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417 Gericht Dresden hat dementsprechend verfügt. Der Beschlagnahmebeschluß ist sowohl dem Schriftleiter der genannten Zeitung al» auch dem gesetzlichen Vertreter de» Verleger» »«gestellt worden. Ler letztere hat gegen die Beschlagnahme am ö.Dezein- her 1927 Beschwerde erhoben, die vom Landgericht am 6. Dezomber 1927 zurückgewiesen worden ist. Es trifft hiernach nicht zu, daß die Beschlagnahme ohne richterliche Anordnung erfolgt ist. Der Regierung liegt eS durchaus fern, das verfassungs mäßig gewährleistete Recht der freien Meinungsäuße rung anzutasten. .(Abg. Neu: Und was ist gegen den Redakteur geschehen?) Auf Antrag des Abg. Renner wird in die Besprechung der Anfrage eingctreten. Abg. Renner (uomm.): Ter Herr Jnstiznnnister hat erklärt, daß sein Rcgierungovertrcter nn Auftrage des GesamtmlnistcriumS gehandelt hat. Bei diesem Vor gänge aber haben wir gesehen, daß eine Partei, die in der Koalitionsregierung sitzt, aus der schnödesten Hab gier heraus eine Maßnahme ihrer eigenen Regierung angegriffen hat. Tas ist das Charakteristikum dieser Koalition. DaS Charakteristiktim dieser Koalition ist noch dadurch besonders gekennzeichnet, daß diese Koalition trotz solcher Maßnahmen, die schnödester Habgier ent. sprungen sind, zusammenhalten kann. Das charakteri siert der Umstand, daß in dieser Koalition die einzelnen Parteien sich gegenseitig die Gewinne zuschanzen, die sie aus dem Volke herauSguetschen, die einen durch Mieten, die anderen durch besondere Stellungen in dieser Regierung, die anderen durch Eroberung von Be- amtenpositionen. Das kennzeichnet die ganze Platt form, das kennzeichnet das ganze Milieu: Stellen- wucher, Stellcnschacher, Ausplünderung der Ar beiterschaft, ein Raubrittertum ganz modernster Art. Es ist iil dieser Antwort nur eine einzige Feststellung gemacht worden, nämlich daß der Auftrag von der Regierung kam, daß die Zeitung beschlagnahmt worden ist, aber der Herr Justiznunister, der es so eilig hatte, die Unschuld der Therese von Konnersreuth zu retten und be- sondere Strafanträge einzulciten, hat es hier noch nicht für notig befunden, den angegriffenen Beamten besonders in Schutz zu nehmen (Lebhaftes Sehr richtig! links.) und die Ungehörigkeiten, die von der Hausbcsitzerpartei in ihrer Zeitung erhoben worden sind, im entferntesten zurückzuweisen. (Sehr richtig! links) Tie Koalition muß es ertragen, daß einer ihrer Beamten von einer ihrer eigenen Parteien in den Schmutz getreten wird. (Zurufe rechts.) Damit ist diese Angelegenheit erledigt und die Tagesordnung erschöpft. (Schluß der Sitzung 7 Uhr 42 Miu. nachmittags.) 59. Sitzung. Donnerstag, den 19. Januar 1928. Präsident Schwarz eröffnet die Sitzung 1 Uhr I Minuten. Am RegieruugStischc Ministerpräsident Heldt, die Minister Weber und Dn. v. Fu »nett i, sowie Regie- rungsvertrctcr. Zu Beginn der Sitzung wird zunächst folgendes Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten vom Schrift führer verlesen: Der Landtag hatte in seiner Sitzung vom 6. De zember 1927 beschlossen, die Regierung zu ersuchen, den Beschlüge des Landtags vom 10. Mai 1927 be treffs Gewährung von Notstandsbelhilfen an die Forstarbeitcr unverzüglich durchzusührcn, gleichzeitig diese Beihilfe in allen der Staatsverwaltung unter stehenden Betrieben den Arbeitern zu gewähren (Antrag Nr. 551 der Berichte usw. des Landtags). Es handelt sich dabei um die Gewährung dcS Be trages, der zu Weihnachten 1926 nach dem Vorgänge des Reichs als Notstandsbeihilse an die Beamten und die nach den Tarifen für die Verwaltungs angestellten uird die Berwaltuugsarbeitcr entlohnten Arbeitnehmer des Staates gezahlt worden ist. Tas Gesamtmimfterium hatte sich bereits einem früheren vom Finanzministerium gefaßten Ersuchen des Land tages ablehnenden Beschlusse angeschlossen, den das Finanzministerium auch bei der Beratung des An trages Nr. 551 in der Landtagssitzung vom 6. De zember 1927 vertreten hat. Das Gesamtministcrium ist in Würdigung der vom Finanzministerium geltend gemachten Grunoe auch nach dem erneuter» Beschluß des Landtags zu einer veränderten Stellungnah,ne nicht gelangt. (Lebhaftes Hört, hört! links.) Nach den Bestimmungen, die das Reich über die Rotstandsbeihilfe herausgegeben hatte, sollte diese nur den Berwaktungsarbeitern gewährt werden, weil diesen — ebenso wie den Beamten, aber im Gegen satz anderen Arbeitern — längere Zeit hindurch keine Aufbesserung ihrer Bezüge gewährt worden war. Wie bereits in der Sitzung vom 6. Dezember 1927 ausgeführt worden ist, beziehen die preußischen Waldarbeiter, denen die Beihilfe nachträglich aus- gezahlt worden ist, bei weitem geringere Löhne als die sächsischen (Abg. Edel: Alles schon widerlegt !), so daß der Vorgang der preußischen Forstverwaltung für die sächsische schon aus diesem Grunde nicht maßgebend sein kann. (Lebhafte- Hört, hört! link» — Abg. Kautzsch: Alles auf- gewärmter Regierungskohl!) Bezüglich der Arbeiter der staatlichen Porzellan- manusaktur hat die preußische Regierung denselben ablehnenden Standpunkt eingenommen wie die sächsische Regierung. Im übrigen dürfte sich die Angelegenheit dadurch erledigt haben, daß inzwischen die WeihnachtSbeihilfe 1927 ebenso wie den BerwaltungSarbeitern auch den Arbeitern aller der Staatsverwaltung unterstehenden Betriebe gewährt worden ist. (Abg. Dobbertr Aber in sehr ungenügenden» Maße! — Abg. Edelr Wir werden darauf -»»rückkommen, da» ist unerhört!) Hierauf wird in die Tagesordnung eingetretcn und in Erledigung von Punkt 1: die Vorlage Rr. 38 über den Geschäftsbericht der LanveS-Vrandver- sichernngSanstalt auf das Jahr 1928 — über den In halt vgl. die AuSstthrungen in Nr. 304 des Hauptblattes S. 4 — ohne Aussprache einstimmig dem Haushalt- ausschnß It überwiesen. Abg. Berg (Dnat.) beantragt, den Punkt 4 der Tagesordnung abzusetzeu, da die Aussprache über das Notprogramm der wirtschaftlichen Spitzenverbände der deutschen Industrie inhaltlich dasselbe ergeben wird wie die Aussprache über die Länderkonferren,, die viel leicht in zehn Tagen stattsinden wird, über das Schiecksche Gutachteü zur Verwaltungsreform und schließlich die Etatdebatte. (Sehr richtig! rechts.) Viermal dieselbe Aussprache ist eine sehr unnötige Zeitvergeudung. Abg. Ferkel (Soz.) bittet, diesen Antrag abzukehncn, da die Frage viel zu wichtig ist, als daß sie noch weiter auf die lange Bank geschoben werde», dürfe. Eigentum hätte sie schon vor der Länderkonserenz behandelt werden müssen. (Zustimmung links.) Die Absetzung des Punktes 4 wirb gegen die Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt. Die Punkte 2 und 3 werden in der Aussprache ver bunden. Punkt 2: Erste Beratnng über den Antrag de» Abg. Arzt n. Gen. wegen ttbernahme der vom Reiche znrückverlanglen Vandarlehcn zur Fertigstellung still- gelegter Wohnnngabanten ans das Land. (Drncksache Rr. 337.) Ter Antrag Nr. 537 lautet: Tie Reichsrcgierung hat die Rückzahlung der in» Jahre 1923 znr Fertigstellung stillgclegter Wohnung»- bauten aus Mitteln der wertschasfenden Erwerbslosen- sürsorge gewährten Rcichsbaudarlehcn gefordert. In Verfolg dieser reichsmiuistclietten Anordnung hat das Sächsische Arbeit-- und Wohlfahrtsmittisteriun» den Darlehnsnehmern die aus solchen Mitteln gewährten Baudarlehen zum 1. Oktober 1927 ausgckündigt. Bei dem gegenwärtigen Stand des Hypotheken- Marktes ist nicht damit zu rechnen, daß die zurück geforderten Baudarlehcn anderweit beschafft werden können. Die Darlehnsnehmer werden daher infolge der ergangenen Kündigung teilweise in eine außer ordentlich schwierige Situation gebracht, um so „lehr, als eS sich bet ihnen in der Hauptsache um Angehörige minderbemittelter Bevölkerungskreise handelt. Der Landtag wolle daher beschließen: die Landesregierung zu ersuchen, die im Jahre 1924 zur Fertigstellung stillgelegter WohnungSbautcn aus Mitteln der wertschasfenden Erwerbslosensürsorgc gewährten Rcichsbandarlehen auf das Land zu übernehmen. Abg. Müller (Mittweida) (Soz. — zur Begründung): Der Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion Nr. 537 behandelt die Darlehen, die seinerzeit gegeben worden sind, als man von der Jnslationspcriodc zur festen Währung überging. Beim Übergang von der Inflations zeit znr festen Währung gewährte das Reich aus Mitteln der wertschaffendcn Erwcrbslosenfürsorge Darlehen zur Fertigstellung der stillgelegtcn WohnungSbautcn, eine Maßnahme, die notwendig war und einen doppelten Zweck erfüllte: einmal den Wohnungsbau weiter zu führen, und zum anderen, den Arbeitsmarkt zu entlasten, also Arbeitslosen Arbeit zu verschaffen. So wurden Anfang 1924 die Reichsbaudarlehen aus der wert- schaffenden Erwerbslojcnsürsorge gegeben. Es wurde bereits damals den Darlehnsempsäugern eröffnet, daß die Darlehen unr bis 1. Oktober 1927 laufen sollten. Wahrscheinlich hatte die Neichsrcgiernng damit gerechnet, daß inzwischen, also nach knapp 4 Jahren, die Wirtjchasts- u„d Geldverhältnisse iich gebessert haben würden und damit ein besseres Gedeihen der ganzen Wirtschaft mög lich wäre. Diese Darlehen, die im Freistaat Sachsen vielleicht 2'/, Millionen betragen dürsten, sind nun zum Oktober 1927 gekündigt worden. Sie stehen in der Hauptsache als erste Hypothek aus den Grund stücken, sind also vollkommen sicher, so daß mit einem Verluste nicht zu rechnen ist. Tic Verzinsung, die erst 6 bis 6'/r Proz. betrug, ist aus 4*/? Proz. herabgesetzt worden. Die Darlehnscmpsänger sind in der Haupt- sache Siedler, Gemeinden und Baugenossenschaften, also in der Hauptsache Minderbemittelte. Die Darlehen wurden im Betrage von 2000 bis 60000 M. gegeben, je nach dem Bauobjekt. Run ist cs Tatsache, daß eine ungeheure Versteifuna des Geldmarktes vorhanden ist. Hypotheken sind fast nicht zu bekommen und selbst bei den größten Bemü hungen, sich Geld zu verschaffen, falle»» diese Bemühungen in der Regel negativ aus. Der Allgemeine Sächsische Siedleiverband hatte sich in einer Reihe voi» Fälle»» an die Landesversicherungsanstalt Sachse»» um Gewährung von Hypotheken zur Ablösung gewandt. Tie Landes- Versicherungsanstalt lehnte es ab, da die Ausleihung flüssig werdender Mittel zur Gewährung neuer Hypo thekei» zum Kleinwohnungsbau benötigt würden, ein Standpunkt, den man in» allgemeinen teilen muß. Wenn heute Hypotheke»» ausgeliehen werden, so werden eS bestimmt höhere Zinsen sein, die jene Hypo- thekennehmer zahlen müssen, und die Folge davon muß eine ungeheure Verteuerung der Mieten sein. Tas ReichSfinanzministerium verlangt trotz der Schwierig keiten auf dem Hypotheker»markt die Rückzahlung dieser Darlehen. In dem größten Teile der Fälle »st dies bei allem guten Willen einfach unmöglich, und die Frage ist zu stellen, was nun geschehen soll. ES bleibt nicht» anderes übrig, al» die Übernahme der Darlehen auf den Staat. DaS Reich müßte eigentlich viel weiter gehen. Der »Wohnungsbau müßte vom Reich« b»w. von den Kv- munen durchgeführt werden, (Sehr wahr l b. d. So-.), denn daS Deutsche Reich könnte sich hier ein Beispiel an der Stadt Wien nehmen. Die Stadt Wien hat eine große Reihe von Wohnungen aus allgemeinen Steuer, mitteln hergestellt. Das Reich mühte gesetzliche Maß nahmen ergreifen, um da» Bauwesen auf allgemeiner wirtschaftlicher Grundlage durchzuführen, um für die arbeitenden Klassen des Volkes eine gesunde Wohn- Möglichkeit zu schassen. Wir bitte»» Sie deshalb, unseren Antrag Nr. 537 anzunehmen. (Beifall b. d. Soz.) Regiernngvbaurat I)r. Bettmann: In der Uber, gangözelt nach Festigung der Mark war die Feltigstellung der in der zweiten Hälfte 1923 in Angnss genommenen Bauvorhabe»» ii» sinanzieller Hinsicht ii» Frage gestellt. Um de»» daraus sich ergebenden Mißhelligkeiten ent- gegenznwirken, hat das Reich Anfang 1924 Mittel aus der wertschasfenden Erwerbslosenfürsorge zur Fertig- stelluug stillgclegter Baute,» bereitgestellt. Das Geld wurde zu 6'/z Proz. gewährt. Der Staat mußte dem Reich gegenüber die Bürgschaft dafür übernehmen. Die Gelder wäre»» gewährt b,S zu»»» 1. Oktober 1927 unter der Voraussetzung, daß eS in der Zwischenzeit möglich sei»» würde, andere Mittel zu beschaffen und damit die vom Reich gewährten Beträge zurückzuerstatten. Ins gesamt sind rund 2 tH Mill. M. ReichSbaudarlehe»» vom sächsische,» Staat anfgenommen und der Bauwirtschaft zuaelettet worden. Die Hoffnung auf Beschaffung von Ersatzmitteln erwies sich mehr und »nehr als trügerisch. ES war nicht möglich, auf dem freie»» Geldmarkt Kapital zu ungefähr gleich günstigen Bedingungen als 1. Hypothek zu erhalte,», zumal der Zinssatz von 6V2 Proz. auf Drängen der sächsischen Regierung ab 1. Oktober 1925 au 4Proz. herabgesetzt worden war Bei der Gc- sta tung des Kapitalmarktes in der darauf folgenden Zeit war vorauszusehen, daß sich die Beschaffung von Ersatzmitteln keinesfalls erleichtern würde, und das Be- mühen der sächsischen Regierung ging daher darauf bin, eine Verlängerung der RückzahlnngSsrist über den I. Oktober 1927 hinaus zu erreichen. Diese Verhand lungen waren jedoch vergeblich. DaS Reich bestand aus der Rückzahlung zum 1. Oktober 1927. Die säch sische Negierung sah sich daher genötigt, die Reichsbau darlehen zum 1. Oktober 1987 zu kündigen. Trotzdem wurden jedoch die Verhandlungen mit der Reichs- regierung weitcrgesührt, in deren Verlauf schließlich wenigstens eine Verlängerung der Kredite bis31.MSrz 1928 erreicht wurde. Irr Verbindung hiermit mußte aber aus Verlangen des Reiches für alle nach dem 1. Ok tobcr 1927 ausstehende»» Rückzahlungsbeträge der Zins satz von 4 aus 7 '/r Proz. heraufgesetzt werden. Auf die Kündigungen hii» sind rund Mill M. zu- rückgezahlt worden. Für eine große Anzahl von Fällen, bei denen die Aufrcchterhattnng der Kündigung eine Härte bedeutet hätte, wurde Stundung gewährt. Alle weitere»» Bemühungen denn Reich um eine nochmalige Verlängerung der RückzahlungSfrist wäre»» erfolglos. Infolgedessen mußte die sächsische Regierung versuchen, von sich aus eine»» Ausweg zu finden. Auf Vorschlag der Regierung hat der BerteilungsauSschuß des staat lichen Mohnungsbaustocks seine Genehmigung dazu er teilt, daß bei der Verteilung für da« Jahr 1928 ein Betrag eingesetzt wurde, um die Rückzahlung dem Reiche gegenüber in solche»» Fällen vorzunehmen, in denen durch die Aufrechterhaltung der Kündigung die Darlehnsnehmer in eine schwierige Lage gebracht wer den würden. Dem dem Anträge zugrunde liegenden Sachverhalt ist also seitens der Regierung bereits Rech- »»ung getragen worden. P unkt 3: Erste Beratung über den Antrag des Abg. Arzt u. Gen. auf Änderung des Gesetzes über die Steuer- und Gebührensreiheit für WohnnngS- bautcn von» 27. Mai 1926. (Drucksache Nr. 568.) Der Antrag Nr. 568 lautet: Ter Landtag wolle beschließen: die Regierung zu ersuchen, mit möglichster Beschleuni gung eine Änderung des Gesetzes über die Steucr- und Gebührensreiheit sür Wohnungsbauten vom 27. Mai 1926 dergestalt hcrbeizuführcn, daß an Stelle des jetzigen § 10 folgende Fassnng tritt: 8 10. Dieses Gesetz tritt an» 1. Januar 1924 in Wirk samkeit nnd, soweit nicht in 2, 4 nnd 5 etwas anderes bestimmt ist, am 31. Dezember 1928 außer Kraft. Mit den» Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Kosten- und Stempelfreiheit von Maßnahmen zur Förderung des Kleinwohnungsbaues von» 6. Februar 1924 (Gesetzblatt S. 104) außer Kraft. Soweit für Wohnungsbauten, die in den Jahren 1924 und 1925 errichtet wurden, Grundsteuer für das Rechnungsjahr 1927/28 bereits entrichtet wurde, ist die Steuer zu erstatten. Die Veranlagung ist nieder- zuschlagen. Soweit bisher aus Anlaß der Errichtung von Wohnungsbauten für Geschäfte, die unter das Gesetz von 1924 fallen, von der Reichsbahngesellschast Gc- bübrcn nnd Abgabe»» erhoben worden sind, sind sie auf Antrag niederzuschlagen und, falls sie bezahlt worden sind, zu erstatten. Abg. Rebrig (Soz. — zur Begründung): Ich habe die Aufgabe, auf eine weitere Mißhelligkeit hinzuweisen, die das eben erörterte Gebiet betrifft. ES ist nicht nur notwendig, den Wohnnngsbau durch Gewährung von Darlehen zu sördern, sondern dazu gehört natürlich, daß man, wen»» diese Wohnungen geschaffen worden sind, alles tm, was nötig ist, um zu ihrer Erhaltung deizutragen. Aber da haben sich die Verhältnisse in der letzten Zeit auch gerade derart entwickelt, daß man die stärksten Bedenken habe»» muß. Nun hat der säch sische Landtag zweifellos ein Gesetz geschaffen, das der Förderung des Kleinwohnungsbaues entgegenkommen soll; aber bei der Schaffung dieses Gesetzes ist doch ein Fehler unterlaufen, der sich erst später heranSgestellt hat, al» das neue sächsische Grundsteuergesetz geschaffen worden war, wodurch die Siedlungsbauten, die in den Jahren 1924 und 1S2ö errichteten Kleinwohnungsbauten ganz besonder» schlecht weggekommcn sind. DaS Gesetz