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MellWslkssminö Tageblatt Amtsblatt W für Li« kal.un- Md1i§chmZchVr-enmMe.GrSnham.Larttn«tMHah<W» gsWenM1.^ßaitz.K«usMtzj.«ZLhMbsig.SchwMrnberLbsMWl-enM -t. — . . 8 " »«rWdlrgl«, «,IIi,tt„xd« .rs«»»t „,«ch M, d» ««^ u« 1 lü s « ,u°« dl« s.»«- »»d ^ilUagi». »do»,,«,11, «0»f» Ul 1^0. ?! dir «°»m der 1s». »»UhiU, 12du.I. Md v, 1^ V» L »«» ouswililZ 15 Vfa-, Im »mtllche» leit der »all« der 3s». ilerpueinle 13 M, I» »I, leik 1t Jahrg. der Armee und der Marine befohlen. Die Kalendertage der folgenden Mobilmachungstage lassen sich hiernach bestimmen. W W Li! W»»nsp»«e>)«ei Sehn—v«i-q 10. Aue U " M G 5l — »' Aufruf zur Kesteüung Seine Majestät der Kaiser haben die I°s>r.I»-K»«id«, str dl, ,» «,ch,IU.§ U» U«» MM«, N «hr. «I,, 1r,»«st str w Ul' " d,^ d>» ««r,,s»,I»«i,» 1,,,», «U, tt»«rsmid,«r L Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes einschließlich der mit Kriegsbeorderung versehenen Ersatz-Restr«, visten haben sich zu der auf den Kriegsbeordernngen angegebenen Zeit an dem bezeichneten Orte einzufinden. Die nut Paßnonz Ber« sshenen bleiben zunächst in der Heimat. s Sämtliche Ersatz-Reservisten, welche keine Kriegsbeorderung erhalten haben, müffen vom 8. Mobilmachungstage ab zu Hause gewärtig sein, den Befehl zur Stellung bei einem Ersatz-Truppenteile zu empfangen. " 4. Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften des gesamten Beurlaubtenstandes, sowie alle Mannschaften der Reserve, der Land wehr I. und 11 Aufgebots, welche nicht im Besitz einer Kriegsbeorderung oder Paßnotitz sind, haben sich «otont an das nächste Haupt meldeamt zur Herbeiführung einer Entscheidung über ihr Eintreffen zu wenden. Die im Frieden beim Verziehen gewährte Meldefrist von 14 Tagen Mt weg. Ausgenommen hiervon ist nur, wer ausdrücklich von der Gestellung im Mobilmachungsfalle befreit ist. ö. Wer dem obigen Befehle nicht Folge leistet, verfällt der Bestrafung nach den Kriegsgesetzen. g. Bereits angesagte Uebungen und Kontrollversammlungen fallen aus. 7. Das Marschgeld wird beim Truppenteile, nicht bei der Ortsbehörde empfangen. 8. Sämtliche Einberufenen haben, um ihren Gestellungsort zu erreichen, freie Eisenbahnfahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbeorderung oder anderer Militärpapiere bei dec Fahrkartenkontrolle. Bei Fehlen der Militärpapiere genügt ausnahmsweise mündliche Erklärung. 9. Irr der Nacht vom 3. zum 3. Mobilmachungstage hört der Friedensfahrplan auf. Die Züge verkehren vom 3. Mobilmachungstage morgens ms mit 6. Mobtkmachungstag nach dem Militärlokalzugsfahrplane, der in den wichtigeren Zeitungen, auf den Bahnhöfen und durch öffent- kichm Anschlag bekannt gemacht wird. MmMz, -k« r. ZWß IM 1. Der erste Mobilmachungstag ist der s. August 1014 der zweite // // // 3. // // der dritte // // // 4. // // der vierte // // 5. // // der fünfte // // // «. // // der sechste // // // 7. // // der sechzehnte // // // 17. // der einundzwanzigste // // // SS. // // Der kommandierende General des XIX. (3. K. S.) Armeekorps - t Aerztliche Approbation. Die unterzeichneten Ministerien werden auf Grund einer Ermächtigung des Bundesrate» den Kandidaten der Medizin, welche die ärztliche Prüfung vor der Prüf ungskommission in Leipzig bestanden haben, bi» auf weiteres unter Befreiung vom Praktischen Jahre die Approbation als Arzt in der Erwartung erteilen, da» sie sich, soweit sie nicht zum Heeresdienste verpflichtet und fähig sind, den Behörden au solchen Orten, in denen eine Verstärkung der ärztlichen Kräfte erforderlich erscheint, hierfür zur Verfügung stellen. Dresden, den 3. August 1914. Die Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts und des Innern. DaS Vaterland ruft jetzt alle wehrfähigen Männer unter die Fahnen. Infolge« besten besteht für die Einbringung der anstehenden Ernte ein dringendes Bedürfnis nach Arbeitskräften. Die Einbringung dieser Ernte ist aber außerordentlich wichtig für die Versorgung de» im Felde stehenden Heer«» wie der Zurückbleibeuden. Hier bietet sich allen, die nicht niit in den Kampf gegen den Feind ziehen können, namentlich dan noch nicht militärpflichtigen jungen Leuten, «ine Gelegenheit, dem vaterlande in der jetzigen schweren Zeit einen großen Dienst zu leiste», indem sie sich zur Teilnahme an den Erntearbeiten zur Verfügung stellen. Vor allem sind Leute »Mvoll, di« mit Spannvieh umjugrhen verstehen. Di« AmtShauptmannschast richtet mit heute bet ihrs« Kanzlet ein«« Arbeit»- «schwels für Erntearöeiter ein. Angebote von Arbeitskräften für di« Srut« wollen unter Angabe der Beding- rwgm lz. B. ob nur gegen freie Kost und Beherbergung) hierher gerichtet werden/ «beuso Gesuch« um Zuweisung von solchen Hilfsarbeitern. Auf diesem Gesuch« möcht« die Gemeindebehörde wenigstens kurz di« augenblickliche wirtschaftlich« Lage de» Gesuch- sUllm» bescheinigen (z. B. noch vorhanden« Hilf-kräft«, männlich, wriblich, dan« wirvtel Vieh noch vorhanden, wa» für Vieh, Größe des Gute», einzubringende M«nge de, Ernt«), damit die «mtshauptmannschast di« Vorhand«»«» Angrbote rilügermasM nach der D»i«g- ßtchkit verteile« kann. Zwick««», am 4. August 1S14. Königliche AmtShauptmannIchast. Gin Weltbrand nmlodert uns. Taufende, auch an- unserer Stadt, werden im Felde stehen. In unzähligen Familien wird Not und Mangel einkehren. Gs gilt, auch daheim den hilfsbedürftigen Ange«! hörigen unserer Schützer im Felde beizustehen, damit diese ohne Sargs um das leibliche Wohl der ihrigen sein kSnnen. Wir vertrauen daraus, das jeder nach seinen Krästen gern und reichlich beiträgt, nm entstehende Not auszugleichen, in dem Bewußtsein, daß auch solche Gaben nnd Leistungen sür den Bestand unsere- Vater» lande- Unerläßlich sind. Bare Spenden werden in der städtischen Spar« kasse entgegengenommen. G- ist beabsichtigt, wenn tatsächlich ei« Natstand eintrsts« sollte, die Vermittln«- da« Mittag-kast i« großem Umsang dnrchzusühren. Familie«, welche bereit sind, sür eins anders Familie an «ins« odsr mehreren Tagen der Woche oder dauernd «itzukoche«, werde« gsdsts«, schon jetzt dtese Bereitwilligkeit im Berstchernng-amte beS Stadt! Hauses zu melde«, auch dabei anzugeben, ob die Speisung etwa i« Hau- eriolae« würde »der ost die Kost do« ds« Unterstützt«« abgeholt Da» Konkursverfahren über da» Vermögen der Firma Wertheimer Glove Mfg. Co., Lederhaudschuhfabrik, in Johanngeorgenstadt, wird noch Ab haltung de» Schlußtermin» hierdurch aufgehoben. Johanngeorgenstadt, drn 3. August 1914. Königliche- Amtsgericht. Freitag, den 7. August 1V14 vormittags v Uhr soll in Neuwelt ei»» Sprechapparat mit 47 Platten meistbietend öffentlich versteigert werden. Tammelort der Bieter: Restaurant zur Hammrrschänk«. Schwarzenberg, d. 5. Aug. 1914. Der Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts.