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(Fortsetzuug der 128. Sitzung von Dienstag, den 10 Marr ) Abg. Renner (Kom.) (Fortsetzung): Das Ganze ist also uichts weiter als ein Ausschuß zur Beeinflussung der Arbeiterschaft, damit sie gegen die schlechten Verhältnisse auf den landwirtschaftlichen Be sitzungen nicht aufmuckt, damit sie sich ruhig alles weiter gefallen läßt, damit die Arbeiter treue Knappen der Großgrundbesitzer und Großagrarier bleiben sollen. Be zeichnend dabet ist noch, daß gerade diese paritätische Zu sammensetzung, diese Ausschaltung aller Arbeiterrechte nach den Erklärungen des Ministeriums im Einverständnis und auf Vorschlag der Vertreter des Landarbeiterverbaudes getroffen worden sind. Das zeigt von Anfang an so wohl die Rolle der sozialdemokratischen Regierungs vertreter als auch die Rolle der sozialdemokratiscken Vertreter in der Landarbeiterorganisation, als solche ihren Einfluß geltend zu machen, um den Agrariern zu helfen gegen die Arbeiterschaft. Es ergibt sich also ganz klar, daß in der Landwirt- jchaftsfrage, im Kampfe um die Rechte der Landarbeiter, im Kampfe um die Interessen der Kleinbauern eine Einheitsfront besteht von den Sozialdemokraten bis zu den Deutschnationalen. Die Sozialdemokraten haben auch bei dieser Frage gezeigt, daß sie der stützende Flügel des Bürgertums sind, daß sie die Partei sind, auf die gestützt das Bürgertum alle Vorstöße durch führen, alle Stöße gegen die arbeitenden Schichten unternehmen kann. Wir werden den Gesetzentwurf der Regierung ablehnen. Abg. Frau Bültmann (Dtschnat.): Unter den be stimmten Vertretern, die in die kommende Landwirt schaftskammer einziehen werden, vermissen wir die Frau. Wir empfinden es als eine Selbstverständlichkeit, daß die Frau mit unter diese Vertreter gerechnet wird und wem das nicht als geboten erscheint, der möge sich doch einnral ins Gedächtnis zurückrufen, daß die landwirt schaftlichen Frauen allein in Sachsen eine große mächtige Organisation bilden. Wir habe« 67 Voroin« nrit über 4500 Mitgliedern. Es kommt doch auch das in Betracht, daß cs kaum einen zweiten Beruf gibt, in den die Frau so hineingehört, indem sie so tief wurzelt und vor allen Dingen so vollständig unentbehrlich ist wie in dem der Landwirtschaft. Auf die Arbeit, dip die Landfrau im Kriege geleistet hat, brauche ich nicht näher einzugehen. Nun ist es ja in gewissen städtischen Kreisen immer noch an der Tagesordnung, daß inan mit einem ge wissen Unbehagen, einer gewissen Abneigung den Land wirt ansieht. Das stützt sich natürlich auf die alt gewohnten Anwürfe, die man immer gegen den Land wirt vorbrachte, er hätte nicht genug so gesorgt, wie mau sich dos besonders in der Nachkriegszeit vorstellte. Ihm wurde vorgeworfen,er hätte nur für sich selbst gesorgt, nur den einen Wunsch gehabt, sich selbst zu bereichern. Weitn es heißt, die Landwirte haben Hypotheken ab- gestoßen und sich damals alle möglichen Anschaffungen geleistet, nun ja, gewiß haben sie das getan, aber die Anschaffungen, die sie sich leisteten, bestanden nicht etwa nur aus angenehmen und schönen Gegenständen, die sie ihrem Haus und ihrem Heim einverleibten, sondern das Rützlichkeitsprinzip stand wohl immer im Vorder grund, und ich denke, da müßten wir eigentlich sehr froh sein, daß das damals geschehen ist, denn wenn der Bauer notleidet und wenn schließlich sein ganzer Betrieb totgesteuert wird, dann werden wir alle samt und sonders, wie wir sind, mit darunter leiden, denn das alte Wort bleibt wahr: Hat Geld der Bauernstand, hat Geld das ganze Land. Je mehr die Frau sich darin betätigt, daß sie praktische Einrichtungen in ihrer Wirtschaft und in ihrem Hause einführt, daß sie das Vieh, das gerade ihrer Behandlung unterliegt, auf das allersorgsamste mit pflegt, desto mehr werden wir eS erleben, daß quantitativ und qualitativ die Wertcrzeug- nisse sich steigern. Die landwirtschaftlichen Wochen, die heute so viel abgehalten werden, haben der Land frau gezeigt, mit wie viel Lebensschwierigkeiten auch der Städter zu kämpfen hat, und ich habe gefunden, daß es unendlich viel Landfrauen gibt, die es als eine hohe und sittliche Aufgabe betrachten, was an ihnen liegt, dieser Rot mit zu steuern. Wie nötig haben wir gerade die Frauen, wenn das Wohlfahrtspflegegesetz wirklich im besten Maße sich er weitern soll. Da haben wir die Landfrau nötig, die in ihrer Gemeinde vielleicht gerade das beste Vertrauen und die höchste Achtung genießt und vor allen Dingen gewillt ist, finanzielle Opfer zu bringen. Wir sehen bei allen diesen Dingen, was die Landfrau leistet und wie daraus selbstverständlich das Recht herzunehmen ist, daß man bei allen Organisationen auch an sie mit denkt und sie hineinbringt in die Kammer, die geschaffen wurde, um die landwirtschaftlichen Interessen zu ver treten. Bei jeder Gelegenheit sind die Führer der sächsischen Landwirtschaft dafür eingetreten, sie haben stets ihre Ansicht ausgesprochen, daß sie mit der Frau und nicht ohne sie arbeiten wollen. Sie haben diese Ansicht wieder klargelegt bei der Beratung des Gesetzes im Rechtsausschuß, und dagegen wirkte es allerdings sehr sonderbar, daß dre gesamten Abgeordneten der Linken entschlossen zurückwiesen, daß die Frauen einen bestimmten Sitz in der Landwirtschaftskammer haben sollten. Für uns bedeutet das in diesem Falle einen Mangel an Konsequenz der eigenen Grundsätze. Die rechtsstehenden Männer sind gewillt, den Frauen der Landwirtschaft auch nach außen hin das Ansehen zu verschaffen, das sie unbedingt wegen ihres vielseitigen Wirkens beanspruchen können. Wir hoffen, daß die Mehrheit dieses Hauses schließlich doch noch zu der Er kenntnis kommen wird, daß den Frauen ein bestimmter Sitz in der Kammer zugebilligt wird. (Bravo! bei den Dtschnat.) WirtschaftSminister Mütter: Gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen! Herr Abgeordneter Schreiber hat von einem gewissen System und von einer ge wissen Unfreundlichkeit der Regierung und der Parteien gegen die Landwirtschaft gesprochen. Ich glaube fest stellen zu können, daß die Regierung sowohl wie der Landtag in den letzten Monaten ein sehr weitgehendes Entgegenkommen gezeigt haben, ein Entgegenkommen, soweit es überhaupt mit den Interessen der Allgemein heit noch vereinbar war. Also dieser Vorwurf trifft sicher daneben. Aber auch der Vorwurf gegen die Ver treter der Regierung, daß sie im Ausschuß mit einer gewissen Energie und mit einer gewissen Starrheit die Vorlage vertreten hätten, ist un begründet, denn die Referenten sind schließlich dazu da, die Regierungsvorlage zu vertreten und auch energisch zu vertreten, da die Regierungsvorlagen das Produkt langer Vorberatungen und auch Begutachtungen durch Sachverständige sind. Im übrigen haben die Ausschuß mitglieder das Recht — sie stehen über der Regierung —, gegen die Auffassung der Negierungsvertreter zu opponieren und ihre Beschlüsse unabhängig von der Regierung und den Regierungskommissaren zu fassen. Dann ist noch erklärt worden, daß man sich über die Gutachten der Sachverständigen einfach hinweg gesetzt habe. Auch diese Auffassung ist nicht richtig, und ich glaube kaum, daß Sie in dem Gutachten des Landes kulturrates jemals eine grundsätzliche Gegnerschaft gegen die Tendenz dieses Gesetzes gefunden haben. Sie hat natürlich eine ganze Reihe spezieller Wünsche geäußert, das werden alle übrigen 'Körperschaften bei so ein schneidenden Gesetzen auch machen —, und alle Wünsche sind geprüft worden: wenn sie nicht erfüllt werden konnten, so lag es an den Verhältnissen und an den Anschauungen, die sich nicht nur bei der Regierung, sondern bei den Parteien im Ausschuß schließlich durch gesetzt haben. Run einiges zu den Ausführungen der Diskussions redner! Auch Herr Abgeordneter Ulbrich ging bei der Begründung des Minderheitsantrages von ganz falschen Voraussetzungen aus, er ging davon aus, daß dieser Gartenbaufachkammer ein Vertreter der Staatslehranstalten sitzt und folgerte daraus, die Ge meinden hätten dasselbe Interesse wie der Staat, des halb muß auch ein Vertreter der Gemeindegärtnerel hinzugezogen werden. Diese Auffassung ist irrig. Es sitzt kein Staatsvertreter im Gartenbauausschuß. 8 31 besagt ausdrücklich, daß dieser Vertreter als wissenschaft licher Vertreter nicht vom Staate, sondern vom Lehrer kollegium der höheren Staatslehranstalt für Gartenbau gewählt wird. Damit fallen die weiteren Voraus setzungen für den Antrag Ulbrich. Dann ist von Herrn Abgeordneten Wehrmann ein Antrag aufrechterhalten worden, der die Grenze für die Größe der Nebenbetriebe von 3 auf 2 üa herab setzen will. Wenn man schon zu einer Grenze kommt — entweder nran läßt die Grenze weg, oder man schafft aus Zweckmäßigkeitsgründen eine Greirze —, dann muß man die Grenze so bemessen, daß weder von der einen Seite noch von der anderen Seite Beschwerden kommen können. Es liegt nicht einmal im Interesse der kleinen Be sitzer von Nebenbetrieben bis zu 2 im, daß man sie in die Landwirtschaftskammer hineinzwingt. Wer find die kleinen Besitzer von 2 tu»? Das sind gewöhnlich in den Gebirgsgegenden selbständige Handwerker, die einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb haben, Gast wirtschaften, die einen kleinen landwirtschaftlichen Be trieb haben, also Leute, die bereits beruflich tätig sind, da sie meist selbständig sind, kleine Schmiede, Stell macher, die zu den Gewerbekammcrn Beiträge leisten und die nun doppelt belastet sind. Es würde nicht als Wohltat empfunden werden, wenn man diese kleinen Besitzer, deren Bedeutung ich nicht ver kenne, noch mit besonderen Beiträgen für die Land wirtschaftskammer belasten würde. Die wertvolle Arbeit der Landwirtschaftskammer würde ihnen ohne weiteres zu gute kommen, denn die Erfahrungen der Landwirtschaftskanrmer und die gesetzgeberischen Maß nahmen, bei denen sie mitwirkt, werden unter allen Umständen auch den kleinen Besitzern zu gute kommen, um so mehr, da in Sachsen der Großgrundbesitzer nicht dominiert und wir in der Hauptsache in Sachsen nur kleine und mittlere Besitzer haben. Dann hat der Herr Abgeordnete Renner eine lange Rede gehalten, mrd ich muß sagen, eS imponiert mir immer, wenn ich höre, wie man eine Stunde lang reden kann und es nicht einmal für nötig gehalten hat, sich die Vorlage auch nur einigermaßen anzusehen oder zu verstehen. Der Herr Abgeordnete Renner hat moniert, die Regierungsvorlage sei reaktionär, denn sie mache eine Grenze bei 4 K» für die Teilnahme an der Wahl (Abg. Renner: Schwindel! — Abg Renner erhält einen Ordnungsruf.) Der Herr Abgeordnete Renner hätte sich davon überzeugen können, daß für die landwirtschaftlichen Hauptbetriebe überhaupt keine Grenze gezogen ist, daß jeder wählen kann ohne Stücksicht auf die Größe des Betriebes und daß nur aus Zweckmäßigkeitsgründen eine Grenze für jeden Betrieb durch die Regierungsvorlage festgesetzt worden ist, eine Grenze von 4 Im, die durch Beschluß des Aus schusses auf 3 herabgesetzt worden ist. Meine Damen und Herren! Dann ist moniert worden, daß die staatliche Forstwirtschaft nicht einbezogen worden ist. Auch hier sprechen Zweckmäßigkeitsgründe und sachliche Gründe für die Ausscheidung der staat lichen Forstbezirke, diese müssen nach anderen Grund sätzen bewirtschaftet werden als die bäuerlichen, wen der große Teil der Rebenbetliebe in unsere Wirtschaft gehört, die nach ganz anderen Gesichtspunkten bewirt schaftet wird. Wenn wir trotzdem entgegen der Be gründung von Seiten der Rechten dazu gekommen sind, die Forstkammer aufrecht zu erhalten, dann ging das Bestreben bei uns dahin, diesen kleinen Forstbesitz der bäuerlichen Betriebe zu schützen und zu verhindern, daß sie rein als Nebenbetriebe bewirtschaftet werden, daß alle forstlichen Erfahrungen und Voraussetzungen bei seite geschoben werden und dadurch ein Raubbau und eine Schädigung an den kleinen Betrieben eintritt. Dann hat der Herr Abgeordnete Renner behauptet, der Ausschuß für Arbeiterwesen bedeute nichts für die Arbeiter, und er hat nachzuweiien versucht, daß durch die Bestimmung, daß beide Teile, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, getrennt abstimmen, immer nur das durchgesetzt werde, was die Unternehmer wollten und daß die Arbeiter nichts zu sagen haben. Ich glaube, auch hier würde ein Blick auf die Vorlage genügen, um festzustelleu, daß diese Auffassung irrig ist. Es han delt sich ja um bestimmt umgrenzte Aufgaben für diesen Ausschuß, und in diesem Ausschuß können auch die Arbeitgeber keine Beschlüsse fassen, wenn nickt die Mehr heit der Arbeitnehmer zustimmt, so daß auch hier eine einseitige Auffassung nicht durchgesetzt werden kann. (Zurufe bei den Kommunisten.) Dann noch ganz allgemein: ich habe d ese Anträge nicht für besonders ernst gehalten, ich glaube, sie waren mehr auf die Agitation zugescknitten, denn ich meine, auch eine Negierung, in der kommunistische Minister säßen, würde es nicht fertigbekommen, eine Vorlage vorzulegen, nach der die einen bestimmen und die anderen zahlen. Das ist eine sehr bequeme Arbeitsteilung, aber unsozial. Daß die Landwirtschaft unter 25 tu» maßge bend sein könnte, um das Richtige für die Landwirt schaft festzustellen, und im übrigen nur das Recht haben würde, zn zahlen, weil sie nichts von der Landwirtschaft verstehe, das setzt eine ganz eminente Unkenntnis von den landwirtschaftlichen Betrieben im allgemeinen voraus. (Abg. Renner: Sie verdrehen dauernd, was ich gesagt habe! Als Minister sollten Sic zuhören!) Noch ein paar Bemerkungen zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Bültmann! Sie hat von einem Mangel an Konsequenz gesprochen. Wenn ein Mangel an Konsequenz vorliegt, dann liegt er aber auf der entgegengesetzten Seite. Tie Vorlage sieht an sich vor, daß auch Frauen in den Landeskulturrat gewählt werden können, nämlich dann, wenn sie die Vorausietzung für das Wahlrecht erfüllen, und wenn die Herren, die die Wahlliste aufstellen, so viel Mangel an Konsequenz haben, daß sie die Frauen ausichlietzen, so machen Sie der anderen Seite den Borwurf eines Mangels an Konsequenz Die Regierung und, wie ich glaube, die Linksparteien haben durchaus nicht die Ab sicht gehabt, die Frauen auszuschließcn, sondern sie haben in den allgemeinen Bestimmungen den Frauen das Recht zugestanden, das den männ lichen Vertretern der Landwirtschaft zusteht, aber Vorrechte können auch für die Frauen nicht geschaffen werden, und es würde tatsächlich ern Vorrecht bedeuten, wenn man von vornherein bestimmen wollte, daß neben diesen gewählten Vertretern unbedingt eine Frau außer halb der Wahl delegiert werden müßte, übrigens bietet der § 14 eine so weitgehende Möglichkeit und Beweglick- kert, auch die Frauen zur Mithilfe heranzuziehen, daß ich glaube, daß nach dieser Richtung hin alle Klagen und Beschwerden verschwinden könnten. Meine Damen und Herren! Das ist das Wesentlichste an dieser Vorlage, die sich ja darin auch von den Ge setzen anderer Länder unterscheidet, daß wir in § 14 ern so bewegliches Instrument geschaffen haben, daß ich glaube, daß allen stark differenzierten Verhältnissen der 'Schsnchen Landwirtschaft nach jeder Richtung Rechnung getragen werden kann. Nun komme ich mit wenigen Bemerkungen zu dem Anträge, den Herr Abgeordneter Strube gestellt hat. Die Regierung war schon im Ausschuß bemüht, den Absatz 2 des § 5 zu streichen, wer! die Voraussetzungen dafür durch die Beschlüsse des Rechtsausschusses gefallen waren. Der Grundsatz war, daß die LandwirtschaftS- kammer durch gewählte Vertreter zusammengesetzt werden solle; lediglich Zweckmäßigkeitsgründe, und zwar die Befürchtung, daß auf Grund des Verhältnis- Wahlrechtes immerhin die Möglichkeit besteht, daß die prominentesten Vertreter der Landwirtschaft, nämlich die Kreisvereinsvorsitzenden, in deren Händen das ganze Leben der landwirtschaftlichen Kreisvereine sich konzentriert, ausgeschlossen werden können, haben die Regierung bewogen, eine Konzession zu machen und dieses reine Wahlsystem zu durchbrechen und zu- zugestehcn, daß diese fünf Sachverständigen durch den Landeskulturrat linzugewählt werden können und werden müssen. Nachdem aber durch den Mehrheit», antrag Nr. 3 im Gesetz sestqeleqt worden ist, daß diese