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742 der ja in der Tal die Miete darstellt, 10 Proz. den, der an- im unsere Anträge, insbesondere der Antrag zu § 8 genommen wird. Wir werden dann die Vorlage ganzen ablehncn. (Bravo! bei den Ttschnat.) Die in, Eigentum inländischer Personenvcreinig- ungcn und Vermögcnsmassen stehenden Gebäude." Ich erbitte mir darüber Auskunft, ob man unter inländischen Pcrsoncnvereinignugen und Vermögens- «lassen auch öffentliche Korporationen ansieht oder bloß privatrechtliche Pcrsoneuvercinigungen und Vermögcirs- massen. Die Kirche wünscht eventuell, daß in diesen Paragraphen hereinkommt: Die im Eigentum inländischer öffentlicher Körper schaften, privatrechtlicher Personeuverciuigungcn und Vermögensmassen stehenden Gebäude usw. Es würde dann eine Übereinstimmung zwischen unserer Vorlage und der Dritten Steuernotverorduung bestehen. Es würde aber auch genügen, daß die Negierung er klärt, dass es selbstverständlich ist, daß die Kirche al- inländische Pcrsonenvereinigung und BermögenSmasse angesehen wird. Wir haben dann auch noch Bedenken hinsichtlich der landwirtschaftlichen Gebäude. Diese Bedenken werden aber in einem Anträge nicdergclegt, den ciil Fraktionskvllege von mir noch begründen wird. Wir werden gegen die Vorlage stimmen, wenn nicht Berichterstatter Abg. Fcltifch (Soz.): Als Staate geben und Ib Proz. der Gemeinde mit der Auf lage, 10 Proz. für Wohnungsbau zu verwenden. Wir hallen die Erhöhung des StaatsbeitrageS von 5 auf 10 Proz. für untragbar. Wir wollen zugestehen, daß der Beitrag für den Wohnungsbau auf 10 Proz. erhöht wird, wir wollen aber nicht zugestchcn, daß auch der Anteil der Gemeinde für allgemeine Finanzzwecke von 5 auf 10 Proz. erhöht wird. Wir sind für die Erhöhung des Beitrages für den Wohnungsbau, einmal »veil »vir den Wohnungsbau für eine der wichtigstcu und dring- lichsten Ausgaben unseres ganzen Staates halten. Es wird immer und immer wieder davon gesprochen, daß die ernsteste und vornehmste Ausgabe des Parla ments die sei, den Staatshaushalt zu balanzicren. Ich habe mich schon wiederholt dahin ausgesprochen und wiederhole das heute: über dieser Aufgabe der Balauzic- rung des Staatshaushaltes steht uns die andere Aufgabe, dafür zu sorge«, daß unsere ganze Wirtschaft nicht nnter der Steuerlast zusammenbricht. Unsere Wirtschaft ist durch die ungeheure steuerliche Belastung kapitalarm, blutleer geworden. Tatsächlich ist es ja heute so, daß heute eigentlich Geld hat nur noch der Staat und die Gemeinden, daß aber die Wirtschaft, die Privatwirt schaft, der man durch Steuern die flüssigen Kapitalien entzogen hat, unter einem entsetzlichen Kapitalmangel leidet. Es ist also unseres Erachtens eine kurzsichtige Politik, wenn «ran sagt: nur jetzt dafür sorgen, daß der Haushalt balanziert. Man kann mit cinei« Raubbau an Steuern allerdings erreichen, daß ein oder zwei Jahre noch dieser Instand, dieser erstrebenswerte In stand der Balanzierung des Haushalts herbeigeführt wird, aber das wird nicht lange gehen. Wenn Sie sich überlegen, daß auch der dümmste Esel, wenn man seiner Last, die man ihm ausbürdct, schließlich noch etwas hinzulegt, was er nicht mehr tragen kann, störrisch wird und sich hinschmcißt und die Last abwnft, so müssen Sie sich sagen, daß derselbe Zustand auch einmal ein- treten wird, wenn Sie unser Volk steuerlich immer und immer noch mehr überlasten. Das ist bedauerlich, aber es ist menschlich, daß jemand, ver absolut nicht mehr zahlen kann und der auch keine Mittel findet und keine Mittel hat, sich Geld zu verschaffen, schließlich einmal sagt: dann zahle ich überhaupt nicht mehr, mag kommen, was will, und dieser bedauerliche Zustand ist, wie mir vielleicht auch von dem Herrn Fmauzminister be stätigt werden wird, in der Tat zum Teil schon cin- getreten. Dieser Zustand ist gefährlich, und ich glaube, daß es eine unrichtige Steuerpolitik ist, um des Phan toms der Haushaltbalanzierung willen die Steuern ins Uugcmessene zu vermehren. Ich nenne diese Balan- zicrung ein Phantom, denn ich bin persönlich überzeugt, daß, wenn wir den Haushaltplan fo eiurichten, daß er balanziert, die Abrechnung schließlich doch etwas aridere? ergeben wird. Es gibt ja zwei Mittel, um einen Staatshaushalt zu ba'anzieren, einmal das Mittel, die Einnahmen zu vermehren, und es gibt das zweite Mittel, die Aus gaben zu vermindern. Ich habe dieses zweite Mittel auch inr Ausschuß schon empfohlen, und da hat mir der Herr Finanzminister gesagt: ja, was wollen Sie denn, die Mittel, die Sie uns Vorschlägen, bringen ja doch kein Resultat, daß irgendwie unsere Finanzwirtschaft zu erleichtern imstande wäre. Ich habe vorgeschlagen, daß man z. B- die Zahl der Minister herabsctzcn soll; ich persönlich bin der Meinung, daß wir mit drei Mini-, stcrn im Sachsenlande recht wohl auskommcn. Ich habe darauf hingewiesen, daß nach meiner Ansicht die Minister- gehälter in Sachsen im Verhältnis zum Reiche viel zu hoch sind, ich habe wiederholt darauf hingewiesen, daß die Zahl der Abgeordneten viel zu groß ist, und man am Parlament sparen müßte, eventuell auch die D'äten in vernünftiger Weise der Arbeitsleistung des Parlaments anpassen müßte. (Sehr richtig! bei den Dtschnat.) Alles das nützt nichts, wie der Herr Finanz minister sagt, aber es würde doch moralisch einen guten Eindruck machen, wenn daS Parlament und das Mini sterium einmal anfinge, bei sich zu sparen, wenn das Land draußen sähe, daß die Regierung, das Parlament von oben herunter anfangen zu sparen. (Lebhaftes Sehr richtig! bei den Dtschnat.) Es grbt auch noch andere Mittel. Wir lesen, daß in Preußen in großzügiger Weise versucht wird, eine Än- vom Justizministerium mit Wirkung vom 1. Juli 1924 auf 38 v. H. der Friedensmiete festgesetzt worden ist, fo daß sich ein Gesamtbetrag von 63 v. H. der Friedens-^ miete ergibt. Der Mchrhcitkantrag zur Vorlage Nr. I3S geht dahin: Der Landtag wolle beschließen: 1. 8 9 des Gesetzes erhält folgende Fassung: (1) Die Bezirk-Verbünde und bezirksfreieu Ge meinden haben zur Deckung deö Aufwandes, der ihnen durch Pcteiliguug an der Erfüllung der in 8 42 Abs. 1 der Dritten Steuernotverordnung er wähnten Aufgaben entsteht, einen Zuschlag vou jährlich 2 vonr Hundert deS Rutzungswertes des Gebäudes zu erheben. (2) Die Gemeinden haben zur Deckung des all gemeinen Finauzbedarfs einschließlich des Auf wandes, der ihnen durch Beteiligung an der Erfüllung der in 8 42 Abs. 1 der Tritten Steuer- notverordnung erwähnten Aufgaben entsteht, einen Zuschlag in Höhe von 15 vom Hrmdert des Nutzung-wertes zu erheben. Der Ertrag dieses Zuschlags ist mindestens zu zwei Dritteln zur Förderung deS Wohnungsbaues zu verwenden. (3) In den selbständigen Gutsbezirken erheben die BezirkSverdände die Zuschläge deö Abs. 2. Für deu Zuschlag des allgemeinen Finanzbedarfs gelten die Bestimmungen der 88 *0 bis 14 deS VoNzugsgcsetzes vom 12. August 1920 zum Landes- steucrgesetzc (GVBl. S. 311). (4) Der Ertrag der Aufwertuugssteuer aus den in § 2 unter b genannten Gebäude« (Gebäude teilen) fließt den Gemeinden (Bezirk-Verbünden) in voller Höhe zu. Er ist ausschließlich zur För derung des Wohnungsbaues zu verwende«. (5) Die Wirkung der Rechtsmittel gegen die Slaatssteuer erstreckt sich auf die Zuschläge. Eine brsondere Anfechtung der Zuschläge durch Rechts mittel findet nur insoweit statt, als es sich um das Recht der Gemeinden (Bezirksverbünde) auf Erhebung der Zuschläge handelt. (6) Es bleibt Vorbehalten, durch ein besonderes Gesetz die Verfügung über die für den Wohnungs bau bestimmten Mittel anderweit zu regeln. Dieses Gesetz kann auch Bestimmungen darüber treffen, zu wessen Gunsten die für Beihilfen verwendeten Mittel hypothekarisch sicher zu stellen sind. 2. im übrigen deu Gesetzentwurf unverändert »ach der Vorlage auzunehmcn; 3. die Eingaben 1091 und 1100 (Prüfungsausschuß) durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erkläre»:. Ferner liegen folgende Minderheitsanträge vor: l. In § 8 ist die Zahl „zehn" durch „fünf" zu ersetzen. Beutler (Dtschnat ). Man muß berücksichtigen, daß dazwischen eine Anzahl l unserer Parlamentsparteien, zunächst einmal die Reyie- von Jahren liegt, in denen die Häuser vernachlässigt rung zu balanzieren, damit die große Koalition nicht werden «rußten u«d vernachlässigt worden sind, weil über Nacht in die Brüche geht. Diese Aufgabe ist gv» die Erträgnisse nicht ausreichten. Die Fehler und wiß schwierig, aber ob sie für das Land so kehr danVenS- Schäden, die die letzten Jahre mit sich gebracht haben, wert ist, möchte ich bezweifel«. Ich stehe auf dem Stand- müssen mit jahrelangen Kosten ausgebeffert werden, punkte, wie gesagt, daß mit der heutigen RegicrungS- ehe daran zu denken rst, daß ein Hauswirt aus diesem koalition und mit dem heutigen Parlament nichts er- Bcsitze eine kleine Rente bringt. Dieser Zustand ist reicht wird, da gibt eS Hemmungen, die jeder Krindige auf die Dauer unhaltbar. Es muß dem Hausbesitzer natürlich ahnt »nid weiß, Hemmungen, die jeden Fort- von der gesetzlichen Miete ein Teil bleiben, der den schritt in dieser Beziehung verhindern. Also letzten Kapitalzins, eine gewisse Risikoprümie und auch ein Ende» wird nichts anderes helfen als daß wir diese gewisses Entgelt für seine Mühewaltung darstellt. Es Regierung und dieses Parlament nach -Hause schicken wird als letztes Ziel die Beseitigung der bisherigen (Sehr richtig! bei den Dtschnat.), ein anderes Par- Zwangswirtschaft gelten müssen. (Sehr richtig! bei den lament nud eine andere Regierung an ihre Stelle bringen Dtschnat.) Dabei sind wir der Ansicht, daß die gesetz- (Sehr richtig! bei den Dtschnat ), dann wird es vrcl- lichen Hemmungen, die den Hauswirt etwa in die Lage leicht besser. (Zurufe: Vielleicht? und Heiterkeit bei setzen könnten, nun seinen Mietern glattweg zu küu- den Regierungsparteien.) Wir wissen ja nicht, ob das digeu, wahrscheinlich noch auf längere Zeit aufrecht- Land dann auch die Vernunft hat, aber ich denke, daß erhalte« werden müssen, denn wir wollen nicht, daß die Steuerpolitik der heutigen Regierung noch manche«! der Hallswirt aus Willkür seine Mieter all die Luft die Augen öffnen wird und besonders auch die Politik, setzen kann. Aber geldlich muß der Hau-wirt unter die man gegenüber dem HauSbesitz und den Rentnern allen Umstünden anders gestellt werden, als er das bis- und kleinen Sparern eingeschlagen hat, dann doch dazu her ist. (Bravo! bei den Dtschnat.) führen wird, daß diese Leute sagen, mit dieser Regie- Die Vorlage will von dem Nutzung-wert deS Hauses, rung lind Rcgierungspolitik ist nicht vorwärts zn kommen. Ich will im einzelnen noch folgende» anführcn: Es ist von seilen der Kirche Bedenken erhoben worden, ob die Ordnung, wie sie in der Vorlage gegeben ist» «lit den Grundsätzen übereinstimmt, die die Dritte Steuernotverordnung hinsichtlich der Besteuerung von öffentlichen Korporationen gibt. ES ist in unserem Ent wurf gesagt worden, daß befreit seien von dieser Steuer diejenigen, die von der Grundsteuer befreit sind. ES ist da? Bedenken der Kirche, ob eS genügt, wenn in § 8 Abs. 2, der von der Befreiung von Körperschaften spricht, gesagt worden ist: 11. 1. Tie §§ 7 und 8 sind zn streichen. 2. 8 9 Abs 1 ist zu streichen und durch folgende Fassung zu ersetzen: Die Aufwertungssteuer beträgt jährlich 15 vom Hundert. Der Gesamtertrag ist zu zwei Dritteln zur Förderung deS Wohnungsbaues, zu einem Drittel zur Wohlfahrtspflege zu ver- wenden. Siewert. Zipfel (Kom.). Berichterstatter Abg. Fel lisch (Soz.) verzichtet zu nächst auf das Wort. Abg. Bentter (Dtschnat.): Diese Gesetzesvorlage be schäftigt sich mit einem der wichtigsten und schwierigsten Probleme der heutigen Wirtschafts- und Finanzpolitik, mit dem Probleme des Verhältnisses zwischen Haus besitzer, Mieter und Staat. Tie Vorlage basiert auf der sogeuanuten Tritte« Stcuernotvcrordmlug des Reiches. Diese Berorduung ist diejenige Vorlage der Nachkriegs zeit, die die schärfste Kritik herausgeforderl und meines Erachtens verdient hat. Sie hat hinter sich, wie die letzten Reichstagsvcrhandlungen ergeben haben, sicher nicht mehr die Mehrheit des jetzigen Reichstages. Sie wird, darüber kann kaum ein erheblicher Zweifel sein, umgestaltet werde«. Ob es sich empfiehlt, auf dieser schwankenden Grundlage der Tritten Steucrnotvcrord- nung «och ein Gesetz wie das vorliegende gufzubaue«, erscheint mir mindestens zweifelhaft. (Sehr richtig! rechts.) Ich halte es nicht für am Ptatzc, hier über die so genannte Aufwertuugsfrage im allgenreinen zu spreche». Tie sogenannte Auswertungsfrage führt ihren Namen zu Unrecht. WaS dort Aufwertung genannt wird, ist keine Auf- wertung,sonder«Wegnahmeeincs großenTeils berechtigter Ansprüche. (Sehr richtig! bei de« Ttschnat.) Wir hätten c- für richtig gehalten, wenn dasReichvon dieser schematischen Aufwertung, wie sie die 3. Steuernotverordnung bringt, abgesehen hätte. Tas Reichsgericht hat in seinen Ur teilen einen besseren Weg gezeigt, der eine individuelle Behandlung der einzelnen Fälle ermöglicht hatte. Man hat gesagt, da wäre eine Unzahl Prozesse entstanden. Das ist unwahr und hätte sich vermeiden lassen, wenn man eine Schiedsstelle eingeführt hätte, die den einzel nen Fall beurteilt und sich nach ihm gerichtet hätte. Den Weg ist man nicht gegangen. Man hat den Gläubigern 85 Proz. ihrer Forderungen genommen und hat gesagt: Mit den 15 Proz. mußt du dich ab finden lassen Air hätten erwartet, daß sowohl den Hypothekengläubigern gegenüber als auch gegenüber den Hausbesitzern eine größere Billigkeit gewahrt worden wäre, denn auch bei den Hausbesitzern handelt es sich um nichts anderes als um Kapital, das durch Arbeit erworben, in langjähriger mühsamer Arbeit und Sparsamkeit zusamnrcngetragen worden ist (Sehr richtig! bei den Dtschnat), und er sieht nun, daß diese Erspar nisse eines langen Lebens vielleicht heute ihm über haupt Erträgnisse nicht mehr bringen. Die Festsetzung der gesetzlichen Miete, wie sie bisher erfolgt ist, bringt den: Hausbesitzer ein Erträgnis seine- Kapitals überhaupt nicht (Sehr richtig! bei den Dtschnat.) Der Hauswirt wird mit der gesetzlichen Miete, wie sie bisher vorliegt, mit Mühe und Rot den Aufwand bestreiten können, den da» Hau» erfordert. derung der Verwaltungsorganisation herbeizuführen, die große Ersparnisse zu bringen imstande ist. Man sucht die Verwaltung zu vereinfachen, man beschneidet ins besondere die Ministerialinstanz, man versucht zu dezen tralisieren. Ich habe vergeblich darauf gewartet, daß in unserem Lande einmal der Versuch gemacht würde, durch eine großzügige VerwaltungSreorganisation große Ersparnisse, die damit zu erzielen wären, zu erreichen. Ich glaube, daß die Wurzel des Übels doch wohl die ist, daß unsere heutige Regierung und da- heutige Par- lament unfähig sind, eine wirkliche Reform in dieser Beziehung, eine wirkliche Finanzreform herbeizuführen. (Lebhafte» Sehr richtig! bei den Dtschnat.) Sie wissen ja, e» ist heute st« größte und schwierigste Aufgabe Nechtsausschuß begann, sich auch mit der diesmaligen Neuregelung der MietzinSsteuer zu beschäftigen, waren sich alle Parteien im Ausschuß bewußt, daß es sich hier bei um eine Aufgabe handelt, die einen Auftrag zu erfüllen hat, der nach außen hin als eine unsoziale Handlungsweise angesehen wird Ich bitte aber den Landtag, doch folgendes zu beachten, daß cs ja schließ lich nicht das Verschulden der sächsischen Regierung oder de» sächsischen Landtag- ist, daß die MietzinSsteuer nicht eine soziale Steuer geworden ist, wie eS eigentlich sein sollte, sondern einfach schon durch den grund- legendeu Einfluß der Neichsrcgienmg und der Neichs- gesetzgebung zu einem erheblichen Teile zu einer rein fiskalischen Steuer geworden ist. Die Regierungsvorlage hatte bekanntlich bei einer Gcsamtzinsstcuer von 25 Proz. mir 7s^ Prvz. für den Wohnungsbau vorgesehen. Mit dieser Regelung war keine Partei im RechtSaudschuß einverstanden, und cs war das einmütige Bestreben deS Ausschusses darauf ge richtet, den Satz vou 7^ Proz. für den Wohnungsbau auf mindestens 10 Proz. zu erhöhen. Die Regierung hatte die 25 Proz. so eingestellt, daß 10 Proz. der Staat er halten sollte, 15 Proz. die Gemeinden, wovon 7^ Proz. auf de« Wohnungsbau abgehen sollten, und wir wollten nun den WohnungSanteil von 71/2 Proz. aus 10 Proz. erhöhen. Da entstand nun die schwierige Frage, an welchem Posten sollten dann die 2^ Proz. nbgezwickt werden. Wir dachten zunächst in erster Linie daran, dem Staate das Opfer zumnten zu können und ver langten von ihm, daß er auf 7 bzw. auf 8 Proz', statt auf 10 Proz. für seinen allgemeinen Anteil zurückgehen sollte. Die Staatsregieruug machte dagegen sehr durch schlagende Argumente geltend. Sie erklärte, das; jene Steuer zwecklos dann sei, wenn es nicht gelänge, den Haushalt im Gleichgewicht zu halten, und daß der Er trag, zu 10 Proz. berechnet, für die staatlichen Bedürf nisse eine unabweisbare Notwendigkeit sei. Darüber haben im Ausschuß lauge Erörterungen stattgefunden, und cs hat sich dann eine Mehrheit gefunden, die den Darlegungen des Herrn Finanzministers gefolgt ist und zu der Überzeugung kam: dein Staate sind unbedingt 10 Proz. zu belassen, über die 10 Proz., die dann zum Wohnungsbau kommen, war auch Einmütigkeit. Nun blieben also nur noch 5 Proz. übrig. Die Ge meinden haben bisher ans der MietzinSsteuer 5 Proz. erhalten, und man war der Meinung, daß «ran an diesen; Teile auch nicht kürzen dürfe, da ja auch der GemeindehauShalt auf diese Einuahmequote eingestellt ist. Ferner waren wir der Meinung, daß auS dieser MietzinSsteuer mindestens ein Teilbetrag den Bezirks- fürsorgeverbändcn zusließen müsse. Der Ausschuß hat mit Mehrheitsbeschluß den Satz für die Fürsorge- verbäude auf 2 Proz. festgesetzt. Das war aber nur dadurch möglich, daß man den von der Regierung fest- gestellten Satz von 25 Proz. Mietzinssteucr aus 27 Proz. erhöhte. Der Ausschuß war sich klar darüber, daß in der öffentlichen Meinung dieser Beschluß im Lande zu nächst nicht ganz verstanden werden wird. Ich glaube I aber, daß die Gründe, die im Ausschuß geltend gemacht