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Sächsische Staatszeitung : 29.01.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-01-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192201296
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19220129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19220129
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-01
- Tag 1922-01-29
-
Monat
1922-01
-
Jahr
1922
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 29.01.1922
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den zweiten Teil lehnen wir e« Soweit der »weite Teil des Antrages Barthel Nr. 518 in Frage kommt, ist zu lagen, daß m >ieser eine Abänderung der Reichsvcrordnnng ganze Härte uud Ungerechtigkeit, ja diese Un Die Erwerbslosenfürsorge staatliche müßte sich als eine in ihren Folgen unabseh ¬ bare tnms hmansgewachscn, und die verflossene Zeit los Vortjetzuag la der nächste» veil»-«.) t, daß Aus Deutschland arbei Ich meine, gerade weil wir arm sind an anderen Gütern, gilt cS, das höchste und das letzte Gut, die Arbeitskraft, zu schützen. (Sehr richtig! links.) ES ist aber nach meiner Aus« aber auch die Festsetzung dieser BedarsSsetzung kehrt, zu sagen, wie ich eS in den letzten Tagen ist nur ein PalliativmiUel und kann niemals die gelesen habe: Eine Sozialpolitik in ausgedehn- ganzc Härte uud Ungerechtigkeit, ja diese Un-1 len» Maße kann nur ein reicher Staat treiben. senc Sohn gezwungen ist, seine ebenfalls cr- l wachsenen Geschwister im Falle der Erwerbs» mit allen ihren Begleiterscheinungen sollte auch ten, keine Erwcrvslosenunterstützung beziehen, weil in dem Staate, dem sie angehören, nicht eine gleiche ErwcrbSlosenfürsorge eingerichtet ist. In bezug auf die Höhe der Satze stehen wir auf Grund unserer grundsätzlichen Stellungnahme zum Erwerbslosenprobtem aus dem Standpunkt, daß die Erwerbslosenuntcrstützung genau die Höhe deS Arbeitsverdienstes erreichen muß. l sehr richtig! bei den Unabh.) Bei den niedrigen Sätzen, die heute in der Erwerbslosenunter» stützung gezahlt werden, müssen die Leute glatt verhungern. Der Hr. Arbeitsmini,»er Ristau hat erklärt, daß Ende diese» Monats eine Erhöhung der Unterstützungssätze zu erwarrcn ist. Ich habe im Anfang meiner Ausführungen erklärt, daß wir von der Einbringung eines besonderen An trages abgesehen haben, aber ich möchte doch zürn Schluß Hrn. ArbcitSminister Ristau fragen, ob die sächsisch« Regierung angesichts der außer ordentlichen Notlage der Erwerbslosen bereit ist, den Erwerbstosen bis zur erneuten Regelung durch das Reich einen Vorschuß zu gewähren. Uber die Höhe des Vorschusses kann mit dem Landeserwcrbslosenrar Rüchprache genommen werden. Die Begründung, dw der Hr. Arbeits minister vorhin selbst gegeben hat, wird genügen, den Anspruch der Arbeitslosen jedenfalls al» ge rechtfertigt erscheinen zu lassen. rechtzuerhalten, die länder, die seit Jahren Gefahr für unsere Volkswirtschaft Abg. vr. Demmert»« (Dem.): Meine Freunde und ich stimmen dem Antrag Nr. 518 im ersten Punkte zu. Dem zweiten Punkte können wir nicht ohne weiteres zustimmen; wir würden hier noch ein« Au»jchußderat»ng voraussetzen müssen. ArbcitSminister Ristau: M. D. u. H ! Die sächsische Regierung verfolgt mcnschlich'.eit, die in dieser Bestimmung liegt, beseitigen. Der § 6 der Erwerbslosenfürsorge regelt in seinen» Abs. 1, unter welchen Bedin gungen die Erwerbslosenuntcrstützung in einer Familie gezahlt werden kann. In der Praxis liegen die Dinge so, daß Crwcrbslvsenunter- stützung entweder ganz oder teilw.ise versagt werden kann, wenn innerhalb de: Familie eines oder mehrere Familienmitglieder Arbeitsverdienst haben und wenn dieser Arbeitsverdienst nach den Bestimmungen ansrcicht, um den Lebens unterhalt bestreite»» zu können. Das diese Be stimmung zerstörend und zerrüttend auf das Familienleben wirkt, bedarf keiner Auseinander setzung. Es ist ohne weiteres klar, das; das Ver hältnis innerhalb einer Familie recht bedenklich werden muh, in der meinetwegen der crwach- höhung der damals geltenden Unterstützungs sätze notwendig wäre. Durch das Eingreifen schwinden. Das ist zunächst die Bestimmung: daß Arbeiter unter 16 Jahren, wenn sie er werbslos geworden sind, keinen Anspruch auf selbständige Unterstützung haben, sondern nur im Falle, daß ihr Vater und ihr Ernährer Unterstützung bezieht, Anspruch auf Fanulien- Zuschläge. Tann ist in § 11 die Bestimmung, der kleinere Besitz darf für die Beurteilung der Bedürftigkeit nicht in Frage kommen. Die Auffassung von ktemerem Besitz sind in den verschiedensten Gemeinden, Bezirtcn und KreiS- hauptmannschaften, in den verschiedensten Für- sor^eausschüssen recht verschiedenartig. Es ist deshalb unbedingt notwendig, daß hier eine etwas bestimmtere Fassung gegeben wird, damit es nicht der willkürlichen Auslegung der unter geordneten Stellen überlassen bleibt, zu ent scheiden, wo eigentlich die Bedürftigkeit bei dem kleinen Besitz beginnt und wo sic aufhört. Nach § 5 sollen diejenigen, die den Antrag auf Er werbslosenunterstützung stellen, gehalten sein, möglichst an denjenigen Ort zurückzukchrcn, in dem sie am 1. August 1914 zufällig ihren Wohnsitz ha ten. Auch diese Bestimmung muß verschwinden. Auch der § 8, der die Zuschläge regelt, muß eine Remedur e: fahren. Für diejenigen, die an ihrem Wohnort leine Arbeit bekommen können, die einen doppe ten Haushalt führen müssen, die außerhalb ihres Wohnorte-, z. B. in den Kohlenbetrieben durch ihre Erwerbslosigkeit gezwungen sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, kann im Be« dürstigkeitsfalle rie Hcimatgemeinde die Zu- schläge zur ErwerbSlosenunterstützung für die Familie gewähren Diese „Kann".Bestimmung muß unberingt beseiligt werden. Se wird von den mcistcn Landgemeinden, auch von einer Anzahl kleinerer Städte in einer Weise an- gewendet, doß auch im Falle der drin.endsten Bedürftigkeit die Familienzuschläge nicht ge währt werden. sassung ebenso grundverkchrt, zu schreiben, wie ich cS gleichfalls in den letzten Tagen gelesen habe: ' kommen, der ungefähr den Mindestsätzen der tariflich bezahlten Arbeiter der betreffenden Be- . . , , rufe nahekvmmt. Sie brauchen nicht ganz den selbstverständlich dauernd mit besonderem Interesse Tarifen zu entsprechen, aber sie müssen ihnen und vor allen Dingen in der letzten Zeit mit be dach bis zu einein gewissen Grade nahekommcn. soliderer Sorge die Vorgänge im Wirtschaftsleben. (Abg. Renner: Sehr richtig I) Leider kommen in den letzten Wochen au« allen Und unsere zweite Forderung ist nicht minder Richtungen unseres Landes schon wieder HiobS« wichtig als die erste, auch sie ist eine Notwendig- nachrichten über eine Verschlimmerung der Kon ¬ auch noch eine Reihe von anderen Bestim- punkt vertreten, daß eine bOprozentigc Er- mungen, die fast ebenso unsozial wirken wie - diese Bestimmung, aus der Verordnung ver ¬ keil. Wenn »vir in dieser Fo dcrung auf eine junktur und über eine Steigerung der ErivcrbS- ganz besondere Bestimmung der Neichsverord« losenziffer. Gestatten Sie mir, m. D. u H, bei nung über Erwcrbslosensürsorge Bezug nehmen, dieser Gelegenheit zu der Frage einige grund- danu meinen »vir wcht etwa, daß mit der Be- sätzlichc Bemerkungen zu machen. seitigung dieser Bestimmung alle Härten, Un- Tie staatliche Erwerbsloscnfürjorge ist heute cbenheiten und unsozialen Bestimmungen, die ein wesentlicher Bestandteil unserer öffentlich, dieser Reichsverordnung anhasten, beseitigt sein rechtlichen sozialpolitischen Gejehgebunggeworden. sollen, sondern »vir haben nur diesen einen be- Ohne eine solche Fürsorge kann heute ein mo« sonderen Fall hcransgegriffen, »veil er uns als deiner Kulturstaat nicht mehr bestehen, und ich der krasseste iu der ganzen Erwcrbslosensürsorge meine, Deutjch.and bat in besonderem Maße Ur erscheint. Tas; gerade diese Bestimmung die sachc, die Opfer seiner Wirtschaftsordnung vor härteste und unerträglichste ist, ist dadurch er- Not und Hunger zu schützen. Man spricht wiesen, daß sich auch die Gemeinden bereits nrit vom verarmten Deutschland. DaS trifft zu, dieser Bestimmung besaßt und versucht baben, I soweit der Staat uud soweit seine werktätige wenigstens eine Milderung derselbe»» Herbeizu-I Bevölkerung in Frage kommen. Das wertvollste führen Zu diesen» Zwecke haben sic Bedarfs- und einzige Vermögen, daS »vir cbeir noch sätze festgesetzt, die das Einkommen innerhalb haben, ist die Arbeitskraft der werktätigen Be- der Familie scstsctzen sollen und an die dann völkcrung, und diese Arbeitskraft aufrechtzuer- die zum gegenseitigen Unterhalt rcrpflich- halten und zu schütze»», das ist die vornehmste teten Familienangehörigen gebunden sein sollen. Aufgabe eines KulturstaateS. ES ist daher ver ¬ nicht Wgeben, bat wir an der Notlag« irgend, welcher Volksstände weniger achtsam Vomber gehen al» die Linke. Nur betrachten wir e» im allgemeinen Zusammenhanae mit der Wirtschaft. Wir können den Antrag in seinem ersten Test annehmen und unterstützen, und ich bitte des halb auch bei der Abstimmung getrennt über den ersten und zwecken Teil abst»»nmeu zu lassen, und die Beschaffung von Arbeit für die au» dem Produktionsprozeß Au«geschtedenen. Auch auf diesem Gebiete tst da» sächsische Arbeit»ministerium dauernd und, e» kann mit Freude konstatiert werden, auch mit Erfolg tätig gewesen. Meine» Erachten» liegt der Wert der Fürsorge für die Erwerbelosen nicht in so hohem Maße in der Unterstützung selbst al» in der Wiedereinreihung der Erwerb-losen in den Produktionsprozeß (Sehr richtig! link».) DaS sächsische Arbeitsministerium hat sich au» dieser grundsätzlichen Erwägung heraus mit Er- folg bemüht, die Vergebung von StaatSauf« trägen anzuregen, hat die Forstverwaltungen angeregt zu umfangreichen Kulturarbeiten, hat Anregung gegeben zu Wvhnungsbauten, zuin Bau von Staatsstraßen und Talsperrenanlagen und hat ferner die Gemeinden zu Notstand»- arbeiten animiert. Für letztere sind an UbcrtcuerungSzuschüssen in Sachsen etwa 58 Millionen auSgegeben »vorden. Auch daS äußerst schwierige Problem der Vermitt- lung Erwerbsloser auf da» Land ist vom Arbeilsmimsterium in Angriff genommen worden. Erwähnt seien bei dieser Gelegenheit auch noch die AnSgaben für die produktive Erwerbslosenfür sorge sowie die Vermittlung von Darlehen zur Fö derung der Privatindustric aus Mittel»» der Erwerbslosenfürsorge. M. D. u. H.! Wie gesagt, muß cS die Aufgabe deS EtaatcS sein, in der Erwerbslosensragc und -sürsorge vorbeugend zu Wilken. Das Arbeit-« ninisterium hat sich in einer Denkschrift, die in kürze den» Gcsamtministerium vvrqeleg» werden wird, ausführlich auch mit den Maßnahmen be- aßt, die zu treffen sind für die leider zu er wartende Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit. lvsiglcit ganz oder teilweise mit zu ernähren, dem Hartherzigsten bewiesen und begreiflich ge« ES ist unbedingt notwendig, daß diese Bestim« »nacht haben, daß man eben die große Masse der mung verschwindet und daß unsere Regierung ncrtcschaficnden Bevölkerung nicht hungern lasten alle Veranlassung hat, beim Reiche vorstellig kann. zu werden und das Reich auszusordern, daß sich Es liegt also wohlverstandenes Staatsintcresse endlich einmal der Gedanke Bahn bricht, daß vor, wenn durch Hinlanhaltcn der äußersten Rot derjenige, der darauf angewiesen ist, seinen l der Slaat vor schweren Erjchsttterrpzgeu geschützt Lebensunterhalt mit seiner Arbeitskraft rcr« wird. Dazu tonmck weiterhin, daß unser sozu- dienen zu müssen, in den Fällen, in denen er sagen geradezu künstlich aufrecht rdalteneS Wirt- vhne seine Schuld arbeitslos geworden ist und schaftSmstem auch nicht besondere Erschütterungen in denen es ihm beim besten Wille»» nicht mög- ertragen kann. lich ist, siine Arbeitskraft zu verlausen, einen Wenn ich nun in der Erwcrbslosensürsorge begründeten Anspruch auf eine angemessene aus staatspolitlschen, volkswirtschaftliche»» und Unterstützung hat, ganz gleich, wer in der Fklmi- kulmrellcn Gründen den Schutz der Ar- lie noch Geld verdient oder nicht. Bei den so- bcitskraft als wertvollstes Rationalgut vor« genann.cn Klein- und Mittelrcntncru ist von anstelle, so komme ich dabei zu dem Er« dieser Bestimmung auch keine Anweudung gc« gebnissc, daß die ErwerbSlosenunterstützung über »nacht worden. ES ist dort jetzt in der Ver- den notdürftigen Unterhalt hinausgchen muß. teilung der paar Millionen, die bewilligt worden Ich verweise ferner darauf, daß die Bewegung sind, auch nicht danach gefragt »vorden, »ver der Erwerbsloscnunterstützungssätze bisher äußerst noch in der Familic etwa aus Grund seines langsam und schleppend war und daß diese Be- Arbeitslohnes in der Lage ist, sich selbst er« wegnng der ErwerbSlosenuntcrstützungSsätze den nähren zu können. eigentlichen wirtschaftlichen Verhältnissen immer Tas war grundsätzlich die Veranlassung zur weit hinterherhinkte. Bei der letzten Umfrage Stellung unseres Antrages. Wenn aber einmal im Ne chsarbeitsministerium, die iin besonderen an einer Revision der Reichsvcrordnnng über Maße angeregt war durch das Vorgehen des die Erwcrbslojenuntcrstützung hcrangcgangen sächsischen ArbeckSministeriums, hat auch daS wird, dann müssen wir auch noch fordern, daß sächsische ArbeitSministerium mehrfach den Stand« Abg. (Krube (Kom.): Wir stimmen den» Anträge der Unabhängigen zu, ebenfalls der Schlußberatung; »vir hätten noch einen Erweiterungsantrag gestellt, aber um die Schlußberatung nicht unmöglich zu machen, ziehen »vir ihn vorläufig zurück. Bor alle» Dingen unterstützen wir den Avs. 2 des Antrages der Unabhängigen, und wir ersuchen vor allen Dingen die sächsische Regierung, dein» Reich da- hin zu wirken, daß »vegen der vorgcbrachten Änderungen, die der Abg. Bühring hier schon hinreichend begründet hat, noch besonders auf den ß 2 der Erwerbslosenfürsorge hingewicsen wird, wo besondere AuSsührungsbestimmun- gen ellassen sind, die es einem Arbeits losen, der länger als 26 Wochen arbeilS- ganz sicherlich nicht zur Zuständigkeit de« Land- age« gehört, derartige fpezielle Verlangen an das Reich zu stellen. Abg. vr. Eckardt (Dtschnat.): Wir haben schon früher erklärt, daß »vir für eine angemessene Festsetzung der Unterstützungs beiträge eintreten, und wir halten eine wesent liche Erhöhung angesichts der augenblicklichen Verhältnisse für notwendig. Auf der an seren Seite muß aber auch Vorsorge getroffen werden, daß nur wirklich diejenigen Empfänger sind, die trotz der angestrengtesten Bemühungen keine Arbeit finden können. Auch »vir hallen mit dem Hrn. Minister die Schaffung von Arbeitsgelegen heit für den wichtigsten Punkt unserer Erwerbs« lose»lfrage. Nur kurz möchte ich auf die Be- merkungen deS Hrn. Antragstellers über die Feststellung über den augenblicklichen Stand der Ernährung cmyehen. Calwer vergleicht die so- genannte Marineration und stellt daran die Kosten kür die einzelnen Orte des Landes fest. Ader schon im Frieden hat niemand daran ge dacht, die Marineration als lebensnotwendig für die Bevölkerung zu halten. Der Hr Minister hat auch schon darauf hingewicsen, daß man mit den Unterstützung-beiträgen nicht in die Nähe der tariflichen Sätze kommen dürfe. Wir dürfen keinesfalls in der Unterstützung so weit gehen, daß wir den Trieb, sich neue Arbeit zu suchen, unterbinden. Der Vergleich, den der Hr. An- tragsteller zwischen der Notlage der Klein rentner und der der Erwerbslosen gezo gen hat, ist durchaus viel am Platze den» bezüglich der Kleinrentner können wir in Sachsen etwa» tun, bezüglich der Erwerbslosen können »vir aber nichts tun. Ta» ist Sache de» Reiches. Wenn der hr. Antragsteller ferner an gedeutet hat, al« wenn die Mitglieder aus der rechten Seite diese» Hauses keiu warme» Herz für die Arbeitslosen haben, so möchte ich dem ganz entschieden widersprechen. Wir könne« daß geprüft werden muß, ob überhaupt ein Be« dürfniS zur Gewährung von Erwerbslosenunter- stützung vvrlicgt. Wir wünschen, daß dieser Passus gestrichen wird. Aus dem Z 4 wünschen wir, daß vor allen Dingen die Verfügung ge strichen wird, wonach die Gemeinden und die Lander zur Unterstützung der Erwerbslosen herangezcgcn werden sollen, jo daß die Erwerbs« losensürjvrge vollkommen vom Reiche ausgezahlt wird. Dann wünschen wir weiter, daß bei § üa die Bcstimmung gestrichen »vird, wonach ein teilweise Erwerbsunfähiger bzw. Invalide, wen,» er »nehr als 60 Proz. erwerbsunfähig ist, über- l;aupt keine Arbeitslosenunterstützung beziehen darf. Weiter wünschen wir, daß vor allem Z 7 umgeändert wird; es ist der sogenannte Aus- läuderparagraph der Erwerbsloscnunte.stützung. Es ist unmöglich, heute die Bestimmung auf« Wir fordern dl« sächsische Regierung auf, daß sie alle diese Bestimmungen einmal einer Prü fung unterzieht und beim Reiche ernstlich Bor« stellungen erhebt. Wenn nicht alle« täuscht, geben wir einer sehr schweren wirtschaftlichen Krise entgegen, und wenn wir mit der Er höhung der Unterstützungssätze der Erwerbslosen warten wollen, bis diese Krise eingetreten ist, dann dürfte es für die Erwerbslosen selbst zu spät sein, und das müssen wir unter allen Um ständen verhindern. (Bravo!) auswachscn, wenn die Arbeitslosigkeit einen Umsang annähmc, »vie zurzeit in England und den Bereinigten Staaten von Nordamerika. Ge rade hier, meine ich, weist die Staatsklugheit darauf hin, vorbeugend zu wirken. (Sehr richtig! links.) Tie proletarischen Massen Deutschlands sind vor alle»» Dingen — darüber muß man sich klar sein — geistig über die Sklaven des Altcr- für die RahrungSmitteN —, dann wird man wohl ohne weiteres zuaeben, daß eine ErwerbSlosen unterstützung im Höchstbetrage von 204 M. voll' ständig unzureichend ist und daß eine Erhöhung so schnell wie möglich und auch rückwirkend bis zu cinein gewissen Zeitpunkte eintreten muß. Wir fordern deshalb von der sächsischen Regie rung, daß sie so schnell wie möglich an die ReichSregierung die Forderung richtet, daß die Unterstützungssätze auf eine Höhe ge bracht werden, die mindesten» gewährleistet, daß die Erwerbslosen einen Lebensunterhalt be« ArbeitSminister Ristau: M. D. u. H.l Ich freue mich, ich muß da nach den Worten de- Hrn. Vorredner« ««nehmen, daß im Hause wohl eine Meinung darüber vor« ,a»»den sein »vird, daß eine namhafte Erhöhung >cr Unterstützung für Erwerbslose notwendig ist. Ich möchte aber einer anderen Auffassung, die vom Hrn. Vorredner geäußert worden ist, ent- zegentceten oder sie wenigstens nicht unwider« prochen sein lassen. Ta der Hr. Abg. Ur. Eckardt crklärt hat, daß auch ch mich von dieser Stelle au« dazu ausgesprochen >ätte, daß »vir mit den Unterstützungssätzen nicht n die Nähe tariflicher Lohnsätze kommen dürften, möchte ich ausdrücklich bemerken, daß ich von einer Spannung geredet habe, von einer Span nung zwischen Lohn und Unterstützung, »vie sie auch nach einer wesentlichen Erhöhung der Er« verbSlosenunterstützungSsätze immer noch in Er« chcinung treten wird. (Zuruf recht«: Aber im Gegensatz zum Antragsteller!) Auch der Hr. An tragsteller hat von dieser Spannung geredet und >a»nit durchaus nichts anderes zum Au-druck »ringen »vollen als ich. Ich möchte also dieser irrtümlichen Aufsasjung meines Vorredner» von vornherein die Spitze abbrcchen Abg. Minkwitz (Dtsch. Bp.): Meine Fraktion stimmt dem Antrag aus Er höhung der Unterstützungssätze zu; sie tut es nicht aus dem Grunde, weil »vir die schönen Ausführungen des Hrn. Antragstellers gehört »oben, sonder»» weil »vir uns selbst sagen, daß die heutige Erwerbslosenunterstützuug in keine»»» Verhältnis zur Teuerung steht. (Zuruf bei den Unabh.: Aber Ihr habt umgelernt!) Punkt 2 »nüsscn wir ablehneu, und zwar aus den» Grunde, »veil reichSgesetzlichc BcdarsSsätze zurzeit nicht bestehen. Es würde zu »veit führen, wenn »vir Anträge nach Berlin gäben, von denen »vir von vornherein annehm—' müssen, daß sie abgcwiesen werden. über die Erwerbslosenfürsorge bedingt Es wäre daS Sache dcSRcichSarbeitsministerS. Es erscheint n»ir zweifelhaft, ob die Wünsche, die hier ge äußert worden sind, in ihrem ganzen Umfange bei der Reichsregierung Anklang finde»» werden. Zum Wesen der Fürsorge gehört eben dieFrage- tellung nach der Bedürftigkeit. Bei den» Ber- icherungsprinzip fällt dieser Grundsatz weg. durch die Festsetzung von BedarfSsätzen eine Regelung, die, wie der hr Vorredner treffend aus« zesuhrt hat, nur eii» Palliativmitlcl darstellt, uchte man ii» den Großstädter» zur Einheitlich« eit und zu einer größeren Gerechtigkeit zu kom men. Das ist nicht in vollem Umfange erreicht »vorden, weil eS sich edei» nurum'cin Pall»ativn»ittel handelt. DaS sächsische Arbeit-Ministerium ar beitet dauernd auch an dieser Frage und hat wegen einer Stellungnahme schon vor länger als 6 Monate»» sich mit den Gewerkschaften in Verbindung gesetzt, un» von diesen eine grund sätzliche Stellungnahme zu der Frage der Be« darsssatze zu erhalten. Leider ist eine Antwort bisher nicht cingelaufcn. (Hört, hört!) Ich kann bei dieser Gelegenheit sagen, daß die Bedarfssätze Ende dieses Monats nach meiner Kenntnis heraufgesetzt werden. Ich möchte noch bemerken, daß die Bedarfssätzc durchaus keine spezifisch sächsische Erfindung sind, sonder»» auch VN. ülnngen Reiche anzutreffe»» sind. Tie sind aber nach unserer Kenntnis anderweit kaum so günstig geregelt wie im Freistaate Sachsen. Ein völliger Verzicht der Anrechnung des Ver dienstes bestimmter Familienangehöriger würde — das wird die Reichsregierung geltend mach'N — mit den Bestimmungen del § 1601 des Bürger- Uchen Gesetzbuches über die Unterhaltspflicht der Verwandten kollidieren, und deshalb werden wir hier auf eine Ablehnung stoßen. Die sächüsche Regierung ist in der Richtung der Beseitigung von Härten, die zweifellos bei der Gewährung von Erwerbslosenunterstützung vorhanden sind und ii» vielfacher Art vor handen waren, dauernd tätig und »vird in dieser Richtung weiter tätig sein, und ich kann ver sichern, daß wir auch nach dieser Richtung hin beim Reiche erneut ernstlich vorstellig werden. Ich bm bereit, auch den» Wunsche der Antragsteller unter 2 üattzugeben und dies beim ReichS- arbeitSministerium zu befürworten. (Bravo!) Auf Antrag des Abg. vr. Wagncr (Dtschnat.) u. Gen. wird der Antrag in so fortige Schlußberatung genommen. des Reichstags wurde dainalS die Erledigung dieser Erhöhungsfrage beschleunigt, aber leider nur ins» weit eiledigt, als anstatt einer 5llpro- zentigen Erhöhung durchschnittlich eine ctwa 30 prozcntige hemuskam. Gegen diese ganz un genügende Regelung »vurden damals mit Recht von vielen Seiten Proteste erhören. Inzwischen haben sich die Lebensvcrhältnissc ganz wesentlich verschlechtert. ES muß bei der Beurteilung der Frage aber auch daran gedacht werden, daß eine neue Teuerungswelle im Anzug ist. Die Eisenbahn« tariferhöhung, die neu erhöhten Steuern, die 75 prozcntigc BrotprciSerhöhung, sie alle werden die Lebenslage vor allen Dingen der werk tätige,» Bevölkerung in Zukunft in ganz be sonderem Maße verschlechtern. Auch bei einer wesentlichen Erhöhung der Unterstützungssätze für Erwerbslose wird dann immer noch, wie e« ja von allen Seiten auch zu berücksichtigen ge- wünscht wird, eine angemessene Spannung zwischen Lokn und Unterstützung vorhanden sein. Das sächs. Arbeit-Ministerium kann sich aus allen die en Gründen daher der Notwendigkeit einer wesentlichen Erhöhung der ErwerbSlosenunter- stützungsjätze nicht verschließen. Was ich über die Notwendigkeit de- Schutzes und der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft gesagt habe, trifft meiner Auffassung nach in besonderem Maße für der. Freistaat Sachsen zu. Sachsen als reiner Industriell«at ist mit seiner riesigen Jndustriebevölkenmg zweifellos ein wertvoller Bestandteil des Reiche-, und ein besonder- gro ßer Teil des letzten Reichtum- de- Reiches ist lier in Sachsen rn der Arbeitskraft der fleißigen B vüllerung investiert, und deshalb sage ich: um leiner selbst willen muß da- Reich uns in unseren sozialen Maßnahmen und Bestrebungen unter- stützen. M. D. u. H.l Wertvoller natürlich al- alle finanzielle Unterstützung ist die Heranschaffung ist, überhaupt unmöglich macken, noch ErwerbSlosenunterstützung zu beziehen. Dann erhält der § 2 auch noch die Bestimmung, Druck von V« G» teuvner m Dresden.
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