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sterium im Einvernehmen mit dem Borstande des Landtag». Wird nach dieser Vorschrift Ruhegehalt gewährt, so entfällt die Gewährung de» Uber- gang-geldeS. 4 In k b Abs. 1 die Worte «nach Gewährung der in Z 3 geordneten Bezüge- zu streichen. 5. An § b Abs. 2 die Hahl „XII- in „X" zn ändern und Satz 2 zu streichen. 6. § 5 in Abs. 3 Satz 1 die Worte „die in § 4 Abs. 1 und 4" zu ersetzen durch „8 3" uud im Satz 2 die Worte „uach Ablauf der im ersten Absatz dieses Gesetzes erwähnten Gebührnisse" zu streichen. 7. 8 10 zu streichen. 8. In § 11 den Satz 2 zu streichen. 9. Artikel 2 zn streichen. 10. Artikel 3 Abs. 2 zu streichen. II. de» Berichterstatters Siewert (Kom): Ter Landtag wolle beschließen: die Borlage Nr.70 in vorliegender Fassung abzulehnen. Dafür folgende Änderungen deS Gesetzes über die Dienstbezüge der Minister vom 5. Jul» 1919 anzu- nehmen. 8§ 2 und 3 des alten Gesetzes erhalten folgende Fassung: 8 2. Tie Minister beziehen Gehalt uach den Bestim mungen der BesoldungSordnung. Scheidet ein Minister aus seiner Stellung aus, so erbält er die Dienstbezüge eines im Amt befind lichen Ministers mit Ausnahme der Aufwandsent schädigung noch bis zum Ablauf deS Monats, der auf den Monat folgt, in dem er die Geschäfte seines Amtes niedergelegt hat. 8 L Ans der Ausübung des Ministcramtes erwächst kein Anspruch auf Ruhegehalt. Minister, die aus besoldeten Reichs-, Staats- und Gemeindesteuer» berufen werden, treten nach Ausscheiden ans dem Mimfleramt in ihre vorherige Stellung zurück. Im Falle der Dienstunsähigkeit oder Nicht- verwendung erhalten sie das ihnen auf Grund ihrer früheren Amtstätigkeit im Reichs-, StaatS- oder Gcmcindedicnst znstehcude Ruhegehalt. Tie Dienstzeit als Minister wird angerechnet. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung iir Kraft. Berichterstatter Abg. Liewert (Lom.) geht zunächst auf die Behandlung der Vorlage Nr. 70 im Ausschuß näher ein. Bon deutschnationalcr Seite wurde gegen das ursprüngliche Gesetz Stellung genommen, ebenso von kommunistischer Seite. Bon kommunistischer Seite wurde betont, daß die Kommunisten grundsätzlich die Ministerpensionen ablehnen werden, da die Kommunisten das Wesen des Parlamentarismus nicht so auffassen, daß die parlamentarischen Minister durch die Wahl zum Minister für Lebenszeit eine Versorgung finden. In den letzten Sitzungen des RechtSauSschusses ist dann von Herrn Abg. Bethke dein Ausschüsse ein längerer Vor schlag unterbreitet worden, der sich im wesentlichen dem Gesetze, das in Preußen angenommen worden ist, an- schließt. Dieser Vorschlag deS Abg. Bethke ist sowohl von der Regierung wie von der über der Regierung stehenden Neunerkornmission angenommen worden und wird als Mehrheitsantrag dem Landtage präsentiert. Die Teutschnationalen und die Kommunisten haben ihre Stellung in den Minderheitsanträgcn zum Aus druck gebracht. Tie Kommunistische Fraktion hat schon, als die erste Beratung des Gesetze- stattsand, klar ausgesprochen, daß sie das Gesetz grundsätzlich ablchnen müsse, »veil sie nicht anerkenne, daß für Leute, die zufällig Minister werden, eine Pension auf Lebenszeit gezahlt werden soll. Wir sind der Ansicht, daß die Leute, die einen Mmisterpoften einnehmen, als Vertreter ihrer Partei eine Kampfposition besetzen, die sie durchführen müssen, so gut sie können. Allerdings muß gejagt werden, daß die bürgerlichen Parteien, die sich im vorigen Jahre zu dieser ersten Beratung ausgelassen haben, ihre Stellung vollständig geändert haben (Abg. Gündel: Sehr richtig!), d. h. so weit die Deutsche Volkspartei und die Demokraten in Frage kommen. (Abg. Gündel: Sehr richtig!) Herr Abg. Schiffmann erklärte damals, daß feine Partei diese Vorlage ablehnen müsse, daß sie die Ungeduld der Re gierung, die die schnellste Verabschiedung der Vorlage wünschte, nicht anerkennen könne, und daß diese Vor lage nicht dazu geeignet sei, ausgezeichnete Persönlich keiten auf die sächsischen Ministerposten zu berufen. Man möchte aus dein Stellungswechsel der Deutschen Volksparte» entnehmen, daß jetzt die ausgezeichneten Persönlichkeiten gesunden sind, denn nun scheint man mit einen» Male die erheblichen Ausgaben ohne weiteres zu bewilligen, weil es eben die Herrschaften aus der eigenen Partei sind, die die Nutznießer dieses Gesetzes werden. Herr Abg. Schlssmann hat dann auch erklärt, daß die Deutsche Bolkspartei in der ganzen Vorlage einen Verstoß gegen das parlamentarische System und einen Widerspruch mit dem Parlamentarismus sähe. Ich glaube, dieser Widerspruch ändert sich auch heute nicht, auch nicht durch die neue Fassung der ursprüng lichen Vorlage, wie sie uns heute überreicht wird, denn auch in der jetzigen Fassung bleibt das Nberganasgeld und eine Pension bestehen, die ziemlich hoch ist, die immerhin 600, 700 — 800 M. und mehr monatlich aus- machen kann, wenn man alle Zulagen einrechnet. Ich glaube also, daß wir damit schon da» Recht haben, gegen den Mehrheitsantrag Stellung zu nehmen. Aber nicht nur die Vertreter der Deutschen Volks- Partei Haden sich dagegen ausgesprochen, sondern der heutige Herr Ministerkollege vr. Reinhold hat sich damals auch ganz entschieden gegen diese Verordnung gewendet. Auch er sagte, e» gehe nicht an, eS wäre 738 eine Verunglimpfung de» parlamentarischen Systems, wenn man Leuten, die auf den Ministerposten berufen werden, weil sie einer bestimmten Partei angehören, ungefähr dasselbe wie Beamtencharakter verleihe da durch, daß man ihnen grundsätzlich eine Pension zu. spreche. Auch Herr Ve. Reinhold und seine Parteifreunde haben ihren Standpunkt geändert und l»aben durch »hre jetzige Stellungnahme bewiesen, daß e- nichts wie Opportunismus ist, eine reine Zweckmäßigkeitssrage. Damals saßen die Herrschaften aus der» bürgerlichen Parteien »licht in der Regierung, sie wäre», nicht Nutz nießer dieser Vorlage, es waren nur Sozialdemokraten da, deshalb mußte dw Vorlage abgelehnt werden. Man steht daran wieder, wie weit der Egoismus der bürger lichen Parteien geht. Wir sind auch der Ansicht, daß das ursprüng- liche Gesetz geändert werden mußte, denn cs hatte wesentliche Mängel. Es hatte vor allen Dinge»» den Mangel, daß ein Minister, der vorher Beamter war und aus dieser Beamtenstellung ei»» Millisteramt übernahm, wenn er seinen Minister- Posten verlieb, ersten- einmal kein niedrigeres Gehalt beziehen konnte als das Ministeraehalt und zweitens, wenn er als Minister abtrat, die Ministerpension bekam, nnd wenn er z B. Landgerichtsdirektor wurde, dann auch noch das Gehalt als Landgerichtsdirektor bezog Es haben davon auch einige Herre»» Gebrauch gemacht. (Abg. Gündel: Sie machen noch Gebrauch davon, Zeig- ucr z. B.!) Nein, es ist von Herrn Finanzminister Reinhold anf meine Anfrage »nitgeteilt worden, daß der ehemalige Justizmillister Ne»» die Regierung ersucht hat, die Geschichte ebenso umzuwandeln »vie bei Herrn Dr. Seyfert. Herr vr Seyfert hat damals, als er wie der eine Staatsstellung übernahm, der Negierung das Angebot gemacht, daß er keinen Gehalt dafür beziehen will nnd sich bloß mit der Ministeipension zufrieden gibt. Dasselbe hat auch der ehemalige Justizmiuister Neu beantragt. Wir sehen also die Notwendigteil der Abänderung des alten Gesetzes ein. Wir sind aber der Ansicht, daß diese Pension überhaupt beseitigt werde»» soll. Wir halte»» auch da- Wartegeld für überflüssig. Wir sind der Ansicht, daß hier die Dinge auf folgende Weise er ledigt werden können. Tritt ein Minister ab, dann be kommt er für den nächsten Monat noch sein Gehalt, und dann soll er sich in diese»»» einen Monat umschen, eine andere Stellung zu finden. Findet er keine, so soll er stempeln gehen. (Heiterkeit.) Wir müssen schon sagen, daß dieses ganze Gesetz eigentlich als eine lsx Heldt betrachtet werden kann. Cs ist vollständig auf der» Herr»» Ministerpräsidenten Heldt zugeschnitten, fast in jeder Hinsicht. Ma»» will durch ein solches Gesetz dafür sorgen, daß die Herr schaften, wen»» sie durch irgendwelche»» Stimmung- wechsel aus ihrer Stellung entfernt werden, für zeit lebens gesichert sind. Jedenfalls muß festgestellt werden, daß selbst das Ruhegehalt, da- auf Grund deS jetzigen MehrheitsantlageS gezahlt wird, so hoch ist, daß es dem Höchstgehalt eines Beamten der Gehaltsgruppe XIII gleichkommt. Ich meine, daß das als unmäßig ab gelehnt werden muß. Wir können unmöglich zugeben, daß eii» Minister, wen»» er vier Jahre Minister war uud das 50. Lebensjahr überschritten hat, sich dann auf sein Ruhegehalt verlassen darf, daß er dann nicht mehr verpflichtet sei»» soll, seine wertvolle Arbeitskraft im Interesse des Staate- anderweit zu verwenden. Wir lehnen die Mehrheitsanträge ab. Wjr sehe»» in den Mehrheit-anträgen die Schaffung einer Pfründe, die von un» bekämpft werde»» muß. Wir sehe,» in der Schaffung dieses Gesetzes jedenfalls keinen Vorteil für die sächsische Arbeiterklasse, sonder»» nur eine»» Nachteil. Wir lehne,» das Gesetz ab und werden cs entschieden bekämpfen. Ich bitte um Annahme der Minderheits- anträge. Mitberichteistatter Abg. Gündel (Dtschnat.) geht auch zunächst auf die Geschichte der Vorlage Nr. 70 ein. Wir Tcutschnationalen haben uns auf de», Standpunkt ge stellt, daß beamtete Minister eine Pension erhalten solle»», daß aber der Grundsatz der sein müsse, daß der Höchst- betrag der Pension nicht höher sein dürfe als die Be züge, die die Beamten haben würden, wenn sie in ihrem alte», Amt geblieben wären. Cie wären auch da natürlich vorwärts gekommen, bei staffelmäßigen Ge hältern z. B-, und das muß berücksichtigt werden. Aber wir wollten nicht, daß damit ein Beamter, der meinet- wegen aus Gruppe V oder VI Minister wird, zeitlebens eine Pension bezieht, die das Gehalt eines aktiven Ministerialdirektors übersteigt, was eii» Unding ist. Nun habe»» wir jetzt die Vorlage in der Fassung der Mehr Heils anträge, die von der große», Koalition stammt. Hier soll eii» Dreifaches gewährt werden, näm lich einmal ein Gnadenmonat, wie mai» es nennen kann, zweitens ein ÜbergangSgeld und drittens eine Peirsion. Ter Gnadenmonat ist neu, den gab eS bisher noch nicht. Es soll also wie bei den Beamten im Todesfälle ein Gnadenmonat gewährt werden. Tas Übergangsgeld war jetzt auf 3—6 Monate zu gewähren, wenn der Minister 30 Tage im Amt war. Die Voraussetzungen werden etwa- erschwert, weil eS geknüpft wird an eine mindestens viermonatliche Ministeriell. Aber dafür wird die Zeit, für die ein Übergangsgeld gewährt wird, ganz wesentlich verlängert, es kam» außer dem Gnaden monat noch auf 23 Monate im Höchstfälle gewährt werden, so daß der ausgeschiedene Minister noch zwei Jahre nach seinem Ausscheiden Leistungen von» Staate erhält, die nur in der letzten Zeit herabsinken bis 45 Proz. des MinistergehalteS, also immer noch eine sehr respektable Summe. Wenn er aber vier Jahre im Amte ist, bekommt er eine Pension von mindesten- 25, höchstens 40 Proz. des Ministergehalts. Eine Änderung des bisherigen Rechtszustandes liegt auch darin, daß, falls da- Ausscheiden auf Grund e»ngetretener Dienst- unfähigkeit erfolgt, eine Pension nur eintritt, wenn sich der Minister die Gefundheitsschädigung bei Ausübung oder au» Anlaß seine- Dienste- ohne eigenes Verschulden zugezogen hat. Bei Ministern au» dem Beamtenstande wird grundsätzlich der Gedanke ausgenommen, der im dcutschnationalen Anträge au-gedrückt war, daß an Pension im Höchfibetrage nur soviel erreicht werden soll, al- der Beamte tatsächlich bezogenes Einkommen in seiner letzte»» Dienststelle hatte. Es ist da gesaat, daß diese- Gehalt daS tatsächlich bezogene DienH- einkommen der letzte»» Dienststelle, aus der lwran- er berufen worden ist, nicht übersteige»» darf. Hier bann ein Recht-zweifel eintreten. Hiernach braucht eine während der Dienstzeit als Minister eintretende Gehalts aufbesserung nicht berücksichtigt zn werden, denn e- ist von dem „tatsächlich bezogene»," Diensteinkommen der letzten Dienststelle die Rede; wen»» sich während der Zeit der Ministerschaft dieses Einkommen ändert, so wird zwar das Einkommen erhöht, aber es würde sich dann wohl »richt um eii» tatsächlich bezogenes Dienst- eiukommeu handeln. Ich möchte schon an dieser Stelle auf den Zweifel, der sich hier Herausbildei» kam», auf merksam mache»» und eveniuell anregen, da- zu ändern. Tas tritt bei einem Minister ein, der die 10 Jahre ohne angerechuete Dienstjahre hat. Wen»» diese 10 Jahre nur erreicht werde»» durch angerechnete Dienstzeit, so bekommt er nur die Pension der letzten Dienststelle, auS der er berufe,» worden ist. 8 7 regelt die Anwendung der übergangsgelder. Hier scheint mir eine Lücke insofern vorzuliegen, als das übergangSgeld nur ruhen soll, wem» aus öffentlichen Mitteln ein Bezug stattsrndet. Das über- gangsgeld soll doch dazu dienen, daß der Minister, der aus seinen» Berufe ausgeschieden ist, in die Lage versetzt wird, sich ein andere- Unterkommen zu suchen, anderweit für seine Existenz zu sorgen. Tann aber fehlt ein Grund dafür, warum da- üver- gangsgeld nur ruhen soll, wenn er au- dsfentlichen Mitteln Bezüge hat. Wen,» er z. B. früher in Privat- diensten war und wird Minister und scheibet auS und findet in seiner alte»» Privatstellung wieder Unterkunft, so sind das keine Einkünfte aus öffentlichen Mitteln. Also dann würde der Mann in seine alte Stellung zurücktreten und sein alte- Gehalt beziehen, daneben aber unter Umständen bis zu 23 Monaten Ubelgangs- geld beziehen. Das ist ein Zustand, der meine- Dafür haltens weder gerecht noch finanziell erträglich ist. Deshalb beantrage»» wir: Der Landtag wolle beschließen zu 8 folgenden Satz 2 anzufüge»»: „Das Gleiche gilt, soweit der ausgeschiedene Minister Bezüge aus der Anstellung im Privat dienst hat." Ten»» auch das macht den Zweck der Übergangsgelder entbehrlich, der Mann ist versorgt und braucht vom Staate nicht weiter ÜbergangSgeld zu beziehen. Das zu de»» Mchrheitsanträgen! Ich wende mich nun zu denMinderheitsanträgen, die meine Fraktion gestellt hat. Diese Anträge sind in der Erwägung gestellt worden, daß die Neureglung dem Wesen des parlamentarischen Ministeriums widerstreitet und die Staatskasse mit schwer»» Verpflichtungen be lastet. In de»» großen westlichen Demokratie»» kennt man Pensionen für parlamentarische Minister nicht, und auch im Gesetz von 1919, das doch schon unter der neucn Herrschaft gemacht ist, hat man das Wesen des parlamentarischen Systems richtiger erkannt, man hat damals für die parlamentarischen Minister keine Pen sionen festgesetzt. Erst jetzt kornmt man dazu. Nur» ist ! ein parlamentarischer Minister anders zu beurteilen als das Staatsdieneramt im gewöhnliche»» Sinne. Zu einem solche»» Amte werden Politiker aus politischen Gründen berufen, während — das kann »»»an offen sage,» — die sachliche Eignung oft erst sehr in zweiter Linie kommt. (Sehr richtig! rechts.) Vor alle»» Dinge»» muß aber die finanzielle Seite der Sache scharf betont werden. Bei dein häufigen Wechsel in der» Ministerstellen, der mit dem parlamentarischen System ohne weiteres verbünde»» ! ist, können für den Staat ganz gewaltige Lasten ent- i stehen, die sich erst in Jahren voll auswirken und dann her vortreten werden. Ich wundere mich, daß der Herr Finanz minister, der sonst bei jeder Gelegenheit so stark für die Valanxiernng deS Etats eintritt, hier die Gelegenheit an der Balanxierung des Etats mitzuwirken, nicht ergreift. Ich möchte weiter die Frage stellen, ob cs sich hier um unbedingt nötige Ausgabe»» handelt. Bisher hat man sie nicht für notwendig gehalten und ist mit der Sach lage ausgekommcn. Wir »vollen uns doch gar nichts vormacbcn. Das Pensionsrecht wird hier gewährt mit Rücksicht auf bestimmte Personen. Es wäre deshalb besser, man wirkte zur Balancierung des Etats dadurch i mit, daß »»»an jetzt die Ausgaben herabsetzt, statt daß man neue Ausgabe»» hcrbeiführt. (Zuruf bei den Soz.: Es sind noch sechs alte Ministerpensionäre!) Tas kann «ja sein, aber früher kam man zum Ministeramt, wenn man ei»» Lebe»» voll Arbeit und Erfahrung hinter sich hatte, und da bekäme»» die Leute die Pension, wenn sie sehr alt waren, aber hier sollen schon Leute, wenn ie 50 Jahr alt sind, für das ganze Leben Pension be kommen. Tamals hat kein Minister von 50 Jahren Pension bekommen, den können Sie noch suchen. Die Zeiten der großen Koal'tion werden über dieses Gesetz wohl mit einen» kühle»» Stillschweigen hinweggehen. Es ist üblich geworden, daß man das Volk darüber nicht ge rade informiert, aber wir werden das Volk unterrichten müssen, daß diese neuen Lasten bewilligt werde»» von einer Partei, die sich früher entschieden gegen Pensions ansprüche der politischen Minister gewendet hat. Für die Beamtenminister ist die Regelung einiger maßen erträglich geworden, wenn auch der Mindestsatz, den ein Beamter als Pension beziehen soll, nämlich der Endsatz der Gruppe XII, zu hoch «rscl>eint und wir des halb Gruppe X zu setze»» beantragt haben, aber für die Minister, die nicht aus dem Beamtenstcnrde kommen, kommt eine große finanzielle Belastung für den Staat heraus. Zunächst der Gnademonat. Ta frag« ich: Warum soll er de»» Ministern gewährt werden? Ein Beamter erhält ihn nur, wenn er stirbt; da hat der Gnadenmonat seine volle Berechtigung, denn in» Todes fälle treten große Lasten ein, eS macht sich ein« Um stellung des Haushalts notwendig, unter Umständen eii» Umzug. Hier bekommt ein Minister Umzugskosten, wenn er nach Sachsen umzieht, warum er noch ein Gnaden monat zu bez ehen hat, ist nicht abzusehen. Rach dieser Rechtslage, die geschaffen werden soll, werden wir in > jedem Monate nach einem Ministerwechsel 14 Minister