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Sächsische Staatszeitung : 05.03.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192203054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19220305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19220305
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-03
- Tag 1922-03-05
-
Monat
1922-03
-
Jahr
1922
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 05.03.1922
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ÄckGbtillM zu AWn ÄchtiliU. Nr. 125. Vmmftrngt ant der He«m»g«be: Regierung-rot DoengeS in Dresden. 1922. L»»dt«sÄ>trhaM«ngk». (Fortsetzung der Sitzung vom 2. Märj,) Abg. Lchneiler (Kom.): Wenn von seit«» der BtchtSparteien immer v^n dem Richt der Gemeind« auf di« Schule ge- sprechen wird, so ist cS meines Erachten» Pflicht, diese» Recht ganz entschieden zu bestreiten. Wir meinen, die allererste Pflicht de- StaatcS ist eS, dir Erziehung der sokarndrn Geucnitivnen zu übernehmen, und zwar s»^ vast sie wirtlich im Ge meinschaftsleben sich lvtätigm könne». Es hat kein Staatsmann da- Recht zu behaupten, es sei kein Geld d», es kommt nur darauf au, La» Geld zu «fassen, wa es ist. Bernts die Steueugefetzgebung iß Sache deS Reiche», aber das Land hat von sich an- die Pflicht, auf das Reich P» drücke«, Laß dir Steuergesetzgebung in de» Sinn« »»»gewandelt »Kd, daß d« Staat von sich eine weitgehande Roalrav« mit Hilse d« Betriebsräte über die Produktiv« ausübt und auf diese Weise di« Sterrem so ausbauen kann, daß m«ho als ge nügend Mittel für all« Kulturziveckv vorhanden find. Dan» wär« e- auch Psticht dm fächsp schci, soziaUflischea RcAierun- aus da» Reich zu drücken, daß eS irr der Fruge de» Trennung »cm Staat und Kirche energisch vorgehl. Es ivrrde» laltlächelnd 38 Mill, für dir Kirch« bewilligt, eS soll aber nichts gptan werde», um der Nllage der Sinder zu» steuern. Taranf möchte doch mit aller Energie hin .ewieseu werden. Lie Frage, die also hi« augeschnitwn ist, ist d/ Frage: SmotSschul« oder GemeinLefchule, und es ist ganz klar und ist auch von niemand bestritten mordew, daß »vir auf die Ltaawschvle Hins! euern müflen, und di« Staat-schule must sich zum Ha»p6 zweck setzen, die höchste Ökdumnic der Kräfte durch, zpführen, d. h. soviel wie möglich die einzelne Lehrkraft in den Dienst der Erziehung zu stellen und auf der anderen Seite so wenig ww uttgtich Materialien irgendwelcher Art zu versü rveuden. Dies« Grundbedingungen werden hi« nicht erfüllt, und ich sage, es sind nicht bloß fiskalische Bedingungen, die hier in Frage kommen. Wen» wir den 8 8 auschen, so werden Beispiele genannt für di« Ber- pflichlungen der Gemeinde. Damit ist aber der G«mrind« jede Möglichkeit gegeben» von sich aus zu beurteilen, von fich au» zu verfüge», wa» gehört zum geordnete» Schulbettieb. ES müßten von StaatSwegen, wenn man schon diese völlige Übernahme der sachlichen Schullasten, di« wir fordern, nicht tragen zu können glaubt, zum mindesten so weit gegangen werden, daß man den Ausgabenkreis der Gemeinde möglichst genau umschreibt, damit nicht auch dort Wied« immer da- alte Lied gesungen wird: wir möchten gern, ab« wir können nicht. LS muß auch unbedingt die Lernmittelfreiheit durchgeführt werden. Wenn man seinerzeit zweruudvierzig Millionen Mark dafür berechnet hat, und daraus schließen könnte, daß sie jetzt das Doppelte oder das Dreifache beträgt, so könnte es doch angebracht fein, zu erwägen, ob man nicht sehr viel Lernmittel in den Schulen überhaupt abfchaffen könnte, wenn man sieht, wie in den Schulen Lernmittel beschafft werden, die die Kinder eher verwirren als vorwärtSdringcn. Ter Ent wurf leidet an dem weiteren Mangel, daß er sucht, alles in ein Schema bineinzuzwingen, so vor allem die Schulen, die der Volksschule gleich zu achten find. DaS sind vor allem die nicht staatlich«! Anstalten Der Staat kann nicht dulden, daß besonders ge brechliche Kind«, der Verwahrlosung auSgesetzte Kinder in Priratanstalten erzogen w« den. Es ist unbedingt Pflicht, diese Anstalten völlig in den staatlichen Besitz zu üv-rnehme-'. Auch sonst sind in dem Gesetze Einzelheiten, die im Wrderspruch stehen zu den modernen Erfah rungen der Erziehung. Vor allem besteht eine große Gefahr, daß man statt des einheitlichen Ausbaues der Schule eine neue Gliederung schafft dadurch, daß man die Berufsschulen nicht cinbezogen hat. Man drückt sich um eine klare Stellungnahme hin weg und spricht davon, daß ein neues BerusSschul- gesetz kommen wird, daS die Frage klären soll, welchen Ministerien die Berufsschulen unterstellt werden. Ich habe nun aus einige Einzelheiten in dem Entwurf einzugehen, wie daS auch meine Vorredner getan haben. WaS die Wahl der Lehrer betrifft, so meine ich, ist es eine bloße Illusion, wenn man glaubt, e» sei ein Mitbestimmungsrecht der Gemeinde, wenn sie sich von den drei Kandidaten, die die Schulbehörde vorschlägt, einen aussuchen kann. Lon selten der Lehrerschaft muß verlangt werden, daß ihr ein Mitbcstimmungsrecht gesichert wird, da- sich äußerlich auswirken müßte darin, daß der Bezirkslehrerrat, der am ehesten Kenntnis über die Zustände in dem betreffenden Bezirk hat, der obersten Schulbehörde Vorschläge macht und die Regierung sich aus diesen Vorschlägen jemand auS- snchen kann, den sie für diese Stelle vorseben will In bezug aus §12 haben wir Bedenken be- züglich der Zwangsversetzung. Der Unterschied, der gemacht worden ist zwischen der Anstellung als Fachlehrer und als nichtwissenfchastlicher Lehrer will uns in der Wese, wie er in 88 16 und 17 des Entwurfes vorgcschlagen ist, nicht einleuchten. In bezug auf die Rechtsverhältnisse der Lehrer ver missen wir einen Absatz, der etwa da- ausdrückt, waS der Hr. Abg. Hübschmann sagte Es muß dem Lehrer die Möglichkeit gegeben weiden, sich sort- zubttden, eS muß vorgesehen sein, daß der Lehrer Sispruch hat, zur Fortsetzung seiner Studien Ur- laub zu nehmen. Bezüglich des Privatunterrichts, dt, bei dem Rechtsverhältnis des Lehrers vorge sehen ist, muß ich sagen, daß wir diesen Para graphen im ganzen adlehnen. Er ist unnöiig, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse ihm nicht einen LebenSuntrrhalt ermöglichen, dann soll er durch feine Organisation die bessere Wirtschaftslage sich erkämpf«», ab« mcht so hintenherum allen mögt chen Prwalk«hrern, die r- ja doch jetzt in Hülle und Fülle gibt, da» B»»t weguehme». Be züglich der Stundenzahl begnüge ich mich, daraus hinzuweise», daß frimrzest im Jahre 1910 in der Erste» Kamm« d« Hr. Minister Beck bezüglich der höheren Schulen auSsührte, diese Stundenzahl, nämlich 2» für di« höheren Lehr«, werd« kaS iKicktige sein. Das trifft ohne weitere« «uch aus d«« Tätiger der Lehrer an den Aost-fchulen zu. Mr w«de» Lief« Fvrderung, die damals im Jahre »»1t rwm Sächsischen Lehmrverein gestellt wo den ist, ohne weitere- auch im Ausschüße zustimmen und nach der Richtung hin Anträge stellen. Da mit erübrigt sich auch, auf den Unterschied zwi'chen den Bolkefchallehrern und den Fortbildungsschul lehrern näher einzugehen Ebenso lehnen wir die Höhe der überstunden, die hier vorgesehen ist, als viel zu hoch ab. Zu Z ' S, bezüglich der körperlichen Züchtigung haben wir zu bemerken, daß eS bedauerlich ist, daß inan jetzt im 20. Arhrhuadert endlich so »eit kbmmh die körperliche Züchtigung gesetzlich zu verbieten. Hin sichtlich d« SchukemmchtimAn hat« ich schon dar aus hingtwitsen, daß wir durchaus nicht zufrieden sind. Tie Frage der Schulklassenzusammenlegung lehnen wt» als unzureichend ab. Daß der Schularzt zu bestellen ist, bedeutet einen Fortschritt. AVer eS bedeutet insofern nur einen Schein, als der Schularzt nur eine gewisse Aussicht ausüvt, ob« die ärztliche Fürsorge damit nicht umschrieben ist. Die Fürsorge muß viel weit« gehen, zumal z» befürchten ist, daß durch die Herabsetzung der Stn- denzahl sür die einzelnen Klaffen die körperliche Erziehung in den Hinter grund geschoben wirst. Wir sind also bereit, an diesem Entwürfe sehr eifrig mftzrmrbeften, und wir hoffen, daß man sich nicht begnügen wird, bloß Kleinigkeiten zu ändern, sondern daß man im großen tiefgehende Beschlüsse fvßt, damit wirklich das Schulwesen vorwärts kommt. (Bravo! bet den Kam.) Abg. Vr. Sehftn (D«m.): Ich war denn Lesen des Entwurfes über das Vertrauen, daS die Regierung in die Leistungs- fähigkeit des Landtages setzt, erstaunt, indem sie nämlich ausspricht, vuß bis zum 1. April 1922 das Gesetz in Kraft treten könnte, während sie selbst zur Erzeugung droses Entwurfes beinahe 19 Monate gebraucht hat. Als am 20. Mai 1920 die Volkskamntcr den Beschluß faßte, der ja im Laufe der Zeit eine so häufige Besprechung hier gefunden hat, da war es ein Anlaß für die UnterrichtSvenmftwng, sofort den Aufvag, die Bearbeitung deS Gesetzes vorzunehmen, zu er- teilen. Ta- ist geschehen, unk» ich darf an. nchmcn, daß es lediglich die Widerstände und die Schwierigkeiten, dis sich auch innerhalb des Kabinetts gezeigt haben, gewesen sind, die die lange Hinauszögerung des Entwurf«» verursacht haben. ES ist ganz bezeichnend, daß in der Aussprache heute der Parteifreund des Hrn. llnterrichtsmiuistcrs seinem eigenen Minister sehr scharf zusetzte (Zuruf bei den Kom.: Das ist doch auch Ihr Münster!), weil er den Partei- gnindsätzen in dein Entwürfe so wenig hat Rechnung trage!» können. Ls stand dabei selbst, verständlich der Gedanke im Hintergründe, daß das nicht sei,ie Schuld ist, sondern daß er, wenn er gekonnt hälft, wie er wollte, den Grund sätzen, die fein« Partei vertritt, natürlich in viel höherem Maße Rechnung getragen hätte. AuS diesem Zwiespalt erAäre ich mir die, ich möchte sagen, fveudlose, um nicht zu sagen schwung. lose Sprache des ganzen Gesetzes. (Zuruf bei den Soz.: Schmucklose!) Ein solches Gesetz braucht keine Dichtung zu sein, aber ein ein wenig freudiges Bekennen muß auch in einem Gesetze liegen. (Sehr richtig! bei den Dem.) Es ist eine freudlose, fast griesgrämige Sprache, wenn in Z 1 gesagt wird: Tie Lehrer werden nach Maß,»aüe der folgenden Bestimmungen aus der Staatskasse besoldet, und wenn man dazu noch liest, was in z 5 der Vorlage gesagt wird und wenn mau dazu noch den Abschnitt 4 von K 3 nimmt, daß schließlich die Gemeinden auch noch die Auszahlung der Gehälter unentgeltlich zu besorgen habe». „Ter Staat ist der Träger der persönlichen Schullasten", das ist etwas ganz andeves, als wenn man sagt: „Die Lehrer werden aus der Staatskaue besoldet." Tarin liegt eine Anmckeunuuk der Psticht und ihrer Konsequenzen, und die möchten wir «geschlossen wissen. Ich weiß, daß nicht das ganze Haus trotz des ein stimmigen Beschlusses seinerzeit diesem Grund- satze zustimmte. Ter Hr. Abg. vr. Eberle hat darnalS den Standpunkt fein« Partei so ge kennzeichnet, daß sie in» wesentlichen an dem Grundsätze festhält, daß die Gemeinden Träger innen der Schulaufgaben bleiben sollen. Ticsen Standpunkt in Ehren, über ihn läßt sich sprechen, und mit ihm muß man rechnen. Ich möchte aber die Herren von der rechten Seite darauf hiuiveiscn, daß im Jahre 1912 ein Antrag von dem damaligen konservativen Abgeordneten Traber und dem Mitglied des heutigen Landtags Schreiber gestellt wurde, der folgenden Wortlaut hat: Die Besoldungen der Lehrer müssen gleich- mäßig sein, und sie sind vom Swat« zu über nehmen. Nun hören Sie eine Äußerung aus dem Jahre lV2>, dw lautet so: In» Prinzip ist die Verstaatlichung der Scdule und die Übernahme der sämtlichen Schullastcn aus den Staat ein schönes Ideal. Es wird aber zurzeit unmöglich gemacht da durch, daß der Staat infolge seiner Finanzen nicht imstande ist, diese ideale Forderung durch zufahren. Und der, der diese Wortcspricht, ist der sozialistische Finanzminister Heidi. Es ist ein ganz reizvolles Bild, wie sich im Laufe der 10 Jahre die An- schauungeu, ich möchte sagen auf den Kopf ge stellt haben. (Abg. Schembor: Nein, die Ber- hältnisse haben sich auf den Kopf gestellt!). Es ist selbstverständlich, daß wir Abstriche machen müssen, aber datz solche Forderungen, wie die der obligatorische!» Kindergärten oder deS Schularztes einfach von den Schultern deS Staates auf die der Gemeinden abgewälzt werden, ist schlechterdings nicht zu verstehen. DaS mache ich dem Gesetze zum schweren Vorwürfe. Es ist bereits darauf hingewiesen wordeu, daß in der Bestimmung, daß keine Fortdi dungS- schnle sich weiter entwickeln darf, als es hier der jf 3 Abschnitt 2 zuläßt, sehr deutlich erkennen läßt, welch unseligen Einfluß doch der Dualis, nrus auf dem Gebiete der Berufsschule hat. (Sehr richtig! rechts.) Diesem geradezu be klagenswerter Zustande muß auf jeden Fall ein Ende, gemacht werden. Und nun, das ist eigentlich das Bedenklichste, diese an sich der Entwicklung der Berns-., der Pflicht schule feindliche Bewegung verschanzt sich, so muß ich ausdrücklich sagen, hinter einem allgemeinen Grundsatz, dein nun auch noch andere Entwicklungen zum Lpfcr fallen. Es hat das Übcrgangsschulgcsetz, begrüßt von allen, die Ein- richtung geschaffen, daß auch an der Volksschule weitergehcnde Ziele verfolgt werde»» können, daß ein 9. und ein 10. Schuljahr aufgebaut wird, daß Klassen mit höheren Zielen genau in» Rahmen der Volksschule gebildet werden können. Solche Entwicklungen haben sich «»gebahnt. Sie »nüssen jetzt einfach wieder beseitigt werden, weil inan ihnen die Mittet entzieh. Und nun begründet mau dieses cntwicktuttgsfcinblichc Br- ginnen damit, daß der Staat keine andere Ver pflichtung hätte als die, eben das Minimum zu gewähren. Ja, »nein Gott, wenn er mchto weiter kann, so soll er cs den Gemsmbeu über lassen und ihnen auch die Wittel lassen, die sie sür diesen Zweck aufgewcudet haben. Tas wäre dam» gescheiter. Tie Frage der Kosten- und Lastenverteilung ist von den Vorredu«-..! schon besprochen worden. Wir betrachte»» den Staat als Ausrottung» bchörde. Tas folgt aber nicht aus dem Gesetz, entwurf. Es wird aber cm Weg zu suchen sein, daß die Gemeinden Wünsche ausfprechen können. Tas gibt auch die Begründung zu. Ich meine, dann kann eS ja sehr ein fach ge- fchchen: wen»» gegen den ausqeiprochenen Wunsch die Zcntralbchördc kein wichtiges Bedenken hat, so kann sie den» Wunsch willsahren, und die Leute haben ihren Willen. Freilich Selbstver waltung ist das nicht! -etbswevwattnng ist es auch nicht, wenn die Zentralbehörde drei zum Vorschlag bringt und sagt, wählt euch einen. Tas »st ebenso, als wenn ich von drei Üöein das kleinste zu wählen !wtte. Von Setbstverwnttung »st natürlich keine Rede. Tine andere Frage ist die, ob nicht der Staar den größeren Gemeinden das Besetzung-recht, das ihn» durch das Gesetz gegeben wird, übertragen könnte. In den Ausführungen des Gesetzes sviott ein ganz neuer, sür die Rechtsverhältnisse der Lehrer ganz ungewohnter Gesichtspunkt eine Rolle, das ist die Vcrsetzbarkeit des Lehrers. Der Lehrer :and als solcher gibt, wenn er dieser Forderung zu« stimmt, ein Recht auf, daS er bi^er gehabt Hot, und zwar eines der bedeutsamsten und für ihn bedeutungsvollsten Rechte. Ich habe »roch uirüt gehört, daß sich aus den Kreisen der Lehrersckwft dagegen irgendwelche Bedenken erhoben Härten. WirabcralsVcrtretcrdesVolkcSundderöücnttichcn Interessen muffen i atürlich au diese neue Form alle die Wünsche knüpfen, die mit einer ver ständigen und gut begründeten Bcamkenvvlftik vereinbar sind und sie begründen. Tie Geiahr, daß das Recht, Lehrer zu versetzen, tatsächlich zu Mißbrauch führen kann, besteht. Wenn wir keinen Anstand nehmen, hier zuzustimmcn, jo tun wir es in» Vertrauen darauf, daß mit den» Rechte kein Mißbrauch getrieben wird. Eine weitere Verschlechterung der bisherigen Rechtsverhältnisse der Lehrer bedeutet es, daß sie erst später ständig werde«, daß sie erst später planmäßig den Beamten gleichgestellt worden. Auch dies nimmt die Lehrerschaft als ganz selbst verständlich in Kauf. Was sonst über die Reckts- und Anstellungsverhällniffe zu sagen ist, behalten wir uns sür die Ausschußberatung vor. Run zum letzten Gegenstand, der auch hier in den Aussührungcn der Aussprache den weitesten Raun» eingenommen hat. Ich bleibe dabei, daß dieser Gefrtzontwurf berechtigt« Er- Wartungen in weitgehendem Maße unerfüllt läßt. Bon der einen Leite, die heute gesprochen hat, ist vor allen Tinge» Angewiesen worden aus das Nivellierende, Ausglcichendc. Es ist nicht zu bestreiten, daß da-Z eine notwendige Son- scqucnz des Übergangs von der Gemeinde- in die Staatsverwaltung ist. Lb cs aber bis zu dem Maße notwendig war, ist doch eine ganz andere Frage. ES sind drei Kriterien, die hierbei in Frage kommen. Ta» ist einmal die P flichtst» »den zahl der Lehrer, zweitens dia Pflichtstundenzahl der Kinde» und endlich dick Zahlen der Klassenstärke. An diesen drei Zahlen wird man ermessen können, ob diejc- Nivellieren ein Emporziehen ist oder nicht. Wie steht es damit? Tie Pflichtstundenzahl der Lehrer ist zwar gesetzmäßig 32, sie besteht aber bei weiten« nicht mehr in dieser Höhe. Fast in allen sächsischen Gemeinden, abgesehen von den ganz kleinen Gemeinden, ist man mindesten- auf 30, in anderen aus 28 Stunden hcrabgcganacn. Eine der wichtigsten Entscheidungen für die Lehrerschaft und für die grundsätzliche Auf fassung ist die, ob man einen Unterschied machen soll in bezug aus die Stundenzahl zwischen den Lehrern an der Volksschule und an der Fortbil. duugsschulc. Ich hab« als Lehrer in beiden Formen von Schulen gearbeitet. Ich weiß, daß jede dieser Schularten das gleiche Maß von Kräften absorbiert, und deshalb würde ich es bedauern, wenn man außer dein Unterschiede in der Besoldung nun auch noch einen Unterschied in der Arbeitsleistung zwißhen beiden Gruppe,» von Lehrern mach«» würde. (Sehr richtig!) Taß e- also der Ent wurf nicht fettig bringt, von der Zahl 30 her. untcrzugehen aus mnrdestens 28, mache ich ihn» zum starte»» Borwurfe. Mai» wird mir eiulMten, das bedeute für da- gauze Land einen Mehr aufwand von so und so vielen Lehrkräften. Ich darf da aber auf eins Hinweisen: wenn die Stundenzahl durchgeführt wird, die hier im Gesetzentwürfe steht, d. h. allo, wenn die weiter entwickelte Bolkssanie unsere»! Grundsätzen gemäß ihre Stundenzahl herabfetzen »nutz, wenn sie anderseits ihre Klassen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes ausiüllcn lauen muß, so weiden Hunderte von Lehrkräften frei. Man sagt nun, ja wir wollei» die niederen Schnlfornren heben. ' Aber wo tut das der Gesetzentwurf? Sie sagen, i» der all gemeinen Volksschule sind soundso viele Ltun. den zu erteilen. Ja, welche Stundenzahl ist denn Lae? Ist das etwa die Stundenzahl, die in einem ganz mäßig entwickelten Schuffvesen heute schon überall übl ch ist. Tiefe reicht eut- fvrnt nicht her«! an die Stundenzahl, die in einem gut entwickelten, auch in einem kleinen Orte befindlichen Schulwesen sich findet. Die Stuudenzaht von 22 im vierten, von 28 im achten Schuffahre wiid von überaus sielen Schule» bereits weit überschritten. Nun sehe ich ein ungeheuere- Bedenken darin, datz man gar keine Grenze, daß man gar keine Beweg» lichkeft ermöglicht, Sah man einer Schule, einer Gemeinde, die auf diese» höhere Bedürfnis ein- gestellt: »st und an die dock) auch Anforvoiungen gestellt werden, hierin kcine Freiheit laßt. Lassen Lie doch die nötige Flucht und sagen Sie, die Stundenzahl »nutz mindestens soundso viel und darf höchstens soundso viel betragen. Warum aber tut man das nicht? West man fürchtet, daß dann mehr Äemcindcn, als erwünscht ist, auf die 24 Stundenzahl kommen werden, wo sie bloß 20 zu geben hatten. Wir sagen, wir wollen die neincren Schulen heben. Wir tun es aber nicht Es wird ganz ausdrücklich gesagt, daß für die zwestlaisigen Schulen 3- Stunde«, für ine vierklassigen mindefreus 64, für die andere»» mindestens 96 zu geben sind, mit a»»- Lercn Worte», inan läßt dies« Tchutformen, wie sie sind, und da »vir in der Mehrzahl ztvei- klassige und vicrft«sige Schulen habe»'., bleibt eben alles beim alten. Es ist nicht uwhr, daß durch dieses Gesetz diese Lchulen irgendwie gs- troffen werden. Tann soll, man aber Mich »richt sagen, in diesem Gesetze dokumentiere fich ei« Focksthrstt. Ich hatte es sür leinen guten Vorschlag, daß mcn sechsttarstge Schulen mit 96 und acht- üaifiae Schulen mit 128 Stunde,» als Norin vorichraibt» Ta halte ich schon bei drei Lehrern die riettlassige Schule und bei vier Lehrern die sechsklassige Schule sür besser, dannt Lie einzelne Klasse mehr Unterricht haben kann. Ich muß au» diese Einzelheiten eingehen, weil sie beweisen, daß auch die Absicht, die Entwicklung unserer Schirle zu fördern, in denr Entwurf nicht in dem Matze zum Ausdruck kommt, datz man Freude daran haben könnte. Es ist ganz gewiß w, datz nickst daS Kultusninnsterr »in, sondern da-Finanz. Ministerium die entscheidende Svrache in diesem Gcfcy sührt. Ich Hube »nchtS dagegen, wenn das Finanzministerium auf die Tasche üalt, aber es darf nickst so wert gehen, datz die Kultureilt wicklung dabei gcl»«nm.t wird, ja es darf auch nicht den Anschein erwecken, als ob nian das Unter- richwnliinstermm unter das Kuratel des Finanz. nnuisteriuniS gesteür hätte. Tas nenne ich aller dings eine geradezu übertriebene Bevormundung des Unterrichtsministeriums durch das Finanz, imnstierinm. Das ist der Geist, den wir am scharstten bekämpfen müden, und ich bitte auch die Herren von, Unterrichtsministerium, meine Kritik jo aufzufaisen. Sic ist nicht ge richtet gegen die Begründung, der ich n» weit gehendem Latze zusrnnme. Ich böre wolst die Resignation, die aus einzelnen Wendungen der Begründung herausklingt, aber ich sehe nicht di« starke Entschlossenheit, unserer Schute zum Fort, schritt zu helfen, und das wird nun die Aufgabe der Ausschutzberatungen sein. Wir «s Volks, verirrter w«rden die Vera»stnwrt.mg auch dem Volke gegenüber zu übernehmen haben, wen»» wir auf dieser Serie erhöhte Ansprüche erheben. (Bravo! bei den T«n.) UnterrichtSministcr Fleißner. Ich möchte zunächst nur einige Bemerk«.^n zu den AliSsüdrunqen de- Hrn. Abg. vr. L«y:«r machen. Hr. vr. Leyser» weiß so gu» wie ich, weil er i» vor mrr auch dem Katnn«tt angehör: hat, daß e- nicht so liegt, ob Kullu-m msterium cd« Finanz« minift«ium, sondern Laß die letzte Entscheidung dal Gcsamtnuwstrrwm gibt, und diese Vorlage ist eine solch« de« Gefsmlmnnsterium». ».Abg. vr. Seyfert: Das ist ja noch schlimmer!) Es nützt dann alle Entschlossenheit, eS nützt alle Kraft und Stücke, es nütz« all«- auf d«n Tischschlagen nicht- — wir unter- oatlen un- in aller Ruh« und Sachlichkeit, und dann wird tntichieden, und nach dies« Lnt'cheidung kommt die Vorlage hier an LaS Parlament. Es ,st Lo ja gar nicht- Neue», ab« nach den Kritiken, die hier vorgebracht worden sind und vor allen Dingen nach den letzten Äußerungen deS Hrn. vr. Seyfert möchte ich doch noch »iumal den Sachverbalt ausdrücklich srststellrn, ohne irgendwelche Schluß folgerungen daran zu knüpfen. Hr. Abg. Vr. Seyfert fagte im Anfänge fein« AuSsüdrungen — e» ist eine Nebensächlichkeit, aber Lief« Bemerkung hatte doch einen sehr eigentüm-
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