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ns« gespannten finanziellen Lage des Staates einleuchtend sein. Die Unterlunftsräume in den verschiedenen Standorten, die vor 2 Jahren noch sehr viel zu wünschen übrig ließen, haben sich im Laufe der Zeit mit Aus nahme einiger Standorte wesentlich gebessert. Es bleiben trotzdem noch eine ganze Reihe von Wünschen übrig, und gerade zu dieser Frage hat die Regieruug erklärt, daß sie selbst ein starkes Interesse daran hat, diese Frage zugunsten der Polizeibeamten zu lösen. Ich darf diese Erklärung der Regieruug hier wohl mit Genugtuung erwähne«, denn das Interesse der Regierung für die Unterkunftsräume der Beamten, soweit sie in geschlossenen Bereitschaften untergebracht sind, ist im stärksten Maße vorhanden. Dabei wurde im Haushalt ausschuß gewünscht, daß die Mieten für die ledigen Laudespolizeibeamten der betreffenden Bereitschaft ganz in Wegfall kämen. Das ist nach der Erklärung der Regierung unmöglich, da die Regierung an die Be stimmungen des Reichsinnenministerum resp. des Reichs« wehrministcriums gebunden ist. Eine Frage, die im Haushaltausschuß ebenfalls eine große Rolle gespielt hatte, ist die des Zustandes des Leipzigs ^Polizeipräsidiums, das darauf drängt, das herite im Besitze des Justizministeriums ist, daß das Gebäude möglichst bald geräumt wird, möglichst schon im Jahre 1927. Dort haben sich infolge der Überfüllung des Polizeipräsidiums Zustände herausgebildet, die dringend seiner Abänderung bedürfen. Es ist deshalb im Ausschüsse eiu Antrag angenommen worden, der die Regierung auffordert, eine Vorlage über den Umbau oder Neubau des Polizeipräsidiums in Leipzig hcrüberzugeben. Eine andere Frage ist die der Kraftwagen. Wir haben feststellen können, daß sich die Kraftwagen, für die wir im vorigen Jahre im Haushaltplan und im Nachtrags plan einen ziemlichen Posten aufgewendet haben, so bewährt haben, daß wir damit zufrieden sein können. Der Verbrauch an Brennstoff ist gegenüber den Lastkraft wagen, die 20 bis 25 Personen befördern können so, daß auf einen großen Kraftwagen, der 35 Persoilen befördert, 38 Liter Benzin pro 100 kw entfallen, während auf eineu Lastkraftwagen des alten Typs 75 Liter Bezin pro 100 Km kommen. Sie ersehen daraus, daß wir in durch aus ökonomischer Weise gehandelt haben, als wir seiner- zeit diesen Beschluß faßten. Außerdem ist durch die Ein führung dieser neuen Kraftwagen die Sicherheit in erhöhtem Maße gewährleistet. Weiter kommt in Frage, daß durch die Beschaffung der Kraftwagen an die Be amten, welche über Land gebracht werden sollen, nicht die hohen körperlichen Anforderungen gestellt werden, als es früher bei den Lastkraftwagen der Fall war. Ein anderer Wunsch bezieht sich auf die Verkehrs- Postell. Hier wurde im.Ausschuß^ gewünscht, das; die Regierung sich mit der Frage einer praktischeren Kleidung für die Bcrkehrsposten beschäftige. Auch das ist seitens der Regierung zugefagt worden. Es wurde im Haus- haltansschuß^ ferner gewünscht, daß die Offiziere, die jetzt in den Büros Dienst tun, durch Austausch zum Straßeudienst wieder in Berührung mit dem Publikum iu praktischen Verkehr kommen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Frage der Versetzung der Offiziere in dell einzelnen Standorten bemängelt. Dann wurden weiter einheitliche Dienstanweisungen für die gesamte Polizeibeamtenschast gewünscht, damit auch nach der Seite hin ein einheitlicher Ausbau möglich ist. Eine Rolle spielte in der Debatte im Ausschuß noch die Frage des Schulunterrichts. Sie ersehen ans der Tatsache, daß man in dem Etat 10000 M. «lehr für den Schulunterricht eingesetzt hat, welche Bedeutung der Haushaltausschuß selbst dieser Frage beimißt. Ec ist dann noch ein Antrag angenommen worden, der die baldige Schaffung eines Schulbeirates für Staats bürgerkunde wünscht. Dieser Antrag ist ebenfalls einstimmig angenommen worden. Auf der Polizei ausstellung in Karlsruhe kounte ich feststellen, daß der staatsbürgerliche Unterricht in den verschiedenen Staaten eine wesentliche Rolle spielt. Eine weitere Frage die angeschnitten.worden ist, ist die der Frauenwohlfahrtspolizei. Es war in Karlsruhe möglich, Ausstellungen der englischen Polizei und der kölnischen Frauenwohlfahrtspolizei zu scheu Aus den Ausstellungsgegenständen ging deutlich hervor, daß die Frauenwohlfahrtspolizei doch recht nützliche Dienste für die Gesamtheit leisten kann. Es ist ja so, daß gerade, wenn iu solchen Situationen eine Fran als Organ des Staates eingreift, sie manches verhüten kann, was heute vielleicht dem eine« oder andere» Be amten nicht auffällt. Es ist deshalb gewünscht worden, daß die Regierung ersucht wird, möglichst bald zu einer versuchsweisen Einrichtung der Frauenwohlfahnspolizei in einer sächsischen Großstadt zu kommen. Auch hierzu hat sich die Regierung in einein wohlwollenden Sinne ausgesprochen. Ich komme nun zu den personellen Fragen. Da handelt es sich vor allen Dingen um die Eingrup pierung der Wachtmeister. Es ist leider so, daß uns leider durch die Bestimmungen des Reichsministeriums des Junern durch das Reichsrahmengesetz für die Polizei vorgeschriebeu ist, daß soundsoviel Beamte in Gruppe II, in Gruppe III usw. sei» müssen. Bei der Art des Dienstes, den diese Bollzugsbeamten der Staatspolizei zu erledigen haben, halten wir es für ein dringendes Bedürfnis, daß die Reichsregierung eine möglichst baldige Änderung eintreten läßt. Es wurde zum Ausdruck gebracht, daß zum mindesten versucht werden müsse, von den Unterbeamten bei Gruppe II 100 der älteren Beamten in Gruppe III zu bringen, und zwar im Einvernehmen mit dem Reich. Eine andere Frage betraf die Eingruppierung der Kraftwagenfahrer in die Stelle der Polizeiwerkführer Es ist hier festzustellen, daß eine wesentlich größere Zah von Kraftwagenfahrern, die durch die Art des Dienstes bet der Polizei eine unbedingte Voraussetzung für die Erfüllung des Dienstes darstellen, in diese Wcrkführer- stelleu bez. Polizeiwerkmeisterstellen eingruppiert werden konnten. Dieser Tatsache wegen, weil das Kraftwagen wesen bei der Polizei die Voraussetzung für die schnelle Erfüllung des Dienstes ist, ist ein Antrag angenommen vorden, von den Majorenstellen die eine dem Referenten des Kraftfabrwesens zu übertragen. Eine andere Frage, die uns schon öfter beschäftigt hat, betrifft die Prüfung und Übernahme des Ber- waltungspersonals, das vor dem 1. April 1920 im Dienste der Landespolizei gestanden hat. Da ist die Fassung unter Lx gefunden worden. Hierunter sind W verstehen Beamte, die vor dem 1. April 1920 nach )en damals für die Landespolizei geltenden Stärke nachweisen bereits bei den ausgeworfenen Verwaltungs tellen gestanden haben, und Beamte, die vor dem 1. April 1920 lediglich in den Verwaltungsdienst der Landespolizei eingetreten und somit als Anwärter für die nach denr I. April 1920 durch den Staatshaushalt geschaffenen Verwaltungsstellen zu behandeln waren, nithin den in der Anmerkung 1 Gruppe 5 der Befol- dungsordnung genanuten Anwärtern mindestens gleich- zustelleu sind. Es ist wegen der Art des Ausbaues der Landespolizei seinerzeit nicht möglich gewesen, die Etatsstelleu in dem Augenblick zu schaffen, wo sie in Wirklichkeit vorhanden waren. Diese Beamten sind aber in die Landespolizei eingetreten unter dieser Vor aussetzung. Deshalb hat sich der Ausschuß für den Entfchließungsantrag unter g entschlossen. Ich darf be merken, daß dieser Antrag wohl einstimmig angenommen worden ist. Tann ist noch gefordert die Schaffung von zwei Masorstellen, drei künftig wegfallend. Im Etat waren enthalten drei Oberstwachtmeisterstellen, davon drei künftig wegfallend, da aber die jetzige Stcllen- besetzung das nicht ermöglicht, hat der Ausschuß be schlossen in Übereinstimmung mit dem Besoldungsaus- schusse, daß die Worte: Davon drei künftig wegfallend — bei den Oberstwachtmeistern zu streichen sind und daß statt 16 Majore: 13, davon 3 künftig wegfallend einzusetzen ist. Es ist noch eine Reihe von Beschlüsse» des Besol- dungsausschttsses a»ge»omme» worde». Diese Beschlüsse si»d vom Hallshaltausschuß soweit sie uicht abgeäudert sind, überuomme» worden. Ich bitte, diese Ent« chließullgsallträge mit anzunehme». Abgelehnt wurde der Antrag des Herrn Abg. Bertz Nr. 1040, betreffend die Vorgänge in Aue, bei denen der Werkmeister Michel ums Leben gekommen ist. Hier hat die Regierung für den Ausschuß ausreichende Erklärung abgegeben, so daß wir diesen Antrag durch die Erklärungen der Regierung als abgelehnt bezeichnen konnte». Im übrige» bitte ich, die MehrheUsantrügc auf Nr. 1472 a»zuuehmen. Punkt 9 der Tagesordnung: Zweite Beratung über den Antrag des Abg. Bertz u. Gen. (Drucksache Nr. 851), die Entfernung der Hipo von Limbach betr. (Münd licher Bericht des Rcchtsausschllsses, Dnlckfache Nr. 1341.) (Vergl. Landtag Nr. 187 S. 849.) Ter Ausschuß beantragt den Antrag Nr.851abzulehnen. Ter Berichterstatter verzichtet aufs Wort. Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Beratung über den Antrag des Abg. Renner u. Gen. aus Amtsent hebung des Polizeipräsidenten Kühn in Dresden. (Drucksache Nr. 1457.) Der Antrag lautet: Der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu beauftragen, de» Polizeipräside»te» Kühn wegen Mißbrauch der Amtsgewalt, Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen und Verfassungs- bruch seines Amtes zu entheben. Abg. Renner (Komm. — zur Begründung): Dem Antrag der Kommunistische» Fraktion liegt zu Grunde das Vorgehen des Polizeipräsidenten Kühn am 26. v. M. gegen die Kommunistische Landtagsfraktion und gegeil zwei Mitglieder der Fraktion außerhalb der Räume des Sächsische« Landtags. Der Polizeipräsi dent Kühn schickte am 26. seine Polizei hier in das Landtagsgebäude mit dem Auftrag, in den Fraktions- zimmern der Kommunistischen Fraktion eine Haus suchung zu veranstalten. Die Polizeibeamten erhielten zur Durchsuchuug der Laudtagsräume die Genehmiglmg des Landtagspräsidenten. Diese Berechtigung steht dem Landtagspräsidenteu zu, sowohl »ach de» Bestim- mmige» der Geschäftsordnung wie auch »ach den Be stimmungen der Verfassung. Aber den Polizeibeamten stand nicht zu, in den Fächern und Behältnissen der Landtagsabgeordneten die dort befindlichen Papiere nachzusehen. Die Polizeibeamten haben die Papiere der Landtagsabgeordneteu aber nachgesehen lind einzeln jedes Schriftstück nachgeblättert und zum Teil auch ge« escn. Das ist ein Verstoß eiumal gegen den Art. 38 der Verfassung, nach dem einem Abgeordneter das Recht der Personen, die nicht zeugnispflichtig sind, zusteht, zweitens aber ist es ein Verstoß gegen 8 110 der Strafprozeßordnung, der den Beamten ausdrücklich untersagt, Papiere von Personen, bei denen Haussu chungen abgehalten werden, durchzuseheu. Eiu solches Recht steht uur dem Richter zu, der Beamte hat nur das Recht, die Papiere zu beschlagnahmen, zu versiegel» und mitz»»ehme». Nach dem § 110 der Strafprozess ordnung ist es den beschuldigten Personen, deren Papiere beschlagnahmt werde«, obendrei« gestattet, ihr eigenes Siegel dem Siegel der Beamten beizndrücke«, und sie sollen möglichst bei der Eröffnung der Papiere anwesend sein, sie sollen also herangerufen werden. Alles das ist von den Polizeibeamten nicht berücksichtigt worden. Der Verstoß aber gegen die Verfassung und der Miß brauch gegen die Amtsgewalt liegt darin, daß, ohne daß ein Beschluß des Landtags vorlag, die Polizei beamten auch in den Privaträumen der Abgeordneten, in den Arbeitszimmern, in der Redaktion der Bolks- stimme, der Arbeiterzeitung, in dem Privatarbeits- zimmer des Abg. Renner und der» Privatarbeitszimmer des Abg. Gäbel beim Bureau der Kommunistischen Partei nachgesucht uud dort ebenfalls die Schreibtische mit Gewalt durch Schlosser oder aber so mrt Gewalt geöffnet haben. Einer der Schreibtische wurde von einem Beamten aufgebrochen und schwer beschädigt. Ein solches Vorgehen ist nicht gestattet und steht den Bestimmungen der Reichsverfassung entgegen. Nach Art. 37 der Reichsverfassung kann eine Haussuchung nur vorgenommen werden, wenn ein Beschluß des Landtags auf Aufhebung der Immunität vorliegt. Ein solcher Beschluß lag in diesem Falle nicht vor. Auch in diesen Räumen haben die Beamten zwar nicht ge lesen, aber dennoch eine Durchsicht der Papiere uud eine Beschlagnahme vorgenommen, und zwar haben sie beschlagnahmt einige Broschüren, die zur Bibliothek von mir gehören, so daß dort aus meiner Privat- bibliothek die Bücher fortgenommen wurden, die zwar für den Verkauf aber nicht für den Besitz des einzelnen verboten sind. Hier zeigt sich also ein ganz eklatanter Verstoß gegeir die bestehenden gesetzliche« Bestim- mmlgen und gegen die Weimarer Verfassung, also Verstöße gegen Bestimmungen Ihrer Republik und ihrer Gesetze, und der Landtag wird entscheiden müssen, ob er den Bestimmungen der Strafprozeßordnung, den Bestimmungen seiner Verfassung Geltung verschaffen will. Weiter war es noch notwendig, daß die Beamten bei Beginn der Haussuchung denjenigen, bei denen sie Haussuchungen vornehmen, erklären mußten, weshalb sie diese Haussuchungen vornehmen wollten. Das haben sie unterlassen. Das zur rechtlichen Seite der Frage! Nun zur politischen Seite! Ein solches Vorgehen ist ja bei del» gesamten Vorgehen der Polizei gegen die Kommunisten in Deutschland nichts besonderes. Es ist eine allgemein übliche Erscheinung, daß die Kommunisten auch innerhalb dieser demokratischen Republik außerhalb des Gesetzes gestellt werden, und daß die tapferen Demo kraten, die gesamten Anhänger der schwarz-rot-goldnen Fahne und der schwarz-rot-goldnen Republik solche Ver stöße gegen die Verfassung jeden Augenblick bereit sind, zu decken. Aber das wesentlichste bei der Geschichte ist doch, daß hier der verantwortliche Polizeipräsident und auch der verantwortliche Minister Sozialdemokraten sind, Sozialdemokraten, die nie mals die Augen aufmachen können, wenn die faschistische« Organisationen Waffenübungen vornehmen. Der sächsische Polizeipräsident Kühn sieht ja nur das, was man bei den Kommunisten tun könnte und tu« müßte, hat aber für alles das von anderer Seite absolut kein Auge und Ohr. Das ist sehr verständlich bei der allgemeinen Einstellung dieses Polizeipräsidenten, der seine Polizei Waffenübungen abhalten läßt, der seine» Polizeibeamten sagt, sie möchte» doch ihre Orde» u»d Ehre»zeiche» wieder a»lege», damit sie etwas bunter aussehen, als es so der Fall ist, der wahrscheinlich be dauert, daß er nicht republikanische Orden verteilen darf. Dieser Polizeipräsident, der die Anordnung gegeben hat, daß jetzt die alte» Raupenhelme wieder ausgepackt werden, damit die Polizei wieder mit dem alte« Schmuck herumturnen kann, der bemüht ist, auch bei der blauen Polizei eine Musikkapelle zu bilden, damit sie neben der grüne« Polizei „Deutschland, Deutschland über alles" recht tüchtig spielen kann, hat natürlich nur Auge» und Ohre« für Vorstöße gegen die Kommunisten, aber er sieht nicht, was auf der anderen Seite getan wird. Er duldet ohne weiteres jeden Vormarsch und jeden Durch marsch aller anderen Organisationen, und seine Polizei wird dazu erzöge«, sich schützend vor die faschistischen Verbände und Organisationen zu stellen. Die ganze Tätigkeit der Polizei und des sozialdemokratischen Innenministers richtet sich nur gegen die Vertreter der Arbeiter, wenn sie die Interessen der Arbeiter wahr nehmen, nicht gegen die Vertreter der Unternehmer, der Kapitalisten, wenn sie die Interessen der Kapitalisten und Nationalisten durch diese Organisationen wahrnehme» lassen. Im übrigen stütze ich mich auf die von mir an- gezogenen Paragraphen, ersuche, den Antrag anzu nehme« und beantrage Überweisung des Antrages an de« Rechtsausschuß. Puukt 11 der Tagesordumig: Anfrage des Abg. Renner u. Gen., betr. die Zustände bei der Landes- polizei in Chemnitz. (Drucksache Nr. 1368.) Die von den: Abg. Liewert (Komm.) des nähere« begründete Anfrage lautet: Aus Chemnitz meldet die Presse: Der Wacht meister Hübner der Sipo brach heute morgen auf den» Kasernenhof während des Dienstes tot zusammen. Bor einiger Zeit ereignete sich in Chemnitz ein Automobilunfall in der Sipokaserne, bei dem eben falls ei« Sipomann tödlich verunglückte. Diese Unfälle haben bei der Landespolizei eine erhebliche Erregung der Mannschaften ausgelöst. Allgemein wird die Ansicht vertreten, daß diese Todes fälle auf die lange Dienstzeit und auf deu militärische» Drill, der immer mehr gehandhabt wird, zurück« zuführen sind. Die Organisierung der Polizei zu geschlossenen Kampfformationen gegen die Arbeiter schaft, wie sie in Chemnitz von dem dortigen Haupt mann Gilbert mit aller Rücksichtslosigkeit betrieben wird, ist die Ursache für diese unerhörten Ereignisse. Die Polizei wächst sich unter der Leitung dieses Herrn nunmehr zu einer geschlossenen Truppe für den Straßenkampf aus. Übungen geschlossener For- ,Nationen nehmen überhand, der Kadavergehorsam wird gezüchtet. Ist die Regierung bereit, sofort eine gründliche Untersuchung der Vorgänge einzuleiten? Ist sie bereit, die schuldigen Offiziere zur Ver antwortung zu ziehen und aus der Polizei zu ent ferne»? Ist die Regierung bereit, sofort alle Bestrebungen zur Militarisierung der Polizei zu bekämpfen und für Abhife zu sorgen? (Fortsetzung in der nächsten Beilage.) Druck von B. vt. Deubner in Dresden.