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8MMU M WM AmtzeitiW Nr. 152. zu Nr. 127 des Hauptblatte-. 1922. Beauftragt mit der Herausgabe: RegiemngSrat DoengeS in Dresdem Landtagseerhandlungt«. (Fortsetzung der Sitzung vom 19. Mai.) Nächster Punkt der Tagesordnung: Zweite Beratung über Kap. 29 (Landtag) de- Rechenschaftsberichts auf die Rechnungs jahre 1918 und 1919 sowie der ordentlichen Staatshaushaltspläne auf die Rechnungs jahre 1921 und 1922 und über die hierzu vorliegenden Eingaben. (Mündlicher Be richt des HauShaltauSschusseS Drucksache Nr 711.) Berichterstatter Abg. Schneller (Kam.): Zum Rechenschaftsbericht ist zu bemerken, daß die nachgewiesenen Überschreitungen zu keinen Beschwerden Anlaß gegeben haben und daß sie im Ausschuß einstimmig genehmigt wurden. Was die vorgelegten Haushaltspläne anbetrifft, so wur de» zunächst verschiedene Vorschläge zur Erspar nis der eingestellten Beträge gemacht. Die Re gierung schlug vor, daß an Steve des bis jetzt bestehenden Satzes für die Landtagsmitteilungen, die in durchschossener Korpusschrift gedruckt wer den, die Petitschrift eingeführt wird. Es wäre daniit die Möglichkeit gegeben, denselben Satz, der für die Landtagsbeilage der „Sächsischen Staatszeitung" verwendet wird, auch für die Landtagsmitteilungen zu verwenden, weil auf diese Weise die Regierungserklärungen einfach im Wortlaut von der Landtagsbcilage in die Landtagsmitteilungen übernommen werden kön nen, wodurch sich eine Ersparnis, berechnet nach dem Stande vom 1. April 1921, von 55000 M. ergeben würde. Es kann aber damit gerechnet werden, daß sich diese Summe durch die er zielte Papierersparnis und vor allem durch die Ersparnis des Arbeitslohnes noch ganz bedeutend erhöhen würde, zumal die Arbeitslöhne und zum anderen die Papierpreise bedeutend gestiegen sind. über die Verhältnisse im Halise selbst berich tete der Hr. Präsident, daß ein Antrag der Staatsbank vorliege, wonach mehr Raum im Landtagsgcbäude beansprucht wird. Demgegen über wurde von allen Seiten geltend gemacht, daß eine weitere Einschränkung des Raumes für den Landtag nicht in Frage kommen könnte. Am Eegentcil wurde Defordert, daß die ArbeitS- ,-immer vor allen Dingen in dem Geschoß, wo die Plenarsitzungen stattfinden, vermehrt werden möchten. Ferner wurde ein Arztkasten verlangt, damit bei vorkommenden Unfällen sofort Hilfe geleistet werde» könnte. Den weitaus größte» Teil der Verhandlungen nahm die Besprechung über die vorli.gcnden Gesuche und Petitionen der Beamten des Hauses ein. Einmal liegt eine Petition der gesamten Beamtenschaft vor, worin eine Dienstaufwandscntschädigung verlangt wird. Von allen Ausschußmitgliedern wurde gegenüber diesem Gesuche darauf hingewiesen, daß schon bei den Beratungen des Besoldungs gesetzes Aufwandsentschädigungen für Beamt-, die im regulären Verwaltungsdienste stehen, grundsätzlich abgclehnt worden seien. Es wurde bei Tit. 8 die Einstellung von 4000 M. auf 8000 M. erhöht, um so dem Präsidenten Ge legenheit zu geben, besondere Mehrleistungen beim Schluß der Session durch besondere Ver gütungen zu entschädigen. Es wurde dem gemäß auch beschlossen, daß die Dienstauswands, entschädigung, die bisher für zwei Beamte gezahlt worden ist, den derzeitigen Beamten für ihre Person zwar weiter gezahlt, für die Zu kunst aber wegfallen soll. Die Frage der Landtagsdiener hat den Land tag schon des öfteren beschäftigt. Sie ist seiner zeit vor allem im Besoldungsausschuß er giebig erörtert worden. Der Haushaltaus- schuß ist zu dem Beschlusse gekommen, daß die Landtagsdiener auch in der land tagsfreien Zeit voll beschäftigt werden möchten, und zwar will der Ausschuß den Beschluß so verstanden wissen, daß nicht nur in Frage kommt, daß die Landtagsdiener unbedingt im Landtage beschäftigt werd.n müssen, es kommt auch Stell vertretung bei anderen staatlichen Behörden in Frage. Zu Tit. 12 schließlich hat der Ausschuß aus Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion die Erhöhung der Summe für die Bücherei von lb OoO auf 50 000 M. beschlossen. Nach alledem beantragt der Ausschuß: Der Landtag wolle beschließen: zunr Rechenschaftsbericht: die nachgcwiesenen Überschreitungen nach der Vorlage zu genehmigen; II zu den erdenklichen Staatshaushaltsplänen l. sür 1921 die Einstellungen nach der Vor lage zu genehmigen, 2. für 1922 ») bei Tit 8 die Einstellungen von 4000 M. auf 8000 M. zu erhöhen, K) bei Tit. 12 die Einstellungen von 15000 M. auf 50000 M. zu erhöhen. c) bei Tit. 10 die „Tienstaufwandsent- schadigungen an Beamte" als „künftig wegsallend" zu bezeichnen und in der Erläutemngsspalte hinter die Worte „Der Direktor und oer Kassendirektor beziehen" die Worte „für ihre Person" einzufügen; III. die Landtagsdiener sind in der landtagsfreien Zeit voll zu beschäftigen; IV. die Eingaben durch die gefaßten Beschlüsse für eAedigt zu erklären. Der Anttag wird einstimmig angenommen. Nächster Punkt der Tagesordnung: Erste Beratung über die Vorlage Nr. 130 über die nachträgliche Einstellung von Mitteln zu einmaligen außergewöhnlichen Ausgaben bei den LandeSanstalten, Kap 70 des StaatShauShaltPlanS für 1922. Abg. Htrnbe (Kom.): Was uns Veranlassung gibt, zu dieser Vorlage zu sprechen, ist vor allen Dingen ihre Begründung, wo angegeben wird, daß die Meuterei im Zuchthaus zu Waldheim dadurch entstanden sei, daß angeblich zu wenig Aufsichtsbeamte vorhanden sind. Wir sind der Ansicht, daß sich die Ursachen der Meuterei uud de- Aufstandes nicht dadurch beseitigen kaffen, das; man mehr Beamte oder stärkere Polizeisäbel nach Waldhelm bringt, sondern nur dadurch, daß mau die Mißstände beseitigt, die in Waldheim ebenso wie in den anderen Gefangenanstalten in der ein seitigen Beköstigung und zweitens in der schlechten Beköstigung der Gefangenen bestehen Am Tage vor dcr Meuterei wie am Tage der Meuterei selbst waren die Gefangenen nicht imstande, die ihnen ge botene Kost zu genießen. Sie haben sie stehen lasten, weil die Mehlsuppe vollständig sauer, teilweise auch mit Maden und Würmern durchsetzt war. Wenn man den Gefangenen eine derartige Kost vorsetzt und sie auf der anderen Seite zwingt, genau so wie in der Privatindustrie zu arbeiten, kann mau ver stehen, daß sich die Gefangenen eine derartige Be handlung aus die Dauer nicht gefallen lasten können. Die wahren Ursachen dieser Mißstände liegen unserer Überzeugung nach aber noch tiefer. ES wird darüber geklagt, daß in den einzelnen Lan- desanstalten die Vollmacht der Anstaltsleitung in bezug auf die LebenSmtttelbeschaffung zu weit geht. Die Anstaltsleitungen sind berechtigt, selbständig große Lebensmittellieferungen abzuschließen ohne Zuziehung von Fachleuten, Lebensmittellieserungen, die in die Millionen gehen. Wenn bei dieser Le- benSmittelbcschaffung die Anstaltsleituug keine glück liche Hand gehabt hat, müssen diese Lebensmittel trotzdem in den Gefangenanstalten abgesetzt werden. Das muß geändert werden. Weiter ist die Be gründung nicht stichhaltig bezüglich der Beleg- schastSziffer in den Gefangenaastalten. Es ist doch ein offenes Geheimnis, daß heute die Ge- fangcnauslalten wesentlich weniger belegt sind als ^öörDaß sich jetzt bei der bedeutend niedrigeren Gesamtzahl der Gefangenen eine Er höhung der AufsichtSbeamtenzahl notwendig macht, kann uns absolut nicht einleuchten. (Sehr richtig! bei den Kom.) Jedcnsalls muß die Regierung ihr Augenmerk auch auf die Gefangenenbeschäftigung legen. Es geht nicht an, daß in den Gesangenanstalten die AnstallSleitungen berechtigt sind, einzelne Gefangene zu Privatzwecken zu beschäftigen Wir schlagen vor, daß die Regierung in Erwägung zieht, daß die Gefangenanstalten mit wenigen Gefangenen vielleicht einen Teil der Gefangenen an die anderen Anstalten abgeben und daß dadurch eine Verminderung deS Personals herbeigesührt wird. Jedenfalls sind die uns gemachten Angaben gegenüber der Regierungsvorlage so widersprechende, baß wir diese Vorlage so, wie sie jetzt ist, nicht an nehmen können. Ich beantrage deshalb, die Vorlage Nr. 180 dem HauShaltauSjchuß H zur weiteren Beratung zu überweisen. Stellv. Präsident vr. Wagner: Hierzu ist jolgcndrS Schreiben des Hrn. Minister präsidenten eingegangen: Aus Grund deS Beschlusses des Gesamt- minifteriums vom 12. Mai 1922 geht die Ver waltung der Strafanstalten vom 1 April 1S2S an das Justizministerium über. Mit Rücksicht hierauf sind daher die Anforderungen im Haus- haltplan 1922 (Vorlage 130) bei Kap. 70, Lan desanstalten, Abt. 6l Tit. SS unter Kd) Errichtung eines Beamtenwohnhauses bet der Anstalt Hoheneck, einschließlich Land erwerb und eine- darauf stehenden Grund stücks M. 3 4000 000— zuizeit fallen gelaffen. Es bleibt aber Vorbehalten, diese Forderung unter Umständen sür das Rechnungs jahr 1923 geltend zu machen. Durch den Wegfall der Unterabteilung bk- würde die Forderung in der Unterabteilung ov) (Einbau von K Wohnungen in das frühere JfoUergebäude deS alten Krankenstlfts in Zwickau) die Bezeichnung dd erhalten. Minister des Innern Lt-tn-tt: M. D u. H l Ich glaube, eS ist überflüssig, nach dem »vir uns vergangene Woche eingehend zu Kap. 7V geäußert haben, hier diese Frage noch einmal aus zurollen, (Sehr richtig! in der Mitte!) denn die Vorlage selbst hat mit der Unterbringung in den Strafanstalten auch nicht das geringste zu tun. (Abg Grube: Begründung der Meuterei!) Wie wenig der Hr. Abg. Grube die Tilge beherrscht, geht daraus hervor, daß ja die Zusammenlegung des StrasoovzugS bei dem Jnbizmimstcr um jetzt von dem Gedanken getragen ist, durch teffere nützung der Strafanstalten und Gefängnisse eine BeamtenerjparniS herbeizusühirn. DaS kann erst erreicht tverden, wenn ad 1. April der einheitliche Strafvollzug durchgefühlt wi.d Jin übrigen werden sitzt bereits die Strafounalten der Juptz da;u verwendet, um die Landesanstalten zu ent last n, denn wir haben »nS damit einverstanden erNSrt, daß der Strafvollzug in den Juftizge- bändeu nicht bis zu drei Mouateu, sondern bi« zu sechs Monate« durchgeführt wird, also auch dies« Dinge find längS überholt. , Für die Beschwerden über die Beköstigung in Waldheim hat, wie bei de« früheren «erhand- lungea der Hr. Abg. Grube mir auch nicht die ge ringsten Unterlagen gebracht Deshalb aeh« ich in diesem Zusammenhang gar nicht darauf ein. Ich will fest stellen, daß die eingehende Untersuchung über die Meuterei t« Waldheim «icht den Nachweis ergab, daß sie auf ungenügende Ernährung zurück- zusühren war. Die Vorlage Nr. 130 wird hierauf ein stimmig dem HaushaltauSschuß über wiesen. In Erledigung de- nächsten Punkte- der Tagesordnung wird die Vorlage, die Auf wandsentschädigung der LandtagSabgeord- neteten betreffend, einstimmig dem HauS- haltau-schuß überwiesen. Schließlich findet noch die erste Beratung der Vorlage Nr. 182, betreffend Zahlung eines Teilbetrags der bewilligten StaatS- beitrags an die Ausstellungsleitung „Jahres schau Deutscher Arbeit Dresden 1922", statt. Abg. vr. Dehne (Dem.): Die Unterstützung der „Jahresschau Deutscher Arbeit Dresden 1922" ist uns selbstverständlich jym- palhisch, und wir haben uns seinerzeit in keiner Weise gegen eine Einstellung einer entsprechen den Beihilfe eingestellt. Wir verstehen cs auch vollständig, daß die Leitung dieser Ausstellung bald in den Besitz der Gelder kommen möchte. Wir würden es sogar verstehe»», wenn sie bereits schon einen Monat in dem Besitz dieser Gelcer wäre. Das würde unseren Wünschen durchaus entsprechen. Trotzdem müssen wir erklären, daß der Weg, den die Vorlage Nr. 132 gehen will, um die Leitung der Ausstellung in den Besitz der Hälfte der bewilligte,» Summe zu setzen, nns nicht gangbar erscheint. Er ist unserer Meinung nach der Verfassung nicht entsprechend. Der Betrag von 500 000 M. ist vom Landtag eben noch nicht bewilligt worden, o wohl daS be treffende Etatkapitel angenommen worden ist, da nach unserer Verfassung der Etat durch ein Gesetz verabschiedet werden muß; die Bewilligung der 580000 M. liegt also erst in dein Augenblicke vor, wo dieses Etatgesetz verabschiedet sein wird. Es kommt also nur in Frage, die Wege der Art. 44 und 47 der Verfassung zu gehen, eine andere verfassungsmäßige Möglichkeit, dm Be trag von 250000 M. heute oder morgen oder überhaupt vor Verabschiedung des EtatSgcsetzes zur Auszahlung zu bringen, gibt es nicht. (Sehr richtig! bei den Dern.) So gerne wir den Emp fänger in den Besitz des Geldes sehen würden, so meinen wir doch, daß man die Bestimmungen einer Verfassung auch dann achten muß, wenn sie einem unbequem sind und wenn sie in dem einzelnen Falle sogar praktisch zu unerwünschten Konsequenzen sühren. Es würde dann, wenn die Regierung inzwischen die 259000 M. aus zahlt, bei Ablehnung des Etatsgesetzes der Fall vorliegen, daß die Regierung über öffentliche Mittel ohne verfassungsmäWe Grundlage ver- sügt hat, und es würden sich daraus die Kon sequenzen ergeben, die unsere Verfassung für diesen Fall vorgeschrieben hat. Abg. «oack (Dtsch. Bp.): Meine politischen Freunde und ich stehen auf dem Standpunkte, daß man ein solches Unter nehmen, wie die Jahresschau Deutscher Arbeit Dresden 1922, auf alle Fälle unterstützen muß. (Abg. Vr. Dehne: Selbstverständlich,das »vollen wir auch!) Deshalb halte ich die Zurückstellung der Auszahlung der staatlichen Unterstützung wegen formaler Bedenken, wie sie voin Hrn. Abg. vr. Dehne vorgebracht werden, für nicht ganz ge rechtfertigt. (Abg. vr. Dehne: Uns ist die Ver fassung keine Formalie.) Es ist doch auch das erstemal, daß derartige Fälle vorkommen. (Abg. vr. Dehne: Leider, leider!) Da sollte man nicht gerade diesen Fall vornehmen. Ich bitte also, der Vorlage zuzustimmen Minister des Innern Lipin-ki: Tie Angelegenheit gehört nicht zu meinem Ressort. In Anbetracht dessen, daß der Hr. Ministerpräsident durch andere Pflichten abge halten ist, der Sitzung beizuwohnen, möchte ich doch folgendes sagen. Ich gehe auf die ver fassungsrechtliche Seite gar nicht ein, sondern nur auf die einfache Frage, ob eine Berfassungs« bestimmung verhindert, daß ausnahmsweise die Verwendung von Geldern, die der Landtag be reits beschlossen hat, mit Zustimmung des Land tages vorgenommen werden kann. Ich glaube, diese Voraussetzung ist hier so oft angewandt wo»den mit viel höheren Beträgen, daß dem Verlangen Rechnung getragen werden kann. Aus der Vorlage geht hervor, daß die Regierung wünscht, die Zustimmung des Landtages zu erhalte«, um nickt eigenmächtig vorgehen zu müssen. Es handelt sich also bei der Vorlage nur uin eine BollmachtSerklärung gegenüber der Regierung. Diese Ausnahmemöglichkeit muß gegeben werden, wett ja sonst keine dring iche Angelegenheit erledigt werden könnte, ehe nicht der Etat in Kiner Gesamtheit abgeschlossen ist. Dos kann nicht der Wille des Gesetzgebers sei«. Abg. Elnder» (Dtsch. Lp.): Ich stelie de« Antrag, die Vorlage Nr. 132 sofort in Schlußberatung zu nehme»» und von der Bestellung von Referenten und Korreferenten abu sehen und in diesem Falle wie schon in manchem anderen Falle die Zustimmung de» Landtages zu erteilen, daß unerwartet der Ver abschiedung deS Finanzgesetzes für 1922 de» Staatsbeitrag von 500000 M. bezahlt wird. Die Bedenken und formalen Gründe, die Hr, Kollege Dehne angeführt hat, find allenthalben richtig und in jeder Weise zutreffend. Wir habe» aber schon derartig große Ausnahmen zu gestanden, daß auch in diesem Falle eine Aus nahme gemacht werden kann, und zwar in Rück sicht auf die sachliche Notwendigkeit, die hier ge boten ist. Ich bitte also, dieseu Antrag anzu nehmen, Abg. vr. Wagner (Dtschnat.): Es ist richtig, daß wir bereits wiederholt m dieser Weise verfahren sind, selbst einmal bei Bewilligung von 100 Mill. M. BeschaffungS- beihilfen für die Beamten; das war allerdings seinerzeit noch vor einer Einführung der neuen sächsischen Verfassung. (Abg. vr. Dehne: Na also!) Nachdem aber diese Berfassungsbedenken vor gebracht worden sind, die nicht so leicht beiseite geschoben werden können, habe ich allerdings auch Bedenken, heute so ohne weiteres in die Schlußberatung der Vorlage einzutreten. Ich würde glauben, daß wenigstens bis nächsten Mittwoch Zeit gegeben werden möchte, sich die Sache noch einmal durch de»» Kopf gehen zu lassen. Abg. vr. Reinhold (Dein.): Wir möchten nicht »nißvMianden werden. Die Jahresschan Deutscher Arbeit liegt uns genau so am Herzen wie Hrn. Kollegen Noack, aber wir können als Teinokratische Partei nicht zugeben, daß die Velfassung verletzt wird. Und daß eine Berfassungsverletzung vorliegt, steht für uns außer Zweifel. Dem Antrag Anders auf Schlußberatung wird wldersptochen. Tie Schlußberatung kann also nicht stattfiudeu. Der Präsident ernennt zu Berichierstattcrn die Herren Abgg. Beuller und Or. Graf. Die Vorlage soll in der nächsten Sitzung dann in Schlußberatung genommen werden. Da mit ist nunmehr unsere Tagesordnung erledigt. Die nächste Sitzung findet Mittwoch, den 31. Mai nachmittags 1 Uhr statt. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 11 Min. nachmittags.) 110. Sitzung. Mittwoch, den 31. Mai 1922. Präsident Fraßdorf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 8 Minuten nachmittag-. Am Regierungstische Ministerpräsident Buck sowie die Minister Fellisch und Heldt mit Regierungsvertretern. Vor Eintritt in die Tagesordnung über weist der Landtag einstimmig unter Verzicht auf die erste Beratung die Vorlage Nr. 136, die Umwandlung des Seminars in Stoll berg bett., an denIRechtsauSschuß und be schließt auf die heutige Tagesordnung noch zwei Etatkapitel, nämlich Kap. 24, Samm lungen für Kunst und Wissenschaft, und Kap. 44», Kunstzwecke im allge meinen, zu setzen. Ferner teilt der Präsident mit, daß an Stelle des Abg. Dennhardt (Unabh.) Abg. Mucker (Unabh.) in den Hau-haltau-schuß v eingetreten ist. Punkt 1 der Tagesordnung: Kurze Anfrage. (Drucksache Nr. 712) Die von dem Abg. Schmidt (Plauen) (Dtsch. Bp) verlesene Anfrage lautet: In der Nacht vom 22. zum 23. März 192 l wurde das Rathaus in Rodewisch durch Dynamit- anschlag bis zur Unbrauchbarkeit beschädigt. Die Gemeinde sieht sich vor die Notwendig keit gestellt, ein neues Rathaus zu e.bauem Die Umstände, unter denen ihr das alte Rat haus zerstört wurde und ihre ungünstige Finanzlage sowie die enorm hohen Kosten, die in gegenwärtiger Zeit der RathauSneubm» verursacht, haben sie veranlaßt, die Regiemn» um eine Beihilfe au» Staatsmitteln zu er suchen. Hat die Regierung zu dem Gesuch bereit» Stellung genommen und mit welchem Er gebnis? Zu ihrer Beantwortung erhält das Wort Regierungsvertreter OberregierungSrat vr. ». L-e»e>: Die Gemeinde Rodewisch beabsichtigt an Stelle de- am 2L März 1921 durch einen Bomben anschlag beschädigten Rathauses ein neue- mit einem Kostenaufwand von 7 Mill. M. zu bauen. Eine Entschädigung auf Grund de- Tumultschäden»