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10S8 Aber zur Sache! Ich muß sagen, ich habe auch hier wieder eine Reihe von den Gemeindeordnungen vor mir liegen, die auch, in Thüringen z. B-, von einer rein sozialdemokratisch-kommunistischen Mehrheit gemach worden sind. Aber gestatten Sie, daß ich dabei erwähne daß sich Herr Kollege Menke irrt. In Thüringen ha der Rat das Anstellungsrecht mit. In Thüringen haben die Gemeindevcrordneten, wie eS in unserer alten Ber- ordnung steht, nicht in dem Maß das Anstellungsrecht, sondern es ist hier ein gemischtes Verfahren zwischen den Gemeindeverordneten und dem Rate. In allen anderen Staaten, ich nehme bloß Braunschweig an, lieg die Anstellung und Entlassung von Beamten auch zum Teil dem Rate im Prinzip ob oder wird geteilt durch die Gemeindeverordneten. Das zeigt doch, daß das eine rein praktische Frage gewesen sein muß. Ach sehe den Rat nicht als eine Körperschaft der >. d. Dtsch. Bp.) Natürlich sind nicht alle Wünsche er- üllt worden, aber nicht weil sie unerfüllbar oder un- mgemessen gewesen seien, sondern deshalb, weil diese Wünsche aufzunehmende Bestimmungen betrafen, die '»verflüssig, weil selbstverständlich waren. Aber es sind >och in manchen Gemeinden Zweifel vorhanden über >ie Auslegung dieser Bestimmungen, und ich halte eS deswegen für praktisch Und richtig, einige Feststellungen u diesen Paragraphen zu machen. Der Sächsische Semeindebeamtenbund hat sich gegen die Streichung der beiden Abs. 4 und 5 des 8 87 gewandt, aber »ur deshalb, weil er glaubte, daß daun keine Möglich- eit bestehe, gemischte Ausschüsse zur Regelung der Fragen der Anstellung und Entlassung von Beamten auf Grund von 8 62 der Gemeindeordnung einzusetzen, daß vielmehr dem Gemeinderat dann eine schrankenlose Freiheit zugestanden sein könnte. Diese Auslegung des Gemeindebeamtenbundes ist aber falsch. Wenn auch die beiden Absätze 4 und 5 gestrichen werden, so be steht durchaus die Möglichkeit, daß die Gemeindever ordneten auf Grund der ihnen bisher durch 8 87, Abs. 4 und 5 gegebenen Möglichkeit durch Ortsgesetz die Anstellung und Entlassung von Gemeindebeamten einem Ausschuß Übertagen, in dem die Gemeindebeamten als solche oder als Sachverständige oder als Gemeinde bürger Sitz und Stimme haben. Wenn ich dann gleich zu 8 118 sprechen darf, so bringt die Vorlage hier keine Änderung. Die Gemeinde beamten hatten aber einen Antrag gestellt, dem 8 118 folgenden Satz zuzufügen: Als Vorschriften im Sinne dieser Bestimmung gelten alle für die Staatsbeamten erlassenen und bekanntgegebenen Gesetze und Rechtsverordnungen und alle sonstiger» Verordnungen und Vorschriften, die zur Regelung des Kündigungsrechtes der Staats beamten vom Gesamtministerium bereits erlassen sind und noch erlassen werden. Der Sächsische Gemeindebeamtenbund sagt nun, daß das Oberverw-Atungsgericht den Standpunkt einnehme, daß alle in den Ministerialblättern erlassenen Verord nungen des Gesamtministeriums nicht zu den Vor schriften im Sinne dieses 8 118 gehören. Die Regie rung hat im Rechtsausschuß erklärt, daß sie beabsichtige, diese Frage wegen der Verordnung zu regeln. Man wird sich darüber einig sein könne»», daß auch auf Grund des 8 5 des Gesetzes vom 7. März 1835 die vom Gcsamtministerium erlassene»» Vorschriften als Vor- schriften im Sinne des 8 118 gelten. Dani» zu 8 1l9! Die Vorlage bringt auch ii» dieser Beziehung keine Änderung. Hier hatte der Sächsische Gemeindebeamlenbund beantragt, im Gesetze zu»»» Aus druck zu bringen, ob die Anstellungsurkunde eine ledig lich beurkundende oder eine rechtserzeugende Wirkung habe. Mai» war sich im Rechtsausschuß darüber einig daß der Bestallu»»gsurkunde nur beurkundende Wirkung beizumessen sei, daß also der Mangel einer ordnungs mäßig ausgestellten Urkunde oder ihre Unvollständigkeit nicht Rechts,»achteile für die Beamten zur Folge habe In» übrige»» möchte ich aber die Regierung bitten, mi allem Nachdruck darauf hinzuwirken, daß der 8 119 nun auch bei allen Gemeinden wirklich zur Durchführung gelangt. ist ziemlich klar zutage getreten bei der ganzen Bera tung, nämlich de»» Bürgerlichen zu helfen. Diese Um stellung der Gemeindeordnung in all den ausschlag gebenden, in all de»» sür das Proletariat und für die unteren Beamte»» wichtigen Paragraphen und Fassun gen bedeutet nichts weiter, als daß der Vormarsch der Reaktiv»» sich auch gesetzmäßig vollzieht. Sie haben, Herr Aba. Bethke, soeben die kühne Be hauptung aufgestellt, daß am Einmarsch der Reichswehr in Sachsei» die Hörigkeit des Herrn Liebman»» von den Kommunisten schuld gewesen wäre. Sie können mit diesen Behauptungen die sächsische Arbeiterschaft nicht mehr täuschen. Die sächsische Arbeiterschaft weiß, und zwar aus der Broschüre der 23, daß Sie eS wäre»», die die Reichswehr nach Sachsen geholt haben. In der Broschüre der 23 wurde festacstellt, daß die Herre»» Eollmann, Wels und der Abg. Bethke rnit den 23 unterrichtet waren über den bevorstehenden Einmarsch der Reichswehr und diesen Eiumarsch gebilligt haben. In der Broschüre ist ein Brief des Abg. Pndor ab gedruckt, in dern es unter anderem heißt: „Der Ein marsch der Reichswehr und der Belagerungszustand haben uns — alsodie Sozialdemokraten—gerettet." Sie habe»» also keine Ursache, mit solche»» kühne»» Behaup tungen hier aufzutretcn. Sie wissen genau, daß Sie, ich will nicht annehnien bewußt, aber dennoch die Unwahrheit sagen. Es wird in diesen» Paragraphen ei»» besonderes Vorrecht des Gememderates geschaffen, mit der Absicht, daß in diese»» Gemeinderat eine große Anzahl sozial demokratischer Vertreter von» Schlage der 23 einrücken kann. Es sott dieser Gemeindcrat vom Einsluß des Parlaments, der Gemeindeverordneten möglichst weit entfernt sein. Sie wollen, daß der Gemeinderat eine Einrichtung zur Vertretung des Bürgertums wird. Zweitens aber »volle»» Sie den Gemeinderat so Her stellen, daß er entscheidende Rechte bekommt. Sie Habei» vorhin ii» der Aussprache eine Bemerkung ge macht, die sehr bezeichnend ist. Sie habe»» gesagt: Hätte»» die Sozialdemokraten schon vor fünf Jahre»» Leute mit praktische»» Erfahrungen gehabt, dann wäre es besser geworden, dann hätte»» die Sozialdemokraten in» Parlament nicht diese oppositionelle Stellung ein genommen. Ich »verde diese Geschichte etwas aus der diplomatischer» Sprache des Herr»» Abg. Bethke irr die Praxis übersetzen, und zwar in die Sprache, die jeder Arbeiter in Sachsen gebraucht. Hätten die Bürger lichen gestattet, daß die Sozialdemokraten fünf Jahre eher eine Anzahl Leute in solche Gemeinderäte be kommen, wie sie jetzt geschaffen werden sotten, dann wären die Sozialdemokraten fünf Jahre eher korrumpiert gewesen, und zwar nicht nur die Führer, sonder»» man hätte fünf Jahre eher eine breitere Schicht korrum- pwrter Leute geschaffen und hätte damit die Möglich keit gehabt, dem Bürgertun» manche Schmerze»» zu er sparen. (Zuruf des Abg. Bethke.) Ja, Herr Abg. Bethke, auf Ihre schmutzigeu Verdächtnngen antworte ich nicht. (Zuruf des Abg. Bethke.) Ick» möchte Sie ersuche»», diese positive Behauptung zu beweisen; wen»» Eie das »richt wollen, erkläre ich öffentlich: solange Herr Abg. Bethke seine Verdächtigungen nicht zu einer konkreten Behauptung in» Plenum verstärkt, bleibt er ein Verleumder. (Redner erhält einen Ordnungsruf/ Ich habe erklärt, weshalb die Sozialdemokraten in diesen» Paragraphen eine solche Andernng wünschen: sie wolle»» die Beainten ai» der Strippe halten, sie wollen dem Bürgertum die Möglichkeit geben, die Beamten an der Strippe zu halten, natürlich immer in der Absicht, eine Anzahl sozialdemokratischer Beamten zu bekommen, die, wenn sie in der Gemeinde angestellt oder Gemeinde- ratsmitglieder geworden sind, genügend korrumpiert werden, um in Sachsen die Politik der 23 zu stütze» uuddamit die Position der 23 in Sachsen zu festigen. Es hat wenig Wert, wenn Herr Menke sich gegenüber den 23 auf die Bestimmungen des Görlitzer Parteiprogramms beruft. Was bedeutet diese Feststellung? Eie bedeute nicht, daß inan im Interesse der Arbeiter selbst das Programm von Görlitz, das gegen das von Erfurt sehr weit zurücksteht, durchbrechen will, sondern, daß seit dein Görlitzer Parteitage die Sozialdemokratische Partei noch viel weiter auf dem Wege der Reaktion vorwärts- geschritten ist. Wir haben beantragt, die Bestimmung aufzuheben, die die Einspruchsberechtigung gibt, während die Vor lage der Regierung forderte, daß die wenigen Be stimmungen, die vorhanden waren, und zwar die Ab schnitte 4 nnd 5 aufgehoben werden. Die jetzt vor- liegenden Anträge des Rechtsausschusses gehen nicht ganz soweit, aber sie bringen in einer verschleierte» Form doch das, was von der Regierung verlangt wurde. Sie bringen es in der geschickteren Form, in der es die Sozialdemokraten als Kompromiß ihre»» Wühlern glaube»» plausibel mache»» zu können. Es ist ganz selbstverständlich, daß sich meine Fraktion gegen eine solche Verschlechterung auch dieses Paragraphen, der nur dazu airgetan ist, de» reaktionären Kräften Vorschub zu leisten, wehren wird. Wir haben dann zum 889 den Antrag gestellt, diesen 8 89 der alten Gemeindeordnung zu streichen. Dieser Paragraph bestimmt, daß der Gemeinderat Beschlüsse der Gerneindeverordneten zurückweisen kann, Beschlüsse nicht auszrrführen braucht, daß er gegen eine»» Beschluß Einspruch erheben kann. Nachdem wir schon bei der ganzen Beratung der Gemeindeordnung uns gegen den Gemeindcrat als Körperschaft und als Beschlußinstanz gewendet haben, wenden wir uns auch bei dieser neuen Fragestellung gegen diese Berechtigung dieses Gemeinde- rats, weil wrr sehen, daß in der Gemeindeordnung schon durch das Einspruchsrecht des Staates, der Ge- meindekammern genügend Sicherheit gegeben ist, daß ungesetzliche Maßnahme»» und Beschlüsse nicht dmchge- führt werden können. Ein lSonderrecht für den Ge- meittderat ist in diesem Falle unnötig. Ein erneuter Bertagungsantrag, gestellt von dem Abg. Lieberasch (Komm.), wird abgelehnt. Reaktion km allgemeinen, ich sehe den Rat auch al» eine Körperschaft an, die früher oder später, teils heute, teils morgen mit Sozialdemokraten in der Mehr- )eit besetzt ist, und ich sehe auch iü» Bürgermeister den Mann, der der sozialen Weltauffassung, der »»»einer Jdeenrichtung geneigt ist. Und wen»» ich nun einmal olche Personen für die Leitung einer Gemeinde für rerufen halte, dann bin ich der Meinung, daß sie auch die Berufener» sind, über die Anstellung und Entlassung und Versetzung der Beamten und Angestellten zu urteilen, besser als die Gemeindeverordneten. Ich wiederhole, was ich bei der erste»» Lesung gesagt habe: )ie Skadtratsmitglieder, die mit de»» Beamten dauernd in Berührung kommen, auch der sozialdemokratische Bürgermeister, den ich doch nur wegen seiner guten Eignung und Fachkenntnis gewählt habe, der dauernd mit de»» Beamten in Verkehr ist, der ja zu beurteilen in der Lage ist und sehr wohl bewerten kann, für welches Fach eignet sich der Mann, dieser Mann ist vielmehr sachlich berufen, über die Anstellung der Beamte,» zu entscheide»» nach meiner Erfahrung, die ich etzt im Gemeindeleben gesammelt habe, als die Gerneinde verordneten. Dabei spreche ich den Gemeindeverordneten das Mitbestimmungrecht in einer Reihe von Fällen nicht ab. . Ich darf noch an eins erinnern, und das ist eine stark politische Seite, die alle Parteien betrifft, der Beamte auf Grund seiner rein gewerkschaftlichen Ein- stellung wird bei aller» Parteien versuchen, foferir es sich um seine reinen Beamteninteressen handelt, Gunst zu schinden, ob das sozialdemokratische Stadtverordnete sind, ob es bürgerliche sind oder ob es kommunistische sind, und das Urteil dieser Fraktionen gegenüber einem solchen Beamten ist oft davon abhängig, wie steht der Beamte in seinem persönlichen Verkehre mit den Stadt verordneten, ist er liebenswürdig, ist er freundlich? Bon diesem Urteile ist doch vielfach die Gemeinde- vcrordnetenversammlttng geleitet, während die Möglich keit, sachlich nachzuprüsen, ob er wirklich die Qualitäten für den Posten »nitbringt, eine wesentlich andere Frage ist. Wie gesagt, wer auf dem Standpunkt steht, der Rat ist eine einzig reaktionäre bürgerlicke Körperschaft, der muß den Standpunkt der Herre»» Kollegen Neblig und Menke vertreten. Wer aber der Auffassung ist, daß dieser Rat, der vielleicht heute noch zum großen Teile in der Mehrzahl mit bürgerlichen Elemente»» besetzt ist, in absehbarer Zeit mit sozialdemokratischen Stadträten und mit sozialdemokratischen Bürgermeistern besetzt sein kann, der muß zu einer ganz anderen Auffassung kommen. Herr Kollege Menke hat sich als Jurist etabliert und einen gewaltigen Widerspruch zwischen den Abschnitte»» 3, 4 und 5 konstruieren wollen. Ich glaube, wenn Herr Menke im Ausschuß gesessen hätte, hätte er diese seine Darlegungen nicht gemacht, denn im ersten Ab schnitt wurde das Prinzip festgelegt, daß der Rat die berufene Instanz zur Anstellung und Entlassung ist, dann wird im zweiten Abschnitt die Ausnahme festge legt und im dritter» Abschnitt werden für jene Gemen», den, für die wir leider keine besondere Gemeindeordnung haben, die Bestimmungen über ihre Funktionen in der Einstellung sestgelegt, für jene Gemeinden, in denen der Rat überhaupt keine Körperschaft bildet, sondern wo nur eii» Bürgermeister oft nicht einmal als Ange stellter da ist, also der Bürgermeister, der dann mit den Gemeindeverodneten die Anstellung des Kassierers oder sonst eines Gemeindebeamten vornimmt. In diesem Falle, wo dann der Bürgermeister allein nicht die Verantwortung tragen kau»» und wo die Gemeinde- verordneten Mitwirken müssen, ist der 8 5 des neuen Vorschlags vorgesehen. Ich glaube, wenn die Dinge so stehen, wird diese Auslegung, die Kollege Menke geübt hat, kaum kommen können. Ich bin auch hier überzeugt, daß »rach 3 oder 4 Jahren, also nach der praktischen, Auswirkung kein Mensch an der Bestimmung, daß der Rat oder der Bürgermeister die Anstellung vornimmt, etwas zu monieren haben wird. Abg Schnirch (Mehrh. d Soz.) stellt hierauf den Antrag: Der Landtag wolle beschließe»»: die Zisf. 18 bis 42, die Minderheitsanträge 66 bis 115, die Art. 2 und 3 und da;»» der Antrag Nebrig Nr. 1331 werden in der Behandlung zusammengenommen, und jede Fraktion kann eine»» Redner stellen, der höchstens eine Stunde sprechen darf. Nach langer, zum Teil sehr stürmischer Geschäfts ordnungsaussprache, an der sich die Abgg. Edel (Minderh. d. Soz.), Menke (Minderst, d. Soz.), vr. Eckardt (Dtschnat.), Lieberasch (Komm.), Liebmann (Minderh. d. Soz.), Arzt (Minderh. d. Soz.), Renner (Komm ), Kautzsch (Minderh. d. Soz.), Graupe (Minderh. d. Soz.) beteiligen, wird dieser Antrag in namentlicher Abstimmung mit 60 gegen 22 Stimme»» angenommen. 14 Ab geordnete habe»» bei der Abstimmung gefehlt. Ein darauf von» Abg. Edel (Minderst, d Soz.) gestellter Antrag, die Redezeit über eine Stnndc hinaus zu ver längern, wird abgclehnt. Abg. Nenner (Komm.) erklärt hierauf, daß die Kommunistische Fraktion nach dieser Vergewaltigung kein Interesse mehr an der Weiter- führung dieses parlamentarischen Techtelmechtels habe »»nd sich an der weiteren Debatte nicht mehr be te iligen werde. (Bravo! und Gelächter b. d. Dtschnat., d. Dtsch. Bp-, d. Dem. und d. Mehrh d. Soz. - Znruf b. d. Minderh. d. Soz : Wir werden die Dummheit nicht machen!) Hierauf wird in der sachlichen Beratung fort gefahren. Als nächster Redner erhält zu den Zisf. 18 bis 42, den Minderheitsanträgen 66 bis 115, die Art. 2 und 3 und dem Antrag Nr. 1331 das Wort Abg. Rebrig: (Minderh. d. Soz.) Ich habe in der Drucksache Nr. 1331 zwei Anträge gestellt, die dahin gehen, den 8 159 der Gemeindeordnung zu ändern. Diese beiden Anträge beruhen auf einer Vereinbarung im Rechtsau-schuß. Die Parteien sind übereingekommen (Fortsetzung tu oer Beilage., Abg. Bethke (Mehrh. d. Soz.): Ei»» paar Worte zu der Erklärung des Herr»» Kollegen Menke! Er ha mich in liebenswürdiger Weise ermahnt, doch möglichst von meinem Verrate, den ich ai» der sozialdemokratische»» Idee übe, abzugehen. Ob jemand verraten wird, ent scheidet aber nicht die sächsische Parteiführerfchaft, denn diese Parteiführerschaft hat über Taktik und Partei prinzipien und Parteiaufgabe»» so seltsaine Begrijfe (Sehr richtig! bei der Dtsch. Vp.), daß die gesamte Partei jedenfalls in dieser Frage noch ein sehr ernstes Wort wird spreche»» müssen, und da ist schon einmal ein sehr ernstes Wort gesprochen worden nach einem Verrat, das war nach einen» Berliner Parteitage. Da war man sehr llei»»laut, d. h. von jener Seite derjenige»», die immer Verräter geschrien haben, und für diese Ver brecher wird vermuNich auch noch ein Zeitpunkt kommen, wo man etwas weniger laut voi» Verrat spreche»» wird. An uns wird es liege»», daß der gesamten Partei offen bar wird, »nit welchen lieben Schlagwörter»» man uns dauernd hier beehrt. Zum mindesten bin ich überzeugt gewesen, bis zu dieser Stunde im Einklang mit der gesamten Partei zu stehen, ebenso wie ich überzeug war, daß die sächsische Parteileitung im Gegensatz zur gesamten deutschen Partei stand. Aber da Sachsen nicht das Reich ist, kani» inan über solche Dinge streiten, aber bei andere»» Gelegenheiten. Also, lieber Menke, ick bin nicht in der Lage, deine sehr gut gemeinten väter liche»» Ratschläge zu befolgen, sondern ich bin ein alter Sünder und wenig geneigt, von diesem meinem Innere»» abzugehen. Nun ein paar Worte zu de»» Kommunisten! Das Wort von den Helfershelfer»» wird nach »ind nach wider lich. Wer »veiß, wie die Kommunisten dauernd die Ge schäfte von der äußersten Rechte»» gestützt haben, wie sie sich gegenseitig ergänzt haben, wie die äußersten Rechte»» warteten auf die Betätigung der äußersten Linken, und wie sie sich zugleich beide anspornten, de» ruhige»» Aufbau der Republik zu stören, der bekomm es nachgerade satt, die Phrasen der Kommunistenredner hier zu hören. Abg. Dr. Hübschmann (Dtsch. Vp): Der Herr Abg. Menke hatte erwähnt, daß der Sächsische Gemeinde- beamtenbund eine Eingabe an den Landtag gerichtet habe, worin er verschiedene AbänderungSwünschc vor- aebracht habe. Ich möchte feststellen, daß diesen Wün schen weitgehend entgegengekommen ist. (Sehr richtig! Ich