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16S. Sitzung Dienstag, de« 1L Februar 1-2». Präsident Winkler «röffset die Sitzung 1 Uh» 1Ü Mm. nach«. Minißerprästdent Heldt, die Minister Bünger, Id?. Dehne, vr. Kaiser und Müller (Chemnitz) haben zu Beginn der Sitzung ihre Abgeordnetenplätze eingenommen. Im Laufe der Verhandlung erscheint noch Arbeitsminister Elsner sowie eine Anzahl Ne gierungsvertreter. Punkt 1: Zweite Beratung über den Arrtrag des Abg. Böttcher u. Gen. (Drucksache Nr. 1649) auf Auf lösung des Landtags. Abg. Böttcher (Komm. — mit Zurufen rechts em pfangen: Verzichtet!): Wir haben gar keine Ursache, auf daS Wort zu verzichten, inr Gegenteil, es sind seit den letzten Verhandlungen dieles Hauses in der Presse eine ganze Reihe von politischen Behauptungen auf- gestellt worden, die es notwendig machen, daß wir zu dieser Sache noch einmal Stellung nchuren. Die sozialdemokratischen Redner haben in der letzten Sitzung bei der Beratung der sozialdemokratischen An träge und auch des kommunistischen Auflömugsantrages immer wieder die Behauptung aufgest.llt, eS handele sich für die Kommunisten bei der Auflösung des Land tags im gegenwärtigen Moment nur um ein Agitations manöver. Ter Herr Abg Menke bezeichnete sogar die Auflösung im gegenwärtigen Zeitpunkt als eine Frivolität. (Sehr vut! b. d. Soz.) Die Rede, die Herr Finanzminister vr. Dehne in der letzten Sitzung gehalten hat, hat die Gefahr bereits signalisiert, die besteht, nämlich die Gefahr der Ber- schleppung und des Kuhhandels. Dieser Gefahr kann nur begegnet werden durch Mobilisierung der breiten Massen; und wer jetzt diese Mobilisierung nicht mit durchführt, wer nicht in den Gewerkschaften zu dieser Frage Stellung nehmen lägt, wer nicht m den Betrieben Stellung nehmen läßt, wer nicht bei den Erwerbslosen selbst eine elementare Bewegung für diese Tinge ent fesselt, der macht siä) einer Sabotage mitschuldig. Es ist im Anschluß an die Verhandlungen in der vergangenen Woche in der sozialdemokratischen Presse mehrfach die Behauptung aufgestellt worden, den Kom munisten läge nur daran, den Sozialdemokraten die Anträge bezüglich der Wohnungsnot und der Erwerbs losen aus der Hand zu schlagen durch die Forderung der unmittelbaren Auflösung des Landtages. Ich habe schon am letzten Male darauf hingewiesen, daß ja die Sozialdemokratie bis zum Landesparteitag die unmittel bare Auflösung als das Notwendige und das Richtige an erkannt hat. Ich will aber heute noch mit wenigen Worten darauf Hinweisen, daß auch nach dem Landes- Parteitage der SPD. in Sachsen die sozialdemokratische Presse die Frage der Auslösung des Landtages in ultimativer Form gestellt hat. So schreibt z. B. das Sächsische Volksblatt über die Entscheidung des Landes- Parteitages am 1. Februar: Die Beschlüsse des Landesparteitages legen fest, daß auf jeden Fall der Landtag bis spätestens Anfang März aufgelöst wird. Die Vertreter des Partei- vorstandes, die nach den Beschlüssen des Heidelberger Parteitages das entscheidende Wort zu sprechen haben, haben sich für die vom Landesparteitage zur Auf lösung des Landtages gefaßten Beschlüsse eingesetzt und entschieden. Besonders wesentlich aber ist, daß die gesamte sozialdemokratische Landtagsfraktion, die am Sonntag früh zu einer außerordentlichen Sitzung einberufcn wurde, sich mit Stimmenmehrheit für den dem Landesparteitag vorzulegenden Beschluß entschieden hat. Redner zitiert noch einige weitere Zeitungsartikel, die sich mit demselben Thema beschäftigen, und fährt fort: Also zwei Tatsachen stehen fest: erstens die einstimmige Annahme der Anträge und zweitens die einstimmige An nahme des Beschlusses, bis Anfang März den Landtag aufzulösen. Da man bezüglich der Disziplinbrecher und Deserteure jedoch kerne Garantie hatte, daß sie mit- machcn würden, hat sich der Landesparteitag auf den Boden des bürgerlichen Ehrenkodex zurückgezogen und der Landtagsfraktion das Ehrenwort abgenommen. (Abg. Schnirch u. a.: Das ist ja Schwindel, großer Schwindel ist das!) Wir haben nunmehr durch Zwischenruf bereits die Feststellung — ich stelle das öffentlich fest —, daß die Abgeordneten Kühn, Bethke und Frau Büttner sowie Ministerpräsident Heldt erklären, sie haben kern Ehrenwort abgegeben. (Abg. Franz: Sehr richtig!) Auch der Abg. Franz erklärt das. Das sind also bereits fünf Leute, die aus der Front ausgebrochen sind. (Abg. Franz u. a : Das ist auch nicht abverlangt worden!) Die gesarnte sozialdemokratische Presse schreibt, daß das Ehrenwort gegeben ist, und der Abg. Schwarz hat in seiner Rede am Donnerstag noch einmal darauf hin gewiesen, daß eine ehrenwörtliche Verpflichtung vorliege. Jedenfalls steht fest, daß heute in der sozialdemo kratischen Fraktion nicht die Einmütigkeit in der Frage der Durchführung der sozialdemokratischen Beschlüsse besteht, sondern daß in der sozialdemokratischen Fraktion heute Differenzen sind über die Durchführung dieser Beschlusse. Die Konsolidierung des Landes- Parteitages vom 31 Januar war also genau ein solcher Blufs wre die Konsolidierung deS Heidelberger Partei tages. Die Entwicklung der nächsten Tage und Wochen wird nns ja bereits in dieser Frage Bescheid geben. Run ist noch eine andere Mitteilung wichtig, näm lich die Tatsache, daß am Mittwoch Nachmittag in Dresden eine Sitzung der drei Koalitionsparteien statt- gefunden hat, die sich mit der Sachlage hier im Land tag beschäftigt hat. (Hört, hört! b. d. Komm.) Das bedeutet also die Aufei stehung der Neunerkommission nnseligenAndenkenS und die vollständige Wiederherstellung des früheren Verhältnisses im Landtage, die Wieder herstellung der früheren Beziehungen der Koalitions parteien untereinander. (Schriftführer Mucker: DaS ist ja auch Schwindel!) Im Sächsischen Bolksblatt ist man jedenfalls über dieße Frage sehr betreten gewelen, und das LächUche vokSblaU hat deshalb eine Stellung eingenommen. die ich hier ebenfall- belanntgebe« möchte. ES schreibt: Hier kann nur zweierlei vorliegen. Entweder freche Lügen gewissenloser Reporter, oder aber, woran wir nicht glauben, eine ganz gemeine Hinter- hältigkeit, ein offener Affront gegen die sächsischen Parteigenossen. Es ist aber für die Arbeiterschaft draußen im Lande noch etwas anderes von Wichtigkeit. ES haben sich allerhand Zwischendinge abgespielt. Es sind wiederum Vertreter beim Parteivorstand gewesen und haben um Intervention des Parteivorstandes nachgesucht. Die 23 haben ihr Ehrenwort nur unter der Voraussetzung zu- gesaat, daß ihnen die Mandate auch für die Wahlen gesichert werden. (Gelächter b. d. Soz.— Abg. Schnirch: La haben sie Dir aber einen Bären aufgebunden!) Das ist der alte Kampf, den sie um Wiederauf stellung bei Neuwahlen geführt haben, der Kampf um die Sicherung der Mandate. Es muß festgestellt werden, daß vorläufig noch in der Frage des Ehrenworts innerhalb der sozialdemo- demokratifchen Fraktion Beahuptnng gegen Behauptung steht. Auf der einen Seite steht die Behauptung des Abg. Schwarz vom vorigen Donnerstag, auf der anderen Seite stehen die Behauptungen der Abgg.Kühn, Bethke und des Ministerpräsidenten Heldt, daß das Ehrenwort nicht abgegeben worden ist. Wenn sie also kein falsches Spiel vor der Arbeiterklasse treiben wollen, dann sind heute vor allen Dingen die linken Sozial demokraten gezwungen, in dieser Frage eine ganz ein deutige Erklärung abzugeben. Der Gesamteindruck, der aus der Haltung der Sozial- demokratrschen Partei hier im Landtag entsteht, ist der: Sie wollen die Neuwahlen zum Landtage nicht mit der Arbeiterschaft machen, sondern mit den bürgerlichen Parteien, mit der Bourgeoisie, weil selbst die 23 Rechten eine neue Mehrheit aus Sozialdemokraten und Kom munisten inr Landtage fürchten. Dieses Manöver wer den wir Ihnen durchkreuzen und unermüdlich dafür kämpfen, daß, wenn Sie heute die Auflösung ablehnen, in den Anträgen, die gestellt sind, keine Verschleppung eintreten kann, und daß trotz der Sabotage der rechten sozialdemokratischen Führer der Landtag noch bis zum 4. März aufgelöst werden wird. (Bravo! b. d. Komm.) Abg. Bethke (Soz. — zu einer Erklärung): Herr Abg. Böttcher hat in der jetzigen Rede wiederholt auf eine angebliche Erklärung, und zwar auf eine ehreuwörtliche Erklärung Bezug genommen, die die sozialdemokratische Fraktionsmehrheit in der Frage der Landtagsauflösung beziehentlich der hier vorliegenden Anträge abgegeben haben soll. Demgegenüber erkläre ich, und zwar im Auftrage der Fraktionskollegen der einstmaligen Fraktionsmehrheit: Die Fraktionsmehrheit hat eine ehrenwörtliche Erklärung in bezug auf die hier vorliegenden Anträge, die Auslösung des Landtages betreffend, nicht abgegeben. (Hört, hört! rechts) Eine solche ehienwörtliche Erklärung ist von ihr auch gar nicht verlangt worden. (Abg. Schwarz: Wir werden Euch der Lüge zeihen!) Der kommunistische Antrag auf Auflösung des Land tages wird in namentlicher Abstimmung mit 80 gegen 9 Stimmen der Kommunisten abgelehnt. 7 Abgeord nete fehlen bei der Abstimmung. Hierauf werden zunächst die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung behandelt, und zwar gemeinsam: Erste Beratung über die Vorlage Nr. 198, den Ent wurf eines Gesetzes zur weiteren Abänderung des Allgemeinen Baugesetzes betr. Erste Beratung über den Antrag des Abg. Wirth u. Gen. auf reichsgesetzliche Regelung der Boden wirtschaft. (Drucksache Nr. 1632.) Ter Antrag Nr. 1632 lautet: Ter Landtag wolle beschließen: die Regierung zu ersuchen, bei der Reichsregierung dahin zu wirken, baldigst ein Reichsgesetz zu schaffen, durch das im ganzen Reiche eine zweckmäßige Boden- wirtschast in die Wege geleitet wird, dergestalt, daß das beste materielle Gut des deutschen Volkes, der Boden, im notwendigen Maße in den Dienst des Ge meinwesens gestellt wird. Abg. Tchembor (Soz. — zur Begründung des Antrages Nr. 1632): Soll den Erfordernissen der modernen Siedclung und zweckmäßigen Erweiterungspolitik der Städte und Gemeinwesen Rechnung getragen werden, so ist es notwendig, daß eine reichsgesetzliche Grundlage für das Bodenrecht geschaffen wird,durch die die Hemm nisse beseitigt und die Vorbedingungen für eine solche Erweiterungspolitik, wie sie jetzt von den modernen Bauern-Städten befürwortet und gefördert wird, ge schaffen werden. Ter Staat Sachsen hat mit seinem Bodensperrgesetz, mit dem Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken gewiß Vorbildliches geleistet. Die Tatsache ist bewiesen durch Umfrage der Regierung im Jahre 1922 bei den Städten und Bezirksverbänden. Bei dieser Umfrage haben außer einer kleinen Stadt alle Städte und sonstigen befragten Gemeinwesen die segensreiche Wir kung des sogenannten Bodensperrgesetzcs anerkannt. Ein zweckmäßiges Reichsbodenrecht würde dem schaffen den Landwirt dienen und seine Arbeit von den drückenden Zins-undGrundrentenlastenbefreien, die er jetzt mitunter zu tragen hat; und ein solches Reichsbodenrecht würde die Ernährung-wirtschaft in Deutschland produktiver gestalten. Ein zweamäßiges Neichsbodenrecht würde aber auch, soweit es sich nicht um landwirtschaftliche Produktion handelt, den weitesten Kreisen des Volkes dienen, die jetzt nur zu oft ausgeschlossen sind von den Segnungen, die die Mutter Erde jedem Menschen bringt, der mit ihr in Berührung bleibt. Wenn ein großer Teil unserer Volksgenossen heute an Leib und Seele Schaden gelitten hat, so ist das nach meinem Dafürhalten in der Haupt ¬ sache de» Umstand zu verdanken, daß die wtrnchafttiche Entwicklung der letzt«» Jahrzehnte «Kren großen Teil lurseres Volle- va« Boden entfremdet hat. Warum, so frag« ich^ hocke» in unseren deutstde» Gemeinwesen durckrschnittlich fünf- bi- zehnmal so viel Menschen in einem Wohnbaus als in den «roßen Gemeinwesen anderer Länder? Weil dem deutschen Volke der Vodenspekulationsteufel in den letzten Jahrzehnten im Nacken gesessen hat wie ein Alp. Wenn die Bestrebungen auf Änderung der bodeurechttichen Zustände von den Kommunisten und Sozialdemokraten, von links ange fangen bis zu den Deutschnationalen und Völkischen rechts Fuß gefaßt haben, wenn diese Bestrebungen gefördert werden, so zeugt das von der Unverwüstlichkeit der Sache, um die e- sich handelt. Wir wollen also mit unserem Antrag bezwecken, daß die Regierung entsprechend auf die Reichsregierung einwirkt, daß eine reichsgesetzliche Regelung dieser Materie in die Wege geleUet wird. Und in welcher Richtung soll das geschehen? Im Gegensatz zu früher gibt es ja jetzt eine sogenannte Städtbaukunst. Man erweitert die Gemeinwesen nach Plänen von umfassender Art. Man stellt fest, in welcher zweckmäßigsten Weise das Gelände des Gemeinwesens einHuteilen ist für die künftigen Bedürfnisse, welcher Teu des Geländes zu verwenden ist als Wohnland, als Industrieland, für den Geschäfts verkehr, für den Friedhof, für Kleingärten, für Park anlagen, für künftige Flugplätze z. B-, für Grünflächen überhaupt, für Berkehrszwecke usw. In Preußen ist man auch amWerke, sogenannte Flächenausteilungspläne zu schaffen, bei denen die Zweckmäßigkeit für die Ver teilung der einzelnen Bedürfnisse sestgestellt wird. Soll die Verwirklichung dieser Pläne, die man jetzt im Städtcbauwesen zeigt, möglich werden, dann muß nach meinem Dafürhalten die Voraussetzung erfüllt werden, daß solche bodenrechtliche Verhältnisse geschaffen werden, daß eine Auswucherung dieser Ge- meindeerweiterungspläne hintangehalten wird. Es muß eilt Reichsgesetz geschaffen werden, durch welches die Gemeinwesen verpflichtet werden, eine Art Boden vorratswirtschaft zu betreiben. Es muß den Gemein wesen ein Anlaufsrecht am unbebauten Boden ihres Bezirkes gewährt werden, und zwar muß dieses An kaufsrecht ausgeübt werdenkönnen zu einemangemessenen Preise, lind es kann sich im allgemeinen beschränken auf die Veräußerungsabsicht des Bodeneigentümers, wie es in dem bekannten Entwürfe für ein Bodenreform gesetz im Reiche, der ja allgemein bekannt ist, verlangt wird. Man kann nicht erst für den Fall der Ausübung des Ankaufsrechtes das Vorliegen eines Kaufvertrages verlangen, sonst stellt sich dieselbe Mogelei ein, die wir heute oft dann feststellen müssen, wenn es sich um die Ausübung des Vorkaufsrechtes seitens des Gemein wesens hcndelt; dann wird oft erklärt, daß der vor liegende Vertrag nach § 313 des BG. nur zum Schein abgeschlossen war und das Vorkaufsrecht nicht vorliegend ist. Eine Ausnahme kann im allemeineu gemacht werden, wenn es sich um die Absicht handelt, Bo- deneigentum abzutreten an Verwandte, Kinder oder Eltern, oder an Verwandte in weitergehender Linie. Im allgemeinen sollte der Veräußerungsfall für die Ausübung eines Ankaufsrechtes maßgebend sein. Wenn die Gemeinde unbedingt sofort Boden für ihre Zwecke braucht, soweit sie in dem Flächenaufteilungsplane vor gesehen sind, muß sie die Möglichkeit Halen, sofort das Ankaufsrecht auszuüben, auch wenn Verwandte die Absicht gehabt haben, den Grund und Boden des Eigen tümers zu erwerben, dann kann keine Ausnahme gemacht werden, denn das Gesamtwohl muß dem Eiuzelinteresse und dem Interesse der eurzelnen Familie vorangehen. DaS Ankaufsrecht ist nicht anzusehen als eine Schädi gung der Eigentümer, denn es soll eine Entschädigung zu einem angemessenen Werte stattfinden. Es müßte zu diesem Zwecke die Festsetzung von Vodenrichtpreiscn überall in den Staaten vorgenommen werden. Die Richtpreise für den Boden können nur so aufgesaßt werden, daß sie sich für den nackten Bodcnwert ver stehen, für den unbebauten Boden. Soweit es sich um die Durchführung des Ankaufs für bebauten Boden handelt, müßte natürlich der Zeitwert der Baulichkeit mit in Ansatz gebracht werden. Es gibt für die Schätzung eine sehr bewährte und gute Methode, ich meine die sogenannte Selbsteinschützung. Nach der Selbsteinschätzung des Bodeneiaentümers kann alles behandelt werden, sowohl die stcuerrechtliche Behand lung ist danach möglich wie die Festsetzung einer Be leihungsgrenze für die Aufnahme von Schulden auf das Grundstück, und dann natürlich auch das Ankaufs recht. Man hat mit dieser Methode in Anhalt vorzüg liche Erfahrungen gemacht, und ich kann feststellen, daß nur in wenigen Fällen eine Revidierung dieser Selbst einschätzung eintreten mußte. Im übrigen haben wir das Enteignungsgeseh vom Jahre 1922, das für bestimmte Fälle auch dann die Enteignung vorsieht, wenn sie dem Eigentümer nicht paßt. Man könnte auch ein weiteres Entgegenkommen in einem solchen Reichsgesetz für die Eigentümer ge setzlich verankern; man könnte z. B-, wenn ein Gemein wesen das Ankaufsrecht geltend macht, auch in Fällen, wo die Veräußerungsabsicht nicht vorliegt, dann, wenn der Bodcneigentümer gewissermaßen seine Existenz in diesem Grundstück verankert hat, es handelt sich z. B. um eine Wirtschaftsgärtnerei, das Gemeinwesen ver pflichten, die Entschädigung dem Eigentümer durch Ersatz eines anderen Stück Landes zu gewähren. Bei einer entsprechenden Aufmachung des von mir verlangten Gesetzes wäre es auch möglich, den Boden, soweit er Ausländern gehört, wieder an das deutsche Volk zurück zuführen. Man macht nun den Einwand, das, waS mit diesem Ankaussrechte verlangt werde, sei eine Beschränkung des Eigentums. Es ist aber keine Wegnahme des Eigen tums ohne Entschädigung, es ist nur eine Wegnahme deS Eigentums mit einer angemessenen Entschädigung. Ich bin der Meinung, daß gerade ein Bodenrecht, wie ich es verlange, mit einem allgemeinen Ankaussrechte einen Raub verhindern würde, nämlich den Raub des einzelnen an dem Wertzuwachs, den die Allgemeinheit erzeugt hat. übrigens kann das Eigentum ja über haupt nicht unantastbar sein, wenn es sich um LebenS- intereffen der Gesamtheit handelt; und um solche