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ÄMKÜW zm WWn AMUilW zu Nr. 65 des Hauptblattes. ,1926. Beauftragt mit der Herausgabe Regierungsrat Brauße in Dresden. Landtagsdcrhandlungen. (Fortsetzung der 17«. Sitzung von Dientztag, den 16. März.) Abg. Völkel (Soz.) (Fortsetzung): Noch ein Wort zu den Übergangsbestimmungen! Für das Jahr 1925 erscheint uns die Regelung, die im Entwurf vorgesehen ist, nicht ganz ausreichend. Es muß beachtet werden: wenn bei den Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer auch die Arbeitgeberabgabe, die einen erheblichen Betrag der Steuer ausmacht, mit ein gerechnet wird, dann wird für die Gemeinden ein Zu stand eintreten, der teilweise katastrophal wirken wird; es wird eine ganz erhebliche Rückzahlung zu leisten sein. Wir haben in Sachsen sehr viele kleinere Gemeinden, in denen eine starke Industrie besteht, wir haben Gemeinden, wo Tausende von Arbeitern in den Betrieben stecken und daher natürlich auch die Arbeitgeberabgabe in erheblichem Betrage geflossen ist. Wenn nun in dem Maße, wie es hier vorgesehen ist, Rückzahlungen zu gewärtigen sind, so kann das für den einzelnen Betrieb Tausende von Mark ausmachen. Die Gemeinde hat natürlich das Geld nicht mehr und kann cs nach den heutigen Zu ständen auch nicht aufbringcn. Da, meine ich, wird im Ausschuß darüber zu sprechen sein, ob man hier nicht eine Milderung, für die Gemeinde insofern eintreten läßt, als man von jeder Rückzahlung absehen wird. Nun soll der Durchschnitt der letzten drei Jahre ge nommen werden. Ob eine Mischung der Gewmnjahre möglich ist mit dem Berlustjahre, das unterliegt der Berechnung. Aber andererseits glaube ich, das; nach dem Modus, der sich in der jetzigen Gesetzesvorlage zeigt, schon dadurch ein gewisser Ausgleich erscheint, daß man nicht das Jrhr besteuert, welches abgeschlossen ist oder, wie wir es schon gehabt haben, welches läuft, sondern, daß man den Durchschnitt dreier Jahre nimmt und in ihm immerhin doch eine gewisse Stabilität aus den Schwankungen der drei Jahre ersehen kann. Im Grunde genommen sind wir bereit, das Steuergesetz so anzu- erkeunen, wie es ist, aber die von mir kurz angeführten besonderen Punkte müssen noch einer besonderen Be ratung unterliegen. Abg. Lippe (Dtsch. Vp): Es ist im Augenblick außer ordentlich schwierig, zu einer Vorlage der Art, wie sie heute zur Verhandlung steht, überhaupt Stellung zu nehmen. Einmal fehlt der endgültige Finanzausgleich, und zum andern fehlen die Grundsätze, die nach dem Reichsbewertungsgesetze zu erwarten sind. Meine Frak tion wird trotz dieser grundsätzlichen Bedenken an der Beratung der Vorlage Nr. 214 mitarbeiten und wird ihre Wünsche bei den Beratungen im Nechtsausschuß zum Bortrag bringen. Grundsätzlich begrüßen wir, daß der Kreis der Steuer pflichtigen bis zu einen; gewissen Grade erweitert worden ist, wir bedauern jedoch, daß nicht nur die freien Be rufe wieder zur Besteuerung herangezogen werden sollen, sondern anscheinend auch Unternehmungen, die inan sicherlich nicht als Gewerbebetriebe bezeichnen kann, wie z. B. Privatschulen. Ganz grundsätzlich sei aber von uns betont, daß wir nach wie vor die Besteuerung der Betriebe in der öffentlichen Hand fordern. Es ist ein falscher Stand punkt, wenn Herr Abg. Völkel ausführte: wenn die Besteuerung dieser Betriebe käme, müßten eben die Er zeugnisse dieser Betriebe entsprechend rm Preise steigen. (Hört, hört! b. d. Dtsch. Bp.) Das ist ganz bestimmt eine wirtschaftliche Auffassung, der ich nicht beipslichten kann, denn letzten Endes entscheidet über den Preis eines Erzeugnisses die Möglichkeit, es abzusetzen, und diese Grenze wird nicht gezogen vom Willen des Erzeugers, sondern ist abhängig von Angebot und Nachfrage (Sehr richtig! b. d. Dtsch. Vp.) und von den ehernen Gesetzen einer Wirtschaft, über die auch ein Monopolbetrieb nicht hinweg kann. Es handelt sich auch nicht darum, ob Steuern aus der einen Tasche des Staates in die andere stießen, sondern es handelt sich tätsächlich darum, das Merkmal zu finden und nachgewiesen zu sehen, daß Be triebe dieser Art unter der gleichen Belastung in steuer licher Hinsicht die gleichen Erfolge zeitigen wie ein Privatbetrieb. (Sehr richtig! b. d. Dtschnat.) Wir begrüßen in der Absicht der Vorlage, den drei jährigen Enragödurchschnitt in Zukunft für die Be steuerung heranzuziehen, eine vielleicht als rückschrittlich zu bezeichnende Neuerung, sreuen uns aber doch, in diesen; Punkte zu erkennen, daß der Staat doch der Auffassung ist, daß es nicht darauf ankommt, restlos sogenannte Erträgnisse eines Jahres zu erschöpfen, sondern daß es seine vornehmste Aufgabe sein sollte, die wirtschaftlichen Kräfte im Interesse der Erhaltung der Cteuerkraft zu schonen und zu erhalten. Hätte der Staat in der Vergangenheit, in den letzten Jahren diesem Grundsatz in Reich, Ländern und Gemeinden mehr Rechnung getragen, ich bin überzeugt, die heutige Arbeitslosigkeit so riesigen Umfanges hätten wir nicht zu verzeichnen. (Sehr richtig! b. d. Dtsch. Vp.) Und wenn nun weiter zur Frage des ZuschlagSrcchtes der Gemeinden ausgeführt worden ist, man könne zweifelhaft sein, ob ein Zuschlag von 150 Proz. aus reichend sei, da der Bedarf in einer Reihe von Ländern und Gemeinden so außerordentlich hoch sei, so möchte ich dcm doch hier grundsätzlich die Forderung entgegen stellen, daß zunächst einmal die Ausgaben und Em- nahmen nach Möglichkeit beschränkt werden müssen, um Einnahmen zu erzielen, und daß infolgedessen der Grundsatz: das brauchen wir, infolgedessen müssen wir die Steuer haben, ganz bestimmt in Zukunft nicht aufrechterhalten werden kann. Ich will mich auf diese wenigen grundsätzlichen Bemerkungen beschränken. Wir stimmen in einer ganzen Reihe Punkten mit den Ausführungen meiner Vor redner überein. Wir hoffen, daß es gelingen möge, in sachlicher Beratung im Ausschuß zum Ziele zn kommen. (Bravo! b. d. Dtsch. Vp.) Abg. Granz (Komm.): Die Vorlage Nr. 214 hat ihre wesentliche Bedeutung darin, daß die Konsumvereine zur Besteuerung durch die Gewerk» steuer herangezogen werden sollen. (Zuruf b. d. Dtsch. Vp.: Und mit Recht!) Es wird vor allen Dingen meine Aufgabe sein, die schiefen Auffassungen, die z. B. der Herr Abg. Berg zum Ausdruck gebracht hat, hier zu widerlegen. (Zuruf b. d. Dtschnat.: Wird Ihnen nicht gelingen !) Die Be steuerung der Konsumgenossenschaften ist gesetzlich unzu lässig, da keine fortgesetzt auf Gewinnerzielung gerichtete selbständige Tätigkeit vorliegt und der Geschäftsbetrieb sich auf den Kreis der Mitglieder beschränkt. Außerdem sind es Genossenschaften, die einem Revisionsverbande angehören, so daß sie also reichsgesetzlich zur Gewerbe steuer nicht herangezogen werden können. Deshalb ist auch landesgesetzlich keine Möglichkeit vorhanden, die Konsumgenossenschaften zur Gewerbesteuer heranzn- ziehen. (Abg. vr. Kastner: Oh doch!) Trotzdem bringt cs eine Regierung, in der noch 4 Sozialdemokraten und nur 3 Bürgerliche sitzen, fertig, eine Vorlage ein- zubringen, die die Besteuerung der Konsumvereine fordert. Warum wenden wir uns denn gegen die Besteuerung der Konsumvereine? Die Konsumvereine selbst müssen, soweit sie zur Steuer herangezogen werden, vor allen Dingen zur Umsatzsteuer, schon wesentlich mehr be zahlen, als das bei den Privatbetrieben der Fall ist. (Lebhafter Widerspruch rechts.) Die Privatbetriebe zahlen stricht den vollen Betrag der Umsatzsteuer, den sie in Wirklichkeit zu zahlen haben (Na nu! rechts), sondern haben immer die Möglichkeit, Mogeleiei; vor- zunebmcn (Widerspruch rechts), während die Konsum genossenschaften infolge ihres ganzen Betriebes die volle Umsatzsteuer bezahlen müssen und so die doppelte Steuer zahler; als die Privatbetriebe. (Abg. Or. Kastner: So siehst Du aus!) Wir müssen deshalb mit Energie dafür eintreten, daß die Besteuerung der Konsumvereine nicht durchgeführt wird, in; wesentlichen auch noch deshalb, weil die Konsumgenossenschaften im wahrsten Sinne des Wortes gemeinnützige Unternehmungen sind. Die Bürgerlichen wollen die Konsumvereine nur besteuern, weil sie sie fürchten; sie fürchten die proletarische Klasse, die sich Einrichtungen geschaffen hat, um sich zu schützen gegen die doppelte Ausbeutung der Bourgeoisie. Die Konfumvereiue benutzen ihr Geld nicht wie die Unter nehmer dazu, das Geld zu verprassen, wie das hier in diesen; Hause schon mehrmals festgestellt worden ist, sondern sie führen das Geld der Allgemeinheit wieder zu. Selbst Reichskanzler vr. Luther hat festgestellt, daß die Konsumvereine ihre Waren um 5 Proz. billiger abgeben als die Privatwirtschaft. (Abg. vr. Kastner: Das hat er ja dementiert!) Das Hamburger Statistische Amt hat festgcstellt, daß die „Hamburger Produktion" im Durchschnitt um 7 Proz. billiger ist als die privaten Händler. (Abg. vr. Kastner: Das wird ja auch be stritten !) Wir weisen weiter daraufhin, daß die Konsum- Vereine wesentliches zur Linderung der Not der Er werbslosen getan haben. Sie haben den Brotpreis herabgesetzt, so daß die Privatbäcker dann erst nachfolgen mußten. Ebenso sind es die Konsumgenossenschaften, die in die Wirtschaft erst wieder Ordnung bringen (Hört, hört! und Lachen rechts. — Sehr richtig! b. d. Komm.) gegenüberderBankerottwirtschaftderbürgerlichen Privat inhaber. Bei den Konsumgenossenschaften braucht keine Risikoprämie einkalkuliert zu werden, weil bei ihnen kein Verkäufer Gefahr läuft, seine Ware nicht bezahlt zu bekommen. Aver die Konsumvereine müssen die hohe Risikoprämie der Privatunternehmer mittragen, weil die Privatunternehmer heute nicht zu wirtschaften verstehen und einer nach andern bankerott macht. Ebenso haben die Konsumvereine eine gesunde Kalku lation, die den bürgerlichen Unternehmungen voll ständig fehlt. Die Konsumvereine zwingen erst die bürgerlichen Unternehmen, einer gesunden Kalkulation nachzukommen, sonst müßten wir heute im Einzel handel noch bedeutend höhere Preise bezahlen, wenn die Konsumvereine nicht für eine gesunde Kalkulatwn sorgten. (Zuruf rechts: Trotzdem wollen sie keine Steuern bezahlen!) Die Konsumvereine und die Kon sumgenossenschaften sind heute nicht nur ein Preis regulator, sondern gehören zu denjenigen Einrich tungen, die heute der großen breiten prole tarischen Masse eine Verbesserung ihrer Existenz ermöglichen. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Deshalb ist jetzt auch das Vertrauen zu den Konsumver- einen wesentlich gestiegen. Der Umsatz der einzelnen Konsumgenossenschaften steigt ganz außerordentlich, und zwar um 33 Proz. bis zu 51 Proz. in einem Jahre. Das ist ein Zeichen, daß die Arbeiterschaft, daß die Konsumenten jetzt in den Konsumgenossenschaften die einzige Einrichtung sehen, die imstande ist, der großen minderbemittelten Klasse ihre Existenz einigermaßen zu e;leichtern, Es gibt jetzt in Deutschland 2300 Konsum- Vereine mit 4,5 Mill. Mitgliedern. Solch eine Arbeiter einrichtung noch mit Steuern zu belasten, wo die Arbeiterschaft sich doch zusammenschließt, um sich gegen die ungeheure Ausbeutung der Unternehmer zu schützen, ist von einer Regierung, die aus Sozialdemokraten zu sammengesetzt rst, ein Skandal. Bon den Mitgliedern der Konsumvereine sind selbständige Gewerbe treibende 18312, selbständige Landwirte 6u71, Angehörige der freien Berufe, Staats- und Gemeindebeamte 20158, gegen Lohn oder Gehalt beschäftigte Personen in ge werblichen Betrieben 294626, gegen Gehalt und Lohn beschäftigte Personen in landwirtschaftlichen Betrieben 6357, Personen ohne bestimmten Beruf 64849. Das Vertrauen zu der; Konsumgenossenschaften ist also in allen Schichten der Bevölkerung vorhanden. Wenn die Konsumgenossenschaften besteuert werden sollen, so rst das werter nichts als eine einseitige Stellungnahme für die Interessen der Besitzenden. Die einseitige Stellung, die die Regierung hier eingenommen hat, zeigt, daß die rechten SPD-Führer bereit sind, im Interesse der Koalitionspolitik die Interessen der Arbeiterschaft zu opfern. Herrn Abg. Völkel stimmen wir insofern bei, als wir die Freilassung derjenigen Personen von der Gewerbe steuer verlangen, die kein Gewerbe im Sinne der Ge werbeordnung betreiben, also der selbständigen Personei; wie Arzte und ähnlicher Berufe. Andersetts aber sagen wir, daß die Einnahmen der Kirche zur Gewerbesteuer herangezogen werden müssen. (Sehr richtig! b d.Komm.) Die Kirche ist eine Erwerbsgesellschaft. Tre Kirche hat Tarife, wieviel einer, wenn er begraben wird, bezahlen muß usw. Außerdem hat sie noch Besitzungen usw. Sie erhebt ferner Steuern, und zwar wesentlich über ihren Bedarf hinaus, denn sonst wäre es nicht möglich, daß 10—20000 Mark Gehälter für diejenigen bezahlt werden, die dem anderen predigen, er solle auf dieser Erde Not leiden, damit es ihm nachher im Himmel an; besten geht. Wir betrachten die Steuer von folgenden Grundsätzen aus: Wer bezahlt die Steuern? Wie ist die Abwälz- barkeit? Haben wir Einfluß auf die Verwendung der Steuer? Maßgebend ist selbstverständlich bei der Steuer in; allgemeinen der politische Einfluß auf die Negierung. Trägt diese Steuer zur Festigung der Reaktion bei oder nicht? Grundsätzlich ist unsere Stellungnahme die, daß alb: Sondersteuern abgeschasft werden müssen und eine Ein kommensteuer unter einer bestimmten Freilassung einer Mindestgrenze geschaffen werden muß, denn die vielen Steucrartcn verteuern den Apparat: 20—30 Proz. werden für das Eintreibungsfystem verbraucht. Deshalb ist die einzigrichtige Steuer eine progressiv gestaffelte Einkommen steuer unter Freilassung einer Mindestgrcnze. Don diesem grundsätzlichen Gesichtspunkte werden wir nnsere Stellung nahme abhängig machen. (Bravo! b. d. Kornnr.) Abg. 1)r. Kastner (Den;.): Die deutsche Gcnosfen- schaftsbcwegung hat viel größere Bedeutung, auch in kultureller Art, als daß sie sich Herrn Granz zu ihrem Verteidiger aussuchen würde. Tie Ziffer,;, die er uns eben über die Umsatzsteigerringen angegeben hat, be weisen, selbst wenn sie richtig sind, noch gar nichts, wenn man nicht die Ziffern des Vorjahres in ihrem Umfange als Vergleich hat. Denn nach den Ziffern, die mir ur Erinnerung sind, ist, wenn man die Kopfzahl der Kon-- sumvereine mit den; Gesamtumsatz vergleicht, der Be trag, der auf den einzelnen kommt, so lächerlich niedrig, daß man von einem Erstarken der Konsumvereine und anch nur von einen; geringen Ansteigen nicht sprechen kann. Und von den; Einflüsse auf die Preispolitik sollte mau in den Kreisen der Wissenden nicht allzu laut sprechen. Denn wer die Verhandlungen mitge macht hat, die in der Frage der Preisfestsetzung in schwie rigen Zeiten hier abgehalten worden sind, der weiß, daß Konsumvereine wie Privatbetriebe mit einander in durch aus sachlicher Weise, aber fast immer in geschlossener Einig keit die Frage der vernünftigen, praktischen Preispolitik im gegenseitigen Einverständnis geregelt haben, daß also die einen nicht gegen die anderen ausgespielt werden können. Und Herr Kollege Granz, nur ist so dunkel in Erinnerung, als ob vor nicht so langer Zeit gerade die Konsumvereine, die jetzt nach Hilfe schreien, in der Presse sich an ihre Mitglieder wandten, weil die Politik, die sic getrieben hatten, ihnen außerordentlichen Kapital schwund verursacht hat, eine Tatsache, die auf die vor bildliche Geschäftsführung nicht ohne weiteres stimmt. Im übrigen, um das Thema abzuschließen, darf man doch sagen, wenn das Wort richtig ist, daß die Besteue rung immer zur Erstarkung der Konsumvereine geführt hat, dann wären doch diejenigen Toren, die sich dieses Erstarken jetzt aus der Hand schlagen ließen, dann müßte man die Besteuerung doch gerade wünschen! Aber es scheint, als ob Herr Granz das Problem nicht richtig durchdacht hat. Praktisch muß man folgendes sagen. Man kann es drehen und wenden, wie man will: die Konsumvereine, die er meint, werden jure der Besteuerung unterfallen, weil sich bei ihnen nickt Nach weisen läßt, ob und inwieweit praktisch der Kreis ihres Geschäftsbetriebes sich auf ihre Mitglieder beschränkt; sie sind gegenwärtig zum großen Teil in Sachsen schon besteuert. Auf der anderenSeite liegen die Dinpe aber so: man kann sich einstellen, wie man will, man wird emS betonen müssen, daß die Genossenschaftsbewegung und die Genossenschaft als solche einevom Gesetz vorgesehene besondere Erwerbs- form darstellt, die im wirtschaftlichen Leben in direkte Parallele zu stellen ist mit allen anderen Erwcrbssormen ähnlicher Art, seien es Einzelkaufleute, G.m.b.H.'s oder was sie wollen. (Sehr r;chtig! b. d.Dem.) Infolgedessen wird man weiter verlangen müssen — und es ist be kannt, daß von seiten der Konsumvereine diese Forde rung gegenüber den Beamtenkonsumvereinen sehr stark ausgesprochen worden ist —, daß sie ihre besondere Tüchtigkeit, soweit sie eine solche für sich in Anspruch nehmen, in absolut gleicher und freier Konkurrenz er-