Volltext Seite (XML)
Wir Haden weiter beantragt, den Satz 2 mit den Wor ten „Mitgliedern (Gemeinderäten)- zu schließen. Wir empfinden es eigenartig, daß in großen Gemeinden höchstens zwei Leute außer dem Oberbürgermeister noch den Titel Bürgermeister führen können, während in grö ßeren Genreinden unter Umständen der Unsinn gemacht werden kann, daß man sämtliche Gemeinderäte mindern Titel „stellvertretender Bürgermeister", d. h. auf Deutsch „Bürgermeister", belegt. Abg Gäbet (Komm.): Wir sind der Auffassung, daß die zu 8 84 gestellten Anträge der Deutschnationalen ohne weiteres abzulehnen sind. Die Kommunistische Partei hat zu den 88 82 bis 86 Anträge gestellt, die aus ihrer grundsätzlichen Auffassung heraus resultieren. Wir ver treten die Auffassung, daß in erster Linie berufen ist zur Führung der Geschäfte einer Gemeinde, zu ihrer Bcr- trctung nach außen hin der Vorsteher derjenigen Körper- säwft, die von der Einwohnerschaft des betreffenden OrtcS gewählt und zur Vertretung der Belange der Ein wohnerschaft berufen worden ist. Es kommt noch hinzu, daß in den 8§ 83 und 85 dein Bürgermeister bzw. dem Stadtrat das Recht der Führung der Polizeiangelegen heiten übertragen wird, ein Recht von so eminent poli tischer Bedeutung, das in der Hand eines reaktionären Bürgermeisters bzw. Stadtrats zu einer sehr -scharfen Waffe werden kann gegenüber der Arbeitersäwft. Das beweisen schon die Tatsachen und Fälle, die sich in den letzten Aalten z. B. in Limbach, Freiberg usw. abgespielt haben. Tie Polizei schießt einfach drauf los, das Blutbad ist fertig, und etliche brave Arbeiter bleiben auf der Streike. Alles das könnte verhindert werden. Wir halten, um diese Tinge zu verhindern, nur eins für angezeigt, und das ist das, daß die Beschlußfassung über die Verwendung, über den Einsatz der Polizei nur in den Händen der von der Einwohnerschaft bzw. von der Bevölkerung gewählten Bertrcter liegen darf. Sie sind ihren Wählern gegenüber verantwortlich, und diese Verantwortlichkeit wird sie zum großen Teile, soweit sie nämlich Verantwortungs bewußtsein besitzen, veranlassen, die Polizei mir in gerech ter Weise einzusetzen. Noch etwas anderes ist zu verzeichnen.* Durch die hier in der Gemeindeordnung fcstgelegten Rechte für die Bür germeister und für die Körperschaft, genannt Rat, er folgt systematisch die Rückgabe der Macht an die spur bolischcn Körperschaften der Bourgeoisie, die Übergabe aller Rechte, die sich die Arbeiterschaft in langen Jahren errungen hatte. Das Werk, das fetzt hier unter Hilfs - stellnng der drciundzwanzig getätigt wird, entspricht derjenigen Arbeit, die Noske in anderer Form geleistet hat, der den Weg erst frei gemacht hat für den heutigen Reichspräsidenten Hindenburg. Diese Übergabe der Macht in die Hände der reaktionären Körperschaften und die damit verbundene Befestigung der Positionen der Bourgeoisie, das ist das Ziel, das Sie jetzt verfolgen. Mes, was hier in den 8§ 82 bis 86 gefordert wird, was zur Befestigung der Körperschaften des Rates, der Bürger meister, als übergeordnete Körperschaft dienen soll, lehnen wir deshalb arif Grund der Tatsachen, die ich vor gebracht habe, ab. Redner geht dann im einzelnen auf die in Frage kommenden Vorschriften ein und verlieft sie. Er schließt mit den Wörter,: Die Koalitionsregierung sorgt unter allen Umständen und mit allen Mitteln dafür, daß ge rade in Sachsen mit feiner übergroßen industriellen Ar bciterbevölkerung die reaktionärsten Gesetzeswerke Gel tung erlangen. Die Kommunistische Partei wird aber die Arbeiterschaft, so wie sie als einzige in der Periode seit Vorlegung der Vorlage durch die Landesregierung die Arbeiterschaft in den Gemeindeparlamenten mobili siert und aufgcfordcrt hat, Protestresolutionen an den Landtag, an die Regierung zu bringen, weiter un bekümmert inn das Geschrei der Renegaten und der Ar- bcitcrverräter ihren graben Weg gehen, sie wird die Ar beiterschaft mobilifieren, fie wird ihr zeigen, daß erst mit dem Stnrz der jeweils kapitalistischen Gesellschaftsordnung eine solche Verfassung für sie entsteht, sie sich eine solche Verfassung geben kann, die ihr politische und wirtsclurft- liche Freiheiten unbeschränkt zu geben in der Lage ist. (Bravo! b. d. Komm.) Abg. Bethke (Mehrh. d. Soz.): Die Abänderungen, die wir zu dem § 82 vorgenommen haben, sind teils for maler Art, und zwar ist es eine Anpassung an das Verhält- niswahlspftcm und eine Anpassung der Stellvertreter an die Wahldauer der ordentlichen Stadtverordneten. Taß wir derartigen Anträgen, die nicht selten sind, über den Rahmen der Vorlage hinausgehend zugestimmt haben, beweist, im Gegensatz zu den Auffassungen einiger Herren Vorredner, daß wir von der Fraktionsmehrheit willig Anträgen, soweit fie sachlich berechtigt waren und soweit sie die gegenwärtige Vorlage ergänzten oder verbesserten, gern angenommen haben. Aber gestatten Sie mir ein paar Worte zu dem Herrn Kollegen Schminke! Ter Herr Kollege Di. Schminke hat uns heute in diesem Saale zum dritten Male etwas von der Weltrevolution erzählt, und ich habe das Gefühl, daß das noch oft geschehen wird. Ich habe ihm dazwischen gerufen, daß das ein politisches ABC ist- Wenn wir uns über solche Dinge unterhalten wollen, gehen wir in öffentliche Volksversammlungen und tragen dort unsere Weltanschauungen ans. Der artige politische ABC Aufgaben follten am allerwenigsten hier im Landtage erörtert werden. Was er mir persönlich in bezug auf meinen Ausspruch gegen Herrn Kollegen Graupe gesagt hat, so habe ich nur ciu einziges Gefühl, daß, wenn ich überhaupt zu einem solchen Tone gekommen bin, die Kommunistische Partei doch tatsächlich die Ursache dieses ganzen Niveaus ist. (Lachen b. d. Komm.) Schon seit dem Eintritt der Kom munistischen Partei hier in den Landtag haben wir den systematischen Versuch, diesen Landtag-zu diskreditieren (Lärm b. d. Komm ), sein Niveau herabziehen und vor dec Öffentlichkeit den Parlamentarismus lächerlich zu ma chen. (Erneuter Lärm b. d. Komm.) Wenn dieselben Herren, die tatsächlich die Lächerlichmachung des Parla mentarismus zum Prinzip erhoben haben, sich hier hin- stellen und sich sogar als Sittenwächter dieses Parlamen tes gerieren, so ist das die Höhe der Heuchelei. Hierauf wird ein Antrag auf Schluß der Aussprache über Zisf. 16 angenommen. Abg. Menke (Miuderh. d. Soz. — zu Ziff. 17): Zur Begründung der vorliegenden Abänderung der Ge- meindeverfaffuna ist bisher auch verschiedentlich ange führt worden, daß das im Jahre 1923 zustande ge kommene Gesetz sehr stümperhaft gemacht worden sei und eine ganze Reihe unlogischer Dinge enthalte (Abg. vr Dehne: Sehr richtig!) und bezüglich der Auslegung und Anwendung zu ungeheuren Widersprüchen Veran lassung gebe. Es ist ausgeführt worden, daß schon aus diesem Grunde heraus eL. notwendig sei, Änderungen vorzunehmen, um eine klikrere, einwandfreiere uud ein- heutigere Auslegung herbeizuführen. Die Änderung des 8 87, die in der dritten Lesung im Ausschuß be schlossen worden ist, beweist das Gegenteil. Nach der Regierungsvorlage soll in § 87 die Abs. 4 und 5 ge- strichen werden. Diese Absätze sind so einwandfrei, klar und unzweideutig, wie das nur irgendwie sein kann. In der ersten Lesung ist man nun von dem Anträge, in der Regierungsvorlage die Abs. 4 und 5 zu streichen, vollständig abgegangen, hat vielmehr be schlossen, diese Anträge der Regierungsvorlage abzu lehnen, nämlich 4 und 5 stehen zu lassen, dafür aber den Abs. 3 einen neuen Wortlaut zu geben. In der dritten Lesung hat man dem Abs. 3 wieder eine andere Fassung gegeben als in der zweiten Lesung, hat aber die Bestimmung, Abs. 4 und 5 werden gestrichen, in der ersten Lesung angenommen, in der zweiten Lesung aber wieder aufgehoben und hat nun in dritter Lesung «Umma 8umm»lum folgendes beschlossen: Er — nämlich der Gemeindcrat — stellt im Rahmen des Haushaltsplanes die Beamten, Angestellten und Arbeiter an und entläßt sic. Jetzt kommt die Ziff. 4. Die bringt wieder die Ein schränkung: Durch Ortsgesetz kann bei Besetzung bestimmter hervorgehobener Beamtenstellen den Gemeindeverord neten das Recht der Zustimmung Vorbehalten werden. Endlich Ziff. 5: In Gemeinden, iu denen der Gemeindcrat keine Körperschaft bildet, stehen die Befugnisse des Abs. 3 — nämlich Beamte, Angestellte und Arbeiter anzustcllen und zu entlassen — dem Gemeinderat in Gemeinschaft mit den Gemeinde verordneten zri. Aber man sagt auch hier wieder: Durch Ortsgesetz kann eine andere Regelung erfolgen. Eine konfusere Gesetzgebung kann nicht geschossen wer den, als cs hier geschieht. Hier ist einwandfrei fest- gestellt, daß es gar nicht darauf ankam, eine klarere Fassung zu bringen nnd Zweideutigkeiten auszuschaltcn, sondern hier hat man einfach geändert, wie man so sagt im Bolksmundc, feste drauf los gewirtschaftet, was daraus wird, ist ganz egal, Hauptsache, daß geändert wird, je konfuser cs ist, desto besser. Diesen Eindruck kann man wirklich haben, wenn man die Bestimmungen betrachtet. Wenn ich einen Kerngedankcn hcrausjchälen will, wie inan ihn vielleicht bei der Annahme in der zweiten Lesung beabsichtigt hat, so ist es der, daß man die alte, jetzt noch bestehende gesetzliche Bestimmung, wonach die Gemeindevcrordneten das Recht über die Einstellung ohne weiteres haben, aufheben will. In jdcr Ziff. 4 war bezüglich der Beamten in gehobener Stellung die Mußvorschrift festgelegt, daß die Stadtverordneten ge hört werden müssen. Herr Abg. Bethke hat sich 1923 Mühe gegeben, das nachzuwcisen, heute sagt er, er habe das gegen seine Überzeugung getarr und man muß ihm glauben, wenn er sagt, der Not gehorchend und nicht dem eigenen Triebe. (Abg. Bethke: Ich habe ja öffentlich dagegen gestimmt und bin deshalb stark angegriffen worden!) Er hat aber doch immerhin nachgewiesen, daß die Re vidierte Städtcordnung unhaltbar ist und daß wir über die Revidierte Städteordnung hinaus zu einem einer modernen Auffassung entsprechenden Gemeindegesetze kommen müssen. Jetzt gibt nun Herr Abg. Bethke seine Zustimmung dazu, daß man noch hinter diese damalige gesetzliche Bestimmung zurückgeht, obwohl in: Görlitzcr Programm klar gesagt ist: „Unterstellung aller Gemeinde beamten unter die Gemeindevertretung." (Hört, hört! links.) Nun gibt Herr Kollege Bethke zu, daß er das Gör- litzer Programm verletzt. Tas bestreitet er nicht, aber er führt dafüreinegauzeReihevon Gründenan, uud sagt insbeson dere zu seiner Entschuldigung, wenn wir das Görlitzer Programm verletzt haben, dann haben cs alle sozialistischen Regierungen bisher ebenfalls verletzt. Zuerst einmal, wo haben wir eine sozialistische Regierung gehabt, die eine Gemcindeverfassung verabschiedet hat? (Abg. Bethke: In Braunschweig!) Bitte, Herr Kollege Bethke, wo hat die damalige sozialistische Mehrheit in Braunschweig diesen Grundsatz des Görlitzer Parteiprogramms mißachtet? Wir haben in Thüringen auch eine sozialistische Mehr heit gehabt. Diese thüringische sozialistische Mehrheit hat eine Gemeindeverfassung verabschiedet. Wo aber ist sie in diesem Falle hinter dem Görlitzer Parteiprogramm zurückgeblieben? Wir müssen in einer ganzen Reihe von Fällen feststellen, daß man die Freiheit, die wir nach dem sozialdemokratischen Programm fordern, in der Gemeindeverwaltung in Thüringen eingeführt hat. Wie steht es aber jetzt in Thüringen? Dort haben wir ja seit einem Jahr eine bürgerliche Regierung, die mit allcnMitteln versucht, die Gesetze,die von der sozialistischen Mehrheit geschaffen worden sind, aufzuheben oder ab zuändern. Aber einen solchen Vorstoß haben wir von der bürgerlichen Regierung in Thüringen bisher noch nicht feststellen können, daß sie die Grundsätze der damals von der sozialistischen Mehrheit geschaffenen Gc- meindeverfassung anzufechten versucht. Wir haben jetzt in Sachsen eine Gemeindeverfassung, die den Grund sätzen des Görlitzer Parteiprogramms in den wich tigsten Punkten Rechnung trägt, und es kann eine Änderung dieser Grundprinzipien nur erfolgen, wenn sich Sozialdemokraten finden, die dazu die Zu stimmung geben. Die Bürgerlichen dieses Hauses sind in der Minderheit. Wir sehen hier die Tatsache, daß Sozialdemokraten bereit- den Wünschen der Bürgcr- 1ch<n Rechnung zu tragen bereit find, unteren Grund satz, der im Görlitzer Programm festgelegt ist, aufzuaeben. Welche Notwendigkeit besteht dafür? Mir scheint^ daß man deshalb zustimmt, weil man die feste Überzeugung hat, daß die Bürgerlichen sonst den Landtag auflösen, und dieser Auslösung will man mit allen möglichen nnd unmöglichen Mitteln Vorbeugen. Warum? Die 23 be fürchten, dann nicht wieder als Abgeordnete aufgestellt zu werden, sie »vollen aber ihr Mandat unter allen Umständen behalten. (Widerspruch b. d. Mehrh. d. Soz.) Herr Kollege Bethke sagt dann: Es ist nicht an gängig, mit solchen freien, weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen unter den heutigen Berhältnisfin zu arbeiten, da weite Teile der Arbeiterschaft noch nicht so weit sind, um die Temokratie ohne irgendwelche Schädigung der allgemeinen Interessen auch anwcnden zu können. Demgegenüber stelle ich fest, daß in einer Besprechung der Sozialdemokraten dieses Landtages mit Parteivertretern von außerhalb ein außerhalb woh nender, hier anwesender Partcivcrtreter, der in Meck lenburg tätig gewesen ist, gesagt hat: in Mecklenburg haben wir diese freien Bestimmungen uud haben darunter gar keinen Schaden. Was Herr Kollege Bethke hier heute von seinem Standpunkt aus mit großer Begeisterung vorgetragcn hat, war eine so ungeheuere Unterstützung der Auffassungen, wie sie bisher vom Bürgertum ver treten worden sind, und so ein ungeheurer Faustschlag ins Gesicht der Arbeiter, wie sie bisher von der Sozial demokratie vertreten worden sind, daß die Bürgerlichen sicher dein Herrn Abg. Bethke Tank abstatten werden für das, was er gesagt hat. Man sagt im politischen Leben: Ten Verrat liebt man, aber den Verräter ver achtet man. Herr Kollege Bethke, ich befürchte, so wird es auch Ihnen noch einmal gehen. Ich glaube, daß Sie das später auch noch einmal einschen werden, daß cs dann aber zu spät sein wird. Der Herr Kollege Bethke hat meinem Kollegen Lieb mann vorgeworfcn, er sei ein verkappter Kommunist. Diese Auffassung ist bei ihm entstanden infolge der Stellungnahme meines Kollegen Liebmann, aber »vir haben auch eine Auffassung über Sie, Herr Abg. Bethke, die entstanden ist im Laufe der letzten Monate und die ganz besonders bekräftigt worden ist in dieser Aus einandersetzung über die Gemeindeordnung, und diese Auffassung ist, daß Sie kein verkappter, sondern ein ganz offener Anhänger der Ideen des Bürgertums sind. Was.nun ehrenhafter ist, ein verkappter Kommunist zu sein oder ein offener Bertrcter der Ideen des Bürger tums, das zu entscheiden überlasse ich Ihnen. Ter Bund der Sächsischen Gcmcindebcamtcn hat eine sehr lange Eingabe zu den Abänderungen gebracht. Mich interessiert nur das, was gerade zu dem 8 87 von diesen» Beamtenbund gesagt worden ist. Ich weiß gar nicht, wer in dem Sächsischen Gcmeiudebeamtenbund ist. Das kommt für mich gar nicht in Frage. Für mich kommt nur in Frage, was er sachlich zu diesen Dingen zu sagen hat, und da muß ich sagen, das, was er ausführt, ist eine ungeheuere Vernichtung der Tinge, die hier beantragt und beschlossen werden. Hier wenden sich auch die Vertreter der Gemeindcbeamten gegen die Bestimmung, die Sie in der zweiten Lesung des Aus schusses gefaßt haben, und sagen: Mit solchen Be stimmungen durchkreuzt ihr das, was ihr bisher an Interessenvertretung für die Beamten erreicht habt. Das alles gibt jedenfalls zum Denken Veranlassung. Und dieserhalb habe ich aus alle die Dinge noch einmal hingewiescn. Ich erwarte nicht, daß wir an all diesen Dingen noch etwas ändern werden. Wenn »vir das alles ausführcn, so einzig uud allein deshalb, um nach außen hin den Beweis zu erbringen, wie die Dinge liegen, und daß wir die Versprechungen, die wir unseren Wählern gegeben haben, auch gehalten haben. Ein erneuter, von dem Abg. Kautzsch (Minderh. d. Soz.) gestellter Antrag, zum Zwecke der Reinigung des Sitzungssaales die Sitzung zu vertagen, wird abgclehn t. Abg. Renner (Komm): Ter 8 87, der unter Nr. 17 der Vorlage stcht, enthält nach der Vorlage der Regie rung und dann nach den Beschlüssen des RechtSaus- schusses in, Prinzip die Forderung, das jetzt in 8 87 festgelegte Recht der Gcmemdeverordneten, über die An stellung und Entlassung von Beamten zu bestimmen, aufzuheben und es in der Hauptsache an den Gcmeinde- rat zu verweisen, aufzuheben das Bestimmungsrecht, das Kontrollrecht der Gcmemdeverordneten über die Beamten, aufzuheben auch die Möglichkeit, daß die Gemcindcvcr- ordncten eine willkürliche Entlassung von der Reaktion unbequemen Beamten verhindern können. Sie haben schon iu Sachsen gezeigt, daß sic mit dem Hcraus- schmeißen von Beamten aus den Staatsstcllcn sehr schnell bei der Hand sind, daß sie sehr schnell alle die Leute herausschmcißen, die noch ein klein wenig versucht haben, den Interessen der Arbeiter cntgegenznkommcn. Sie haben der Reaktion Tür und Tor geöffnet. Sie haben auch, wenn Sic es auch tausendmal bestreiten, daß Herr Schulze ein Reaktionär ist, Herrn Schulze wieder den Meg geebnet zur höchsten Staatsstelle und Beamte, die Ihrer (z. d. Mehrh. d. Soz.) Partei an gehört haben, aus diesen Staatsstcllcn hinausgcwvrfcn. Dieselbe Möglichkeit wollen Sic durch die Grundsätze des 8 87 in den Gemeinden den Gemeindevcrordneten oder aber den Bürgermeistern und den vorgesetzten Behörden im weitesten Maße geben. Wir haben gegen über diesen Versuchen, in 8 87 eine stärkere Reaktion, eine stärkere Bevormundung durch die Gemeinderäte herbeizuführen, den Antrag gestellt, der genau das Gegenteil von dem verlangt. Wir verlangen, daß in 8 87 der Abs. 3 gestrichen wird, der nach dem jetzt vor liegenden Paragraphen der Gemeindeordnung die For derung stellt, daß der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltplanes die nicht von den Gemeindevcrord neten zu wählenden Gemeindcbeamten, sowie die ans Privatd'enstvertrag oder nach tariflichen Vereinbarungen beschäftigten Angestellten und Arbeiter anstellt und entläßt. Wirhabcn verlangt,daß dieser Absatz deswegen ge strichen wird, weil wir wünschen und fordern, daß über sämtliche Beamte in der Gemeinde die Gemeindever- ordneten zu entscheiden haben und daß der Gemeinderat in dieser Angelegenheit kein Bestimmungsrecht hat. Sie baben natürlich eine andere Tendenz dabei, «ie