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Deckung der Erwerbslosensürsorge gedachten Betrüge nur etwa 5 Prozent des Gesamtaufwandes der Er- werbslosenfürsorge decken, während Reich und Land je zur Hälfte für den Rest aufzukommen haben, so dass sich die Sack)« jetzt so stellt, bah da- Land an Stelle der vier Zwölftel, die es vor dieser Regelung zu tragen hatte, 48 Prozent der Erwerbslosenunterstützung zu decken hat. Das bedeutet, daß wir im Augenblick aus Landesimtteln annähernd 1 Million wöchentlich für die Erwerbslosenunterstützung aufzulningcn haben. <Abg. Leithold: Hört, hört!) Welche Summe eine Goldmilliou in der Woche bedeutet, das bitte ich ain besten daran zu erkennen, das; wir in Sachsen im letzten Fried*usjahre aus unsere,n geiamten Austomureu aus der Einkommensteuer, die damals voll in die Kass« n des Landes floß, nur ein Aufkommen von etwa 75 Mil lionen hatten, daß wir also im Augenblick fast dieselbe Summe für Erwcrbslosenunterstützung brauchen, die wir im Frieden aus dem ganzen Lande an Einkommen steuer herausholen konnten. (Hört, hört! in der Mitte.) Meine Damen und Herren! Sie werden es bei dieser Lage des Staates verstehen, daß wir gezwungen sind, alle Steuern, die das Relch uns gelassen hat, voll auszuschöpfcn bis zu der Tragfähigkeit der Kreise, die von den Steuern betroffen werden und daß es das Hauptinteresse der Regierung sein muß, daß die Wirtschaft wieder in Gang kommt, weil von der Besse rung der Wirtschaft in erster Linie die Möglichkeit der Balancierung des Staatshaushalts überhaupt abhängt. (Abg. Schmidt fPlauenj: Sehr richtig!) Dieser Grund satz hat die Regierung geleitet, wenn sie mit dem Aus schüsse des Landtages zusammen die Notverordnungen, die erlassen waren, wesentlich abgebant und auf eiu Maß reduziert hat, das von den beteiligten Kreisen noch außerordentlich bekämpft wird, das aber vielleicht gerade noch tragbar ist. (Na, na! rechts.) Denn darum handelt es sich: Bis zur äußersten Grenze der Leistungs- fähigkeit muß jetzt gegangen werden, zumal wenn inan berücksichtigt, daß die großen Steuerlasten in den letzten Jahren in erster Linie geruht haben, von den Gehaltsempfängern und den Arbeitern getragen worden sind, denen der Lohnabzug wöchentlich oder monatlich gemacht wird, während die S'euern, die die anderen Kreise getragen haben, infolge der Inflation nicht all- zuschwer in die Wagscbale gefallen fein können. Daß die Steuereingänge z. B. aus der fächsiichen Grund steuer und der sächsischen Gewerbesteuer in Gold ge- rechnet im letzten Jahre geradezu lächerliche Beträge ergeben haben, war nicht die Schuld der Kreise, die die Steuern bezahlen sollten (Sehr richtig!) und denen man keine Steuerfcheu vorwerfen darf, sondern das ist die Schuld der Gesetze, die mit dieser Inflation nicht gerechnet hatten und oeshalb ein so auße»ordentlich ge ringes Steueraufkommen zur Folge gehabt haben. (Äbg. Lieberasch: Sie wollen aber jetzt auch nicht zahlen!) Ich möchte erwähnen, daß im Dezember in die Landeshauptkasse folgende Summen aus der Grund steuer und Gewerbesteuer eingegangen sind. Im De zember des vergangenen Jahres sind an Grundsteuern 581 Goldmark, an Gewerbesteuer 2348 Goldmark ab- geliefert worden, Summen, die überhaupt nicht in Pe- tracht kommen. (Lachen rechts) Cie werden es des halb verstehen, daß wir eine einmalige Belastung gleichsam zum Ausgleich der im letzten Jahre infolge der Inflation zu gering bezahlten Steuern unbedingt vornehmen mußten und daß wir deshalb jetzt zum ersten Male dazu übergehen müssen, um die Staats kassen einigermaßen nnt dem Bedarfs der nächsten Wochen zu versehen, eine einmalige Zahlung in Gold vom Grund und Boden und vom Gewerbe zu erheben. Es bleibt dann nur die große Lücke zu decken, die dadurch entsteht, daß, wie der Reichsfinanzmimster auch in der Unterredung, die ich persönlich mit ihm am vorigen Donnerstag gehabt habe, erklärt hat, das Reich nicht in der Lage ist, über den l. April hinaus den Ländern und Gemeinden irgendeinen Zuschuß zu den Gehältern zu geben (Hört, hört!), so daß sich die Länder und Gemeinden schon jetzt darauf einstcllcn müssen, daß sie vom 1. April ab voll die Lasten ihres Besoldungsauswandes tragen müssen. Es ist selbstverständlich, daß oas Reich uns diesen Bcsoldungs- aufwand nicht auf der einen Seite entziehen kann, ohne daß es auf der anderen Seite den Ländern er höhte Zuweisungen aus den Reichssteuern macht. Tre Verhandlungen darüber sind augenblicklich im Gange Wir müssen vom Reiche — das ist das gemein same Interesse aller Länder — unbedingt fordern, daß den Ländern so viel an Rcichssteuein mehr zugewiescu wird, als den Ländern in Form des Fortfalles des Be soldungszuschusses weggenommen wird Deshalb dürfte die Regelung des Reiches, die den Ländern und Gemeinden das volle Aufkommen der Körperfchaftssteuer und Rcichs- steuer nach Abzug eines Berwaltungsbeitrages, den das Reich zu hoch mit 10 Proz. bemißt, nicht genügen, zu mal das Reich die Umsatzsteuer für Länder und Ge meinden streichen will. Wir müssen unbedingt durch setzen, daß wir vom Reiche in der Notlage unserer Landeöfinanzen noch andere Zugeständnisse bekommen. Das ist für uns in Sachsen deshalb nötig, weil wir zur Deckung unseres übrigen Slaatsbedarfes nur aus unsere verhältnismäßig wenig ertragfähigen Landes- steuern angewiesen sind. Was zunächst die Belastung des Grund und Bodens betrifft, so ist an der ursprünglichen Vor lage ja nichts geändert, es ist aber eine wesentliche Erleichterung geschaffen, die auch sehr im Interesse der Gerechtigkeit lag. Bei der Geringfügigkeit der Steuer, die inan in der Zeit der Inflation tatlächlich aus der Westentasche zahlte, haben nämlich sehr viele Steuer pflichtige überhaupt auf ihre Steuerbescheide kaum ge achtet und deshalb unterlassen, rechtzeitig gegen diese Steuern, weil sie sie eben vernachlässigen zu können glaubten, Reklamation einzulcgen. Jetzt aber, wo man auf diese seinerzeit etwas willkürlich behandelten Steuer bescheide, gegen die man nicht reklam ert hat, außer ordentlich hohe Steuern aufbaut, muß auch hier für die, die nicht reklamiert haben, eme neue Rekiamations- Möglichkeit gegeben werden, und wir haben deshalb in § 10 der neuen Grundsteuer vorgesehen, daß «ach der Verkündung dieses Gesetzes von neuem eine Einspruchs- frist gegen die Steuer läuft. Wir haben diese Em- pruchsfrist, nur um die Steuerbehörden nicht mit Bagatellsachen zu belästigen, an ein gewisses Minimum geknüpft. Zur Gewerbesteuer, meine Damen und Herren, rabe ich zu bemerken, daß die Regierung sich davon überzeugt hat, daß die Belastung durch die Notverord nung tatsächlich nicht zu tragen war. Wir haben vom Finanzministerium aus verschiedenen Städten des Landes Katasterauszüge gefordert, und es hat sich er geben, daß diele Notverordnung eine Entziehung von Kapital bedeutet hätte, die zu kaum erträglichen Folgen gelührt hätte. (Zuruf rechts: Ra also!) Nach deu Not verordnungen wäre cs so gewesen, daß manche gewerb liche Unternehmungen, gar nicht einmal die allergrößten, Goldmillionen zu zahlen gehabt hätten, dieselben Unter nehmungen, die gleichzeitig bei ihren Banken um einen Nentenmarkkredit von 75 000 Mark oft vergeblich vor- tellig geworden sind. (Heiterkeit rechts.) Wir haben uns deshalb auf den Standpunkt gestellt, daß, da die Ingangsetzung der Wirtschaft von ausschlaggebender Bedeutung in den Ctaatsfinanzen ist, wir eine solche Steuer, die Handel und Gewerbe des Landes talsäch- ich zuni Erliegen gebracht hätte, nicht durchführen »unten, und sind deshalb aus andere Steuersätze mit )em Ausschuß zugekoinnien. Diese Steuerlätze haben ich in folgender Weise aus den Besprechungen ces Finanzministeriums mit dem Ausschuß ergeben. Statt >er in der Notverordnung vorgesehenen .5 Goldinaik, zu denen Gemeindezujchläge von im Höchstfall 300 Pro zent, also 15 Goldmark gekommen wären, schlagen wir Ihnen vor, daß zur Abgeltung der im letzten Jahre zu völlig gezahlten Steuer 3 Goldmark zur Erhebung kommen, eine gewiß außerordentlich hohe Summe, dw viele Betriebe sehr hart belastet, die aber ins Inter esse der Staats- und Gemeindefinanzen unbedingt ge tragen werden müssen, was dadurch noch erleichtert wird, daß wir in Anlehnung an das Vorgehen des Reiches auch für dre Betriebe, die am 30. Juni ab geschlossen haben, die Ziffer vom 30. Dezember nicht verzehnfacht, sondern vervierfacht haben, so daß für die Betriebe mit dem 30 Juni im Höchstfall 12 Goldmark tatt 200 Goldmark der Notverordnung zu zahlen sied Zu dieser einmaligen Abgabe kommt dann d»e so genannte — das Wort ist sehr unglücklich gewählt — Arbcitgeberabgabe. Meine Damen und Herren! An dieser Arbeitgeberabgabe wrrd niemand in diesem Hanse Freude haben, und an dieser Arbeitgeberabgabe iat vor allem die Regierung nicht oie mindeste Freude gehabt, und ich möchte hier feststellen, daß diese Arbeit- zeberabgabe nicht eiwa eingeführt wird als eine Ab zabc, die das sächsische Gewerbe befoi ders treffen soll und die als eine bauernde Belastung des Gewerbes gedacht ist, sondern nur als eine vorübergehende Maß- rahme, die jetzt in die Staats- und Gemeindekassen fo- ort eine dauernd fließende Einnahme bringt. Ich ver weise da auf § 13 des Gewerbesteuergesetzes, der fol gendes besagt: Tie Veranlagung zur Gewerbesteuer für oas Rech nungsjahr 1924 hat b,s zur anderweiten gesetzlichen Regelung vorläufig zu unterbleiben. Solange diefe Regelung nicht erfolgt ist, sind Vor auszahlungen auf dre Gewerbesteuer und die Zu- fchlagssteuer für das Rechnungsjahr 1924 zu leisten. Für die Vorauszahlungen gelten die Bestimmungen der §8 14 bis 18. Und darin ist eben die Arbe'tgeberabgabe mit enthalten. Also es rst hrer nicht eine dauernde Sonderbelastung un eres sächsischen Gewerbes geplant, sondern es wird nur nach einer Form gebucht, wie wir eine Voraus zahlung auf Grund der neuen Gewerbesteuer, die wir organisch aufbaucn wollen und deren Entwurf wir im Sommer diesem Hause vorzulegen hoffen, jetzt wwrt in d,e Landes- und Gemeindekasfen leiten können. Wir haben in der Regierung uns außerordentlich überlegt, in welcher Form wir dtefe Vorauszahlung er heben sollen. Ich sagte schon, daß die Arbcirgeber- abgabe bei uns durchaus keine reine Freude erweckt hat, und ich bm deshalb beim Herrn Reichsfinanzminister cm Auftrage der Negierung noch einmal vorstellig ge worden, ob wir nicht an Stelle der Arbeitgcberabgabe uns enger an das Reich anlehncn könnten, etwa in der Form, daß der Umsatz minus Gehalt und Lohn zugrimde gelegt wird als Vorauszahlung, dan it nicht der unan genehme Eindruck erweckt wird, als ob die Einstellung eines Arbeiters in Sachsen mit einer besonderen Steuer belegt würde und dadurch die Arbeitslosigkeit weniger vermindert würde. Leider hat das Reichssinanzministe rium diesen Miseren Vorschlag der engen Anlehnung an die Reichssteuer abgelehnt, so daß wir wohl oder übel bei der Arbeitgeberabgabe bleiben müssen, und ich habe Sie deshalb zu bitten, im Interesse der Landes- und Gemeindefinanzen diefe Arbeitgeberabgabe uns als provisorische Maßnahme zu bewilligen Zu dieser Arbcitgeberabgabe kommt dann als Vor auszahlung für das kommende Etatjahr 1924 eine Ab gabe vom gewerblichen Vermögen der Betriebe, und auch da haben wir uns wieder eng an das Reich angelehnt, indem wir für die Bewertung des gewerb lichen Betriebsvermögens zugrunde gelegt haben die Richtlinien, die das Reich herausgibt für die Auf stellung der Goldvermögensbilanzen. Wir haben ge glaubt, daß das erstens eme gerechte Maßnahme ist, weil es nach unserer Meinung unmöglich ist, daß wir auf den Einschätzungen von 1922, die zum Teil veraltet sind und zum Teil die jetzige Lage der Industrie gar nicht mehr treffen» immer wieder neue Steuern auf bauen. Wir haben geglaubt, daß wir jetzt in dieser Zeit, wo wir wieder zu einer soliden Wirtschaft und hoffentlich auch zu einer soliden Finanzverwaltung kommen, zum ersten Male zukommen können und müssen auf die Goldbilanzen, und deshalb glauben wir, daß der Landtag uns hier zustimmen kann daß wir der Abgabe für das gewerbliche Betriebsvermögen die Goldbilanzcn, die man für das Reich ausstcllen muß zugrunde legen. Ter Say,, den wir gewählt haben, ist 1 Prozent und Vieser Satz soll eingehoben werden in zwei Raren. Da ich von den zwei Raten spreche, möck te ich hier einschieben, was ich vorhin vergessen habe, daß ich als Erleichterung für die Zahlung der letzten Rate für das vergangene Jahr auch hier zwei Termine eingeschoben ;abe, sodaß die 3 Goldmark, die wir einsordern, in zwei Raten zu erlegen sein werden. Das, meine Tomen und Herren, sind die Vorschläge» sie wir Ihnen über die Gewerbesteuer zu machen raben. Sie werden nun von mir noch die Beantwor tung der Frage erwarten, welche Erträge sich die Ne gierung aus diesen Forinen der Besteuerung verspricht. Was die Grundsteuer betrifft, so haben Sie ja in den Erläuterungen und Begründungen der Regierung oie Summe schon erfahren, die die Regierung als Auf kommen der Grundsteuer verwartet. Was die Ge werbesteuer betrifft, fo ist die Schätzung außcroi deutlich schwierig, ich glaube aber, daß mau etwa zu folgender Schätzung kommen kann. Wir hatten nach der Statistik, die allerdings zum letzter: Male 1907 auf genommen worden ist in Sachren damit zu rechnen, daß wir etwa 1,0 Millionen Angestellte und Arbeiter rn den Betrieben haben, die der fächsifchen Gewerbe- teuer unterliegen. Tie Arbeitgcberabgabe roll bekannt- ich so erhoben werden, daß die Hälfte d ssen, was an Reichscinkommensteuerabzug an das Reich abzuführen ist, an das Land abgesübrt wird. Ta für die Reichs- emkommensteur jetzt ein Existenzminimum von 50 M im Monat steuerfrei gelassen ist, fo kommt nur der überfchießende Betrag für die Besteuerung in Betracht, und wenn man zugrunde legt, daß etwa jeder Angc- tellte und Arbeiter im Monat einen Betrag von 4 M. an Reichssteuer zu zahlen hat, so würden für die ächsische Abgabe pro Ztopf im Monat 2 M heraus- omrnen. Tas würde an sich für diese Arbeitgeber- abglbe im Lande Sachsen sür Staat und Gemeinden, sie sich je zur Hälfte in diese Abgabe teilen sollen, etwa 3,2 Millionen im Monat bedeuten. Ich fürchte aber, daß wir mit diesem Aufkommen nicht annähernd werden rechnen können, da im Augenblick nicht nur ein großer Teil der Arbeiterschaft arvci slos rst, sondern sich unter denen, die in Arbeit stehen, auch eine außerordentlich große Zahl von Kurzcn beitern befindet. Ich glaube deshalb, daß wir vorsichtig« rweise nur chäyen können, daß wir aus dieser Arbeiiqeberabgabc im Monat etwa 2 Millionen einnehmeir können, so daß rann je die Hälfte auf den Staat und auf die Ge meinden kommen würden, also pro Teil etwa 1 Million. Noch schwieriger ist zu schätzen, welchen Ertrag wir aus der Besteuerung des Betriebsvermögens hercin- bekommen können. Ich bin bei meiner Schätzung urückgegangen aus das Ergebnis der Schätzungen zur alten sächsischen Ergünzungssteuer. Tic alte sächsische Ergänzung-steuer traf nach dem 8 2 das Anlage- und Betriebskapital etwa in derselben Form, wie wir es unserer Besteuerung zugrunde leg, n, nämlich das Betriebskapital nach Abzug des der Grundsteuer schon unterliegenden Vermögens, abo in erster Linie des Grund- und Hausbesiyes. Tiefes Anlage- und Be triebskapital betrug nach den Emichätzungen in Sach'en im Frieden etwa 3,2 Goldmilliarden I n fürchte, daß d«e es Betriebskapital sich jetzt wesentlich vermindert hat (Sehr richtig! rechts. — Zurufe bei den Kom- mumsten: Ins Ausland!), lo daß wir nur etwa mit 2 Gochmilliarden Besteuerung rechnen können, so daß ich glaube, daß wir mit dieser Vermögensabgabe von 1 Prozent etwa 20 Millionen hcrembekommen werden. Wie diese 20 Millionen zwischen Staat und Ge- Gemeinden verteilt werden, ist noch einem besonderen Gesetz Vorbehalten, da wir in diesem Sommer, sowie wrr mit dem Reich zu einer Klärung gekommen sind, auch den großen Lastenausgleich zwischen Ländern und Gemeinden vornehmen werden. Abg. Böucher: Was bekommen Sre denn von der Mietzinssteuer?) Mir wird zugcrusen, welchen Ertrag ich von der Mietzinssteuer erhoffe. Die Mretzmssteuer ist zunächst noch nicht beschlossen, und Sachsen hat gegen diese Miei- zinssteuer im Reichsrat seine Bedenken gc rend gemacht. Das Reich schätzt diesen Ertrag aus der Mlenmssteuer aanz außerordentlich hoch und glaubt, mit mehreren Goldmilliarden rechnen zu können. Nach umeren Schätzungen wird die Mietzinssteuer nicht annähernd einen solchen Ertrag bringen können. Man wrrd we sentliche Abstriche von dcn Rerchsschätzungen machen müssen. Aber die sächsische Gewerbesteuer, über die wir hier zu beschließen haben, wu.de nach den Aus führungen, die ich gemacht habe, für den Staat etwa einen Anteil von 20 bis 25 Goldmrllronen bringen, und wir dürfen hoffen, daß, wenn d»e Wirtschaft so, wie wir cs denken, wieder in Gang kommt, diese Summe sich noch etwas erhöht. Das würde, meine Damen und Herren, eine ganz außerordentliche Belastung unseres Gewerbes bedeuten, die uns nur deshalb tragbar erscheint weil nach mei nem Empfinden — und das möchte ich in die,cm Hause sagen — alle schaffenden Stände unseres Landes ein außerordentliches Interesse daran haben, daß die Staa.s- ma'chinc weiter sanktioniert und daß der Staat nicht etwa iir die Lage versetzt wird, seinen Betrieb einstellen zu müssen und seine Beamten und alles andere nicht besolden zu können. Tas Interesse des ganzen Landes an einem guten Funktionieren der Staalsmaschine ist so groß, daß wir glauben, das; auch diese außerordent liche Belastung von den Ständen» die sie zu tragen haben, getiagcn werden muß und, wenn sie sich die Tmge richtig überlegen, auch gut getragen werden kann. (Zuruf rechts: Das sagen Sie!) Lassen Sie mich noch ein Wort zur Landwirtschaft sprechen. Tie Landwirtschaft wrrd durch die Grund steuer hart betroffen, vor allen Dingen deshalb, »veil die Landwirt,chaft im Augenblick, wo die morsten land wirtschaftlichen Produkte in Deutschland unter Welt marktpreis liegen, in ihrem Bctriebskapitale sehr ge schwächt ist. (Zuruf bei den Kommunisten.) Dre mei sten Getreidcarten und Flcrjch sind im Augenblick unter Friedenspreis. (Zuruf bei den Kommunisten.) Aber, meine Damen und Herren, diese große Be lastung der Landwirtschaft durch die Grundsteuer wird cadurch wettgemacht, daß rstncrbalb der Gewerbesteuer die Landwirtschaft verhältnismäßig geringe Abgaben auf- crlegt bekommt, da die Arbertgebcrabgabe die Land wirtschaft nicht besonders hart trifft und da außerdem die Besteuerung des Betriebsvermögens, weil da alle Betriebe herausgelassen werden, die schon Grundsteuer entrichten, auch für die Landwirtschaft verbältnißmäßig