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WtGbeilU W AWti ZiMtitiU Nr. 22. zu Rr. 30 des Hauptblattes. 1827. Beauftragt mit der Herausgabe Regierungsrat Brauße in Dresden. ollfchlechter chuß gesagt hat, der Antrag der Kommunisten sei ober- lächlich. Daß da- tatsächlich so ist, beweist die Tatsache, >aß es keine Erwerbslosen gibt, die Mietzinssteuer zahlen müssen, weil ihr Einkommen so niedrig ist, daß sie unter LandtaWtrhandlMften. (Fortsetzung der 12. Sitzung von Donnerstag, 3. Februar 1927. Präsident: Ich teile dem Hause mit, daß ein Antrag eingegangen ist, den Bericht des Haushaltausschusse: Drucksache Nr. 120, an den Ausschuß zurückzuverwcisen. Abg. Vr. Kastner (Dem ): Ich möchte zur Begründung dieses Antrages sagen, daß die Ausführungen des Herrn Regierungsvertreters hier im Plenum den Nachweis er bracht haben, daß der Antrag in der vorliegenden Form auf keinen Fall angenommen werden kann. Ich glaube, daß aus sachlichen Gründen eine nochmalige Beratung im Ausschuß möglich und notwendig ist. Ich bitte, dement- spreclend zu beschließen. Sollte das wider Erwarten, was ich nicht annehme, abgelehnt werden, so möchte ich namens meiner politischen Freunde die Erklärung ab geben, daß wir gegen den Antrag stimmen werden, nicht etwa, weil wir gegen den Achtstundentag sind, sondern, weil wir einmal gegen jede Schematisierung des Achtstundentages sind, die namentlich in Ziff. 1 enthalten ist, und weil zweitens in Ziff. 2 verschiedenes gefordert wird, was in der vorliegenden Art rechtlich undurchführbar ist. Selbst wenn der Antrag aber nach den Ausführungen des Herrn Regierungsvertreters ab geändert werden würde, fo wäre er doch von uns ab zulehnen. Wird er neulich von den Antragstellern dahin aufgefaßt, daß von der Regierung verlangt wird, sie solle ihre bisherige Praxis weiter fortführen, fo ist er überflüssig, will er etwas anderes, dann sind wir nicht einverstanden und lehnen cs ab. Abg. Sicgnoth (Soz.): Die Frage der Verkürzung der Arbeitszeit und die Einführung des achtstündigen Arbeitstages in Deutschland liegt nach meinem Dafür halten so, wie cS in Deutschland immer gewesen ist: die Arbeitgeber werd.en freiwillig an die Einführung der achtstündigen Arbeitszeit oder überhaupt an die Verkürzung der Arbeitszeit nicht Herangehen. Diese Frage ist also nach- meinem Dafürhalten eine Machtsrage, die mehr, oder weniger auegefochten und ausgekämpft töLrden muß zwischen den Arbeit- gcberorganisationen arlf der einen Seite und den Arbeitnehmerorganisationen auf wr anderen Seite. Wir sind nicht der AuffaUuktg de- Herrn Kollegen Lippe, daß die Dinge im Gleiche behandelt werden müssen, sondern die sächsische Regierung muß vor allen Dingen schärfer auf das Reich cinwirken, weil in Sachsen, Staat und Gemeinden außerordentlich höher belastet werden als die übrigen Bundesstaaten. Wir brauchen uns doch nicht mehr darüber zu streiten, daß die Rationalisierung, wie sie zum größten Teil in der deut schen Wirtschaft durchgeführt ist, einen ungeheuren Kräfteüberschuß zustande gebracht Hit (Sehr richtig! b. d. Soz.), und daß dieser Kräfteüberschuß in den nächsten Jahren nicht aufgesogen werden kann, wenn nicht die achtstündige Arbeitszeit eingeführt wird, und wenn die Nberstundonwirtschajt in derselben Weise wie jetzt fort gesetzt wird. Tas Unternehmertum überläßt es dem Staate, den Ausgleich zu finden und aus dem Zustande herausznkommen, wie er durch die Rationalisierung eingetreten ist. Dieser Ausgleich kann bewirkt werden auf der einen Seite durch Notstandsarbeiten. Aber jeder, der in der Praxis in diesen Dingen drin steht, muß zugestehen, daß es garnicht möglich ist, solche Not- siandsarbecken in Deutschland zu schaffen, um die mindestens IV2 Millionen Köpfe betragende Erwerbs- losenarmee mit Notstandsarbeiten zu beschäftigen. Aus der anderen Seite soll der Ausgleich gefunden werden durch eine erhöhte Sterblichkeit. Es steht heute schon fest — das ist in Berlin berechnet worden —, daß die Sterblichkeit der Krankenkassenmitglieder 13,7 vom Tausend beträgt, während die Sterblich keit derjenigen, die nicht versichert sind, nur 7,8 be trägt. Es scheint demnach so zu liegen, daß man in DeutscNand glaubt, daß durch die erhöhte Sterblichkeit diese 1Vr Millionen Erwerbslosen, die im Augenblick aus der Wirtschaft ausgeschiedcn sind, zum Verschwinden gebracht werden. Die Arbeitszcitverordnung, die in so außerordentlich großem Maße zuläßt, daß Ilberstunden gemacht werden, ist für umere heutige Zeit auch ein Unrecht; mein Herr Vorredner vr Eckardt ist nicht bereit, ein Unrecht, das der deutschen Arbeiterschaft durch die Arbeitszeitverord- nung und durch das nicht eingelöste Versprechen des Reichsarbeitsministers auf baldige Aufhebung derselben geschehen ist, wieder zu beseitigen. Die deutschen Unter nehmer sollten eigentlich selbst ein Interesse daran haben, die Arbeitszeit zu verkürzen. In der Praxis müssen wir eine riesige Auswanderung ansehen, und es sind nicht die schlechtesten Facharbeiter, die aus Deutschland aus wandern. Wie glaubt, die deutsche Wirtschaft, diese besten Kräfte in irgendeiner Form wieder zu ersetzen? Wichtig ist aber vor allem, daß der Absatzmarkt der deutschen Produkte mit auswandert. Das deutsche Unter nehmertum sollte emichen, daß die Erhaltung der Arbeits- kras' einer der wichtigsten Faktoren der Wirtschaft ist. Run noch einige Worte zu der überstundenwirt- scha,r! Jn> möchte ganz besonders feststellen, daß n cht nur Überstunden gemacht werden, sondern daß die Sonmagsarbeit zugenommen hat. ES sollte Aufgabe der sächsischen Regierung sein, die Gewerbeaufsicht an- zuweisen, in dieser Beziehung doch etwas strasfer zu- ufzassen. Ich will eine Einschränkung machen, und zwar die, daß zu einem großen Teile die Gewerbeaufsicht keine Kenntnis von den Überstunden bekommt. Es gibt eine ganze Reihe Unternehmer, die es ausgezeichnet verstehen, )ie Dinge zu verstecken und zu verheimlichen, und, ich age es offen, es gibt auch Arbeitnehmer, die in das Svrn des Unternehmers mit hineintuten, die zu feig ind, dem Unternehmer zu sagen, daß diese Uberstunden- oirtschaft Raubbau an der Bolkskraft und der Gesund- jeit ist. Aber trotzdem steht fest, daß Bewilligungen rn zu weitem Umfange m Sachsen gegeben werden. Es gibt aber auch noch Gewerbeaufsichtsbeamte, die, der heutigen Zeit nicht entsprechend, eine komische Einstel lung haben. So ist uns z. B. eine Äußerung des Herrn Gewerberats Morgner aus Glauchau bekannt geworden, der die Forderungen des AGBD., daß ein Notgesetz eingeführt werden soll, um die überstundenwirtschaft zu vermeiden und die Erwerbslosen zu beschäftigen, als eine übertriebene Forderung bezeichnet hat. Noch ein anderer Umstand hat dazu geführt, daß die sächsische Regierung sagen kann, in Sachsen sind wenig Überstunden gemacht worden, und das ist der, daß die Auslegung vollständig falsch ist. Es liegt heute so, daß in den meisten Tarifverträgen Bestimmungen vorgesehen sind, daß zu Notzeiten länger als 8 Stunden gearbeitet werden darf. Die Arbeitszeit wird also auf 48 Stunden festgelegt, aber im Notfälle darf bis zu 52 Stunden gearbeitet werden. Nun legt das sächsische Arbeitsministerium die Dinge so aus, daß die Zählung der Überstunden erst von der 52. Stunde an geschieht. Wir sind der Meinung, wenn die Tarifbestimmungen 48 Stunden vorsehen, so ist schon die nächste Arbeits stunde eine Überstunde, und diese Stunde müßte nach meinem Dafürhalten bezahlt werden. Wir können auch die Einstellung der sächsischen Handelskammern nicht begreifen, die ebenfalls auf sich den Standpunkt gestellt haben, der hier auch schon zum Aus druck gekommen ist, daß die ttberstundenwirt- chaft in Sachsen nicht so groß ist und daß um deswillen auch ein Notgesetz der Gewerkschaften nicht notwendig sei. Der Bezirksausschuß des AGBD. hat dem sächsi schen Arbeitsministerium vor einiger Zeit eine Ent schließung übersandt, in der ganz klar zum Ausdruck gebracht wird, daß die Gewerkschaften erhoffen, daß die Überstundenwirtschaft eingedämmt wird. Wir können unS damit nicht zufrieden geben, daß in einer der letzten Sitzungen gesagt worden ist, daß das Reich ein Arbeitsschutzgesetz plant, wo die Arbeits zeit gesetzlich geregelt werden soll. Wenn das Arbeits- schutzgefetz in der Praxis so aussicht wie heute im Entwurf, dann bedeutet das keine gesetzliche Regelung der Arbeitszeit, sondern eine gesetzliche Regelung, die Möglichkeit zu haben, Überstunden zu machen und die Arbeitszeit zu verlängern. Es ist ein Antrag Kastner eingegangen, den Antrag Drucksache Nr. 16 wieder an den Ausschuß zurück zuverweisen. Dazu möchte ich erklären, daß wir einen Artikel 165 der Reichsverfassung haben, der besagt, daß die Gewerkschaften in Deutschland die ge setzliche Vertretung der Arbeitnehmer sind. Hier handelt es sich darum, die zuständigen Gewerk- schäften zu einem Gutachten zuzuziehen, wenn Über- stunden bewilligt werden sollen. Noch einige Worte zu den beiden übrigen vorliegenden Anträgen! Zu nächst zu dem Antrag Rr. 15, bei dem es sich um eine weitere Erhöhung der Unterstützungssätze handelt! Man hat uns im Ausschuß gesagt: wenn wir wieder eine Erhöhung der Unterstützungssätze für die Erwerbslosen vornehmen, dann kommen wir an den Zustand heran, daß die Unterstützungssätze der Er werbslosen höher sind als die gezahlten Arbeitslöhne. Nach meinem Dafürhalten hat die Erwerbslosenfürsorge mit der Lohnpolitik überhaupt nichts zu tun; und wenn es tatsächlich so sein sollte, daß einige Arbeiterkategorien in ihrem Arbeitslohn so tief stehen, daß sie weniger ver dienen als die Erwerbslosensätze, dann wäre das ein tief bedauerlicher Zustand für die deutsche Wirtschaft. In diesem Zusammenhänge möchte ich auch die An- griffe, die in der letzten Sitzung Herr Kollege Aßmann gegenüber den Erwerbslosen gemacht hat, zurückweisen. Heute liegen Personen arbeitslos auf der Straße, die zum Teil 20, 30 und 40 Jahre in einem Betriebe ge arbeitet und in ihrem Leben nicht daran gedacht haben, einmal nach dem Arbeitsamt laufen zu müssen, um dort die Erwerbslosenunterstützungin Anspruch zu nehmen. Und von diesen Menschen wird gesagt, daß sie unter Umständen selbst Schuld sind an ihrem Elend. Wenn Herr Abg. Aßmann gesagt hat, daß der Mittel stand weniger verdient als die Erwerbslosen,' so dürfte für diese Äußerung das HauS doch nur ein Lächeln übrig haben. Ich gebe offen zu, daß im Mittelstand Kieise vorhanden sind, die Not leiden, ich will also durchaus nicht verallgemeinern, aber einen Beruf will ich herausgreifen, das ist der Fleischerberuf. In Chemnitz geht schon seit Jahren das Gerücht, daß es in Chemnitz keinen Fleischermeister mehr g bt, der sich nicht in der letzten Zeit ein Auto anschaffen konnte. Man überlege es sich einmal: derMittelstand ollfchlechter gestellt sein als die Erwerbslosen. Die Flerscher haben ihr Auto, aber vor dem Arbeitsamte habe ich noch kein Auto anfahren sehen Herrn Abg. Opitz gegenüber möchte ch für meinen Freund Giaupe eintreten, der im AuS- diese Grenze fallen, von der ab die Steuer erlassen ist, trotzdem fordern die Kommunisten die Befreiung der Erwerbslosen von der Mietzinssteuer. Weiterhin mochte ich zurückweisen, mein Kollege Graupe hätte schusse gesagt, daß sich die Forderungen im Antrag Nr. 10 unter II erledigt hätten durch die Vorlage der Regierung. Mein Kollege Graupe hat im Ausschüsse erklärt, daß sich die von den Kommunisten gestellten Forderungen erledigt haben durch den Antrag unserer FraktionNr.28. Wirsind der Auffassung, daß diese Dinge, die in dem Anträge Nr. 15 unter II gefordert werden, nicht vom Arbeit-' amte gegeben werden können, sondern vom Wohlfahrts amte, weil es praktisch nicht möglich ist. Es hat keinen Zweck, wenn wir bei der Erhöhung der Unterstützungs sätze einen bestimmten Prozentsatz fordern. Die Kom munistische Partei ist sich durchaus nicht einig, im Reichsmaßstabe gesehen, wie hoch sie den Prozentsatz stellen will, der für die Erhöhung der Unterstützungs sätze maßgebend ist. Es ist viel richtiger, wenn wir sagen, die sächsische Regierung soll energisch dafür sorgen, daß die Unterstützungssätze erhöht werden, und zwar soll sie das dauernd und so lange tun, bis feststeht, daß die Unterstützungssätze das Existenzminimum erreicht haben, dann brauchen wir eine bestimmte Prozentzahl überhaupt nicht sestzulcgen. Wir sind weiter der Auffassung, daß es für die Arbeitslosen am besten wäre, wenn die Arbeits losenversicherung so schnell wie möglich eingeführt aber nicht bekämpft würde, wie es die Kommunisten in ihrem Antrag Nr. 13 tun. Nachdem Jahrzehnte um ein Prinzip gekämpft worden ist, und nachdem die Gewerk schaften sehen, daß ihre Forderungen in Erfüllung gehen, nachdem sich selbst die Parteien der Rechten diesem Prinzip nicht mehr verschließen können, kommen die Kommunisten und verlangen das Gegenteil. Schon 1902 sind diese Grundsätze vom Gewerkschaftskongreß beschlossen worden, wie sie heute durch den Vorstand des Allgemeinen Deutschen Gcwerkschastsbundes ver treten werden. Der Kongreß sagt, daß eine Arbeits losenversicherung in Zusammenwirkung mit den Kranken kassen, Ortsbehörden und Gewerkschaften eingesührt werden soll, und zwar dergestalt, daß durch Beürags- zuschlüge der Krankenkassen die notwendigen Einnahmen erzielt werden sollen, daß durch eine Kommission, be stehend aus Vertretern der Ortsbehörden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der Arbeitslosenfonds verwaltet werden und daß die Auszahlung oer Arbeitslosen unterstützungen in den Geschäftsstellen der Gewerk schaften erfolgen soll. Das letzte ist allerdings überholt, nachdem die Feststellungen in den Nachkriegszeiten ergeben haben, daß sich das nicht bewährt hat. Mit der Erwerbsloscnversicherung wollen wir vor allen Dingen die Selbstverwaltung, wie sie heute bei den Krankenkassen besteht. Wir wollen also, daß die jenigen, die die Beiträge bezahlen, auch bestimmen tonnen, was mit dieser Versicherung gemacht wird. Wir müssen uns endlich auf den Standpunkt stellen, daß der Arbeitslose, nachdem es ihm auch in der Ver fassung versprochen worden ist, das Recht hat, wenn er arbeitslos ist und ihm die Gesellschaft keine Arbeit geben kann, auch anständig zu leben. Run wird aller dings von der kommunistischen Seite gesagt, daß der heutige Entwurf einer Erwerbslosenversicherung nichts tauge, und da schließen wir uns diesen Ausführungen voll und ganz an. Der Reichstag mutz an diesem Ent wurf sehr viel ändern, ganz besonders an den Be stimmungen der Selbstverwaltung, wie sie im Entwürfe steht. .. . Ich möchte weiter darauf Hinweisen, daß eS nn Fürsorgeprinzip keine Möglichkeit gibt, die Arbeitslosig keit zu mildern. Bei einer Arbeitslosenversicherung ver langen wir aber, daß dieses Prinzip mit aufgenommen werden muß. Wir sind der Auffassung, daß eine Arbeits losenversicherung ständig in der Lage sein muß, in einer einsetzenden Wirtschaftskrise so weit zu sein, daß sofort Notstandsarbeiten in Angriff genommen werden köm en. Wir iagen alio offen: der Entwurf gefällt uns nicht, aber das Prinzip muß durchgeführt werden. Mit der Einführung der Arbeitslosenversicherung ist der Ring der Versicherungen geschlossen, dann gibt es Versicherungen der Arbeitnehmer gegen Krankheit und volle Invalidität, gegen Alter und Arbeitslosigkeit. Eine Reform der Sozialversicherung ist erst möglich, wenn der letzte Zweig der Versicherung in ihr ausgenommen ist. Aus dem Grunde muß die Arbeitslosenversicherung so schnell wie möglich geschaffen werden, d.mit endlich auch die volle Selbstverwaltung in der Invaliden- und Unfallversicherung eingeführt werden kann, damit auch dort die Arbeitnehmer mitbestimmend und mitregelnd bei diesen Dingen auftreten können. Bon dieser Seite betrachtet, wirkt der Antrag der Kommunisten arbeiterschädigend. Wir empfehlen also, unseren Antrag, wie er im Aus schuß angenommen worden ist und in Drucksache Rr. 122 in Erscheinung tritt, anzunehmen. Herr Kollege Vr. Eckardt hat vorhin gesagt, seine Fraktion lehne Punkt 0 ab, weil sie nicht einsehen könne, daß die Gewerkschaften in dieser Frage dominierend sein sollen. Wenn wir diesen Satz in unseren Antrag eingefüat haben, dann doch nur zu dem Zwecke, damit zum Ausdruck gebracht wird, was m dem jetzigen ArbeitslosenversicherungSgesetzentwurf alles abzuändern sein wird. Die Forderungen der Ge werkschaften betreffen in der Hauptsache die Staffellun- der Beiträge; wir verlangen in der Hauptsache eine höhere Prozentzahl; sie betreffen weiter die Einführung