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N8S schulgesetzentwurs da, hat er dieses Gesetz zunächst be-i Sckulgesetzaebung, die aus dem Boden der Reicksver- grüßt als eine erlösende Tat, ganz gleichgültig, wie der fassung stehen will, die Ausgabe hat, der Schule, die Gesetzentwurf im einzelnen aussah. Das gilt besonders nach Art. 116, Abs. 1 zunächst gedacht ist, ausreichende für Sachsen. Der Herr Bolksbildungsminister vr. Kaifer EntwicklunaSfreiheit zu geben. Es ist die Schule, die hat ja wiederholt darauf hingewiesen, waS für ein wider- durch den Entwurf von 1921 vielleicht nicht gerade be- sinmger Zustand eS in Sachsen ist, daß die katholische sonders zutreffend als Gemeinschaftsschule bezeichnet Minderheit ihre Bekenntnisschule behalten hat, daß aber worden ist, denn gerade das, was das Wort „Gemein- der evangelischen Bolksmehrheit diese Schule genommen schäft" bezeichnet, ist es ja, was dieser Schule im Innersten worden ist. fehlt. Cs ist die Schule, in der eben jene Zerrissenheit Nun stellt sich aber heraus, daß bei näherer Prüfung besteht, die wir alle aus unserem sächsischen Volksschul- dcs Gesetzentwurfes die Schwierigkeiten, die in diesem wesen kennen, in der schließlich das Ich des Lehrers Gesetzentwurf liegen, sehr erheblich,Hind und daß eigent- das Maß aller Dinge ist, eine Schule, die sich zwar die lich von keiner, wenn nicht von ganz bescheidener Seite hohe Aufgabe stellt, der beste Weg zu sein zum Aufbau die volle Zustimmung zu dieser Vorlage gegeben werden der Volksgemeinschaft, die aber von uns weithin als kann. Es ist sehr bedeutsam, daß z. B. sogar die Or- untauglich angesehen wird, dieses Ziel zu erreichen. Ionisationen der christlichen Elternschaft sich im wesent- Aber wenn man auch über den Wert dieser Schule ichen mit dem Willen der Reichsregierung, auf dem verschieden denken kann, so ist es ganz selbstverständlich, Nebiete des Schulwesens jetzt em Gesetz zu erlassen, daß auch das Reichsschulgesetz dieser Schule die ihr ge- »as den Erfordernissen des christlichen Elteruwillens ent- bührende Entfaltungsfreiheit geben muß. War doch wicht, eiuverstanden erklärt haben, daß sie sich aber ge- gerade der Sinn der Neichsverfassung, daß die von den Met haben, sich bereits selbst auf diesen Entwurf fest-- Parlamenten erlassene Schulgesetzgebung den Willen der zulegen. Selbst aus deutschnationalen Kreisen heraus Erziehungsberechtigten nicht bevormunden soll, sondern sind schwere Bedenken im einzelnen gegen die Bestim- daß der Wille der Erziehungsberechtigten unmittelbar mungen dieses Gesetzes erhoben worden. (Abg. Voigt: darüber entscheiden soll, welcher Weg für die Erziehung Sehr richtig!) DaS läßt immerbin erkennen, daß der Jugend eingeschlagen werden soll. Wir sind der die Grundlage, die hier geboten worden ist, außerordent- Meinung, man kann eS dem Mernwillen überlassen, lich schwer belastet ist mit einem Teil von einfach völlig ob er die in dem Gesetze dargebotene Schule, die unannehmbaren Bestimmungen. (Sehr richtig!) Und Gemeinschaftsschule genannt wird, wählt oder ablehnt, ich glaube, daß diese BedsUken gegen diesen Gesetzentwurf Es muß weiter betont werden, daß der Kampf um so allgemein auf allen Seiten anerkannt sind, daß sich die Fragen der Schulgesetzgebung, die gerade durch der Antrag Seyfert eigentlich überholt hat. Ich glaube, diesen neuen Entwurf anfgerollt sind, außerordentlich es ist ganz unmöglich, diesen Gesetzentwurf in der alten erschwert und kompliziert wird durch das bayrische Kon- Gestalt vom Reichskabinett dein Reichsrat vorzulegen, kordat. Wir lehnen die Konkordatspolitik in jeder Form Tie Bedenken, die so vielseitig sind und einmüng aner- ab, aber ganz besonders lehnen wir die Konkordats- kannt werden, müssen dazu führen, daß zum wenigsten bestimmungen ab, die in dem bayrischen Konkordate über ein sehr veränderter Gesetzentwurf für die künftigen das Schulwesen festgesetzt worden sind. Und ich glaube, Verhandlungen maßgebend sein wird. daß es notwendig sein wird, in eine Reichsschulgesetz- Im wesentlichen führt man den Kampf gegen das gebung ganz bestimmte Sicherungen hineinzuarbeiten, neue Schulgesetz wieder unter dem Banner der alten die die Wege versperren, die das Konkordat in Bayern Schlagwörter: Zerschlagung der Volksschule, Auslieferung gegangen ist. der Schule an die Bekenntnisse und die Weltanschau- Wir treten auch dafür ein, daß unter allen Umständen ungen. Mit diesen Schlagwörtern wird man mehr die Staatshoheit über die Schule und, ich betone auch, oder minder immer daneben hauen; und mit solchen die Staatshoheit über die Bekenntnisschule in keiner Schlagwörtern, die daneben hauen, wird man kaum Weise angetastet werden darf. Herr Kollege vr. Seyfert den Gegner totschlagen können. Es handelt sich doch hat geglaubt feststellen zu müssen, daß die Bekenntnis darum, daß nun ein Ausführungsgesetz zur Reichsver- schule, die in^Lntwurf angeordnet wäre, etwas anderes sassung zu erlassen ist, und da muß offen zugegeben sei, als was früher eine evangelische oder katholische Volks- werden, daß jedes Gesetz, dasdenArt. 146,Abs.2sinngemäß schule in Deutschland gewesen ist. Ich kann dieser Auf auslegt, irgendwie bekämpft werden kann unter diesen fassung nicht zustimmen. Die frühere Gesetzgebung, die Schlagwörtern. Damit hat man auch das Schulgesetz nicht mit dein differenzierten Schulwesen zu rechnen bekämpft, das der sozialistische Staatssekretär Schulz hatte, konnte sich begnügen festzusetzen, daß Konfessions vorgelegt hatte. Diese Schwierigkeit liegt eben in der schulen Schulen sind, die Lehrer und Schüler des Be- Reichsverfassung begründet. Man muß deshalb den kenntnisses vereinigen. Bei der jetzigen Differenzierung Gesetzentwurf daraufhin prüfen, ob hier nicht in ganz des Schulwesens macht es sich aber notwendig, daß besonders ungerechtem Sinne von einer Zerschlagung diese Begriffe näher umschrieben werden. Jede solche der Volksschule geredet werden kann. Und da wird Umschreibung ist außerordentlich schwierig und wird bis zu man, auch wenn man sich auf den Standpunkt stellt, einem gewissen Grade mißverständlich bleiben, zumal bei daß nach Art. 146, 2 eben ein gegliedertes. Schulwesen uns in deutscher Sprache das Wort Bekenntnis außeror- in Deutschland aufgebaut werden soll, und daß deutlich vieldeutig ist. Es ist das, was wir in § 5 vor uns die eine Schule für alle als Einheitszwangsschule unter haben, nicht anders zu verstehen, als Übertragung des keinen Umständen möglich ist, sagen müssen, daß in Wortes Konfession in das deutsche Sprachgut. Da wird diesen, Gesetz der Wille der Erziehungsberechtigten in sich kaum etwas dagegen sagen lassen, wenn behauptet allzu einseitiger und zu weitgehender Weise berücksichtigt wird, daß der Unterricht dem Geiste der Konfession in der worden ist. Hier tritt in der Tat, wie schon gesagt wor- Bekenntnisschule entsprechen muß, daß dem entsprechend den ist, eine Rechtslage ein, nach der eine Hemmung s- Lehrstoff, Lehrplan, Lehrbücher angepaßt werden müssen, lose Ausbreitung der Zwergschulen möglich ist. Man kann Dinge,die wir auch früher selbstverständlich gehabt haben auch aus sinanziellen Gründen, wenn nur die Eltern Ich bin der Überzeugung, daß der Gesetzgeber zunächst keine von 35 Kindern — wie es in Sachsen ist — die Schule andere Bekenntnisschule hier aufbauen wollte als früher, ihres Bekenntnisses wünschen, nicht verlangen, daß diese Aber ich wiederhole, gewisse Sicherungen nach der von ihnen gewünschte Aufgabe auf Staatskosten erledigt Seite, daß auch diese neue Bekenntnisschule wirklich wird, sondern dann müssen solche Erziehungswünsche als Ctaatsschule ihre Selbständigkeit behauptet, halten zunächst auf den Weg der privaten Schulen verwiesen wir unter den gegebenen Verhältnissen ebenfalls für werden. Auch darf die Schule nicht so einseitig wie in nötig. Ebenso halte ich es für nötig, daß die recht- diesem Entwurf ihre Ziele festsetzen und nur zunächst liche Stellung des Lehrers in jeder Weise sicher- in die religiöse Gemeinschaft hinein erziehen wollen, gestellt wird, daß wirtschaftliche Schädigungen nicht sondern sie muß in alle Lebensgemeinschaften hinein eintreten, daß ein geordnetes Rechtsverfahren hier er- erziehen und muß vor allen Dingen die hohen Werte öffnet wird usw. des Menschentums heranbilden. Darum braucht die Weiler stehe ich auf dem Standpunkte, daß wir Schule unter allen Umständen einen pädagogisch leistungs- eine Gesetzgebung brauchen, die eine geistliche Schul fähigen Organismus. Auch unser Standpunkt ist es, aufsicht auch auf dem Gebiete des Religionsunter- daß der maßgebende oberste Grundsatz für den Aufbau richtes ausschließt. Die Mitwirkung der Religions- des Schulwesens die pädagogische Leistungsfähigkeit sein gesellschaften an der Gestaltung des Religionsunler muß. richtes ist ja nach Art. 149 der Reichsverfassung nicht Wenn darüber geklagt wird, daß die Schule nach dem zu beanstanden. Auch das Reichsministerium des Innern Entwurf an die Bekenntnisse und die Weltanschauungen hat sich bisher bei allen Entscheidungen auf den Boden ausgeliefert wird, so muß man wiederum sagen, es ist der Auffassung gestellt, daß aus diesem Artikel sogar überhaupt kein Gesetz denkbar, das Art. 146 Abs 2 der em Rechtsanspruch der ReligionsLesellschaften hervor- Reichsverfassung sinngemäß ausführt, das nicht irgend- gehe, bei der Gestaltung des Religionsunterrichts mit- wie diesem Verdikt unterstellt werden könnte. Es ist zuwirken. Ein Einvernehmen über den Lehrplan — eigentlich eine Gedankenlosigkeit, darüber zu reden oder nicht über die Zahl der Lehrstunden; hier würde ich das als Fehler anzusprechcn, wenn Weltanschauung und Bedenken haben — und über die Lehrbücher ist sicher- Erziehung in engste Beziehung zu einander gestellt lich nur zu begrüßen, wie es überhaupt zweckmäßig werden, denn gerade die gegenwärtige Richtung der sein wird, das Einvernehmen über den Religionsunler- Pädagogik, verlangt, daß die ganze Persönlichkeit richt zwischen der staatlichen Schulbehörde und der Kirche gebildet, der Mensch im Innersten erfaßt werde, treibt in den zentralen Instanzen herzustellen, um die ört- gerade dazu hin, daß eine enge Verbindung von Welt- lichen St:llen möglichst vollständig zu entlasten anschauung und Erziehungswillen hergestellt wird Die evangelische Kirche wird jedenfalls keine geistliche Dennoch wird man zugeben müssen, daß es nicht glück- Aufficht über den Religionsunterricht wiederherstellen, lich ist, wenn in dem Gesetzentwurf die Schulen der In diesem Sinne haben sich die Kirchentage der evange- Bekenntnisse und der Weltanschauungen lediglich dadurch lischen Kirche seit der Staatsumwälzung in feierlichen charakterisiert werden, daß von ihnen gesagt wird: die Erklärungen ausgesprochen, und auch unsere sächsische gesamte Unterrichts- und Erziehungsarbeit muß von dem Landessynode hat das betont und wird es vielleicht Geist de» Bekenntnisses oder von der Weltanschauung demnächst noch einmal sagen. Auch andere Punkte des getragen sein. Diese Formulierung ist deshalb nicht Gesetzes würden für Sachsen ohne Zweifel nicht durck- befriedigend, weil damit ja das Gesetz überhaupt nur führbar sein. So z. B-, wenn nach dem Gesetze die das herausstellt, was trennt, und gar nicht das heraus- Lehrerbildung auf konfessionelle Linien geschoben werden arbeitet, was das einheitliche deutsche Schulwesen sollte, oder wenn auch bei der Schulverwaltung kon einigen soll. Wir brauchen doch vor allen Dingen fessionelle Gesichtspunkte ausschlaggebende Bedeutung gegenüber den zentrifugalen Kräften der Weltanschauung haben sollten. den zusammenfassenden einheitlichen Bildungsgedanken Die Auseinandersetzung über das Reichsschulgesetz in jeder Schulgesetzgebung, der das lebendige organi- wird aber auf der andern Seite auch außerordentlick fierende Zentrum für die deutsche Bildungsarbeit dar- dadurch erschwert, daß jetzt die Vertreter der weltlichen stellen muß, und darum müssen wir verlangen, daß über Schule zusammentreten, um, wie man nicht anders /jedem deutschen Schulgesetz als oberster Leitsatz steht, jagen kann, die Sabotage der Reichsverfassung auf dem daß die Schule die Aufgabe hat, den deutschen Menschen Gebiete der Schulgesetzgebung zu organisieren. In zu bilden zur deutschen Volksgemeinschaft, auf der Berlin hat sich ein Kartell der weltlichen Schule gebildet, Grundlage allerdings einer einheitlichen geschloffenen das die große Kampffront darstellen soll gegen den Weltanschauung. Hier aber sind in dem Entwurf gewisse Reichsschnlgesetzentwurf. DaS Kartell vertritt grund- Einseitigkeiten zu finden, die einer Ergänzung drmgend sätzlich die allgemeine weltliche Einheitsschule für alle bedürfen. Kinder ohne Rücksicht auf Stand, Besitz und Bekenntnis Man wird auch weiter zugeben müssen, daß jede! der Eltern. DaS ist also die von uns rundweg adge- ehnte Zwangseinheitsschule weltlicher Konfession. Es »ekämpft jedes Reichsschulgesetz und Konkordat, das die Durchführung der in Art. 146 Abs. 1 der Reichsverfassuna estgeleaten Einheitsschule verhindert und das Schul wesen dem Einfluß der Kirche preisgibt, und fordert endlich unter anderem Aufhebung de- Art. 146 Abs. 2 der Reich-verfafsung. Demgegenüber betone ich noch einmal, wir glauben, s ist jetzt nicht mehr an der Zeit, wo die Aufgabe der Reichsschulgesetzgebung drängt, uns lediglich mit Nega- ionen abzufinden, sondern wir brauchen das Bekenntnis u dem positiven Willen, die Reichsgesetzgebung über »as Schulwesen auf der Grundlage der Reichsverfassung unverzüglich durchzuführen. Daß wir in Sachsen an »ieser unverzüglichen Gesetzgebung ganz besonders stark interessiert sind, ist im Anfang bereits deutlich gezeigt worden. Ich glaube aber, es wird gut sein, auch dem Reiche zu sagen, daß auch das Reich selbst ein starkes Interesse daran hat, die Neichsschulgesetzgebung endlich um Ziele zu führen. Denn wenn jetzt das Reicy wieder versagt, so steht der Bolkswille auf, er verträgt nicht noch weitere harte Geduldsproben. Wir laufen >ann Gefahr, die Neichsschulgesetzgebung erledigt zu ehen auf dem Wege eines Volksentscheids, und das vürde eine ganz unerfreuliche Beunruhigung in die breiten Schichten unseres Volkes hineintragen. Was »abei herauskommt, das wollen wir dahingestellt sein affen. Der katholische Volksteil wartet nicht noch länger auf die Neichsschulgesetzgebung. Wenn das Reich jetzt wieder versagt, dann haben wir zunächst in Preußen und dann im Reiche das Konkordat, und dann haben wir eine Schulgesetzgebung, die weit schwerer mit Schwierigkeiten und unhaltbaren Bestimmungen belastet st, als sie der Gesetzentwurf bietet, gegen den wir uns per ausgesprochen haben. Unter dem Gesichtspunkte litte ich, unserem Anträge, das Reich zu ersuchen, die Reichsschulgesetzgebung unverzüglich zum Ziele zu führen, zuzustimmen. Hierauf wird gegen die Stimmen der Kommunisten, die für Ausschußberatung sind, beschlossen, die beiden Anträge Nr. 1503 und 1524 sofort in Schlußberatung zu nehmen. Bei der Feststellung der Tagesordnung für die nächste Sitzung, die Dienstag, den 24. November, mittags 1 Uhr tattsindet, beantragt Abg. Renner (Komm.) erneut die Frage der Amnestie, die Anträge und Anfragen über die Behandlung der Gefangenen in den Strafanstalten und weiter die Anträge über die Behandlung der Arbeiter in den Staatlichen Werken mit darauf zu setzen und die nächste Sitzung nicht erst am Dienstag, sondern be reits am Donnerstag abzuhalten. Abg. Böttcher (Komm.) unterstützt diesen Antrag mit dem Hinweise, daß die Tendenz des Landtages zweifellos darauf gehe, allen Entscheidungen über wichtige politische Fragen auszuweichen, statt wie es unbedingt notwendig ist, die brennendsten politischen Fragen in erster Linie zu erledigen. Wir halten auch >ie Frage der Amnestie vom Standpunkte der Arbeiterklasse für eine der wichtigsten Fragen, die im Interesse der Arbeiterklasse, der proletarischen politischen Gefangenen gelöst werden muß. Der sächsische Land tag mrt seiner Mehrheit von Sozialdemokraten und Kommunisten ist durch das preußische Parlament in der Amnestiefrage direkt beschämt worden, und ich appel- liere dringend an alle diejenigen Vertreter im Land tage, die erklären, daß sie von Arbeitern gewählt worden sind und die sich heute noch als Arbeiter- Vertreter fühlen, diesen Antrag meiner Fraktion zu unterstützen. Die Amnestiefrage, die Frage der Frei lassung der politischen Gefangenen, ist eine der wichtig sten Fragen, die gelöst werden muß. Die Zustände in den sächsischen Gefängnissen haben sich zu einem öffentlichen Skandal herausgebildet und spotten jeder Beschreibung. Aus diesem Grunde haben wir ein Fnteresse daran, die von uns gestellten Anträge so rasch wie möglich behandelt zu sehen. Der Antrag Renner wird hierauf, soweit er den nächsten Sitzungslag betrifft, gegen die Stimmen der Kommunisten und einiger Linkssozialdemokraten, soweit er die Änderung der neuen Tagesordnung betrifft, gegen die Stimmen der Kommunisten abgelehnt. (Lärm auf den Tribünen.) Präsident: Wenn die Tribünenbesucher sich noch einmal so aufführen, werde ich die Tribüne räumen lassen. Ich bitte die anständigen Besucher der Tribüne, für Ruhe zu sorgen. (Zurufe b. d. Komm.) Ich kann nicht zugeben, daß bestellte Krakeelmacher den Landtag in seiner Arkdit stören. (Lebhafter Widerspruch b. d Komm.) Abg. Böttcher (Komm.) verwahrt sich gegen die Be merkung des Herrn Präsidenten über die Tribünen- »esucher, von der er annehmen muß, daß sie gegen eine Fraktion gerichtet war. Die Tribünenbesucher ind keine bestellten Krakeelmacher, sondern sind die Arbeiter Dresdens, die hierher gekommen sind, um zu sehen, wie dieser Landtag gegen die Arbeiter vorgcht. (Lachen.) ^Hierauf wird in der Beratung des ersten Punktes fortgefahren. Abg. Arzt (Soz.): Ich hätte allerdings angenommen, daß, nachdem die Begründung zweier Anträge erfolgt ist, der Herr Bolksbildungsminister zu dieser Frage Stellung genommen hätte, die dock die kulturell interes sierten Kreise ganz Deutschlands bi- zu einem gewissen Grade sehr stark erregt hat. Ich möchte zunächst betonen, daß ich hinsichtlich der kritischen Einstellung zu dem Gesetzentwurf alles das restlos unterschreibe, was Herr Vr. Seyfert ausgeführt hat; ich will dies nicht wiederholen. Derjenige, der den Gesetzentwurf gemacht hat, war von einem solch beschränkt eingestellten, fanatisch-konfessionellen Geiste beseelt, daß er die finanzielle Frage überhaupt nicht beachtet bat;