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verbünde abzugeben. Man hat schließlich beschlossen, 3155000 M. im Etat sür diese Zwecke einzustellen. Die Regierung hat aber da» Arbeit»- und WohlfahrtS- nnnEermm ermüchtigt, di» zum 31. Oktober tue ein gesetzte Summe um höchsten» 200000 M z»r über schreiten, und glaubt damit, den Landwgsbeschlnß auch dnrchgestthrt zu haben. In vielen anderen Fällen ist der Landtag ebenso stockreaktionär gewesen. Er hat ein langes Sünden register von volksfeindlichen Beschlüssen auf dem Kerb- hoize. Ich erinnere, wie unendlich viele der sozial wirkenden Anträge der Sozialdemokratischen Partei ab- gelehnt worden sind. Dafür zeigt man ein bereit williges Entgegenkommen den Mittelständlern gegen- über. Man macht Geschenke an die Hausbesitzer, die insgesamt auf 50 Millionen zu beziffern sind. Man hätte erwarten können, daß die wenigen sozialen Beschlüsse, die vom Landtag gefaßt worden sind, von der Regierung durchgejührt würde», um wenigsten» nach außen den sozialen Charakter zu wahren. Daß die Regierung nicht einmal diese wenigen Beschlüsse -urchgcführt hat. ist ein Beweit dafür, daß sie e» fertig brmgt, selbst diesen reaktionäre« Landtag kn der reaktionäre« Einstellung z« übertrumpfe«. Die Schuld dafür messen wir de« Leuten zu, die in diesem Landtag bei den Wahlen da» Stimmverhältnis io verfälscht haben, baß nicht eme Linksmehrheir, son dern eine Rechtsmehrheit in diesem Landtag zustande gekommen ist. W>r hoffen nicht von den Abgeordneten der Reä ten, Laß sic sagen: auch diese Regierung ist verpflichtet, die Verfassung zu hallen. Dw Regierung kann auf die Verfassung pfeife«, »veil Sie ganz genau wissen, daß diele fortgcwtzten Versassungrbrüche letzten Ende» den Besitzende»» m Sachsen zugute kommen Da» ist der »vahrc Kern der gairzen Situation. Wir werde« allerdings somit das beste Material dafür haben, daß wir endlich einmal mit dieser Reaktion Schluß machen können. (Beifall b. d. Soz.) Die Anfrage Nr. 540 lautet: Ter Landtag hat in der Sitzung von» 14. Juni 1027 den Antrag Wirth u. Gem (Drucksache Rr. 55) wegen Gewährung besonderer Beihilsen an Arbeiterinnen, die entbunden haben, angenommen. Wir frage»» die Regierung, »vas zur Durchführung des Landtagsbeschlusses geschehen ist. Abg. Brihtc (Altsoz. — zur Begründung): Am 14. Juli 1027 ist der Antrag Wirth angenommen worden. ES ist ganz natürlich, daß die Arbeiterschaft SachscnS auf Grund dieses Beschlusses der festen Hoff- nung »var, nun bald in den Genuß dieser ihr vom Landtag gewährte»» Sondernntclstützung zu kommen. Run erfährt die Arbeiterschaft, daß dielen» Anträge nicht nachgekommcn werden soll oder nachgekommcn werden kann. Ich weiß im Augenblick nicht, wen» ich die Schuld für diese Wirkung beimefsen soll. In Arbeitskreisen ist man der Auffassung, daß die Hanpt- schuld an» Kinauzministerinm liege. Ich kenne »nr- zweifelhaft die Schwierigkeiten, in der sich Sachsen mit seiner finanziellen Lage befindet, zumal es eine Reihe von Aufgaben sozialer Art zu erfüllen hat, die andere Staaten »nit mehr ländlichem Ein- schlag nicht in gleichem Maße aufzuwcifen Haden. Trotzdem di»» ich der Meinung, daß solche Beschlüsse, die hier doch ganz besonders schlecht gestellte Schichten des sack fische»» Volkes betreffe«, durchgeführt »verden möchten. Mir ist bede»Uct worden, daß man die Sache hinauszuzögern geneigt sei, weil man die Frage einiger» Herre»» der Leipziger Nnive»sität zur Begut achtung übertragen habe. Ich bin der Meinung, daß eS das Recht der Regierung ist, sich auch die wißen- schastlicken Grundlagen für folch? weitgehcnoen finanziellen Maßnahmen zu verfchaffen. Ungeachtet Hesse»» sollten die Gründe, die schon im Laudtagc bei Begründung dieses Antrages eindeutig vor^snhrt worden sind, ansreichen, nm ei»»e« solchen Beschluß in die Wirklichkeit umzusetzcn. Ist die Regierung finanziell nicht in der Lage, ihn durchznsichren, dann möchte es auf einem Wege geschehen, der e» sichtlich werden läßt. Wirifchaftsmftüster Nr. Krn- b. Nidda: Zu An frage Nr. 516 Punkt 2 habe ich folgendes zu erklären: Am 10 Mai d. I. hat der Landtag beschlösse»», d^e Regierung zu ersuche»,, eure von» Wirtschaft s- »mmsterimn auf Grund vor» K 128 Abs. 2 der Ge werbeordnung erl »ssene Bersrdnunq über die Lehrlings- hallung im Fteischergerverbe aufzühebeu. Da» Wirtichaftsministeriurn hat die Angelegenheit daraufhin erneut einer eingehenden Prüfung unter zöge«. Wenn es sich dabei nicht hat dazu entschließen könne«, seine« früheren Standpunkt aufzugeden, so »var neben rechtlichen Erwägungen vor allein nwß- gebend, daß eine der beteiligten Gewerkschaften, und zwar der Bund deutscher Fleischergelellen der getrvnenen Regelung ausdrüDlich zugestimmt hat (Zuruf links: DaS sind ja gelbe Gewerhchafte«!), daß diese der preußischen Regelung entspricht und daß im Fletfchergcwerbe keinesfalls Überfluß an Lehrlingen herrscht. Zm Interesse der herarrtvachfendeu Jugend »st zu wünschen, daß döese in möglichst grosM« Umfange einem gelernten Berufe angeführt wird (Lehr richtig! rechts), da die ungelernte Arbeiterschaft in Zeiten stärkerer Er werbslosigkeit von dieser »vert schwerer betroffen wird al» gelernte Arbeiter. (Sehr richtig! rechts.) Die Aus- bildnngsmöglnhkeiten zu enem gelernte« Berufe dürfe« deshalb nur im äußerste»» Notfall eingeschränkt werden. Zu Anfrage Nr. 516 Punkt 3: Der Belchlnß deS Landtages hinsichtlich des Offen- Haltens der Ladengeschäfte wahrend der Leipziger Messen ging dal,in, die Regierung zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß künftig »vährend der Leipziger Messe die Laben- aefchäste an den Sonntagen nicht mehr geöffnet werden. Da» Wirtsä astSannistcrium ist dleiem Beschlusse nach, gekommen, indem e» seine Verordnung vom 1. März 1927, wonach die Kreishauptn annschast im Aussicht-wege ver- «laßt worden war, dr- Offe^lten der Emzcltw . io- gefchäfte in genufsem Umfange a« de« erste» MeHefvn» tagen zuznlasfen, wieder anfgehoben hat. Da bereit neue Anträge auf Wiederzulaffnng de« OffenhaktenS für die Zukunft vorlagen, ist der Krei-Hauplmannschafi Leipzig erHfaet worben, daß «f derartige neue Anträge im geordneten Jnstanzenzuge Entschließung zn fassen sein werde. Die KieiShauplmcmnschaft hat daraufhin in zweiter Instanz auf Grund von 8 1V5d Abs 2 der Gewerbe ordnung entschieden, daß wenigstens die Zigarren-, Schokolade»»- und Kouditoreiwarengeschäite deS Stadt- gebiete- berechtigt sein sollen, ihre Läden am ersten Messesonntag »vährend bestimmter Nachmutagsstuuden ossenzuhalte« und in dieser Zeit Personal zu beschäftige»». Gegen diese Entscheidung habe»» die beteiligte»» Ge werkschaften beim Wirtschaftsministerium am 23. August Aufsichtsbeschwerde eingelegt. DasWirtschafiSminislerium hat darüber bereit» am 27. August mit den Verirr lern dieser Gewerkschaftrn verhandelt und sie darauf hin- gewiefcn, das, die Entscheidung auf pflichtmäßigcr Prü- fung des örtlichen Bedürfnisse» beruhe. Lei den wider- streitenden Ansichten über da« Vorliegen eine» örtlichen Bedürfnisses muß sich da» NntfchaftSmimstermn» vor »veiterem Eingreifen in, Sinne de» Landtag»deschlusses ans die während der letzten Herbstmesse gemachten Er- fahrungen und auf genaue stilistische Unterlagen über den Umfang der Beichäftiguug in den fteigegebenen Sonntagsstunden stütze» könne«. Solche Unterlagen werde« von der Kre,sha«Ptman«schaft »och vorgelegt werden. Auch die Gewerkschaften sind bei jener Be sprechung erjurdt worben, da» Wirtschaftsmmisterium hierde, zu unterstützen. Bisher sind jedoch weder Mit- tellungen darüber noch über de« Geschäftsverkehr i« den bezeichnete» drei Branche» eingegange». Sobald sie vorliegen, wird das Wirtschaftsmmisterium die auf- sichtSbehördlichc Entschließung zu faffcn Haden. WaS de»» Fall Bautzen anlangt, so ist folgendes zu bemerken. Die Genehmigung ist während meine- Ur laubs erteilt »vorden nicht wegen de- Regler feste», sondern deswegen, »veil am gleiche» Sonntage in Görlitz die tSeschäfte offengehrkten »verden durfte». Dreie Tat sache, derer, Richtigkeit zuvor festgestellt wurde, war von der .Kreishauptmanmchaft Bautzen nicht berücksichtigt »vorden. Das ist de», Gewerlschafte» auch be, chrem Besuch mitgeteckt »vorden. Was den Vorwurf gegen de» Sachbearbeiter an- langt, so ist folgendes zu sagen. Herr v. Buch nahm an einer »sichtigen Sitzung für das Ministerium teil. Er »st a»S dieser Sitzung heransqerufen wo,de»» und hat die Beschwerde cntgegengenommen. Eine Ent- »cheidnng konnte er nicht treffen, da die Genehmigung bereits von meinem Stellvertreter ausgesprochen war Herr Ministerialrat Michael konnte gleichfalls keinen anderen Bescheid geben, da mein Stellvertreter durch eine Sitzung, deren Vorsitz er führte, abgchallen »var. (Abg. Liebmann: Wer »var denn Ihr Stellvertreter?) rberrezienmgvrat vr. Me«tz«er: Zu der Anfrage Nr. 516 habe ich für den Bereich deS Finanzministeriums folgende Regierungserklärung abzugeben: Z» Ziff- T der Anfrage: Ter» Beschluß des Landtags von» 10. Mai 1027, den ilaatlichen Waldarbeitern die Notstand-beihilse in der- rlbeu Höhe ausznzahlen, »vie sie de»» staatlichen Bcr- waltungSarbcitern gewährt worden ist, stehen so erheb liche Bedenke»» emgegcu, daß die Regierung nicht in der Lage »var, ihn auszufümcn. Rach deu Bestimmungen, Vie das Reich über die Notftandöbeihilfe berausgegeben hat, sollte diese nur de,» Berwallungsarbeftern gewährt werde«, »veil diesen — ebenso »vie den Beamten, aber im Gegensätze zu anderen Arbeitern — längere Zeit hindurch kerne Aufbesserung chrer Bezüge gewahr» worden »var. über dreie Reichsregelung konnte und kann Sachsen nicht hinausgehe», ohne seine Wünsche auf Verbesserung des Finanzausgleichs zwischen Reich und Läsdern schwer zu gefährden. Zu Liff. 5 der Anfrage: Gegenüber dem Beschlusse deS Landtages von» 19. Ma» 1027, der für die Aktiengesellschaft Sächsische Werke die Einsührung der achtstündigen Arbeitszeit ohne jede Ausnahme verlangt, muß d,e Negierung darauf Hinweisen, daß es sich bei den Sächsischen Werken um cm «ach den Grundsätze« der Privatwirtschaft be triebenes Unternehmen handelt, das, »venn e» konkurrenz fähig lleide« soll, nicht unter ungünstigeren Bedingungen arbeiten darf, wie die entsprechende» Unternehmungen der Privatwirtschaft. Den Betriebe« der Akt,enge ell- schäft Sächsische Werke muß daher innerhalb der Grenzen der Arbeitszeilverordnung vom 14. April 1927 (LZB) und der Tarifverträge auch weiterhin die Möglichkeit offenblcibcn, von» Achtstundentag in gewißem Umfange adzuiveichen. Di« Arbeitszeit Regelungen bei der Aktiengesellschaft Sächsische Werke beruhen aus Verträgen, die von den Arbeitgeberverbänden, denen die Aktiengesellschaft Säch sische Werke angehört, mit den Gewerkschaften abge schlossen worden sind, wobei sich die Vertragschließende« vo« der Erkennt«»- ihrer wirtschaftlichen Notwendigkeit Haden leiten laßen. Diese Vereinbarungen find teil- durch Abschluß vo« sogenannte» Mehrarbeitsadkommen, teils durch anderwertigc tarifvertragliche Vereinbarungen, teil- durch Schiedssprüche der vorgesehenen Schlichtnngs- mstanzen abgeändeN und ergänzt morden. D>« Regierung hofft, daß der Landtag diese Gründe würdigen und ihnen Rechnung tragen »vird. Ministerialrat vr. v. Brescins: Zu Punkt 4 der Anfrage Rr. 516 habe ich folgende Regierungserklärung abzugeben: Nm gleichmäßige ärztliche Gebühre«, insbesondere auch gegenüber den Krankenkassen, einzuführen, haben sich in Ermangelung einer ärztlichen ReichSgebühren- ordnung die Gliedstaaten, darunter auch Sachsen, der preußischen Gebührenordnung angesc'.»lösten. Als insvlge der Inflation die Kaffen »n eine groß« wirtfchaftluhe Bedrängnis gerate« wäre« u»b e» sich darum hanbell«, die Durchsührung der soziale« ver- ficher»«g «frechtzuertzalle«. hat Preuße« neben «chere« Maßregeln für diesen Zweck mit Bera«tmachu«g »mm N. Juli 1954 bestimmt, daß die Mindestsätze der Ge bühren für Arzte bi» auf weiteres aus 20 Proz. er ¬ mäßigt »»erben, sofern die Reichsversicheru,^-träger zahlungspflichtig sind. Dieser Regelung hat sich auch Sachsen mit Bekanntmachung »o« 15. Im, 192-j (.Sächsische Staatö^'iuug* Rr. 16») augelchwssen. In er derzeitig noch gellende« sächsischen Gebührenordnung von, 15. September 1924 ist dieser Abschlag bi- aus weiteres ausiechterbalten worden. Nachdem in, preußischen Landtag zweimal der Be- sl luß gefaßt war, die Regierung zu ersnchen, den LOprozentigen Absä lag in Wegfall zu stellen, hat dies der prenßische Minister für Bolkswohlfahrt mit Ver- oldnung von» 22. Dezember 1926 für den 1.Januar 1927 velsügt. Dieser Regelung sind bisher alle anderen Emzc1«aa1en mit Ausnahme vo», Thüringen gefolgt, das noch eine», Gebührenabichlag von 10 Pcoz. hat. Unter diesen Verhältnisse»» ist eS sür die sächsische Regierung der Ärzteschaft gegenüber untragbar, das; ollem in Sachsen m der Kassenpraxis der volle LOvrozentige Abschlag anfrechterhalten werde»» soll. (Sehr richtig l b. d. Dual) ES ,ft zunächst versucht »vorden, auf dein Wege der Verhandlung zwischen de« Kassen und Ärzten eine Einigung kerbeizuführen, »vie sie zwischen d«« Kassen uud den Zahnärzten zur beiderseitigen Befriedigung durch Tarifvertrag erzielt worden ist. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist den Zahnärzten im wesenrliche» das bewill gt worden, was die Arzt« mit dem Wegfall deS A)pr»zenüge» Abschlags forder«. Da dirse Be mühungen dcr Regierung ^ider bisher zn einem Er folge nicht geführt Haden, ist durch Verordnung von, 27. September 1927 mit Wirkung vom 1. Juli 1927 ab der roprozemigc Abschlag zur Hälfte in Wegfall gestellt worbe« und damit Sachse« m,o»veit den thüringischen Verhältnissen, daS noch den Abschlag teilweise bei behalten hat, gleichgestellt »vorden. Die sächsische Re gierung hält es für dringend wünjchensiver», daß die zwüchcn den Ärzten und deu Kasse« besteheudeu L fje- renzen, darunter auch die über die endgültige Regelung des Gedührenabrchlags, im Wege der tariflichen Ver einbarung geregelt werden. (Sehr richtig! b. d. Dnat.) Sie hofft, daß durch die von ihr versügte teilweise Herabsetzung des Nachlasses die Gegensätze zwischen den Krankenkassen und den Ärzten gemildert und da durch eine güiliäe vertragliche Einigung erleichtert wird, wie sie mit den Zahnärzten getroffen »vorden »st. Ministerialrat vr. Edelman«: Auf die Anfrage Nr. 540 hat daS Arbeite- und Wohlfahrtsministerum» zn erklären: Die Anfrage Nr. 540 steht in engstem Zusammen- hauge mit dem Antrag Nr. 541. Die Regierung ist bereit, die Anfrage Nr. 540 bei dcr Behandlung des Amrages Nr. 541 im AnSschnß zn beantworten. (Lachen links.) Hierauf »vird i» die Besprechung deS Puultcs 1 nud dcr damit verbundenen Anträge «ingelrcten. Abg. Nascher (Komm.): Die Hiltnug der wchsiichen Bürgertlockrcgierrtug zu de»» Beschlüssen des Landtags enttpricht ganz der Lmie der Bürgerblockregierung in» Reiche. Drese Regierung ist aber nicht allein »vr die Nichtdurchführung jener Landtagsbeschlusie verantwort lich, sonder« mckveranttvortl-ch find die Parteien von der Bcrrätergrnppc der ASP. bis hinüber zu de» Deutfchnationalcn. Ans der bürgerliche» Seite wurde» während der Zeit der Wahlen große Ve»sprechungc» gemacht, »nan w,ll alles mö-glichc für das Volk tun. Sitzt man aber dann an verantwortlicher Stelle, da denkt inan gar nicht mcur daran. Den Waldarbeitern gegenüber mißkreditiert sich der ganz« Landtag. Erst find ihnen Bersvrechnnaen ge,nacht worden und mm werde,» sie nicht durchgeführr. Der Herr Abg. Bethke hat versucht, die Tatsache ;i» vert »digen, das; die Regierung irgen welche Ärzte zur Prüfuug dcr Notwendigkeit deS Beschlußes beauftragt habe. Wie diese Arzte im allgemeine« daS Urteil fälle» werden, ist nns ebenfalls dekaunt. EL »vird so siin, wie die Regierung eS wünscht» oder wie sie es ihnen bereits im voranS in de»» Mund gelegt hat. Der Herr WirtschastsminiGer hat sich bei dcr Er- Närung zu Nr. 2 bezüqlch der LehrtmgShaitung im Flei- schergewerbc darauf berufe»», daß der Bimd deutscher Fleischergeselle« nichts dagegen einzuwende» gehabt habe, wenn die Lehrlinge in derselben Zahl weiter- bcholten »verden. Nun, eS ist ganz klar, baß der Herr Wirtschaft-Minister, rv««n er sich an eine Organi»ation wendet, die in der Hauptsache zusaunncngesetzt ist aus faschistischen Jünglingen, kein« aridere Antwort bekommen kann. Es wäre seiue Aufgabe gewesen, sich an die freie»» Gewerkichastei» zu »ve»»de». Zu der Angelegenheit der Nicht dnrchsührnng des Achtstundentages i« deu Sächsischen Werten hat sich dcr Herr Regierung-vertreter auf die t^rwerkscl aftei» berufen. Das ist sehr bezeichnend für die refonnistifche (bewerkschaftsbureankratie, daß sie auf der eine« Seite Tarifverträge tätigt und auf der anderen Seite pmla- mentansche Vorstöße für den Achtstundentag unter nimmt. Da- »st eine Irreführung der Arbeite»klasse. Es »st ganz klar, daß sich d,e Regierung einer Durch führung solcher Landtagsbefchlüße mcht nm auf die Bärgerdlockparteien stützt, sondern zn gleicher Zeit auch auf die Sozialdemokratie stützen kann. Ich erinnere nur darai», als in» Reichstage die Erhöhung der Er- werbslmenunterstützung beschlossen wurde, da beantragte die Sozialdemokratie im AuBchuffc zuerst 50 Proz., ging von ihrem Anträge dann auf 30 und 20 Proz. zurück, und als dann ein Mißtrauensantrag gegen den Arbcitsministcr Braun- zur Beratung stand, der erklärt hatte, daß er die Beschlüße de- Reichstages nicht durch führen werde, da hat die Sozialdemokrat»«: gegen diesen MißtrcmenSanIrag gestimmt. (Sehr wahr! v. d. Komm.) Natürlich wird die sächsisäe Heldiregierung di« Sozial demokratie ebenfalls nicht besser einschätzen als die NeichSregieruag dw Lozialdemotrati« in, Reichstag ein- znfckä-e« braucht. Die Lltrgerbwckvegienmg, an deren Spitze der ArbeiwrverräSer Heidt steht (Abg. Voigt: Herr Präsident, A^eEetberräter Heldt 1 — Ach,. Groß- man«: Arbetterverrckter Heltt ßl wohl sch»« tnlon- ftchigN, keimt ihre «-*»«, die sie 1« der SOMdemo- kratischen Partei hat, zu genau. Nolwentng wäre «S