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vor» 28. März 1025 ergibt, durch das „Sächsische Gesetz, blatt" bekanntzuvache«. Beide Anträge unter Art. 2 und Art. 3 wurden ohne Widerspruch angenommen. Als Berichterstattor habe ich da» Haus zu bitten, den Mehrheitsanträgen der Vorlage 1327 des Rechts- auoschusse- unter 1 und 2 zuzusttmmeu. (Bravo! b. d. Koalltwnsparteiei,.) Abg. Bethle (Mehrh. d. Soz. — zur Geschäftsord nuug): Ich beantrage die Abstimmungen über die Vorlage Vjr. 176 am Schlüsse der Beratung vorzuuehmen. (Abg. Ellrodt: Schieber!) Es ist vorher beantragt worden, über jeden Paragraphen eine nament Uche Abstimmung herbeizuführen. Es versteht sich für jeden parlamentarisch Geschulten, dast das nichts weiter ist als eine blosse Obstruktion. Wir sind nicht willens, uns aus unsachlichen, politischen Motiven heraus eine solche Obstruktion gefallen zu lassen, und ich bitte daher, meinem Anträge zuzustimmen. Der Antrag Bethke lost eine lange Geschäfts ordnung sde batte aus. Aba. Lietzmmm (Mindert), d. Soz.): Der Antrag ist nicht möglich, denn es steht im 8 24 der Geschäfte ordnung, daß beraten und daun abgestimmt werden must. Eine Anslegung der Geschäftsordnung, wie Herr Abg. Bethke sie verschlägt, ist nur möglich, wenn kein Widerspruch erfolgt. Wir widersprechen aber einer solchen Auslegung. (Widerspruch b. d. Mehrh. d. Soz. und rechts.) Aba. Böttcher (Komm.): Lie wäre»« um die u.rmenl Uchen Abstimmungen sehr leicht herumgekommen, hätten Sie der politischen Aussprache zugestimmt. Da Sie die politische Aussprache fürchten und natürlich auch zu fürchten Anlass haben, ist es ganz selbstverständlich, dass die entscheidenden Paragraphen der Geschäftsord nnng angewendet und durchgeführt werden müssen, indem nach jedem einzelnen Punkte beraten und ab gestimmt,aber keine summarische Abstimmung am Schlüsse durchgeführt wird, die Ihne» eine neue Schiebung er möglichen soll. Präsident: Ter Antrag Bethke betrifft doch gar nicht die Form der Abstimmung, sondern nur den Zeit punkt der Abstimmung, daß die Abstimmungen alle am Schluffe der Beratung vorgenommen werden sollen. Dieses Verfahren ist bei allen früheren Abstimmungen gehandhabt worden. (Sehr richtig! rechts u. b. d. Mehrt), d. Soz.- Widerspruchb.d.Komm. u.d.Miuderh. d. Soz.) Abg Liebmann (Minderst, d. Soz.) widerspricht diesem Verfahren, weil man damit die Geschäftsordnung breche und sich der Gefahr aussetze, etwas Ungesetzliches zu be schließen. Abg Beutter (Dschnat.) hält den Antrag Bethke zwar nicht für geschäftsvrdnungswidrig, aber für unzweckmäßig. Es würde einfacher sein, wenn man die Beratung und Abstimmung verbände. Abg Edel (Minderst, d. Soz.) schließt sich dem Wider sprach des Vorredners in längeren Ausführungen an und nennt die Auslegung der Geschästsordnung dnrch den Präsidenten rabulistisch. (Heiterkeit rechts.) Nachdem der Landtag beschlossen trat, in eine Einzelberatung ein zutreteu, muß nach Abs. 3 des h 24 der Geschäftsordnung, auch eine Einzelabstimmung erfolgen, und es genügt gegenüber dem Anträge Bethke der Widerspruch von 10 Mann, um diesen Antrag unwirksam zu machen «Wider sprach.), andernfalls begeht man einen glatten Bruch der Geschäftsordnung. Abg. Arzt (Minderh. d. Soz.): Ter Antrag Bethke ist vollkommen unzulässig. Auch das, »vorauf er sich stützt, nämlich der Abschnitt 4 von h 24 der Geschäftsordnung, ist hier nicht anwendbar. Sie haben nach diesem Abschnitt sehr wostl das Recht, die Beratung und die Abstimmung über mehrere oder alle selbständiger» Teile zn verbinden oder auch getrennt zu behandeln. Wir haben aber bereits beschlossen, daß in eine Einzelberatnng und in eine Einzel abstimmung eingetreten werden soll. (Widerspruch b. d. Regierungsparteien. - Sehr richtig! b. d. Minderst, der Soz. u- den Komm.) Wir widersprechen außerdem dieser Abstimmung. Temzusolge ist dieser Antrag Bethke voll ständig undistutabel, und wir werden, wenn er angenom inen und nach ihm verfahren wird, sofort unseren Ein sprach an der betreffenden Stelle aumelden rmd die Un gültigkeit des Gesetzes beantragen. Abg. Franz (Mehrh. d. Soz): Die Darlegungen meiner Vorredner erinnern nach an die Tätigkeit des Tintenfisches: man macht »'»ne große Wolke drum herum, um die Öffentlichkeit nicht erkennen zu lassen, um was es sich eigentlich handelt. Die Einzelabstimmung ist von uns in keiner Weise irgendwie angefochten worden. Die Herren Abgg. Edel und Arzt wollen durch ihre fulminanten Reden bloß in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als wenn sie vergewaltigt würden. Davon kann aber keine Rede sein. Es trudelt sich hier nur um die Frage, daß die Einzelabstimmung nicht bei jedem einzelnen Punkte, sondern hintereinander am Schluß der Beratung statt - finden soll, wie das inaner gemacht wird. Ich muß also hier feststellen, daß das, was die Herren Abgg. Arzt, Edel und Liebmann gesagt haben, vollkommen daneben geht, und daß »vir den Antrag Bethke vollkommen im Sinne der Geschäftsordnung für richtig halten. Abg Renner (Komm.): Turch den Antrag Bethke soll bloß die Abstimmung verschöbe»» werden, natürlich mit einer Spekulation, daß, nachdem eine Stunde lang abgestimmt worden ist, die Leute müde werden und die Antragsteller ihre Anträge vielleicht nicht durchführe»» können. Die kommunistische Fraktion hält den Antrag Bethke ebenfalls für vollständig unmöglich. Abg. O». Dehne (Dem): Ei», Beschluß, von dem man nicht abweiche»» dürfte, wenn 10 Abgeordnete wider- sOecheü. liegt nicht vor. ßEs kann also (wer den Antrag Bethke sehr wohl abgestlnM »verden. . - Abg. Lieberafch (Komm.): Der Antrag, der hier von den Sozialdemokraten Bethke und Franz verteidigt und vertreten wird, beziveckt weiter nichts, als der» Herrschaf ten die Möglichkeit zu geben, sich von der Beratung dieser Vorlage zu drücken, einfach aus dem Hause zn verschwin den und an» Schluß bei de» Abstimmung wieder zu er scheinen. (LebhafterWiderspruchb d Regierungsparteien.) Diese Schiebung glückt aber in Wesen» Falle nicht. Abg. Graupe (Minderst, d. Soz.) weist daranf stin, daß der Herr Abg. Oe. Dehne bei der Beratung der Ge meindeordnung in der Sitzung vom 11.J.»li 1023 eine andere Stellung eingenommen hat als heute. Mau »vill eben dieses Schandgesetz unter allen Umständen stellte zur Verabschiedung bringen und ist desstalb gegen die Oppo sitionsparteien von einer Intoleranz und Illegalität, die einzig dastestt und ihr für später allerdings zur Richt schnür dienen wird. Wir find damals in der Sitzung vom N. Juli 1023 den bürgerlichen Parteien viel toleranter und loualer entgegengelommen, obwohl »vir die Mehr steit in» Parlament hatten und wußten, daß sie Obstruk tion trieben. Abg. Lietzerafch (komm. — zu einer tatsächlichen FettstcRung): Ich »vill nur feststellen, daß vorhin gesagt wurde, inan werde Einspruch erheben gegen eine derartige Vergewaltigung und voi» dem Vorsitzenden der Gemeinde launner der Zwischenruf gemacht wurde: „Bei wem denn, wohl bei der sächsischen?" (Lebhaftes Hört, hört! b. d. Komm. u. d. Minderh. d. Soz ), der sich auf diese Weise an die Seite der Rechtsbrecher stellt und damit am beste»» den Geist der sächsische»» Gemeindeversassung und der sächsische!» Regierung kennzeichnet. Abg. Schwarz (Minderh. d. Soz ): Wir erlebe»» das seltsame Schauspiel, daß von beiden Parteien, die für oder gegen das Gesetz kämpfen, Obstruktiv»» getrieben wird. Nun konunt es darauf au, wer die längste Pnste besitzt. Abg- Liebmann (Minderh. d. Soz): Für alle Fälle will ich folgendes feststellen. Es ist die Einzelberatnng beschlösse»» worden, die allgemeine Beratung ist abgelehnt »vorbei». (Sehr richtig! b. d. Minderh. d. Soz.) Den» nach kommt tz 24 Abs. 3 in Frage, da steht: Über jede einzelne selbständige Bestimmung wird der Reihenfolge nach, zuletzt über Einleitung, Schluß und Überschriften diese Beratung eröffnet und geschlossen und die Abstim »nnng vorgenommen. Und wenn der Landtag anders be schließen »vill, dann brauchen nicht nur 1«) Abgeordnete Einspruch zu erheben, un» das unmöglich zu machen, son dern dann genügt es nach § 78 der Geschästsordnung, wenn ein Abgeordneter Einspruch-erhebt. (Abg. Edel : Zur Gescüäftsordnnng!) Präsident: Herr Abg. Edel kaun das Wort zur Ge schäftsordnung nicht erhalten, da er bereits das erstemal die '» Minuten Redezeit überschritten hat. (Abg. Edel: Das stimmt auf keine,» Fall, das ist nicht wal»r! - Lachen b. d. Dtsckmat. — Abg. Edel: Das ist direkt ein Skandal! Erneutes Lachen rechts.) Es ist tatsächlich ei,» Skandal, wenn die Abgeordneten mehr verlangen, als ihnen zu Recht zusteht. «Sehr richtig! b. d. Regierungsparteiei». Widerspruch b. d. Komm. u. d. d. Minderst, der Soz.) Wir kommen zur Abstimmung: Wer für den Antrag des Abg. Bethke ist, bleibe in seiner Verfassung — — (Lärm b. d. Komm. u. b. d. Minderh. d. Soz. — Zurufe b. d. Minderst, d. Soz.: Das ist unzulässig! Bitte, zur Geschäftsordnung!) W»r sind in der Abstimmung. (Stür Mischer Widerspruch b. d. Komm. u. b. d. Minderst, d. Svz. — Zurufe b. d. Minderst, d. Soz.: Ter Antrag ist unzulässig!) Ich sage den Herren Abgeordneten, daß ich nunmehr von, »»»einen» Rechte Gebrauch machen werde: Wer erheblich die Orduug des Hauses stört usw. (Erneuter Lärm b. d. Komm. u. b. d. Mi,»derb. d. Soz-, in den» die nächsten Worte des Präsidenten untergehen.) Ta sich niemand erhebt, stellt der Präsident fest, daß der Antrag Bethke einstimmig angenommen ist. (Leb hafter Widerspruch b. d. Minderst, d. Soz. u. d. Komm, und Zurufe, u.a.: Unerhört!) Abg. Lieberafch (Komm. — zur Abstimmung): Ich will um feststellen, daß die Abstimmung nicht vorgenom men worden ist. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Der Herr Präsident hat nur «„gefangen, die Frage zu stellen (Sehr richtig! b. d. Komm.), und ist dann in eine Debatte mit uns hineingekommen, hat aber dann die Frage nicht zu Ende geführt und nicht ganz abstim,nen lassen. (Wider spruch b- d. Mehrst, d. Soz. u. rechts.) Abg. Liebmann (Minderst, d. Soz.) ist der gleichen Ausfassung »vie der Vorredner. Abg. Schwarz (Minderh. d. Soz. — zur Abstim,nnng): Der Vorsitzende hat die Pflicht, sich so deutlich bei der Ab stimmung auszudrücken, daß jeder es versteht. (Lebhafte Unruhe b. d. Mehrst, d. Soz. und rechts, Zuruf b. d. Dem.: Wenn Sie immer dazwischen schreien!) Er hat aber, nachdem er die Abstim,nungssrage begonnen statte, Dinge hinzngesügt, die nicht zur Abstimmung gestöreu. Präfibent: Herr Abg. Schwarz, ich verbitte mir eine Kritik. (Lebhaftes Lachen b. d. Minderh. d. Soz. u. d. Komm.) Abg. Schwarz: Herr Vorsitzender, ich lasse mich von Ihnen nicht schulmeistern, merken Sie sich das ein für allen,al. (Hammer des Präsidenten.) Präsident (unterbrechend): Herr Abg. Schwarz, ich entziehe Ihnen das Wort. (Abg. Schwarz: Ich lasse mich von Ihnen nicht schulmeistern, das ist ein Skandal sonder gleichen !) Ich rufe Sie zur Ordnung. (Große Unruhe h. d. Minderst, d. So-- u. d. Komm., in denen weitere Worte de- Abg. Schwarz untergehen s Abg. Arzt (Minderh. d. Soz): Bor der Abstimmung über den Antrag Bethke hätte abtzestimmt werden müssen, ob der Antrag Bethke überhaupt zulässig ist oder nicht. (Widerspruch b. d. Koalitiousparteien) Abg Ode! (Minderst, d. Soz. — zur Abstimmung): Es ist schon ungefähr der Gipfel aller Schieberttmstwenn man den, Hause einredet, es wäre eine Abstimmung vm- geuommen worden, wo eine solche Abstimmung über- Haupt uicht erfolgt ist. § Präsident: Un, die Differenz schiedlich zu beheben, werden »vir die Abstimmnng wiederholen. Abg Böttcher (Ko,nm. zur Abstimmung): Es ist un zulässig, über den Antrag Bethke abzustimmcn, da der Abstimmuugsmodus bereits in der Geschäftsordnung „iedergelegt ist. Wenn Sie aber dennoch über den An trag Bethke absti,„men lassen, dann bedeutet das gleich zeitig eine Abweichung von der Geschäftsordnung Über die Abweichungen von der Geschäftsordnung ist aber in Art. 78 unserer Geschäftsordnung die Bestimmung niedergelegt, daß die Abweichung nicht durchgeführt wer den darf, »venu ein Abgeordneter widerspricht. Ein Wider spruch ist uicht um von einen,, sondern von einer ganzen Anzahl Abgeordneter dieses Hauses geltend gen,acht wor den- Ich bitte also den Herrn Präsidenten, die Geschäfts ordnung objektiv auzuwenden. Abg Reimer (Komm.)-. Wir werden gegen den Antrag Bethke stimmen, aber ich erklpre für meine Fraktion im voraus, daß »vir durch Misere Abstimmung nicht die Recht mäßigkeit der Abstimmung anerkenn»'» und »ins »veitere Schritte Vorbehalten. PmfideM: Ich lasse jetzt abstinru»en über den Zeit punkt der Abstimmungen, wolst verstanden, ich will mich ganz deutlich ausdrücken, damit Mißdeutungen später nicht möglich sind. Wir stimmen ab über der» Zeitpunkt dcr Abstimmungen nach dem Anträge des Herrn Abg. Bethke, der beantragt, die Abstimmungen nach Beendigung dcr Einzelberatung vorzuuehmen. (Abg. Edel: Das ist un zulässig!) (Abstimmung.) Der Antrag wird mü 57 gegen 32 angenommen. Abg Renner (Komm.) — zrir Geschäftsordnung): Wir haben konstatiert, daß wir diese Abstimmung geschäftS ordnungsmäßig nicht sür zulässig halten, nnd beantragen deshalb, den Landtag aus eine Viertelstunde zu vertagen, um den Aitesteuausschuß zusammenzuberufeu, damit darüber verhandelt werden kann. Dieser Antrag wird abgelehnt. Abg. Krahner (Minderh. d. Soz): Zur Vortage Nr. 176 sind eine ganze Anzahl von Eingaben eingcgangen. Ich habe vermißt, daß der Herr Berichterstatter heute bei seiuer Berichterstattung sowohl als auch in den Ausschuß- verhandluugeu auch nur aus eine einzige dieser Eingaben eingegangen ist. (Hört, hört? links. — Zürns b. d. Minderh. d. Soz.: Die hat er unterschlagen!) Ich möchte den Herrn Präsidenten ersnchen, den Herrn Berichterstatter zu ver anlassen, das; über die Eingaben »roch berichtet wad. Dec Landtag würde das Recht der Bürger mit Füßen treten, wenn er diese Eingaben bei der Beratung nicht einmal erwähne» würde. Abg Menke/Miuderh. d. Soz. zur Geschäftsordnung): Wir haben eben gehört, daß im Ausschuß zu den Eingaben nicht Stellring genommen worden ist. Es kann infolge dessen anch lein Beschluß vocliege», die Eiugabeu für er ledigt zu erkläreu. Ich beantrage deshalb: De»» Berichterstatter zu ersuche»», de»» wesentlichen In halt der Eingabe» hier vorzutrage». Abg. Edel (Minderh. d. Soz ) hält es ebensalls für notwendig, daß die Laudtagsabgeordneten in ihrer Ge samtheit von den» Inhalt der Eingaben Kenntnis beton,- men. Abg. Lieberafch (Kou»»»». — zur Geschäftsordnung): Mir genügt der eben von Herrn Kollege»» Mente gestellte Antrag nickst. Das Haus kennt die Eingabe»: nicht, es ist, wenn sie hier vvrgetragen werden, ans deu guten Willen des Berichterstatters angewiesen, »vas er den» Hause vor trage»» »vill. Eine Überprüsuug der Eiugabeu ist über haupt um in» Ansschuß nwglich. Ich beantrage deshalb, die Vorlage Nr. 176 mit den eingegangenen Anträgen ar» dell Rechtsausfchuß zurückznverweisen, nnd ich beantrage weiter, über diesen meincnAntrag n a m entlich a b z u st i m m e n. Abg. Beutter (Dtschnat.): Die Eingaben gipfeln in» wefentlichen in dem Anträge, eine Änderung m» der Ge memdeordtttittg nicht vorzuuehmen, fie sind teiltveise „ach ei„em Sct)ema airgefertigt »md enthalte», fachliche A»,gaben und Anträge überhaupt uicht. Die Eil,gaben stammen meist von kommunistisch zusammengesetzten Stadtverordnete»,kollegien (Lärm b. d. Komm.), vie offen bar von der Zentrale das Scheunr erlMen lgweu, nach den, sic diese Eingaben beschlossen haben. Daß wir jede Eingabe vortragen und womöglich eine Besclstußsasstwg darüber vornehmen, ist nicht notwendig, und das wird auch uicht verlangt. Man »vill nur die heutige Gefwästs ordnuugsdebatte vcrläugeru, um Obstruktiv« zu treiben. Nach weiteren .Anssührmigeus dcr Abgg. Renne», Granz, Lieberasch, Böttcher nnd Granpe hierzu erklärt dcr Präsident: Wir fahre« i« rmsere« sachliche« Berat»,«ge« fort. Über de« Antrag Lieberasch »vird abgestimmt, wenn diese Beratung.beendet ist, nicht früher. (Wider spruch b. d. Komm.) Abg. Rem»er (Komm.): Es ist doch ganz unmöglich, zu eiuer Vorlage zu spreche«, wen« die Zurnckverweistmg a« dei» Ansschuß beantragt ist. Erst dann, wenn über diese» Antrag abgestimmt worden ist, kann eine sachliche Stetümg- nahmc »n» Landtage erfolg?»,. Präsident (unterbrechend): Herr Abg. Renner, wenn Sie jetzt nicht in her sachliche» Beratung svrtsahren, nehme ich an, daß Sie auf das Wort verzichten. (Fortsetzung In der nächsten Beilage.) Odnck »«HO. « DeGGn.