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8MKilU M 6äWa ZmtzeikU Nr. 268. zu Nr. 161 des Hauptblattes. 1925. Beauftragt mit der Herausgabe: Reglerung-rat Braußs in Dresden. Landtagsvkrhandlungen. (Fortsetzung der 148. Sitzung von Dienstag, den 7. Juli.) Abg. Ulbricht tDtsch. Vp.) (Fortsetzung): Warum führt man also die Sechsteümg nicht vollständig durch? Betrachten wir andere Verwaltungszweige, so werden wir finden, daß die Justizbeamten am wenigsten Beförderungsstellen haben, während es beim Haushalte des Finanzministeriums besonders günstig anssieht. Der Antrag unter n der Drucksache Nr. 147V will Verbesserung der Lage der Justizwachtmeister. Hier gilt dasselbe, was ich oben bezüglich der Expeditions- beamten gesagt habe, daß die Dienstgeschäfte umfang reicher und verwickelter geworden sind usw. Wie tranrig es mit dein Vorwärtskommen des Justizwachtmeisters gestellt ist, dafür einige Beispiele. Der Justizwacht meister Lange bei der Staatsanwaltschaft Dresden, ge boren am 1. 7. 73, also 52 Jahre alt, der Justizwacht meister Romer beim Amtsgericht Dresden, geboren am 2. 2. 73, auch 52 Jahre, wurde erst vor kurzem nach Gruppe IV befördert. Ersterer hat eine 25 jährige Dienstzeit mit der Bezahlung aus Gruppe III hinter sich, letzterer eine Dienstzeit von 20 Jahren. Ein weiterer Ubelstand liegt darin, daß ein Vizefeldwebel, der die Trnppe verläßt und der bis dahin Gruppe IV an gehört hat, seine Beamtenlaufbahn als Zivildienst, berechtigter in Gruppe II beginnt. Solche Aussichten für die Znknnft heben natürlich die Arbeitslust nicht. Ich bezwecke deshalb mit meinem Antrag eine Ver schiebung der Stellen nach oben. Ich bitte nm An nahme meiner Minderheitsanträge unter Nr. x und n der Drucksache Nr. 1476. Es ist weiter meine Aufgabe, aus die Anstellungs not der Praktikanten hinzuweisen Die Justiz- praktikantcn sind die Anwärter für die Obersekretär, laufbahn. Sie haben die erste Prüfung, die Assistenten- prüfung und auch die zweite Prüfung, die mittlere Verwaltungsprüfung, hinter sich. Sie-sind fast durchweg 12 Jahre in: Staatsdienst, befinden sich also in einem Alter von 28 bis 34 Jahren und werden mit denselben Arbeiten beschäftigt, die die planmäßigen Beamten haben, sie sind aber noch nicht angestellt. Durch Annahme des Mehrheitsantrages unter II b bis irr wird dieser Übel- stand, diese Anstellnngsnot der Justizpraktikantcn znm Teil behoben, doch werden selbst nach dieser Stellen Vermehrung noch Praktikanten Zurückbleiben. Denen könnte dann im nächsten Etat durch Einstellung ent sprechender Planstellen geholfen werden. Wir hoffen auch, daß durch die Stellcnvermehrnng es gelingt, die wenigen sondergeprüften Sekretäre — ich glaube es sind 17 — nach Gruppe VII zu befördern. Diese Beamten befinden sich in einem vorgerückten Lebens alter, sind meist über 50 Jahre nnd befinden sich seit Jahrzehnten im Dienste. Sie leisten übrigens dieselbe Arbeit, wie ihre Kollegen in Gruppe VlI. Endlich bitten wir die Regierung, die Denkschrift des Reichsblindes der Zivilberechtigten zu der Petition auf Abstellung von Härten, die den Ver sorgungsanwärtern durch die rückwirkende Einführung der neuen Personalbestimmungen und der mit diesen in Verbindung stehenden Fußnote I zu Gruppe V der Besoldungsordnnng zugefügt worden sind, wohlwollend zn berücksichtigen. Es ist uns dann bei Durchsicht des Kapitels ausgefallen, daß der Vorsteher des Justizrechnungsamtes, der Generalrevisor sämtlicher Justizkassen, sich noch in Gruppe XI befindet, während höhere Kassenbeamtcu anderer Verwaltungen, die einen weniger großen Wirkungskreis haben, ganz mit Recht in Gruppe XII eingestuft sind. Wir hosfen, daß diese Zurücksetzung bald ausgeglichen wird und daß dieser Beamte, an den hohe Anforderungen gestellt werden, auch eilte Amts bezeichnung erhält, die seinen wichtigen und großen Wirkungskreiskennzeichnet. Seine jetzige Amtsbezeichnung „Rechnnngsdirektor" tut das unseres Erachtens nicht. Im übrigen erkenne ich die Verdienste des Justiz ministeriums um die Schaffung neuer Stellell an, bitte aber, auch unseren weiteren berechtigten Forderungen, die in unseren Minderheitsanträgen zum Ausdruck kommen, Rechnung zu tragen. Zum Schluffe habe ich noch einen Abänderungsantrag zur Drucksache Nr. 1476 unter II zn beantragen. Der Landtag wolle beschließen: bei Kap. 23, Tit. 5 abweichend voll dem Anträge Nr. 1476 (II» 1<I.) zu beschließen: „2 Amtsgerichtsdirektoren als Vorstände von Amts gerichten am Sitze eines Landgerichtes 8 2" an statt „2 Amtsgerichtsdirektoren als Gerichtsvorstände in Plauen und Zwickau 8 2". Wenn der Antrag in der jetzigen Form angenommen würde, dann müßte das Ministerium auf Richter zurück greifen, die sehr jung sind, und eine Anzahl von Richtern würden übersprungen werden. Mein Antrag will dem Justizministerium freie Hand lassen. Es kann dann bei der Auswahl dieser Stellen Vorstände bedeutsamer Gerichte, aber auch deren Dienstalter berücksichtigen und danach die Auswahl treffen. Abg Siewert (Komm.): DerHerrJustizminislcr hatBe- bauptungen aufgestellt, die uns veranlassen, gleich dazu Stellung zu nehmen. Die Beantwortung der Anfrage wegen den Massen vergiftungen in der Gefangenenanstalt 1 am Münchner Platz zeigt uns, wie oberflächlich auch ein Justizminister zu solchen Fragen Stellung nehmen kann. (Hört, hört! rechts.) Der Herr Justizminister hat fest- gestellt, daß die Vergiftungen zurückzuführen sind auf die Übertragung der Rnhr. Da möchte ich sagen, daß diese Feststellungen des Herrn Justizministcrs noch schwerwiegender ist als unsere Behauptung, daß die Vergiftungen auf die Verabreichung von verdorbenen Nahrungsmitteln zurückzufüheu waren. Und warum? Meines Wissens wird jeder Gefangene, der in die Anstalt eingeliefert wird, ärztlich untersucht. Meines Wissens muß sich ein Ruhrkranker sofort, wie er merkt, daß er ruhrkrank ist, beim Arzte melden. Ich nehme also an, daß der Arzt, der der Anstalt vorsteht, die Feststellung gemacht haben muß, daß ein Ruhrkranker da ist. Soweit ich mich flüchtig bei unserem Kollegen vr. Schmincke erkundigen konnte, können Ruhran steckungen in diesen: Falle nur durch bakteriologische Übertragung vorkommen, d. h. dnrch die Berührung mit dem Kote eines Erkrankten, durch die Übertragung der BergiftungSbakterien ans einen Gesunden. Wie ist das alles möglich? Ich glaube, diese Feststellung des Herrn Justizministers zeigt, daß die Zustände in der Gefangenenanstalt I am Münchner Platz nicht fo sind, wie sie sein müssen, sonst wäre eine derartige Über- tragung der Ruhr auf eine ganze Reihe von Personen unmöglich. Wenn der Herr Justizminister weiter sagt, daß Ent schädigungsansprüche bis jetzt noch nicht gestellt worden sind, fo ist uns in einigen Schreiben mitgeteilt worden, daß solche Ansprüche bei der Direktion der Anstalt ein- gereicht worden sind. Wir werden diese Herrschaften veranlassen, sich direkt an dasJnstizministeriunrzu wenden. Dann zu dem Briefe des Genossen Knoblauch. Die Herrschaften, die über diesen Brief gelacht haben, vergessen dabei, daß der Kommunist nicht Behauptungen aufstellt, die er aus der blauen Luft greift. Ich freue mich über eineu solchen Brief, wie ihn Knoblauch ge schrieben hat, mehr als über die Klagebriefe, die sonst au uns gerichtet werden, weil uns daran liegt, daß die Leute, die in den Gcfangenenanstalteu sitzen, und ja znm großen Teil zu unserer Klasse gehören, anständig behandelt werden. Ich will aber bemerken, daß aus einigen privaten Mitteilungen von Entlassenen festgestellt werden muß, daß der neue Strafvollzug leider iu viele« Fällen dazu geführt hat, daß die Behandlung der Gefangenen schlechter geworden ist. Tein Ministerium ist sicherlich die Beschwerde des Gefangenen Lanzenberger aus der Strafanstalt Bautzen bekannt. Diese Beschwerde zeigt, wie man mit Nadel stichen einen Gefangenen quälen kann, und daß die Be handlung der Gefangenen nicht so ist, wie man das im allgemeinen darzustellen beliebt. Aber eins will ich bemerken: es ist keiner« Mitgliede der Kommuttistischen Fraktio« eingefallen, hier im Landtag zu behaupte«, daß die Strasvollzngsbeamte« gemeine Kerle wären, die die Gefangenen mißhandeln und Freude daran haben, wenn sie Gefangene peinigen, inr Gegenteil, ich habe das letztemal bei Beratung des Justizetats hier im Laudtag erklärt, daß der größte Teil der Beamten Verständnis für die Lage der Gefangenen hat nnd daß gerade deswegen gegen Auswüchse und gegen Über griffe von einzelnen Beamten rücksichtslos vorgegangen werden muß. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Eine Methode gibt es noch, die Gefangenen zu peinigen, bei der nicht die Beamten beteiligt sind, das ist das Kalesaktor-System, d. h. Mitgefangene und fast in der Regel Mitgefangene der übelsten Sorte, Krimiualgefangene, werden zu Kalefaktorcn ansgewählt, und diese Leute sind es dann sehr oft, die auf den geringsten Anlaß hin über ihre Gefangenen herfallen, sie mißhandeln, sie in der infamsten Weise beleidigen. Man sollte es sich ernsthaft überlegen, ob man dieses Kalefaktorsystem nicht restlos beseitigen sollte. Man soll nicht auf diese Instinkte spekulieren, daß der Mit gefangene sich Vergünstigungen erschleichen kann, wenn er in bestimmter Hinsicht auf seine anderen Gefangenen einwirkt. Redner bringt dann eine Anzahl Einzelbeschwerden gegen Beamte der Strafanstalt Hoheneck und der Gefangenenanstalt I Bautzen vor und bittet in Verbindung damit, Abgeordnete«, auch der KommuttistischenFraktio«, zn gestatten, bestimmte Strafanstalten zu besuche«, um sich von den Zuständen daselbst und der Behandlung der Gefangenen zu überzeugen. Warnnr verhindert denn das Justizministerium, daß unsereAbgeordnetendieStrafanstaltenbesichtigen können? Der Landtag hat heule Gelegenheit, dein Anträge der Kommunistischeil Fraktion zuzustimmen, daß von jeder Fraktion mindestens ein Abgeordneter die Strafanstalten besuchen darf. Dadurch würde schließlich eine ganze Reihe von Beschwerden hinfällig, wenn man sich davon überzeugen könnte, daß die Angaben der Strafgefangenen unrichtig sind. Es besteht iu Sachsen neben den Strafen, die Gefängnis- nnd Zuchthansstrasen, die für gewisse Ver gehen ansgesprochen werden können,auch noch die Ehren- strafe. Ich glaube, daß die Ehrenstrafe wirklich ei« mittelalterliches Überbleibsel der Justiz ist und fo schnell wie möglich beseitigt werden sollte. Man überlege sich, ein Kaufmann, der wegen irgendeines Vergehens zu 2, 3 Jahren Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt worden ist, bekommt 2 Jahre Ehrverlust. Wie ungeheuer schwer ist es für diesen Mann, «ach seilier Entlassung wieder eine Stelle zu finden. Ich habe den Herrn Ministerialdirektor vr. Wulffen in dieser Beziehung auf den Fall Ziegenhals hingewiesen. Eisendreher Ziegen ¬ hals aus Chemnitz war zu einer längeren Gefängnis strafe verurteilt worden mit 3 jährigem Ehrverlust. Er ist ans der Strafanstalt vorzeitig, am 26. September 1024, ent lassen worden. Mit der Entlassung aus der Strafanstalt wurde aber nicht die Strafe auf Ehrverlust aufgehoben, so daß er keine neue Stelle bekommt. Ich habe mich wegen Erlasses auch der Ehrenstrafe an das Justiz- Ministerium gewandt, das mir durch die Staatsanwalt schaft beim Landgericht in Chemnitz aber mitgeteilt hat, daß die Frage eines Gnadenerweifes auch in bezug auf die Ehrenstrafeu im September 1927 erneut geprüft werden wird. (Hört, hört! b. d. Komm.) Man über lege sich einmal die Widersinnigkeit: man begnadigt den Mann, will aber die Ehrenstrafe bis zum Mai 1928 lausen lassen und glaubt, erst ini Septeniber 1927 uach- prüfen zn können, ob man die Ehrenstrafe nicht auf- heben soll. Ich glaube, dieser Fall illustriert die Gnadenpraxis des sächsischen Justizministeriums am allerbesten. (Zurnf b. d. Komm.: Kleinliche Schikane!) Wenn ich dann zum Etat einiges zu sagen habe, dann vor allen Dingen folgendes: Wenn sich der Herr Abg. Gündel und andere beklagen, daß wir den Bor wurf der Klassenjustiz erheben, so ändert das nichts an der Tatsache, daß die Klassenjustiz besteht. Ter Unterschied zwischen Sowjetrnßland und Deutschland ist nur der, daß die sowjetrussischeu Richter offen die Klassenjustiz zugebc« und daß sie von Ihnen (nach rechts) bestritte« wird. (Sehr gut! b. d. Komm.) Schon der Aufbau des Etats zeigt nnd beweist uns, daß die Justizbehörde eine ausgesprochene Klassenbehörde ist. Wir habe« ja scho« emnral darauf hingewiese«, daß es i« keinen: andere« Ministerium und in keiner anderen Beamtengruppe so hoch bezahlte Beamte gibt, wie bei der sächsischen Justiz. Wir sind der Meinung, daß die Justiz von, Standpunkte ihrer Klasse urteilt, daß die Richter als Augehörige der Kapitalistenklasse gar nicht fühlen, daß sie einseitig und in einseitigster Weise ihre Urteile sprechen. Wir haben hellte kein Recht, das irgendwie vollständig unbeeinflußt ist: das heutige Recht ist Klassenrecht; die Jnstiz, die dieses Recht übt, ist Klassenjustiz, und die Richter, die im Dienste dieser Justiz stehen, sind Klassenrichter. Beispiel: Erst in den letzten Tagen geht durch die Presse die Melduug, daß z. B. ein Kommunist Schreiber ans Oberwürschnitz wegen angeblichen Sprengstoff vergehens zn1 Jahre Zuchthaus verurteilt worden ist. Niemand ist etwas geschehen, der Sprengstoff kam nie in Anwendung, cs ist überhaupt nicht möglich «ach- zuweise«, daß der A«gcklagte Spre«gstoff gehabt hat u«d ih« irge«dwie verwende« ivoltte. Dagegen steht ein anderer Fall. Der Kaufmann Scherzer ans Thal heim hat ans offener Straße seinen Kompagnon nieder geschossen; dieser ist seinen Verletzungen erlegen. Dieser Kaufmann Scherzer aus Thalheim erhält 1 Jahr Gefängnis. Also ein Kommunist, weil er Sprengstoff besessen hat, I^Jahr Zuchthaus, der Kaufmann, der eine« anderen auf offener Straße erschießt, I^Jahr Gefängnis. Sie werden sagen, das beruhe auf den Bestimmungen der Paragraphen. Sehr richtig! Aber diese Paragraphen sind Klassenrecht. Klassenjustiz ist deshalb die Folge, die sich daraus ergibt. (Justizminister Bünger: Wo hat sich das abgespielt?) Das hat sich abgespielt vor einen: Zwickauer Gericht. Weiter muß gesagt werde,:, daß die Statistik, die der Herr Justizminister hier angeführt hat über die ungeheuren Begnadigungen, unserer Ansicht nach nicht stichhaltig ist deshalb, weil eine ganze Reihe schwerer ll:teile gegen Arbeiter erfolgt sind und weil ihre Entlassung ständig abgelehnt worden ist mit der Begründung, daß inan auf eine Entlassung nicht zu kommen könne, weil das Vergehen so sehr schwer sei. Und was sind das für Vergehen? In der Regel Landfriedensbruchsvergehen, Vergehen gegen das Sprengstosfgefetz. Wenn man von dem üb lichen Politischen absieht, was man darum herum gemacht hat, sind alle diese Vergehen äußerst harmlos. Es muß gesagt werden, die Stellung des Herrn Justiz- Ministers zur Amnestie wird nns erst recht veranlassen, in der breitesten Osfentlichke:t für die Amnestie einzu treten. Wie der Herr Jnstizminister heute die Amnestie abgelehnt hat, so muß man den Arbeitern zeigen, daß eine Amnestie nur erreicht werden kann, wen:: man die breiten Massen der Bevölkerung ans die Beine bringt, auf die Beine bringt nicht nur, um die Amnestie dnrch- zusetzett, sondern um überhaupt eine Änderung der be stehenden Zustände dnrchzusetzen. Wenn sich heute ein Arbeiter an irgendeiner Demonstration beteiligt, so besteht für den Arbeiter die Gefahr, daß er wegen Landsriedensbruch vor Gericht gestellt wird. Immer lassen sich diese Fälle konstruieren. Man sieht an allen diesen Dingen, daß man darauf zukommen muß, tue Justiz überhaupt von Grund auf zu ändern. Es waren ja einmal solche Bestrebungen in Deutschland im Gange. Man sprach einmal von einer großen Justizreform. Von dieser großen Justizreform hört man aber seit langem nichts mehr. Wenn die Anklagen verstninmen sollen, daß Klassenjustiz geübt wird, wenn die Anklagen auf hören sollen, daß wir ein Klassenrecht habe«, dam: muß «ran in weitestem Maße die Justiz ändern, dann muß eine weitgehende Justiz re form durchgeführt werden. Bei dieser Reform müßten die Ehrenstrafen verschwinden. Die bedingte Begnadigung müßte ergänzt werden durch die bedingte Verurteilung, die man nicht zum Schaden der Justiz schon in der Schweiz und in Belgien usw hat. Sehr wichtig ist auch die Wahl der Richter durch das Volk. Auch damit könnte man einen Teil der An klagen der Klassenjustiz, des Klassenrechte- entkräften