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Beim Landtage eingegangeue Drucksache». Ar. 537. Antrag Arzt (Soz.) l>. Gen.: Die Reichsregiernng hat die Rückzahlung der i>n Jahre 1923 zur FertigsleUung stitlgclegtcr WvhnungS- bauten aus Mitteln der »vertschassenden Eriverb-Iosen- sürsorge gewährten Rcichsbaudärlehen gefordert. In Verfolg vieler reichsminifieriellen Anordnung hat das Sächsische Arbeits- und Wohlfahrtsministclinm den Darlehnsnehmern die ans solchen Mitteln gewährten Baudarlehen zum 1. Oktober 1927 ausgeknndigt. Bei dem gegenwärtigen Stand des Hypotheken- markieS ist nicht damit zu rechnen, daß d>e zucüct- gcsordertcn Baudarlehen anderweit beschafft werden können. Die Darlehnsnehmer werden daher infolge der ergangenen Kündigung teilweise in eine außer ordentlich tchwierige Situation gebracht, um so mehr, als es sich bei ihnen in der Hauptsache um Angehörige minderbemittelter Bevölkernngekreifc handelt. Ter Landtag wolle daher beschließen: die Landesregierung zu ersuchen, die im Jahre 1924 znr Fertigstellung stillgelegter Wohnungsbauten ans Mitteln der tvertschassenden Erwerbslosenfürsorge gewährten ReichSdandarlehen ans das Land zu über- nehmen. Nr. 538. Antrag Arzt (Soz.) u. Gcn: Der Landtag »volle beschließen: die Regierung zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß die GutSbczirke Zeithain-Lager und Dresden Albertstadt entsprechend der §8 185 flg. der Säe suchen Gemeinde ordnung ausgehoben und mit einer benachbarten Gemeinde vereinigt werden. Nr. 542. Antrag Arzt (Soz.) u. Gen.: Der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu ersuchen, bei der Reichsrcgierung dahin zu wirken, daß die Grenze des pfändbaren Ein- kommenSteils (zurzeit 30 RM. für die Woche) den geänderten Verhältnissen entsprechend heraufgesetzt wird. Abg. Roscher (Komm. — zur Begründung): Die Arbeiter, um deren Sache »vir de»» Antrag eingebrach haben, haben bereits den Kampf verloren, weil emma die Gewerkschaftsbureaukratie des BaugewcrksbundeS diesen Zimmerern durch Herausgabe eigener Listen in den Rücken gefallen ist, und zum anderen, weil die Gewertichaftsführer des Baugewerkebundes die Ver antwortung für die Streikbrecherarbeit übernahmen, die durch die Bauhilfsarbeiter und -maurer durchgeführt wurde. Obwohl der Kampf verlorengegangen ist, be steht noch die einstwerlige Verfügung, rind es ist not- wendig, dazu Stellung zu nehmen. Ich möchte gleich eingangs darauf Hinweisen, daß das Arbeitsgerichtsgesetz, das am 13. Dezember 1926 mit Hilfe der Sozialdemo kratie angenommen worden ist, eines der schlimmsten Schandgesetze gegen die Arbeiter ist, die gerade in der letzten Zeit angenommen wurde»». Die Bourgeoisie versucht, mit ihrer Bürgcldlockregicrung die Knebelung der Arbeiterklasse auf dein gesetzmäßigen Wege durch zuführen, um dem Kampf gegen die Arbeiter einen gewissen rechtlichen Charakter zu geben. Die einst weilige Verfügung gegen die streikenden Zimmerer bezweckt dasselbe. Daß cS sich dabei tatsächlich um eine gröbliche Rechtsbeugung handelt, geht aus dem Urteil hervor, daS vom Arbeitsgericht in Chcmni aesällt worden ist, durch das die Schadenersatz klage der Unternehmer zurückgcwicsen worden »st. Es ist nicht zuvkl gesagt, wenn man behauptet, daß die Tätigkeit der Arbeitsgerichte ausschließlich gegen die Arbeiter gerichtet sein wird, in ähnlicher Weife, wie sich kann, ohne daß die Finauzkraft des Unternehmens erschüttert wird, tönute man beileibe die Blntpfennige, die man den Arbeitern abznbandelu versucht, den Arbeitern geben. Die ASW. benutzen ihre Staatsmacht »roch dazu, den Unternehmern mit einem Vorbild auf diesem Gc biet voranzugeheu und ihnen vorznmachen, wie man am beste»» die Arbeiter unterdrücken nnd ausbenteu kann. So hat auch die ASW. sofort entgegen den anderen llnternehmen» die Technische Nothilfe eingesetzt und hat dann auch die Sipo nach ihren beiden Groß betrieben geschickt Hier möchten wir von der Regie rung einmal Auskunft haben: Was kostet der ASW. die Unterhaltung der Sipo, die dort arrf Kosten der Direktionen verpflegt und untergebracht »vorder» sind? Was kostet der ASW. die Teno und welchen Schaden bat die Teno dort angerichter? Wir werden uns Vor behalte»», den Antrag, die Technische Nothilse und Polizei iofort zurückinziehen, nr anders sormulicrter Weise o. h. den Verhältnissen entsprechend, bei den Ausfchnsp beratungcu vorznlcgen. Wenn ich nun noch einige Worte zn den Spar- Methoden, wie sie bei der ASW. angewandt werden, verliere»» soll, so zeigt sich auch dein: Dammbrnch in Böhlen, wie großzügig die Direktion sein kann. Während sich die hier entstandenen Kosten auf 110OGPM. be laufen, sind als Entschädigung für die Bewohner der beiden Dörfer insgesamt 8NXBM. eingesetzt worden. (Hört, hört! b. d. Komm.) Herr Herrmann spricht voll der Regierung, in der zwei Minister sitzen, die einer angeblichen Arbeiterpartei angehörcn. Ta muß man doch fragen: Wo bleibt der Kampf gerade dieser Partei gegen die Parteirichtung, die die zwei Minister stellt, dort, wo sie gemeinsam zusammen arbeiten, in den Reihen der gewcrkichastlichcn Organnatwnen? Haben Cie, Herr Sicgnoth, schon etwas getan, die ASP.-Führer aus- den Reihen der gewerkschaftlichen Positionen herauszuwerfcn'? Sie haben ihren Verrat an den Arbeitern anch in den Parla menten und in den Verwaltungspostcn erst ermöglicht! Es »st nötig, wenn man immer von der hohen Bezahlung der Arbeiter spricht, noch aus,«zeigen, »vie die Arbeiter nach dem Siege, der» sie.über die lbntsrnehmer erfochten haben, bezahlt werden. In Böhlen werden für Arbeiter, die an der Gleiskolonne arbeiten, für 7 Schichten, d. h. 6 Wochentage und eine Sonntagsschicht, 33 M. ausgezahlt. Ein Schlosser irr dor ersten Klasse erhält für 45 Stunden einen Lohn von 30,11 M., dazu einen Gedinge und Pramienzuschlag von 14M» M., insaesamt rnnd tl.-B M. Davon werden ihm aber rund 10 M. für die Knapp schäft und an Steuern abgezogen, so daß ihm von »einem Lohne nnr 34,50 M. übrig bleiben. Wohnt der Mann in der Werkswohnung, so werden ihm wöchentlich noch 3,50 M. bis 6 M. für seine Wohnung abgezogen. Dazu tommt jedes Vierteljahr noch ein Lichtgelo von 10 bis 16 M., was ihm vom Lohne abgezogen wird. Nun frage ich mich, woher sollen die Leute die Kräfte nehmen, die schwere körperlicheArbcitznleisten? Sie hauenbelderersten besten Gelegenheit ab oder beteilige»» sich an den Kämpfen der Arbeiterschaft, die dann cber» durchgeführt werden. Für unS handelt cs sich hier vor allen Dinge»» darum, bei diesem Streik festzustellen, daß die Arbeiter, solange sie im Fahrwasser der Reformisten weitersegcln, in ökonomncher Beziehung die Geschlagenen sind und daß sie die Kämpfe nur gewinnen können, wenn sie sie auf * eine breitere Basis stelle»» und erkennen, daß diese Kämpfe nur im politischen Sinne durchgeführt werden können und daß diese Kämpfe zu einer endgültigen Beseitigung der bürgerlichen Gesellschaftsordnung gesteigert »verbell müssen. Wenn sich vorhin bei der Beratung des ersten Tagesordnungspunktes in bezug auf die Nichldurchführung des Achtstundentages die Re gierung durch Herrn IK. Meutzner darauf berief, daß sie dielen Achtstundentag nicht durchführt, weil sie mit de»» freien Gewerkschaften einen Vertrag eingegangcn ist, der die Fehlegung des Achtstundentages nicht enthält, also im Einverständnis »nit den freie»» Gewerkichastcn diesen Achtstundentag in den Siaatsbetrieben nicht durchführt, warum hat sie, wen»» sie die Logik für sich in Anspruch nehme»» will, sich da«»» nicht au die Ver einbarungen n»it de»» Gewerkschaften gehalten, als eS galt, die Znlagen durchzuführen und die Leute wieder einzustellen- ^iw Direktion der ASW., für die Unternehmer sind die freien Gewerkschaften nur dann cir» Mittel, das sie für sich in Anspruch nehmen, wenn sie der Mithilfe der Gewerkschaftsführer im Kampfe gegen die Interessen der Arbeiter sicher sind. Ten Arbeitern möchten »vir von dieser Stelle aus sagen, daß »nit der Behandlung dieser Angelegenheit hier im Land tag die Angelegenheit nicht erledigt sein darf, daß die Bindung im Schiedsspruch, bis zum nächsten Jahre diesen Vertrag gelten z», lassen, von ihnen rücksichtslos zerrissen werden muß, und daß es uur aus den» Wege ber Arbeitsniederlegung, deS außerparlamentarischen Kampfes gegen diesen Tarifvertrag in Form des Schieds spruches, gegen die Vereinbarungen der Gew'crkschaftS sichrer mit den Unternehmern, gegen die Gesetzgebung der Bürgerblockregicrung, im schärfste»» Kampfe außerhalb dieser Parlamente unter Ricdcrreißung dieser Schranke»» der Arbeiterklasse möglich seil» wird, den notwendigen .Lohn, daS notwendige Stück Brot für sich und ihre Familie zn erringen. (Beifall b. d. Komm.) Der Antrag Nr. 520 lantet: Seit Mitte September stehe»» die Zimmerer in, Bezirke Chemnitz in» Kampfe um die Erhaltung ihrer Existenz und Verbesserung der Löhne. Tie Klassen justiz hat jetzt in diesen Kampf der Zimmerer, ähnlich wie in den früheren Kämpfen der Textilarbeiter in Leipzig, eingegrifsen. Das LandeSarbeckögericht erließ am 8. Ottobcr folgende einstiveilige Verfügung: „Alif Beschwerde des Antragstellers gegen de»» Beschluß deö Arbeitsgerichtes Chemnitz vom 27. September 1927 wird unter Aushebung dieses Beschlusses kraft einstweiliger Verfügung ange ordnet: hei einer Reihe von Arbeitern 3—1 Pf. pro Schicht übrig geblieben sind, dadurch, daß die Unternehmer die vorher gezahlten Leistungszulagen gestrichen haben. Genau so »st auch Böhle,» verfahren. ES ist nötig, feststellen einmal die Verweigerung der Bezahlung des Schiedsspruches, und anderseits, daß nicht nur in Bohlen die Absicht bestand, Funktionäre und Betriebs räte zu maßregeln, auf die Straße zu lasse«. Rück- sichtslos tritt zutage, was die Reformisten bei den Arbeitern verhindern wollten, daß ein wirtschaftlicher Kampf sich sofort in einen politischen Kampf »un gestaltet. Eie versuchte»» den Arbeitern beizubringcn, daß dieser Kampf nur ein ökonomischer sei und daß eS möglich sei. wenn sie die Politik außer dem Spiele lassen, daß auch die Unternehmer diesen Kampf nicht politisch anSiverten könnten. Die Nichtbezahlnng der Löhne, die Maßregelung von Funktionären, die Still legung von Grnben in alle»» Randrevieren sind Beweis dafür, daß die Arbeiter anf der ökonomischen Grund lage den Kampf nicht gewonnen haben, »veil sie zn viel Veltrauen zu der Führung der Reformisten hatte»» und heute noch haben. Wenn man dabei die Frage prüft: war die ASW. in der Lage, das, was wir in nnseren» Antrag Nr. 521 verlangten, zn bezahlen?, dann können wir schor» an der Hand der Tatsache»» seststellen: jawohl, sie war m der Lage nicht nnr diese Löhne zn zahlen, sondern sie konnte noch ganz andere Löhne bezahlen. Die Re- giernng und die Direktion der ASW. »oll unS doch einmal Rechnung lege»»: was lat sie bisher ansgegebcn für die Orgamsicrimg von Stahlhelmorganisationen und gelben Wcrlve»cinen in ihre»» Betrüben? Zur Beantwortung der Frage, ob die ASW. die Gelder für die Erhöhnng ansbringen kann, braucht man nur zu verweisen anf den Bruch deö Dammes, de»» Spül tippenbruch. Wem» man hier, ohne daß die Finanz traft eines solchen Werkes irgendwie erschüttert wird, für die Fahrlässigkeit und die Skrnpellosigkeit einzelner Direktionen, einfach 1100000 M. aus de»» Tisch lege»» daS Republilschutzaesetz nur gegen die Arbeiter auswirtt. Diese» ArbeitSgenchtSgefetz »st nicht- anderes al» ein Schntzgesetz für die Kapitalisten. En ähnliches Urteil ist in Berlin gegen die Bau- arbei er, die Pntzer gefällt worden. Wir »nüssen unS fragen: Warum ist eS möglich, daß ne Arbeitsgerichte solche Urteile »vagen könne»»? Nu»», ie können daS deshalb, »veil sie sich nicht zn fürchten wanchcn vor den Vertretern der Arbeiterklasse, der Gewerkschaftsbureaukratie ciucrseits uud der Sozialdemo- ratischen Partei anderseits. Hat doch der „Vorwärts" daS Arbeitsgerichtsgesetz als eine»» große,» politischen Fort- chritt und als clncnErfolg der Sozialdemokratie gebucht! lud mit Hilfe der Sozialdemokratischen Partei haben vir auch die Schlichtungsorduung bekommen, unter -ereil Truck die Arbeiter gegemoärtig stöhnen, nnd durch die RcchtSverbindlichkeitSerkläruttge»» der Taris Verträge ist jetzt den Arbeitsgerichte« die Möglichkeit gegeben, die barbalischsten Urteile gegen die Arbeiter klasse zu fälle«. Wem» die Sozialdemokraten immer noch glauben,daß daS Arbeitsgericht eine Errnngenschaft für die Arbeiterklasse ist, »mn die nächste Znkmlft »vird lehren, was diese ArbeitsgerichtSbarkeit noch der Arbeiterklasse bringen »vird! DaS ArbeitSgenchtSgesetz nnd die Urteile, die bereits durch vaS Arbeitsgerichtsgesetz zustande ge kommen sind, sind eine gewisse Krönung deS Streikrechts- raubS an der Arbeiterklasse. DaS Urteil des LandeS- arbeitsgerichtS bedeutet, daß man bereits über das Zivilrecht hinweggcht und das Strafrecht anweudet, wenn die Arbeiter der Bonrgcoisie der» Kampf ansagcn wollen. Man »nacht sic verantwortlich, « an «»acht sie strafbar für ei« Recht, das «ach der Verfassung jeden Dentschcn zusteht. DaS sind für unS Unerhvrtheiten, wie wir sie nnS schlimmer »licht vorstellen können. Aber d»e Arbeiter werden sich gegen diese Urteile zn wehren wissen und mit allen Mitteln versnchen, ihre Macht einmsetzen, daß die Bourgeoisie über solche Dinge künftig eines anders»» belehrt »vird. Ich möchte aber «och darauf hinweifcu, daß die Arbeiter auch auf die Einstellung der Sozialdemokratie in dieser Frage sehr bald die Antwort gebe» werden. Mir liegt hier ein Geheimabkommen vor ztvischen dem sreigewerkichastlichem Fabrikarbeiterverbalide in Ver- bindimg mit den Hirsch-Tnnckerschen nnd cbristlicyen Ver bänden nnd dcii chemischen Jndnstrietten, wonach der Neun- und Zeh«fl«l dcutag weiterhin Geltnng behalte« wll. Ohne daß die OrgamscUiottc« gefragt worden sind, ist dieses Geheimabkommen getrosten worden. In der gegenwärtigen Zeit, »vo die Arbeiter fühlen, wie sie durch die Verträge eingeengt worden sind, werden sie ihren Führer»» die Antwort geben, die solche Verträge abschließen, ohne daß die Arbeiter überhaupt etwas davon wissen. Tie Zimmerer haben damals, als diese einstweilige Verfügung vom Landesarbeilsgericht herauskam, die Situation sofort erkannt und erklärt: Wir habe»! nicht mehr allein zn kämpfen nm 25 Proz. Erhöhung, sonder»» der Haupttampf richtet sich gegenwärtig gegen die Klassett- jnstu, gegen düse Schandeuistettung des Arbeitsgerichte-. Den dümmerer»» wäre es auch gelungen, den Kampfs reich zn Ende zn führen, wenn der Banaewerksbnnd den Zimmerern nicht ii» de»» Rücken gefallen wärp. Dieser Kampf aber ist nnr vertagt, nnd bei der nächst besten Gelegenheit »vird der Vorstoß ernent nnter- nommcn werden. Wir werden nnS nicht dieser Klassen- jnstiz, die sich in der ArbeitsgerichtSbarkeit ausdrückt. unterwerfen nnd von ihr auf die Knie zwingen lassen. Und diesenr Beispiele wird die gesamte Arbeiterschaft folgen. Die Arbeiterklasse »vird cS verstehen, diesen Kamps zn führen, und wird den Urteilen, wenn sic sich in Zukunft noch verschärfen sollten, die Machtmittel entgegcnznietzen verstehen, über tue die Nrbeitcrklastc verfügt. (Beifall b. d. Komm.) (Fortfetzung in der nächsten Beilage.) Der», Aniragögegiwr wird nnter Androhung von Geldstrafe oder Haftstrafe in der gesetzlich zulässigen Höhe für jeden Fall der Zuwiderhaudlnng rind für die Datier des zwischen den Parteien geltende»» Reichsmanteltarifs für das Baugewerbe vom 30. März 1927 nnd des Loh»«- nnd Arbeitstariss vom 1 l. Juli 1927 o) arifgegebeu: 1. den seit dem 15. September 1927 auSaebrochenen und unter feiner Leitung stehende»» Streik seiner VcrbandSmitglieder wieder anfznheben; 2. die bestehende Streikleitnng aufzulöfe« und der Bildung einer etwaigcn neue»» aus den Kreisen der Verbandsmitglieder »nit alle»» geeigneter» Mitteln enigegenznwirken; ll) verboten: 1. neue Streiks, Teilstreiks oder irgendwelche anderen Kampfmaßnahmen zu beschließen, zu erössucn oder dabei mitzuwirken, durch welche die Ettanguttg höherer -Löhne erzielt werden soll, al-sie im Lehn-nud ArbeitStaris für das Vertragsgebiet Westsachsen vom 14. J«U 1927 geregelt »vorden sind: 2. die dem genannten Tarifverträge unterworfenen Arlvitnehmer in irgendwelcher Form zn unter stützen, falls sie entgegen den Bestimmungen des genannten Tarifvertrages Kampfmaß- «ahrnen irgendwelcher Art znrErzielnng höherer Löhne fortsühren oder neu eröffnen. Die Kosten deS Verfahrens hat der Antragsgegner zn tragen " Mit d'eser Verfügung erweist sich das LandeS- arbeitsgcricht a>S ein Organ des Verbandes Säch sischer Industrieller. Dw Arbeitsgerichte zeigen durch ihre Sprnchpraxis, daß sie die Klassenjustiz in sozial politischer Hinsicht und auf dem Gebiete des Arbeits- rechtcS in Reinkultur verkörpern. Der Landtag »volle deshalb beschließen: die Regierung zu beauftragen, 1. daö Jttstizministcrium zn ersuchen, diesen Beschlich sofort anfzuhcben: 2. alles z»i unterlassen, was die Arbeiter und An gestellten in der Ansübnng der Koalitionsfreiheit behindert: 3. die Richter, die diesen Beschluß hcrbcigeführ haben, wegen gröblicher RcchtSbengung zur Ver antwortung zn ziehen.