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478 »»teil di« Steuer- und Gebührenfreiheit für AohnungS- bauken sieht vor, da- die KletnwohnungSbauten, die errichtet werden vom 1. Mürz 19S6 ab, auf die ersten fünf Jahre von der Grundsteuer in Sachten befreit werden. Der Anstoß zu b efem Gesetz ging von einem Anträge de» HauSha tanSfchusseS vom 11. Mürz 1925 au». Der Ausschuß-Antrag forderte damals die Regierung auf, mit möglichster Be schleunigung dem Landtage eine Borlage zu unter- breiten, die zur Belebung deö Wohnungsbaues Erleichterungen der im Bausalle zu entrichtenden Steuern und Gebühren vorfieht. Es ist erst möglich gewesen, ein volle» Jahr später, am 11. Mürz 1926, diese Borlage das erstemal hier im Landtage zu be raten. Der Landtag hat ohne AnSsprache die Vorlage an den Ausschuß überwiesen und in der zweiten Be ratung ebenfalls wieder ohne Aussprache das Gesetz schleunigst angenommen. Hierbei ist der Fehler ent- standen, daß man in der Eile nicht daran gedacht hat, was eigentlich mit den Gebäuden werden soll, die tm Jahre 192-1 und 1925 errichtet worden sind; sie sind von jenem Gesetz ausdrücklich ausgenommen. Die Wirk- samkeit des Gesetzes beginnt ja erst am 1. März 1926. Run steht fest, daß zunächst einmal diese Gebäude der Grundsteuer unterliegen. Weiter befindet sich im säch- "ischen Grundsteuergesetze die Bestimmung, daß alle am I.März 1926 der Zwangsbewirtschaftung unterliegenden Grundstücke einen Stenercrsatz von 2 v. T. zu zahlen haben, die übrigen Grundstücke 3 v. T. Weil die kleinen Hünfer aber keine zwangSbewirtschafteten Grundstücke waren, kommt für fie diese Erleichterung nicht in Be- tracht. Sie müssen zunächst den vollen Steuersatz von I v.r. entrichten Wir haben zu verzeichnen, daß die lleinen Grundstücke, die 1924/1925 gebaut worden sind, mit 100 Proz. des festgestellten EinheitSwerteS der Steuer unterliegen, während alle übrigen Gebäude nach dein Reichsbewertungsgesetze bewertet werden auf Grund des sogenannten Wehrbeitrages aus dem Jahre 1913, d h. sie werden eingeschätzt mit 40, 50 bis 70 Proz Bei einer Vergleichung der Einschätzungen ergeben sich krasse Beispiele, die zeigen, wie nötig es ist, daß das sächsische Gesetz geändert wird. Ich habe mir die Mühe genommen, m verschiedenen Gemeinden hie und da hineinzugrcifen. Wir haben da ein Grund stück, welches seit 1. März 1926 der Zwangswirtschaft unterliegt, cs ist kein altes Grundstück, es stammt auch aus «euerer Zeit vor 1923, cs fällt uuter das Reichs- bewcrtuugSgesetz, soweit der Wehrbcitrag iu Frage komint. Dieses Grundstück hatte fünf Wohnungen, und der Mietcrcrlrag war 2195 M. Tas Grundstück ist schon einmal 1914 auf 53 000 M. Sachwert ge- schätzt worden. Dazu siud später treue Baulich/citcu gekommen, der Eiuheitswert dieses GruudstückcS ist für die sächsische Gruudsteuer festgesetzt auf 17500 M. Run wtll ich gegenüberstelleu, wie solche Siedlungs häuser betroffen werden, die 1924/25 erbaut worden sind. Da haben wir in einer Gemeinde ein Einfamilien haus, welches 1924/25 errichtet worden ist, wo der Em- htitswcrt fcstgelegt ist auf 14 000 M. Das Haus um faßt 110 gm Wohnfläche, der Stcuerwert für daS Einfamilienhaus ist festgesetzt auf 14 000 M. Dabei vergleichen Sie, daß ich vorhin gesagt habe, daß ein Grundstück mit 2195 M. Mietertrag mit 17 000 M. zur Einschätzung hcraugezogcn wird. Der Steuerbetrag beträgt also für das Siedlerhaus, das 1924 errichtet wordcu ist, daS Dreifache als für das Haus, das 1922 erbaut wordeu ist. Iu der Gemeinde Zschorlau wirkt sich das ganz besonders schlimm aus. Aus der Gc- meiudc Sohlaud siud gleiche Verhältnisse zu melden. Man muß also irgend etwas unternehmen, um diesen Leuten zu Helsen, und dazu soll ja unser Antrag dienen: die Gebäude, die 1925" und später, also heute noch errichtet werde», sind für fünf Jahre von der Grund- steucr befreit. Es müßte also möglich sein, daß man )üs sächsische Gesetz noch rückwirkend machen kann vom l. Januar 1924 ab, daß man wenigstens den betreffenden Erbauern noch die Möglichkeit gibt, von der Befreiung von der Gruudsteuer Gebrauch zu mache«. Wir haben in unserem Antrag weiter verlangt, daß der 8 10 rückwirkend gemacht wird statt vom 1. März 1926 von, 1. März 1924 ab. Wenn auch das RechnungS- >ahr 1927/28 vorgeschritten ist, so glaube ich trotzdem, daß cs möglich sciu müßte, daß der Landtag eine solche gesetzliche Bestimmung schafft, daß wenigstens für das Rechnungsjahr 1927,28 den Leuten noch die Steuer freiheit zugute kommt. Der Reichsbuud derKriegsbeschädigte»» und Kricgs- teilnehmer fordert eine Änderung des Gesetzes über die Stempel- und Gebührcnsreiheit sür Wohuungs- bautem Diese Eingabe liegt durchaus in, Zuge unseres Antrages, den wir gestellt haben. Wir haben de«, Landtag weiter folgende« Eut- jchlicßuttgSantrag vorgelegt,der verteilt worde« ist: Der Lcmdtag wolle beschließe«: die Regierung zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß An träge auf Stundung der Grundsteuer berücksichtigt werden, die von Besitzern von Kleinwohuungsbauten, soweit solche in den Jahren 1924 und 1925 errichtet worden find, gestellt werden. Der Antrag ist deswegen gestellt, weil der Allgemeine Lievlerverband ein Gesuch au das Finanzministerium gerichtet hat. Diesen Antrag hat daS Finanzministerium leider abgclehnt. (Hört, hört! b. d. Soz.) Ich weiß nicht, was das Finanzministerium dazu veranlaßt hat. Wir haben u„S deshalb veranlaßt gesehen zu fordern, daß der Landtag durch dieRlunahme diese» EntschließungS- antrages zum Ausdruck bringen soll, daß wir wünschen, daß die Regierung dafür sorgt, daß diese Steuern zu- nächst einmal gestundet werden so lange, bis der Antrag zur Verabschiedung gekommen ist. Bei anderen Leuten wird ja viel eilfertiger und weniger skeptisch an Steuerstundung herangetreten. Ich erinnere Sie daran, daß vor nicht langer Zeit ich selbst von dieser Stelle aus mich dagegen gewendet habe, daß in einer Gemeinde bei Leipzig da» säch- sische Finanzministerium den Grafen v. Hohen- thal glatt 10000 M. Grundsteuer gestundet hat. E» ist weiter zu verzeichnen, daß da» Finanz,ninifie- rinm dem Besitzer de» Rittergutes Kaufungen, Herrn v. Einsiedel, viele tausend Mart Grundsteuern glatt ge stundet hat, ohne eine Miene zu verziehen. (Hört, hört! links.) Ich habe unlängst ein Gesuch einer Gemeinde in einer anderen Angelegenheit in den Händen gehabt, wo der Bürgermeister schreibt, daß sämtliche 50 Land- wirte in der Gemeinde keine Grundsteuer zu bezahlen haben, weil diese wegen Erirteschäden zunächst gestundet sind. lZuruf link»: Unerhört!) Nun gebe ich zu, daß eS tatsächlich Fälle geben kann, wo die Sache zweifelhaft erscheint, ob man den Leute«, die derartig geschädigt sind, Grundsteuern oder überhaupt Steuern abnehmen kann, das will ich „„erörtert lassen, aber was dem einen recht ist, ist de«, andern billig. .Wenn die Regie- rung bei den Großagrariern Zehntausende von Mark tunden kann, wird sie wohl auch so viel aufbringen önnen, baß sie schou von sich aus dazu kommt, den Leuten hier, die offenbar ganz ungeheuer geschädigt ind, wo e» sich um Minderbemittelte dreht, auch von ich aus schon diese Steuerbeträgc zu stunden. (Sehr richtig! und Sehr wahr! links) Ich sage ausdrücklich, der Einwand, daß die Regierung daS etwa mit ihrer Fiuanzmisere begründe»» könnte, ist meiner Meinung nach nicht stichhaltig, denn die Vorgänge in der letzten Zeit bei der Besoldungsordnung haben ganz deutlich bewiesen, daß man Geld hat, wenn eS an gewisser Stelle gebraucht wird. Ich habe schon früher einmal bei Gelegenheit von dieser Stelle aus darauf hinge wiesen, daß nicht nur die Steuern gestundet werden, sondern daß auch ganz gewaltige Zteuerrückständc im Reiche vorhanden sind, die nicht bezahlt werden. Wenn hier zugegrisfen würde, wäre sehr wohl Geld heraus zuholen gewesen, um andere Steuererleichterungen zu schaffen. Ich glaube, schon das wenige, was ich hier vor getragen habe, genügt, nur zu beweisen, daß es durch aus notwendig ist, den Antrag anzunehmen, das Gesetz vom Jahre 1926 dergestalt zu ändern, daß die Steuer erleichterungen auch den Siedlern zugute komme«, die in den Jahren 1924 rmd 1925 gebaut haben. Lbcrregiermigarat v. Polenz: DaS Gesetz über die Steuer- und Gebührcnsreiheit von Bauten vom 27. Mai 1926 hat sich «ach verschiedene« Nick 1u«ge« hin als abändcrungsbedürjtig hcrausgestellt. Wegen der Neufassung schweben Verhandlungen. ES ist ge plant, gegebenenfalls nach ihren, Abschlusse dem Land tage den Entwurf eines Abändcnmgsgcsetzes vorzulcgen. Ministerialdirektor Lorch: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abg. Ncbrig hat vorhin bei der Begründung des Ihnen vorliegenden Entschließungs- antrages daS Finanzministerium in scharfer Weise an gegriffen, daß cs dem Anträge der Siedlerverbände nicht stattgegcben hat, die Grundsteuer auf Grund der hier zur Beratung stehende« Angelegenheit bereits jetzt zu stunden oder zu erlassen. Er hat gejagt, daß das doch nicht mit unserer finanziellen Notlage wirklich begründet werden könnte, denn eS handle sich um verhältnismäßig geringfügige Beträge und um Leute, die ganz gewiß nicht in der Lage seien, Stenern im Übermaß zu zahlen. Das ist ganz gewiß nicht der Grund, der das Fmanz- mimstcrinm veranlaßt hat, den Antrag abzulchncn. Tas ist vielmehr in unserer Gesetzgebung begründet. In dem H 30 des Grundstcuergesetzes, der uns die Er- laßbefugniS gibt, steht, daß das Finanzministerium in einzelnen Fällen Steuern, deren Einziehung eine er- hcbliche Härte für den Verpflichteten bedeuten würde, für das einzelne Rechnungsjahr ganz oder teilweise stunden oder erlasse« lau«. Wir haben diese Er mächtigung stets so ausgelegt, daß wir nicht ganz generell ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle selbst Stcucru erlassen oder stunden können. Wir können ja auch nicht wissen, welche« Erfolg der Antrag Arzt, der hier zur Behandlung gekommen ist, haben wird. Wenn wir nun jetzt ganz generell diese Steuer« gestundet oder erlassen hätten, so würden »vir,' wen« wir nicht zu einem Ergebnis bei dieicm Anträge Arzt kommen, wie der Antragsteller cs will, in eine lehr unangenehme Sitnation gekommen sei«. Mit Rücksicht auf die völlige Ungewißheit, was aus dieser ganzen Angelegenheit wird — denn so ganz unbedenk lich ist die Sache nicht, wie cs hier dargcstellt worden ist —, mit Rücksicht auf diese Tatsache hat sich das Finanzministerium gewiß auch unter Zurückstellung ganz erheblicher Bedenke« doch veranlaßt gefühlt, den Siedlern ihren Antrag abzulehucu. Selbstverständlich ist damit nicht gejagt, daß, wenn einzelne Siedler mit einzelne»» Anträge»» kommen, diese nicht geprüft und wohlwollend behandelt werden. Das haben wir auch stets schon getan. Wen« Herr Abg. Nebrig außerdem bei dieser Ge legenheit scharfe Kritik an einzelne« Fälle« geübt hat, »vo von feiten des Ministeriums Steuern gestundet oder erlasse»» worden sind, so muß ich sagen, daß wir bei unS im Finanzministerium ganz gewiß ohne Ansehen der Person und lediglich nach bestem Wissen und nach bester Überzeugung die einzelnen Fälle prüfe»» und daß eS gänzlich ausgeschlossen »st, daß wir etwa mit Rücksicht auf irgeudciuc Persönlichkeit oder auf irgendwelche Personenklasse die einen Fälle gün stiger, die anderen weniger günstiger behandeln. Ich kann Ihnen versichern, meine sehr verehrte»» Herren, daß es nicht gerade sehr leicht ist sür denjenigen Herr«, der diese Steuererlasse rind SteucrstundungSgcsuche zu bearbeiten hat, und daß eS uamenUich bei den Ge- »uchcn, die von der Landwirtschaft an unS gelangen, außerordentlich schwierig ist, sich ein Bild darüber zu verschaffen, wie die Verhältnisse eigentlich stehen. Ganz regelmäßig setze»» wir „ns mit den Gemeinden in Ver bindung, und es wird sehr selten Vorkommen, daß wir einmal gegen das Gutachten einer Gemeinde Steuern erlassen oder Steuern stunden. (Aba. Müller, Mittweida: DaS kommt sogar lehr ost vor!) Tas Nähere wird im RechtsauSschuß, wo die Sache weitcrbehandelt werden wird, noch zu bespreche»» sein. Wen»» gesagt worden ist, daß »vir bei der Ein kommensteuer, bei der Körperschaftsteuer und bei der Bermögensteuer fester zugreifen ollten, daß da zuviel gestundet wordeir ist, so müssen Sie sich an eine andere Adresse »senden. Da» Finanzministerium hat in diese Angelegenheiten ressortmäßig nicht» hineinzmeden; da» ist Sache der ReichSfinanzverwaltmra. Hierauf wird in die AuSfprache eingetrere». Abg.Sieget (Komm.): Die beiden Anträge derSoziat- demokratifchen Fraktion sind der Ausdruck der wirklichen Notlage, wie sie bet den Siedlern vorhanden ist. Un» ist ein Fall bekannt, daß eine Siedlervereinigung durch dieses Gesetz pro Wohuung allein 700 M. nachzahlen mußte, für 100 Wohnungen also 700000M. So muß ja der SiedlungS- zedanke nach uyd nach Schiffbruch leiden! Wem» gerade n der Gegenwart tm HauShaltauSschuß des Reichstages der Etat veS Reichsarbeitsministeriums beraten wird, , muß man gerade hier tm Gegensatz zu deu Richt- ittieu, die der Reichsarbeitsminister herausgegeben hat, eststellen, daß man es ii» der Wirklichkeit gar nicht ernst meint, den»» wen»» die Sozialdemokraten nnd auch andere Parteien, sogar die Bolkspartei, im Haushalt- aussckuß des Reichstages von» Arbeitsminister zumindest ein Minimalprogramm verlangten, wie er sich über haupt die Abstellung der Wohnungsnot vorstelle, so hat er oarauf gar keine entscheidende Antwort gegeben. Tie Kvmmunistischü Fraktion brachte deir Antrag ein, die Reichsregiernng zu beauftrage»», sofort eil» Woh nungsbauprogramm auszustellen und die Finanzierung dieses Wohuuugsbauprogramms sichcrznstellen. Wir glauben, daß die beide»» Anträge, die hier von der Sozialdemokratische»» Fraktion gestellt worden sind, nicht das brmgen werden, was den Siedlern und den Wohuuugsucheudeu merklich nützen wird. Wir glauben, man diesem ganze»» Wohnungselend nur dadurch abhelfen kann, daß man eine Wohnungspolitik treibt, die wirklich auf einer gemeinnützigen Grundlage beruht. Stellen Sie sich vor, das» ein Arbeiter, der sich zum Ziele gesetzt hat, ei»» Siedlcrhaus zu baue»», heute vor lauter Abgaben und Gebühren nicht mehr herausgucke»^ kann, daß er wirklich so in der Klemme stcckt, daß er immer wieder Schuldei» dazu mache»» muß, daß er tat- sächlich schlimmer dasteht wie ciu Mieter iu einer Alt wohnung. Mau muß hier sorderu, daß die Regierung eingreist, daß wirklich das Bauprogramm durchgesührt wild, wie es zweckeutsprecheud ist und »vie es vor allein der allgemeinen Wohnungsnotlage entspricht. Taz»» gehört natürlich urehr; uud wir werde«, wen« ««ssre Auträgc berate« werde«, die wir als Kommunistische Fraktio« gestellt habe« z«m Wohmmgsbauprogramm, allgemein «och «äher auf diese ganze« Geschichten ciu- gehe«. Tic Anträge Nr. 537 und 56*. «cbst den» Ent» schlicßnngsantragc zmn Anträge Nr. 56" werden dcm Rechtsausschuß übcrwicsc«. P »»ult 1 der Tagesordnung. Erste Beratung über den Antrag de« Abg. Arzt „. Geu. über das Not» Programm dcr wirtschafttichen Zpitzenverbänvc der dentschen Industrie. tTrncksachc Nr. 621 ) Dcr Antrag Nr. 621 lautet: Tie wirtschaftlichen Spitzenvcrbändc dcr deutsche« Industrie haben ein sogenanntes „Notprogramm" veröffentlicht. Tarin wird gefordert den Reichs- füiauzminister mit weitgehenden diktatorischen Voll- machten über die Gestaltung der Finanzverhältnisse des Reiches, der Länder und Gemeindcn und mit weitgehendem Einspruchsrecht iu die Finanzgebaruug derselbe» auszustatte«. Fermer verla«gc« die indu- ürielleu SpitzeuverbSndc eine „durchgreifende" Kür zung dcr Etats dcS Reiches, der Länder und Kom munen sür 1928 und außerdem eine Erweiterung dcr Befugnisse des Rcichs'parkoinmissars im Sinne einer Erekutivgewalt. Durch dieses „Notprvgramm" würde den Länder« »!«d Gemeinde« jede selbständige und fortschrittliche Tätigkeit nnnröglich gemacht. Tic Unternehmer verbände fordern, daß dieses „Noiprogramm" einschließlich dcr geforderten Ver waltungsreform bereits in der Konferenz der Ministerpräsidenten im Januar erledigt werde« soll. Ter Landtag »volle beschließen: die Regierung zu ersuchen, ihren Vertreter auf dieser Konferenz zu beauftragen, gegen dieses „Noiprogramm" dcr Spitzenvcrbände zu stimmen Abg Ferkel (So;. — zur Begründung): Unter dem Namen Noiprogramm sind die Fordcrungcn dcr dcntschcu Industrie auf oder zur Reform dcr Steuererhebung und zur Vcrwaltungsrcsorm kurz vor Weihnachten dcr deut schen Öffentlichkeit unterbreitet worden. Wenn «ran dieses Notprogramm mit dem Vorschläge des Präsidenten eines sächsischen Rechnungshofes zur Berwaltungsreform > vergleicht, so findet man tziesc engste, innerste Verbunden heit zwischen diesem Notprogramm und diesem Vor schlag zur Verwaltuugsrcform. Ter Befehl der In dustrie war wahrscheinlich dem Herrn Präsidenteir veS Rechnungshofes maßgebend. Wenn früher die Gcwerk- schaften irgendwelche Vorschläge gemacht haben, Hub gleich dcr Schrei an: Nebcnregierung vcr Gewerkschaften; und »vir haben es hier sehr deutlich, daß es sich um eine Nebenregierung dcr Industriellen handelt. Wir sipd allerdings auch der Aussassung, daß die hcutige Verwaltung reformbedürftig ist; aber die Länder- konscrenz hat bewiesen, daß das Bürgert»»« in Deutsch land nicht in der Lage ist, eine großzügige Reform durchznsctzen; dafür sind die partikularist,schen Interessen viel zn stark. Tabei glaubt der Herr Präsideut des Rcchnuugshofcs überhaupt nickt air den Sparcrfolg seines Vorschlages, denn er selbst sagt in einem Satze die Worte: wobei dcr überhaupt mögliche finanzielle Erfolg dcr Verwaltuugsrcform sehr erheblich überschätzt zu werde»i pflegt. TaS Notprogramnr spricht von Stcuernachläisen sür die Wirtschaft, und uuter Wirtschaft verstehen sich die Kapitalisten immer selbst. AI» Herr Schlieben Finanz minister dcS Reiches war, setzte auch etuc Sparaktiou ein. Die Zeitnngen waren voll von Herabsetzungen der Preise. Aber die Absicht war eine andere. Ter Herr ReichSarbeitSmimster hat damals an die Schlichter die Anwcijnng gegeben, die Lohnerhöhungen zu bremsen. Nun kanr die Situation, dte sich in der Befoldungs- reform auSwirtte. Dadurch, daß man durch die Wirt schaftspolitik, durch Steigerung der WohnungSmietr« uftv. die LebenSbaNnng in« ungemeffene »erteusrle,