbstverständlich wenden, weil ihre Kreditfähigkeit dadurch sehr stark unterbunden wnd. Das Verlangen nach dieser doppelten Sicher heit und die Übernahme aller Verpflichtungen hemmt schließlich den so ungeheuer nötigen Wohnungsbau und beschleunigt den finanziellen Niedergang der Ge nreinden und erschlägt damit jede Kreditfähigkeit der Gemeinden. Durch den Vertreter der Wirtschaftspartei wurde vorhin angeführt, daß sich die Gemeinden durch eine unverantwortliche Bode «Wirtschaft selbst in diese finanziellen Schwierigkeiten hineinmanöveriert hätten. Es ist aus finanziellen Gründen gar nicht möglich, daß die Gemeinden die sich bietenden Ge legenheiten der Geltendmachung des Vorkaufsrechts, so sehr sie den Grund und Boden benötigen, ausnntzen können. (Sehr wahr! b. d. Soz.) Und dazu ist noch festzustellen, daß dieser Vorbote sozialistischer Ent eignung, wie man sich vorhin auszudrücken beliebte, ganz besonders geleistet wird auch von Gemeinden, die bürgerliche Mehrheiten haben. Wie die Gemeinden im weiteren noch mit Bürg schaften belaßet werden, geht daraus hervor, daß in einer Reihe von Verhandlungen vor den Beschluß, bchörden Anträge Vorlagen, die nichts anderes be- deuteten als die Genehmigung der Bürgschastsubernahme durch die Gemeinden für industrielle Unternehmungen. Wo soll das hinführen, wenn die Gemeinden auch noch die Bürgschaften für aufzunehmende Kapitalien von Jndustrieunternehmungen übernehmen sollen? Es ist außerordentlich wichtig, und die Frage ist ja von mir im Ausschuß bereits gestellt worden, inwieweit die Ne gierung darüber Auskunft geben kann, ob sich Haftfälle infolge der Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaft bereits in der Praxis ergeben haben, ob der selbstschuld nerische Bürge tatsächlich die Haftung übernehmen mußte. Man könnte daraus ermessen, inwieweit die Übernahme durch die Bildung eines Bürgschaftsstocks durchgeführt werden könnte. Von der Vertretung der Regierung wurde zum Ausdruck gebracht, daß sich etwa 100 Fälle in der Zwischenzeit ergeben haben; allerdings konnte in keinem Falle ein klares Bild gegeben werden. Dabei darf eins nicht unerwähnt bleiben: der Staat selbst müßte als erster endlich davon absehen, von den Gemeinden die selbstschuldnerische Bürgschaft zu ver langen. Aber das tut ja gerade die Häuptfürsorgestelle beim Arbeit?- und Wohlfahrtsministerium bei den Be- schafsunasdarlehn für die Kriegsbeschädigten; cs werden solche Darlehen nur dann gegeben, wenn die Gemeinde die Bürgschaft übernimmt. Es ist also wichtig, daß das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium küuftig selbst daran geht, bei der Darlehnsgewährung für Kriegsbeschädigte diese Praxis zu ändern und die selbstschuldnerische Bürg schaft nicht mehr zu verlangen. (Arbeitsminister Elsner: Das ist Reichsvorjchrift!) Wenn das Reichsvorschrift ist, so muß sich die sächsische Regierung mit aller Ent schiedenheit dagegen wenden. In der Praxis ist es so, daß die Gemeinden, die zunächst einmal wegen ihrer Kreditunsähigkeit diese Bürgschaftsübernahmen ablehnen, natürlich in die Ge fahr geraten, ausgespicit zu werden, daß man ihnen sagt: Es liegt ihnen nichts an der wirksamen Be kämpfung der Wnhnungsnot, weil ja der Darlehns nehmer dann nicht in den Genuß deS Tarlehns kommt; und kommt dann schließlich die Bürgschaftsübernahme, wenn sie tatsächlich von der Gemeinde genehmigt worden ist, vor die Bcschlußbehörde, dann wird's von dieser abgelehnt, und sofern es genehmigt wird, tritt natürlich in demselben Augenblick für die Gemeinden eine wesent- Uche Vergrößerung der Berwaltungsarbeit und die Übernahme und Verantwortung für alle Vertrags verpflichtungen ein; und der Vorstand der Landes- Versicherung hat in einem Schreiben, ich glaube vom April d. I., ausdrücklich erklärt, daß er, sofern weitere Schwierigkeiten in der Bürgschaftsübernahme gemacht werden, natürlich künftig jede Darlehnsgabe in dieser Beziehung ablehnen muß. Der Ausweg sollte nun ursprünglich der Landes bürgschaftsstock sein. Wir hatten trotz mancherlei Be- denken diesem einzig sich bietenden Auswege zugestimmt, vor allem deshalb, um die Gemeinden zu entlasten; und nun hat sich aus den Darlegungen der Regierung im Ausschuß herausgestellt, daß dem ArbeitS- und Wohlfahrtsministerium dabei ein ganz großes Stück Arbeit entstünde, das es keinesfalls übernehmen könnte. Wir haben bereits im Ausschuß gesagt, daß es sehr wohl möglich fein müßte, auch dann, wenn ein solcher Bürg schaftsstock gebildet würde, sämtliche Gemeinden zu er mächtigen, bei etwa vorkommenden Differenzen die ent sprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Es ist natürlich selbstverständlich, daß man bei den Übertragungen solcher Aufgaben auch die Gemeinden entsprechend finanziell entschädigt; aber daß damit der ganze Plan scheitern könnte, dieser Auffassung sind wir nicht, zumal fest gestellt werden muß, daß durch die neue Regelung und einen dritten Vorschlag, den die Regierung gemacht hat — nämlich daß die Kulturrentenbank die Darlehn an die Siedler und an die DarlehnSgeber ohne Bürg schaft geben soll —, eine neue Belastung der Betreffenden eintritt: denn das bedeutet eine ZmSerhöhuna, und zwar bis 1 Proz.; und 1 Proz. bei 4 oder 5000 M. be deutet natürlich für jeden Siedler eine weit höhere Belastung. Es steht allerdings weiter noch in Aussicht, daß Einwendungen durch die Reichsbank auch diesen dritten Weg, nämlich die Übernahme der Darlehn und die Darlehnsgabe durch die Landesrentenbank, illusorisch machen, weil die Reichsbank, wie uns wenigstens im Ausschuß mitgeteilt wurde, bestimmte Einwendungen macht und man dann wiederum doch zum zweiten Wege zurückkehren und versuchen muß, trotz der Be denken und Schwierigkeiten, die durch das Arbeits- und Wohlfahrtsmmisterium auftreten, einen Bürgschaftsstock in der seinerzeit geplanten Weise einzurichten. Ich möchte dabei noch einmal betonen, daß die Regierung nichts unversucht lassen darf, bei den zu- ständigen Stellen überhaupt für die Abschaffung der so hemmenden Bedingungen einzutreten. Mir ist bekannt geworden, daß in einem Bezirk, ich glaube im Bezirk Merseburg, die Landesversicherungsanstalt für die Pro vinz Sachsen und Anhalt Darlehn ohne selbstschuld nerische Bürgschaft gibt. (Zuruf von Negierungstisch: Auch für Einzelsiedler?) Für Siedler und überhaupt für Darlehnsnehmer in demselben Umfange, wie er bei uns auftrete. Ich würde bitten, in dieser Richtung nach zuprüfen, aber ich halte dafür, sofern das zutrifft, daß dann allerdings meine Ausführungen an die Adresse der Landesversicherungsanstalt in Sachsen sich richten müßten. Wir sind derMeinung: wer ernstlich bestrebt ist, den Klein- wohnungc-ban und Siedlungsbau zu fördern, muß natürlich alles aufwenden, um die vorerwähnten Be stimmungen endlich zu beseitigen. Noch ein Wort zur Frage der Aufhebung des Landesausgleichsstocks für den Landeswoh nungsbau. Ich kann wohl der Freude Ausdruck geben, daß die Regierung hier erklärt hat, daß sie an eine Änderung der Verhältnisse nicht denkt, aber wenn sich solche Gerüchte verbreiten, dann ist immer etwas Wahres daran, und dann ist bestimmt Gefahr im Verzüge. Die Arbcitcrwohnsitzgemeinden und Bezirksgemeinden brauchen den Ausgleichsstock unbedingt. Wer daran rüttelt, wird sicher den stärksten Widerstand der Bezirks gemeinden und der Arbeiterwohnsitzgemeinden finden, und ich erinnere nur an die Ausführungen, die gerade in dieser Richtung auf dem Sächsischen Gemeindetag gemacht worden sind, und wenn es noch eines Beweises bedarf, dann soll man einmal die Zahlen vergleichen, die hier eine beredte Sprache reden. Man braucht bloß einmal einige Gemeinden herauszugreifen. Ich will eS dadurch tun, daß ich drei heraus nehme, die Stadt Dresden, den Ort Seifhenners dorf und die kleine Stadt Planitz. (Redner führt die Zahlen für diese Gemeinden an und fährt fort:) Ich will weitere Beispiele nicht anführen, ich könnte eine ganze Reihe vorführen, die beweisen, daß in der Stadt Dresden jährlich ein bedeutendes Mehr, als der Durch, schnitt an Wohnungszugang bedeutet, erbaut wird, während in den anderen Orten ein bedeutendes Weniger an Wohnungen erstellt wird, als der Fehlbetrag bedeutet. Wir wende» uns also gegen jede Bestrebung, die dahin ginge, den Landesausgleichsstock für den Wohnungsbau äufzuheben. (Sehr wahr! und Bravo! b. d. Soz.) Abg. Schreiber - Oberwürschnitz (Komm.): Die Schaffung eines Bürgschaftsstockes hat ihre Ursachen darin, daß die von der Landeeversicherungsanstalt gegebenen Hypotheken für den Siedlungs- und Wohnungsbau noch einmal eine Sicherung erfahren sollen durch die Bürgschaft der Gemeinden. Es hat darüber bereits eine Aussprache im Ausschuß 8 stattgefunden, wo der Plan auftauchte, die Rückflüsse aus der Mietzinssteuer für einen solchen Bürgschastsstock zu übernehmen. Die Aufsichtsbehörde lehnt es ab, die Genehmigung zu erteilen, daß die Gemeinden Bürgschaften übernehmen. Warum ist man überhaupt zu dem Gedanken gekommen, eine doppelte Sicherung durch Hypotheken und durch Bürg- schüft vorzunehmen? Nun, es hat in dem Zeitraum von 1924 bis heute einige Fälle gegeben, wo Siedler mit der Vcrzinfung der aufgenommenen Darlehn in Konflikt gerieten und einfach nicht zahlen konnten. Die Fälle dürften aber meines Erachtens so gering fügig fein, daß zu einer Maßnahme, in jedem Falle eine doppelte Sicherung der geliehenen Gelder herbei zuführen, keine Urfache vorhanden ist. Und selbst wenn einmal ein solcher Prolet nicht in der Lage ist, die Verzinsung, die Tilgung aufzubringen, müßte es doch Mittel und Wege geben, einem solchen Menschen zu helfen. Derrn ich glaube nicht, daß von den hundert Fällen, die vorgekommen sind, auch nur einer dabei gewesen ist, wo der Betreffende aus Böswilligkeit die Zinsen nicht abgeführt hätte. Es wird immer das soziale und wirtschaftliche Elend des Betreffenden ge wesen sein, das ihn veranlaßt hat, mit der Leistung seiner Verpflichtungen in Rückstand zu kommen. Ich sagte schon, man hat den Weg beschreiten wollen, sich vor derartigen Fällen durch Schaffung eines Bürg schaftsstocks zu sichern. Ich glaube, es kommt den betreffenden Kreisen, die diesen Bürgschaftsstock ver langen, gar nicht so sehr darauf an, eine Sicherung der geliehenen Darlehn herbeizuführen, sondern bloß darauf: es will niemand den Büttel machen, um diese rückständigen Zinsen einzutreiben, weder die Landes- Versicherungsanstalt, noch die Gemeinden, noch vielleicht > auch die Landeskulturrentenbank. Das ist wohl der > wichtigste Punkt, weshalb man jetzt einen Ausweg ! sucht, daß man die Sicherung dafür schaffen will, daß man die Hypotheken von einer Hand, d. h. von der i Landesversicherungsanstalt herübernimmt zur Landes- - kulturrenkenbank und dann so erst in die dritten - Hände, in die des Siedlers. Das muß natürlich - ganz naturnotwendig zu einer Verteuerung der > Mieten sühren. Ich habe mir ausgerechnet, daß : unter Hinzunahme des einen Prozent, das sich beim Auszahlungskursverringert, eine Steigerung der Mieten von jährlich 60 M. eintritt. Das ist vielleicht nicht viel. Wenn man aber dazu noch hinzurechnet die Lasten, die auf einem SieülunaSbau sonst noch liefen, die Anliegerleistungen, Straßenbau, Beschleusung, Ver- zinsung und Steuern usw., dann ergeben sich eben Mieten, die einfach nicht tragbar sind. Nun wird ein großes Lamento angestimmt, daß dann eintreten würde, daß, wenn diese doppelte Sicher- heit nicht vorhanden ist, die Landesversicherungsanstalt ganz einfach das Geld anderen Objekten zuführen wird. Ja, wenn der soziale Sinn der Landesversicherungs, anstatt nur bis zum Geschäft geht, dann ist eben diese soziale Einrichtung weiter mchts anderes als ein kapitalistisches Ausbeutungsunternehmen (Sehr richtig! b. d. Komm.), das seine Mittel aus den Groschen der Versicherungsbeiträge der Arbeiter herauszieht, um damit finanzielle Gefchäfte und Transaktionen durchzuführen. Daskannaber nicht derCharakter der Landesversicherungs, anstatt fein. Wenn aber durchaus die Gemeinden die Sicherung geben sollen, dann stehe ich auf dem Standpunkte, daß den Gemeinden dieseMittel zum kommunalen Wohnungs- bau direkt gegeben werden. Dann ist es nicht notwendig, diese doppelte Sicherung durchzuführen und die Ver. teuerung derMieten herbeizuführen, dann ist es nicht not. wendig, daß jemand den Büttel macht, weil dann die Garantie gegeben ist, daß sich die Mieten in den Grenzen halten werden, die für die Arbeiterschaft bei einiger- maßen wirtschaftlichen Verhältnissen noch erträglich sind. Wir fordern deshalb an Stelle der Schaffung eines Landesbürgsckaftsstocks auf dem Wege, den die Negierung jetzt beschreiten will, den Gemeinden alle Mittel, die zur Verfügung stehen, für den kommunalen Wohnungsbau zu geben. Wir werden also die Anträge ablehnen. (Beifall b. d. Komm.) Damit ist die Aussprache erledigt. Der Antrag Nr. 1615 wird angenommen. Die Punkte 6 bis 8 der Tagesordnung werden in der Beratung verbunden. Pnnkt 6: Erste Beratung über den Antrag der Abg. Frau vr. Ulich-Beit u. Gen. wegen Gewäh rung von Baudarlehen für den Bau von Ledigen' Heimen. (Drucksache Nr. 1VV7.) Der Antrag Nr. 1007 lautet: In Chemnitz wird zurzeit vom Stadtbund Chem- nitzer Frauenvereine ein Heim für berufstätige Frauen gebaut. Gesuche um Baudarlehen sind von den zuständigen Behörden abgelehnt worden mit der Begründung, daß an ledige Beamte keine Bau darlehen gewährt werden. Dieser Grundsatz ist ver- stündlich, soweit es sich um Darlehen für den Bau von Eigenheimen handelt, aber im Volkswirtschaft- lichen Interesse nicht verständlich bet dem vorliegen den Falle, da auf diese Weise dem Wohnungsbau Sparkapital zugeführt, der Altwohnungsraum ent lastet sowie den berufstätigen Frauen die Möglich keit eines zweckmäßigen und menschenwürdigen Wohnens geboten wird. Der Landtag wolle deshalb beschließen: Baudarlehen werden in Zukunft auch für den Ban von Ledigenheimen, insbesondere für das Chemnitzer Ledigenheim, zur Verfügung gestellt. Abg. Frau vr. Nlich-Beil (Dem. — zur Begründung): Die Zahl der berufstätigen Frauen ist in den letzten Jahren ganz außerordentlich gestiegen, und infolge dessen macht sich ein steigendes Bedürfnis auch nach Wohnungen für Einzelpersonen geltend. Heutzutage haben nun diese Frauen nach dem jetzigen Recht über- Haupt kein Wohnrecht, sondern sie sind gezwungen, für 10 Jahre oder noch länger in Einzelzimmern zu wohnen. Nun wird man es nicht schlimm und gefährlich sinoen, wenn junge berufstätige Frauen einige Jahre in den Einzelzimmern Hausen, aber die Aussicht für die älteren, auf die Dauer nur in Untermiete wohnen zu müssen, ist auch nicht zu vertreten. Nun haben sich auf Grund dieser Tatsachen an vielen Orten des Reiches Be- strebungen geltend gemacht, den Bau von Ledigen- Heimen oder von Heimen sür berufstätige Frauen durchzuführen, und zwar sind es Heime, die in Lübeck beispielsweise, in Hagen, in Gera, in München gebaut worden sind. Das Münchner Heim z. B. umfaßt 240 Kleinwohnungen, d.h. Einzimmer-Wohnungen für Frauen. Diese Einzimmer-Wohnungen sind so eingerichtet, daß Wandschränke eingebaut sind, daß ein kleiner Alkoven für das Bett abgetrennt ist und daß auch eine Möglich, keit in einer Ecke besteht, elektrische Kochapparate unter- zubringen, so daß dann nicht dauernd der Zustand da ist, wie man ihn von jeder Junggesellen-und Studenten- bude her kennt, daß in demselben Raum gekocht und Wäsche getrocknet wird, daß man auf dem Waschtisch seine Kochmaschine hat. daß man feine Strümpfe über dem Stuhl trocknet, daß man seine Butter- brote auf dem Schreibtisch fertigmacht usw. Dieses Münchner Heim ist mit 1.8 Millionen Baukosten fertiggestellt worden. In Frankfurt und Köln sind augenblicklich derartige Heime im Bau begriffen, in Erfurt und Bremen steht man vor dem Abschluß. Das Beste, was nach dieser Richtung geleistet worden ist, ist vielleicht die Züricher Siedlung, der Lettenhof, bei dem man aber merkt, daß hier ein Volk gebaut hat, das nicht unter den Nachwirkungen des Krieges steht. Nun ist ohne weiteres klar, daß bei der ungeheuren Wohnungsnot, unter der die Verhei rateten unseres Volkes zu leiden haben, kein Mensch Baudarlehen etwa nur zur Errichtung von Einzel wohnungen für Ledige fordern kann. ES sind natürlich auch da Wünsche, daß sie sich an Siedlunaeu mit Einzelwohnungen beteiligen möchten. Unsere Meinung ist aber die, daß da auf Jahre hinaus keine Möglichkeit ist; da geht selbstverständlich das Wohnungsbedürfnis der Verheirateten mit Kindern vor. Aber es ist nicht einzuseken, warum wir nicht mit den Wohnformen helfen sollen, um die eS sich hier handelt. Das sind doch große Berufetätigenheime, in denen meinetwegen 60, 100 oder meinetwegen 200 bis 300 Personen zu sammenwohnen. Das hat doch auch wieder für den allgemeinen Wohnungsmarkt einen sehr nennenswerten (Fortsetzung in der Beilage.)