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politischen Verhältnisse in Dentschland zu sprechen, ist es meine Pslicht, das zu tun. Herr Abg. Ziller hat hier wie ein Vertreter der Hoteliers und der Cafähausbesiper gesprochen. lZustimmung links u. i. d. Mitte.) Herr Abg. Ziller hat in keiner Weise irgendwie die Bolkswohlfahrt, die Volksgesundheit in die Betrachtung seiner Ausführungen gezogen, nein Herr Abg. Ziller hat sich hier als ein direkter Feind, als ein Gegner der Volksgesundheit erwirsen. Er hat davon gesprochen, daß Bad Elster durch die Beamtenheime geschädigt würde, daß Bad Elster geschädigt würde durch das Kaufmanns-Erholungsheim und durch die Kinderheime, überhaupt durch diese Kranken, welche auf Grund von sozialer Fürsorgepslicht nach Elster geschickt worden sind. Tas beweist, daß die Deutschnationale Volkspartei heute sich als das gezeigt hat, was sie ist, als eine Feindin des Volkes, eine Feindin der Volksgesundheit. Uns Kommunisten muß bei der Betrachtung von Bad Elster in erster Linie die Bolkswohlfahrt und die Volks gesundheit leiten. Von diesem Gesichtspunkte aus ist zu hoffen, daß die Zahl der Arbeiter und Angestellten, die Bad Elster besuchen, immer mehr zunimmt. Aber eins möchte ich hier bemerken: unter allen diesen Kreisen, die in den Heimen wohnen, sind noch außerordentlich wenig Handarbeiter. Es ist notwendig, das alles geschieht, um auch Arbeitern und auch Arbeiterfrauen Bad Elster als Kurort zugängig zu machen. Bad Elster soll Volks bad werden, und jeder, der ein wirkliches Interesse am Wohle der Arbeiterschaft hat, das gilt vor allen Dingen für die Herren der Sozialdemokratie, muß unserem An trag zustimmen. (Bravo? b. d. Komm.) Abg. Dr. Dehne (Dem.): Wenn sich Herr Abg Ziller darauf beschränkt hätte, die Maßnahmen der Regierung in Bad Elster sachlich und scharf zu kritisieren, würden wir nicht dazu sprechen. Aber er hat sich bedauerlicher weise hinreißen lassen, gegenwärtige und frühere Be amte und Angestellte des Bades Elster aus das schärfste Herunterzureißen und zu beleidigen. (Lebhaftes Sehr richtig! b. d. Denn u. lins.) Diese Tatsache, daß er gegen Abwesende, die sich nicht wehren können, in dieser ganz ungewöhnlich scharfen Form vorgegangen ist, zwingt uns zu einem Worte der Abwehr. Ich habe kaum je in diesem Hanse eine Kritik über einen Staatsbeamten in dieser Form gehört. Jedenfalls die Kritik, die Herr Abg. Ziller an dem früheren Badekommissar geübt hat, hat dieser langjährige Staatsbeamte nicht verdient. Er hat weiter von dem „jungen Manne" gesprochen, wobei uns nicht klar geworden ist, ob er den gegenwärtigen Badekommissar oder den Herrn Referenten im Ministerium gemeint hat. Auch hier ist, gleichgültig wen er gemeint hat, die Kritik jedenfalls nicht die gewesen, die man Staatsbeamten gegenüber, die ihre Arbeit in den Dienst des Staates gestellt haben, anzuwenden hat. (Lebhafte Zustimmung.) Dann hat er von einer Dame auch in herabsetzenden Äußerungen gesprochen, die gegen wärtig dert noch tätig ist. Diese Sache ist ja schon von der Regierung schlagend widerlegt worden, er hat aber hervorgehoben, daß man diese Dame nicht hätte an stelle,: dürfen, weil es keine Reichsdeutsche ist. Ich glaube, es steht uns Deutschen nicht gut an, wenn wir gegen eine Deutschösterreicherin oder Deutschböhmin aggressiv vorgehen. Ich bedauere weiter mit meinen Freunden auf das tiefste, daß Herr Abg. Zitter von den Beamten- und Kaufmanns-Erholungsheimen in Bad Elster in einer Form gesprochen hat, die uns, ich muß sagen, erschüttert hat. (Lebhaftes Sehr richtig! b. d. Dem.) Ich muß sagen, daß die Insassen dieser Heime dasselbe Recht haben (Abg. vr. Seyfert: Den ersten Anspruch!), in Bad Elster auf der Kurpromenade zu erscheinen und die Heilquellen zu benutzen wie die Herrschaften, die auf ihre Kosten in den Hotels wohnen, und wir wünschten, daß recht viele Beamte und Kaufleute in diesen Heimen Gelegenheit haben möchten, die Heil quellen in Bad Elster recht fleißig zu benutzen, und wir wünschen von Herzen, daß ihnen diese Heilqnellen recht, recht guttun möchten. (Lebhaftes Bravo! i. d. Mitte ) Abg. Ziller (Dtschnat.): Ich habe leinen Zweifel da rüber gelassen, daß ich die Verpflichtung, den sozialen Gedanken zu Pflegen, an die Spitze meiner Ausführungen gestellt habe. Wenn ich aber auf eine gewisse nach meiner Ansicht sich in der falschen Richtung entwickelte Be wegung hingewiesen habe, so war das meine Verpflich tung auf Grund der Erfahrungen, die sich heute in allen Bädern ergeben. Auch Herr Kollege Schnirch hat be mängelt, daß durch die Heime die Bäder in ihrem Um sätze und Umsange zurückgingen. Ich habe im Ausschüsse den Beweis dafür erbracht an der Hand von Unterlagen, die ich besitze, daß infolge dieser Kinderheime die Bäder zurückgehen. (Abg. Frl. ve. Hertwig: Die Kinder brauchen auch Ruhe und Erholung!) Wenn wir schon etwas für die soziale Fürsorge tun wollen, so ist es notwendig, daß die Kinderheime in einer Gegend errichtet werden, wo sie nicht stören. Damit ist noch nicht gesagt, daß der soziale Gedanke preisgegeben wird. (Abg. De. Seifert: Nun, was denn?) Herr Abg. vr Dehne hat meine Kritik gegenüber dem Staatsbeamten als etwas zu herb hingestellt. Ter Grund, weshalb ich zu dieser scharfen Sprache Zuflucht nehmen mußte, liegt ebeu in einer gewissen Unnahbar keit der Regierungsvertreter in Bad Elster. (Lachen links.) Endlich, daß manches Hotel nur durch die Fra, hochgebracht worden sei, gebe ich ohne weiteres zu, die Frau des Hoteliers ist die Seele des Geschäfts und verdient unter allen Umständen höchste Anerkenuug, aber ich kann nicht zugeben, daß die Leitung eines modernen Laufes, wie es hier der Fall ist, ein Vorrecht der Frau sein soll. Als Leiter eines solchen Hauses gehört ein erfahrener internationaler Geschäftsmann hin. Abg. Lieberasch: Ich will nur erklären, wenn unser Minderheitsantrag unter 1, Bad Elster zu einem Volks bade herzurichten, abgelehnt wird, werden wir dieses Kapitel ablehnen. Wir werden kein Geld für die besitzenden Kreise für ein Luxusbad bewilligen. Rach kurzem Schlußwort des Berichterstatters werden die Minderheitsanträge abgelehnt und die Mehrheits anträge gegen die Stimmen der Kommunisten ange nommen. Nächster Punkt der Tagesordnung: Erste Beratung über den Antrag des Abg. Dr. Dehne u. Gen. auf Erlab eines Gesetzes über eine weitere Ab änderung des Verwaltungskoftengesetzes vom 30 April 1906. (Drucksache Nr. 1409.) Der Antrag lautet: Der Landtag wolle folgendes Gesetz beschließen: „Gesetz über eine weitere Abänderung des Verwaltungs- kostengesetzes vom 30. April 1906. Vom 1925. Der Landtag hat folgende Abänderung des Gesetzes über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen der Behörden der inneren Verwaltung und von Ge bühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen vom 30. April 1906 (GBBl. S. 113 flg.) in der durch die Bekanntmachung vom 27. Mai 1924 (GBl. S. 332) veröffentlichten Fassung beschlossen. Artikel 1. In Nr. 29 Ziffer a des Gebührenverzeichnisses in der Fassung des Gesetzes vom 28. Januar 1924 (GBl. S. 53) werden die Worte: „und § 1 des Gesetzes vom 20. November 1920 (GBl. S. 464)" gestrichen. Artikel 2. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Krast. Dresden, den 1925. Gesamtministerium." Abg. Dr. Dehne (Dem. — zur Begründung): Unser sächsisches Verwaltungskostengesetz enthält in feinem Gebührenverzeichnis unter Nr- 29 folgende Position: Genehmigung oder Versagung beim Verkehr mit Grundstücken nach tz 1 der Bekanntmachung vom 15. März 1918 und 8 1 des Gesetzes vom 20. November 1920 bis zur Höhe von 2°/go der Vergütung oder des Wertes, mindestens aber 10 Reichsmark. Dieses Gesetz vom 20. November 1920, das hier zitiert worden ist, ist das Oiesetz über den Verkehr mit Grund stücken, das uns erst kürzlich hier beschäftigt hat und gegenwärtig den Rechtsausschuß beschäftigt. Dieses Gesetz hat heute nickt mehr die Bedeutung, wie zur Zeit seines Erlasses, aber es hat heute eine andere Wirkung, an die man beim Erlaß des Gesetzes gar nicht gedacht hat, nämlich eine starke Belastung des Grund stücksmarktes, eine starke Belastung des Käufers und des Verkäufers bei der Veräußerung von Grundstücken; denn nack der Gebührenordnung erhebt die Gemeinde für die Genehmigung nach dem Gesetze eine Gebühr, die nicht gering ist, sondern bis zu 2 pro Mille des Kaufpreises oder -wertes gehen kann und die in Wirk lichkeit stets 2 pro Mille beträgt, und zwar, wenn der Wert über dem Kaufpreise liegt — und dieser Fall kommt heute sehr häufig vor — wird nicht der tatsächliche Kaufpreis genommen, sondern es wird eine Gebühr erhoben von einem höherliegenden Werte, so daß in Wirklichkeit diese Gebühr unter Umständen so hoch ist, daß sie für den ganzen Abschluß des Kaufvertrages von wesentlicher Bedeutung sein kann und der Grundstückverkehr darunter schwer leidet. Ge rade, wer ein Freund des Gesetzes über den Verkehr mit Grundstücken ist, sollte sich eigentlich für unseren Antrag einsetzen. Wir hatten geglaubt, es würde möglich sein, diesen Antrag, über den man sich eigentlich sehr schnell ver ständigen kann, heute in Schlußberatung zu verabschieden. Wenn das nicht möglich sein sollte, bitten wir, ihn dem Rechtsausschuß zu überweisen Er wird gegen zwei Stimmen beschlossen, den Antrag sofort in Schlußberatnng zu nehmen. Abg. Blüher (Dtsch. Bp.) wendet sich gegen diesen Beschluß, bei dem vsfenbar ein großes Mißverständnis vorliegt. (Sehr richtig b. d. Soz. — Widerspruch b. d. Dem.) Ich glaube, man hätte mit dem Herrn Antrag steller einen gewissen Schritt gehen können, nämlich dahin, daß man sagt, die Gebühren, wie sie jetzt nach den: Gesetz erhoben werden können, sind zu hoch. Aber um gleich zu sagen: dieser Akt ist gebührenfrei, geht zu weit, eine derartige Privilegierung 'der Gebührenfreiheit gibt es nur in den allerseltensten Fällen. Solange das Ge setz den Behörden — und es handelt sich nicht etwa bloß um Gemeindebehörden, sondern auch vor allen Dingen um die Amtshauptmannschaften — die Pslicht auferlegt, eine Prüfung eintreten zu lassen, ist es eine ganz große Ausnahme, zu sagen: diese Arbeit muß un entgeltlich geleistet werden. Wir würden deshalb im Rechtsausschuß bereit gewesen sein, mit auf die Brücke zu treten, daß man die jetzigen übermäßig hohen Ge bühren auf ein vernünftiges und erträgliches Maß zurückführt, aber wir sind nicht in der Lage, dem Vor schläge in seiner jetzigen Gestalt zuzustimmen. Abg Fettifch (Soz.) empfiehlt auch, den Antrag vr Dehne an den Rechtsausschuß zu verweisen, wo ebenfalls gesagt worden ist: wenn das Gesetz vom 20. November 1920 reformiert wird, d. h. wenn das Genehmigungsrecht der Amtshauptmannschaft bzw. der Revidierten Städte an andere Voraussetzungen ge bunden wird, dann soll man nicht mehr die Gebühren erheben dürfen. Tie Sache kann nur so geregelt werden, daß man entweder mit der ganzen Regelung überhaupt wartet, bis das neue Gesetz kommt, oder daß mail sagt: man reformiert noch unter der Herrschaft des geltenden Gesetzes die schlimmsten Gebührenmängel heraus. Beide Wege sind gangbar. Abg. Lchcmbor (Mehrh. d Soz.) wendet sich auch gegen die Schlußberatung. Im übrigen befindet sich Herr Abg. Dr. Dehne in einem Irrtum. Es ist nach wie vor nötig, daß die einzelnen Verkaufsfälle geprüft werden. Es nicht so, daß jedesmal der Wert der ver- kauften Grundstücke unter den, Friedenswerte liegt. Aber eine ordentliche Prüfung verursacht der Behörde verschiedene Arbeiten, für die etwas von dem Erwerber gezahlt werden muß. Es macht heute auch nicht viel aus, wenn an Gebühren 2 pro Mille bezahlt werden. Die Verkäufer machen beim Verkauf ein Bombengeschäft und verdienen mitunter 100 Proz. Da ist das, was an Gebühren gezahlt werden soll, nicht von Belang Ich bitte, daß die Sache dem Rechtsausschuß über wiesen wird. Der Antrag Drucksache Nr. 1409 geht hierauf an den Rechtsausschuß. Bei Verkündung der Tagesordnung für die nächste, Dienstag den 30. Juni 1925, nachmittags 1 Uhr, statt- findende Sitzung, beantragt Abg. Lieberasch (Komm.), die Anfrage Nr. 1405 über die Amnestie durch das Reich, ferner den Antrag Nr. 1427, der die sächsische Regierung beauftragt, bei der Reichsregierung eine umfassende Amnestie zu vertreten und auch für Sachsen eine solche auf dem schnellsten Wege vorzulegen, mit ans die Tagesordnung zu nehmen, damit die Amnestie noch vor Antritt der Ferien endgültig verabschiedet wird Abg. Edel (Minderh. d. Soz.), unterstützt diesen An trag, der jedoch abgelehnt wird. Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite Beratung über Tit. 2 (Darlehen an die Grassi-Textilmeßhaus A.-G. in Leipzig) des außerordentlichen Staatshaus haltplans für das Rechnungsjahr 1925. (Druchache Nr. 1421.) Abg. Lieberafch (Komm): Wir stimmen gegen Tit 2 des außerordentlichen Staatshaushaltplan, weil mit diesen 217000 M. Darlehen aix die Grassi-Textilmeß- hausA.-G. den Kapitalisten und Unternehmern der Textil- Industrie die Reklamekosten abgenommen und auf den Steuerzahler abgewälzt werden, während für andere Dinge, die viel notwendiger sind, keine Mittel vor handen sind, um unserenAnträgen Rechnung zu tragen. Berichterstatter Abg. Voigt (Dtsch. Vp.) erklärt, daß die 217 000 M. bereits in, März durch die Annahme der Vorlage Nr. 171 bewilligt worden sind und jetzt nur im außerordentlichen Etat untergebracht werden sollen. Die Einstellungen in Tit. 2 des außerordentlichen Staatshaushaltplans werden hierauf gegen die Stimmen der Kommunisten nach der Vorlage genehmigt. Punkt 6 der Tagesordnung: Zweite Beratung über Kap. 69 (Sammlungen für Kunst und Wissen schaft) des ordentlichen Staatshaushaltplans für das Rechnungsjahr 1925. (Mündlicher Bericht des Haus- haltausschusses Drucksache Nr. 1398.) Berichterstatter Frau Abg. Büttner (Mehrh. d. Soz): Kap 69, Sammlungen für Kunst nnd Wissenschaft. Als Einnahmen sind 120000 M. angenommen. München soll seinen Sammlungen genehmigt haben, die ver einnahmten Summen als Erwerbungsmittel zur Ver mehrung der Sammlungen zu benutzen, was wir auch empfehlen möchten. Es ist wirklich bewundernswert, was mit diesen wenigen Mitteln bei uns durch Tausch, geschicktes Aufspüren von preiswerten Objekten und liebevolles Placieren des Vorhandenen geleistet wird Trotzdem ist jedoch in der altberühmten Gemäldegalerie die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, daß wir mangels jeder Bewegungsfreiheit zu Neuerwerbungen gegenüber anderen besser gestellten Galerien arg ins Hintertreffen kommen. Unser Freistaat sollte in dieser Beziehung nicht zu sehr auf den Lorbeeren der ver gangenen Epoche ausruhen. (Sehr richtig!) Ich habe mich jedoch begnügt, dieses Jahr die geringe Erhöhung des Erwerbungssonds von 30 000 M. m, Ausschuß vor Zuschlägen, was im Ausschuß einstimmig angenommen wnrde. Das Finanzministerium sollte sich hier etwas großzügiger zeigen, was die Galerien anlangt. So wird z. B. die von dem vortrefflichen Direktor der Ge mäldegalerie vr. Posse nunmehr eingerichtete und durch- aus sehenswerte Zweiggalerie in dem Gebäude Park- straße 7 recht kühl behandelt. Sie kann einen großen Teil der Woche nicht geöffnet werden, weil keine Aus- seher bewilligt werden. (Abg. Blüher: Hört, hört!) Hoffentlich wird sich auch die Beheizung des Gebäudes regeln lassen. Ein mehrseitig geäußerter Wunsch des Ausschusses soll hier noch unterstrichen werden, daß nämlich die Sammlungen, besonders aber die Gemälde galerie im Zwinger möglichst auch zu einer Zeit ge öffnet bleiben mögen, wo der im Erwerbsleben stehende Mensch dort seine Erbauung und Genuß suchen kann (Sehr richtig! i. d. Mitte.), also im Sommer, wenns hell ist, bis 6 oder 7 Uhr. Es müßten dan eben einige Aufseher mehr angestellt werden. Auch wurde mit Recht moniert, daß gerade am 2. Pfingstfeiertag, wo doch so viele Fremde in Dresden waren, die Galerie geschlossen gehalten wurde. (Hört, hört! b. d. Dtsch. Vp ) Die Re gierung wird diesen Anregungen, wie wir hoffen, nach- gehen und eventuell ein zahlreicheres Aufseherpersonal anfordern, denn selbstverständlich wollen wir nicht durch Übermüdung der Aufseher die Sicherheit der Samin« langen gefährden. (Fortsetzung m der nächsten Beilage.) Druck von B G. Teudnri in Dre-drn