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LMMv M AlhsW AmtzeitNli 221. zu Nr. 72 des Hauptblattes. 1925. Beauftragt mit der Herausgabe; RegterungSrat Brauße in Dresden. Landlagsverhandlungen. (Fortsetzung der 128. Sitzung von Dienstag, den 24 März.) Abg. Granz (Komm.) (Fortsetzung): Wenn wir uns nun die Vorschriften ansehen, die z. B. in 8 77 für die Wahl zum Bürgermeister gegeben sind, so sehen wir, daß da nicht die Rede davon ist, daß der Bürgermeister, wenn er als solcher gewählt werden soll, ein Jahr in der Gemeinde zu wohnen hat. Also bei der Person, die den größten Einfluß in der Gemeinde hat, ist ein einjähriger Wohnsitz nicht nötig, da ist eine Kenntnis innerhalb des Gemeindewesens nicht erforderlich, sondern nur bei den Gemeinde- vcrordneten ist der einjährige Wohnsitz notwendig. In § 78 ist die Streichung in Abs. 1 Ziff. 4 von „es sei denn . . . bis . . . geführt hat" eine ganz reak tionäre Maßnahme. Es war damals bei der Beratung der Gemeindeordnung besonders von Wichtigkeit, daß man diejenigen Per>onen, die aus politischer Überzeugung mit den Strafgesetzen in Konflikt kommen, nicht mit unter die allgemeinen Strafdelikte stellte. Das hat nun diese Vorlage Nr. 176 wieder abgeändert. Es besteht sehr wohl die Möglichkeit, daß man einen miß liebigen Bürgermeister, der seinen Dienst nicht im Interesse der Reaktion leistet, von Staats wegen unter Polizei aufsicht stellt und ihn als Bürgermeister beseitigt, auch eine ganz reaktionäre Maßnahme, die die Vorlage durch geführt hat. Dasselbe gilt von der Abänderung des 8 103, wo man das Wort „Amtsverschwiegenheit" hereingebracht hat. Warum legt die Regierung so viel Gewicht auf das Wort „Amtsverschwiegenheit"? Es ist das doch nur eine Maßnahme gegen die Kommunisten, weil sie ganz offen erklären, es gibt keine Geheimniskrämerei im Gemeinde leben; alles, was sich in der Gemeinde abspielt, gehört vor die Öffentlichkeit, gehört vor die Arbeiterschaft. Die muß wissen, was sich dort abspielt, und deshalb hat man das Wort „Amtsverschwiegenheit" hereingebracht, um dadurch die reaktionären Handlungen der Bürger lichen und der SPD. in den Stabträten zu schützen. Außerdem will man durch diese Bestimmung, die Kommunisten, die diese Dinge an die Öffentlichkeit bringen, aus den Stadträten hinausbringen. Ebenso ist ein Ausnahmegesetz für die Arbeiterschaft die Abschaffung des Einspruchsverfahrens und die Einführung des Genehmigungsverfahrens. Durch das Genehmigungsverfahren wird jeder Fortschritt in den Gemeinden unterbunden, da Monate, ja oft ein ganzes Jahr ins Land gehen können, ehe ein Ortsgesetz glücklich genehmigt wird. In 8 35 ist wieder das Zweikammersystem in den Gemeinden eingeführt. Die Gemeindeverordneten haben damit kein Etatrecht mehr, sie sind wieder unter das Berufsbeamtentum gestellt, und die Juristen werden nun wieder in den Beschlußkörperschaften, Gemeinde kammer und Regierung, nach ihrem Ermessen bestimmen, wie in den Gemeinden gewirtschaftet werden soll. In den Gemeinden, wo nun die Gemeindeverordneten auf ihrem Standpunkt des Budgetrechtes verharren, wo sie sich dieses Recht nicht nehmen lassen wollen, wird in Zukunft die Gemeindekammer zu entscheiden haben, das heißt praktisch, daß in den Gemeinden, wo eine Arbeitermehrheit ist, die im Interesse der Arbeiterschaft ihr Budget aufstellt, das Budgetrecht genommen wird, weil im Konsliktfalle die Gemeindekammer oder das Ministerium, beides reaktionäre Einrichtungen, darüber entscheiden. Ein weiterer wichtiger Paragraph ist der 8 102, der die Geschäftsverteilung unter die Natsmit- glieder betrifft. Er ist vollständig zugunsten der Deut schen Volkspartei abgeändert worden. Die Entscheidung liegt hier wieder vollständig in den Händen des Ge meinderates oder Stadtrates. Wenn wir dazu noch den 8 37 nehmen, der das Recht der Überwachung des Stadtrates oder Gemeinderates durch die Gemeinde verordneten vorsieht, so ist praktisch genommen durch die größere Überlegenheit der Juristen gegenüber dem einfachen Arbeiter die Überwachung der Gemeindever ordneten gegenüber dem Gemeinderat illusorisch gemacht. Das trifft auch auf den 8 62, Abs. 4 zu, auf die Wahl der Vorsitzenden zu den gemischten Aus schüssen. Nach der Gemeindeordnung war es möglich, daß die gemischten Ausschüsse ihren Vorsitzenden aus den Reihen der Gemeindeverordneten nehmen konnten. Nach der neuen Vorlage werden nun die Vorsitzenden der gemischten Ausschüsse nur aus den Reihen des Gemeinde rates genommen werden. Das ist zweifellos eine außer ordentliche Benachteiligung des Proletariats, weil die Ratsmitglieder, die vorher den Stoff eingehend durch- arbeiten können, eine Überrumpelung der Gemeinde verordneten durchführen können. Die Arbeiter, die aus den Betrieben kommen, haben nicht Zeit, sich vorher eingehend mit den Dingen zu befassen. Prattijch ye- nommen ist also das Zweikammersystem wieder ein- gesührt, das RatSkolleglum ist in seine alten Rechte wieder eingesetzt, und somit ist auch praktisch § 73 nur eine leere Geste, der besagt, daß der Gemeinderat aus- führendes Organ der Gemeindeverordneten ist. In Wirklichkeit ist der Gemeinderat jetzt nicht mehr aus- führendeS Organ der Gemeindeverordneien, sondern die Aufsichtsinstanz gegenüber den Gemeindeverordneten Die Deutsche Volkspartei hat sich auch hier restlos durchgesetzt. In § 81 ist eine scheinbar unbedeutende Änderung vorgenommen worden: daS Wort „Handlungen" wird durch da- Wort „Tatsachen" ersetzt. Das betrifft die Wünsche ausgesprochen haben. Heute sieht man, daß d, da im Wege des Einspruchsrechtes das Ortsgesetz gleicher Weise beanstandet werden kann wie durch sierung der Amtshauptmannschaften gesprochen habe, so Verabschiedung dieses Gesetzes hier in diesem Hause habe ich damals ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, standen, hat es damals selbst die Regierung für angezeiät daß eine solche Reform nur in der Weise durchgeführt gehalten, diese Partei, die das Gesetz mitgeschaffen hat, Werden könnte, daß die Amtshauptmannschaft als staat- doch zu ersuchen, einige dieser Paragraphen zu ändern, siche Behörde, als untere Instanz überhaupt verschwände , Unter diesen Paragraphen, die geändert werden sollten, lediglich Selbstvcrwaltungskörper noch in befand sich einer, der heute von Herrn Abg. Liebmann der Paragraph der Verteilung der Ratsgeschäfte. Ich darf daran erinnern, daß damals selbst der war, Dazu trat ein anderes. Diese Vorlage war ein Kompromiß zweier Parteien, von denen die eine, näm lich die kommunistische, in bezug auf die kommunale Erfahrung so gut wie gar nichts mitbrachte. Das mußte sich auch rm Gesetz auswirken. Als wir kurz vor der Abg. Röllig (Dtsch. Vp.): Die Stellung der Deutschen Volkspartei zu dieser neuen Vorlage Nr. 176 kann im allgemeinen als zustimmend bezeichnet werden. Das bedeutet natürlich nicht, daß wir überhaupt keine Wünsche mehr hervorzubringen hätten, das bedeutet nur, daß wir mit der Tendenz der Vorlage durchaus übereinstimmen, denn sie geht in der Richtung, in der wir bei der Beratung der Vorlage sowohl im Jahre 1922 als auch im Jahre 1923 unsere Gedanken und die Erscheinung träten, also vom Beamtenstandpunkt in der schärfsten Weise angegriffen wurde, nämlich aus eher em Abbau, aber nicht em Anbau, wie er " " ' " - - -- uns heute von Ihrer Seite empfohlen worden ist. Aber das läßt sich im Rahmen einer solchen Novelle Es ist ganz interessant, daß er aus dieser Jugend zeit heraus doch immerhin noch eine gewisse Ein stellung auch in die heutige Zeit übernommen hat, und überraschend war es mir, daß sich diese Einstellung so bei seinen deutschnationalen Freunden heute durchgesetzt hat, daß wir von ihrer Seite einen solchen scharfen Vorstoß gegen den staatlichen Amts hauptmann hören und erleben mußten, wie es geschehen ist. Gewiß, wir sind ja auch der Meinung, daß das, Verhältnis zwischen Amtshauptmann, Bezirk und Re gierung, wie es sich allmählich herausgebildet hat und insbesondere durch die letzte Gemeindeordnung festgelegt ist, kein besonders glückliches ist und daß das noch nicht die letzte Phase der Entwicklung sein wird, aber wir haben doch so viel gelernt, daß wir völlig einsehen, daß das ein außerordentlich schwieriges und heikles Thema ist. Und eins ist jedenfalls sicher; so einfach möchten wir uns die Lösung nicht vorstellen, wie es der Herr Abg. Eberle uns angedeutet hat, nämlich neben den Amtshauptleuten nun noch Bezirksdirektoren werden zu lassen, d. h. die Zahl der Amtshauptleute mit 2 zu multi plizieren (Abg. Fellisch: Sehr gut!) und in den ohnehin schon starken Beamtenapvarat von Staat und Gemeinde nun nochmals 20 bis 30 in hohen Stellungen befindliche Beamte neu einzuführen. Wir bedauern, diesen Weg nicht mitgehen zu können, das scheint uns auch nicht die Löiung zu sein, und wenn ich bei der Beratung der Gemeindeordnung vor 2 Jahren von der Kommunali- nicht machen. Das greift so tief in die Gesamt- organisation der staatlichen Verwaltung ein, daß es ganz falsch wäre, wenn man e- in dieiem Zusammenhangs endgültig regeln wollte. (Sehr richtial b. d. Dem.) Hier warten wir ruhig noch ab, was die Zukunft bringt. Wir werden diese Dinge weiter beobachten und werden, wenn wir glauben, daß die Zeit reif ist, auch unsere Wünsche in dieser Beziehung vorbringen. Einzelheiten werden im Ausschuß beiprochen werden. Als Ausschuß hat Herr Abg. vr. Everle vorgeschlagen, Durch die Änderung in 8 62, wonach der Vorsitzende in den gemischten Ausschüssen ein vom Gemeinderat zu wählenden Vertreter des Gemeinderates sein soll, wird nach meiner persönlichen Erfahrung erst wieder eine fruchtbare Arbeit in den Gemeindeaus schüssen gewährleistet, was im Interesse einer praktischen Arbeit nur zu begrüßen ist. Eine praktische Meinungsverschiedenheit besteht noch bezüglich des 8 165, in dem die Größe der Gemeinden, die ohne weiteres aus dem Bezirke ausscheiden dürfen, von 20000 auf 30000 Einwohner erhöht werden soll. Hier wird die Regierung uns im Ausschuß noch weitere Aufklärung geben, als sie sie schon in der Vorlage ge geben hat. Im übrigen will ich auf die einzelnen Punkte der Vorlage selbst nicht weiter eingehen. Wir sind mit dem Vorschläge, die Vorlage dem Rechtsausschusse zu über weisen, einverstanden. (Bravo! b. d. Dtsch Bp.) Abg. Bethke (Mehrh. d.Soz.): Es war vorauszusehen, daß die Stellungnahme meiner Parteifreunde bei dieser Vorlage ganz besonders Gegenstand heftigster Angriffe sein würde. Wir waren mit diejenigen, die das be stehende Gesetz der Gemeindereform schaffen halfen und diese Reform nach außen hin zu verteidigen suchten. Ich bekenne ganz offen, daß, als wir dieses Gesetz schufen, wir immerhin der Auffassung waren, daß mit diesem Wurfe keineswegs ein Gesetz geschaffen war, daS jeder späterenpraktischenErfahrung standhielt. Wir wußten sehr wohl die Schäden des alten Gesetzes zu würdigen, aber in bezug auf oas Neue, das wir schufen, das wir als gut hinstellten, stand uns die Praxis mcht zur Seite. Wir haben gesagt, wartet ab, ob das, was wir für die Zukunft nach unserer Auffassung als besser hinstellen, sich als besser bewähren wird. Bestätigung zum Bürgermeister. In der alten Vor- den alten außerordentlichen Ausschuß der Gemeinde- zu >°N-n. Wir lind der gewiesen werden die nickt im Sinne des Gesetzes siegen,, Meinung, daß diese Vorlage wie rede andere normale dann kann die BE^ werden. Nach der>orlage an den Rechtsausjchuß gehen soll (Sehr Abänderung hat man das Wort „Handlungen" durch richtig! b. d. Dem.), und »ch beantrage, sie dem Rechts- „Tatsachen" ersetzt, d. h. man hat der Denunziation ausschuß zu überweisen. (Bravo b. d. Dem.) Tür und Tor geöffnet. Wenn man dazu noch das unter i Polizeiaufsichtstellen in 8 78, Abs. 4 und die 88 82, 110 und 111 mit in Betracht zieht, so ist das ganz kon zentriert zugespitzt, um die Bestätigung eines revo lutionären Arbeiters als Bürgermeister zu unterbinden. Die Vorlage Nr. 176 ist also ganz rückschrittliche Em- richtung. Die Begründung ist so fadenscheinig, daß man sich wirklich wundert, wie eine Regierung mit solcher Begründung an den Landtag kommen kann. Es m em neuer Verrat der S. P D.-Clique, und es ist ein Glied in der Kette des dauernden Verrates der Sozialdemo- m r. " - kratischen Partei So, wie sie sich von Barmat hat be- sich damals die Regierung Liebmann-Zeigner doch rn stechen lassen, so läßt sie sich jetzt bestechen von der großen Fehlern bewegt hat, vor allen Dingen auch in Deutschen Volkspartei. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Das der Richtung, daß sie eine Schwächung der Gemeinde- Urteil aber wird die Arbeiterschaft draußen über sie Verwaltung durchgeführt hat, die wir immer die Jahre fällen, und wir müssen an dieser Stelle das Proletariat her bedauert haben; denn nach der Gemeindeordnung, aufrufen, es soll sich erheben, sich nicht nur der Bour- wie wir sie jetzt sert einem Jahre haben, haben ja die geoisie, seiner Peiniger, zu entledigen, sondern sich auch Gememdeveroldneten gegenüber dem Gemeinderat eine zu erlösen von den Verrätern der S. P-D. (Bravo! b. maßgebende und entscheidende Stellung so stark, daß d. Komm.) j wir z. B. im Landtage gegenüber der Regierung bei weitem nicht die Stellung haben, wie es in den Ge- Herr Abg. Liebmann als Minister der Meinung daß diese Bestimmung, die auf Drängen der Kommunistischen Partei hineingekommen war, einer praktiscken Betätigung nicht Standhalten würde. Wenn heute der Herr Abg. Liebmann von Reaktion spricht, und dabei gleichzeitig den Mahnruf an un richtet, den Stab nicht zu überbiegen, da bereit- Proteste über Proteste gegen uns vorlregen, so darf ich, um geschichtlich zu sein, doch an ein- errnnern. Wrr haben als Sozialdemokratie bekanntlich als ersten großen Entwurf für die Gemeindereform den Fischersche» Abg. vr. Dehne: (Dem.) Ich werde auf die Einzel- meindeparlamenten der Fall ist. Es wird natürlich heilen der Vorlage nicht eingehen, einmal wirkt das auf der anderen Seite zu prüfen sein, ob die Stärkung ermüdend auf das Haus, wie Figura zeigt, wenn es der Gemeindeverwaltung auf der anderen Seite nicht nicht in besonderer Weise vorgebracht wird, und zweitens etwa dazu führt, daß der überwachende Charakter der widerspricht es dem 8 23 unserer Geschäftsordnung. Gemeindeverordneten gegenüber dem Gemeinderat ge- Auch die politische Seite, glaube ich, sollte man nicht nommen werde. so in den Vordergrund schieben. Wir freuen uns im Auch dem Staate wird eine andere Stellung gegen- Gegenteil darüber, wenn die Frage der besseren Orga- über den Gemeinden eingeräumt. Während wir bisher nisation der Gemeindeverwaltung aus der allzu engen nur ein Einspruchsrecht des Staates hatten, ist dafür politischen Verstrickung, in der sie bisher befangen war, die Genehmigung getreten. Von Praktikern in der herausgelöst (Sehr richtig b. d. Dem.) und so behandelt Gemeindeverwaltung wird rundweg zugegeben, daß wird, wie sie es verdient als eine Frage der praktiscken durch das Genehmigungsrecht gegenüber dem Einspruchs- Gemeindepolitik. Ich habe namens meiner Freunde recht an dem bisherigen Zustande kaum etwas geändert ganz kurz zu erklären: wir sind mit der Tendenz der wird, da im Wege des Einspruchsrechtes das Ortsgesetz Vorlage einverstanden. Nicht legen wir uns auf alle in gleicher Weise beanstandet werden kann wie durch Einzelheiten fest, und wenn die Vorlage angenommen die Versagung oder Genehmigung. Die Gemeinde hat werden sollte, so würde die Gemeindeordnung, wie sie auch nach den neuen Bestimmungen dasselbe Rechts- sich uns dann darstellt, immer noch nicht unser Ideal mittel, Anrufung der Gemeindekammer, wie es bisher fein. (Sehr richtig!b.d. Dtsch. Vp. — Abg. Lieberasch:! schon bei der Erhebung des Einspruches der Fall gewe- Die Diktatur der Kapitalisten sieht noch schärfer aus!) sen ist. Wir sind mit einigem, was der Herr Abg. Eberle über die Bezirksverfassung ausgeführt hat, einverstanden, haben in diesem Punkte aber auch unsere Bedenken. Im großen und ganzen aber war ich von der Rede des Herrn Kollegen Eberle eigentlich überrascht. (Abg. Fellisch: Sehr richtig!) Eine konservative Rede war es eigentlich nicht. (Abg. Fellisch: Sehr gut!) Sie erinnerte mich an die besten Zeiten des Herrn Abg. Eberle von vor etwa 20 Jahren, als wir im Kreise der jungen Bürgermeister zusammen waren und er der Führer war im Kampfe gegen den Amtshauptmann, den Ver treter der Staatsregierung. (Abg. Fellisch: Sehr gut!)