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Es hat eine vormalige Kursürstin eine große Zuwendung erhalten, und diese Zuwendung hat die damalige Kursürstin verwendet zur Begründung einer Subvention für die zweitgeborene Lime. Diese Bermögensmasse, die damals ebenso gut hätte privatim angelegt werden können, ist der Finanz hauptkasse gegeben worden, und dafür ist eine Rente gezahlt worden. Das Kapital war damals 6 Millionen Gulden, und die Rente, die dafür zu gewähren war, betrug 85 000 Taler, umgerechnet nach der hierfür maß- gebenden BalvationStabelle etwas über 262000 M. im Jahre. Diese Rente ist bis zur Staatsumwälzung ge zahlt worden. Sie wird nun nach dem neuen Vertrag nicht abgelöst, sondern ist weiter zu zahlen, und zwar wird sie zunächst auf 1b Proz. dieier Summe von 262 000 M. aufgewertet, das sind 39 bis 40000 M. Die Aufwertung in dieser beschränkten Höhe ist fest gelegt dis zum Ende des Jahres 1928. Vom Anfang des Jahres 1929 an hat der Inhaber der Rente das Recht, eine weitere Aufwertung zu verlangen. Wenn man berücksichtigt, daß heute 1b Proz. der maßgebende Aufwertungsfaktor ist, daß aber anderseits starke Be strebungen dahin gehen, schon jetzt eine weitaus höhere Aufwertung herbeizuführen, so ergibt sich aus der Fest legung dieses Betrages bis Ende 1928, daß auch hier eine außerordentlich günstige Regelung für den Staat getroffen worden ist. Mit der Sekundogeniturrente fällt der Sekundogenitur weiter zu die Kupferstich- und Handzeichensammlung aus der Brühlschen Terrasse so- wie die Eekundogemturbibliothek, nach Fortfall der in dieser Richtung noch bestehenden fideikommissarischen Gebundenheit. Der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache Nr. 930 bringt eine Änderung des allen Gesetzes, von Formalem abgesehen, nur in 8 5. Dieser Paragraph, war notwendig, weil die Stücke, die aus den Samm lungen ausgcschieden und dem Staate überwiesen wor- den sind, nunmehr einer Beräußerungsbeschränkung und einer Verpfändungsbeschränkung unterliegen sollen. Es ist eine Abänderung des Staatswirtschaftsgesetzes vor gesehen, dessen § 16 schon jetzt eine Genehmigung des Landtages für gewisse Fälle vorschreibt. Die gleiche Genehmigung soll nach diesem 8 5 erforderlich sein für die Veräußerung oder Verpfändung derjenigen Gegen stände, die nach dem Auseinandersetzungsvertrag in das Eigentum des StaateS fallen, und außerdem der Stücke, die zwar nicht aus den Sammlungen kommen, aber geschichtlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert haben. Eine Genehmigung ist nur dann nicht möglich, wenn der Erlös zur Bereicherung oder Vervollständi gung der staatlichen Sammlungen, in Ausnahmefällen auch zu anderen im Interesse der Sammlungen liegen den Zwecken verwendet werden soll, ferner dann, wenn lediglich eine Verpfändung bis zur Dauer eines Jahres erfolgen soll. Hierzu ist von der Regierung die Er klärung gegeben worden, daß sie nicht beabsichtigt, diesen Passus so auszulegen, daß zunächst für ein Jahr und dann immer weiter verpfändet werden soll. Es ist die Absicht — das möchte ich hier aussprechen —, daß lediglich eine beschränkte Verpfändung auf ein Jahr hier zugelassen werden soll. Es ist weiter be stimmt, daß der Erlös aus einer Veräußerung oder Verpfändung nur zur Erhaltung, Verbesserung oder Neuanschaffung von staatlichen Vermögenswerten ver wendet werden darf, daß also nicht das Geld, was erlöst wird, zur Befriedigung der laufenden Finanzbedürfnisse verwendet werden darf. Der Ausschuß hat mit Mehrheit den Verträgen zu- aestimmt, ebenso dem Gesetzentwurf Er ist überzeugt, daß die Regelung für den Staat außerordentlich günstig ist, und daß, wenn ein Prozeßfall, der zum Glück ver- mieden worden ist, stattgefunden hätte, der Staat er heblich ungünstiger abgefchnitten hätte. Wie die Be- gründung zur Vorlage Nr. 21 darleat, ist schon beim Erlaß der Verfassung von 1831 festgestellt worden, daß eine große Nachgiebigkeit der Krone an die Interessen des Landes staltgesunden hat. Auch jetzt muß man bei gerechter Würdigung feststellen, daß auch die Ausein- andersetzung, die hier getroffen worden ist, eine weit gehende Rücksicht auf die kulturellen Bedürfnisse de- LandeS und auch auf seine Finanzlage darstellt. Ich komme dann zu den Eingaben Zunächst sind Eingaben da von den sogenannten Larola-Beamten, die dem Landtag schon einmal vo> gelegen haben. Es besteht ein RechtSzweifel in der Richrung, ob sie An sprüche nach Z 40/41 de- HausgejetzeS haben. Schon damals hat der Ausschuß vorgeschlagen, der Regierung diese Eingabe zur Kenntnisnahme zu überweisen. Auch letzt ist der Ausschuß zu demselben Votum bezüglich dieser Eingabe gekommen, die vom Bunde sächsischer Staatsbeamter vorgelegt worden ist. Eine Unstimmigkeit bestand im Ausschuß insofern, als die Eingabe de» Justizrat» Wauer für die ehemali gen Angestellten der Sekundogenitur in Frage kam. Diele Leute sind vollkommen auf die Straße gesetzt, sie haben nicht die Rechte der Hofbeamten, weil diese noch bringt. das Volk nichts hat — ich hebe ganz besonders her r Staat bekommt ein großes Vermögen in die Haut bekommt Werte, die seine Lage bessern. Der König schneidet sehr ungünstig ab. Und wenn gesagt worden ist, cs seien einige Rechtskundige gewesen, die verlangt hätten, cS müßte im Prozeßwege die Sane durchgeführt werden, so kann ich nur sagen: den Prozeß hätte der Staat mit Pauken und Trompeten verloren. Ich warne In einer weiteren Sitzung, Dienstag, den 23. Okto ber 1923 hat meine Fraktionsgenossin Schlag sich ebenfalls scharf gegen die Abfindung gewendet. Und da kommt ein sozialdemokratischer Skribrfax und will unseren Genossen, die in der Regierung gesessen haben, den Nach- weis erbringen, sie seien für eine Abfindung dem ehe maligen Königshause gegenüber gewesen. So liegt die wort): Es handelt sich hier um Bermögensstücke, die zum größten Teil dem Königshause längst als Eigentum Ich habe persönlich den Vertrag im Ausschuß als einen Schandvertrag bezeichnet. Präsident (unterbrechend): Herr Abgeordneter, ich muß Sie wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung rufen. Abg. Vertz (fortfahrend): Darum bleibt es doch ein Schandverlrag. Präsident (unterbrechend): Ich rufe Sie zum zweiten Male zur Ordnung und mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie beim dritten Ordnungsruf das Wort entzogen bekommen. Abg. Vertz (schließend): Ich danke für die freund liche Aufklärung und erkläre den Herren Sozialdemo kraten gegenüber, daß sie die Quittung für ihre Haltung von der Arbeiterschaft schon noch bekommen werden. Eine Aussprache findet nicht statt, da keine Wort meldungen vorliegen. Berichterstatter Abg. Gimdel (Dtschnat. — Schluß- vor, daß man damals bei den Bergleuten, wo wir for derten, eine Million Mark zur Verfügung zu stellen, kein Geld übrig hatte —, will man jetzt Millionenwerte einer einer einzigen Familie zur Verfügung stellen, die an geblich viel Gutes für das sächsische Volk getan hat, nur damit sie ein Leben führen kann, wie sie es ge- wöhnt ist und augenblicklich noch führt, obwohl sie die Summen noch nicht zur Verfügung hatte. Man gibt nicht nur dem ehemaligen Königshaus diese Abfindungs summe, sondern auch die Sekundogenitur-Rente, well, wie der Herr Berichterstatter sagte, diese eine Abfindung ist. die auf rein rechtlicher Grundlage dem Königshaus gar nicht borenthalten werden könne. Wir sind der Überzeu gung, und das erklären wir hier offen: in dem Augen blick, wo die Arbeiterschaft erfährt, daß der Vertrag an genommen worden ist, und ihn in Vergleich stellt mit verschiedenen Punkten, die das Haus in der ver- stoffenen Zeit beschäftigt haben, wird sie es nicht ver- stehen, daß diese Summen an eine einzige Familie gegeben werden. (Sehr richtig! bei den Som.) Man sagt, daß die Ansprüche berechtigt seien. Ja, worauf stützt man sich? Man sagt, wenn wir jetzt nicht durch den Vertrag geben, werden wir einen Prozeß bekommen, und dieser Prozeß vor solchen Beratern. Gegenüber dem Angriff des Herrn Abg. Bertz gegen das Königshaus, daß eS angeblich viel für das Land, viel Gutes getan habe, möchte ich erklären: Hundert- tausende im Lande wissen, was da» Hau» Wetkin für das Land getan hat (Laute» Lachen Kei den Kom. — echen." Diese Sehr richtig! recht».), und e» ist mir ein Bedürfni» in Striesen hat diesem Augenblick die Gefühle de» Danke» vor dem Rechte nur zustehen den Angestellten von Prin zen, die Apanage beziehen. Nun sind diese Angestell ten großenteils in einer Zeit in den Dienst des Prinzen getreten, als er apanageberechtigter Prinz war, also bevor er in den Genuß der Sekundogenitur-Rente gelangte, und sie sind natürlich dann in seinen Diensten verblieben. Dadurch, daß diesem Mitgliede des Königs hauses die Rente zustand, bezog er keine Apanage, und nun entfallen für diese Leute die Rechte, die anderen Hofbeamten zustehen. Der Ausschuß in semer Mehr heit hat das als eine große Härte angesehen, zumal es sich um ziemlich wenig und sehr alte Leute handelt, die kaum mehr in der Lage sind, etwas anderes zu er greifen und sich fortzuhelfen. Ohne die Rechtsverhält nisse näher zu prüfen, hat der Ausschuß geglaubt, aus Billigkeit dahin kommen zu müssen, diese Eingabe der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Die übrigen Eingaben, die noch vorliegen — es m z. B. eine von einem Bunoe der Invaliden und Witwen Deutschlands, die sich gegen jede Entschädigung des Königshauses ausspricht, vom 2. Febrar 1923 —sollen durch die zu treffende Beschlußfassung für erledigt er- klärt werden. Ich bitte, den Mehrheitsanträgen zuzustimmen. Mitberichterstatter Abg. Vertz (Kom.): Ich habe als Mitberichterstatter zu den Ausführungen des Bericht erstatters, die sich auf den Vertrag beziehen, nicht viel hinzuzufügen. Der Herr Berichterstatter hat den Ver trag nur von der rechtlichen Seite aus betrachtet, die Kommunistische Fraktion im Plenum sowohl wie im Nechtsausschuß ließ sich bei der Stellung ihres Minder heitsantrages von anderen Motiven leiten. Im Ausschuß erklärte der Vertreter der Deutschnationalen Volksoartei sogar, daß, wenn wir den Minderheitsantrag annehmen würden, wir uns alle strafbar machten. (Abg. Gündel: Einen solchen Unsinn haben wir nicht gesagt!) Sie nicht, aber der Vorsitzende, Herr Abg. Beutler, hat das gesagt. Er fügte hinzu, daß man, wenn man irgend etwas ver geben wolle, es auch haben müsse. Aber in dem Vertrag steht ja, daß man dem König etwas geben will. (Zuruf bei den Dtschnat.) Es gehört ihm nicht; nur nach Ihrer Auffassung, wenn Sie zurückgehen vielleicht bis in das 16. oder 17. Jahrhundert, gehört es rhm, aber ich habe ja schon im Ausschuß gesagt, daß wir im Jahre 1924 leben wid die Dinge anders betrachten als Sie. Von dissem Gesichtspunkte haben wir unS leiten lassen. Wir sind dafür, daß man dem Königshause nicht diese Summen zur Verfügung stellt, sondern daß unser An trag hier angenommen wird trotz der Gefahr, die Herr Beutler angedeutet hat. Ich habe also als Mitbericht erstatter für den Minderheitsantrag der Kommunisten einzutreten und empfehle diesen Antrag zur Annahme. also gegen den Vertrag Stellung genommen. Ich glaube, damit bewiesen zu haben, daß die Arbeiter, nicht nur die kommunistischen Arbeiter, sondern die Arbeiter ins gesamt die Haltung der Sozialdemokraten nicht ver stehen werden, wenn sie heute auf Grund ihrer Koali tionsbildung mit den bürgerlichen Parteien dazu über- gehen, dem Vertrag ihre Zustimmung zu geben. Man will also dem ehemaligen König diese Summen geben. Aber wenn Anträge für die Arbeiterschaft kommen, die im wirtschaftlichen Kampf stehen, wenn man den Sozial- und Kleinrentnern oder den armen Kindern helfen will, die zum Teil kein warmes Frühstück haben, wenn sie zur Schule gehen, dann sind keine Mittel da, da fehlt es überall Ich habe darauf hingewiesen, daß die Sozialdemokratie schon in den vorigen Beratungen eine wankelmütige Haltung einnahm. Ein Teil war der Auffassung, man könnte zustimmen, so wie es aber in in der von mir angeführten Versammlung in Striesen zum Ausdruck kam, wollte man diesen Vertrag ablehnen. Wenn man uns aber in der „Leipziger Volkszeitung" den Borwurf macht, daß wir oder ein paar ehemalige Minister von uns diejenigen gewesen seien, die auch mit dem Vertrag geliebäugelt hätten, die gemeint hätten, man könnte ihn annehmen, so ist das nur eine Schmiererei in der Zeitung. (Sehr richtig! b. d. Kom.) Es steht fest, daß trotz dieser Behauptung, die vielleicht von Herrn Abg. Liebmann aufgestellt worden ist, der ja als Redakteur dieser Zeitung bekannt ist, die ver flossenen Beratungen schon das Gegenteil bewiesen haben; die Kommunisten lehnen jeden Vertrag mit dem ehemaligen Königshause ab. (Abg Liebmann: Sie haben ihn mit geschmatzten Händen angenommen! — Heiter keit.) Herr Abg. Liebmann, wenn Ihr Artikel schon wahr wäre — er ist aber nicht wahr —, so kann ich Ihnen die Versicherung geben, daß die Kommunistische Partei, die kommunistischen Arbeiter gegen eine solche Ein stellung Front gemacht hätten. Aber ich will den Be weis erbringen, daß wir in der 7. Sitzung am 19. De zember 1923 schon einen Antrag gestellt haben, der sich gegen eine Abfindung des ehemaligen Königshauses wendet, es heißt hier: Tie Gegenstände der Sammlungen usw. werden zum Staatseigentum erklärt und der Linderung der Not lage der werktägigen Bevölkerung, der Sozial-, Klein rentner und der Erwerbslosen dienstbar gemacht. Herr Abg. Liebmann, was Sie geschrieben haben, ent spricht also nicht dem, was in den Protokollen steht. wird nicht zu Gunsten de-StaateS auslausen. Ich möchte gehören. sind darunter Grundstücke, die auf den hier an dieser Stelle erklären, daß selbst Regierungs- Namen des Königs eingetragen sind, die also klar dem Vertreter der Auffassung gewesen sind, daß, wenn man Könige gehören und setzt dem Staate übergeben werden. "W" Prozeß ankommen lassen würde, die Frage Ter Staat bekommt ein großes Vermögen in die Hand, noch strittig rst, ob der König diesen Prozeß ge- er — - Winnen würde. (Sehr richtig! bei den Kom.) Ich habe hier den Bericht über eine Versamm lung deS Sozialdemokratischen Vereins Striesen vom 18. März (Abg. Beutler: Die müssen da- verstehen!) Da kamen die Bedenken zur Sprache, die Herr Mini sterialdirektor Hedrich in der „StaatSzeitung" zurück- gewiesen hat Und da hat ein sozialdemokratischer Re- grerungsrat, Heu Abg. Eastan (Aha! und Lachen rechts.) diese Äußerungen nicht widerlegt, sondern ist sogar so weit gegangen und hat ausgeführt: „Die Vorlage ist zunächst nur eine Vorlage und, nachdem sie an den Landtag geganaen ist, hat da» «oll zu spreche sozialdemokratische Wahlversammlung i« Stri Ich spreche nun als Fraktionsredner zu den Dingen. Der Herr Berichterstatter hat in seinen Aus- führungen die wesentlichen Änderungen zwischen dem' haben von vornherein den stand ¬ alten und dem jetzigen Vertrage, der zur Annahme ge- ^'Uenommen und erklären heute noch, daß die langen soll, helvorgehoben. Es sind drei Punkte: die .^b'terichast es nicht verstehen wird, »venn die angeb- endgültige Abfindung ist für den König auf 300000 j Berater eines veiles der Arbeiterklasse, die Goldmark jetzt festgesetzt worden, zweitens die Kultur-j ^ozialdemokra.en, heute mit den Burgernchen Diesen stiftung, die ja bei den vorigen Verträgen eine^"^^ annehmen. Wir als Kommunistische Partei Streitfrage war, ist jetzt wieder ausgenommen worden, werden, wie wir es bis jetzt getan haben, m die Ber- und drittens die Sekundogenitur-Rente ist nicht abge- sammlungen gehen und werden den Arbeckern Auf löst. Das sind die Verschlechterungen in dem Vertrag. darüber geben, was dl? große Koalition den Aber es handelt sich für unS darum: während man für Arbeitern gebracht hat und nn allgemeinen