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718 Die als Minderheitsanträge ausgesührten Anträge Arzt und Fcllisch wurden abgelehnt, der unter 4 der Mehrheitsanträge ersichtliche Antrag angenommen. ES sind dann eine ganze Reihe von Eingaben ein gegangen. Der Recht-au-schuß empfiehlt, diese sämtlichen Eingaben al» durch die gefaßten Beschlüsse erledigt zu erklären. Der Antrag Arzt, Drucksache Nr. 7Ü7, der vor Erlaß der Notverordnung eingegangen ist, ist durch die Verordnung erledigt. Ich bitte Sie, die Mehrheits anträge anzunehmen. Abg. Fellisch (Mehrh. d. Soz): Ich will nur mit einigen Worten meinen MmderheitSantrag begründen. Ich habe meinen Antrag deshalb gestellt, weil ich Wert darauf lege, das; wenigstens das künftige Gesetz dem fetzigen Zustand der Zersplitterung der für den Wohnungsbau bereitgestellten Mittel ein Ende macht und daß die Regierung gewissermaßen die Weisung erhält, in dem künftigen Gesetzentwurf unsere Wunsche zil bcrücffichtigen. Ich bemerke dabei noch, daß wir in Sachsen fast der cirrzige Staat in Deutschland sind, der zu dieser nach meinem Dafürhalten kolossal unpraktischen und unglücklichen Lösung gekommen ist, während alle anderen Bundesstaaten außer Preußen eure Regelung im Sinne memeS Antrages getroffen haben. Ich behalte mir eine nähere Begründung des Antrages vor für den Zeitpunkt, wo uns die Regierung die ver sprochene Gesetzesvorlage unterbrci en wird. Sollte Steuernotverordnung des Reiches einen Paragraphen für die Bestenernng deS unbebauten Grundbesitze» ent hält, dann müssen »vir es bedauern, daß von dieser Stenerart in Sachsen in der Steuernotverordnungnicht» zu bemerken ist. ES ist ganz richtig, daß die Steuer- Notverordnung de» Reiche» vorgesehen hat, daß die Steuer auf unbebaute Grundstücke selbst in der in der Steuernotverordnung unzulänglichen Form erst vom November deS Iahreö 1925 an erhoben werden kann. Aber wenn das schon in der unserer Meinung nach reaktionären dritten Steuernotverordnung enthalten ist, so ist das für Sachsen umsomehr Veranlassung, nun gewissermaßen daS anszugleichen, Ivas das Reich ver absäumt hat. Deshalb wünschen wir eine Grundsteuer, berechnet nach dein Friedenswerte, damit es möglich ist, die Stcuerbedürfuisse der Allgemeinheit von denen tragen zu lassen, die in erster Lime dazu imstande sind. ES wird behauptet, daß sogar die Absicht bestünde, die jetzt geltenden Sätze der Grundsteuer für die Landwirtschaft noch zu ermäßige,» und vom LandcSkulturrat und anderen Interessenvertretungen gehen ja Bestrebungen ans, überhaupt alle Steuer»» abzubauen, die die Land wirtschaft betreffen. Ich möchte demgegenüber bei dieser Gelegenheit ganz besonders fordern, daß mau solchen Bestrebungen die größte Gegnerschaft entgegen bringt, denn aus dem Etat wie aus der Begründung der Notverordnung der sächsischen Regierung geht hervor, daß die Hauptlasten in unserem notleidenden Lande von den breiten Masse»», von den Unbemittelten getragen werden. Die breiten Schichten des Volke- werden 8- bis 1Omal mehr als die Besitzende»», rein »turnerisch betrachtet, zu Steuern herangezogen. DaS können wir auf keinen Fall milmachen. Das ist eine unsoziale Art der Steuererhebung. Ich fasse also zusammen. Wir sind gegen die Not verordnung, weil wir der Meinung sind, daß in einer so wichtigen Frage der Landtag »»icht auSgeschaltct »verden darf. (Sehr richtig! links.) Weil wir der Mei nung sind, daß cs durchaus nötig gcwesei» wäre, aus dem Wege der legalen Gesetzgebung diese Verordnung zum Gesetz zu erheben, deswegen sind wir gegen diese Notverordnung. AuS den von rnir angegebenen sach lichen Gründe»» aber, aus der sachlichen Prüfung der in Betracht kommenden Materie heraus sagen wir, daß ei»» Gesetz geichaffen werden muß, mit dein sich die arbeitende Bevölkerung in Sachfe»» mehr befreunden kann, als es mit dieser Vorlage der Fall ist. (Sehr richtig! links.) Diese Vorlage »st nnsozial und muß abgelehnt werden. Da bereits im vergangenen Jahre ein Entschließnngsantrag auf Umstellung der jetzt in Sachsen geltenden Grundwertsteuer von» Landtag an genommen worden war, möchte ich doch dringend bitten, daß daS Plenum in» Gegensatz zur Stellung nahme des Nechtsrussckusses sich den» selbstverständ lichen, von» Landtage bereits früher als selbstverständ lich gekennzeichneten Anträge der Minderheit anschlicßt. (Bravo! bei der Minderst, der Soz.) Abg Dr Eckardt (Ttschnat): Tie Erklärungen der Regierungsvertreter im Ausschüsse haben uns gezeigt daß die Ausführungen, die wir bei der Vorberatung zu dieser Notverordnung gemacht haben, durchaus berechtigt sparen. Durch die Art der Verteilung der durch die Auf- wertnngssteuer für den Wohnungsbau aufkommenden Mittel werden diese verzettelt und zum großen Teil brach gelegt. Wem» wir trotz alledem der Notverordnung zustimmcn, so geschieht das einmal deshalb, w«l eine Ab änderung aus formale»» Gründen nicht möglich ist und das andere Mal deshalb, weil eine Ablehnung ein Vakuum schaffe»» würde und bis zum Erlaß eines neue»» Gesetzes jede Wohnbautätigkeit ii» Sachse»» lastmgelegt würde. Umsomehr erwarte,» wir von der Regierung, daß uns sehr bald das von der Mehrheit des Ausschusses ge wünschte Gesetz, das diesen Gegenstand regelt, vorgeleat wird. Was die beiden Minderheitsanträge anlangt, so werden wir dem Minderheitsantrage Arzt unter keinen Umständen zustimmen. Wir könne»» es aber auch nicht betreffs des Minderheitsant,ages Fellisch. Wenn »vir auch die gleichen Ansichten über diese Sache staben wie Herr Abg. Fellisch, so scheint uns doch der Antrag, der alles der staatlichen Regelung überlassen will, etwas zn weit zu gehen. Wir werden deshalb lediglich für die Mehrheitsbeschlüsse stimmen. Abg. Fellisch (Mehrst, der Soz ): Nach den Ausfüh rungen des Herrn Abg. Edel sehe ich mich veranlaßt, einiges zu dein Minderheitsanträge Arzt zu jagen. Dieser Minderheitsantrag verlangt dasselbe, was bereits durch den andere,» Antrag in» Landtag, und zwar mit Zustimmung der gesaniten Sozialdemokratischen Fraktion, beschlossen worden ist. Insofern ist er also »m gegen wärtigen Augenblick an sich überflüssig. Warum wir aber in» Rechtsausschuß diesmal dagegen gestimmt haben, das will ich doch mit einigen Worten erklären. Es »st nämlich ein großer Irrtum, wenn die Herren Antrag steller glauben, daß man etwa bei Erfüllung ihres An trages auf eine so wesentlich erhöhte Einnahme aus der Grundsteuer rechnen könnte, daß inan damit die un soziale Mietsteuer entweder ganz oder erheblich über flüssig machen könnte. Es ist mir mitgetcilt worden, das ein Rechenexempel ergibt, daß in Anstalt bei der dortigen Regelung der Quadratkilometer Grund und Boden weniger mit Grundsteuer belastet ist als augen blicklich schor» in Sachsen. (Hört, hört! rechts.) Wenn man also einen solchen Antrag stellt, und zwar im Zusammenhang mit der Erörterung der Frage, wie man am beste»» Mittel für den Wohnungsbau bereitstellt, so hat man sich zum mindesten erst einmal die Frage vorzulegen, welchen Erfolg der An trag für den Wohnungsbau hätte, wenn er tatsächlich zur Wahrheit gemacht würde. Aus diesen Erwägungen haben wir im Ausschuß zunächst diesen Antrag abge lehnt, wobei wir uns selbstverständlich Vorbehalten, in der Zeit, wo die Regierung ja doch vielleicht wohl in wenigen Monaten eme neue Grundsteuerreform dem Landtage wird vorlegen müssen, eventuell auf Erfüllung deS Antrages Arzt zurückzukommen, aber natürlich nur dann, wenn wir uns wirklich für die Wohnungssuchenden einen soziale»» Vorteil versprechen »vollen. Ich gebe diese Klarstellung deshalb, um uns nicht etwa »n der Öffentlichkeit der Gefahr auszusetzen, daß Abg. Edel (Minderst, d. Soz.): Meine politische:, Freunde haben in» Ausschuß einen Antrag gestellt, der leider abgelehut worden ist. Ich möchte aber auch hier in» Plenum doch noch zu dieser wichtigen Materie einiges sagen, in der Hossuung, daß es gelingt, auf dem Wege dieses Antrages die strittigen Fragen zu regeln. Unser Antrag gliedert sich in zwei Teile: erstens wünschen wir, daß die Aufwertuugsstcuer auf Grund der dritten Steuernotverordnung des Reiches zu soziale»» Zwecken, zum Wohnungsbau und zur sozialen Fürsorge, verwendet wird und daß eine entsprechende Vorlage eingercicht wird, und zweitens wünschen wir, daß die Grundsteuer gerechter geregelt wird, als es jetzt in Sachsen der Fall ist. Es ist schon gegenüber der dritte»» Steuernotverordnung des Reiches durch die Sozialdemokratische Partei in» Reichs tag zum Ausdruck gebracht worden, daß es nichts,Un sozialeres geben kann, als einfach schematisch die breite!» Schichten der Bevölkerung, in diesem Falle die Mieter, zu belasten. Wir erkennen an, daß die Reichsgesetz' gebung den einzelnen Ländern Bindungen auferlegt hat, aber trotzdem müssen wir gegen die Art und Weise protestiere»», wie mni» sklavisch vom Reich auf Sachsen übernimmt, was in der dritter» Steuernot verordnung gesagt ist. Ich erinnere daran, daß man sich beim Beamtenabban und bei der Beamtenbezahlung auch »richt sklavisch an das gehalten hat, »vas daS Reich vorgeschrieben hat. Wir sind deshalb zu der Auffassung gekommen, daß bei gutem Willen sehr wohl ein anderer Weg möglich gewesen wäre, als er durch die Not verordnung der sächsischen Regierung begangen worden ist. (Sehr richtig! bei der Minderh. d. Soz.) Die hohe Belastung der Mieter ist keineswegs erträg lich, so daß wir von» sozialen Gesichtspunkt aus dagegen zu protestiere»» staben. Es kann hier nicht ohne weiteres nachgeprüft werden, ob die Behauptung richtig ist, das; Sachsen die niedrigsten Mieten aufzuweisen hat. Es käme dabei wesentlich irr Betracht, zu prüfen, wie die FriedenSsätze in den einzelnen Ländern sind. Tie Verwendung dieser Steuer aber ist ungerecht fertigt. Einfach auf Kosten der breiten Masse des Volkes de»» staatliche»» Bedarf zu decken, erscheint uns nicht an gängig, sondern wir müssen erneut darauf Hinweisen, daß wir auch in Sachsen eine Steuerrcgelung wünschen, die gerecht alle tragfähigen Schulter»» belastet. (Abg. Arzt: Sehr richtig!) DaS kann man hier aber nicht be haupten, denn vom 1. Juli an werden 80 Proz. aus der Steuer zum StaatSbedarf verwendet und lediglich 20 Proz. sind für Neubauten bestimmt. Demgegenüber steht die preußische Regelung, wo 50 Proz. für den Wohnungs bau verwendet werde»» und 50 Proz. für die Bedürf nisse der Wohlfahrtspflege. Das ist ein himmelweiter Unterschied und wir habe»» uns deshalb auf den Stand punkt gestellt: was in Preuße,» möglich ist, muß auch in Sachsen möglich sein, zumal dort die Regierung ganz auf der gleichen Grundlage tätig ist, wie bei uns in Sachsen. Es ist unS im Ausschuß gesagt worden, daß im preußischen Steuersäckel infolge der dortigen Rege lung, die sich nicht sklavisch an die Reichsverordnung anlehnt, ein großes Loch wäre. Es wird aber eben Aufgabe des preußischen Staates sein, dieses Loch au-zufüllen, und um das hier in Sachsen auch zu erreichen, haben wir vor geschlagen, daß die Grundsteuer entsprechend auszubauen ist. Wenn von der Regierung behauptet worden ist, daß die Sätze der anhaltimschen Grundsteuer nach dem ae- meinen Wert die gleichen Erträgnisse brächten wie die jetzt schon in Sachsen bestehende Gr»»ndsteuer, fo müssen wir dock sagen, daß die Regelung, wie sie in Anhalt besteht, die Möglichkeit offen läßt, daß man die Sätze ansetzen kann, die für den Staatsbedarf notwendig sind. Ten Klagen, insbesondere auS landwirtschaftlichen Kreisen über die riesige Belastung des unbebauten Grundbesitze» können wir unS durchaus nicht anschließen. Diese Klagen über die Notlage der Landwirtschaft sind ja absolut nichts Neue». Wenn man da bemerkt hat, da- selb- die dritte Verzettelung der Mittel verhütet und bei der Zu teilung ai» die einzelnen Gemeinden dem örtlich gänz lich verschiedenen Wohnungsbedürfnis nvhr Rechnung getragen werden kann. Berichterstatter Abg. v». Hübschmann (Disch. Vp ): Bei Prüfung der einzelnen Notverordnungen handelte es sich, wie ich schon emleitungsweise dein» vorvorigen Punkte bemerkte, zunächst darum, ob die formalen Voraussetzungen des Artikel 40 der Verfassung erfüllt sind. Ter Ausschuß hat auch bei dieser Notverordnung die Frage bejaht. Da der Herr Abg. Siewert vorhin die Rechtsgültigkeit der Notverordnungen bemängelte, möchte ich ganz kurz aus die so»male»» Voraussetzungen cingehen. Es ist zunächst die Voraussetzung erfüllt, daß der Landtag nicht versammelt war, als die Not verordnung erlasse»» wurde. Die Vorlage war durch das Staatswohl dringend geboten, den»» die Regierung war durch die 3. Steuernotverordnung gezwungen, Vorschriften zu erlassen, und zwar mit Wirkung von» 1. April d. I. ab. Überdies erforderte die Finanzlage von Staat und Gemeinden, denen im § 42 der 3. Steuer- notvcrordnung neue weitreichende Verpflichtungen in bezug auf Wohlfahrtspflege, Schul-, Bildnngs- und Polizeiwesen auferlegt worden waren, eine Neu regelung der Einnahmequellen, die Erschließung neuer Einnahmequellen von Beginn des neuen Haushaltjahres ab und eine Flüssigmachung von Mittel»» für de»» Wohnungsbau, »veil auch das Gesetz über die Erhebung einer Wohnuugsbauabgabe außer Kraft gesetzt worden war. Eine Verzögerung des Erlasses der Verordnung hätte ihre»» Zweck vereitelt. Der Zwischenausschuß ist gehört worden, er hat verschiedene Änderungen vor- geschlagen, in» übrige»» die Vorlage der Negierung ein stimmig genehinigt. Also die forrnalen Bvraussetzüuge»» der Notverordnung sind erfüllt. WaS den materielle»» Inhalt der Notverordnung anlangt, so darf ich auf die Begründung, die der Vorlage beigegeben ist und die sehr ausführlich gehalten ist, allenthalben verweisen. Was die Steuersätze anlangt, so vertrat der Bericht erstatter im Rechtsausschuß die Meinung, daß es sich in» Rahme»» des Erträglichen halte, eine Meinung, der vor allen Dinge»» von Ünkssozialdemokratischer und lom- munistifcher Seite lebhaft widersprochen wurde. Von dieser Seite wnrde betont, daß die Steuer unsozial sei und einseitig die arbeitende Bevölkerung belaste und daß die Verordnung erlassen sei, ohne daß die Regie rung sich eine»» Überblick über ihre Wirkung verschafft habe. Der Abg. Arzt wünschte (vgl. Minderheitsantrag) eine Grundwertsteuer nach anhaltinische»»» Muster. Die Regierung entgegnete, daß eine Neuregelung der Grund steller erfolgen müsse, doch werde eine Grundwertsteuer nach anhaltinischen Sätze»» keinen höherer» Ertrag als die jetzige Grundsteuer ergeben. Von sozialdemokra tischer Seite wurde auf die Regelung der Frage in Preußen als Vorbild hingewiesen Eine lange Aussprache rief »vie »m Ausschuß so auch im Rechtsausschuß der § 10 hervor. Die erste Notverord nung überläßt die 5 Proz. Steuern für j>en Wohnungs bau der» Gemeinden und bestimmt nur, daß die Ge meinden, in denen keine Wohnungsnot besteht oder die das Aufkommen an Mietzinssteuer wegen der geringen Höhe niHt zweckentsprechend verwenden können, die Steuerbelträge an den Landeswohnungsvcrband ab- zuführen haben. Bon sozialdemokratischer Seite wurde erklärt, daß die Vorlage den Wünschen der breite»» Be völkerung nicht entspreche, die gewählte Form der Zu teilung werde dem Zweck nicht gerecht. Die Wohnungs not sei in den verschiedene»» Gemeinden ganz ver schieden. Einzelne Gemeinden seien ganz besonders belastet, während andere Gemeinde»» so gut wie nichts von der Wohnungsnot wüßten. Tie Erträgnisse könnten nicht den Gemeinden überlassen bleiben. Es sei eine gerechte Verteilung an die Stellen nölig, wo besondere Not herrsche. Diesen Erwägungen verdankt der Min derheit sau trag des Herrn Abg. Fellisch seine Ent stehung. Zurzeit verfugen die Gemeinde»» über 1000 Ein wohner selbständig über den Ertrag der Steuer für Wohnungszwecks. Die kleineren Gemeinden sind zu dem Landeswohnungsvcrband zusammengeschlosscn. Vor behalte»» »st aber auch, daß die Gemeinden bis 2000 Ein- wohner ihm zuzuwe»sen sind, wen»» sie mit de»» auf kommenden Mittel,» nichts Ersprießliches leisten können. Ter Negierungsvertreter teilte mit, daß die Negie rung eine Umfrage veranstaltet habe über die voll den Gemeinden getroffenen oder beabsichtigten Mast- nahmcn. Geantwortet hätten 226, 16 hätten sich noch nicht erklärt, ebenso viele hätten angezeigt, daß sie noch nichts Bestimmtes sagen könnten, was sie mit den auf- kommenden Mitteln anfangen wollten. Von bürger licher Seite wurde erklärt, daß man eine Zentralisie rung beim Landeswohnungsamt keinesfalls billigen önne. über die Höherrückung der Einwohnergrenze ür die Zugehörigkeit zum Wohnungsverbande ließe ich redet». Auf jeden Fall mühten die bezirksfrcien Städte selbständig über die Cteuererträgnissc verfügen können, eine Ansicht, der auch von sozialdemokratischer Seite bcigcpflichtet wurde. Interessant waren die Mitteilungen des Regierungs- Vertreters über den Grad der Wohnungsnot. Sie schwankt zwischen 2,5 Proz. fehlender Wohnungen auf 1000 Einwohner in Freiberg, 4,2 in Meißen, 17,4 in Chemnitz und Plauen und 18,2 Proz. in Dresden, zwischen 1,9 Proz. in der Amtshauptmannschaft Döbeln, 2,5 Proz. in der Amtshauptmannschaft Dippol diswalde, 10,3 Proz. in der Amtshauptmannschaft Stoll- berg, in kleinen nicht bezirksfreie»» Städten zwischen 10,8 Proz. ir» Neustadt uud 35,9 in Schöneck. Ein deutschnationaler Redner meinte, daß man nicht eine große Organisation aufzuziehen brauche. Cs könn ten vielleicht die Wohnunaskommissare bei den Kreis- hauptmannschaften die Verteilung der Steuer- beträge übernehme»». Ter Regierungsvertreter warnte davor, weil die Kommissare mit diesen Verhältnissen bisher nichts zu tun gehabt hätten, im übrigen die Zustände in den verschiedenen Kreishauptmannschaften auch völlig verschieden seien. Die Frage, ob nicht durch besondere Bollzugsverord nungen auch den Organisationen der Bergmanus siedl un gen Rittel zugeführt werden könnten, wurde von der Regierung verneint. sprochene Gesetzesvorlage unterbrci der Antrag wtder Erwarte»» bei der heutige»» sehr schlechte»» Besetzung des Hauses abgelehnt werden, so würde ich nicht versäumen, im gegebenen Augenblick bei der Beratung des bevorstehenden Gesetzes diese Wünsche, wenn notwendig in Form eines neuen An trages, zu wiederhole»». Auch die Parteien, die den» Minderheitsantrag in» Ausschuß nicht zugestimmt haben, habe»» dort zum Ausdruck gebrockt, daß ihnen die Lösung, die die Regierung in der jetzigen Notverordnung getroffen hat, durchaus nicht gefällt. Wir, die wir auf dem Standpunkt des Mindcrheitsantrages Fellisch stehen, haben aber trotzdem der Notverordnung zunächst zugestimmt, »veil »vir sonst einen Zustand geschaffen hoben wurden, der jede Regelmäßigkeit der Verwendung der bis jetzt schon bereit gestellten Mittel sür bei» Wohnungsbau m Frage gestellt hätte. Ich bitte, mciuem Minderheitsantrag zuzustimmen.