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»1» AMqMU M AWKm AMÜW Nr* 310. zu Nr. 55 des Hauptblattes. 1926. Beauftragt mit der Herausgabe Regierungsrat Brauße in Dresden. zu- LaMagsvrrhandlungen (Fortsetzung der 17L. Sitzung von Donnerstag, den 4. März.) Jnstizminister Bünger (Fortsetzung): Wir haben im Gefängnis, wie Sie wissen, nächst einen durchaus neutralen Unterricht, der erteilt wird an alle Gefangenen bis zu 25 Jahren. Wir haben eine Bücherei, die ganz neutral ist, und für welche die Bestimmung besteht (Zuruf des Abg. Menke.) Aber Herr Abg. Menke, das werden Sie doch zu geben, daß jeder Gefangene dort Befriedigung finden kann, und daß die Bücher so verteilt werden, wie jeder sie haben will; ein bestimmtes Buch wird ihm doch nicht aufgedrängt, vielmehr bekommt jeder die Bücher geliehen, die er gerne haben will. Wir haben Selbstbeschäftigung in der freien Zeit in weitgehendem Maße eingeführt. Wir haben sogar ge meinschaftliche Gefänge, zweimal im Monat sind Ruhe tagsfeiern, alle zwei Monate sind belehrende und er- bauende Vorträge, auch künstlerische Darbietungen. (Zurufe links.) Der Vorstand hat den Gefangenen häufig zu besuchen, ebenso der Fürsorger. Also es ist außerordeutlich viel gesorgt nach der Richtung, daß der Gefangene geistig und seelisch gehoben wird. Und nun in allerletzter, aber nicht unwichtigster Be ziehung die Fürsorger! Meine Damen und Herren! Wir haben eine große Anzahl Fürsorger, wie Sie aus dem Etat wissen, und die Fürsorger haben nach der Vorschrift die Aufgabe, den Gefangenen mit Rat und Tat beizustehen und auf die Gefangenen durch Be förderung ihrer inneren Wandlung und Einkehr unter Weckung und Stärkung ihres Besserungswillens er- zieherisch so einzuwirken, daß weitere Straftaten ver hütet werden. Sie können aber wirklich nicht bestreiten, daß in diesem System der Besserung die Seelsorge fehlt, und daß insofern eine Lücke vorhanden ist. Es gibt doch nun einmal eine ganze große Menge von Ge fangenen, die Seelsorger haben wollen, und wenn Sie sagen, im Prüfungsausschuß wäre das noch nicht vorgekommen, so ist das ein Trugschluß. Was im Prüfungsausschuß vorkommt — das muß ich leider sagen —, das sind doch fast alles Eingaben von Queru lanten. Diese gehen auch dann erst an den Prüflings- ausschuß, wenn sie die anderen Instanzen erschöpft haben, also etwa bei ihren Beschwerden wegen Be strafung und dergleichen nicht zu ihrem Rechte ge- kommen zu sein glauben. Das ist eine ganz andere Lage. Es wird aber ein Gefangener nicht leicht darauf kommen, beim Prüfungsausschuß eine Seelsorge zu beantragen; das liegt außerhalb der Tendenz, die die jenigen verfolgen, welche Eingaben an den Prüfungs ausschuß machen. Im übrigen sind die Leute, das ist einmal so, die wirklich fromm eingestellt sind, meist auch die ruhigeren Elemente; das sind meist auch keine Querulanten; sie finden sich in den ihnen un- erwünschten Zustand leichter hinein. Jedenfalls kann ich Ihnen versichern, daß nicht nur in schriftlichen Eingaben an das Ministerium, sondern vor allen Dingen auch in den Gesprächen mit den Be amten, mit dem Direktor, mit dem Fürsorger der Wunsch nach geistigem Zuspruch sehr vielfach und dringend her vorgetreten ist. Das ist eigentlich auch ganz elbstver-- ländlich, denn wer einmal religiös eingestellt ist — und olche Gefangene sind in großer Zahl vorhanden — bei )em macht sich das Bedürfnis auf geistlichen Zuspruch elbstverständlich ganz besonders geltend. Er leidet unter )em Druck des Strafverfahrens, er leidet unter dem Druck der Freiheitsentziehung, er ist mehr für sich, kommt leichter zur Einkehr und kommt auf das zurück, was ihm in der Jugend gelehrt worden ist. Darum ist es ganz selbstverständlich, daß das Bedürfnis nach Seel sorge sich in den Gefangenenanstalten stark bemerkbar macht, das bedarf eigentlich gar keiner näheren Be gründung. Nun sagt die Verfassung in dieser Beziehung aller dings nichts Bestimmtes. Sie sagt eigentlich nur: der Kirche darf der Zutritt ins Gefängnis nicht verboten werden. Das ist aber nur das Minimum, was geleistet werden muß. Es kommen aber noch andere Bestimmungen in Frage. Das sind vor allen Dingen die Reichsglund- sätze, die erlassen worden sind für den Strafvollzug, und darin ist ausdrücklich festgesetzt worden: keinem Gefan- genen ist der geistliche Zuspruch zu versagen. (Zu- rufe links.) Danach müssen wir uns richten, und da der Gefangene selbst nicht in der Lage ist, sich selbst den Zuspruch zu verschaffen, so ist der Staat ganz unzweifelhaft verpflichtet, weil er nun einmal den Gefangenen gefangen gesetzt hat, dieses sein seeli- sches Bedürfnis zu befriedigen. (Sehr richtig! rechte.) Das ist nicht zu bezweifeln. Der Staat muß selbst dafür sorgen, daß der Geistliche zu dem Gefangenen kommt, der ihn haben will, und ich habe schon wieder holt betont, die Seelsorge soll nur demjenigen zuteil werden, der sie wünscht. Mit letzterem erledigt sich auch die entsprechende Anfrage des Herrn Abg. Weckel. Meine Damen und Herren! Nun kommt hinzu, daß in ganz Deutschland in jedem Lande die Seel sorge in den Gefängnissen noch besteht — es sinv nur einzelne Länder, von denen ich das nicht weiß —, und weiter, daß auch in Sachsen in einer ganzen Anzabl Landesanstalten die Seelsorge weiter bestehen geblieben ist. Da fragt man sich immer erneut: warum gerade nicht in den Iustizgefängnisfen? Also ich möchte Sie bitten, die Streichung der Seelsorger abzulehnen, und kann zum Schlüsse nur samn, ich wundere mich eigent lich darüber, daß gerade diejenigen Parteien, die doch immer die Duldsamkeit gerade in Fragen der inneren Einstellung propagieren (Lachen links), daß gerade diese dagegen sind, und daß gerade diejenigen, welche immer propagieren, daß man durch innere Einwirkung auf den Gefangener» eine Besserung, eine Resozialisierung herbeiführen soll, gleichfalls zum Teil auf einem ab lehnenden Standpunkte stehen. Denn das können Sie nun einmal nicht leugnen, diejenigen, die ein Bedürfnis nach der Seelsorge haben, können zu allererst durch einen Geistlichen gebessert worden. (Lachen b. d. Komm. u. b. d. Soz.) Dieser ist in erster Linie in der Lage, innerlich an sie heranzukommen (sehr richtig! b. d. Dtschnat. u. b. d. Dtsch. Vp.), und die Religion hat auch diejenigen inneren Kräfte in sich — das können Sie nicht leugnen —, die es bewirken, den Impuls zum Guten »reu zu beleben und die Hemmungen gegen das Böse zu verstärken. Dabei bleibe ich. Meine Damen und Herren! Die heutigen Ausführungen zum Justizetat habe« sich im übrigen weniger auf die Vorführung von Einzelfällcn erstreckt, als das sonst üblich war. Ich bin also der Aufgabe überhoben, darauf näher einzugehen. Da gegen ist allerdings wieder der Vorwurs erhoben worden, daß das Ve»traue»» zur Justiz nicht vorhanden sei. (Zuruf b.d.Komm.: Das stimmt!) Ja, meine Damen und Herren, das gebe ich Ihnen zu. Es ist in dieser Beziehung nicht so, wie es jein müßte. Es ist — und das gilt nickt nur für Sachsen, sondern auch fürs ganze Reich; das ist neu- lich beim Justizetat des Reiches von» Reichsjustizminister vr. Marx zugegeben worden, und ich kann dem nur beitreten — mit dem Vertrauen zur Justiz nicht so, wie es wünschenswert wäre. Es mag das mit zum Teil eiue Kriegserscheinung sein und eine Folge der aufgeregten politifchen Verhältnisse. Herr Abg. Gündel hat ganz richtig gesagt, namentlich im Strafprozeß ist immer einer nicht zufrieden, und zwar immer der Verurteilte. Und diese Unzufriedenheit potenziert sich gewissermaßen in poli tisch erregten Zeiten; denn in diesen Zeiten ist dann immer der Unzufriedene leicht geneigt, die Unzufrieden heit auf das politische Gebiet abzuwälzen, indem er sagt: ich bin aus politischen Gründen benachteiligt worden. Dasist eine eigentlich gar nicht so unnatürliche Erscheinung. Aber abgesehen, meine Damen und Herren, hiervon, tut nicht auch eil» großer Teil der Presse das Seinige dazu, um diese Unzufriedenheit zu schüren und immer wieder zu vergrößern, und zwar ganz ohne Grund? Lese,» Sie doch einmal die Überschriften von den Artikeln, die An griffe gegen die Justiz enthalten. Die sind zum größten Teile nicht objektiv gemeint, sondern hetzerisch. Wenn es wirklich Objektivität wäre, was diesen Teil der Presse leitete, so müßte es doch auch einmal vorkommen, daß ein Urteil anerkannt würde. Es wird doch unter den vielen Urteilen auch einmal eins sein, das Lob ver dient. Haben Sie aber in der Presse, die regelmäßig die Justiz angreift, jemals gelesen, daß ein Urteil an erkannt wird? Ich noch nicht, wenigstens nicht in der sächsischen Presse. Meine Damen und Herren! Der Deutsche Richter tag in Augsburg hat neulich erklärt, eine sachliche Kritik sei den Richtern willkommen, und sie würden sie loyal würdigen. Aber man hat weiter hinzugesetzt: wir ver langen aber, daß der Sachverhalt richtig dargestellt wird, und daß nicht bei jedem Urteil politische oder un- lantere Motive unterstellt werden. Diesen Standpnnkt muß ich durchaus unterstützen. In der ganzen Frage handelt es sich ja nickt allein darum, daß man die Justiz schlecht macht, sondern man will auch die Unab hängigkeit der Gerichte damit bekämpfen. Das ist der Untergrund. Man glaubt, ein Richler würde sich viel- leicht durch die fortwährenden Angriffe doch in seinem Urteil einmal beeinflussen lassen. Ich möchte nur wün schen, daß das nicht geschieht, und daß die Richter, die diese fortwährenden Verleumdungen und Schmähungen erfahren, trotzdem aufrecht ihres Weges gehen. Selbst einige Fehlurteile, wenn sie vorkommen sollten — denn kein Mensch ist unfehlbar —, würden dem Staate und dem Baterlande nicht foviel schaden wie das gewerbs- und ge wohnheitsmäßige Schlechtmachen und Beschimpfen der Justiz. Ich bin zwar nicht sehr optimistisch, und es wird ja immer der Kampf gegen die Justiz weiter bestehen, wie es ja auch vor dem Kriege war, aber ich glaube doch, daß, wenn sich die politischen Verhältnisse einmal mehr be ruhigt haben, dann doch auch die fortwährenden An griffe mehr verstummen werden, und das ist ein Zu stand, den ich ernstlich herbeisehne. Was nun den Herrn Abg. Siewert angeht, so habe ich keinen Anlaß und keine Neigung, auf seine Ausfüh rungen heute einzugehen. Nicht nur deshalb, weil er ja meist Fälle vorgcbracht hat, die die sächsische Justizverwaltung gar nicht interessieren, sondern das Reich, vor allen Dingen den Staatsgerichtshof und weil das, was er in bezug auf den Strafvollzug gesagt Hai, im großen und ganzen bereits, namentlich von Herrn Ministerialdirektor vr. Wulffen, in den Aus schüssen behandelt worden ist, sondern auch noch aus einem anderen Grunde. Doch an dieser Stelle möchte ich noch etwas nach- holen Der Herr Abg Weckel hat ausgeführt der Herr Ministerialdirektor vr. Wulffen hätte sich früher für Abschaffung der Geistlicken eingesetzt. (Sehr richtig!) Herr Mimster»aldirektor vr. Wulffen hat mir erklärt, dan das nicht der Fall gewesen fei, daß er unter anderen auch als Abgeordneter, in welcher Eigenschaft er auch diese Frage behandelt hat, energiich dagegen Stellung genommen und geäußert habe, wenn die GcfängsniS- geistlichen und die Seelsorger in den Gefängnisse»» ab- geschafft würden, so nehme man den Gefangenen den letzten Halt. Demnach »st eS nicht zutreffend, wa» de» Herr Abg. Weckel hierüber gesagt hat, und ich muß es ent schieden zurückweisen, wenn er auf Grund unrichtiger Tatsachen gegen den Herrn Ministerialdirektor den Bor wurf erhebt, daß er mit jeder Regierung ein neuer Mann wäre — oder wie er sich sonst ausgedrückt hat. Ich will auch noch etwas anderes nachholen, näm lich mit Bezug darauf, daß die Fürsorgerstellen — danach hat der Herr Abg. Weckel ja auch gefragt — zurzeit nicht alle besetzt sind. Tas hat seine bestimmten Gründe. Es hängt damit zusammen, daß nach der Einführung des Wohlfahrtspflegegesetzes zunächst eine Aus führungsverordnung dazu herauskommeir mußte und daß die Aufgaben der Fürsorge darnach etwas andere sein werden, sie haben sich zugleich z. B. auf die Strafentlassenenfürsorge mit zu erstrecken. Im übriger» sind Fürsorger nicht überall auf der Straße zu finden, sondern sie rnüssen gesucht werden. Ich kann Ihnen verraten, daß, was an mir liegt, ich alles daran setzen werde, daß die Stellen besetzt werden. (Zuruf.) Wenn ich auf die Ausführungen des Herrn Abg. Siewert nicht eingehe, so habe ich aber, wie gesagt, noch einen andere»» Grund dazu. Die Ausführungen des Herr»» Abg. Siewert haben sich auf einem Niveau bewegt, auf dein ich nicht mit ihm debattiere»» kann. (Sehr richtig! rechts.) Ich muß das ablehnen. Er hat davon gesprochen, daß zwar nicht die sächsischen Richter „Strolche" wären, aber er hat sich so ausgcdrückt, es wären nicht alle Richter Strolche; und er Hal außerdem von der Niederträchtigkeit der Justiz und ähnlichem gesprochen. Wenn ein solcher Tor» angeschlagen wird, dann lehne ich es ab, mich mit dem Abgeordneten überhaupt auseinanderzusetzen, dann existiert er für mich in der Debatte nicht. Nun hat der Herr Abg. Siewert außerdem noch aus geführt — und irr diesem Punkte »nuß ich allerdings eine Ausnahme von dem eben Gesagten machen, es soll aber gleickwohl keine Antwort auf seine Anpöbelung sein —, er hat also darauf hingewiesen, daß der Herr Ministerpräsident und ich Stellv. Präsident vr. Eckardt (unterbrechend): Herr Minister, aus Ihrem Ausdrucke konnte man entnehmen, d»ß Sie die Worte des Herrn Abg. Siewert als An pöbelung bezeichnen. Das ist nicht zulässig. (Sehr richtig! links. —Zuruf links: Der objektive Richter! — Heiterkeit.) Justizminister Bünger (fortfahrend): Der Herr Abg. Siewert hat sich also daran gestoßen, daß der Herr Mlnisterpläsident und ich beim Empfange des Herrn Reichspräsidenten zugegen gewesen sind und daß wir den He»»n Reichsgerichtspräsidenten besucht haben. Meine Damen und Herren, ich rechne es mir zur Ehre an, daß ich bei diesem Empfange dabei sein konnte, eben so bei dem Empfange beim Reichsgerichtspräsidenten. Nbrigens war ich früher selbst Mitglied des Reichsgerichts. Der Herr Abg. Siewert hat weiter gesagt in bezug auf den Herrn Reichspräsidenten, er habe eine niedrige Gesinnnng. <Pfui-Rufe »echts.) Ta er das im Zusammen hänge damit vorgebracht hat, daß der Herr Minister präsident und ich bei dem Empfange zugegen waren, so erlaube ich mir, hierauf folgendes zu erwidern, und zwar zugleich im Auftrage des Herrn Ministerpräsidenten. (Hört! hört! links.) Es müßte selbst ein fanatisch links eingestellter Politiker oder eine fanatisch links eingestellte Persönlich keit anerkennen, daß der Herr Reichspräsident nach dem Kriege das Heer in mustcigültiger Weise nach Deutsch land zurückgeführt hat (Sehr richtig! rechts), daß er sich trotz seiner monarchischen Einstellung bereitgefunden hat, seine Kräfte der Republik zur Verfügung zu stellen (Sehr richtig! rechts), daß er auch das Amt eines Reichs präsidenten in Selbstverleugnung und Selbstüberwindung trotz seines hohen Alters übernommen hat (Sehr richtig! Bravo! rechts), daß er überall sich als gerechter und gütiger Mann erwiesen und betätigt hat und daß ihn deshalb auch der politische Gegner achtet. Er steht sehr hoch über solche»» Verunglimpfungen, wie der Herr Abg. Siewert sie ihm hat zuteil werden lassen. (Bravo! rechts.) Abg. Börner (Dtschnat.): Die Beamten der Gerichte, Staatsanwallschaften und Gefängnisse haben es 1925 mit großer Freude begrüßt, daß die Regierung damals für sie eine größere Anzahl Stellen in höheren Gruppen schuf. Ich habe Veranlassung genommen, im Besoldungsaus- schusse gewissermaßen der Regierung dafür den Dank auszusprechen, aber ich habe gleichzeitig auch betont, daß damit nicht die ganze Höherstufung als geschlossen gelten darf. Auch heute bestehen noch berechtigte Wünsche, die ich auch im Haushaltausschuß am 17. Februar aus gesprochen habe. Der Herr Regierungsvertreter erklärte allerdings am 17. Februar auf meine Anregung hin, d«ß in diesem Haushaltplane eine etwaige Höherstufung nicht in Frage käme wegen der mißlichen finanziellen Lage des Lande-. Das kann an und für sich verstanden werden. Aber man kann auch betonen, daß die berechtigte»! Wünsche doch immerhin erfüllt werden müssen, und diese Wünsche gehen dahin, daß die sächsischen Beannen, auch die der Justiz, genau so behandelt lein wollen, wie die im Reiche. Deshalb habe ich am 17. Februar im Hau-Haltausschuß den Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, für die mittlere Justizbeamtenschaft die sogenannte Sechstelung anzustreben, wie sie bei den Reichsbehörden bereit- besteht, sowie für die Beamten